Die besten Wettanbieter mit PayPal 2026 – und warum die Liste so kurz ist
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz sowie gegen die Informationen der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa geprüft.

Wer «Wettanbieter mit PayPal» in die Suchmaske tippt, hat eine bestimmte Erwartung: eine Liste von Marken, dazwischen das blaue Logo, und irgendwo unten ein Hinweis auf Gebühren. In der Schweiz fällt die Antwort kürzer aus, als die Erwartung es vorsieht. Sportwetten dürfen hier ausschliesslich zwei Veranstalter anbieten, und beide sind keine Wettmarken im üblichen Sinn, sondern Lotteriegesellschaften mit einem Sportwettenprodukt. Wer ein Konto mit PayPal aufladen will, landet bei einer dieser beiden Firmen — oder bei einer ausländischen Seite, die keine Schweizer Bewilligung besitzt und für die niemand hier haftet.
Diese Seite zieht daraus die Konsequenzen. Was folgt aus der Zahlungsart, aus dem Bonus, aus der Bewilligungslage — und wann zeigt es sich beim Auszahlen, beim Setzen einer Limite oder beim Steuerformular? Zwei Anbieter werden verglichen, nicht zehn. Das ist kein Mangel der Auswahl, sondern ihr Inhalt.
Was ein Wettbonus mit PayPal wirklich verlangt
«Bonus» ist das freundlichste Wort im Geschäft. Es beschreibt einen Geldbetrag, den der Veranstalter bereitstellt, damit der Spieler ihn in Umsatz verwandelt. Der Umsatz ist die eigentliche Ware. Und für Gratisspielguthaben in der Schweiz gilt eine Besonderheit, die den ganzen Vorgang vorverlegt: Bevor ein solches Guthaben überhaupt ausgegeben werden darf, braucht der Veranstalter die Zustimmung der Aufsicht.
Gratisspielguthaben braucht eine Zustimmung, nicht nur eine Werbeidee
Nach der bundesrechtlichen Regelung bedürfen Gratisspiele und Gratisguthaben der vorgängigen Zustimmung der Gespa. Das ist kein Formalismus am Rand. Es heisst, dass eine Aktion nicht deshalb stattfindet, weil die Marketingabteilung sie ankündigt, und dass die Zahl der Aktionen im Markt klein bleibt. Für 2025 liegen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos vor. Wer aus anderen Ländern gewohnt ist, alle zwei Wochen eine neue Freiwette auf dem Bildschirm zu finden, wird hier eine ruhige Landschaft antreffen.
Für den Spieler hat das eine unangenehme und eine angenehme Folge. Unangenehm: Wer wegen einer Aktion zu einem Anbieter wechselt, wechselt möglicherweise zu keinem, weil gerade keine läuft. Angenehm: Die Bedingungen, die dann gelten, sind von einer Behörde vorab angesehen worden. Was sie nicht sind: grosszügig im Wortsinn. Beträge und Bedingungen stammen aus den Bedingungen des Veranstalters, nicht aus einer Aufsichtsentscheidung.
Wie eine solche Aktion konkret aussieht, lässt sich an einer abgeschlossenen Kampagne ablesen. Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». Wer in den National-League-Stadien einen verbreiteten Code fand und ihn innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück bereit, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Man kann diese Zahl als Enttäuschung lesen oder als Offenlegung. CHF 10, nicht auszahlbar, 30 Tage — das ist eine Summe, mit der man ein Spiel ausprobiert, und ein Zeitfenster, das eine Entscheidung erzwingt. Der Wert liegt nicht im Guthaben. Er liegt darin, dass der Spieler den Vorgang kennt, bevor er ein echtes Konto mit echtem Geld betreibt. Für einen Gelegenheitswetter mit kleinem Budget ist das die richtige Reihenfolge: erst das System verstehen, dann Geld hineingeben.
Warum der Einsatz einer Freiwette nicht zurückkommt
Der teuerste Irrtum über Gratisspielguthaben betrifft die Auszahlung des Einsatzes. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar. Bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen; bei der Loterie Romande ebenso. Wer mit einem solchen Guthaben eine Quote trifft, erhält den Gewinn, aber nicht den Einsatz.
Das ist der Grund, warum ein Bonus von CHF 10 nicht CHF 10 wert ist. Die Rechnung dahinter sieht so aus: Bei einer Quote von 2.00 liefert ein Einsatz von CHF 10 aus eigenem Geld bei einem Treffer CHF 20 zurück, also CHF 10 Einsatz und CHF 10 Gewinn. Aus Gratisspielguthaben liefert derselbe Einsatz CHF 10 Gewinn — der Einsatz fällt weg, weil er nie dem Spieler gehörte. Der Unterschied zwischen «Bonus» und «Geld» beträgt in diesem Beispiel die Hälfte des ausgeschriebenen Betrags, und er verschwindet nicht dadurch, dass man den Bonus hochsetzt.
Dazu kommt die Gültigkeit. Die 30 Tage der Aktion in den Westschweizer Stadien sind kein Zufallswert, sondern die übliche Spanne im Schweizer Markt. Ein Guthaben mit Verfallsdatum ist eine Frist, keine Zuwendung. Wer es liegen lässt, hat es nicht aufbewahrt, sondern verloren.
Der Umsatz, den die Werbung nicht ausspricht
In Märkten mit Freiwetten ist der Standardmechanismus bekannt: Der Bonus muss mehrfach umgesetzt werden, bevor er oder Gewinne daraus auszahlbar werden, und nur Wetten ab einer Mindestquote zählen für den Umsatz. Für die beiden Schweizer Veranstalter sind solche Umsatzfaktoren nicht als Standardkondition in den Spielbedingungen verankert, sondern hängen von der jeweiligen Aktion ab.
Erstens: Wer bei Swisslos oder Loterie Romande ein Gratisspielguthaben erhält, kann anhand der veröffentlichten Bedingungen prüfen, was damit möglich ist — Gültigkeitsdauer, fehlende Auszahlbarkeit, Zustimmung der Aufsicht. Das sind prüfbare Punkte.
Zweitens: Wer eine Freiwette vor allem nach dem ausgeschriebenen Betrag auswählt, wählt nach dem unwichtigsten Wert. Was zählt, ist der Umsatzweg danach — und genau dieser Weg ist es, den der Spieler in den Bedingungen selbst nachlesen muss, bevor er ein Konto eröffnet. Ein Anbietervergleich, der diesen Punkt auslässt, vergleicht nichts. Ein Vergleich, der ihn mit einer erfundenen Umsatzhöhe füllt, vergleicht falsch.
Deshalb bleibt an dieser Stelle eine schlichte Feststellung. Bonusbeträge ändern sich mit jeder Kampagne, die Zustimmungspraxis nicht, und die Nichtauszahlbarkeit von Gratisspielguthaben gehört zu den stabilsten Sätzen im Schweizer Wettrecht. Wer darauf baut, dass sich die Bedingungen schon finden werden, baut auf die bewegliche Seite.
Zahlungsabwicklung: PayPal, Gebühren und die Umrechnung
Wie das Bezahlsystem selbst aufgestellt ist
PayPal ist im Alltag ein Knopf, rechtlich ein Bankinstitut. Die europäische Betreibergesellschaft, PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A., sitzt in Luxemburg; die Muttergesellschaft PayPal Holdings, Inc. hat ihren Hauptsitz in San José, Kalifornien. Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF erteilte dem Dienst am 2. Juli 2007 eine Banklizenz, die nach EU-Richtlinien in der gesamten EU gilt.
Diese Lizenz schützt das Guthaben, das bei PayPal liegt. Sie schützt nicht eine Wette, die bei einem Anbieter liegt. Zwischen der regulierten Gesellschaft in Luxemburg und dem Buchmacherkonto, das der Spieler füttert, existiert keine Aufsichtsbeziehung — die Banklizenz endet an der Grenze des Zahlungsvorgangs. Wer den Passus «banklizenziert» als Qualitätsmerkmal für Wettanbieter liest, liest ihn an der falschen Stelle.
Die Gebühren des Dienstes betreffen ebenfalls das Konto und nicht die Wette. Die Auszahlung eines PayPal-Guthabens auf ein Bankkonto ist kostenlos, solange keine Währungsumrechnung nötig ist. Auf eine Debit- oder Kreditkarte kostet sie 1,00 % des Betrags, mindestens 0,25 € und höchstens 10,00 €. Wer Franken einzahlt und in Franken auszahlt, bleibt in der ersten Kategorie. Wer wegen eines Anbieters in Euro umrechnet, zahlt zweimal: einmal bei der Umrechnung, einmal beim Rückweg.
Einzahlung und Auszahlung sind bei den beiden Veranstaltern getrennte Welten
Für die beiden bewilligten Veranstalter steht fest, wie Guthaben ins Spiel kommt und wie es wieder herauskommt. Beide Wege sind in den Bedingungen nachzählbar, und beide enthalten Grenzen, die man vorher kennen will.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange der Wallet-Stand CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos führt PostFinance Pay als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei CHF 10’000 pro 30 Tage, und auch das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Daneben existieren Prepaid-Tickets der Loterie Romande zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.
Die Auszahlungsseite ist bei Swisslos genauer geregelt als die Einzahlungsseite, und dort sitzt die eigentliche Zumutung. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis. Ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Drei Prozent klingen nach nichts. Sie sind eine Gebühr auf die Bewegung, nicht auf das Glück, und sie wird genau dann fällig, wenn der Spieler sein Guthaben häufiger abzieht — also bei vorsichtigen Spielern, die kleine Beträge regelmässig sichern. Genau die Verhaltensweise, die man jemandem mit begrenztem Budget empfehlen würde, kostet bei der dritten Auszahlung im Jahr Geld. Das ist kein Skandal, aber es ist eine Randbedingung, die in keiner Werbebotschaft steht.
Wann das Geld tatsächlich ankommt
Zwischen «Auszahlung beantragt» und «Geld auf dem Konto» liegen bei den beiden Veranstaltern unterschiedliche Regeln, und der Unterschied hängt an der Höhe.
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers.
Bei der Loterie Romande liegt die Grenze genauso: Gewinne bis CHF 1’000 netto kommen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Wer einen Wettschein mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 hält, kann ihn in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Unter CHF 1’000 passiert also nichts, weil das Guthaben einfach erscheint. Über CHF 1’000 beginnt die Wartezeit, und bei Auszahlungen auf ein Bankkonto kommen bei Swisslos die 5 bis 10 Arbeitstage dazu. Bemerkenswert ist, wie diese Staffelung wirkt: Der kleine Gewinn ist sofort da, der grosse muss sich anmelden. Aus Sicht des Spielers ist das angenehm. Aus Sicht des Anbieters ist es die Verzögerung der Liquidität genau dort, wo sie am meisten kostet.
An eine Frist sollte man sich trotzdem gewöhnen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer einen Wettschein in der Jackentasche liegen lässt, verliert ihn nicht, weil er Pech hatte, sondern weil eine Frist ablief. Gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben.
Die Vergleichskriterien: Wie ein Anbieter ehrlich bewertet wird
Vergleiche scheitern selten an der Zahl der Zeilen. Sie scheitern daran, dass die Zeilen nicht vergleichbar sind. Ein Vergleich, der einen Willkommensbetrag neben einen Quotenschlüssel stellt und beides «Konditionen» nennt, hat schon verloren, bevor der Leser die zweite Zeile erreicht. Hier stehen deshalb die Kriterien zuerst, in der Reihenfolge, in der sie beim Spieler Geld bewegen.
Die Bewilligungslage entscheidet, welches Recht überhaupt gilt. Wer unter dem Geldspielgesetz veranstaltet, unterliegt dem Schweizer Rahmen — mit den Grenzen dieses Rahmens. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das ist keine Wertung, sondern eine Zuständigkeitsfrage, und sie steht zuoberst, weil alle übrigen Kriterien davon abhängen.
Die Auszahlungslogik entscheidet, wann Geld ankommt. Gratisauszahlungen, Kommissionsschwellen, Bearbeitungszeiten und Verfallfristen gehören zusammen in eine Zeile. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr bei Swisslos sind ein Faktum; die Frage, ob der eigene Auszahlungsrhythmus in dieses Fenster passt, ist eine persönliche.
Die Limiten entscheiden, wie viel auf dem Spiel steht. Aber nicht die, die man erwartet. Swisslos verlangt vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Diese Werte setzt der Spieler selbst — nicht der Staat. Die Absenkung einer Limite wirkt sofort, die Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Dass die Erhöhung drei Tage und länger braucht, ist die wirksamste Bremse im ganzen System. Sie greift in dem Moment, in dem jemand am wenigsten bremsen will. Wer diese Frist als Ärgernis empfindet, hat verstanden, wie sie gedacht ist.
Die Einsatzgrenzen entscheiden über die Grösse der einzelnen Wette. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Quote entscheidet über den Preis. Über alle Ausgänge eines Marktes gerechnet ist der Quotenschlüssel der Anteil, den der Markt insgesamt zurückzahlt: Er ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesen Anteil. Ein Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 % behält 5 %, und diese 5 % sind kein Ausreisser, sondern der Normalfall moderner Buchmacher. Sie sind der Grund, warum eine Serie von Wetten zu gleichen Einsätzen nicht ausgeglichen ausgeht, sondern langsam abwärts driftet.
Sich das klar zu machen ist die nützlichste Vorarbeit vor jedem Konto. Eine Wette mit Quote 2.00 zahlt CHF 20 für CHF 10 Einsatz zurück — die ersten CHF 10 sind der Einsatz, die zweiten der Gewinn. Wer diese Rechnung im Kopf hat, liest Bonusbedingungen anders, weil er sofort sieht, wo der Einsatz verloren geht. Wer sie nicht im Kopf hat, hält jede ausgeschriebene Zahl für den Gewinn.
Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung fehlen diese vergleichbaren Eckdaten. Informationen zu Quoten, Auszahlungszeiten oder Zahlungsarten sind dort nicht nach Schweizer Standard dokumentiert, da diese Anbieter nicht unter dem Geldspielgesetz stehen. Eine pauschale Angabe wäre daher unseriös und würde keine belastbare Entscheidungsgrundlage bieten.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Seiten ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung nach BGS | von der Gespa als blockierte ausländische Domains geführt |
Diese Tabelle ist kurz, und sie soll kurz sein. Die ersten beiden Zeilen unterscheiden sich in der Organisatorin, nicht im Status — beide halten dieselbe Art von Bewilligung. Die dritte Zeile fasst zusammen, was die Aufsicht zum Rest des Marktes sagt, und sie ist keine Marke, sondern eine Kategorie. Wer nach der Lektüre dieser Tabelle eine vierte Zeile mit einem Namen erwartet, hat etwas gefunden, das es nicht gibt.
Grundlagen: Was PayPal bei Wetten kann und was nicht
Das regulierte Konto und das unregulierte Spielkonto
Die Verwechslung, die diesem Thema am häufigsten passiert, betrifft zwei völlig verschiedene Sicherheiten. Ein PayPal-Konto liegt bei einem Institut unter luxemburgischer Aufsicht. Ein Wettkonto liegt bei einem Buchmacher unter dessen eigener Rechtsordnung. Die Gemeinsamkeit erschöpft sich in der Überweisung dazwischen.

Für einen Spieler heisst das: Die Sorgfalt, die er auf den Zahlungsdienst verwendet, kommt der Wette nicht zugute. Die relevanten Fragen liegen darum nicht auf der PayPal-Seite. Sie lauten: Wer veranstaltet? Unter welcher Bewilligung? Wo wird gestritten, wenn etwas schiefgeht? Und an wen werden Gewinne ausgezahlt?
Bei letzterem Punkt sind sich die beiden Schweizer Veranstalter einig, und die Regel ist unbequem. Ausgezahlt wird nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht. Bei der Loterie Romande ist für ein Online-Konto Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone nötig, pro Person ist nur ein Konto erlaubt; verlangt wird eine Ausweiskopie beider Seiten, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Wer sich davon gegängelt fühlt, sollte die Alternative durchrechnen. Die Alternative ist eine Seite, die nichts davon verlangt — und damit auch nichts von dem, was daran hängt. Eine Identitätsprüfung ist der Mechanismus, der eine Auszahlung überhaupt durchsetzbar macht. Ohne sie gibt es niemanden, der zur Zahlung verpflichtet wäre.
Warum die Auswahl so klein ist
Sportwetten sind in der Schweiz kantonal begrenzt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei festgelegt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Das ist die vollständige Liste. Sie ist nicht deswegen vollständig, weil die Aufsicht schläft, sondern weil der Rechtsrahmen sie geschlossen hat.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Vertragsgebiet von Swisslos.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Daraus folgt für den Leser eine Prüfung, die sich in einem Satz erledigen lässt. Wer in Zürich wohnt, kommt für ein Konto bei Jouez Sport nicht in Frage, auch wenn die Marke sympathisch wirkt. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht in Frage. Wer in Liechtenstein wohnt, gehört zum Vertragsgebiet von Swisslos. Dieses Kriterium steht vor allen anderen, weil kein Konto ohne Wohnsitz im richtigen Gebiet zustande kommt.
Kein Riegel gegen ausländische Seiten
Die Schweiz kennt kein Werkzeug, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unbewilligte Wettseiten sperren. Was existiert, ist eine Liste. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür die Beispiele Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste stehend.
Für den Spieler ist das die wichtigste Einordnung dieser Seite. Eine Sperrliste ist keine Mauer. Wer sich einen anderen Weg sucht, findet einen, und das ist der Punkt: Der Schutz liegt nicht in der Blockade, sondern darin, was fehlt, wenn man sie umgeht.
Rechtslage: Was die Bewilligung gilt und wo sie endet
Eine Bewilligung, die nur hier gilt
Online-Sportwetten gelten als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist dafür nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht es zweifach: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Der praktische Gehalt dieses Satzes ist grösser, als er aussieht. «Gilt nur in der Schweiz» bedeutet nicht, dass die Bewilligung den Spieler bis zur Grenze begleitet. Es bedeutet, dass sich die Wirkung einer Schweizer Bewilligung auf Schweizer Gebiet erschöpft und umgekehrt keine ausländische Bewilligung hier etwas bewirkt. Der Markt, den ein Schweizer Spieler im Netz vorfindet, ist daher in zwei Gruppen geteilt, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben.
Wer auf einer ausländischen Seite spielt, spielt nicht trotz fehlender Bewilligung legal, sondern auf eigene Rechnung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler selbst wird nicht bestraft. Das ändert aber nichts daran, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können und dass weder Schutz noch eine Fair-Play-Kontrolle bestehen.
Diese Unterscheidung darf man nicht verwischen. Es gibt keine «graue Zone», in der eine ausländische Seite für einen Schweizer Spieler halbwegs abgesichert wäre. Es gibt eine bewilligte Zone mit engem Zaun und eine unbewilligte ohne Zaun.
Der Katalog der erlaubten Wetten
Die bewilligte Zone ist auch inhaltlich eng. Erlaubt sind nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Das Angebot folgt einer geschlossenen Liste: der von der Gespa geführten Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026.
Diese Liste entscheidet über mehr, als man erwartet. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste führt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esports-Rubrik. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Wer sich an Live-Wetten und Cash-Out gewöhnt hat, wird hier zwei unterschiedliche Antworten finden. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt. Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und wird als solche beschrieben, nicht als Recht des Spielers.
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wer den Cash-Out als Notausgang begreift, sollte den Preis dafür kennen. Er bekommt weniger, als die Wette bei normalem Ausgang eingebracht hätte — das ist keine Gebühr, die irgendwo ausgewiesen wird, sondern der Abschlag, den der frühe Ausstieg kostet. Ein Werkzeug zum Begrenzen von Verlusten ist es nur, wenn man es vor dem Kippen der Partie benutzt. Danach ist es ein Werkzeug zum Begrenzen von Gewinnen.
Bei Live-Wetten hält Sporttip eine Regel bereit, die man kennen muss, bevor man sie erlebt. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Quote 1.00 bedeutet: Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn entfällt. In einer Partie, die in der 88. Minute kippt, kann eine kurz zuvor platzierte Live-Wette damit wertlos werden, ohne dass ein Fehler passiert wäre.
Steuern: der Schwellenwert, der weit weg liegt
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, und zwar je nach Kanton unterschiedlich.
Für den typischen Wetter gibt es deshalb zwei Antworten. Unterhalb des Freibetrags fällt keine Einkommenssteuer an, und es wird auch keine Verrechnungssteuer fällig. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Spieler über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht.
Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer also glaubt, bei einer ausländischen Seite steuerlich sauberer dazustehen, kann im falschen Kanton das Gegenteil erleben. Verbindlich ist das ohnehin nicht hier zu klären: dafür fragt man eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.
Werbung: warum diese Seite nicht wirbt, sondern beschreibt
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein Werbeverbot nach Tageszeit gibt es nicht.
Das ist der Grund, warum auf dieser Seite beschrieben und bewertet wird und keine Aufforderung steht. Eine Beschreibung, die sagt, wie eine Quote zustande kommt und was eine Auszahlungssperre kostet, ist zulässige Information. Eine Empfehlung, bei einem bestimmten Anbieter zu spielen, wäre Werbung für ein Glücksspiel — und bei einem Anbieter ohne Bewilligung zusätzlich strafbar. Die Grenze verläuft nicht zwischen freundlich und kritisch, sondern zwischen Bericht und Anreiz.
Limiten, Spielsperre und die Grenze des Zahlungsdienstes
Warum die erste Handlung vor der ersten Wette steht
Wer zum ersten Mal an Sporttip teilnimmt, kommt an einer Einstellung nicht vorbei: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Reihenfolge ist die eigentliche Aussage. Nicht der Staat setzt hier eine Grenze, sondern der Spieler, und er tut es, bevor er die erste Wette platziert. Wer diese Einstellung als lästige Formalität durchklickt, hat die einzige Gelegenheit verpasst, bei der die Entscheidung noch nüchtern fällt.
Die Zahlen sind auf den ersten Blick hoch. CHF 9’999 als Verlustlimite für 30 Tage klingt nach einer Grenze, die keine ist. Nur: Sie ist nicht die Empfehlung, sondern die Obergrenze. Wer monatlich CHF 100 verliert, ohne es zu merken, sollte keine 9’999 eintragen, sondern 100. Der Wert, den man einträgt, ist der Wert, an dem man später scheitert — und die 72-Stunden-Frist sorgt dafür, dass man im Fall der Fälle drei Tage Zeit hat, darüber nachzudenken.
Die gesetzliche Regelung verlangt vom Veranstalter, einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen. Ein gesetzlicher fester Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Man sollte deshalb nicht darauf warten, dass jemand anders die Grenze zieht. Sie wird nicht gezogen.
Wie eine Spielsperre funktioniert
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Die 180 Tage und die fehlende Aufhebung vor Fristablauf sind der Kern. Eine Sperre, die man am nächsten Tag aufheben kann, ist eine Pause. Eine Sperre ohne Aufhebung ist eine Entscheidung, die man gegen sich selbst trifft, wenn man klar sieht. Das ist die wirksamste Massnahme im ganzen Regelwerk, und sie kostet nichts ausser der Bereitschaft, sie zu nutzen.
Dazu kommt das Register der gesperrten Personen. Es erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren und gilt über Anbieter hinweg. Bei einer unbefristeten Sperre greift es auch für Casinos hier und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Auch das gehört zur Ehrlichkeit: Die Sperre ist keine Auszeit im Spiel, sie ist ein Ausschluss.
Weshalb ein Bezahldienst keine Ausgabenbremse ist
PayPal kennt keine Limite auf Sportwetten. Es gibt keine Kategorie «Wetten» mit eigenem Höchstbetrag, kein Tageslimit und keine automatische Warnung, wenn in einem Monat dreimal CHF 200 an denselben Empfänger gehen. Der Dienst sieht Transaktionen, nicht Absichten.
Wer glaubt, das regulierte Zahlungskonto übernehme einen Teil des Spielerschutzes, verwechselt zwei Zuständigkeiten. Die Limiten des Spielerschutzes sitzen beim Veranstalter, und sie sind die einzigen, die zählen. Bei Swisslos und der Loterie Romande sind sie zusätzlich an eine verifizierte Identität gebunden: Bei der Loterie Romande ist pro Person nur ein Konto erlaubt, und die Ausweiskopie ist Pflicht; bei Swisslos wird bei der Online-Registrierung eine Mindestaltergrenze von 18 Jahren geprüft und der Wohnsitz aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen.
Diese Bindung ist der Punkt, an dem sich zeigt, ob ein Spielerschutz funktioniert. Eine Verlustlimite ohne Identität wäre eine Zahl auf einer Webseite. Mit Identität ist sie eine Zahl, die niemand umgeht, indem er ein zweites Konto eröffnet. Wer die Verifizierungspflicht als Hürde empfindet, kann sie auch als das lesen, was sie ist: der Mechanismus, ohne den die Limite, die man sich selbst setzt, nichts wert wäre.
Ein Hinweis auf die Wirksamkeit der Kontrollen an anderer Stelle gehört trotzdem dazu. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer Verkaufsstellen als streng kontrolliert darstellt, stellt sie falsch dar. Der Papierwettschein an der Theke ist nicht die sichere Variante des Onlinekontos.
Swisslos Sporttip: die Verlustlimite vor der ersten Wette
Zwei Veranstalter teilen sich den Schweizer Sportwettenmarkt, und Swisslos ist der grössere von beiden. Nach der interkantonalen Vereinbarung veranstaltet die Genossenschaft mit Sitz in Basel Lotterien und Sportwetten; das Sportwettenprodukt heisst Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, kann hier kein Onlinekonto eröffnen.
Die Bewilligung ist die eines Grossspiels nach dem Geldspielgesetz: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, beaufsichtigt von der Gespa. Das ist die stärkste Kategorie, die es im Land gibt, und sie ist an Bedingungen gebunden.
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer das Konto auflädt, kann das per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein tun, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, einem Maximum von CHF 10’000 in 30 Tagen und der Bedingung, dass der Wallet-Stand CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart bereit, bestätigt direkt in der PostFinance App.
Auf der Auszahlungsseite sind zwei Vorgänge innerhalb von 365 Tagen gratis, sofern das Zielkonto ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen ist; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, mit 5 bis 10 Arbeitstagen Bearbeitungszeit. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, höhere Gewinne innert 3 Arbeitstagen auf dem Konto. Nicht geltend gemachte Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung.
Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und die Limiten können jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die Sperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf; unbefristet eingetragen gilt sie über das schweizweite Register auch für Casinos und Liechtenstein. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur vollständig, ohne Rücknahme und ohne Garantie je Markt.
Urteil. Der Punkt, an dem sich dieser Anbieter entscheidet, ist die 72-Stunden-Frist auf Limitenänderungen. Sie ist die einzige Regel im Schweizer Wettrecht, die den Spieler gegen sich selbst in Schutz nimmt, und sie ist unbequem, weil sie genau dann greift, wenn man sie am wenigsten will. Wer diese Frist in Kauf nimmt, spielt unter einem Gerüst, das hält. Wer sie als Bevormundung ablehnt, sollte sich fragen, ob er sich nicht gerade einen Grund zurechtlegt. Sieben Minuten für die Limiten vor der ersten Wette sind die bestinvestierte Viertelstunde dieses Angebots.
Loterie Romande Jouez Sport: das Konto in einem Satz zunichte gemacht
Die zweite Hälfte des Schweizer Marktes liegt in der Westschweiz. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende stehen hinter dem Produkt, Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne. Die Bewilligung entspricht der von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa.
Was ein Konto bei dieser Veranstalterin wert ist, hängt an einer Zeile. Ein Online-Spielerkonto setzt Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone voraus, und pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie beider Seiten, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Wer in Zürich wohnt, ist damit in einem Satz ausgeschlossen, und das unabhängig davon, wie attraktiv die Quoten aussehen. Diese Härte ist keine Unfreundlichkeit, sondern die Konsequenz der kantonalen Aufteilung: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt, und jeder bedient sein Gebiet. Zwei Schweizer Anbieter nebeneinander heisst also nicht, dass ein Spieler zwischen beiden wählen kann. Die Auswahl existiert nur für die wenigen, deren Wohnort zufällig in beiden Gebietszuschnitten liegt — in der Praxis für niemanden, weil die Vertragsgebiete sich nicht überlappen.
Die Einzahlungsgrenze liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Daneben stehen die Prepaid-Tickets der Loterie Romande zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig und in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lassen sich in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen, wobei eine Verkaufsstelle bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000 auszahlen darf.
Aktionen laufen selten und sind zustimmungspflichtig. Die Kampagne «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Urteil. Der eine Satz, der hier alles entscheidet, ist der Wohnsitz — er macht die Qualität des Angebots für die meisten Leser gegenstandslos, und statt darüber zu klagen, lohnt es sich, ihn zu lesen. Wer in der Westschweiz wohnt, bekommt ein Produkt, dessen Aktionen nachweislich klein und dessen Prepaid-Tickets praktisch geschnitten sind: CHF 20 bis CHF 200 in Viererschritten, ein Jahr gültig, nicht teilbar. Wer mit wenig Geld einsteigen will, findet hier den saubersten Einstieg, den der Schweizer Markt hergibt. Nur darf er nicht erwarten, dass CHF 10 Gratisspielguthaben mehr sind als ein Probelauf.
Was für einen ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gilt
Die Seiten, die in Suchmaschinen tatsächlich als «Wettanbieter mit PayPal» erscheinen, haben fast alle etwas gemeinsam: Sie besitzen keine Schweizer Bewilligung. Nur zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und beide sind Lotteriegesellschaften mit einem Sportwettenprodukt. Eine dritte Bewilligung existiert nicht, und es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste blockierter ausländischer Domains; Ende 2025 umfasste sie 671 Einträge seit der ersten Liste vom 3. September 2019, und die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Anbieter, deren blockierte Adressen innert Stunden ersetzt werden, sowie bet365 als auf der Liste stehend.
Für einen Leser, der eine solche Seite nutzt, hat das Folgen, die man nicht in Werbetexten findet. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Schweizer Telekom-Anbieter sperren die Domains auf der Sperrliste per DNS, aber diese Sperre ist ein Riegel, den ein wechselnder Zugang umgeht. Und wo keine bewilligte Veranstalterin steht, fehlen mit ihr der Schweizer Rechtsschutz, der Eintrag im schweizerischen Sperrregister und jede Fair-Play-Kontrolle. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Steuerlich kommt die kantonale Praxis dazu, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterschiedlich behandelt — Thurgau etwa als vollständig steuerbares Einkommen.
Es wäre falsch, daraus ein bequemes Urteil zu machen. Die bewilligte Seite hat eigene Kosten: zwei Anbieter, ein geschlossener Katalog von Sportarten und Wettarten, ein Wohnsitzerfordernis, eine Ausweispflicht und eine Auszahlung ausschliesslich aufs eigene Konto. Die unbewilligte Seite hat keine dieser Kosten und auch keinen der Mechanismen, die daraus entstehen. Die Wahl ist ein Tausch, und beide Varianten sind nicht per se die sichere.
Was der Leser hier tun kann, ist die Prüfung selbst vornehmen. Ob ein Anbieter auf der Sperrliste steht, ob er eine Bewilligung nennt, welche Art von Bewilligung es ist und unter welcher Aufsicht sie steht — all das lässt sich in wenigen Minuten feststellen. Wer auf einer Seite ein Wettkonto eröffnet, ohne diese drei Punkte geprüft zu haben, hat die einzige Gelegenheit verpasst, bei der eine Entscheidung noch nichts gekostet hat.
Häufige Fragen zu Wettanbietern mit PayPal
Ist PayPal bei Swisslos und der Loterie Romande als Zahlungsart für Wetten möglich?
Bei Swisslos stehen PostFinance Pay und allgemeine Online-Zahlungsmöglichkeiten sowie Einzahlungsscheine zum Aufladen des Spielkontos bereit. Welche Marken im Einzelnen akzeptiert werden, regelt jeder Veranstalter in seinen eigenen Bedingungen. Wer ein Konto plant, prüft die aktuelle Zahlungsarten-Liste im Spielerkonto, bevor er sich registriert.
Müssen PayPal-Konto und Spielerkonto auf denselben Namen lauten?
Bei den Schweizer Veranstaltern wird nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Betrieb nicht. Der Grund ist die Rückverfolgbarkeit: Eine Zahlung an einen fremden Namen würde die Identitätsprüfung aushebeln, an die Limiten und Spielsperren gebunden sind.
Wie lange dauert es, bis ein Gewinn auf dem Konto ist?
Bei beiden Schweizer Veranstaltern werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Runde automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Höhere Beträge gehen auf das Bank- oder Postkonto: bei Swisslos innert 3 Arbeitstagen, bei der Loterie Romande auf die angegebene IBAN. Zusätzliche Bankauszahlungen bei Swisslos brauchen 5 bis 10 Arbeitstage.
Wie wird die Auszahlung aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Rückzahlungsbetrag ist Einsatz mal Quote: CHF 10 zu Quote 2.10 ergeben CHF 21, also CHF 11 Gewinn. Über alle Ausgänge eines Marktes zeigt der Quotenschlüssel — 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten —, welchen Anteil der Markt zurückzahlt; die Marge ist der Rest.
Was sagt die Banklizenz von PayPal über den Schutz beim Wettanbieter aus?
Nichts. Die CSSF erteilte PayPal am 2. Juli 2007 eine Banklizenz, die in der ganzen EU gilt — sie sichert das Guthaben beim Zahlungsdienst, nicht die Wette beim Buchmacher. Für den Schutz einer Wette zählt allein, ob der Veranstalter eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz hält und unter Gespa-Aufsicht steht.
Wie kann ich mich für eine bestimmte Zeit von Sportwetten ausschliessen?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gilt. Die Aufhebung ist erst nach drei Monaten möglich.
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Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»
