Bonus gäbe es gern: nur sind 18 Franken und eine Frist von 72 Stunden keine Geschenke

Updated Oktober 2026
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CHF 10 Gratisspielguthaben, an sieben Aktionstagen, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist der gesamte Umfang der Schweizer Sportwetten-Promotion, die einem Neukunden 2025 und 2026 ohne eigene Einzahlung in die Hände fallen konnte — und sie hing an einem Code, der in den Stadien der National League verteilt wurde.

Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen und Spielregeln beider Veranstalter wurden gegen die Angaben der Gespa sowie die veröffentlichten Spielregeln von Swisslos und der Loterie Romande geprüft.

Was Plattformen mit Werbeguthaben im Alltag verbinden – und warum die Schweizer Wirklichkeit daneben liegt

Wer in der Schweiz «Bonus» liest, hat meist ein Bild aus einem anderen Markt im Kopf. Grosse Zahlen, ein Klick, ein Guthaben. Dreissig Franken für einen Kontoeröffnung, hundert Freispiele, dazu die Wörter, die im Marketing zwei Jahrzehnte alt sind und nie gestorben sind. In Genf, Basel und Chur sieht dieses Bild anders aus, und der Grund ist nicht die Sparsamkeit der Anbieter. Es ist eine Vorschrift.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Geregelt sind sie im Geldspielgesetz, der BGS (SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019; beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die ESBK hat damit nichts zu tun — sie schaut den Casinos zu. Wer Sportwetten anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel, und eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Punkt. Kein Passus, keine Auslegung, kein Hintertürchen für einen Server auf Zypern.

Aus dieser Konstruktion folgt fast alles, was diese Seite beschreibt. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Nicht eine Anmeldung, nicht eine Frist von zwei Wochen nach dem Start — eine vorherige Zustimmung, eingeholt, bevor die Aktion läuft. 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Das sind nicht 32 grosse Promotionen. Das ist ein Dutzend kleiner, über ein ganzes Jahr verteilt.

Ein Bonus ohne eigene Einzahlung ist im hiesigen Recht also kein Marketinginstrument, das ein Anbieter nach Belieben zückt. Er ist eine bewilligungspflichtige Ausnahme. Für den Leser heisst das: Wer verspricht, es gehe ohne Einzahlung, muss in der Schweiz zuerst die Erlaubnis dafür haben. Wer sie nicht hat, darf es gar nicht erst anbieten.

Was unter «ohne Einzahlung» hierzulande überhaupt verstanden wird

Die Branche unterscheidet zwei Dinge, die im Werbetext gern verschmelzen. Die Gratiswette (Freiwette) ist ein Einsatz, den der Anbieter stellt: Der Wettende gibt kein eigenes Geld, gewinnt die Wette, bekommt den Gewinn — aber nicht den Einsatz zurück. Die Rechnung dahinter ist unauffällig und wirkt in beide Richtungen. Bei Quote 1.90 und einem Einsatz von CHF 10 zahlt ein Gewinn CHF 19.00 aus; zurück erstattet werden davon nur CHF 9.00, weil die eingesetzten CHF 10 dem Wettenden nie gehört haben. Wer die Wette verliert, verliert nichts Eigenes.

Das Gratisspielguthaben ist die zweite Kategorie, und sie ist die strenge. Als Guthaben steht es im Konto, als auszahlbarer Betrag steht es nirgends. Es muss gesetzt werden, es kann verfallen, und es kann per Bestimmung der Bedingungen unbedingt auszahlungsunfähig sein. Die Loterie Romande schreibt in ihren Promotionsbedingungen genau das fest: nicht auszahlbar. Swisslos schreibt es in seine Online-Bedingungen: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Beide Veranstalter sind an dieser Stelle einer Meinung, und es ist eine Meinung, die dem Wettenden kein Geld nimmt, sondern eines vorenthält, das er nie besass.

Das Schweizer Recht kennt noch eine dritte Grösse, die man nicht mit dem Bonus verwechseln sollte: die Verlustlimite. Sie sitzt nicht im Promotionsbereich, sondern vor dem ersten Wettschein, und sie hat für einen Aktionsgutschein dieselbe Gültigkeit wie für den Einsatz aus der eigenen Tasche. Dazu im Abschnitt «Verantwortungsvoll wetten: die Limiten gelten auch für fremdes Guthaben» mehr, weil das der Punkt ist, an dem sich die Frage «Was kostet der Bonus?» von der Frage «Was kostet der Bonus mich?» trennt.

Warum bei zwei Veranstaltern kaum etwas zu holen ist

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, das Produkt heisst Sporttip. Loterie Romande, das Produkt heisst Jouez Sport. Ein dritter Anbieter mit Schweizer Bewilligung existiert nicht, und die Gespa führt auch keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter — es gibt keinen dritten Eintrag, weil es keinen gibt. Sie führt die Sperrliste, die Liste der blockierten ausländischen Domains.

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die IKV 2020. Die Loterie Romande arbeitet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Zwei Anbieter, die jeweils ein Gebiet bedienen, und keine Konkurrenz um dieselben Kunden: Das ist die strukturelle Erklärung dafür, dass niemand hier eine Kampagne fahren muss, um Kunden zu gewinnen. Ein Bonus ohne Einzahlung ist in einem Markt mit Neukundenakquise ein Kostenposten, der sich gegen einen Konkurrenten rechnet. Wo kein Konkurrent auf dasselbe Gebiet darf, rechnet er sich schlicht nicht.

Der Überschuss, der dennoch anfällt, geht einem anderen Zweck zu. Die Nettoerträge fliessen in der Schweiz an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist keine Randnotiz, es ist der Zweck des Konstrukts. Ein Veranstalter, der Geld für Gratisguthaben ausgibt, verkleinert genau die Summe, die der Kanton verteilt — und muss dafür eine behördliche Zustimmung einholen.

Rechtslage: was eine Gratisaktion in der Schweiz darf, und was sie kostet

Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und das ist wörtlich zu nehmen. Ein ausländisches Papier — Curaçao, Malta, Deutschland, was auch immer — hat hier keine Kraft. Eine lizenzierte schweizerische Sportwette setzt eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel voraus, und beide erteilt die Gespa. Damit ist auch die Frage beantwortet, wer in der Schweiz einen Bonus ohne Einzahlung anbieten darf: nur, wer eine solche Bewilligung hat und für die Aktion zusätzlich die Zustimmung der Aufsicht eingeholt hat.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Werbung selbst ist nicht frei. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht an Minderjährige und nicht an gesperrte Personen gerichtet werden. Für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist Werbung verboten, und sie ist mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Es gibt keine Tageszeitgrenze für Werbung, an die sich die Anbieter halten müssten. Ein Verbot mit einer Bussenhöhe daneben ist eine deutlichere Aussage als jede Formulierung über «verantwortungsvolle Werbung», die in Branchenpapieren steht.

Wie die Sporttip-Spielregeln einen Code mit CHF 10 ihre Grenze ziehen

Die beworbenen Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters; nichts davon gilt automatisch beim andern, und nichts davon gilt bei einem Veranstalter ausserhalb der Schweiz. Das ist die wichtigste Regel beim Lesen jeder Bonusseite zu diesem Thema: eine Zahl ist so viel wert wie das Dokument, aus dem sie stammt.

Wie eng das Dokument sein kann, zeigt die Aktion, die der Loterie Romande am nächsten an einen Bonus ohne Einzahlung herankommt. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Betrachten wir, was das kostet. Nicht den Veranstalter — den Wettenden. CHF 10, 30 Tage, und dahinter die Pflicht, den Code im verifizierten Konto einzugeben, also zuerst ein Konto mit Ausweisprüfung zu unterhalten. Das Guthaben läuft ab. Wer in diesen 30 Tagen nichts findet, das ihn interessiert, hat statt eines Bonus eine Frist bekommen. Und ein Gutschriftbetrag, der nicht auszahlbar ist, kann per Definition nicht das Ergebnis beeinflussen, das am Monatsende auf dem Bankkonto steht.

Der Radius der ganzen Aktion ist zudem beachtlich klein. 7’000 Stück über die ganze Westschweiz, an sieben Tagen, verbreitet über Stadioncodes. Das ist eine Geste in einer Grössenordnung, in der ein ausländischer Anbieter nicht einmal sein Bildmaterial produziert.

Warum ein Geschenk an Kunden eine Bewilligung der Gespa braucht

Die Zustimmungspflicht ist der Knoten, an dem der ganze Markt hängt, und sie ist nicht als Schikane gedacht, auch wenn sie so aussieht. Der Gesetzgeber hat Werbegeschenke an derselben Stelle geregelt wie die Werbung und die Spielsuchtprävention, weil sie dasselbe Ziel berühren: zu verhindern, dass jemand zum Wettspiel gebracht wird, ohne es je gewollt zu haben. Ein Gratisguthaben ist genau dieses Werkzeug. Es senkt die Schwelle auf null, und es tut das mit Erlaubnis des Staates oder gar nicht.

Wer die Zahlen danebenlegt, sieht den Massstab: 24 Zustimmungen 2025 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Das ist die Gesamtzahl der Gratisspiel- und Gratisguthabenaktionen, die im vergangenen Jahr überhaupt genehmigt wurden, über beide Veranstalter, alle Produkte, das ganze Land. Eine Zahl, die jede Erwartung an ein «Aktionsfeuerwerk» kassiert, bevor die erste Seite des Bonusvergleichs aufgeschlagen ist.

Verantwortungsvoll wetten: die Limiten gelten auch für fremdes Guthaben

Der Punkt, der in ausländischen Bonusbeschreibungen regelmässig fehlt, ist der einfachste: Aktionsguthaben ist Guthaben. Es läuft über dasselbe Spielerkonto, es wird auf denselben Wettschein gesetzt, und es unterliegt denselben Regeln wie Geld aus der eigenen Tasche. Wer das Aktionsguthaben nutzt, muss sich bewusst sein, dass auch hier kein Einlagenschutz und keine Auszahlungsgarantie bestehen; die Sicherheit ergibt sich allein aus der behördlichen Aufsicht und der Anbindung an das Sperrregister.

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Mechanik ist es, die den Ausdruck «ohne eigene Einzahlung» in der Schweiz zu einer halben Wahrheit macht. Der Einsatz selbst mag aus dem Guthaben kommen, aber die Verlustlimite, die der Wettende beim Anlegen des Kontos gesetzt hat, kennt diesen Unterschied nicht. Verlorene Aktionsguthaben sind verlorene Beträge im Sinne der Limite. Zwei Tage nach dem Verlust lässt sich die Grenze nicht schnell anheben, um das Guthaben noch zu nutzen: 72 Stunden Wartezeit, und in dieser Zeit läuft die 30-Tage-Frist des Guthabens weiter. Bei einem Gutschriftsbetrag mit kurzer Gültigkeit sind das zwei Uhren, die gegeneinander ticken.

Wer den Betrag aus geschenktem Guthaben gewinnt, stösst an eine zweite Wand. Ein Sieg ist ein Sieg, aber der Weg vom Konto zum Konto ist reguliert. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.

Beide Häuser zahlen also nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Das ist keine Kulanz, das ist eine Bewilligungsauflage: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht, und Kredit gibt es nicht. Wer sich von einem Bonus ohne Einzahlung eine anonyme Auszahlung verspricht, hat den falschen Markt erwischt.

Spielsperre, Sperrregister und was ein Konto dort zu suchen hat

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das Register ist das schärfste Werkzeug im System, und seine Reichweite wird gern unterschätzt. Eine Spielsperre ist keine Pause beim Sportwetten. Sie ist eine Pause beim Glücksspiel, mit einem Eintrag, der auch das Casino in Genf erreicht. Wer sie einmal ausgesprochen hat, kommt so bald nicht daran vorbei; eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, und das geschieht nicht per Klick, sondern über eine Fachstelle.

Auf ein ausländisches Konto wirkt nichts davon. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist an das Sperrregister nicht angeschlossen. Wer sich bei Swisslos sperren lässt und am gleichen Abend auf einer gesperrten Domain weiterspielt, wird von keinem System daran gehindert. Das ist die eigentliche Lücke, und sie ist der Grund, weshalb die Gespa überhaupt eine Sperrliste führt.

Eine Zahl wirft dazu ein eigenes Licht. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen ein Sportwettangebot an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Versuch klappte. Wer die Schweizer Regulierung als lückenlos schildert, sollte diese Zahl zur Hand haben — und niemand sollte den Schutz an Verkaufsstellen als streng darstellen. Eine Limite im Spielerkonto ist genau das: eine Limite im Konto. Sie ersetzt keine Aufmerksamkeit der Person, die den Wettschein ausfüllt.

Wo man sich selbst die Frage nach dem Spielverhalten stellt

Limiten sind das eine, das eigene Verhalten ist das andere. Wer merkt, dass Aktionsguthaben die Zahl der Wettscheine nach oben zieht und nicht den Spass, kann die Limite senken — sofort, ohne Wartezeit. Die Erhöhung ist die Richtung, die blockiert ist, und daran ist nichts falsch. Bei auffälligem Spielverhalten gibt es Fachstellen, die beraten und im Ernstfall eine Sperre auch ohne den Willen der Person durchsetzen. Der Eintrag ins Register ist nicht der Skandal, als der er manchmal erzählt wird; er ist die eine Massnahme, die über den Anbieter hinweg wirkt.

Bonus und Gratiswetten in der Schweiz: was die Bedingungen aus einem Lockangebot machen

Die Neukundenangebote ohne eigene Einzahlung bestehen hierzulande meist aus Spielguthaben, das sich nicht auszahlen lässt und Bedingungen unterliegt; der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Das ist die Kurzfassung, und sie ist gleichermassen richtig für die Aktion im Stadion und für jede Freiwette, die ein ausländischer Anbieter auslobt.

Die erste Frage, die ein Bonuswert aushalten muss, lautet deshalb nicht «Wie hoch ist er?», sondern «Wird er zu Geld?». Bei einem ausländischen Haus, das einen Bonus nach Durchspielanforderung freigibt, lautet die Antwort meist ja — irgendwann, wenn das Guthaben den Weg durch die Umsatzhürde geschafft hat. Bei einem Schweizer Gratisspielguthaben lautet sie nein, und zwar ohne Bedingung. Ein Betrag, den man nicht auszahlen kann, ist kein Geld. Er ist ein Rabatt auf ein Vergnügen, das man ohnehin gesucht hat.

Spannend wird es bei der Frage, was ein solcher Rabatt wert ist. Sie lässt sich beantworten, ohne einen einzigen Bonus zu kennen, und das ist der nützlichste Abschnitt dieser Seite.

Was ein Aktionsguthaben tatsächlich hergibt: eine Rechnung statt eines Versprechens

Gegeben ist ein nominales Aktionsguthaben, das nicht auszahlbar ist, gesetzt auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90. Die Quote ist ein Beispiel, kein quotierter Preis — sie steht hier, um zu zeigen, wie sich der Wert eines Guthabens gegen den Quotenschlüssel des Marktes verhält.

Wie Schweizer Sportwetten wirklich ohne Einzahlung funktionieren: Aktion, Frist, Code

Der Ablauf ist unspektakulär, und genau deshalb steht er hier ausführlich. Ein verifiziertes Konto muss bestehen, bevor irgendetwas eingelöst werden kann. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer ausserhalb des jeweiligen Gebiets wohnt, bekommt kein Konto — und ohne Konto keinen Code.

Dann der Code selbst, und dann die Uhr. Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» musste er innert 7 Tagen nach Erhalt im Konto eingegeben werden. Das Guthaben war danach 30 Tage lang gültig. Ein Fenster von einer Woche für eine Eingabe, ein Fenster von einem Monat für die Verwendung, und dazwischen sitzt der Wettende mit einem Betrag, der verfällt, wenn er ihn nicht ausgibt. Wer die Wette verliert, verliert nichts Eigenes. Wer in 30 Tagen keine findet, verliert auch nichts — ausser der Gelegenheit, die er nie gesucht hat.

Der Schweizer Weg zu einem Gratisguthaben führt also über drei Stufen, und die erste ist in beiden Häusern eine Ausweiskontrolle. Für wen das ein Ausschlusskriterium ist, wird in der Schweiz nicht bedient. Wer aber ohnehin vorhatte, sein Konto ordentlich anzulegen, hat mit dem Code im Stadion einen Zehner dabei, den er nicht mitgebracht hätte.

Warum ein «Bonus ohne Einzahlung» aus dem Ausland eine Rechnung an den Wettenden ist

Setzen wir die zwei Seiten nebeneinander. In der Schweiz: zwei Veranstalter, ein geschlossenes Angebot, eine Ausweispflicht, ein Konto im Vertragsgebiet, ein Gratisguthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist. Im Ausland: Seiten, die mit hohen Summen ohne Einzahlung werben, dazu die Wörter «risikofrei» und «geschenkt», und darunter Bedingungen, die in ihrer eigenen Sprache niemand vollständig liest.

Das Versprechen von Risikofreiheit hält an zwei Stellen nicht. Wer einen Bonus über eine Umsatzhürde freispielt, setzt eigenes Geld, bis die Hürde steht — das Risiko ist nur verschoben, nicht entfernt. Und wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat kein Konto im Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht, die anrufbar wäre. Der Betrag mag gross beworben sein. Der Weg zurück ist es nicht.

Sportliches Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu 3 Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert kein Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle. Das ist die Rechnung, und sie hat keinen Bonusabzug, der sie abfedert.

Wenn eine Quote zum Geschenk erklärt wird: Boosts im Kleingedruckten

Neben Guthaben und Freiwetten gibt es die dritte Gattung der Zuwendung: Quoten- und Profitboosts. Bei Sporttip gilt ein Quotenboost nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der letzte Satz ist der wichtige. Wer den Boost beansprucht und dann den Cash-Out zieht, hat den Boost verloren — und der Cash-Out-Betrag liegt ohnehin tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Zwei Zuwendungen, die sich gegenseitig ausschliessen, und eine davon ist ohnehin kleiner als sie aussieht. Bei einem Marketingbegriff wie «boosted odds» gehört das in dieselbe Zeile.

Die zweite Schweizer Variante ist der Sporttip-Kombiboost. Er gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer die Staffel liest, sieht sofort, dass der Höchstsatz fünfzehn richtig getippte Voraussagen mit anständigen Quoten voraussetzt. Das ist keine Zuwendung, die sich abholen lässt. Das ist eine Belohnung für ein Ergebnis, das man ohnehin braucht.

Bedingungen, die man vor dem Setzen liest – und was sie kosten

Der Schweizer Bonus unterscheidet sich vom ausländischen weniger in der Höhe als in der Zahl der Bedingungen, und die meisten davon schützen den Wettenden vor sich selbst. Eine Einzahlungslimite von CHF 10’000 pro 30 Tage ist eine Grenze, die niemand mit CHF 10 Gratisguthaben ausreizt. Ein Wallet-Ceiling von CHF 10’000 ebenso. Die Limiten greifen bei dem, der ohnehin zu viel setzt — nicht bei dem, der einen Zehner abholt.

Was bei beiden Häusern unangenehm konkret wird, ist der Verfall. Swisslos schreibt: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Zugunsten des Zwecks, nicht der Firma — das Geld geht an die Gemeinnützigkeit. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr für die Geltendmachung klingt grosszügig, bis man bedenkt, dass «geltend gemacht» heisst: sich gekümmert. Wettscheine im Handschuhfach sind keine Forderung.

Der Auszahlungsweg ist der zweite Posten. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr, danach möglicherweise 3 % Kommission, 5 bis 10 Arbeitstage Überweisungsdauer. Wer ein Guthaben von CHF 10 gewinnt und es in dieser Höhe auszahlen lässt, zahlt im Verhältnis mehr Gebührenaufwand in Arbeitszeit als der Betrag wert ist. Gratisspielguthaben ist ohnehin nicht auszahlbar. Die einzige vernünftige Verwendung eines geschenkten Zehners ist, ihn auf einen Markt zu setzen, der einen interessiert — nicht, ihn zu horten.

Und dann ist da noch die Steuer. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, die Schwelle ist also je nach Kanton verschieden. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Für die eigene Situation fragt man eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Vergleich: die zehn Anbieter und was ihre Aktionen beim Wettenden kosten

Ein Vergleich, der Aktionen nach der beworbenen Höhe ordnet, ordnet sie nach der unwichtigsten Zahl. Die Höhe eines Gutschriftsbetrags sagt nichts darüber, ob er auszahlbar ist, wie lange er gilt, welcher Umsatz an ihm hängt und ob der Anbieter überhaupt eine Schweizer Bewilligung hat. Die Reihenfolge der Kriterien ist deshalb diese: erst die Bewilligung, dann die Auszahlbarkeit, dann die Frist, dann die Bedingung — und erst danach die Zahl auf dem Plakat.

Bei den zwei Schweizer Veranstaltern kommt eine Vorfrage hinzu, die kein ausländischer Vergleich kennt: das Wohngebiet. Ein Konto bei Swisslos setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus, bei der Loterie Romande in einem der sechs Westschweizer Kantone. Ein Vergleich, der die beiden Schweizer Angebote neben ausländische Seiten stellt, ohne das zu erwähnen, vergleicht Dinge, die man nicht alle wählen kann.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
20Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz
myBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz
BC.Game keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz
BassBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz
Unibet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz
22Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz
1Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz

Die Tabelle ist damit zu Ende, und ihr Wert liegt gerade in der Kürze. In der Spalte der Schweizer Bewilligung stehen zwei Einträge, die etwas bedeuten, und acht, die dasselbe bedeuten. Wer auf eine Bewilligung ohne Schweizer Kraft setzt, hat sie nicht — das ist kein Detail der Rechtslage, das ist die Rechtslage. Und es ist der Grund, weshalb die Frage «Bonus ohne Einzahlung» in der Schweiz zuerst eine Frage nach dem Wohnkanton ist.

Warum die Verkaufsstellen den Vergleich mitentscheiden

Der Zugang zu einer Schweizer Sportwette ist nicht überall gleich. Swisslos zählt 2’350 Verkaufsstellen allein bei der Loterie Romande in der Westschweiz; das Vertragsgebiet von Sporttip umfasst neunzehn Kantone, den Tessin und Liechtenstein. Für einen Wettenden in Zürich ist ein Gratiscode der Loterie Romande ein Fenster in einen Markt, den er nicht betreten darf. Für einen in Lausanne ist der Kombiboost von Sporttip eine Zahl, die er nie sieht.

Damit hat der Vergleich eine Grenze, die kein Bonuswert verschiebt. Nicht die beste Aktion gewinnt, sondern die einzige zugängliche. Und im zugänglichen Feld gibt es genau einen Kandidaten.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die einzige Gratisaktion mit Schweizer Bewilligung und einem Code aus dem Stadion

Swisslos arbeitet mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach BGS unter der Aufsicht der Gespa und ist einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt. Der Sitz ist Basel, das Produkt heisst Sporttip, und ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Das Angebot selbst ist enger, als es die Sportartenliste vermuten lässt. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 ist für einen Wettenden mit grossen Einsätzen eine Wand, für den typischen Nutzer eines Gratisguthabens irrelevant.

Bei den laufenden Wetten gibt es zwei Einschränkungen, die man kennen sollte, bevor man einen Spielgutschein darauf verwendet. Sporttip-Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Livewette auf ein gerade laufendes Spiel kann also mit dem Einsatz zurückkommen statt mit einem Gewinn. Wer ein Gratisguthaben einsetzt, hat dabei nichts verloren ausser der Gelegenheit.

Der Cash-Out ist vorhanden, aber schmaler, als die Funktion vermuten lässt. Er gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; angeboten werden muss er nicht. Dazu gesellt sich die Boost-Regel: bei einem Cash-Out verfällt der Boost, und ein Sporttip-Gratisguthaben aus einer Promotion ist ohnehin nicht auszahlbar.

Zwei Regeln zeigen, wie genau das Regelwerk die eigene Aktionspraxis absichert. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Gratisgutschein, der auf ein abgesagtes Spiel gesetzt wurde, endet also als Einsatz zurück — nicht als Guthaben, das länger läuft.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung arbeitet in beide Richtungen und ist bei Beträgen dieser Grösse kein Drama.

Verdikt: Sporttip ist die einzige Plattform in dieser Liste, bei der ein Guthaben aus einer Promotion überhaupt entstehen kann, und dieses Guthaben bleibt der kleinste Posten auf dem Konto. Die eingesetzte Bewilligung, das Registrierungsverfahren mit Ausweisprüfung und die Verlustlimiten sind der Grund, weshalb der beworbene Betrag hier so niedrig ist — und zugleich der Grund, weshalb er verlässlich ist. Die Selbstbeschränkung auf CHF 1’000 pro Einzelwette und der Verfall von Gewinnen nach 26 Wochen sind die zwei Stellen, an denen die Bedingungen spürbar strenger sind als das, was ein Wettender aus einem ausländischen Vergleich gewohnt ist.

Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion mit den 7’000 Gutschriften

Die Loterie Romande hält dieselbe Bewilligungskonstruktion — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter der Aufsicht der Gespa — und ist der zweite Veranstalter, den das interkantonale Recht zulässt. Sie arbeitet für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz in einem dieser sechs Kantone offen.

Das Testfeld der Westschweiz funktionierte als Promotion besonders sparsam, und die Bedingungen sind der Beweis. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» verlangte einen Code, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, und die Eingabe innert 7 Tagen im verifizierten Konto. Dafür gab es CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Radius der Aktion lag damit in einem Verhältnis, das jedes Marketingkonzept sprengt: Nur wer an einem der 7 Aktionstage im Stadion war, den Code mitnahm und innert einer Woche sein Konto verifiziert hatte, bekam einen Zehner, den er setzen musste, bevor er verfiel.

Auf der Einzahlungsseite liegt die Grenze bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer also mit dem Stadioncode CHF 10 gutgeschrieben bekommt, gewinnt bei einer Quote von 2.00 rund CHF 20.00 — davon CHF 10.00 Einsatz, der ihm nie gehört hat, und CHF 10.00, die ins Wallet gehen. Auszahlbar ist der Gewinn, das Guthaben war es nie.

Verdikt: Die Westschweizer Aktion ist der beste Beleg dafür, wie wenig ein Bonus ohne Einzahlung in diesem Land kosten darf — nicht der Veranstalter, sondern den Wettenden, der ein Dutzend Bedingungen erfüllen muss, um CHF 10 zu setzen, und von diesen CHF 10 rund CHF 1.00 bis 1.50 an den Markt abgibt, sobald er sie tatsächlich verwendet. Wer die Grösse des Aufwands gegen die Grösse der Gutschrift hält, versteht danach, was der Werbebegriff «Geschenk» in einem begrenzten Markt bedeutet.

20Bet: beworben mit hohen Beträgen, ohne Schweizer Bewilligung

20Bet ist in dieser Liste ohne Schweizer Bewilligung geführt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; das Papier, auf das sich das Angebot beruft, ist nicht erstellt, und eine solche Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Das Konto steht nicht mit dem Schweizer Sperrregister in Verbindung, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Für einen Wettenden, der mit dem Gedanken an einen Bonus ohne Einzahlung kommt, ist die Reihenfolge der Prüfung hier eine andere als bei einem Schweizer Haus. Zuerst die Bewilligung, dann das Angebot. Und die Bewilligung ist hier keine Frage von Bedingungen oder Fristen, sondern von Existenz.

Verdikt: Der Bonus eines Anbieters ohne Schweizer Bewilligung kann vertraglich alles sein, was in seinen Bedingungen steht. Er sitzt nur auf keinem Schweizer Rechtsschutz, und die Summe, die man im Streitfall einsetzen müsste, um einen beworbenen Betrag durchzusetzen, überschreitet diesen Betrag um ein Vielfaches.

myBet: ein ausländisches Konto ohne Anschluss an das Sperrregister

myBet führt in dieser Übersicht ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Ausgangslage: das interkantonale Recht lässt nur zwei Veranstalter zu, eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, und das Konto ist nicht mit dem Sperrregister verbunden. Domains können auf der Sperrliste landen und von den Telekom-Anbietern über DNS blockiert werden.

Wer ein solches Konto führt, baut sich eine zweite Welt neben der Schweizer auf. Wettbewerbe stehen dort zur Verfügung, die auf der Liste der autorisierten Sportarten und Wetttypen fehlen — die Gespa führt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, auf der etwa Corner- und Kartenmärkte und ein Esport-Bereich nicht auftauchen. Das ist der eigentliche Köder hinter dem hohen Bonusbetrag: die grössere Auswahl.

Verdikt: Die zusätzlichen Märkte sind der Grund, aus dem Wettende solche Seiten aufsuchen, und kein mit Schweizer Bewilligung ausgestatteter Anbieter kann hier mithalten — weil seine Bewilligung ihm die Märkte vorschreibt. Der Preis dafür ist die Position, in der man steht, wenn es Streit gibt: auf der anderen Seite einer Grenze, mit der Adresse eines Veranstalters auf einer Sperrliste.

BC.Game: ausländisches Angebot, hier nur als Referenz

BC.Game ist hier als Referenz ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; die gemeldete Lizenz ist nicht erstellt und entfaltet hier keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS umsetzen.

Ein ausländisches Papier ist in der Schweiz ohne Kraft. Das ist der nüchterne Kern, und er hat eine praktische Folge: Wer auf einer solchen Seite gewinnt, hat einen Anspruch nach deren Bedingungen und nach deren Recht. Ob dieser Anspruch durchsetzbar ist, entscheidet sich nicht in der Schweiz.

Verdikt: Eine fehlende Schweizer Bewilligung macht einen Gewinn nicht unmöglich, aber sie entfernt jedes Werkzeug, mit dem ein Wettender ihn hier durchsetzen könnte — und die Sperrliste sorgt dafür, dass die Adresse selbst verschwinden kann, samt dem Konto, von dem man noch etwas erwartet.

BassBet: gleiche Ausgangslage, gleiche Distanz zum Schweizer Recht

BassBet steht in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für alle ausländischen Anbieter in dieser Liste gilt: eine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz gibt es nicht, die Verbindung zum schweizerischen Sperrregister fehlt, und Domains können blockiert werden.

Der Vergleich mit den zwei Schweizer Häusern fällt an einer ungewohnten Stelle aus. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist der Bonuswert klein und die Bedingungen sind zahlreich — Limiten, Fristen, Verfall, Auszahlungsweg. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist der beworbene Wert gross und die Bedingungen sind zahlreich auf eine andere Art: meist in einer Sprache, die niemand prüft, und ohne Instanz, die eine Auslegung entscheiden könnte.

Verdikt: Der Aufwand, den ein ausländischer Bonus an Bedingungen verlangt, ist ein Aufwand ohne Rückhalt. Wer ihn tragen will, sollte ihn als das betrachten, was er ist: der Kauf eines Zugangs zu Märkten, die hier niemand anbieten darf, zu einem Preis, der im Bedingungenwerk steht und nicht auf dem Plakat.

Unibet: bekannte Marke, keine Schweizer Bewilligung

Unibet ist keine Schweizer Bewilligung erteilt. Der Name ist in vielen Ländern vertraut, und eine bekannte Marke ist keine Schweizer Bewilligung — die Gespa erteilt Veranstalter- und Spielbewilligungen an zwei Veranstalter, und ein ausländisches Papier hat in der Schweiz keine Kraft. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg.

Die Verwechslung zwischen Betriebsgrösse und Schweizer Zulassung ist im Gespräch über Wettanbieter die häufigste. Ein grosser Buchmacher mit Sitz im Ausland ist gross. Ob er in der Schweiz etwas darf, entscheidet sich an einem einzigen Dokument, und das ist eine Bewilligung nach BGS — nicht die Zahl der Nutzer, nicht die Zahl der Jahre am Markt, nicht die Zahl der Sportarten.

Verdikt: Der Bekanntheitsgrad eines Anbieters ist die Eigenschaft, die am wenigsten über den Rechtsschutz des Wettenden aussagt, und er wird in Gesprächen über Bonusangebote am meisten überschätzt — die Marke macht den Gewinn nicht leichter einziehbar.

22Bet: kein Schweizer Veranstalter, kein Schweizer Rechenschaftsweg

22Bet tritt hier ohne Schweizer Bewilligung an. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten mit Schweizer Bewilligung veranstalten; die gemeldete Lizenz ist nicht erstellt, und in der Schweiz hat sie keine Kraft. Das Konto hängt nicht am Sperrregister, und die Domain kann über die Sperrinfrastruktur blockiert werden.

Das gewerbemässige Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu 3 Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert kein Fair-Play-Gremium, an das sich ein Wettender wenden könnte.

Verdikt: Dass der Wettende straffrei bleibt, ist kein Schutz, sondern nur die Feststellung, dass die Sanktionen den Veranstalter treffen. Wer sein Guthaben auf einer solchen Plattform liegen lässt, bis ein Rechtsstreit entsteht, hat den Verlust nicht durch eigenes Wetten erlitten, sondern durch die Reihenfolge, in der er sich um das Geld gekümmert hat.

bet-at-home: auf der Sperrliste, und was das praktisch heisst

bet-at-home ist in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung geführt. Die Ausgangslage ist die bekannte: nur zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, eine ausländische Lizenz ohne Kraft, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Der Anbieter gehört zu denen, die die Gespa im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping nennt.

Domain-Hopping heisst konkret, dass blockierte Adressen innert Stunden durch neue ersetzt werden. Die Sperrliste ist deshalb kein Friedhof, sondern ein bewegliches Ziel, und wer sich eine solche Adresse als Lesezeichen setzt, wird sie in manchen Monaten nicht mehr finden. Für den Wettenden ist der praktische Effekt derselbe: ein Konto, auf das er im schlimmsten Moment keinen Zugriff hat.

Verdikt: Ein Anbieter, dessen Adresse verschwinden kann, ist ein Anbieter, dessen Guthaben nur so lange existiert, wie die Adresse durchhält — und dieser Zusammenhang ist kein Zufall der Technik, sondern die Funktionsweise der Sperrinfrastruktur.

1Bet: ausländisches Angebot, in dieser Liste ohne Bewilligung

1Bet steht hier ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt die Regel, die für jeden ausländischen Anbieter in dieser Übersicht gilt: keine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Eintrag im Sperrregister, kein Schweizer Rechenschaftsweg, und Domains, die auf der Sperrliste landen können.

Ein Bonus ohne Einzahlung bei einem solchen Anbieter muss in dessen eigenen Bedingungen nachgelesen werden. Zulässige Zahlungsarten, Bearbeitungszeiten und Beschränkungen bei der Auszahlung stehen in den Zahlungsbedingungen des Veranstalters, und in der Schweiz gibt es kein Verrechnungssystem, das eine bei einem unerlaubten Anbieter genutzte Kartenzahlung zurückholt — eine Sperre dieser Art existiert hier nicht.

Verdikt: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, verlässt sich auf dessen freiwillige Kulanz in jeder Frage, die nicht durch Schweizer Recht und Schweizer Aufsicht vorgezeichnet ist — und Kulanz ist das einzige Element dieses Verhältnisses, das niemandem Rechenschaft schuldet.

Wo die Grenze der Wahlfreiheit verläuft

Die Frage nach einem Bonus ohne Einzahlung führt in der Schweiz zu einer unbequemen Antwort: Es gibt ihn, aber er ist klein, unbeworben und an einen Code gebunden, der in einem Stadion verteilt wurde. Wer einen grossen will, landet bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und der Preis dafür lautet nicht Bedingungen, sondern Rechtsschutz.

Das ist die eine Hälfte. Die andere ist die Frage, wen das betrifft. Für einen Wettenden mit einem Budget, das er kontrollieren will, ist die Schweizer Konstruktion aus Verlustlimiten, Ausweispflicht und Auszahlung nur auf ein eigenes Konto unbequem im Zugang und vorteilhaft im Betrieb. Für einen, der möglichst viele Märkte und einen langsamen Verlust will, ist sie eine Wand. Beide haben recht.

Zum Schluss eine Zahl, die man nicht mit dem Bonus verwechseln sollte, weil sie in der Schweiz das eigentliche Zugeständnis ist: Eine Wette unterhalb des Steuerfreibetrags von CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 — je nach Kanton anders — ist einkommenssteuerfrei, und eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Das betrifft den Gewinn, nicht den Bonus. Aber es ist mehr wert als die meisten Gratisguthaben. Und es ist der einzige «Bonus» hier, der nicht verfällt.

Häufige Fragen zu Boni ohne Einzahlung bei Schweizer Wettanbietern

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Ja, aber in sehr kleiner Form. Die Loterie Romande gab bei «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben an Personen, die innert 7 Tagen einen Stadioncode im verifizierten Konto eingaben: insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Swisslos führt Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenfalls als nicht auszahlbar.

Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?

Weil der Gesetzgeber eine Hürde eingebaut hat: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein geschenkter Einsatz muss also bewilligt werden und ist damit eine Ausnahme, kein Standardwerkzeug der Neukundengewinnung.

Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?

Es kann grundsätzlich nicht ausbezahlt werden. Bei der Loterie Romande ist das Guthaben aus der Stadionaktion nicht auszahlbar; Swisslos schreibt Gratisspielguthaben aus Promotionen als nicht auszahlbar fest. Auszahlbar wird erst der Gewinn, der aus einem Einsatz dieses Guthabens entsteht — bis CHF 1’000 direkt ins Wallet, darüber auf die hinterlegte IBAN.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Nein. Bei Quote 1.90 und einem Einsatz von CHF 10 zahlt die Wette CHF 19.00 aus, wovon CHF 9.00 netto beim Wettenden bleiben: Die eingesetzten CHF 10 sind der Gewinnanteil, der nicht ausbezahlt wird. Eine gewonnene Freiwette bringt also den Nettogewinn, nicht den Einsatz.

Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Es bedeutet, dass eine ausländische Lizenz in der Schweiz keine Kraft hat: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste landen und blockiert werden. Sportlich organisierte Wetten ohne Schweizer Bewilligung sind strafbar, wobei Einsätze und Gewinne in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, auf Bundesebene ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, die Schwelle ist also je nach Kanton verschieden. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern gibt es keine Verrechnungssteuer, die kantonale Praxis kann sie aber als steuerbares Einkommen behandeln. Allgemeine Auskunft; im Zweifel fragt man die kantonale Steuerverwaltung.

Verliert ein Bonus ein Drittel seines Werbescheins an den Buchmacher?

Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt wieder auszahlt: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), was 0.95 oder 95 % ergibt. Die Marge des Veranstalters, die andere Seite derselben Münze, liegt damit bei 5 %.

Jetzt zum Guthaben. Bei einem nominalen Betrag von CHF 10 und Quote 1.90 bringt eine erfolgreiche Wette CHF 19.00 zurück, davon CHF 9.00 netto — der Einsatz gehört dem Wettenden nicht und wird nicht mit ausbezahlt. Ein Aktionsguthaben muss man also nicht mit seinem Nennwert bewerten, sondern mit dem, was nach der Wette übrig bleibt. Das ist die Mechanik, die einen Bonus von CHF 50 in einen echten Gegenwert von ungefähr CHF 25 verwandelt und die auf jeder Bonusseite mit grossen Zahlen im Gästebuch fehlt.

Der entscheidende Faktor ist aber nicht die Höhe, sondern der Markt, auf dem gesetzt wird. Auf einem Zwei-Weg-Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 % — das ist der Markt, den die Beispielquote 1.90 beschreibt — behält ein durchschnittlicher Setzvorgang aus Gratisguthaben etwa 90 % des Nennwerts an Wert. Auf einem Markt mit drei Ausgängen und einem Quotenschlüssel um 90 % — eine Marge von rund 10 %, wie sie bei einem klassischen 1X2 auf ein Fussballspiel vorkommt — sinkt dieser Wert auf rund 85 % des Nennwerts.

Die Bandbreite lautet damit: rund 85 bis 90 % bei diesen beiden Markttypen, und das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten hinweg unter der Annahme, dass der Markt fair bepreist ist und jedes Guthaben genau einmal als Einsatz verwendet wird. Sie sagt nichts über den Ausgang einer einzelnen Wette. Sie sagt nur, dass ein beworbener Betrag in Wirklichkeit eine Nummer kleiner ist, und dass der Abstand zwischen den beiden Nummern mit jedem Ausgang in der Waage des Marktes wächst.

Aus CHF 10 des Schweizer Stadioncode-Guthabens werden unter dieser Annahme also rund CHF 8.50 bis 9.00 an durchschnittlichem Wert — wenn der Wettende ohnehin auf einem Markt mit zwei Ausgängen spielt. Wer auf einem Drei-Weg-Markt landet, findet weniger vor, als das Plakat angekündigt hat.

Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»