Freiwette bei Registrierung in der Schweiz: zwei Veranstalter, kaum Gratisguthaben
29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie gegen die Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Eine Freiwette klingt nach einem Geschenk. In der Schweiz ist sie zuerst eine Bewilligungsfrage. Wer hierzulande Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung für jedes einzelne Spiel, und Gratisspielguthaben darf er nur ausgeben, wenn die Gespa vorher zustimmt. Deshalb ist das Angebot an Neukunden dünn: zwei Veranstalter, wenige Aktionen, kleine Beträge. Wer aus dem Ausland eine Freiwette bei Registrierung beworben sieht, sollte wissen, dass hinter dieser Bewilligung nichts steht, was in der Schweiz gilt.
Gratisspielguthaben ist zudem kein Geld. Es ist eine Forderung auf Spielguthaben, und Spielguthaben aus Aktionen ist bei Swisslos wie bei der Loterie Romande ausdrücklich nicht auszahlbar. Die Bedingungen, unter denen es entsteht, sind der eigentliche Preis.
Die Grundlagen: Was eine Freiwette ist und was sie nicht ist
Eine Wette ist ein Einsatz plus eine Quote. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet — ein Detail, das in der Praxis selten mehr als ein paar Rappen ausmacht, aber zeigt, wie eng die Regeln gefasst sind.

Bei einer Freiwette oder einem Gratisspielguthaben zahlt der Veranstalter den Einsatz. Genau das ist der Punkt, an dem die meisten falschen Erwartungen entstehen: Bei Swisslos und der Loterie Romande wird der Einsatz der Freiwette nicht mit dem Gewinn zurückbezahlt. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben bei Quote 2.00 einsetzt und gewinnt, bekommt CHF 10, nicht CHF 20. Das Gratisguthaben verschwindet, der Nettogewinn landet im Spielerkonto — und nur der ist später auszahlbar, wenn er nicht selbst aus einer Aktion stammt.
Der Unterschied zwischen einer Freiwette und einem Einzahlungsbonus ist damit keiner der Grosszügigkeit, sondern der Mechanik. Ein Bonus, der an eine Einzahlung gekoppelt ist, arbeitet mit dem Geld des Spielenden. Eine Freiwette arbeitet mit dem Geld des Veranstalters, zahlt aber den Einsatz nicht aus. Beide sind an Bedingungen gebunden, und bei beiden entscheidet die Bedingung, was übrig bleibt.
Rechnen wir das an einem Beispiel durch, das ausdrücklich kein quotierter Preis ist, sondern eine Annahme zur Veranschaulichung: ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten. Der Quotenschlüssel dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Die Marge ist die Differenz auf 100 %, hier etwa 5 %. Der Wert einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, liegt bei Freiwettenbetrag mal (Quote − 1) geteilt durch Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes.
Der Wert eines Gratisguthabens: eine Spanne, kein Betrag
Setzt man dort das Guthaben ein, das die Loterie Romande in ihrer Aktion verschrieben hat, ergibt sich eine Spanne statt einer Zahl. Dasselbe Guthaben ist bei Quote 1.50 deutlich weniger wert als bei Quote 3.00: Der Faktor (Quote − 1) geteilt durch Quote läuft von 0.33 bei Quote 1.50 über 0.47 bei Quote 1.90 bis 0.67 bei Quote 3.00. Multipliziert mit dem Quotenschlüssel von rund 95 % in unserem Beispielmarkt landet man bei etwa einem Drittel und etwa zwei Dritteln des nominellen Guthabens.
Bei dem Betrag, den die Loterie Romande in ihrer jüngsten Aktion ausgeschrieben hat, heisst das: Der durchschnittliche Gegenwert liegt im Bereich von rund einem Drittel bis rund zwei Dritteln des angeschriebenen Betrags — unter der Annahme, dass das Gratisguthaben auf einen Markt mit dieser Marge gesetzt und zu Marktbedingungen abgerechnet wird. Es ist ein Erwartungswert über viele Wetten, keine Zusage für eine einzelne. Wer eine Freiwette als Gratisgeld verbucht, überschätzt sie um die Hälfte. Wer sie genauer ansieht, merkt, dass der Veranstalter die Marge auch auf geschenktes Geld erhebt.
Dazu kommen zwei Grenzen, die dieser Rechnung vorausgehen. Die eine ist die Frist: Ein Guthaben, das innerhalb einer kurzen Frist eingesetzt werden muss, zwingt zu einer Entscheidung, die der Spielende sonst vertagt hätte. Die andere ist die Mindestquote, die ein Veranstalter an eine Aktion knüpfen kann; sie schneidet jene Wetten weg, mit denen sich der Erwartungswert am ehesten halten lässt. Bei Swisslos zeigt sich das Muster in den regulären Aktionsmechanismen: Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert. Gratisgeld mit einer Untergrenze an Risiko.
Rechtslage: Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht dafür eine Bewilligung: eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung für das einzelne Spiel. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; die Eidgenössische Spielbankenkommission ist für Casinos zuständig, nicht für Sportwetten. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt.
Das ist der Grund, warum die Frage nach einer Freiwette bei Registrierung in der Schweiz so schnell ins Leere läuft. Gratisguthaben und Gratisspiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Der Veranstalter darf sie nicht einfach als Marketinginstrument einsetzen. Diese Zustimmung ist kein Automatismus: Im Jahr 2025 erteilte die Gespa der Loterie Romande 24 Zustimmungen und Swisslos deren 8. Acht Zustimmungen für das grössere Einzugsgebiet sind kein Zeichen eines üppigen Aktionsgeschäfts.
Beträge und Bedingungen stammen aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, nicht aus einer Aufsichtsregel. Die Gespa gibt keine Freiwette aus und legt auch keine Höhe fest. Wer wissen will, was in einer Aktion steckt, liest beim Veranstalter nach.
Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist eng geregelt. Nur Sportereignisse kommen infrage — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten; Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf dieser Liste vergeblich, eine Esport-Sektion ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt Sache des einzelnen Veranstalters.
Ein Hinweis, der oft falsch herum erzählt wird: Ein Schweizer Veranstalter zahlt Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto aus, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt. Wer im Ausland eine Auszahlung ohne Identitätsprüfung angeboten bekommt, vergleicht zwei völlig verschiedene Systeme.
Was die Aktion der Loterie Romande zeigt
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen Code, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Das ist die Grössenordnung, die unter Schweizer Bewilligungsrecht möglich ist. Zehn Franken. Nicht einhunderterlei Willkommenspaket, nicht ein Prozentsatz der Einzahlung. Und die Bedingungen zeigen, wie viel Arbeit hinter diesen zehn Franken steht: ein verifiziertes Konto, ein Code, den man im Stadion aufschnappen muss, ein Sieben-Tage-Fenster und ein Guthaben, das nach dreissig Tagen verfällt.
Die Aktion ist inzwischen abgelaufen. Wer heute eine Freiwette bei der Loterie Romande sucht, findet sie nicht, weil diese Aktion vorbei ist — ob eine neue kommt, entscheidet die Loterie Romande, und ihre Bedingungen stehen dann wieder in ihren Teilnahmebedingungen.
Zahlungen, Limiten und der Weg des Guthabens
Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Bei Swisslos ist der Weg des Geldes zweistufig geregelt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Spielguthaben kann innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt werden; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen — und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese letzte Zeile ist der Angelpunkt der ganzen Frage. Zweimal gratis auszahlen klingt grosszügig, bis man die Trennung von gekauftem Guthaben und Aktionsguthaben sieht. Was aus einer Aktion stammt, kommt nicht heraus. Nur was daraus geworden ist — ein Gewinn, der sich vom Aktionsguthaben gelöst hat — kann Teil eines auszahlbaren Saldos sein.
Das Aufladen des Spielkontos läuft bei Swisslos über Online-Zahlungsmöglichkeiten oder einen Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Spielerschutz: die Limiten, die vor der Aktion greifen
Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich, die sich mit derselben Logik verhält: hinunter sofort, hinauf erst nach Ablauf der Frist.
Das ist die aufschlussreichste Zahl des ganzen Themas, und sie steht an einer unerwarteten Stelle. Wer eine Freiwette einsetzen will, muss vorher eine Verlustlimite gesetzt haben. Bei einem aktiven Konto unter 21 Jahren liegt diese Oberlimite bei CHF 1’000 pro 30 Tage. Der Marketinggedanke einer Freiwette — «probiere es einfach mal» — trifft auf eine Struktur, die genau dieses «einfach mal» kanalisiert. Ein Erstkonto kommt nur dann in Reichweite, wenn der Spielende vorher eine Zahl genannt hat, die er zu verlieren bereit ist. Das ist keine Bremse, es ist eine Reihenfolge: erst die Grenze, dann das Spiel.
Zusätzlich lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein — ein Instrument, das nicht beim einzelnen Anbieter Halt macht. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt.
Dass die Grenze bei der ersten Wette nicht nur auf dem Papier steht, zeigt ein Testkauf-Ergebnis der Gespa aus dem Jahr 2025: An Verkaufstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Kontrolle ist relativ. Genau deshalb sind die Limiten am Konto das wirksamere Instrument als jede Aktion.
Wer eine Freiwette in Erwägung zieht, sollte die Limitenfrage vor der Aktionsfrage klären. Bei Swisslos geht das nicht in beliebiger Reihenfolge: Ohne gesetzte Verlustlimiten läuft keine Teilnahme. Bei der Loterie Romande gelten die Einzahlungs- und Walleteckwerte von je CHF 10’000 pro 30 Tage, und Gratisspielguthaben steht ausserhalb des auszahlbaren Saldos. Wer mehr wissen will, findet die Bedingungen beim jeweiligen Veranstalter — oder fragt eine Fachstelle für Spielsucht, wenn der eigene Umgang mit Limiten unklar ist.
Registrierung: was Swisslos verlangt, bevor ein Konto entsteht
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das Vertragsgebiet ist konkret umrissen: die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf oder Waadt wohnt, fällt nicht darunter, sondern in das Gebiet der Loterie Romande.
Ein Detail, das in der Praxis die meisten Registrierungen kostet: Der Ausweis wird ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Umzug, den die Gemeinde noch nicht nachgeführt hat, ein Namenszusatz, eine Wohnadresse, die von der Ausweisadresse abweicht — das sind die Stellen, an denen die Registrierung hängt. Die Prüfung ist nicht bürokratischer Selbstzweck: Sie ist die Voraussetzung dafür, dass eine Spielsperre überhaupt greifen kann.
Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer selbst als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Zwei Einschränkungen im Vertragsgebiet erklären sich aus der Entstehungsgeschichte: Das Gebiet ist gewachsen, nicht gezeichnet. Tessin und Liechtenstein gehören dazu, die Westschweiz nicht. Wer in Freiburg wohnt und auf einen Deutschschweizer Anbieter schielt, stösst auf die Bewilligungsgrenze, nicht auf eine Website-Hürde.
Neukundenangebote: selten, klein und mit Preis
Freiwetten ohne Einzahlung, fünf Euro Freiwette, Freiwette für Bestandskunden — die Suchbegriffe beschreiben ein Marktsegment, das in der Schweiz kaum existiert. Neukundenangebote sind hier selten und klein. Das ist keine Beobachtung über Marketinggeschmack, sondern eine Folge der Zustimmungspflicht: Die Autorisierung nach Art. 75 Abs. 2 BGS müssen die beiden Veranstalter einzeln einholen, und die Zahlen aus 2025 zeigen, wie sparsam davon Gebrauch gemacht wird.
Bei Swisslos laufen Aktionen zusätzlich über Mechaniken, die gar nicht als Freiwette daherkommen, aber dieselbe Frage aufwerfen. Quotenboosts gelten online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost einsetzt und dann vorzeitig aussteigt, hat die Erhöhung verloren.
Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Die Staffelung — 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn — sieht progressiv aus, ist aber eine Einladung, mehr Risiko zu bündeln: Wer fünfzehn Voraussagen in einen Wettschein packt, um den vollen Prozentsatz zu holen, hat fünfzehn Chancen auf einen Fehler statt einer. Die Erhöhung liegt auf dem Nettogewinn, und ein Nettogewinn setzt voraus, dass alle fünfzehn richtig sind.
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Genau darin liegt die Kostenstelle: Wer aussteigt, verkauft einen Teil des möglichen Gewinns an den Veranstalter, und die Preisgestaltung dieses Verkaufs liegt nicht bei ihm.
Was bei einem abgesagten Ereignis passiert, ist ebenfalls geregelt. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Und dann die Frist, die man beim Unterschreiben eines Aktionsguthabens am wenigsten im Blick hat: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein Guthaben mit dreissigtägiger Gültigkeit ist also die kurze Frist. Die lange kann teurer sein.
Wo die Bedingungen nachsehen, wer eine Aktion prüft
Vier Dinge entscheiden, ob eine Freiwette etwas wert ist, und alle vier stehen beim Veranstalter, nicht in der Werbung. Die Frist, innerhalb derer das Guthaben eingesetzt werden muss. Die Mindestquote, unter der die Wette nicht für die Aktion zählt. Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Gewinn auszahlbar wird. Und die Frage, ob das Guthaben an eine Einzahlung oder eine bestimmte Zahlungsart gebunden ist.
Wer ein Aktionsangebot prüft, liest zuerst die Teilnahmebedingungen und dann die allgemeinen Spielregeln — in den Teilnahmebedingungen steht, was die Aktion verspricht, in den Spielregeln, was davon übrig bleibt. Bei Swisslos sind die Bedingungen für die Online-Teilnahme und die Sporttip-Spielregeln die beiden Dokumente, die zählen. Bei der Loterie Romande ist es das allgemeine Reglement der Spiele auf ihrer Internetplattform zusammen mit den Bedingungen der jeweiligen Aktion.
Der zweite Kontrollpunkt ist die Bewilligungsfrage. Seit 3. September 2019 führt die Gespa eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Sperrliste ist damit kein statischer Katalog, sondern eine Momentaufnahme — wer heute einen Anbieter erreicht, hat morgen vielleicht eine leere Seite.
Was von Angeboten ohne Schweizer Bewilligung zu halten ist
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Was fehlt, ist konkret: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Wessen Sperre in der Schweiz nur auf der Ebene eines Anbieters wirkt, hat bei einem ausländischen Anbieter nichts, woran sie greifen könnte. Wer im Ausland eine Freiwette bei Registrierung beworben sieht, sollte zwei Dinge getrennt halten: dass es das Angebot gibt, und dass es in der Schweiz eine Bewilligung dafür gibt. Das eine folgt nicht aus dem anderen.
Steuerlich gilt eine Besonderheit. Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr lag er bei CHF 1’070’400. Darüber einbehält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender bleibt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Die kantonale Schwelle weicht ab, «je nach Kanton» abzuklären. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer das betrifft, klärt es mit einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung.
Der Bilderbogen der Anbieter: eine Vergleichstafel
Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter nach ihrer Bewilligungslage. Die ersten zwei sind die Schweizer Veranstalter, die übrigen acht sind ausländische Marken, die hier ohne Schweizer Bewilligung auftreten.
| Anbieter | Bewilligungslage | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos | Schweizer Bewilligung | SWISSLOS |
| Loterie Romande | Schweizer Bewilligung | Loterie Romande |
| MyStake | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
| BetOnRed | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
| BC.Game | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
| BetLabel | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
| 1xBet | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
| 22Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
| Pribet | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
| Wettigo | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
Die zehn Anbieter im Vergleich
Ein Vergleich, der nur Willkommensguthaben zählt, führt in der Schweiz in die Irre. Was zählt, sind Einsatzlimiten, Zahlungswege, Auszahlungsregeln und die Schweizer Zulassung. Die Reihenfolge der folgenden Abschnitte folgt der Bewilligung, nicht dem Unterhaltungswert.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das ist die grösste Reichweite, die eine Schweizer Sportwette in der Deutschschweiz haben kann — und gleichzeitig die schärfste Einschränkung des ganzen Vergleichs, weil sie an der Wohnadresse hängt und nicht am Willen des Spielenden.
Die Einsatzlimiten sind gesetzt: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer CHF 1’000 als Einzelwette setzen will, sollte wissen, dass die Grenze sich im Fenster verschieben kann, ohne dass er es merkt — Swisslos muss keine Begründung liefern.
Die Auszahlungsregeln sind der Punkt, an dem Swisslos am genauesten ist. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung wandern automatisch ins Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Konto. Zweimal innert 365 Tagen ist die Auszahlung aus dem Guthaben gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Und der Satz, der die Aktionsfrage entscheidet: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Der Schutzapparat ist der dichteste im Vergleich: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen produktbezogen, unbefristete Sperre mit Eintrag in ein schweizweites Register, das auch Casinos und Liechtenstein erfasst.
Der Vergleich mit dem Angebot aus dem Ausland drängt sich auf. Swisslos darf eine Werbeaktion nur mit Gespa-Zustimmung ausgeben — acht Zustimmungen im Jahr 2025 — und innerhalb von Regeln, die den Aktionsmechanismus bis zur Mindestquote festlegen. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung darf einhunderterlei Willkommenspakete ausrufen, weil auf ihn keine dieser Regeln zutrifft. Wer die Grösse des Angebots als Qualitätsmerkmal liest, liest die Bewilligungslage genau falsch herum. Swisslos gewinnt diesen Vergleich nicht, indem es am meisten verschenkt — es gewinnt ihn, indem es als einziger garantiert, dass am Ende auf ein Konto im eigenen Namen ausbezahlt wird.
Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Veranstalter mit dem wiederverwendbaren Aktionstag
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch sie hat eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Gespa-Aufsicht.
Ein Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone möglich. Das ist dieselbe Hürde wie bei Swisslos, nur mit einem anderen Vorzeichen: Wer in Biel wohnt, ist bei Swisslos, wer in Freiburg wohnt, bei der Loterie Romande, und wer umzieht, wechselt unter Umständen das System.
Die Aktionspraxis ist die konkretere Antwort auf die Freiwettenfrage. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer innert sieben Tagen einen in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Das ist die einzige Freiwette mit Struktur, die sich in der Schweiz belegen lässt, und man kann sie zu Ende denken. Der Code wird im Stadion verbreitet, nicht im Internet. Der Spielende wird also nicht online abgefangen, sondern dort, wo er ohnehin ist. Die Auflage «nicht auszahlbar» ist doppelt relevant: Erstens kann das Guthaben nicht in Geld verwandelt werden; zweitens ergibt sich daraus die Spanne, die aus der Rechnung oben folgt. Der Verfall nach 30 Tagen ist die dritte Auflage und die einzige, die der Spielende selbst beeinflussen kann.
Der Rückfluss ist ebenfalls begrenzt: Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere auf das Konto der angegebenen IBAN — und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Wer die Aktion verpasst hat, muss sich entscheiden, wohin er blickt. «Jouez Sport» ist eine Westschweizer Sache mit 2’350 Verkaufstellen und einer Aktion, die im Kanton Wallis genauso gilt wie in Genf. «Sporttip» ist die Deutschschweizer Sache, die im Ticketbüro des FC Basel ansetzt, nicht in Lausanne. Nichts davon hilft, wenn die Ticketagentur nur einen Code verteilt hat, den man nicht mehr bekommt.
MyStake: ein Katalog, der mehr verspricht, als das Gesetz hier trägt
MyStake tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Die gemeldete Bewilligung ist nicht belegt, und das hat keine Kraft in der Schweiz. Der Anbieter ist nicht ans Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden und wird dann von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert.
Der Kontrast zu den beiden Schweizer Veranstaltern liegt nicht in der Reichweite des Angebots, sondern in der Rückseite jeder Wette. Bei Swisslos führt eine strittige Auswertung über eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief; bei MyStake gibt es keine Stelle in der Schweiz, an die man sich wenden könnte. Das ist der Preis, der nicht im Willkommensangebot steht.
BetOnRed: Registrierung ohne die Prüfung, die eine Sperre erst möglich macht
BetOnRed operiert ohne Schweizer Bewilligung. Dies hat keine Geltung, da in der Schweiz lediglich Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen. Der Anbieter ist ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister, ohne hiesige Aufsicht und ohne rechtliche Handhabe für Spieler. Die Domain kann gesperrt und über DNS-Filter blockiert werden.
Der praktischste Unterschied liegt im Registrierungsvorgang. Bei Swisslos wird der Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, damit eine bestehende Spielsperre überhaupt greifen kann. Wo diese Prüfung fehlt, hat die Selbstsperre, die man in der Schweiz ausgesprochen hat, keine Wirkung — sie existiert in einem anderen System.
BC.Game: ein breites Spielangebot, das die Schweizer Wettleiste nicht kennt
BC.Game ist ohne Schweizer Bewilligung aktiv. Es gilt das Monopol: Nur Swisslos und die Loterie Romande sind für Sportwetten lizenziert. Der Anbieter verfügt über keine behördliche Anbindung, keine Schweizer Aufsicht und keinen Rechtsweg. Eine Sperrung der Domain durch die Gespa ist jederzeit möglich.
Interessant ist hier der Vergleich mit dem erlaubten Wettprogramm. In der Schweiz ist die erlaubte Palette eine geschlossene Liste: nur Sportereignisse, Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Trainingsläufe nie, keine Corner- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion. Ein Anbieter, der sich nicht an diese Liste hält, muss sich an keine Liste halten — das ist die eine Seite. Die andere ist, dass die Gespa-Liste auch schützt, indem sie ausschliesst, was sich nicht kontrollieren lässt.
BetLabel: dieselbe Bewilligungslücke, dieselbe fehlende Rückseite
BetLabel besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten dürfen, ist dieser Anbieter nicht zulässig. Es fehlen jegliche Anbindungen an Schweizer Schutzsysteme oder eine Aufsicht. Die Sperrliste der Gespa kann auch diese Domain umfassen.
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, steht steuerlich und rechtlich allein da. Die kantonale Praxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen behandeln — beim Thurgau ist das der Fall, unabhängig von der Höhe. Bei einem Schweizer Veranstalter bleibt der typische Gewinn unter dem Freibetrag ohnehin steuerfrei. Das ist kein Argument gegen den einen oder für den anderen Anbieter, sondern eine Frage, die vorher geklärt gehört.
1xBet: grosse Marke, kleine Spur im Schweizer Recht
1xBet agiert ohne Schweizer Bewilligung. Das Sportwettenangebot ist in der Schweiz exklusiv Swisslos und der Loterie Romande vorbehalten. Schweizer Schutzmechanismen wie das Sperrregister oder der Rechtsweg greifen hier nicht. Eine DNS-Blockade der Domain ist die übliche Konsequenz.
Ein inhärenter Widerspruch: Eine Marke dieser Grösse wirkt wie eine Institution. Institution ist sie in anderen Rechtsordnungen. In der Schweiz ist sie eine ausländische Domain, die blockiert werden kann, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Wer sein Konto dort führt, führt es auf einer Adresse, die sich ändern kann.
22Bet: Registrierung mit derselben Bewilligungslücke
22Bet fehlt die notwendige Schweizer Bewilligung. Sportwetten sind hierzulande nur über Swisslos oder die Loterie Romande erlaubt. Ein rechtlicher Schutz oder eine Verbindung zum Sperrregister existieren nicht. Die Domain unterliegt der Gefahr einer DNS-Sperre durch die Gespa.
Bleibt die Frage, was die Registrierung bei einem solchen Anbieter kostet. Nicht Geld. Zeit — und die Illusion, dass eine Schweizer Spielsperre überall gilt. Sie gilt in einem Register, das in der Schweiz geführt wird, und in Liechtenstein, soweit die Spielbanken betroffen sind. Ausserhalb davon endet ihre Reichweite.
Pribet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Ansprechstelle
Pribet ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Zugelassen sind in der Schweiz einzig Swisslos und die Loterie Romande. Eine Schweizer Aufsicht oder ein Zugang zum Sperrregister sind nicht gegeben. Die Domain wird bei einer Aufnahme in die Sperrliste der Gespa für Nutzer blockiert.
Was auf der Habenseite steht, ist die Reichweite: kein Wohnsitzkriterium, kein Vertragsgebiet. Wer in Genf wohnt und nicht zur Loterie Romande will, findet hier eine Alternative — nur eben ohne die Struktur, die das Schweizer Recht für Streitfälle bereithält. Die Einsprache mit eingeschriebenem Brief gibt es nur bei Swisslos.
Wettigo: eine Marke, die sich keiner Schweizer Aufsicht stellt
Wettigo operiert ohne Schweizer Bewilligung und verstösst damit gegen das Monopol von Swisslos und der Loterie Romande. Schweizer Schutzsysteme sind nicht integriert, ein Rechtsweg existiert nicht. Die Domain kann jederzeit durch die Gespa gesperrt werden.
Bei allen acht ausländischen Marken ist der Vergleich mit einem Schweizer Veranstalter am Ende eine Frage der Rückseite: Wer ein Problem hat — eine strittige Auswertung, eine verweigerte Auszahlung, einen eigenen Kontrollverlust — braucht eine Stelle, an die er sich wenden kann. Bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es sie. Hier nicht.
Was das Fazit für das eigene Geld ist
Die Antwort auf die Ausgangsfrage ist unbequem, aber klar: Eine günstige Freiwette bei Registrierung gibt es in der Schweiz nicht, weil das Recht sie nicht vorsieht. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und diese Zustimmung wird sparsam erteilt. Wer ein Gratisguthaben findet, findet es bei der Loterie Romande in Form einer zeitlich und mengenmässig begrenzten Aktion — CHF 10, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar — oder bei Swisslos über Boostmechaniken, die kein Gratisguthaben sind, sondern eine Erhöhung auf eigene Wetten mit eigener Mindestquote.
Wer das ernst nimmt, sortiert seine Entscheidung anders. Der Wert einer Freiwette liegt nach der Rechnung im Bereich von rund einem Drittel bis rund zwei Dritteln des angeschriebenen Betrags — ein statistischer Erwartungswert, keine Zusage. Wichtiger als diese Spanne ist, was daneben steht: die Frist, die Mindestquote, die Auszahlbarkeit. Die Auszahlbarkeit ist die härteste Bedingung. Bei Swisslos steht ausdrücklich, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist; bei der Loterie Romande ebenso. Ein Aktionsguthaben ist ein Recht auf Spiel, kein Recht auf Geld.
Und schliesslich die Frage, die über allem steht: Wer in der Schweiz eine Wette platziert, kommt an einem Schweizer Veranstalter nicht vorbei — an einem der beiden, je nach Wohnort. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, spielt ohne Aufsicht, ohne Sperrregister und ohne Rechtsweg; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Ob ein Willkommensangebot gross genug ist, das aufzuwiegen, ist keine Rechenaufgabe. Es ist eine Frage, die man beantwortet, bevor man das erste Konto eröffnet.
Häufige Fragen zur Freiwette bei der Registrierung
Gibt es bei der Registrierung bei Swisslos oder Loterie Romande eine Freiwette?
Nicht automatisch. Gratisspielguthaben braucht in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa, die im Jahr 2025 acht Zustimmungen an Swisslos und 24 an die Loterie Romande erteilte. Die Loterie Romande hat zuletzt CHF 10 Spielguthaben über Stadioncodes ausgegeben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Swisslos arbeitet stattdessen mit Quoten- und Profitboosts.
Warum sind Gratiswetten in der Schweiz selten und klein, und welche Rolle spielt die Gespa dabei?
Weil die Gespa vorher zustimmen muss, und weil die Kantone nur zwei Veranstalter zulassen. Ein Gratisspielguthaben ist damit kein Marketinginstrument, das der Anbieter frei einsetzt, sondern eine bewilligungspflichtige Aktion. Die acht Zustimmungen für Swisslos im Jahr 2025 sind der Beleg: Weniger Bewilligungen bedeuten kleinere und seltenere Angebote.
Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei Swisslos und der Loterie Romande wird der Einsatz der Freiwette nicht zurückbezahlt. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben bei Quote 2.00 setzt und gewinnt, erhält CHF 10, nicht CHF 20. Das Guthaben selbst verschwindet mit der Wette; nur der daraus erzielte Nettogewinn landet als auszahlbares Guthaben im Spielerkonto.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos in Bezug auf Alter, Wohnsitz und Identität?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und Liechtenstein.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Gratisspielguthaben aus Aktionen ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar. Auszahlbares Guthaben geht nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei Swisslos sind zweimal innert 365 Tagen gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Was ist von Seiten ohne Schweizer Bewilligung zu halten, die eine Freiwette bei Registrierung bewerben?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Solche Anbieter sind nicht ans Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg, und eine Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar.
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Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»
