Freiwette Sportwetten 2026: der Gratisbetrag, der nicht auszahlbar ist

Updated Oktober 2026
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Aktualisiert am 29. Oktober 2026 — Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen nach BGS (SR 935.51), die Sporttip-Spielregeln Version 4.2, das Reglement Général der Loterie Romande sowie das Limiten- und Sperrregister der Gespa.

Eine Freiwette in der Schweiz ist keine Wette, die nichts kostet. Sie ist eine Wette, deren Einsatz jemand anders bezahlt hat und die dir im Gegenzug das Recht nimmt, diesen Einsatz je wiederzusehen. Wer CHF 10 Aktionsguthaben bekommt und daraus mit einer Quote von 2.10 einen Gewinn von CHF 21 holt, hält am Ende CHF 21 in der Hand und nicht CHF 31 — die zehn Franken waren nie sein Geld, sie werden nicht ausbezahlt, und genau daran scheitert jede Rechnung, die den Gratisbetrag als Preis liest. Die zwei Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, halten sich mit Gratisguthaben entsprechend zurück: Swisslos vergab 2025 acht Zustimmungen für Gratisspiele, die Loterie Romande vierundzwanzig. Das ist die richtige Grössenordnung, um zu verstehen, was hier auf dem Spiel steht. Es geht um symbolische Beträge mit echten Bedingungen.

Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.
Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Verlieren, ohne dass es der Kontoauszug merkt

Bevor irgendwo von Limiten die Rede sein kann, steht eine andere Zahl im Raum: 47.5 %. In dieser Häufigkeit verkaufte eine Testkäuferin oder ein Testkäufer der Gespa einem Minderjährigen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette — 200 Fälle, ausgewertet 2025. Wer glaubt, die Schranke am Verkaufsschalter sei der harte Teil des Schweizer Systems, hat diese Zahl nicht gelesen. Sie ist der Grund, weshalb der Schutz der Spielenden nirgends an der Kasse anfängt, sondern am eigenen Bildschirm, an einer selbst gesetzten Zahl und an einem Register, das alle kennen.

Der Aufbau dieser Seite folgt diesem Gedanken. Zuerst, was eine Freiwette überhaupt ist und wie ihr Ertrag entsteht. Dann, wer sie in der Schweiz anbieten darf und wer nicht. Danach, was sie den Spielenden an Selbstkontrolle abverlangt. Anschliessend, was das Gratisguthaben der beiden Veranstalter wert ist und was nicht. Und zuletzt der Vergleich der zehn Plattformen, die Schweizer Spielende tatsächlich antreffen — die zwei bewilligten zuerst, danach die acht ausländischen Marken, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten.

Grundlagen: Woher der Ertrag einer Freiwette kommt

Der Begriff «Freiwette» stammt aus dem Marketing, nicht aus dem Gesetz. Der Gesetzestext spricht von Gratisspielguthaben und meint damit jede Form von Spielguthaben, die ein Veranstalter ohne Gegenleistung gewährt. Der Unterschied ist praktisch und juristisch derselbe: Wer CHF 10 Gratisspielguthaben erhält, hat CHF 10 Spielmöglichkeit bekommen, aber keinen Franken Vermögen. Guthaben und Geld sind in der Online-Teilnahme zwei verschiedene Dinge, und die Bedingungen der Veranstalter halten sie sauber auseinander.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Rechnerisch ist eine Freiwette keine Wette zum halben Preis. Sie ist eine Wette, bei der der Einsatz aus dem Ertrag verschwindet. Eine normale Wette über CHF 10 zu Quote 2.10 zahlt CHF 21 zurück, worin die eigenen zehn Franken stecken — der Nettoertrag beträgt CHF 11. Dieselbe Wette mit Gratisspielguthaben zahlt ebenfalls CHF 21, aber die zehn Franken waren nie dein Geld, sie stehen bei einer Auszahlung nicht zur Verfügung. Der Nettoertrag aus dem Aktionsguthaben beträgt die vollen CHF 11 an Vermögenszuwachs, während die normale Wette einen Nettoertrag von CHF 11 bei einem Einsatz von CHF 10 aufweist. Bei der Freiwette ist dieser Einsatz weggefallen.

Genau hier liegt die Verwechslung, die sich in jeder zweiten Werbebotschaft findet. Ein Aktionsbetrag von «CHF 10 geschenkt» klingt nach einem Zehner. Er ist ein Zehner nur, wenn die Wette aufgeht. Geht sie nicht auf, ist er nichts — was auch für eine normale Wette gilt, nur dass bei dieser die zehn Franken tatsächlich weg sind. Die Freiwette verschiebt das Risiko. Sie verschiebt nicht den Ertrag.

Was die Quote mit dem Guthaben macht

Die Quote entscheidet, ob aus einem kleinen Guthaben überhaupt ein Betrag wird, den man bemerkt. Bei einer Wette zu Quote 1.20 auf einen klaren Favoriten bringt ein Guthaben von CHF 10 ganze CHF 2 an Nettoertrag — bei beträchtlichem Risiko, dass der Favorit stolpert und dann nichts übrig bleibt. Bei einer Wette zu Quote 2.10 sind es CHF 11, bei einer Quote von 5.00 wären es CHF 40. Das Verhältnis klingt verlockend und ist zugleich der Punkt, an dem die meisten Gratisguthaben scheitern: Je höher die Quote, desto unwahrscheinlicher der Treffer, und desto häufiger endet das Guthaben bei null.

Deshalb formulieren kluge Bedingungen eine Mindestquote und nicht eine Höchstquote. Eine geforderte Mindestquote von 1.50 zum Beispiel garantiert dem Veranstalter, dass auf dem Aktionsguthaben nie ein Betrag aus einer praktisch sicheren Wette entsteht. Sie zwingt die Wettenden in ein Preisband, in dem der Ausgang offen ist. Wer die Mindestquote als lästige Formalität abtut, verwechselt Werbung mit Mathematik.

Denselben Gedanken in grösserem Massstab zeigen die Quotenboosts bei Sporttip. Ein Quotenboost gilt nur online — für Prematch, Live und Systemwetten. Er setzt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 voraus. Der Bonus auf den Nettogewinnstaffelt sich nach der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind dabei limitiert. Der Boosterhöht also nicht den Einsatz, er erhöht den Nettogewinn — und er erhöht ihn nur, wenn alle Voraussagen sowieso aufgehen. Eine Voraussage daneben, und alle sieben oder fünfzehn Prozent verpuffen zusammen mit der Wette.

Der Kombiboost der Loterie Romande ist ein eigenes Instrument, und der Vergleich mit dem Kombiboost lohnt sich wegen der Bedingung: Bei Sporttip zählt jede Voraussage, die die Mindestquote erfüllt, auch bei einer Kombination aus unabhängigen Ereignissen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung — also etwa zwei Märkte zum selben Fussballspiel — dürfen bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination versehentlich ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eine «Doppelchance plus Torschütze»-Kombination zusammenklickt und die Funktion nicht benutzt hat, hält am Ende eine zurückerstattete Wette statt eines Gewinns.

Wie die Auszahlung an der Kasse aussieht

Sporttip rechnet den Gewinnbetrag nach einer festen Formel: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung ist die, die man merkt.

Der Weiterweg des Geldes hängt an der Höhe. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der Teilnehmerin oder des Teilnehmers. Es gibt also auch im bewilligten Schweizer Angebot einen Betrag, ab dem die Gewinne das Spielerkonto verlassen. Darunter bleiben sie Wallet-Guthaben, und Wallet-Guthaben ist etwas anderes als Kontogeld.

Die vollständige Schleife zurück auf das Bankkonto hat ihre eigene Rechnung. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert dann fünf bis zehn Arbeitstage. Und die Bedingung, die alles überschreibt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Was die Rechtslage aus einer Freiwette macht

Die Schweiz kennt Sportwetten auf Bundes- und Konkordonsebene, und das entscheidet alles Weitere. Sportwetten online sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt — der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat beruht, das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt.

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer eine ausländische Lizenz vorweist, weist etwas vor, das hier keine Wirkung hat.

Zugelassen sind genau zwei Veranstalter, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Swisslos mit dem Produkt Sporttip ist der eine. Die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport ist der andere. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Nettoerträge fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Das Modell hat eine Eigenheit, die jeden Schweizer Sportwettenmarkt zu einem Flickenteppich macht. Jeder Veranstalter versorgt sein eigenes Gebiet. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran. Wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip.

Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Gespa

Die zentrale Regel für dieses Thema steht in Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das «vorgängig» ist kein Beiwerk. Ein Veranstalter darf eine Freiwette nicht ankündigen und die Zustimmung danach einholen. Die Aufsicht sitzt vor der Aktion und nicht daneben.

Wie knapp die Zustimmungen ausfallen, zeigen die Zahlen aus dem Jahr 2025: 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bei zwei Veranstaltern und einem ganzen Jahr ist das die Definition eines Aktionsprogramms, das die Ausnahme bleibt. Wer aus einem ausländischen Portal eine tägliche Gratiswette gewohnt ist, wird hier nicht fündig, und das ist keine Nachlässigkeit der Schweizer Veranstalter, sondern das Ergebnis einer Bewilligungspraxis.

Beträge und Bedingungen von Gratisguthaben stammen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Es gibt keine zentrale Stelle, die Aktionsbeträge festlegt, und keine Aufsicht, die einen Bonus grosszügiger macht als der Veranstalter ihn geschrieben hat. Art. 74 BGS verbietet im Übrigen Werbung, die aufdringlich oder irreführend ist oder sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Deshalb beschreibt diese Seite die Angebote, statt für sie zu werben. Nur so kann sie ausländische Marken überhaupt nennen.

Eine Wette, die nur auf Sport geht

Der erlaubte Inhalt ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe nie. Das Verzeichnis zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt.

Was das für die Praxis heisst: Bei Sporttip gibt es Livewetten. Deren Gültigkeit hängt nicht davon ab, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Wer in der 88. Minute auf eine Ecke wettet, während der Schiedsrichter schon am Bildschirm steht, spielt nicht gegen den Buchmacher, sondern gegen eine Uhr, die er nicht sieht.

Der Rest der Regulierung regelt, was auf dem Platz passiert.

Was die Schweiz nicht regelt, ist der Cash-Out. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift dazu, also bleibt er das Merkmal des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein ausbezahlter Cash-Out ist immer das schlechtere Geschäft als der Gewinn, den er ersetzt — das ist seine Natur, nicht ein Fehler. Und bei einem Boost verfällt die Erhöhung mit dem Cash-Out.

Absagen haben eine Frist. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Beides hat eine Wette oder eine Kombination zur Folge, deren Gewinn sinkt, und keine Entschädigung darüber hinaus.

Was die Rechtslage verlangt und wie ihre Durchsetzung endet

Zugang gibt es ab 18 Jahren. Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — ein Verbot, das sich selbst erklärt.

Bei der Online-Registrierung braucht es mehr als ein Alter. Es braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen. Und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine Wette ohne Identitätsprüfung existiert im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und jede Beschreibung eines «Wettens ohne Verifizierung» wäre der erste Hinweis darauf, dass man sich ausserhalb dieses Angebots befindet.

Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat

Die Schweiz hat keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Das wird oft verwechselt mit dem Gegenteil, nämlich mit der Annahme, es gebe gar keinen Schutz. Statt einer staatlichen Zahl gibt es eine Pflicht des Veranstalters: Er muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS).

Was daraus in der Praxis wird, ist bei Swisslos konkret. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Oberlimite von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Gesetzgeber nennt für eine Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Die 72 Stunden sind das eigentliche Schutzinstrument. Wer nachts eine Limite erhöhen will, kann das — aber nicht mehr in derselben Nacht. Für die meisten Spielenden liegt genau dort die funktionierende Bremse: nicht in der Zahl, die sie zu Beginn eingetragen haben, sondern in der Wartezeit zwischen der Idee und ihrer Ausführung. Wer eine Limite auf CHF 200 pro Woche setzt und sie nach einem verlorenen Wochenende anheben will, verbringt drei Tage damit, die Entscheidung noch einmal zu treffen.

Ein Spielerkonto ist ein Einzelkonto. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität, so verlangen es Art. 47 bis 52 VGS. Bei Swisslos bestätigt PostFinance Pay die Transaktion direkt in der PostFinance App. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich zudem per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande ist die Schranke vergleichbar gebaut: Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Was eine Schranke wert ist, die man überschreiten kann

Ein Guthaben, das man auf mehrere Hundert Franken auffüllen kann, ist kein Widerstand. Ein System, das keine anonyme Auszahlung kennt, ist ein Widerstand.

Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Bei Swisslos läuft die Auszahlung entsprechend auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Der wichtigste Teil des Schutzes ist deshalb nicht das Konto, sondern das Register. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und daran ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Wer wissen will, was von einem System zu halten ist, kann eine einfache Frage stellen: Was passiert, wenn ich morgen aufhören will? Bei einem bewilligten Veranstalter ist die Antwort eine Frist, ein Register und der Satz, dass das Geld in der Zwischenzeit nicht erreichbar ist. Die Sperre nimmt dem Spielenden mehr weg als das Spiel. Das ist der Zweck.

Bei einem ausländischen Anbieter gibt es diesen Mechanismus nicht. Dazu kommt die Gespa-Sperrliste: Die Aufsicht veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping, ein Verfahren, das die Gespa öffentlich beschreibt. Eine solche Sperre ist keine Grenze im Sinne eines Verbots für die Spielenden. Wer eine Wette platziert, wird nach der Haltung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Es ist eine Grenze für Personen, die die Domains besitzen, und sie reparieren sie schneller, als die Liste wächst.

Und ein Punkt, der in beide Richtungen falsch erzählt wird: Die Schweiz kennt kein Zahlungsblockierungsinstrument gegen unerlaubte Wettangebote. Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht. Wer behauptet, sein Kartenanbieter schütze ihn vor einer Überweisung, beschreibt einen Schutz, den es nicht gibt.

Steuern: ein Freibetrag, der die meisten nicht betrifft

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton, und genau so gehört es formuliert: je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wette über CHF 20 zu Quote 2.10 bringt CHF 42, und davon bleibt alles. Das ist der angenehme Teil.

Der unangenehme Teil betrifft Gewinne aus ausländischen Anbietern, und dort ist die Lage nicht einheitlich. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt und bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, hat einen steuerbaren Zufluss, den ein Swisslos-Gewinn derselben Person nicht erzeugt hätte. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Dieser Satz steht hier, weil das Gegenteil oft genug behauptet wird.

Diese Zeilen sind allgemeine Information. Für die eigene Situation ist die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Einordnung: Wer in der Schweiz überhaupt eine Annahme entgegennimmt

Die folgende Übersicht stellt die zehn Plattformen nebeneinander, ohne die beiden Gruppen zu vermischen. Swisslos und die Loterie Romande halten eine Bewilligung nach BGS. Die acht übrigen Marken halten keine, und ihre Angaben zur Lizenz sind nicht belegt, was in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS).

Betreiber Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
IviBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet: nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet: nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet: nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetFury ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet: nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet: nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet: nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet: nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet: nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Was diese Übersicht nicht leistet, ist die eigentliche Frage. Die zwei bewilligten Veranstalter unterscheiden sich voneinander in der Grösse ihres Angebots und in ihren Limiten. Die acht übrigen unterscheiden sich voneinander in nichts, was hier belegt wäre: Sie stehen alle ohne Schweizer Bewilligung da, keine ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, keine bietet einen Schweizer Rechtsweg, und die Domains jeder einzelnen können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Wer die Tabelle von oben nach unten liest und dabei eine Rangfolge unter den acht erwartet, findet keine. Es gibt keine. Der Unterschied, der zählt, liegt zwischen Zeile zwei und Zeile drei.

Aus dieser Struktur folgt der Rest des Vergleichs. Bei den acht ausländischen Marken ist der einzig belastbare Vergleichspunkt, was sie sind und was sie nicht sind. Bei den zwei Schweizer Veranstaltern lohnt dagegen der Blick auf das, was sich in ihren Bedingungen tatsächlich nachlesen lässt: Limiten, Fristen, Zahlungswege, Wettangebot und die Frage, wie viel Marketing ein bewilligter Veranstalter überhaupt machen darf.

Für die Anbieterseite heisst das zweierlei. Die zwei Veranstalter decken zusammen die ganze Schweiz ab, aber keiner von ihnen deckt die ganze Schweiz allein ab. Und wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, findet im bewilligten Angebot gar keinen Zugang — ein Punkt, der häufig unterschlagen wird, wenn über die Schweizer Regulierung als Standortfaktor gesprochen wird.

Was ein ausländisches Angebot aus Schweizer Sicht nicht ist

Ein ausländisches Angebot ist nicht automatisch illegal für die Person, die es nutzt. Organisieren ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die eine Hälfte der Wahrheit.

Die andere Hälfte ist, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können und dass keine Schutz- und Fairplay-Kontrolle besteht. Keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Und je nach Kanton eine Steuerfolge auf Gewinne, die bei einem bewilligten Veranstalter nicht entstanden wäre.

Die Einschätzung, die am wenigsten falsch ist, lautet deshalb: Nicht «gesperrt» gegen «sicher», sondern «weniger Angebot gegen mehr Rechtsschutz». Wer die geschlossene Liste der erlaubten Wettarten und die Wohnsitzbindung als Preis für einen funktionierenden Spielerschutz liest, wird bei den zwei Veranstaltern bleiben. Wer sie als Preis für ein freies Marktangebot liest, wird woanders landen und dabei die Rückseite bezahlen. Keine der beiden Entscheidungen ist von der Aufsicht als die vernünftige bezeichnet worden.

Ein «achter Platz» unter zehn, der nichts aussagt

Bevor die Einzelbewertungen beginnen, gehört eine Warnung hierher. Was in den acht ausländischen Karten untereinander den Unterschied ausmacht, lässt sich an dieser Stelle nicht belegen — und wo nichts belegt ist, wird auch nichts gemessen. Wer diese Marken trotzdem nach Merkmalen sortiert, die hier nicht stehen, sortiert nach einem Gefühl. Ein einziger Punkt lässt sich für alle acht mit Bestimmtheit sagen: Sie können von einem Tag auf den anderen auf der Sperrliste der Gespa stehen. Was dann passiert, hat die Aufsicht selbst beschrieben — die Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Ein Konto bei einer solchen Marke ist damit selbst dann, wenn alles funktioniert, eine Verbindung mit einem Ablaufdatum, das nicht auf der eigenen Seite liegt.

Freiwetten bei Sporttip und Jouez Sport: was die Aktionen hergeben

Was die zwei bewilligten Veranstalter an Aktionsguthaben machen, ist schmal, und das lässt sich an einem Beispiel in voller Länge nachrechnen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Jede Zahl dieser Aktion ist eine Bedingung, und die Reihenfolge der Hürden ist aufschlussreich. Man muss im Stadion gewesen sein, um den Code zu sehen. Man muss ihn innerhalb von sieben Tagen eingeben, sonst verfällt er. Man muss ein verifiziertes Konto haben, das nach der Registrierungsprüfung überhaupt nur Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone offensteht. Und das Guthaben ist 30 Tage gültig — nach Ablauf dieser Frist war es weg, verfallen, ohne Wette und ohne Auszahlung.

Wer bei dieser Aktion nicht im Stadion war, hatte keine Möglichkeit; wer dort war und die Woche verpasste, auch nicht. Und für die 7’000 Stück gab es keine Verlängerung. Das ist der Punkt, an dem die Grösse einer Aktion und ihr Wert auseinanderlaufen: Zehntausend Franken ausgeschüttetes Spielguthaben klingen nach einem Programm und sind über 7’000 Einzelpersonen verteilt ein einzelner Zehner pro Kopf, gültig für einen Monat.

Wie weit es mit dem Marketing in der Schweiz gehen darf, ist der Grund für diese Knappheit. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bei zwei Veranstaltern und einem Jahr ist das ein Programm, das jede Aktion einzeln bezahlt.

Der Aktionsbetrag von CHF 10 im Beispiel nachgerechnet

Was ein solches Guthaben wert ist, lässt sich für eine Beispielwette vorrechnen — nicht als zugesagter Preis, sondern als Grössenordnung. Ein Zweiwge-Markt, wie ihn jede Eins-gegen-Eins-Begegnung liefert, hat bei einem Quotenschlüssel von rund 95 % zwei Quoten, die symmetrisch bei etwa 1.90 liegen. Die Aktionsbedingungen der Loterie Romande liefern ein Gratisspielguthaben von CHF 10, dessen Einsatz nicht ausbezahlt wird.

Eingesetzt werden dann die CHF 10 auf eine Seite dieses Marktes zu Quote 1.90. Wenn diese Seite aufgeht, liegt der Rückzahlungsbetrag bei CHF 19. Da der Einsatz selbst nicht zurückfliesst, ist der verwertbare Wert des Gratisguthabens in diesem Fall die Differenz aus dem, was herauskommt, und dem, was das Guthaben war — also rund CHF 9. Weil der Markt aber bei rund 95 % Quotenschlüssel liegt, geht diese Wette nicht in allen Fällen auf, und der Erwartungswert des Gratisspielguthabens muss mit diesem Quotenschlüssel gewichtet werden. Bei einem Markt mit einem Quotenschlüssel in dieser Gegend liegt der durchschnittliche Wert eines eingesetzten Gratisguthabens von CHF 10 damit in einem Korridor von etwa CHF 4 bis CHF 5.

Der Korridor ist die Aussage und nicht eine einzelne Zahl, denn die Bandbreite hat zwei Enden. Nach oben begrenzt ihn der Quotenschlüssel: Ein Gratisguthaben verliert schon dann einen Teil seines nominellen Betrags, wenn man es überhaupt in einem Markt einsetzt, der dem Buchmacher eine Marge lässt. Nach unten begrenzt ihn die Zeit. Wer die 30 Tage verstreichen lässt, hat nichts. Der reale Wert des Deals liegt also zwischen dem, was der Markt und die Marge zulassen, und null.

Für die Entscheidung heisst das zweierlei. In einem Markt mit einem Quotenschlüssel von rund 95 % ist ein Gratisspielguthaben von CHF 10 ein Gegenwert von grob der Hälfte des Aufdrucks, und dabei ist die Wahrscheinlichkeit eines Gewinns noch nicht einmal berücksichtigt — die Schwebe betrifft nur den Durchschnitt über viele Wetten. Und ein gutes Aktionsguthaben von CHF 10 gewinnt gegen ein Aktionsguthaben von CHF 50 mit einer Mindestquote von 3.00 und einem Umsatzerfordernis, weil klein und unbedingt mehr wert ist als gross und bedingt.

Wohin die Erträge fliessen und was das mit dem Preis zu tun hat

Bei Swisslos gehen die Nettoerträge in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Der Quotenschlüssel der beiden Veranstalter ist aus den Quoten selbst nicht ablesbar, und er ist überdies von Markt zu Markt verschieden. Was sich sagen lässt, ist die Richtung: Bei einem Angebot, das aus zwei Veranstaltern mit einer geschlossenen Wettliste und gemeinnütziger Mittelverwendung besteht, ist der Quotenschlüssel nicht die Kennzahl, an der der Markt gemessen wird. Bei einer Struktur, in der der Ertrag einem öffentlichen Zweck zufliesst, ist die Marge Teil des Systems und nicht sein Fehler.

Ein deutlicheres Signal für den Preis, den die Schweizer Struktur setzt, liefert die verschwindende Abwesenheit von Standardangeboten. Es gibt keine tägliche Gratiswette, keinen Willkommensbonus mit fünfstelligem Volumen, keine Verdopplung des ersten Einsatzes. Wer das als Rückschritt liest, liest es von der falschen Warte: Ein System, in dem acht Zustimmungen im Jahr zu vergeben sind, lässt sich nicht durchgängig mit Marketingleistungen bestücken.

Die Vergleichskriterien für Schweizer Sportwetten

Ein Vergleich, der mit der Grösse eines Aktionsbetrags beginnt, vergleicht den Nebenschauplatz. Was bei der Wahl eines Veranstalters tatsächlich zählt, ist der Preis des Angebots, die Schranken des Kontos und die Verlässlichkeit der Auszahlung. Die folgenden Punkte ordnen den Rest der Seite.

Der Quotenschlüssel ist die erste Zahl, die man nicht sieht. Ein Markt ist eine Sammlung von Quoten, die zusammengenommen weniger als 100 % zurückgeben, und der Quotenschlüssel ist die Kehrwertsumme aller Quoten eines Marktes: 1 geteilt durch die Summe aus 1 dividiert durch Quote 1, 1 dividiert durch Quote 2 und so weiter. Die Marge ist 100 % minus dieser Schlüssel. Die Quoten der beiden Schweizer Veranstalter und ihre Margen sind nicht in den Bedingungen publiziert und variieren von Markt zu Markt; deshalb wird hier jeder Quotenschlüssel als Beispielgrösse gekennzeichnet und keiner als Zitat ausgegeben.

Der zweite Punkt ist das effektive Ende einer Wette. Eine Quote, die nur bis zum Register des Wettbewerbs gilt, ist etwas anderes als eine, die bis zum Schlusspfiff gilt. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spielzeit plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur bei ausdrücklichem Hinweis. Eine Wette auf «Unentschieden» in einem Cupspiel, das in die Verlängerung geht, ist damit eine Wette auf die ersten 90 Minuten.

Der dritte Punkt sind die Kosten des Guthabens. Swisslos zahlt Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert dann fünf bis zehn Arbeitstage. Wer sein Konto nicht bloss als Wettkonto, sondern als Konto benutzt, zahlt für die Nutzung ab dem dritten Mal.

Der vierte Punkt ist die Erreichbarkeit des Geldes. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, darüber geht es mit bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Konto. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze ebenfalls bei CHF 1’000 netto für die Gutschrift im Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.

Der fünfte Punkt ist der, den kein Vergleich oben in der Tabelle abbildet: die Grenze des eigenen Zugangs. Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, hat bei dem jeweiligen Veranstalter kein Konto. Das ist die härteste Einschränkung des Schweizer Systems und zugleich diejenige, über die am wenigsten geschrieben wird.

Der sechste Punkt ist die Grösse eines Marktes im Verhältnis zu seiner Bedingung. Ein Markt mit einer Mindestquote und einem Umsatzerfordernis ist schlechter als ein Markt ohne beides, unabhängig davon, wie hoch der ausgelobte Betrag ist. Die Aktion der Loterie Romande zeigt es in Reinform: CHF 10, sieben Tage Eingabefrist, dreissig Tage Gültigkeit, nicht auszahlbar. Das ist ein Angebot mit kurzer Halbwertszeit, und wer es nutzt, sollte es innerhalb dieser Frist auch einsetzen.

Die zehn Plattformen im Einzelnen

Die Reihenfolge der Bewertungen folgt der Zugehörigkeit: zuerst die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, danach die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung in der Reihenfolge der verglichenen Liste. Jede Bewertung schliesst mit einem eigenen Urteil, das sich auf das bezieht, was unmittelbar davor steht.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem engsten Angebot und den kleinsten Aktionsbeträgen

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung besteht aus der Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa. Der Zugang ist auf Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet beschränkt: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Der Einsatzrahmen ist bei Sporttip eng definiert. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Systemwetten-Rahmen von CHF 10’000 fällt auf: Eine Systemwette verteilt den Einsatz über viele Kombinationen, und wer hier arbeitet, braucht den Zehner nicht zu fürchten, sondern die Zahl der Varianten.

Die Begrenzungen der Aktionsprogramme sind bereits beschrieben. Für die Praxis heisst das: Bei Swisslos ist die Freiwette kein Marketinginstrument, sondern eine Ausnahme mit Zustimmungspflicht. Wer hier ein Konto führt, wird kaum je ein Aktionsguthaben vorfinden. Das Urteil lautet deshalb nicht, dass Sporttip ein schlechter Veranstalter wäre, sondern dass die Wertschöpfung an einer anderen Stelle liegt — in der Bewilligung, im Sperrregister, in der Auszahlung auf ein Konto mit dem eigenen Namen und in dem Umstand, dass Nettoerträge in gemeinnützige Zwecke der Kantone fliessen. Wer die Freiwette als Einstieg sucht, findet sie bei diesem Veranstalter nur an wenigen Tagen im Jahr.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Veranstalter mit der einzigen grossen Code-Aktion

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht der Struktur der Konkurrentin: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, beaufsichtigt von der Gespa, Zugang nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone.

Die Schranken des Kontos liegen bei CHF 10’000 pro 30 Tage für Einzahlungen und bei einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Gutschriftgrenze von CHF 1’000 verschiebt die Frage der Auszahlung auf höhere Beträge — und damit auf den Moment, in dem ein Gewinn tatsächlich das Spielerkonto verlässt.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen mit ihren 7’000 Stück CHF 10 Spielguthaben, sieben Tagen Eingabefrist und dreissig Tagen Gültigkeit bleibt das konkreteste Beispiel dafür, wie eine Schweizer Freiwette aussieht. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, eine Frist, die kurz ist, und eine Verteilmenge, die gedeckelt ist. Wer das als knausrig liest, übersieht die Zustimmungspraxis der Gespa — 24 Zustimmungen für die Loterie Romande im Jahr 2025 sind mehr, als jede andere Institution in diesem Land bekommen hat. Das Urteil: Die Loterie Romande ist der Veranstalter, bei dem sich eine Schweizer Freiwette am ehesten beobachten lässt, aber der Betrag ist ein Zehner und nicht ein Werbebudget.

IviBet: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung ohne Spielerschutzanschluss

IviBet ist eine der acht ausländischen Marken der verglichenen Liste. Sie hält keine Schweizer Bewilligung — in der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Lizenz aus dem Ausland ist hier rechtlich bedeutungslos (Art. 4 BGS). Die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Was das für die Rechnung bedeutet, ist bei allen acht Marken dasselbe und trotzdem der wichtigste Punkt. Wer bei IviBet spielt, hat keinen Zugang zu dem Mechanismus, der einem Schweizer Spielenden den Zugang für 1 bis 180 Tage sperrt und eine unbefristete Sperre in ein Register einträgt, das auch für Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Das ist kein Nebenaspekt des Angebots. Es ist der Teil des Angebots, der fehlt.

Die Bewertung dieser Marke fällt damit anders aus als bei den beiden Veranstaltern, und zwar nicht wegen der Qualität ihres Produkts, die hier nicht belegt ist, sondern wegen der Umgebung. Wer bei IviBet spielt, spielt in einer Umgebung, in der die Schweiz weder mitliest noch mithilft, und in der eine Domain von einem Tag auf den anderen durch einen DNS-Eintrag verschwinden kann. Für einen Spielenden mit einem Konto bei IviBet gibt es bei einem Streit keinen Schweizer Adressaten.

Pribet: dieselbe Struktur, dieselbe Lücke

Pribet gehört zu den acht Marken, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Es gibt keine Veranstalter- oder Spielbewilligung, die Gespa übt keine Aufsicht aus. Eine Lizenz ist hier rechtlich unbeachtlich (Art. 4 BGS). Die Marke ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht, die Aufnahme in die Sperrliste der Gespa ist möglich.

Für die Einordnung lohnt trotzdem eine Unterscheidung. Wer sich für eine Marke ohne Schweizer Bewilligung interessiert, hat genau zwei Dinge zu klären, und beide lassen sich klären. Erstens: Auf welcher Grundlage tritt die Marke überhaupt auf, und ist diese Grundlage in der Schweiz von Bedeutung? Die Antwort ist in diesem Fall, dass sie keine ist. Zweitens: Wer würde im Streitfall entscheiden? Die Antwort ist eine Stelle ausserhalb der Schweiz. Alles Weitere — Quoten, Zahlungswege, Wettangebot — ist gegenüber diesen beiden Punkten nachrangig, weil es sich an dem Tag ändert, an dem sich das Verhältnis der Marke zur Aufsicht ändert.

Das Urteil zu Pribet ist aus demselben Grund zurückhaltender als das zu den bewilligten Veranstaltern: Hier fehlt nicht ein Merkmal, hier fehlt die Aufsicht. Und wer die acht Marken danach sortiert, welche am wenigsten riskant ist, sucht nach einem Rang, den die Schweiz nicht vergibt.

HighFlyBet: acht Marken, in denen der Name kein Merkmal ist

HighFlyBet hält keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz aus dem Ausland bleibt ohne rechtliche Relevanz (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste jederzeit möglich.

Der Name verspricht etwas, und es lohnt sich, diesen Punkt einmal auszusprechen: Ein Markenname ohne belegte Bewilligung, ohne Anschluss an ein Register und ohne Schweizer Rechtsweg ist kein Ausdruck eines Produktversprechens, das man überprüfen könnte. In der Praxis läuft der Unterschied zwischen den acht Marken in dieser Liste über die Details, die ein Veranstalter selbst festlegt. Wer sich eine solche Marke trotzdem ansehen will, sollte die Bedingungen nicht nach den Merkmalen durchsuchen, die sie bewerben, sondern nach einem einzigen: Was passiert mit einem Gewinn, wenn man ihn nicht innerhalb des Aktionszeitraums abholt, und wohin kann er ausgezahlt werden.

Das Urteil zu HighFlyBet fällt entsprechend nüchtern aus: keine Bewilligung, kein Schweizer Adressat und keine Zahl, an der sich die Qualität der Marke festmachen liesse. Wer hier spielt, tut es ausserhalb des Systems, das den Rest dieser Seite beschreibt.

BetFury: was von einem Aktionsversprechen bleibt, wenn die Aufsicht fehlt

BetFury tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine gemeldete Lizenz existiert, ist aber nicht belegt und nach Art. 4 BGS in der Schweiz ohne jede Wirkung. Es besteht kein Anschluss an das Spielsperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; eine Aufnahme in die Gespa-Sperrliste ist jederzeit möglich.

An dieser Marke lässt sich der Effekt besonders deutlich zeigen, den die Zustimmungspflicht der Gespa auf den Schweizer Markt hat. Wer aus einem ausländischen Angebot ein Aktionsguthaben gewohnt ist und auf die zwei Schweizer Veranstalter trifft, liest die Knappheit als Nachteil. Wer umgekehrt die ausländische Marke an dem misst, was sie an Schutzmechanismen nicht hat, liest die Grösse ihres Aktionsbudgets als Marketingausgabe und nicht als Vorteil. Bei BetFury gibt es keinen Grund, an der Richtigkeit dieser zweiten Lesart zu zweifeln.

Das Urteil: Es lohnt sich nicht, eine Aktionsgrösse gegen eine Aufsicht zu tauschen. Wer ein Gratisspielguthaben von CHF 10 sucht, findet es bei einem Veranstalter, der im Streitfall einen Schweizer Adressaten hat.

BC.Game: eine Domain, die auf der Liste landen kann

BC.Game hält keine Schweizer Bewilligung. Angaben zu einer Lizenz sind hier irrelevant (Art. 4 BGS). Da die Marke nicht an das Schweizer Spielsperrregister angebunden ist und kein Schweizer Rechtsweg existiert, ist die Aufnahme in die Gespa-Sperrliste jederzeit denkbar.

Der Punkt, der bei allen acht Marken gleich ist und deshalb hier noch einmal steht: Die Sperrliste umfasste am Ende des Jahres 2025 insgesamt 671 Domains; sie besteht seit dem 3. September 2019. Die Zahl sagt nichts über die einzelne Marke. Sie sagt etwas über die Grössenordnung des Mechanismus. Und die Gespa hat öffentlich beschrieben, was passiert: Die blockierten Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, wobei die Aufsicht selbst einzelne Namen nennt, die über die Jahre hinweg auftraten, darunter Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365, deren Domain auf der Liste steht. Ein Spielerkonto bei einer solchen Marke lebt mit der Aussicht, dass der Weg dorthin nicht in der eigenen Hand liegt.

Das Urteil: Eine Freiwette erkauft man sich hier nicht mit einem Aufpreis, sondern mit der Verlagerung des Risikos an eine Stelle, die im Streitfall nicht erreichbar ist.

1xBet: warum ein ausländischer Markt nicht der Schweizer Markt ist

1xBet hält keine Schweizer Bewilligung. Eine im Ausland angemeldete Lizenz besitzt in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Es fehlen der Zugang zum Sperrregister und ein schweizerischer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gelangen. Die Bewertung ist direkt mit der Aufsichtssituation verknüpft.

Es gibt einen zweiten Punkt, der bei dieser Marke eine eigene Erwähnung verdient, weil er häufig verwechselt wird: Das Schweizer Wettangebot ist kleiner als das, was internationale Portale zeigen. Es gibt keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten stehen in einem Verzeichnis der Gespa, das keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt zeigt. Wer nach einem Markt sucht, den man in der Schweiz nicht findet, wird bei einer ausländischen Marke fündig — und bezahlt diese zusätzlichen Märkte mit dem Verlust aller Schutzmechanismen dieser Seite.

Das Urteil: Die Vielfalt des Angebots ist der einzige Grund, der für 1xBet angeführt werden kann, und sie ist keine Eigenschaft der Marke, sondern Ausdruck der geschlossenen Schweizer Liste. Wer sie nutzt, nutzt eine Marke, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftritt.

BetOnRed: das Konto ohne Schweizer Register

BetOnRed hält keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS). Ein Anschluss an das Spielsperrregister fehlt, der Schweizer Rechtsweg ist nicht eröffnet, die Sperrliste der Gespa ist eine offene Möglichkeit.

Der wichtigste Punkt bei dieser Konstellation ist der, den man am wenigsten erwartet: Bei einem ausländischen Anbieter gibt es keine Spielsperre, die greift. Wer bei Swisslos eine unbefristete Sperre eintragen lässt, ist in einem Register erfasst, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Bei einer Marke ausserhalb dieses Systems hat dieselbe Erklärung keine Wirkung, weil sie in kein System reicht. Das ist kein Vorwurf an die Marke. Es ist die Beschreibung der Grenze, an der ihre Aufsicht endet.

Das Urteil: BetOnRed löst die Frage nicht, die einen Spielenden mit Selbstkontrolle umtreibt, weil die Antwort auf diese Frage in der Schweiz an ein Register gebunden ist, an das die Marke nicht angeschlossen ist.

BDMBet: die letzte Marke der Liste und die Frage nach einem Ablaufdatum

BDMBet hält keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenzangaben der Plattform sind ohne Belang, da sie in der Schweiz keine Anwendung finden (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Anschluss an das Spielsperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; eine Sperrung durch die Gespa ist jederzeit möglich. Damit gelten hier die gleichen Rahmenbedingungen wie für die anderen Anbieter aus der Übersicht.

Zum Schluss der acht lohnt ein Blick auf das, was sie gemeinsam haben und was die Tabelle deshalb nicht auflöst. Keine von ihnen ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, keine bietet einen Schweizer Rechtsweg, und die Domains jeder einzelnen können auf die Sperrliste gesetzt werden. Wer unter ihnen eine Rangfolge sucht, sucht nach einem Unterschied, den die Vergleichskriterien dieser Seite nicht liefern. Der einzige belastbare Unterschied unter den zehn Plattformen verläuft zwischen den ersten beiden Karten und den restlichen acht.

Das Urteil: BDMBet ist keine Empfehlung und keine Warnung, sondern eine Marke, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftritt. Wer ein Konto dort führt, führt es unter den Bedingungen, die für alle acht ausländischen Marken gelten.

Wann eine Freiwette sich lohnt, wann nicht, und was zu tun bleibt

Am Ende dieser Seite steht eine kurze Bilanz, die sich aus den Zahlen ergibt und nicht aus einer Haltung.

Eine Schweizer Freiwette mit einem Spielguthaben von CHF 10 ist unter den Bedingungen der Aktion der Loterie Romande ein Gegenwert von grob der Hälfte des nominellen Betrags, wenn man sie in einem Markt mit einem Quotenschlüssel in der Grössenordnung von 95 % einsetzt — eine statistische Schätzung über viele Wetten hinweg und kein Versprechen für eine einzelne Wette. Sie lohnt sich für Personen, die die Frist von dreissig Tagen sicher einhalten und die auf einen Wettmarkt gehen, den sie ohnehin spielen wollten. Sie lohnt sich nicht für Personen, die wegen des Guthabens überhaupt erst anfangen, weil sie dann mit dem Einsatz eines Zehners das eigentliche Angebot betreten und dessen Limiten mittragen.

Der Vergleich der zehn Plattformen hat ein Ergebnis, das kein Ranking ist. Zwei Veranstalter tragen eine Schweizer Bewilligung, eine geschlossene Wettliste, ein Sperrregister, eine Auszahlung auf ein eigenes Konto und je nach Kanton einen steuerfreien Gewinn. Acht Marken tragen keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Register und keinen Schweizer Adressaten für einen Streit. Wer die ersten beiden wählt, wählt weniger Angebot. Wer die anderen acht wählt, wählt mehr Risiko an einer Stelle, an der es sich nicht in einer Quote ausdrückt.

Wer ein Konto eröffnen will, sollte vor dem ersten Klick zwei Dinge prüfen: ob der Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters liegt und ob die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt sind, die vor der ersten Sporttip-Teilnahme Pflicht sind — mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, wobei eine Erhöhung erst nach 72 Stunden wirkt. Beide Angaben stehen im Spielerkonto und nicht im Werbematerial.

Und wer sich bei einer der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung aufhält, sollte die Beschreibung ihres Angebots nicht für einen Rat halten. Beschrieben wird hier, was gilt. Empfohlen wird nichts. Wer unter 18 Jahren ist, kommt im bewilligten Schweizer Angebot ohnehin nicht zum Zug; wer über seine Spielweise die Kontrolle verliert, findet die Anlaufstellen bei den kantonalen Fachstellen und in den Beratungsangeboten, die jede Spielseite eines bewilligten Veranstalters ausweist. Diese Adressen sind keine Formalität, sie sind der Teil des Systems, der bei einer Marke ohne Bewilligung fehlt.

Häufig gestellte Fragen zu Freiwetten in der Schweiz

Wie unterscheidet sich eine Freiwette von einer Wette mit eigenem Geld?

Bei einer Wette mit eigenem Geld steckt der Einsatz in der Rückzahlung: CHF 10 zu Quote 2.10 ergeben CHF 21, davon CHF 11 Nettoertrag. Bei einer Freiwette zahlt derselbe Treffer ebenfalls CHF 21, aber die CHF 10 Einsatz waren nie dein Vermögen und werden bei einer Auszahlung nicht berücksichtigt. Der Unterschied im Nettoertrag entsteht daraus, dass der Einsatz entfallen ist.

Brauchen Gratisspielguthaben eine Zustimmung der Gespa?

Ja. Gratisspiele und Gratisguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsicht erteilte im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Beträge und Bedingungen ergeben sich jeweils aus den eigenen Bedingungen des Veranstalters und nicht aus einer zentralen Vorgabe.

Wie wird der Gewinn berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückfliesst?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten; der Betrag wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einem Gratisspielguthaben ist der Einsatz nicht auszahlbar. Ein Guthaben von CHF 10 auf Quote 1.90 führt damit zu einer Rückzahlung von CHF 19 und einem verwertbaren Ertrag von rund CHF 9.

Welche Bedingungen sind vor dem Einsatz eines Gratisspielguthabens zu prüfen?

Zu prüfen sind die Mindestquote, die Frist und die Gültigkeitsdauer des Guthabens. Die Aktion der Loterie Romande verlangte bei CHF 10 Spielguthaben eine Eingabe innerhalb von sieben Tagen ab der Verbreitung des Codes; das Guthaben war dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar. Bei Sporttip ist der Mindesteinsatz CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000.

Müssen Verlustlimiten gesetzt werden, bevor eine Freiwette platziert wird?

Bei Sporttip setzen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze; der Veranstalter muss aber Höchstwerte verlangen (Art. 87 VGS).

Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen?

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei, ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag weicht ab, also je nach Kanton. Oberhalb behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sind aber kantonal unterschiedlich zu behandeln.

Gibt es Sportwetten in der Schweiz auch ohne Konto und ohne Verifizierung?

Nein. Ein Spielerkonto setzt eine verifizierte Identität und Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS und Art. 47 bis 52 VGS), und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gegen Adress-Datenbanken geprüft. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht.

Was passiert mit dem Guthaben, wenn die Wette verloren geht?

Das Guthaben ist danach verbraucht, und es entsteht kein Verlust am eigenen Vermögen. Genau darin liegt der Unterschied zur Wette mit eigenem Geld: Bei der Freiwette ist das Ergebnis im schlechtesten Fall null, nicht minus CHF 10. Der Vorteil ist real und klein — er wiegt die Bedingungen dieses Angebots nicht auf, sondern erklärt für welche Spielenden sie gedacht sind.

Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»