NHL-Wetten in der Schweiz brauchen eine Bewilligung — und davon gibt es zwei
29. Oktober 2026 — geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten sowie die Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und der Loterie Romande.

Wer in der Schweiz Geld auf ein NHL-Spiel setzen will, stösst auf eine Zahl, die keine Quote ist. Zwei. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, nicht drei und nicht zwanzig: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles Weitere — die Quote, das Wettprogramm, die Auszahlung — spielt sich hinter einer dieser zwei Türen ab oder gar nicht.
Diese Reihenfolge ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines Marktes, in dem nicht der Preis die knappste Ressource ist, sondern die Erlaubnis. Wer das verwechselt, vergleicht Buchmacher, die für einen Schweizer Wohnsitz rechtlich gar nicht existieren. Der Beitrag der Sportwetten an die öffentliche Hand zeigt, wie eng dieses Geschäft an den Staat gebunden ist: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Warum die Bewilligung vor der Quote steht
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig — sondern von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit 1. Januar 2021.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). An diesem Satz hängt alles Folgende. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung, gleichgültig wie streng die Behörde ist, die sie erteilt hat. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Ein geschlossener Markt mit zwei Anbietern erzeugt keine Wahlfreiheit. Er erzeugt aber auch keinen Sog in Richtung Offshore, in dem sich Verbraucherschutz auflöst. Das ist der Tausch, den die Schweiz eingegangen ist, und er ist bewusster, als die kleine Zahl vermuten lässt.
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS); darauf steht eine Busse von bis zu CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung existiert nicht. Was hier zählt, ist weniger die Zahl als die Logik: Ein ausländischer Anbieter, der aggressiv um Schweizer Spielende wirbt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Der handelsübliche Ton einer Bonus-Landingpage ist in diesem Rechtssystem nicht bloss geschmacklos.
Der Handelsraum entscheidet, wer überhaupt ein Konto eröffnen kann
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura tätig ist. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für ein Online-Konto heisst das: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS), in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Ein Genfer kann kein Sporttip-Konto eröffnen, ein Zürcher kein Jouez-Sport-Konto. Die Konsequenz ist unspektakulär und hart — der Wohnkanton entscheidet, welches der beiden Wettprogramme zugänglich ist. Wer umzieht, wechselt mehr als die Wohngemeinde.
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip steht eine Prüfung, die mehr verlangt als eine Altersbestätigung: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer sich daran stört, sollte wissen, wogegen er sich wehrt: Das ist der Mechanismus, der Mehrfachkonten und Identitätstausch die Grundlage entzieht. Was fehlt, ist ein Instrument, mit dem Schweizer Banken oder Kartensysteme Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten sperren. Ein solches Werkzeug kennt das System nicht. Die Sperrliste blockiert Domains, nicht Zahlungsströme.
Was im geschlossenen Angebot überhaupt stehen darf
Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS).
Ihre Logik ist strenger, als man erwartet. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung den Eintritt in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ecken- und Kartenmärkte fehlen; eine Esport-Sektion fehlt ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt.
Auf Eishockey aus Nordamerika angewandt: Ob ein NHL-Spiel, eine Playoff-Serie oder eine Auszeichnung setzbar ist, entscheidet nicht die Attraktivität der Paarung, sondern der Eintrag auf dieser Liste. Der Veranstalter darf nicht einmal anbieten, was sie nicht kennt.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und währenddessen, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert: Es ist kein gesetzliches Instrument, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Virtuelle Sportarten sind rechtlich nicht geregelt und spielen hier deshalb keine Rolle; Esport erscheint nicht auf der Liste.
Ein zweiter Punkt regelt, wer überhaupt setzen darf: Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Mechanismus ist offensichtlich — wer das Ergebnis beeinflussen kann, soll nicht davon profitieren.
Die Sperrliste, das Domain-Hopping und die Straftat des Veranstalters
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains.
Eine DNS-Sperre hat die Wirksamkeit einer zugeklappten Tür. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa spricht von Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie als gelistet. Für den Einzelnen heisst das nicht, dass die Sperre nichts bringt. Sie verschiebt Aufwand, sie verhindert nicht. Ein Seriennutzer findet den Nachfolger einer gesperrten Seite schneller als ein Gelegenheitsleser, und genau das ist die Verteilung, die eine Massnahme dieser Art erzeugen muss. Eine Brandmauer ist sie nicht.
Auch das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Verfolgt wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Das klingt nach guter Nachricht und ist eine ungute: Ohne Verfahren gegen den Anbieter gibt es keinen Schweizer Anspruch, und in einem solchen Verfahren können Einsätze und Gewinne beschlagnahmt werden. Wer gewinnt, hat noch nichts.
Schweizer Gewinne sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab — hier gilt keine einheitliche Zahl, sondern eine, die je nach Kanton greift. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, zurückgeholt über die Deklaration in der Steuererklärung. Ein typischer Spielender gewinnt weit darunter und zahlt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht.
Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Dort fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe des Betrags. Der Weg vom Offshore-Konto in die Steuererklärung ist steiler, als Wettseiten zugeben. Für den eigenen Fall bleibt nur der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Was die Bewilligung kostet und was sie einbringt
Die bewilligte Seite bringt umfassenden Schutz und nur zwei Anbieter. Sie bringt eine geschlossene Sport- und Marktliste, eine Wohnsitzpflicht, eine Ausweiskontrolle vor dem ersten Einsatz, ein gemeinsames Sperrregister und einen Schweizer Rechtsweg. Die ausländische Seite bringt ein breiteres Wettprogramm und keinen dieser Anschlüsse: kein Sperrregister, keine Schweizer Limitenlogik, kein Rekursweg.
Wer in einem der beiden Vertragsgebiete wohnt, hat Zugang zu einem vollständig regulierten Angebot. Wer das gegen ein grösseres Wettprogramm aufrechnet, sollte wissen, was er aufgibt — nicht eine Bequemlichkeit, sondern drei Ebenen von Schutz auf einmal.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada) |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt |
| Bruce Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt |
Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus entscheidet, nicht die Spalte mit dem Wettprogramm. Acht der zehn Namen stehen in einem anderen Rechtsraum, und die Angabe zur gemeldeten Bewilligung ist kein Qualitätsmerkmal, sondern die Meldung eines Dritten. Über die Schweiz sagt sie nichts.
Grenzen, die sich der Spielende selbst setzt
Der Staat legt keine Zahl fest. Er verpflichtet den Veranstalter, vom Spielenden selbst Maximalwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen — täglich, wöchentlich oder monatlich (Art. 87 VGS). Eine statutarische Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht.
Das ist die Pointe der Spielerschutzarchitektur. Wirksam ist ein Grenzwert, den jemand freiwillig akzeptiert, nicht der von aussen verhängte. Ob das trägt, hängt an einer einzigen Bedingung: Die Selbstbindung muss schwer zu lösen sein.
Die Limiten und die 72 Stunden, die alles bedeuten
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Statuten schreiben eine Erhöhung nach 24 Stunden vor (Art. 87 VGS); Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Frist ist damit ein Mindestmass, keine Decke.
Was das praktisch bedeutet, zeigt sich genau in dem Moment, für den es gebaut ist. Wer nach einem teuren Samstagabend erhöhen will, hat drei Tage Bedenkzeit. Wer senken will, wirkt es sofort. Dasselbe Werkzeug drückt in beide Richtungen, und nur eine davon ist die bequeme. Die 72 Stunden greifen in den Augenblick ein, in dem Menschen ihre eigenen Vorsätze brechen — kein anderes Element des Systems tut das so direkt.
Wer seine Zahlen kontrollieren will, sollte zwei Dinge wissen: Die Oberlimite von CHF 9’999 gilt für alle, unter 21 Jahren sind es CHF 1’000. Und die Einzahlungslimite ist ein zusätzliches Instrument, kein Ersatz für die Verlustlimite.
Sperre, Register und die Grenze, die Kantone überschreitet
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist die Ausnahme in einem System, das sonst nach Produkt und Kanton getrennt denkt. Die befristete Sperre bindet an ein Produkt; die unbefristete folgt der Person über die Produktgrenze und über die Landesgrenze nach Liechtenstein. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Die Sperre ist keine Bitte, sondern eine Rechtsstellung.
Eine freiwillige Spielsperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Spielpause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer die Aufhebung sucht, sucht nicht eine Einstellung im Konto, sondern ein Verfahren.
Bei Grenzen dieser Art sind keine Pointen angebracht. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch; an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer daraus schliesst, die Kontrolle funktioniere nicht, übersieht den Massstab: Es waren Testkäufe, keine Stichprobe, und über den Online-Kanal sagen sie nichts. Sie sagen genau eines — die Personenkontrolle an der Verkaufsstelle ist löchrig. Als streng beschreiben lässt sie sich nach dieser Zahl nicht.
Wo das Geld herkommt und wo es ankommt
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Das liest sich wie eine Formalität und wirkt wie eine Bestimmung gegen Konten auf fremden Namen. Wer nicht selbst Kontoinhaber ist, bekommt nicht ausbezahlt; damit entfällt der Dritte, über den ein anonymes Konto laufen könnte. Für den regulären Nutzer ist die Regel folgenlos. Für jeden Versuch, Identität zu umgehen, ist sie das Ende.
Prognosen im Eishockey: was ein Modell wirklich weiss
Ein Ergebnis vorherzusagen ist im Eishockey schwerer als in fast jeder anderen Mannschaftssportart, und der Grund ist strukturell. Ein Tor ist selten, kurzfristig und in hohem Mass dem Zufall ausgesetzt. Daraus folgt keine dünne Meinung, sondern dünne Ergebnispersistenz.
Wer eine Prognose sucht, sollte wissen, was er kauft. Er kauft keine Vorhersage, sondern eine Wahrscheinlichkeitsverteilung, die treffender oder weniger treffend ist als die des Veranstalters. Eine korrekte Prognose schlägt den Markt noch nicht — der Preis enthält bereits die Einschätzung des Veranstalters, erstellt aus Daten, an die ein Laie selten kommt. Der einzige Weg zum Vorteil führt über die Annahme, dass der Markt einen Aspekt strukturell unterschätzt, den man selbst besser versteht. Diese Annahme kann falsch sein, und sie ist es oft.
Form, Torhüter und Spielstatistik
Die drei Grössen, auf die sich eine seriöse Einschätzung stützt, sind nicht gleichwertig.
Die Form beschreibt kurzfristige Abweichungen vom Mittelwert und ist der am meisten überschätzte Faktor. In einem Sport mit hoher Zufallsvarianz sieht ein Team nach fünf Spielen aus wie ein Titelkandidat und nach fünf weiteren wie ein Absteiger.
Die Torhüterposition ist die einzige Einzelposition mit wirklich messbarem Einfluss. Ein Torwart spielt die ganze Partie, oft sechzig Minuten, und sein Leistungsniveau schwankt innerhalb einer Saison weniger stark als das eines Feldspielers. Das macht Torhüterdaten robuster als Teammomentum.
Die Spielstatistik ist die einzige der drei, die strukturelle Informationen liefert: Schussverhältnis, Chancenqualität, Spielanteile. Sie beschreibt, wie ein Team systematisch spielt, nicht was in den letzten Spielen passierte. Sie ist deshalb der beste Prädiktor und der am schwersten zu lesende — Spielstil, Gegnerqualität und Verletzungen können sie verfälschen.
Für die Praxis heisst das, dass eine Prognose aus einer dieser drei Grössen allein wenig trägt. Zwei von drei reichen nicht. Erst wenn Form, Torhüter und Statistik zusammen ein Bild ergeben, hat man eine Einschätzung, die sich von der des Marktes unterscheiden lässt — und auch dann bleibt es eine Schätzung.
Ein Value-Bet und die Frage, wann er keiner mehr ist
Ein Value-Bet liegt vor, wenn die tatsächliche Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses höher ist als die vom Markt implizierte. Der Markt preist die Wahrscheinlichkeit über die Quote ein, aber der Preis ist nur die halbe Information: Er enthält die Marge des Veranstalters, einen systematischen Aufschlag, den man herausrechnen muss, bevor man von Wert sprechen kann.
Umgekehrt heisst das, dass ein Veranstalter mit höherer Marge nicht benutzerfreundlicher ist. Er ist teurer. Derselbe Value-Bet ist bei ihm weniger wert, weil der Einsatz auf denselben Preis trifft.
Ein Value-Bet ist eine Schätzung, kein Tipp, und kein Tipp ist sicher. Wetten sind kein Einkommen. Wer glaubt, im Eishockey mit zwanzig Prozent Vorteil unterwegs zu sein, hat meist eine Reihe von Verlusten dazwischen — und keinen Beleg, dass der Vorteil existiert.
Quoten, Märkte und die Marge, die immer mitläuft
Quoten sind Wahrscheinlichkeiten in anderer Schreibweise, und die Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes addieren sich selten zu eins. Diese Lücke ist der Verdienst des Veranstalters. In Prozent ausgedrückt ist sie keine Abstraktion mehr.
Eine Beispielrechnung zu einem Zweiwegemarkt mit 1.90 und 1.90
Ein illustrativer Zweiwegemarkt mit den Quoten 1.90 und 1.90: Die Summe der Kehrwerte beträgt 1/1.90 + 1/1.90, also rund 1,0526. Der Anteil, den der Markt an die Spielenden zurückzahlt, ist der Kehrwert davon, also rund 0,95 — etwa 95 % Auszahlungsquote bei rund 5 % Marge für den Veranstalter.
Es handelt sich um ein Beispiel, nicht um eine zitierte Preisstellung. Und der Wert ist keine Eigenschaft eines Buchmachers, sondern eine Eigenschaft des Marktes an einem bestimmten Tag. Je nach Sportart, Marktbreite und Angebot liegt die Auszahlungsquote in einer Bandbreite von etwa 90 bis 97 %, die Marge entsprechend zwischen rund 3 und rund 10 %. Wer den Vergleich führen will, rechnet bei jedem Markt nach: Quote durch Marge, in Prozent gelesen.
Wer das unterlässt, vergleicht Preisschilder, ohne den Preis zu kennen. Bei einem Markt mit 10 % Marge ist derselbe Einsatz teurer als bei einem mit 3 % — und das ist der strukturelle Unterschied zwischen zwei Anbietern, der in keiner Werbebotschaft steht.
Siegwetten, Handicap und Torsummen im Vergleich
Siegwetten, Handicap und Torsummen sind die Grundformen. Im Eishockey ist die Torsumme der aussagekräftigste Markt, weil sie direkt an der Spielstruktur hängt: Die Linie preist die erwartete Torzahl und sagt damit viel über die Art der Partie. Das Handicap überträgt die Einsicht, dass nicht der Sieger zählt, sondern der Abstand. Die Siegwette schliesslich ist der Markt mit der kürzesten Entscheidungszeit — sie ist in sechzig Minuten entschieden, die Saisonwette in acht Monaten.
Dazu kommen Meisterwetten: Der Stanley Cup steht als Saisonwette über die ganze Spielzeit zur Verfügung. Wer dort setzt, bindet Kapital über Monate, ein Faktor, der in keiner Quote sichtbar wird. Auszeichnungen wie die Wahl des wertvollsten Spielers erweitern das Feld; sie folgen einer eigenen Logik, weil die Auszeichnung nicht zwingend an den Star der Hauptrunde geht.
Kombi- und Systemwetten haben in diesem Markt ein Zusatzrisiko. Enthält die Gespa-Liste eine Sportart oder einen Wettbewerb nicht, kann der Veranstalter das Ereignis nicht anbieten — auch nicht als Teil einer Kombination. Die Prüfung der Liste steht damit am Anfang, nicht am Ende der Wettentscheidung.
Der Weg vom Setzen zur Auszahlung
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Die Rundungsregel wirkt unspektakulär und greift immer zuungunsten des Spielenden. Bei einem einzelnen Wettschein sind es Rappen. Über viele Wetten in einem Jahr sind es systematische Beträge, und sie sind der Grund, warum der Gewinn einer Wette nicht exakt das Produkt aus Einsatz und Quote ist.
Wenn zwei Voraussagen zusammenhängen
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Der Grund ist einfach. Hängen zwei Ausgänge voneinander ab, multiplizieren sich nicht ihre Wahrscheinlichkeiten unabhängig voneinander, sondern ihre Bedingungen. Wer trotzdem beide Einzelquoten multipliziert, erhält eine Gesamtquote, die es nach den Regeln nicht geben dürfte. Die Regel schützt nicht den Veranstalter, sondern die Rechnung.
Der Spielplan und die Fenster, die er öffnet
Die Saison gibt den Rhythmus vor, aber nicht jedes Fenster ist für jede Wette gleich nützlich. Wann Einzelspielwetten und Saisonwetten zur Wahl stehen, hängt an einer Abfolge von Hauptrunde, Playoffs und Finalserie.
Die Hauptrunde als Datenbasis
Die NHL-Hauptrunde 2025/26 lief vom 7. Oktober 2025 bis zum 16. April 2026 mit 82 Spielen pro Team bei 32 Teams. Ab der Saison 2026/27 sind laut Tarifvertrag 84 Spiele vorgesehen.
Die 82 Spiele pro Team sind das Datenvolumen, auf dem jede Form- und Statistikbeurteilung steht. Wer ein Modell auf den ersten zehn Saisonspielen baut, hat eine Stichprobe, die fast nichts trennt — ein Grund, der frühen Saison zu misstrauen. Die Liga selbst wurde am 22. November 1917 von den Montreal Canadiens, Montreal Wanderers, Ottawa Senators und Quebec Bulldogs gegründet, erster Präsident war Frank Calder; heute umfasst sie 32 Teams, davon 7 aus Kanada und 25 aus den USA.
Zwei zusätzliche Spiele ab 2026/27 klingen nach einem Detail. Sie verändern Belastung, Kaderrotation und damit die Vergleichbarkeit über Saisongrenzen hinweg. Wer Modelle über mehrere Jahre baut, sollte diesen Bruch kennen.
Playoffs, Finalserie und das Ende der Saisonwetten
Der Stanley Cup wird in den Playoffs nach der Hauptrunde in Serien im Modus «Best of seven» ausgespielt. Eine Serie ist deshalb keine Einzelwette, sondern vier bis sieben Einzelspiele mit eigenem Rhythmus und eigenen Verletzungsrisiken. Dass ein Team Spiel 1 gewinnt, sagt wenig über den Ausgang der Serie.
Die Stanley-Cup-Playoffs 2026 liefen vom 18. April bis zum 14. Juni 2026. Die Carolina Hurricanes gewannen das Finale 4:2 gegen die Vegas Golden Knights und holten ihren zweiten Stanley Cup; als wertvollster Spieler der Playoffs wurde Jordan Staal mit der Conn Smythe Trophy ausgezeichnet. Die Presidents‘ Trophy für die beste Hauptrundenbilanz der NHL 2025/26 ging mit 121 Punkten an die Colorado Avalanche. Rekordgewinner des Stanley Cups bleiben die Canadiens de Montréal mit 24 Titeln.
Für Saisonwetten auf den Meister heisst das: Eine im Oktober platzierte Wette wird zu einem Zeitpunkt entschieden, der näher an der Playoff-Auslosung liegt als an der Quote, zu der sie platziert wurde. Sie bindet Kapital über ungefähr acht Monate. Wer in den Playoffs setzt, bindet kürzer, hat aber eine kürzere Datenbasis — ein Playoff-Team unterscheidet sich durch Verletzungen und Matchups oft stärker von seiner Hauptrunden-Form, als die Statistik vermuten lässt. Bei Auszeichnungen kommt eine zweite Unbekannte hinzu: Jordan Staals Conn Smythe 2026 belegt, dass die Playoff-Auszeichnung nicht an den Star der Hauptrunde gehen muss. Zwei Grössen, nicht eine.
Reguläre Spielzeit — der Detailpunkt, der Wetten entscheidet
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Das ist im Eishockey der wichtigste Satz des Regelwerks, weil die Verlängerung ein regulärer Teil des Spiels ist. Eine Wette auf den Sieger der regulären Spielzeit ist eine andere Wette als eine auf den Sieger des Spiels. Der Unterschied steckt nicht in der Quote, sondern darin, ob ein Tor in der fünften Minute der Verlängerung zählt. Wer das nicht prüft, wettet auf ein Ergebnis, das er nicht beabsichtigt hat.
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Live-Kanal belohnt also nicht den Schnellsten, sondern bestraft den, der zu spät kommt — eine Wette ohne Wert ist keine Wette, sondern eine Rückgabe.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die folgenden Abschnitte stellen die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter den ausländischen Brands gegenüber, die Schweizer Spielende in der Praxis antreffen. Die Reihenfolge folgt keinem Ranking nach versprochenen Gewinnen, sondern der Bewilligungslage: zuerst die beiden Veranstalter nach BGS, danach die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Swisslos Sporttip — der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Der Zugang ist auf das Swisslos-Vertragsgebiet beschränkt: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Beim Setzen gelten CHF 1 Mindesteinsatz und CHF 1’000 Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten sowie CHF 10’000 für Systemwetten. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Die Limitenarchitektur unterscheidet diesen Anbieter von den ausländischen. Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Eine produktbezogene Selbstsperre läuft zwischen 1 und 180 Tagen ohne Aufhebung vor Fristablauf; die unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein.
Ein Punkt, den jeder vor der ersten Wette prüfen sollte: Die Verlustlimite ist Selbstbindung, keine Voreinstellung. Wer sie zu hoch setzt, hat sich eine Grenze gegeben, an die er sich nicht gebunden fühlt. Die 72 Stunden bei Erhöhung sind die einzige Stelle, an der das System in den Moment eingreift, in dem die Selbstbindung typischerweise fällt.
Die eigenen Funktionen sind breit und an Bedingungen geknüpft. Der Cash-Out fällt tiefer aus als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; ein Anspruch auf Cash-Out für alle Wetten besteht nicht. Verfügbar ist er für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Diese Staffel sieht nach einem Geschenk aus. Sie ist eine Verhaltenssteuerung. Wer für den vollen Bonus auf fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 muss, trägt ein Risiko, das sich nicht mehr rechnen lässt, ohne weitere Verluste in Kauf zu nehmen — und der Boost verfällt bei Cash-Out, also genau in der Situation, in der man ihn brauchen würde. Als Zweck des Sportwettenbetriebs bleibt die Zweckbindung: Der Reingewinn von CHF 562 Mio. aus 2025 ging an die kantonalen Fonds und die Stiftung Sportförderung Schweiz. Der Beitrag aus den Sportwetten sank dabei von CHF 122 Mio. auf CHF 109 Mio., während das Eishockey zu den begünstigten Bereichen gehört.
Wer bei Sporttip setzt, wählt bewusst keinen Preisjäger. Ein Markt mit zwei Anbietern definiert sich nicht über die Quote, und der Ertrag geht an den Sport zurück, nicht an einen Aktionär. Das ist kein Nachteil für den Spielenden, sondern eine andere Zweckbindung — aber es ist auch kein Argument dafür, die Quote nicht trotzdem nachzurechnen.
Loterie Romande Jouez Sport — dasselbe Privileg für die Westschweiz
Die Loterie Romande ist der zweite zugelassene Veranstalter, ihre Sportwetten laufen unter dem Namen Jouez Sport. Sie ist für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura tätig; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Bewilligungslage ist identisch: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, unter Aufsicht der Gespa, eines der zwei Organisatoren, die das interkantonale Recht zulässt. Der Unterschied liegt allein im Gebiet. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die in den sechs Westschweizer Kantonen wohnhaft sind.
Diese Grenze ist hart. Ein Genfer erreicht das Swisslos-Programm nicht, ein Zürcher nicht das Westschweizer. Wer in der Westschweiz wohnt, hat damit ein anderes Wettprogramm als der Rest des Landes — bei gleichen Grundbedingungen und eigenem Angebot. Die 2’350 Verkaufsstellen sind für Online-Spielende ohne Belang; sie erklären aber, woher die Logik dieses Veranstalters kommt: Der Vertrieb ist ein Netz aus physischen Punkten, und das erklärt die Rolle der Personenkontrolle an der Verkaufsstelle, die sich nicht als lückenlos erwiesen hat.
Für die Westschweiz gilt dieselbe Zweckbindung wie für die Deutschschweiz: Die Erträge der Sportwetten fliessen an die Kantone. Der Mechanismus ist derselbe, die Zweckbindung eine kantonale. Was bleibt, ist eine Kantonsgrenze als Zugangsvoraussetzung — für einen Anbieter, der in der Westschweiz zwei Drittel seiner Bekanntheit aus dem Verkaufspunkt zieht, ein schlüssiges Modell, für einen Online-Spielenden aber nichts weiter als eine Adresse.
Pribet — ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Für Pribet ist keine Bewilligung festgestellt; eine ausländische hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Spielsperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen.
Ein Konto bei Pribet fällt damit aus dem gesamten Schutzsystem heraus: keine Verlustlimiten des Schweizer Systems, keine Selbstsperre, die über Produktgrenzen greift, kein Schweizer Verfahren. Wer dort eine ausbleibende Auszahlung erlebt, findet keine Stelle, an die er sich wenden kann. Das ist keine Nebenfrage, sondern der Kern.
Prüfen lässt sich bei einem solchen Anbieter wenig, was die Schweiz betrifft — die Bewilligungslage steht bereits fest. Was sich prüfen lässt, ist das eigene Verhalten: Wer dort ohnehin setzen will, sollte vorher wissen, dass keine Schweizer Regel ihn in diesem Konto schützt.
X3Bet — eine Bewilligung, die in Kanada bleibt
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Als Bewilligung melden Dritte Tobique in Kanada, was in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Damit gilt dasselbe wie bei jedem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: kein Anschluss an das Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko.
Eine kanadische Bewilligung ist kein Merkmal, das einem Schweizer Spielenden hilft. Sie belegt, dass eine kanadische Behörde den Betrieb billigt; der kanadische Rechtsschutz endet an der kanadischen Grenze, und ein Schweizer Rechtsschutz entsteht daraus nicht. Die Konstellation ist damit identisch zu der eines Anbieters ganz ohne gemeldete Bewilligung — nur mit einem fremden Regulator in der Fussnote.
BetPanda — was eine Sperrliste wirklich bewirkt
BetPanda hat keine Schweizer Bewilligung. Es liegt keine Bewilligung vor, und eine ausländische hat hier keine Wirkung. Das bedeutet: Kein Schutz durch das Spielsperrregister und kein Rechtsweg in der Schweiz; zudem besteht ein Sperrlistenrisiko.
Die Sperrliste trifft solche Anbieter dort, wo es sie tatsächlich trifft: an der Domain. Sie wechseln innerhalb von Stunden, und für den Spielenden heisst das, dass sein Informationsstand schnell veraltet. Wer sich einen Anbieter ohne Bewilligung ausgesucht hat, hat sich damit auch für eine wechselnde Adresse entschieden. Das ist keine Stabilitätsfrage, sondern die direkte Folge der fehlenden Bewilligung.
GG.BET — dieselbe Konstellation, anderer Name
GG.BET hat keine Schweizer Bewilligung; auch hier greift das Schweizer Geldspielgesetz nicht. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Spielsperrregister angeschlossen und unterliegt nicht der hiesigen Aufsicht; zudem kann die Domain auf die Gespa-Sperrliste gelangen.
Am Namen ändert sich die Konstellation nicht. Wer bei GG.BET setzt, setzt unter ausländischem Recht. Das ist eine Entscheidung, die man einmal bewusst treffen muss — nicht eine, die man bei jedem Wettschein neu trifft, und nicht eine, die sich später umkehren lässt.
1Bet — ein Konto ohne Schweizer Anschluss
1Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Da keine Bewilligung vorliegt, hat ein ausländischer Bescheid in der Schweiz keine Gültigkeit. Wer hier wettet, verzichtet auf den Schweizer Rechtsweg, das Sperrregister und die hiesige Regulierung.
Der eigentliche Verlust liegt nicht in einem fehlenden Dokument. Er liegt darin, dass ein solcher Anbieter kein Werkzeug hat, das ein Schweizer Rechtssystem vorschreibt: keine Verlustlimite, die greift, keine Sperre, die über Produktgrenzen hinaus Bestand hat. Der Spielende verliert nicht eine Bequemlichkeit, sondern die Instrumente, die in einem Spiel mit hoher Zufallsvarianz am wichtigsten wären.
Bruce Bet — der Rand des Angebots
Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Da der Anbieter nicht in der Schweiz reguliert ist, entfällt der Schutz durch das Spielsperrregister und der hiesige Rechtsweg. Es besteht zudem ein Sperrlistenrisiko.
Solche Namen tauchen dort auf, wo der Markt der ausländischen Anbieter unübersichtlich wird. Der Betrieb mag funktionieren. Entscheidend ist, dass ein Schweizer keinen Anspruch hat, wenn er es nicht tut — und dass kein Instrument greift, das ihn vor sich selbst bremst.
Sportuna — die Sperrliste als Normalzustand
Sportuna hat keine Schweizer Bewilligung. Da keine hiesige Bewilligung vorliegt, greift der Schweizer Spielerschutz nicht; das bedeutet: Kein Anschluss an das Spielsperrregister und kein Schweizer Rechtsweg bei Konflikten.
Dass eine solche Domain eines Tages auf der Sperrliste landet, ist kein Ausnahmefall, sondern der erwartete Ablauf. Die Liste umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Wer sich auf einen Anbieter ohne Bewilligung verlässt, verlässt sich auf etwas, dessen Fortbestand in der Schweiz aktiv bearbeitet wird.
Funbet — kein Zahlungsstopp, nur eine Domain-Sperre
Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Da der Anbieter nicht von der Gespa reguliert wird, entfällt der Schweizer Schutzmechanismus; das bedeutet: Kein Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg und das Risiko einer Domain-Sperre.
Hier hält sich hartnäckig ein Missverständnis: Es gibt in der Schweiz keinen Mechanismus, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an solche Anbieter sperren. Die Sperrliste blockiert Domains, nicht Zahlungsströme. Wer seine Karte für eine Brandmauer hält, glaubt an ein Instrument, das die Schweiz nicht besitzt — und überschätzt gleichzeitig seine eigene Absicherung.
Was zum Schluss bleibt
Wer in der Schweiz auf NHL-Eishockey setzen will, hat genau zwei bewilligte Wege: Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande Jouez Sport für die Westschweiz. Wer dort wohnt, erreicht ein vollständig reguliertes Angebot mit Verlustlimiten, einem Sperrsystem und einem Schweizer Rechtsweg. Wer ausserhalb wohnt, erreicht in der Schweiz kein bewilligtes Sportwettenangebot.
Die zehn Namen dieser Übersicht sind nicht zehn gleichwertige Optionen. Zwei sind Veranstalter nach BGS, acht sind ausländische Brands ohne Schweizer Bewilligung. Die Spalte mit der Bewilligung entscheidet, nicht die mit dem Wettprogramm — die Angabe zur gemeldeten Bewilligung ist die Meldung eines Dritten und über die Schweiz sagt sie nichts.
Der Vergleich zwischen den Seiten ist ein Tausch, kein Sieg. Die bewilligte Seite bietet weniger Programm, weniger Anbieter und dafür den Anschluss an das Sperrregister, die Limitenlogik und einen Schweizer Rechtsweg. Die ausländische Seite bietet mehr Programm, mehr Märkte und dafür keinen dieser Anschlüsse. Je nach Kanton kann hinzukommen, dass ausländische Grossspielgewinne vollständig als Einkommen gelten — die Steuerpraxis ist nicht überall dieselbe.
Was diese Entscheidung nicht betrifft: ob ein bestimmtes NHL-Spiel ausgeht wie erwartet. In einem Sport mit so wenigen Toren trägt der Zufall mehr als in den meisten Mannschaftssportarten. Eine Einschätzung, die auf Form, Torhüterdaten und Spielstatistik aufbaut, ist eine bessere Schätzung als eine ohne sie. Sicher ist keine.
Die erste Prüfung vor dem ersten Einsatz gilt nicht der Quote. Sie gilt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten: Dort steht, ob ein NHL-Ereignis und eine bestimmte Wettart überhaupt setzbar sind. Die zweite gilt den Limiten für 1, 7 und 30 Tage. Erst danach kommt die Quote — und mit ihr die Marge, die auf beiden Seiten mitläuft.
Häufige Fragen zu NHL-Wetten in der Schweiz
Darf in der Schweiz auf NHL-Spiele und den Stanley Cup gewettet werden?
Ja, aber nur bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport, und nur für Ereignisse und Wettarten, die auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen (Fassung 10.09.2026). Nicht die Attraktivität der Paarung entscheidet, sondern der Eintrag auf dieser Liste.
Wie lässt sich prüfen, ob Eishockey aus Nordamerika in der Gespa-Liste steht?
Die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten mit Versionsdatum. Ein Blick hinein zeigt, welche Wettbewerbe zugelassen sind und welche nicht: Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind. Fehlt ein Eintrag, darf der Veranstalter das Ereignis nicht anbieten.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?
Der Gewinn ist Einsatz mal Quote; bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Die Marge ist der Aufschlag im Preis: Bei einem illustrativen Markt mit 1.90 und 1.90 summiert sich der Kehrwert der Quoten auf rund 1,0526, woraus eine Auszahlungsquote von rund 95 % und eine Marge von rund 5 % folgt.
Was ist ein Value-Bet, und warum bleibt jede NHL-Prognose eine Schätzung?
Ein Value-Bet liegt vor, wenn die tatsächliche Eintrittswahrscheinlichkeit höher ist als die vom Markt implizierte. Das lässt sich nie sicher wissen. Form, Torhüterdaten und Spielstatistik verbessern die Schätzung, garantieren aber nichts. Wetten sind kein Einkommen, und kein Tipp ist sicher.
Was zählt im Eishockey als reguläre Spielzeit, und wie werden Verlängerung und Penaltyschiessen behandelt?
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Sieger der regulären Spielzeit ist deshalb eine andere Wette als eine auf den Sieger des Spiels.
Welche Verlustlimiten gelten, und wann kann eine freiwillige Spielsperre aufgehoben werden?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21 Jahren; Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Spielsperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Einbezug einer Fachstelle.
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