Sportwetten Schweiz legal – was die Bewilligung wirklich regelt

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz online auf Fussball, Eishockey oder Tennis setzen will, trifft auf ein Angebot, das kleiner ist als alles, was eine Suchmaschine ausspuckt. Eine Bewilligung des Bundes oder einer Kantonsregierung, auf einer ausländischen Website abgebildet, hat auf Schweizer Boden keine Wirkung: Sie gilt nur in dem Land, das sie ausgestellt hat. Damit ist die Rechtslage klar und die Auswahl winzig.

Eine Säulenhalle aus hellem Stein im Morgenlicht, davor ein leerer Platz mit glatt gefegtem Pflaster
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Datenstand: 29. Oktober 2026; die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und der kantonalen Aufsicht geprüft.

Was das Geldspielgesetz beim Sportwetten erlaubt

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz regelt sie seit dem 1. Januar 2019, und die Aufsicht führt die Gespa. Wer eine Bewilligung will, braucht zwei: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für jedes einzelne Spiel. Wer beides hat, darf trotzdem nur innerhalb der Schweiz tätig werden – die Bewilligung gilt in keinem anderen Land, und eine Bewilligung aus keinem anderen Land gilt hier. Die eidgenössische Spielbankenkommission hat mit Sportwetten nichts zu tun; sie beaufsichtigt Casinos, und wer sie anruft, landet in der falschen Behörde.

Ein Handball liegt auf dem Hallenboden einer leeren Sporthalle, Streifen von Licht aus den Oberlichtern
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande führt Jouez Sport. Mehr gibt es nicht, und die Gespa veröffentlicht deshalb auch keine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher – es existiert keine. Veröffentlicht wird eine Sperrliste: Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per Domain Name System sperren. Auf der ersten Liste vom 3. September 2019 standen einzelne Adressen, Ende 2025 waren es 671 Domänen. Wer eine gesperrte Adresse aufruft, merkt davon wenig, denn gesperrte Domains werden binnen Stunden ersetzt und laufen dann unter einem neuen Namen weiter. Die Sperre ist ein Hindernis, keine Mauer.

Zwei Veranstalter für ein Land von neun Millionen Einwohnern klingt nach einem engen Markt, und es ist einer. Der Grund steht im Gesetz selbst: Der Reingewinn fliesst an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Sportwetten sind hier kein Geschäft für Aktionäre, sondern eine Einnahmequelle für die öffentliche Hand – mit einer Aufsicht, die genau kontrolliert, was dabei gewettet werden darf.

Rechtsfolgen: was eine ausländische Bewilligung nicht mitbringt

Ein Anbieter mit Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat betreibt in der Schweiz ein illegales Angebot. Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Wer als Spielender dort setzt, wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und zugleich die einzige.

Denn was fehlt, fehlt an einer Stelle, an der es zählt. Ein ausländisches Angebot hängt nicht am Schweizer Sperrregister, prüft also nicht, ob die Person am Bildschirm auf eigenen Wunsch von allen Spielen ausgeschlossen ist. Es untersteht keiner Schweizer Aufsicht, und wenn eine Auszahlung ausbleibt, gibt es keinen Schweizer Weg, sie durchzusetzen. In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden – das trifft den Spielenden, obwohl er nichts verbrochen hat.

Der schärfere Punkt ist steuerlich. Gewinne aus einem ausländischen Grossspiel unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sie sind aber nach der kantonalen Praxis, wie sie das Steueramt Thurgau handhabt, in voller Höhe steuerbares Einkommen – unabhängig vom Betrag. Beim lizenzierten Veranstalter bleiben typische Gewinne steuerfrei, wie der Abschnitt zum Steuerfreibetrag zeigt. Ein Gewinn von CHF 3’000 ist dort CHF 3’000. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist er Einkommen.

Bei Sportwetten und Casino geht es um getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln. Wer von «dem» Schweizer Glücksspielrecht spricht, vermischt ein Sportwetten-Geschäft mit einer Spielbanken-Konzession, und die Auflagen sind nicht übertragbar.

Wetten sind nur auf Sportereignisse möglich. Auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen zu setzen ist in der Schweiz nicht erlaubt. Das Erlaubte steht in einer geschlossenen Liste, welche die Gespa unterhält: Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn die Liste sie führt, Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe lässt sich nicht setzen, Ecken- und Kartenmärkte stehen nicht auf der Liste, und eine Esport-Sektion gibt es dort ebenfalls nicht – wer auf ein Esport-Match setzen möchte, findet dafür keinen zugelassenen Ort. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Anpfiff und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung der Aufsicht hat. Das Gesetz schränkt Live-Märkte nicht auf bestimmte Typen ein.

Der Abschnitt «Steuerfreibetrag: bis wann ein Gewinn steuerfrei bleibt» behandelt, was von einem Gewinn übrig bleibt. Zuvor lohnt der Blick auf die Seite der Rechnung, die Spielende unmittelbar betrifft: die Limiten, die vor der ersten Wette zu setzen sind.

Verlustlimiten: was vor der ersten Wette zu setzen ist

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten setzen – für einen Tag, für sieben Tage und für dreissig Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Wer also abends nach einer Serie beschliesst, morgen mehr einzusetzen, kann das – aber nicht morgen. Genau dieses Fenster ist der Spielerschutz: Der impulsive Entschluss wird nicht gebremst, er wird um drei Tage verschoben, und in drei Tagen sieht ein Betrag anders aus.

Das Gesetz verlangt von den Veranstaltern, dass sie Maximalwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen. Die Anhebung wartet von Gesetzes wegen 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage möglich. Die Grenze setzt niemand von aussen: Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze, und jede Zahl, die im Netz als staatliche Depotlimite kursiert, war noch nie eine. Wer sie setzt, ist der Spielende selbst – und damit auch der Einzige, der sie später mit einem Antrag an sich selbst ändern muss.

Der ganze Abschnitt zum verantwortungsvollen Spielen steht auf einer Einsicht, die beim Sportwetten leicht untergeht: Ein Limit nützt nur so viel wie die Registrierung, die dahinter liegt. Lesen Sie im Abschnitt «Pausen, Sperren und das gemeinsame Register», was die Spielsperre bewirkt und wann eine freiwillige Sperre wieder fällt.

Pausen, Sperren und das gemeinsame Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für einen bis 180 Tage selbst sperren, und die Sperre wird vor Ablauf der Frist nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen. Sie gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein – wer sich einmal hat sperren lassen, steht bei jedem konzessionierten Anbieter auf der Liste und nicht nur bei dem, bei dem die Sperre ausgesprochen wurde.

Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Die Dauer ist keine Geschmacksfrage der Verwaltung, sondern eine Frist, die sich nicht abkürzen lässt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten.

Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist der unangenehmste Satz im ganzen Spielerschutz und der, den man kennen sollte. Ist das Konto gesperrt, ist ein noch offener Wetttschein nichts mehr wert, und der Einsatz kommt nicht zurück.

Lizenzierte Anbieter verlangen ein Konto pro Person mit geprüfter Identität. Bei Swisslos liest das System die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und prüft sie gegen Adressdatenbanken. Wer einschätzt, wie streng die Aufsicht in der Fläche arbeitet, sollte ein Ergebnis der Gespa kennen: Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Alterskontrolle an der Ladenkasse ist also keineswegs dicht, und der Schluss daraus ist unangenehm einfach: Die Rolle des Kontrollorgans fällt dort dem Personal zu, nicht einem System.

Spielerschutz-Limiten und was zuerst zu prüfen ist

Die Aufsicht verlangt, dass der Veranstalter Maximalwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verbindlich abfragt. Wie hoch die sind, entscheidet der Spielende. Damit ist die wirksamste Bremse im Schweizer Sportwetten-Markt nicht eine behördliche Zahl, sondern eine, die auf einem Formular ins Feld getippt wurde – und die sich auf Verlangen ändern lässt.

Ein stabiles Holzgeländer am Rand eines Wanderwegs über einer Schlucht, Gegenlicht über den Hängen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Ein Blick auf die Fristen der Sperre zeigt den Charakter des Systems. Eine Erhöhung der Verlustlimite wartet 72 Stunden, eine Aufhebung der Spielsperre drei Monate. Beides sind Wartezeiten, die einer Person mit einem akuten Impuls nicht schmeicheln, sondern ihn aushöhlen. Wer in dieser Zeit einen Anbieter sucht, der sofort mehr akzeptiert, findet ihn bei einem der ausländischen Häuser. Damit tauscht er eine Wartezeit gegen den Verlust jeder Schweizer Schutzmechanik und gegen die Steuerpflicht seiner Gewinne.

Wer sein eigenes Verhältnis zum Sportwetten prüfen möchte, geht die Fragen in der Reihenfolge des Kontos durch: zuerst die Limiten, weil sie den Einsatzrahmen bilden; dann die Pausenfunktion, weil sie einen Ausstieg über Wochen erlaubt; zuletzt die Sperre, weil sie die Ausstiegskarte für alle lizenzierten Anbieter ist. Wer merkt, dass eine der drei Funktionen zu oft geändert wird, hat die Antwort schon.

Ist eine Verlustlimite ausgeschöpft, kann der Tag nicht mit einer weiteren Wette fortgesetzt werden, und das ist der entscheidende Punkt. Eine Limite ist keine Empfehlung. Sie ist eine Sperre, die man selbst gewählt hat.

Bonus und Gratisspielguthaben: was die Aufsicht mitliest

Aktionen gehören in der Schweiz zum am engsten regulierten Teil des Sportwettens. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht für das ganze Land. Wer aus dem Ausland ein Paket mit einem grosszügigen Bonus gewohnt ist, findet hier eine Zulassungsliste, die über das ganze Jahr eine Handvoll Einträge trägt.

Warum die Aufsicht so knapp zählt: Ein Gratisguthaben ist Werbung für das Wetten, und Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sich nicht an Minderjährige richten und nicht an gesperrte Personen. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Diese Bestimmung ist der Grund, warum bekannte ausländische Marken hier mit Vorsicht beschrieben und nicht empfohlen werden.

Beträge und Bedingungen eines Gratisspielguthabens kommen allein aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Zwei Dinge, die in anderen Märkten zum Bonus dazugehören, fehlen hier deshalb von vornherein: eine Umsatzanforderung, die den Bonus zu einer Aufgabe macht, und eine Frist, bis zu der die Aufgabe erledigt sein muss. Ein Vergleich mit einem ausländischen Willkommenspaket ist insofern kein Vergleich zweier Zahlen, sondern zweier Systeme. In der Schweiz macht ein Anbieter kaum etwas mit einem Guthaben, das er nicht umsetzen darf.

Was Swisslos an Aufwertung kennt, sind Elemente im laufenden Betrieb. Der Kombiboost gilt nur online – für Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn liegt bei 5 % für vier, 20 % für sieben, 40 % für zehn und 100 % für fünfzehn solche Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Der Sprung von zehn auf fünfzehn Voraussagen ist der teuerste Teil des Ganzen.

Eine Quote von 1.50 muss man sich als Hürde vorstellen. Vier Voraussagen mit dieser Mindestquote sind zusammen schon eine Kombination mit einer Gesamtquote von mindestens 5.06; fünfzehn davon ergeben eine Gesamtquote, die im Bereich mehrerer Tausend liegt. Die 100 % auf den Nettogewinn rechtfertigen nicht, deshalb Bedingungen zu akzeptieren, die man sonst nie eingehen würde; der Bonus pro zehn Wetten mit rund 12.60 als Gesamtquote bleibt die realistischere Stufe.

Dazu kommen die Quotenboosts, ebenfalls nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, bei denen ein Boost nur einmal pro wettender Person gilt und in Einsatz wie Erhöhung begrenzt ist. Profitboosts heben den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine erhöhte Quote mitnimmt und dann vorzeitig aussteigt, verliert genau den Vorteil, für den er geblieben wäre – das ist kein Versehen, sondern die Standardbedingung des Mechanismus.

Es gibt keine Tageszeit, zu der Werbung verboten wäre. Was es gibt, ist eine Aufsicht, die jede Gratisaktion vorab sehen will. Die «Aktion» auf Schweizer Sportwetten ist deshalb selten, klein und schriftlich belegt.

Mobile, Verkaufsstelle und die Registrierung, die überall gilt

Wetten per Smartphone, im Browser oder am Terminal in der Verkaufsstelle unterscheiden sich im Ablauf, nicht im Rechtsrahmen. Am Kiosk erhält das Personal die Daten einer Person zu sehen; auf dem Gerät liest das System den Ausweis aus und prüft die Adresse gegen Datenbanken. Die Registrierung verlangt in jedem Fall ein verifiziertes Konto. Es gibt keinen anonymen Zugang zum lizenzierten Sportwetten.

Bei Swisslos ist der Online-Zugang an mehrere Voraussetzungen gebunden: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und nur eine Registrierung pro Person. Das Vertragsgebiet ist nicht die Schweiz; dazu kommt, was im Abschnitt «Swisslos Sporttip: die Limiten, die Fristen und wer nicht mitspielen darf» zu den Veranstaltern steht. Wer im Ausland wohnt, hat keinen Zugang zu Schweizer Sportwetten. Das ist eine Regulierung mit einer klaren Wirkung: Ausländisches Publikum, das auf Schweizer Quoten setzen möchte, gibt es auf dem Schweizer Markt nicht.

Am Terminal zählt zusätzlich das Bargeld. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lassen sich über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die beiden Zahlen greifen auf verschiedene Weise: Die eine begrenzt den Monat, die andere den Stand. Wer CHF 9’500 hält, kann nur noch wenig aufladen, selbst wenn die Monatsgrenze weit entfernt ist.

Zahlen ist ein Bereich, in dem eine Schweizer Besonderheit greift. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im lizenzierten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredit an Spielende gibt es nicht. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Bei Swisslos ist zusätzlich PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos vorgesehen, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ein weiterer Punkt, der im Abschnitt «Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Veranstalter, Gebiet» wiederkehrt: Bei den ausländischen Häusern nennt die Übersicht keine Zahlungsangaben.

Wer Kontrolle über sein Konto behalten will, prüft in der eigenen App, welcher Betrag zum Bezahlen bereitsteht und was einen Abzug verursacht. Und wer regelmässig auszahlt, plant die dritte Auszahlung ein – nicht, weil sie viel kostet, sondern weil sie als Kostenpunkt in der eigenen Rechnung auftaucht, sobald man ausländische Kürzel mit kostenlosem Bezug gewohnt ist.

Sportarten und Wettbewerbe: der Kalender, der die Nachfrage treibt

Fussball, Eishockey und Tennis bilden das Gerüst des Sporttip-Programms, dazu kommt der Spielplan der grossen Turniere. Der Kalender ist der Puls des Geschäfts: In einem Monat ohne Turnier ist die Auswahl schmaler, in einem Turniermonat drängt sich ein Programm in die App, das jede Limite interessant macht. Wer sein Verlustlimit im Vorfeld eines Turniers erhöht, tut gut daran, die 72-Stunden-Frist mitzudenken – die Erhöhung wirkt nicht sofort, und oft genug fällt der Anpfiff früher als die neue Grenze.

Wettarten sind durch die Liste der Aufsicht in der Fassung vom 10. September 2026 begrenzt, und für Spielende hat diese Liste eine unmittelbare Folge: Nicht jeder Markt, den man aus einem ausländischen Angebot kennt, ist hier zu haben. Wer auf ein Sportereignis setzen will, das nicht gelistet ist, findet es nicht. Virtuelle Sportarten sind nicht geregelt, dazu lässt sich nichts Belastbares sagen.

Das Gesetz fordert einen konkreten Anlass, wenn eine Wette auf eine Rangliste möglich sein soll: Die Platzierung muss über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheiden, sonst fällt der Markt weg.

Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wer eine Live-Wette platziert, nachdem der Wettausgang tatsächlich eingetroffen ist, erhält Quote 1.00. Dasselbe passiert in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Entscheid des Videoschiedsrichters. Wer eine Live-Wette in genau dieser Situation platziert, spielt nicht gegen den Veranstalter, sondern gegen dessen Regelwerk.

Zur regulären Spielzeit gehören bei Sporttip die reguläre Spieldauer von etwa 90 Minuten im Fussball plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird eine Sportveranstaltung an einem Sonntagabend abgebrochen, ist der Tipp nicht selten offen, bis das Nachholspiel gespielt ist: Findet es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn statt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Für Kombinationen gilt eine technische Grenze, die man kennen sollte: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, erklärt sie die ganze Kombinationswette für ungültig und zahlt den Einsatz zurück. Wird eine Wette abgegeben, die eine Voraussage enthält, die nicht hätte verbunden werden dürfen, bleibt im Zweifel der Einsatz zurück, nicht der erhoffte Gewinn.

Wer den Betrag ausrechnen will, den eine Wette im Erfolgsfall einbringt, kommt mit den eigenen Regeln von Sporttip weiter. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung erklärt, warum auf dem Wettschein manchmal ein Betrag steht, der nicht ganz der eigenen Rechnung entspricht.

Der Umgang mit Zeit ist bei Auszahlungen ebenso geregelt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Das sind zwei Fristen, die man nicht aus dem Gedächtnis treffen muss – aber wissen sollte, wenn ein Wettschein Monate in einer Schublade liegt.

Der Schweizer Sportwetten-Markt ist klein genug, dass sich seine Bewegung in einer einzigen Zahl ablesen lässt. Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug im Geschäftsjahr 2025 CHF 169 Mio.; im Vorjahr waren es CHF 182 Mio. Der Geschäftsbericht verzeichnet damit den ersten Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes – ein Minus von 7,0 % – und führt ihn teilweise auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Der Sportwetten-Umsatz ist in der Schweiz also nicht nur reguliert, sondern auch rückläufig.

Derselbe Bericht zeigt, wohin der Reingewinn fliesst. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten; das waren 2025 CHF 3’863’790. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Kantone erhalten also weniger, wenn der Umsatz fällt, und sie erhalten es nicht als Aktionär, sondern als Empfänger eines öffentlichen Zwecks.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Veranstalter, Gebiet

Die Übersicht unten stellt zwei zugelassene und acht ausländische Marken gegenüber. Die Spalte zur Bewilligung ist dabei kein Detail, sondern die massgebliche Angabe – sie entscheidet, ob Schweizer Spielerschutzmechanik greift, ob Schweizer Recht bei einer Streitigkeit zur Verfügung steht und wie ein Gewinn steuerlich behandelt wird. Die übrigen Spalten bleiben absichtlich bei wenigen Merkmalen: Bei den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung ist einzig erheblich, dass es keine gibt.

panorami

Marke Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / Stand nach eigenen Angaben
Swisslos Sporttip Bewilligung: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne
Sportaza keine Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz
Betify keine Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz
1Bet keine Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz
myBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz
Betclic keine Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz
BetAlright keine Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz

Wer die Tabelle liest und die acht identischen Zeilen für Wiederholung hält, übersieht den Punkt: Dass sie identisch sind, ist das Ergebnis. Es gibt keine zweite lizenzierte Marke, die man dort eintragen könnte. Eine Bewilligung für Schweizer Sportwetten wird nicht nach Antrag erteilt, sondern nach einem kantonalen Entscheid über die Zahl der Veranstalter, und diese Zahl ist zwei. Die Auswahl ist also nicht das Resultat einer Bewertung, sondern das Resultat eines Beschlusses.

Was im Vergleich zwischen den beiden lizenzierten Häusern tatsächlich unterscheidbar ist, wird in den Abschnitten «Swisslos Sporttip: die Limiten, die Fristen und wer nicht mitspielen darf» sowie «Loterie Romande und Jouez Sport: das Haus der Westschweiz» ausgeführt. Der Vergleich auf dieser Seite sucht keine Superlative; «beste Sportwetten Schweiz» ist hier keine Kategorie, sondern eine Frage mit einer Vorbedingung: dass eine Marke überhaupt eine Schweizer Bewilligung hat.

Swisslos Sporttip: die Limiten, die Fristen und wer nicht mitspielen darf

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa.

Wichtiger als jede Angebotsbeschreibung ist für viele der Wohnort. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Kantone bilden das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet. Wer im Wallis lebt, kommt bei Sporttip nicht an ein Konto – nicht aus einer Laune, sondern weil die Kantone das Angebot untereinander aufgeteilt haben. Die Westschweizer Hälfte des Landes wird von der Loterie Romande bedient.

Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Erweiterung von CHF 1’000 auf CHF 10’000 als Systemwette ist die interessanteste Zahl im Set: Wer eine Reihe Einzelwetten zu einer Systemwette bündelt, kann den zehnfachen Betrag einsetzen – und die Vervielfachung des Einsatzes ist zugleich eine Vervielfachung des Risikos. Nicht jede Person, die den Höchsteinsatz einer Systemwette als Auszeichnung liest, verträgt die Kombination aus Einsatzhöhe und Verlustwahrscheinlichkeit.

Ein dritter Punkt betrifft die Personen, die nicht mitspielen dürfen. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die zweite Regel trifft Amateurfussballer, Tennisspielerinnen und Handballer, und sie ist praktisch relevant: Wer im eigenen Verein aktiv ist, findet im Swisslos-Programm zu jedem eigenen Meisterschaftsspiel eine Wette – und darf sie nicht annehmen.

Sonst gilt das, was für Swisslos an allen Stellen festgehalten ist: keine Auszahlung ohne Konto auf den eigenen Namen, keine Spielsperre, die nicht im Register landet, und ein Cash-Out, der kein Recht ist. Wer nach einem Angebot sucht, das mit möglichst wenigen Voraussetzungen auskommt, ist bei Sporttip falsch. Wer wissen will, woran er ist, richtig.

Loterie Romande und Jouez Sport: das Haus der Westschweiz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos arbeitet sie mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa.

Die sechs Kantone sind das Vertragsgebiet, und hier wird die Aufteilung scharf. Ein Konto bei Jouez Sport setzt voraus, dass man in einem dieser Kantone wohnhaft ist. Für jemanden im Kanton Bern ist die Wahl damit entschieden, und für jemanden im Kanton Genf ebenso – nicht wegen der Qualität des Angebots, sondern wegen der Kantonsgrenze im Wohnsitz. Wer nach dem Umzug in einen anderen Landesteil weiter beim alten Anbieter mitspielen möchte, stösst auf die Voraussetzung des Wohnsitzes und nicht auf eine Kündigungsfrist.

Die Verkaufsstellen haben hier eine Bedeutung, die über ein Vertriebsnetz hinausgeht. 2’350 Annahmestellen in sechs Kantonen sind für viele Spielende der Weg, der ohne Bankkonto und ohne Überweisung funktioniert. Wer in Genf in eine Annahmestelle geht, gibt einen Wettschein auf Papier ab, und der Bargeldvorgang ist an der Kasse erledigt. Das ist die praktische Seite eines Veranstalters mit einem dichten stationären Netz; wer das Wettereignis lieber am Telefon oder im Browser verfolgt, braucht das Terminal nicht.

Was Preise, Märkte und Boni von Jouez Sport betrifft, gelten die Bedingungen des Veranstalters. Bei einer Aktionsart ist das besonders wichtig: Für Gratisspiele und Gratisguthaben braucht es vor der Veröffentlichung die Zustimmung der Gespa. Jouez Sport ist hier kein Ausreisser nach oben – ohne Zustimmung der Aufsicht gibt es die Aktion nicht, und bei acht Zustimmungen für Swisslos im Jahr 2025 ist der Spielraum des ganzen Marktes klein.

Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone lebt, hat faktisch die Wahl zwischen Jouez Sport und dem Verzicht auf lizenzierte Schweizer Sportwetten. Die Verkaufsstellen sind der Teil dieses Angebots, der die Alltagstauglichkeit trägt: eine Wette auf ein Fussballspiel am Samstagnachmittag ist an jeder dieser 2’350 Adressen in wenigen Minuten abgegeben. Alles andere an diesem Angebot – Limiten, Sperren, Auszahlungswege – folgt dem Muster des Schweizer Lizenzmodells und nicht den Vorlieben eines internationalen Buchmachers.

Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden acht Namen sind keine zugelassenen Schweizer Veranstalter, sondern ausländische Häuser, die Schweizer Spielende antreffen. Journalistisch gehören sie auf die Seite, weil ein grosser Teil der Suchergebnisse zu Sportwetten in der Schweiz auf sie verweist. Werbung für ihr Angebot wäre nach dem Geldspielgesetz strafbar und ist mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht; sie werden hier deshalb beschrieben und bewertet, nicht empfohlen.

Bei allen acht ist die Bewilligungslage identisch, und darauf folgen vier identische Konsequenzen, aber sie wiegen je nach Person unterschiedlich schwer. Alle acht haben keine Schweizer Bewilligung. Eine im Ausland erworbene Erlaubnis – gleichgültig ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat – hat in der Schweiz keine Kraft. Keine der Marken hängt am Schweizer Sperrregister, keine untersteht Schweizer Aufsicht, und keine gewährt einen Schweizer Rechtsweg. Die Domains liegen im Zugriff der Gespa und können als DNS-Sperre auf die schweizweite Sperrliste kommen.

Diese vier Zellen sind der eigentliche Inhalt des Vergleichs. Ein Benutzerkonto bei einer davon ist damit weder verboten noch strafbar für den Spielenden, und das rechtliche Risiko liegt bei der Person, die im Ausland wohnt; die steuerlichen Folgen sind im Abschnitt «Rechtsfolgen: was eine ausländische Bewilligung nicht mitbringt» beschrieben, und sie gelten für alle acht gleich. Wer sich für eine dieser Marken entscheidet, tut es bewusst gegen drei Schweizer Einrichtungen: das Sperrregister, die Aufsicht und den Rechtsweg. Der Preis dafür lässt sich in keinem Vergleichsportal ablesen – er wird erst im Streitfall fällig.

Wer den Sperrstatus der eigenen Lieblingsseite prüfen will, findet die aktuelle Liste auf der Website der Gespa. Wer prüfen will, ob ein Haus eine Bewilligung hat, wird auf keiner Liste fündig – es gibt nur zwei, und beide sind oben beschrieben. Was dies für Gewinne und Kosten bedeutet, ist in den Abschnitten «Was ein Monatsbudget wirklich kostet: eine Beispielrechnung» und «Steuerfreibetrag: bis wann ein Gewinn steuerfrei bleibt» dargelegt. Eine Zusammenfassung findet sich dort ebenfalls; der Blick auf die Kosten im lizenzierten Markt lohnt sich, bevor eine Entscheidung fällt.

Was ein Monatsbudget wirklich kostet: eine Beispielrechnung

Die folgende Rechnung ist eine statistische Schätzung und keine Prognose. Sie beantwortet die Frage, was von einem festgelegten Monatsbudget im Durchschnitt beim Buchmacher bleibt, und nichts darüber, ob ein einzelner Wettschein gewinnt. Wer das mit einer Wette verwechselt, hat die falsche Zahl im Kopf.

Angenommen werden ein Monatsbudget von CHF 1’000, das einmal vollständig eingesetzt wird, und ein illustrativer Markt mit zwei Ausgängen zu Quoten von je 1.90 – ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Aus einem solchen Quotenpaar ergibt sich rechnerisch eine Auszahlungsquote von 95 %; die Marge des Buchmachers beträgt 5 % des auf diesen Markt gesetzten Umsatzes. Wer jede Woche CHF 250 auf einen solchen Markt setzt, hat nach vier Wochen CHF 1’000 umgesetzt und im Durchschnitt CHF 950 zurückerhalten. Der erwartete Verlust liegt bei rund CHF 50 pro Monat; bei einer etwas ungünstigeren Quote von 1.85 auf beiden Seiten steigt er auf etwa CHF 100, bei 1.95 sinkt er auf etwa CHF 25.

Die Bandbreite ist der eigentliche Befund. Über ein Jahr bedeutet ein Monatsverlust von CHF 50 rund CHF 600; die drei genannten Quotenstufen ergeben eine Spanne von etwa CHF 300 bis CHF 1’200. Das ist keine Warnung vor dem Wetten und auch keine Einladung – es ist die Antwort auf die einzige Frage, die man bei einem Monatsbudget beantworten kann. Die Rechnung gilt für einen Markt mit einer Marge von 5 %; eine andere Wettart mit anderer Marge verschiebt das Ergebnis entsprechend, und für Kombinationswetten multiplizieren sich die Margen der einzelnen Märkte, was den erwarteten Verlust deutlich über die hier genannten Werte treibt.

Wer den Vergleich zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zieht, sollte dabei nicht die Quote vergleichen, sondern die Gesamtrechnung. Eine um einige Prozentpunkte bessere Quote hilft wenig, wenn der Anbieter nicht am Schweizer Sperrregister hängt und der Rechtsweg fehlt. Und beim Anbieter mit Schweizer Bewilligung tragen die Verlustlimiten einen Teil des Risikos, das sonst beim Spielenden liegt: Wer die 30-Tage-Limite erreicht, kann sie nicht innerhalb der 30 Tage anheben, und die 72-stündige Wirkefrist für Erhöhungen verhindert genau den Zusatzbetrag in der Krise, der im Beispiel oben den Verlust vergrössern würde.

Steuerfreibetrag: bis wann ein Gewinn steuerfrei bleibt

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; besteuert wird erst, was darüber liegt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt die Sportwetten ausdrücklich unter diesen Grossspielen. Der Bundesbetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Betrag weicht davon ab – je nach Kanton, und deshalb steht hier keine kantonale Zahl, die nur für einen Wohnort gelten würde.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, und die lässt sich über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen. Für die ganz überwiegende Zahl der Wetten spielt die Schwelle keine Rolle: Ein typischer Gewinn liegt weit darunter, und auf ihm lastet weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Eine Wette auf ein Fussballspiel, die CHF 180 einbringt, ist steuerlich ein Nullvorgang.

Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer im Netz von einer Sportwettensteuer auf Schweizer Wetten liest, liest über einen anderen Markt; der Schweizer Veranstalter erhebt keine solche Abgabe, und die kantonale Spielsuchtabgabe trifft ihn, nicht den Spielenden.

Der Unterschied zur ausländischen Bewilligung liegt nicht in der Höhe der Steuer, sondern in ihrem Mechanismus. Beim lizenzierten Anbieter existiert ein Freibetrag, unterhalb dessen nichts passiert; beim ausländischen Anbieter kennt das kantonale Steuerrecht keinen solchen Freibetrag – die thurgauische Praxis behandelt solche Gewinne in voller Höhe als steuerbares Einkommen. Derselbe Betrag, dieselbe Quote, zwei Ergebnisse.

Wer eine grosse Wette plant, klärt die kantonale Schwelle vorher; die eigene kantonale Steuerverwaltung gibt Auskunft, und für die Deklaration ist eine Steuerberatung der richtige Ansprechpartner. Diese Seite ersetzt keine Steuerauskunft.

Was zuerst zu prüfen ist, bevor ein Konto entsteht

Wer in der Schweiz lizenzierte Sportwetten nutzen will, geht vier Schritte in dieser Reihenfolge durch – und der erste entscheidet über alles Weitere.

Zuerst der Wohnsitz. Nur wer im Vertragsgebiet von Swisslos oder in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, bekommt ein Online-Konto; die Kantonsgrenze entscheidet, welcher der beiden Veranstalter überhaupt in Frage kommt. Wer sich im Ausland aufhält, braucht die Registrierung gar nicht zu beginnen.

Dann die Limiten. Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage sind vor der ersten Teilnahme zu setzen; wer die 30-Tage-Limite falsch wählt, kann sie innerhalb der Dreissig-Tage-Frist nicht nach oben korrigieren. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000.

Danach die Zahlungswege. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen; bei Swisslos kommen zwei kostenlose Rückzahlungen innerhalb von 365 Tagen, danach möglicherweise 3 % Kommission, und die dritte Auszahlung ist der Moment, in dem die eigene Kostenrechnung beginnt.

Zuletzt der Kalender. Wettarten folgen der Liste der Aufsicht, und wer sein Programm um ein Turnier herum plant, tut gut daran, die Fristen für Limitenerhöhungen mitzudenken, statt am Vorabend des Anpfiffs auf eine höhere Grenze zu hoffen.

Wer diese vier Punkte durchgeht, hat die Antwort auf die Frage, ob Sportwetten in der Schweiz legal sind, hinter sich – nicht als Ja oder Nein, sondern als Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz

Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse und nur auf Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die die geschlossene Liste der Aufsicht in der Fassung vom 10. September 2026 führt. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten erscheinen dort nur unter Bedingungen; Ecken-, Karten- und Esport-Märkte fehlen ganz, Wettkämpfer dürfen nicht auf ihr eigenes Ereignis setzen.

Wer überwacht die Schweizer Sportwetten, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?

Die Aufsicht führt die Gespa, nicht die eidgenössische Spielbankenkommission, die für Casinos zuständig ist. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung und gilt ausschliesslich auf Schweizer Gebiet. Ausländische Lizenzen haben hier keine Kraft – und Schweizer Bewilligungen keine Wirkung im Ausland.

Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt das vom Kanton ab?

Der Bund setzt den Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn seit dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 fest, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Die Kantone haben eigene Beträge, deshalb unterscheidet sich die Grenze je nach Wohnkanton – beim typischen Wettereignis bleibt sie ohne Bedeutung.

Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Solche Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sind aber nach der kantonalen Praxis, wie sie das Steueramt Thurgau handhabt, in voller Höhe steuerbares Einkommen – ohne Freibetrag und unabhängig vom Betrag. Dazu kommt: kein Schweizer Sperrregister, keine Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, und Einsätze wie Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Wie funktioniert die Spielsperre, und wann lässt sie sich aufheben?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für einen bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre landet in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»