Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz: was von der Quote übrig bleibt
Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen und Rechtsgrundlagen abgeglichen mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), der Gespa und den veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalterinnen.

Zwei Anbieter dürfen es. Alle anderen, die auf dem Bildschirm danach aussehen, dürfen es nicht. Wer in der Schweiz auf den Afrika-Cup setzen will, stösst zuerst auf diese Zahl — zwei von zehn —, und erst danach auf die Frage, welche Wette überhaupt etwas taugt. Das ist keine Nebenbemerkung zur Rechtslage, das ist die Bedingung, unter der hier jede Quote steht.
Der Afrika-Cup selbst ist ein Turnier, das in der Schweiz wenig Aufmerksamkeit bekommt und trotzdem jede zweite Woche Wetten bewegt: 24 Nationen, sechs Vierergruppen, ein K.-o.-Baum, und am Ende ein Spiel, über dessen Ausgang ein Verbandsschiedsgericht noch befinden musste. Genau daran hängen die praktischen Fragen. Ob Nachspielzeit zur regulären Spielzeit zählt, was passiert, wenn ein Ergebnis zwei Monate später am grünen Tisch korrigiert wird, und wie viel von 20 Franken Einsatz die Buchmacherin einbehält, bevor der Ball rollt.
Die Anatomie einer Afrika-Cup-Quote: wo die Marge sitzt
Eine Quote ist keine Vorhersage. Sie ist eine Vorhersage minus eine Gebühr. Die Buchmacherin schätzt die Wahrscheinlichkeiten des Spiels, rechnet ihre Kosten und ihren Gewinn ein und verteilt das Ergebnis auf die drei Ausgänge — Heim, Remis, Auswärts. Heraus kommen drei Zahlen, die zusammen mehr als 100 Prozent Wahrscheinlichkeit ergeben. Dieses Plus ist die Marge, und bezahlt wird sie vom Spielenden, nicht vom Verlierenden. Auch der Gewinner eines Tipps zahlt sie, sie ist nur in der Quote versteckt und nicht auf dem Wettschein.

Rechnen wir es an einem Beispiel durch, das kein Zitat ist, sondern eine Rechnung: ein 1X2-Markt mit den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60. Diese drei Zahlen stehen für die drei Ausgänge eines Spiels, und sie sind so gewählt, wie ein Afrika-Cup-Spiel an einem Mittwochabend typischerweise aussieht — ein klarer Favorit, ein Remis, ein Aussenseiter, der nicht chancenlos ist.
Der Quotenschlüssel, also der Anteil, den eine Wettart insgesamt zurückzahlt, liegt bei diesem Markt zwischen 90 und 95 Prozent. Der entsprechende Abzug, den die Buchmacherin für sich behält, bewegt sich damit in einem Band von etwa 5 bis 10 Prozent des Gesamtumsatzes dieser Wettart. Das ist die Spanne, die ich auf so einer Quote erwarte, und sie verschiebt sich mit dem Ereignis: bei einem Spiel, auf das viel Geld kommt, darf die Marge tiefer liegen, bei einer Randsportart mit dünnem Buch höher. Wer auf einem Afrika-Cup-Spiel mit dünnem Handelsvolumen setzt, sollte deshalb nicht die Marge des Vorabends erwarten.
Was das für den Einsatz bedeutet, ist unangenehm konkret: Von 100 Franken, die über diesen Markt laufen, kommen 90 bis 95 Franken zurück an die Wettenden, und alle, die in diesem Markt gewonnen haben, teilen diese Summe unter sich auf. Die Buchmacherin behält den Rest, unabhängig davon, wer gewinnt. Bei einem Einsatz von CHF 100 auf eine Quote von 2.10 sind das CHF 210 brutto — CHF 110 Nettogewinn vor dem Einsatzabzug —, und die Marge ist in diesen CHF 210 bereits verrechnet, weil ohne sie die Quote höher stehen würde. Wer eine Quote von 2.10 neben einer Quote von 2.25 desselben Marktes bei einer anderen Buchmacherin sieht, sieht keine Meinungsverschiedenheit über Fussball, sondern eine Meinungsverschiedenheit über die Marge.
Diese Rechnung ist main Beispiel, kein Angebot. Sie zeigt ein Prinzip, keine Zahl, die heute irgendwo so steht. Wer die Marge eines konkreten Spiels sehen will, muss die drei Quoten addieren — Kehrwert jeder Quote, Summe der Kehrwerte, Eins dividiert durch die Summe. Je kleiner das Resultat, desto teurer der Markt.
Für den Afrika-Cup heisst das: Die Gruppenphase produziert viele Spiele, aber nicht viele Märkte mit tiefem Handelsvolumen. Die grossen drei Ausgänge sind meist vernünftig bepreist, die exotischen Kombinationen aus Torschütze und Ergebnis sind es selten. Wer zum Spass spielt, stört sich daran nicht. Wer eine Strategie rechnet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Marge auf abgelegenen Märkten deutlich über der Hauptwette liegt, und dass jede Steigerung des Einsatzes diese Kosten mitvervielfacht.
Siegerwetten, Spielausgang und Kombinationen: was jede Wettart riskiert
Der Markt, den fast alle zuerst suchen, ist die Siegerwette auf das Turnier: eine Auswahl aus 24 Nationen, gehalten über einen Monat. Das ist eine Langzeitwette, und sie hat eine Eigenschaft, die keine Partie am Samstag hat — sie kann durch einen kurzen Turnierlauf entwertet werden, Monate bevor das Finale gespielt ist. Wer im Januar auf eine Mannschaft setzt, während das Turnier noch in der Qualifikation steht, hält das Papier sehr lange.

Die unscheinbarste Wette ist der reine Spielausgang. Eine Partie, drei Ausgänge, eine Quote je Ausgang, abgerechnet nach der regulären Spielzeit. Bei Sporttip umfasst diese reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — beim Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder wenn sie selbst Gegenstand der Wette sind. Das ist bei einem K.-o.-Turnier der entscheidende Satz, weil er bestimmt, ob ein Spiel, das nach 90 Minuten 1:1 steht und in der Verlängerung entschieden wird, als Remis durchgeht. Er geht als Remis durch. Wer in der K.-o.-Phase auf «Unentschieden» setzt, setzt also nicht auf das Weiterkommen, sondern auf das Ausbleiben eines Siegers nach Nachspielzeit — und wer auf den späteren Turniersieger setzt, sollte wissen, dass die reguläre Spielzeit nicht dasselbe ist wie das Endergebnis.
Kombinationen multiplizieren die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote. Zwei Voraussagen mit Quote 2.00 und 2.00 ergeben 4.00, und das klingt nach einer Verdopplung des Erwartungswerts, ist aber das Gegenteil: jede Marge wird mitmultipliziert. Bei vier Voraussagen mit je Quote 1.50 liegt die Gesamtquote bei rund 5.06 — nachzählbar, wenn man die Einzelquoten kennt. Was die Kombination zusätzlich kostet, sind Abhängigkeiten: Bei Sporttip lassen sich voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination versehentlich ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Wettschein war dann nicht falsch ausgefüllt, sondern nicht möglich, und das Ergebnis ist die Rückzahlung statt der Auszahlung.
Die Systemwette erlaubt, aus mehreren Voraussagen Untermengen zu bilden und so verschiedene Kombinationen gleichzeitig abzudecken — sie kostet entsprechend mehr Einsatz pro Schein, und Sporttip setzt dafür eine eigene Obergrenze an, die deutlich über der Einzelwettengrenze liegt: CHF 10’000 für eine Systemwette gegenüber CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette. Langzeitwetten auf den Turniersieger gehören zu den Wettarten, für die Sporttip Cash-Out anbietet, dazu Einzel- und Kombinationswetten, vor Spielbeginn und live. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab, kann von Swisslos jederzeit geändert werden, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Es gibt nur das vollständige Cash-Out, keine Teilauszahlung, und ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer also eine Langzeitwette auf den Turniersieger abschliesst und sie unterwegs glattstellen will, verkauft sie unter Wert — der Abschlag ist der Preis für die Sicherheit, und dieser Preis war nie Teil der ausgedruckten Quote.
Was Quotenboosts angeht, gilt eine Bedingung, die im Marketing gern untergeht: Boosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost wählt und dann glattstellt, hat beides verloren.
Vom Gruppenspiel zum Finale: wann welche Wette aufgeht
Der Spielplan diktiert, wann ein Markt überhaupt existiert. Beim Afrika-Cup 2025 wurden sechs Vierergruppen gespielt; die Gruppenersten und -zweiten kamen weiter, dazu die besten vier Gruppendritten, danach folgte ein K.-o.-System mit Verlängerung und Elfmeterschiessen bei Gleichstand. Diese Struktur ist für den Wettenden keine Fussballinformation, sondern eine Zeitachse: erst drei Spieltage pro Gruppe, dann ein Sechzehntelfinale-freier Achtelfinal-Baum über die weitergekommenen Teams, dann Viertelfinal, Halbfinal, Finale. Jede Stufe bringt eigene Märkte und eigene Risiken.
In der Gruppenphase ist die Zahl der Spiele gross, die einzelne Partie aber oft unbedeutend — an einem dritten Spieltag, an dem zwei Teams schon durch sind, ist der Spielausgang schwerer einzuschätzen als ein Viertelfinal zwischen zwei Mannschaften, die beide wollen. Genau dort sitzt die Marge auf dem Spielausgang, und der einzige Rat, den ein Achtzehnjähriger in der Nacht vor einem Gruppenspiel annehmen kann, lautet: Wenn du diese Einschätzung nicht selbst triffst, ist der Markt nicht dein Markt.
Die K.-o.-Runden verändern die Wettsache grundsätzlich. Bei Gleichstand nach regulärer Spielzeit gibt es Verlängerung und Elfmeterschiessen, und der Spielausgang endet mit der regulären Spielzeit plus Nachspielzeit. Wer in der K.-o.-Phase auf ein Ergebniswettprogramm setzt, das Verlängerung einschliesst, muss das im Markt erkennen: Bei Sporttip zählen Verlängerung und Penaltyschiessen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das Turnier 2025 hat die Konsequenz dabei auf die bösartigste Art vorgeführt. Am 18. Januar 2026 gewann Senegal das Finale gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung. Zwei Monate später wertete die CAF das Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Wer auf Senegal gesetzt hatte, hatte auf dem Wettschein zunächst gewonnen. Ob die Abrechnung das auch zwei Monate später noch sagt, hängt davon ab, wie die Buchmacherin mit einem nachträglich am grünen Tisch geänderten Ergebnis umgeht — und das ist keine Frage des Spielausgangs, sondern der Wettregeln.
Der praktische Umgang mit dieser Unsicherheit ist unspektakulär. Erstens: Nach dem Schlusspfiff ist ein Wettschein nicht endgültig, solange ein Einspruch offen ist. Zweitens: In den K.-o.-Runden lohnt es sich, im Wettprogramm nachzulesen, welches Ergebnis der Markt meint, bevor man Geld setzt. Drittens: Torschützenmärkte hängen an einer Person. Beim Afrika-Cup 2025 war Brahim Díaz mit fünf Toren Torschützenkönig. Wer auf so etwas setzt, setzt auf Fitness und Einsatzzeiten, nicht auf Spielniveau.
Die nächste Ausgabe ist für den Sommer angesetzt. Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden, zur Qualifikation meldeten sich 54 Mannschaften an. Ein Turnier im Juni und Juli liegt ausserhalb der europäischen Saisonfenster, was den Markt in der Schweiz zu einem Nischenmarkt mit überschaubarem Umsatz macht. Wer glaubt, das sei ein Vorteil, weil die Buchmacherin nicht genau hinschaut, sollte die Marge zweimal rechnen: Ein dünn bespieltes Buch hat selten die beste Quote, und eine falsch eingeschätzte Nation am anderen Ende der Welt ist leichter falsch eingeschätzt als eine, die die Buchmacherin jede Woche sieht. Die Kehrseite der Nische ist die spannendste und die schmale.
Ein letzter Blick auf die Turniergeschichte, weil sie die Erwartung an einen Namen prägt. Der Afrika-Cup wird von der CAF organisiert und wurde erstmals 1957 ausgetragen; Ägypten ist mit sieben Titeln Rekordsieger, Rekordtorschütze ist Samuel Eto’o mit 18 Toren. Seit 2019 nehmen wieder 24 Mannschaften teil — nach 2019 gab es das Format schon einmal mit 24 Teams, jetzt wieder. Nach der Austragung 2027 soll das Turnier ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden. Für den Wettenden ist das eine Verschiebung der Zeitrechnung: Wer sich an den Zweijahresrhythmus gewöhnt hat, muss ab 2028 vier Jahre auf die nächste Langzeitwette warten. Beim Afrika-Cup 2025 gewann im Spiel um Platz 3 Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2 — auch das eine Abrechnung, die zeigt, wie oft ein Platzierungsspiel erst nach Verlängerung oder Penaltys entschieden wird.
Vergleich der Veranstalter: Bewilligung, Angebot, wer wo wohnen muss
Die Schweiz hat für Sportwetten nicht eine Handvoll Anbieter und ein Lizenzwirrwarr, sondern zwei. Nur Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport) dürfen Sportwetten veranstalten. Der Kanton hat die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Für den Vergleich heisst das: Nicht die Frage «welche Buchmacherin ist besser» steht am Anfang, sondern «welche von beiden darf mich überhaupt aufnehmen».
| Plattform | Bewilligung | Veranstalterin oder berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung vorhanden | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung vorhanden | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung berichtet |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung berichtet |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung berichtet |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung berichtet |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung berichtet |
| Gamdom | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung berichtet |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung berichtet |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung berichtet |
Was diese Tabelle nicht zeigt, ist die eigentliche Entscheidung. Der Grenzverlauf zwischen den beiden bewilligten Angeboten verläuft nicht entlang der Qualität, sondern entlang der Wohnadresse. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Genf wohnt, kann kein Swisslos-Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Das ist keine Härte der Anbieter, sondern die Struktur des Konkordats, und es bedeutet, dass der «Vergleich» für die meisten Leserinnen und Leser gar keine Wahl enthält.
Für alle, die in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnen, lohnt der Blick auf die Grössenverhältnisse der beiden Veranstalterinnen, weil sie etwas über die Verkaufsstellendichte und die Beratung sagen. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Diese Zahlen sind keine Bonusinformation. Sie sagen, wie viel Geld nach den Gewinnen und nach den Kosten übrig bleibt, um in der Schweiz wieder ausgeschüttet zu werden — ein Teil des Margenabzugs, der auf jeder Afrika-Cup-Quote sitzt, ist das. Der Rückgang bei den Sportwetten um 13 Mio. Franken in einem Jahr ist nebenbei ein Hinweis darauf, wohin die Umsätze wandern.
Die zehn Zeilen der Tabelle sind an dieser Stelle keine zehn gleichwertigen Optionen. Bei acht von ihnen steht dasselbe: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Bewilligung berichtet, kein Schweizer Bezug. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie in der Schweiz etwas dürfen. Was das konkret kostet, steht im nächsten Abschnitt.
Die Schweizer Bewilligung: was sie abdeckt und was sie ausschliesst
Online-Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) ein Grossspiel und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Es gibt keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacherinnen, weil es keine gibt; die Gespa publiziert nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Was überhaupt gewettet werden darf, ist keine Frage des Geschmacks, sondern eine geschlossene Liste. Zulässig sind nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Massgeblich ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt — Esport kommt in der Gespa-Liste nicht vor. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Diese Liste ist der Grund, warum die Afrika-Cup-Auswahl auf einem Schweizer Wettschein schmaler ist als das, was auf einer ausländischen Seite zu sehen ist. Wer auf ein Gruppenspiel setzen will, aber einen Markt sucht, der nicht auf der Liste steht, sucht ihn auf dem falschen Portal. Wer auf einer ausländischen Seite genau diesen Markt findet, hat damit nicht mehr Rechte, sondern weniger Schutz.
Das ist die zentrale Konsequenz für einen Leser, der Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz sucht, und sie schneidet gegen das Angebot. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendein anderes Land — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fairplay-Kontrolle. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende von 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping — und die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Auch bei den ausländischen Anbietern im Abschnitt «Die Veranstalter im Vergleich: zehn Namen, zwei Bewilligungen» sind zwei Dinge voneinander zu trennen, und keines davon macht sie zu einer Option. Diese Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung, über die berichtet wird, wird von Schweizer Behörden nicht anerkannt. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Wessen Zugang blockiert wird, verliert mit dem Zugang auch jede Aussicht auf eine Beschwerde bei einer Schweizer Stelle.
Die Bewilligung schützt den Spielenden in Punkten, die man erst merkt, wenn sie fehlen. Auszahlungen von Gewinnen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist ausgeschlossen. Ein Konto pro Person, verifizierte Identität. Die Aufsicht testet auch, und das Ergebnis ist nicht beruhigend: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schutzversprechen der Verkaufsstelle für streng hält, hat die Zahl noch nicht gesehen.
Die Steuerfrage hat eine Antwort, die kürzer ist als erwartet. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis kennt Fälle, in denen Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe voll als Einkommen besteuert werden — das Kanton Thurgau praktiziert das so. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Für den eigenen Fall bleibt nur der Weg: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Werbe- und Bonusregeln schliesslich betreffen jeden Wettschein. Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist Werbung verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und -bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin. Eine Sperrstunde für Werbung existiert nicht.
Verlustlimiten und Spielsperre: die Grenzen, die vor dem Turnier gesetzt werden
Limiten in der Schweiz kommen vom Spielenden, nicht vom Staat. Die Veranstalterin muss von jeder Person einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetzestext nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine feste gesetzliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.
Bei Swisslos ist der Ablauf vor der ersten Sporttip-Teilnahme geregelt: Spielende müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer zwanzig Jahre alt ist und den ersten Wettschein ausfüllen will, startet also mit einer Obergrenze von CHF 1’000 — die Zahl ist klein, und sie ist die einzige Bremse auf dem Konto, bis man selbst eine engere zieht.
Die Sperre ist die härtere Variante und hat zwei Formen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Rechtlich steht die Spielsperre in den Artikeln 80 bis 82 BGS: Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und Selbstsperre, erfasst in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Kontoeröffnung ist der erste Filter, und er ist strenger, als man denkt. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Zweitkonto, um die Limite zu umgehen, scheitert hier nicht an einer Ermessensfrage, sondern an der Prüfung.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — ein Satz, der bei einem Turnier mit 54 gemeldeten Mannschaften und lokalen Randsportarten mehr Berührungspunkte hat, als man zunächst annimmt.
Was an diesen Regeln hängen bleibt, ist nicht die Regelung, sondern der Zeitpunkt. Eine Verlustlimite wirkt am stärksten, wenn sie vor dem ersten Wettschein steht, und am schwächsten, wenn sie in der 80. Minute einer Partie gesetzt wird, die gerade kippt. Eine Erhöhung ist überall an eine Wartefrist gebunden, und diese Frist ist die eigentliche Schutzfunktion. Wer sich bei einem Halbfinal zu einer höheren Limite durchringt, muss 72 Stunden warten, und der Halbfinal ist vorbei, bevor die Limite steigt.
Der Afrika-Cup ist für diese Frage ein ungewöhnlicher Testfall. Ein Turnier ohne Schweizer Beteiligung erzeugt ein anderes Wettverhalten als ein Spiel der Nationalmannschaft: weniger Gelegenheitswetten, mehr Zeitverschiebung, mehr Übertragungen in die Nacht. Die Limiten sind davon unabhängig, weil sie nicht am Turnier hängen, sondern am Konto — die selbst gesetzte Budgetgrenze bleibt auch bei einer Endrunde ohne Schweizer Beteiligung die feste Grenze. Wer für den Sommer 2027 plant, sollte sie deshalb jetzt setzen und nicht am Abend des ersten Gruppenspiels.
Die Veranstalter im Vergleich: zehn Namen, zwei Bewilligungen
Die Reihenfolge folgt der Bewilligungsfrage, nicht der Bekanntheit: zuerst die beiden Schweizer Veranstalterinnen, dann die acht ausländischen Marken, die Schweizer Spielende im Netz treffen. Die Bewertungsmassstäbe sind bei allen dieselben: Zugang, Marktabdeckung, Limiten und Abrechnung.
Swisslos Sporttip: die Veranstalterin mit der geschlossensten Liste
Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung plus eine Bewilligung pro Spiel nach dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa. Sporttip wird im Gebiet der Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt.
Beim Einsatz gibt es klare Grenzen: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für den Afrika-Cup heisst das: Eine Einzelwette auf ein Gruppenspiel lässt sich mit einem Franken spielen, aber nicht mit fünftausend. Wer auf ein Finale setzen will, muss seinen Einsatz über mehrere Wetten oder mehrere Personen verteilen, oder er weicht auf eine Systemwette aus, deren Obergrenze höher liegt.
Der Live-Modus hat eine Bedingung, die man nicht vergessen sollte. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Livewette auf einen Elfmeter, kurz bevor der Schiedsrichter pfeift, ist damit kein Handelsgeschäft, sondern ein Lotterielos ohne Losnummer.
Für Vielspieler interessant, für Gelegenheitsspieler irrelevant: der Kombiboost. Er gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 — wer das schafft, hat allerdings schon vorgerechnet, wie viele Kombinationen er dafür braucht.
Womit sich das Angebot von den ausländischen Marken am stärksten unterscheidet, ist der Zugang: Er ist auf das Vertragsgebiet begrenzt, und die Bewilligung deckt nur, was die Gespa-Liste zulässt. Für einen Wettenden in Zürich oder Bellinzona ist das die einzige Adresse mit Schweizer Rechtsweg, Schweizer Sperrregister und Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Für einen Achtzehnjährigen mit 500 Franken Budget ist es die einzige Adresse, an der seine Verlustlimite von einer Schweizer Aufsicht mitgetragen wird.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, anderes Territorium
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie hält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Rechtlich steht sie auf demselben Fundament wie Swisslos: eine Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter Gespa-Aufsicht. Verkaufsstellen sind hier die Betriebsform, und bei einem Turnier wie dem Afrika-Cup sind sie der Unterschied zwischen einer Wette, die man in der Bar am Bahnhof abschliesst, und einer, die man um zwei Uhr morgens am Telefon abschliesst.
Interessant ist die Dichte. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten eine andere Alltagspräsenz als ein Online-Portal, und eine Sportwette an der Verkaufsstelle lässt sich auch ohne App platzieren. Das ist keine Nebensache, sondern ein Teil der Schweizer Schutzarchitektur: An der Verkaufsstelle gibt es eine Person, die Ausweis und Alter prüfen kann. Die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 zeigen aber, wie verlässlich das ist — bei 47,5 Prozent von 200 Fällen an Verkaufsstellen wurde eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Die Dichte der Verkaufsstellen ist also weder ein Qualitätsnachweis noch eine Garantie. Wer für seine Kinder oder jüngeren Geschwister Verantwortung trägt, sollte nicht darauf vertrauen, dass die Kasse die Altersprüfung übernimmt.
Was von dieser Veranstalterin in Erinnerung bleiben sollte, ist die Regelgrenze: Das Angebot endet an der Kantonsgrenze, und die Bedingungen für Limiten und Sperren sind nicht die eines internationalen Portfolios, sondern die eines Westschweizer Vertriebsnetzes. Wer dort wohnt und wählen kann, wählt zwischen einer App und einer Verkaufsstellenkarte, nicht zwischen zwanzig Bonusangeboten.
Bruce Bet: ohne Schweizer Bewilligung
Bruce Bet gehört zu den acht Marken in dieser Liste, die ohne Schweizer Bewilligung sind. Die Bewilligung, über die berichtet wird, hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das hat Folgen für den Zugang, für die Limiten und für den Rechtsweg, und keine davon ist harmlos.
Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Bei Bruce Bet gibt es keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Wer mit einem laufenden Streit über eine Abrechnung dort anruft, ruft niemanden mit Schweizer Zuständigkeit. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, und damit ist der Zugang von einem Moment auf den anderen dicht.
Für einen Spielenden, der die Quotenvergleiche aus dem Ausland kennt: Das Fehlen der Schweizer Bewilligung ist kein Nachweis, dass Bruce Bet selbst schlecht ist. Es ist der Nachweis, dass bei einem Problem niemand in der Schweiz helfen wird, und ein Afrika-Cup-Turnier mit Elfmeterschiessen und einer nachträglich geänderten Finalwertung ist ein problemfreudiges Umfeld. Wer dort ein Konto hält, sollte die Wettregeln zu nachträglich geänderten Ergebnissen vor dem ersten Einsatz lesen, nicht danach.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
Bei 1xBet steht dieselbe Einordnung: kein Schweizer Zulassungsanspruch, keine Gespa-Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, keine Rolle im Sperrregister, und eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann. Die Bewilligung, über die berichtet wird, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Diese Marke gehört zu den Namen, die Schweizer Spielende am ehesten als prominente internationale Adresse kennen, und gerade deshalb ist die Einordnung wichtig: Prominenz ersetzt keine Bewilligung. Art. 4 BGS knüpft die Geltung einer Bewilligung an die Schweiz, und ein ausländisches Dokument kann diese Geltung nicht erzeugen. Wer dort spielt, tut es ohne Schweizer Schutz.
Was den Fall von einem blossen Etikettenproblem unterscheidet, ist die Abrechnung. Ausländische Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und ihre Rechnungsstellung ist nicht die einer Schweizer Veranstalterin — dazu kommt die kantonale Steuerpraxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen unter Umständen voll als Einkommen erfasst. Der Unterschied liegt nicht in der Werbung, sondern im Papier, das am Ende kommt.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet steht auf derselben Zeile wie die anderen ausländischen Marken: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Sperrregister, und eine Domain, die auf die Sperrliste gelangen kann. Eine Bewilligung, über die berichtet wird, ist in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS).
Was hier zu entscheiden ist, hat mit der Marke selbst weniger zu tun als mit der Erwartung an sie. Ein Konto ohne Schweizer Aufsicht ist ein Konto ohne Kontrolle der Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen und ohne das Verbot der Kreditvergabe an Spielende — beides Regeln, die im bewilligten Schweizer System gelten. Wer dort eine Afrika-Cup-Wette platziert, verzichtet auf diese Regeln mit.
Die interessantere Frage ist die nach den Limiten. Im bewilligten System muss von jeder Person ein Höchstwert für Einsätze oder Verluste verlangt werden. Ausserhalb dieses Systems kommt die Grenze allein vom eigenen Vorsatz, und der hat in der 88. Minute eines K.-o.-Spiels eine bekannte Standhaftigkeit. Wer sich für einen ausländischen Anbieter entscheidet, sollte seine Grenze vorher schriftlich festlegen, weil es später niemand für ihn tut.
Boomerang Bet: ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet trägt die Einordnung als ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Daraus folgt unmittelbar: keine Unterstellung unter die Gespa, kein Nachweis über eine Spielsperre im Register, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain über die Sperrliste blockiert wird. Die Bewilligung, über die berichtet wird, gilt in der Schweiz nicht.
Ein Detail, das leicht untergeht: Die Sperrliste blockiert Schweizer Domainauflösungen, und Anbieter reagieren darauf mit neuen Adressen innerhalb von Stunden — Domain-Hopping. Für den Spielenden bedeutet das, dass der Zugang zu einem nicht bewilligten Angebot nicht stabil ist, und ein Guthaben auf einer Seite, die plötzlich nicht mehr erreichbar ist, ist ein Guthaben bei einer Firma, die man nicht mit Schweizer Mitteln belangen kann. Das ist kein hypothetischer Fall, sondern die Funktionsweise des Blocking-Systems.
Wer dennoch dort ein Konto hält, sollte seine Kontobewegungen selbst nachvollziehen und für allfällige Fragen zur Nachträglichkeit von Ergebnissen die eigenen Regeln der Seite lesen. Schweizer Schutz gibt es dort nicht.
BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung
Bei BetLabel gilt die gleiche Struktur: kein Schweizer Zulassungsanspruch für Sportwetten, keine Gespa-Aufsicht, keine Einbindung in das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine berichtete Bewilligung hat nach Art. 4 BGS hier keine Geltung, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Die Bewertung an dieser Stelle ist keine Produktbewertung, sondern eine Zuständigkeitsbewertung. Ob BetLabel eine funktionierende Plattform ist, ist für einen Schweizer Spielenden eine andere Frage als die, ob er bei einem Streit einen Ansprechpartner unter Schweizer Recht hat. Die zweite Frage ist die wichtigere, weil sie sich in einer Verlustposition entscheidet.
Wer ein Auszahlungsproblem hat und auf der anderen Seite der Grenze sitzt, hat im Wesentlichen drei Werkzeuge: die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, eine Beschwerdestelle in dessen Sitzland, und Geduld. In der Schweiz hat er zusätzlich die Gespa, den Rechtsweg und eine Veranstalterin mit Bewilligung. Das ist der Unterschied in einem Satz.
Gamdom: ohne Schweizer Bewilligung
Gamdom zählt zu den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht. Konkret heisst das, dass es keine Schweizer Aufsicht gibt, keinen Eintrag im Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und die grundsätzliche Möglichkeit einer Sperrlisten-Aufnahme der Domain. Eine in einem anderen Land berichtete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Bei einer Marke mit einem Casino-Hintergrund, wie sie in dieser Gruppe vorkommt, lohnt die Unterscheidung, die das Schweizer Recht zieht: Wetten und Casino sind getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln, und eine Casino-Erlaubnis ist keine Wetterlaubnis. Ein Angebot, das beides vermischt, ist deshalb schon in seiner eigenen Struktur kein Schweizer Sportwettenangebot, sondern ein ausländisches Gesamtpaket.
Was für den Afrika-Cup daraus folgt, ist eng: Wer dort auf ein Gruppenspiel setzen will, kann das tun, aber er setzt auf einem Markt, dessen Zulässigkeit für ihn nicht nach Schweizer Regeln beurteilt wird, und dessen Ergebnisabrechnung er selbst nachlesen muss. Die Einzelheiten der Plattform sind hier nicht bewertet, weil sie nicht Teil dieser Betrachtung sind.
Pribet: ohne Schweizer Bewilligung
Pribet steht in derselben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Gespa-Aufsicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrlisten-Aufnahme. Die Bewilligung, über die berichtet wird, hat in der Schweiz keine Geltung.
Diese Zeile ist die kürzeste, weil sie am wenigsten zu sagen hat: Eine Marke ohne Schweizerbezug, über die für den Schweizer Sportwettenmarkt nichts weiter festzustellen ist, ist für einen Schweizer Spielenden vor allem eine Entscheidung gegen die Schweizer Schutzregeln. Wer Angebote aus dieser Gruppe gegeneinander abwägt, wägt zwei Varianten desselben Verzichts gegeneinander ab.
Der Massstab, an dem diese Wahl zu messen ist, kommt aus dem Abschnitt zur Bewilligung: Bei einem bewilligten Anbieter liefert die Aufsicht die Durchsetzung, ausserhalb liefert sie niemand. Was ausländische Anbieter an Marktvielfalt bieten, ist eine reale Sache, und für einen Afrika-Cup-Markt kann sie ins Gewicht fallen. Nur darf sie nicht mit Sicherheit verwechselt werden.
WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten schliesst diese Liste als weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung ab. Es gilt: kein Schweizer Rechtsweg, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Anbindung an das Sperrregister, mögliche Aufnahme der Domain auf die Sperrliste. Eine berichtete Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Der deutschsprachige Name macht die Marke für ein Schweizer Publikum anschlussfähig, und genau darin liegt die Verwechslungsgefahr. Sprachliche Nähe ist keine rechtliche Nähe. Ein Angebot, das auf Deutsch wirbt, kann trotzdem ohne Schweizer Bewilligung operieren, und dann gelten weder die Verlustlimiten, noch die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, noch die Alters- und Identitätsprüfung, die der Schweizer Kontoeröffnungsprozess vorschreibt.
Für einen Spielenden, der Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz sucht, bleibt am Ende dieser zehn Zeilen wenig Auswahl und viel Klarheit. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, kann ein Konto bei Sporttip eröffnen und weiss, welche Regeln gelten. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, tut dasselbe bei Jouez Sport. Alle anderen Angebote sind Angebote ohne Schweizer Bewilligung, mit den Folgen, die im Abschnitt zur Bewilligung stehen.
Häufige Fragen zu Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz
Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?
Organisiert wird der Afrika-Cup von der CAF, erstmals ausgetragen 1957. Die nächste Ausgabe ist für den 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda angesetzt; zur Qualifikation haben sich 54 Mannschaften gemeldet. Zuletzt wurde das Turnier vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen gespielt.
Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?
Ja, aber nur bei den zwei bewilligten Veranstalterinnen. Sporttip von Swisslos und Jouez Sport von der Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten, und nur auf Ereignisse und Wettarten, die die Gespa-Liste freigibt. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, nutzt Sporttip; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, Jouez Sport.
Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?
Nein. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Ein K.-o.-Spiel, das in der Verlängerung entschieden wird, gilt für den Spielausgang als Remis.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?
Ein Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, der Nettogewinn aus Einsatz mal Quote minus eins. Die Marge ist der Anteil, den die Buchmacherin behält: Man bildet den Kehrwert jeder Quote, summiert über alle Ausgänge eines Markts und zieht das Ergebnis von eins ab. Sie steckt bereits in jeder Quote, auch in der eines Gewinners.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Senken wirkt sofort, Erhöhen erst nach 72 Stunden. Eine Selbstsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen.
Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei. Dieser liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 bei CHF 1’070’400. Darüber behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb «je nach Kanton».
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