Freiwetten Neukunde: Was das Startguthaben in der Schweiz tatsächlich wert ist

Updated Oktober 2026
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Die Schweizer Freiwette für Neukunden hat einen Nennwert, den man in einer Hand halten kann, und einen Marktwert, den man erst nach einer kleinen Rechnung sieht. Die grösste zuletzt dokumentierte Neukundenaktion der Loterie Romande schrieb CHF 10 Spielguthaben gut — dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar. Was davon übrig bleibt, wenn eine Wette durch ist, erläutert der Abschnitt ‚Was das Gratisspielguthaben wirklich kostet‘ mit einer Beispielrechnung.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Wasserglas.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen und Registernummern auf dieser Seite wurden gegen die Angaben der Veranstalter und die Veröffentlichungen der Gespa abgeglichen.

Was einen Neukunden in der Schweiz überhaupt erwartet

Wer hierzulande ein Wettkonto eröffnen will, landet nicht bei einem Anbieter seiner Wahl. Er landet bei einem von zwei Veranstaltern, und welcher davon in Frage kommt, entscheidet seine Wohnadresse, nicht sein Geschmack. Die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 — die IKV 2020 — hat Lotterien und Sportwetten den Kantonen überlassen, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Der Rest ist Geografie.

Der Boden einer Sporthalle aus poliertem Parkett mit einem einzelnen Handball in der Mitte, Licht fällt durch hohe Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete, kein dritter

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Ihr Vertragsgebiet sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschrave und 221 Mitarbeitende.

Ein Neukunde im Kanton Zürich kann sich bei Jouez Sport registrieren lassen und wird abgelehnt. Ein Neukunde im Kanton Waadt kann sich bei Sporttip registrieren lassen und wird ebenfalls abgelehnt. Das ist keine Härte der Veranstalter, sondern der Aufbau des Systems: Ein Wettkonto ist kein Produkt, das man auswählt, sondern eines, das an eine Wohnadresse gebunden ist.

Was diese Bindung für die Neukundenfrage bedeutet, ist unangenehm und trotzdem der Kern der Sache. Der Wettbewerb, der einen Willkommensbonus nach oben treibt — sechs Buchmacher, die sich um denselben Kunden bewerben, jeder mit einer Zahl, die höher ist als die des Nachbarn — existiert in der Schweiz nicht. Es gibt niemanden, gegen den Swisslos oder die Loterie Romande bieten müssten. Eine Aktion mit Gratisguthaben ist hier keine Eroberungsmaschine, sondern eine Randerscheinung, die ein Veranstalter bei der Aufsicht beantragen muss. Wer aus einem deutschen Wettportal anreist und ein Angebot in der Grössenordnung eines dreistelligen Bonus erwartet, kommt mit der falschen Erwartung.

Registrierung: Der Ausweis entscheidet früher als die Wette

Bevor überhaupt ein Guthaben ins Spiel kommt, muss ein Konto entstehen, und die Hürde liegt nicht im Formular, sondern im Ausweis. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Dieser Vorgang ist der eigentliche Preis des Schweizer Modells. Er kostet Zeit, und er lässt sich nicht abkürzen. Ein Konto, das auf eine nicht verifizierte Identität lautet, existiert in diesem System nicht, weil die Bewilligung es nicht zulässt. Das ist unbequem für jeden, der es eilig hat, und es ist genau die Stelle, an der die Schweiz anders aussieht als ein Offshore-Portal, das eine E-Mail-Adresse genügen lässt.

Für den Neukunden heisst das: Die erste Aktion, die er ausprobieren will, ist nicht die erste Sache, die er tun kann. Er kann sie erst ausprobieren, nachdem ein Mensch in einer Datenbank geprüft hat, dass er existiert, volljährig ist und dort wohnt, wo er behauptet zu wohnen. Der ganze Ablauf ist eine Kette — Konto, Prüfung, Limiten, dann erst ein Spielguthaben — und keine dieser Stufen lässt sich überspringen.

Was die zwei Häuser unterscheiden, jenseits des Namens

Sporttip ist das Produkt von Swisslos, Jouez Sport das der Loterie Romande. Die eigentliche Unterscheidung liegt in den Limiten und in der Art, wie ein Guthaben ausbezahlt wird, und beide Häuser haben dabei eigene, dokumentierte Regeln. Was sich für einen Neukunden wirklich unterscheidet, ist nicht die Höhe eines Startguthabens — die entscheidet die Aufsicht mit — sondern wie ein Haus nach der ersten Wette mit seinem Geld umgeht. Darum geht es in den folgenden Abschnitten, und darum geht es im Abschnitt ‚Anbieterwahl für Neukunden: worauf es mehr ankommt als auf die Prämie‘.

Anbieter Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS; Aufsicht Gespa) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, nicht eruiert — ohne Wirkung in der Schweiz
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, nicht eruiert — ohne Wirkung in der Schweiz
Rabona ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, nicht eruiert — ohne Wirkung in der Schweiz
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, nicht eruiert — ohne Wirkung in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, nicht eruiert — ohne Wirkung in der Schweiz
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, nicht eruiert — ohne Wirkung in der Schweiz
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, nicht eruiert — ohne Wirkung in der Schweiz
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada) — ohne Wirkung in der Schweiz

Rechtslage: Warum der Spielraum für Gratisguthaben so schmal ist

Die Rechtslage zu kennen lohnt sich für einen Neukunden nicht, weil er Paragrafen mag, sondern weil sie ihm erklärt, warum die Angebote so klein sind. Wer die Ursache nicht kennt, hält das magere Angebot für Geiz eines Anbieters. Es ist eine Folge des Gesetzes.

Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem dunklen Schreibtisch im Seitenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Bewilligung statt Lizenz, und was in der Schweiz zählt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa — der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK: Diese Aufsicht kennt nur Casinos. Der Sprachgebrauch markiert den Unterschied. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, holt sich eine Bewilligung — eine Veranstalterbewilligung und je eine Bewilligung pro Spiel nach Art. 21 bis 25 BGS — und keine «Lizenz», und eine einmal erteilte Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz.

Das ist der Satz, an dem sich alles Weitere aufhängt. Eine Bewilligung der Gespa nützt in Deutschland nichts, und eine Konzession aus Curaçao, Malta oder Deutschland nützt in der Schweiz nichts. Zwei getrennte Welten mit zwei getrennten Aufsichten, und ein Anbieter, der in der einen Welt zugelassen ist, kann in der anderen ohne jede Bedeutung sein.

Ein geschlossener Katalog: Was man überhaupt bewerben darf

Die bewilligte Sportwette ist enger, als die Bezeichnung vermuten lässt. Erlaubt sind nur Sportwetten — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Was genau angeboten werden darf, steht in einer geschlossenen Liste: der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Die Liste enthält keine Eckball- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Für den Neukunden ist das eine praktische Auskunft: Ein Wettprogramm mit Corners, Karten und einer Esport-Rubrik gehört keinem Schweizer Veranstalter. Dass solche Märkte fehlen, ist kein Zeichen eines dünnen Produkts, sondern die Form, in der ein bewilligtes Programm aussieht. Livewetten sind zulässig, prematch und live, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Verfügung verfügt; das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Ein Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.

Gratisspielguthaben braucht Gespa-Zustimmung — Art. 75 Abs. 2 BGS

Hier liegt die Antwort auf die Frage, warum Schweizer Neukundenaktionen so klein ausfallen. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.

Acht Zustimmungen für Swisslos in einem Jahr. Das ist die Zahl, die jede Vorstellung von einem Wettlauf um den Neukunden beendet: Ein Anbieter kann nicht einfach eine Aktion auf den Markt werfen, er muss sie vorher genehmigen lassen. Beträge und Bedingungen stammen folglich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und irgendeine «Aktion der Woche» ist strukturell nicht möglich. Die Kehrseite ist ebenfalls eine Tatsache: Eine Aktion, die genehmigt und in den Teilnahmebedingungen festgehalten ist, ist auch eine, deren Bedingungen nachlesbar sind.

Einzahlung, Auszahlung und der Weg des Geldes

Auch der Zahlungsweg ist geregelt, und zwar zu Lasten der Bequemlichkeit. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter sonst akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen — Swisslos etwa bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von ebenfalls höchstens CHF 10’000. Zwei Häuser, zwei Bedingungen, dieselbe Grössenordnung — und keine davon ist ein Willkommensgeschenk. Es sind Obergrenzen für jemanden, der schon Kunde ist.

Ein Punkt verdient ausdrückliche Klarheit, weil er im Netz oft anders steht: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartengesellschaften Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren. Was sie kennt, ist die Sperrliste der Gespa. Und anders als in manchen Nachbarländern gibt es hierzulande keine Wettsteuer auf den Einsatz.

Steuern auf den Gewinn: die Schwelle, die kaum einer berührt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton unterschiedlich, und darum lässt sich dazu keine einzige Zahl für alle Kantone nennen. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen typischen Neukunden ist das eine theoretische Debatte. Wer Wetten von CHF 1 bis CHF 1’000 platziert, gewinnt weit unterhalb jeder Freibetragsgrenze: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Thurgaus behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der Fall, in dem die Offshore-Wahl nachträglich Geld kostet. Allgemeine Information, keine Steuerberatung: Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder seine kantonale Steuerverwaltung.

Ausländische Seiten: Was eine fremde Bewilligung hier wert ist

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder aus irgendeinem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Und die Sache endet nicht bei der Wirkungslosigkeit: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle existieren.

Die Aufsicht führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping; die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Die ehrliche Zusammenfassung dieser beiden Welten ist keine Werbung für die eine Seite. Ohne Schweizer Bewilligung heisst: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, je nach Kanton steuerbare Gewinne. Mit Schweizer Bewilligung heisst: voller Schutz, aber nur zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog an Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Varianten ist automatisch «die sichere Wahl», und wer das Gegenteil behauptet, verkauft etwas.

Was das Gratisspielguthaben wirklich kostet

Ein Gratisspielguthaben ist nicht gratis, es ist nur anders bezahlt. Der Preis steht in den Bedingungen, und er ist dort so genau aufgeschrieben, dass man ihn nachrechnen kann. Hier lohnt sich die genaueste Lektüre des ganzen Themas, weil die Aktion selbst nicht besonders gross ist und der Aufwand, sie zu verstehen, deshalb in keinem Verhältnis zur Nominale steht — aber er entscheidet, ob man überhaupt hinschaut.

Die Aktion der Loterie Romande, im Detail

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Das ist keine Kleinigkeit, sondern ein ziemlich präzise gebautes Angebot. Eine Frist von sieben Tagen für die Eingabe. Eine Gültigkeit von dreissig Tagen für das Guthaben. Eine Stückzahl, die begrenzt ist. Und ein Guthaben, das man nicht auszahlen kann. Jede dieser vier Bedingungen nimmt dem Betrag einen Teil seines Werts, und keine davon ist in der Zahl «CHF 10» sichtbar.

Wer sich ein Wettkonto anlegt, um eine solche Aktion mitzunehmen, sollte die Reihenfolge beachten: Erst muss das Konto verifiziert sein. Wer den Code vor der Verifizierung erhält, hat sieben Tage, in denen die Identitätsprüfung abgeschlossen sein muss, sonst verfällt der Code, bevor er eingelöst werden kann. Das ist der praktische Fallstrick, den kein Werbetext erwähnt.

Was das Guthaben im Markt wert ist. Rechnen wir es durch, mit einem illustrativen Zwei-Weg-Markt zu Quoten von 1.90 und 1.90 — ausdrücklich ein Beispiel und kein quotierter Kurs eines Veranstalters. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %, der Quotenschlüssel liegt bei etwa 0.95. Ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht mitausbezahlt wird, hat den Wert von Guthaben mal (Quote minus 1) geteilt durch Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Bei CHF 10 und Quote 1.90 ergibt das rund CHF 4.50. Anders gesagt: Die CHF 10 sind eine Wette im Wert von etwa der Hälfte ihres Nennwerts, und diese Hälfte liegt in einem Band von ungefähr CHF 4.30 bis CHF 4.55, je nach Quote zwischen 1.85 und 2.00 — über viele Wetten gemittelt, nicht als Ergebnis einer einzelnen Wette. Wird die Wette gewonnen, zahlt sie brutto CHF 19 aus, von denen CHF 9 der eigene Gewinn sind; das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar und verschwindet in der Abrechnung.

Wer CHF 10 liest, sollte also CHF 4.50 lesen. Der Unterschied verschwindet in der Rechnung, nicht in der Werbung, und in der Werbung steht immer die erste Zahl.

Der Nennwert ist nicht der Wert

Diese Lücke zwischen Nennwert und Wert ist kein Trick eines Veranstalters, sondern der Normalfall eines Gratisspielguthabens. Sie entsteht daraus, dass der Einsatz nicht ausbezahlt wird, und sie wird grösser, je niedriger die Quote ist. Bei Quote 1.20 bleibt von CHF 10 nach der Formel nur noch ein Bruchteil übrig, weil ein grosser Teil des Payoffs im nicht auszahlbaren Einsatz steckt. Bei Quote 3.00 sieht die Sache besser aus — aber dann gewinnt die Wette entsprechend seltener, und der Erwartungswert bleibt unter dem Nennwert.

Ein Kunde, der eine Gratiswette als Kapital betrachtet, plant mit CHF 10. Ein Kunde, der sie als Wette betrachtet, plant mit rund CHF 4.50. Die zweite Zahl ist die, die ihn davor bewahrt, einen Einsatz in der Höhe des Nennwerts als «kostenlos» einzuordnen.

Dreissig Tage, sieben Tage, und die Uhr läuft

Fristen sind der Teil einer Neukundenaktion, den man am leichtesten überliest und am schwersten repariert. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» verband eine siebentägige Eingabefrist mit einer dreissigtägigen Gültigkeit des Guthabens. Beide Fristen laufen unabhängig voneinander, und keine lässt sich aussetzen. Wer also ein Guthaben von CHF 10 hält und es nach vier Wochen nicht eingesetzt hat, hat es verloren, ohne je eine Wette platziert zu haben.

Zum Vergleich die Fristen auf der Auszahlungsseite, die den Rahmen setzen, in dem so ein Guthaben liegt: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein Guthaben aus einer Promotion kann man dagegen auch nach Monaten nicht auszahlen lassen, weil es Gratisspielguthaben bleibt — die 30 Tage sind der einzige Zeitraum, in dem es überhaupt etwas tut.

Was ein Neukunde selbst setzen muss, bevor die erste Wette läuft

Und dann ist da die Bedingung, die nichts mit der Aktion zu tun hat und trotzdem vor ihr kommt. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Mechanismus dahinter ist gesetzlich vorgegeben und nicht in das Ermessen des Veranstalters gestellt: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht.

Für einen Neukunden ist die Limite die erste Entscheidung mit Geldwirkung, und sie fällt, bevor er weiss, wie er spielt. Das ist unangenehm und richtig. Wer die Limite zu tief setzt und dann nach der ersten verlorenen Wette erhöhen will, wartet 72 Stunden. Der Griff zum Telefon wird zur Wartezeit, und genau das ist der Zweck.

Anbieterwahl für Neukunden: worauf es mehr ankommt als auf die Prämie

Ein Vergleich von Wettanbietern für Neukunden klingt zuerst nach einer Frage des Startguthabens. In der Schweiz führt diese Frage nirgendwohin, weil das Startguthaben klein, genehmigt und in Stücken begrenzt ist. Die Frage, die wirklich entscheidet, lautet anders: Was passiert mit dem Geld, wenn es mehr wird als ein Einsatz?

Die Kriterien, die bei einem Schweizer Neukunden wirklich greifen

Vier Dinge tragen bei einem Neukunden erfahrungsgemäss weiter als jede Prämie, und alle vier stehen in den Bedingungen. Erstens die Limiten: Wie hoch darf ein Einsatz sein, wie hoch ein Verlust über einen Monat, und wie schnell lässt sich eine selbst gesetzte Grenze wieder öffnen? Zweitens die Zahlungswege: Wie kommt Geld hinein, und auf welches Konto kommt es heraus? Drittens die Auszahlungsregeln: Wie lange dauert eine Überweisung, was kostet sie, und ist ein Guthaben aus einer Aktion überhaupt auszahlbar? Viertens die Höhe des Mindesteinsatzes, weil sie bestimmt, ob das kleinste sinnvolle Spiel zu einem passt.

Die Reihenfolge ist Teil der Antwort. Ein Anbieter mit einer hohen Prämie und einer zweiwöchigen Auszahlung ist für einen Neukunden schlechter als einer mit einer kleinen Prämie und einem Auszahlungsweg, der funktioniert. Und ein Anbieter mit einem hohen Mindesteinsatz schliesst genau die Kunden aus, für die eine Gratiswette überhaupt gedacht war.

Hier wird aus dem Nachteil des Schweizer Systems ein Vorteil, den man nicht im Marketing findet. Bei zwei Veranstaltern findet der Vergleich auf einer sehr kurzen Liste statt, und beide Listen sind vollständig lesbar. Was bleibt, ist nicht die Frage, wer die höhere Zahl im Banner hat, sondern wer mit eingesetztem Geld besser umgeht.

Die zwei Schweizer Veranstalter im Vergleich

Swisslos Sporttip — der geschlossene Katalog und die hohe Obergrenze. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, hat ein Konto, das an eine Bewilligung für ein Grossspiel gebunden ist; was angeboten wird, folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026), und deshalb fehlen Eckball- und Kartenmärkte und eine Esports-Rubrik.

Die Einsätze reichen beim Sporttip von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Obergrenze für eine Systemwette ist im Schweizer Vergleich das grosse Pfund: Wer mehrere Voraussagen zu einer einzigen Wette bündeln will, kann hier fünfstellig werden.

Die Limiten auf der Verlustseite sind die bereits beschriebenen: 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Dazu kommt bei Swisslos eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also sperrt, sperrt sich nicht nur beim Sporttip.

Die Auszahlung folgt einem Muster, das Swisslos in den Bedingungen offenlegt: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.

Dazu kommen Funktionen mit eigenem Preisschild. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Ein «Boost» ist damit keine Erhöhung, auf die man wartet, sondern eine Erhöhung, die man verliert. Sechzehn Voraussagen in einer Kombination, jede mindestens 1.50, und wer während der Laufzeit ein Cash-Out zieht, hat die Erhöhung verwirkt, ohne dass die Wette schlechter wird — sie wird nur nicht besser. Das sollte man wissen, bevor man mitten in einer Fünferkombination auf «Cash out» drückt.

Der Cash-Out selbst ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss den Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Verdikt: Für einen Kunden mit einem Budget im vierstelligen Bereich und einem Hang zu Systemwetten ist die Kombination aus CHF 10’000 Obergrenze und zweimaliger Gratisauszahlung im Jahr das stärkste Paket am Schweizer Markt — und der Kombiboost mit seinen Mindestquoten ist ein Zusatz, der nur greift, wenn die eigene Wettweise zu ihm passt.

Loterie Romande Jouez Sport — die Westschweizer Variante mit der klaren Auszahlungslinie. Jouez Sport bedient die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Wer dort wohnt, hat Konto und Bewilligung im gleichen Rahmen wie in der Deutschschweiz.

Die Einzahlungsregel ist die erste Zahl, die man kennen sollte: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und ein Wallet-Guthaben von ebenfalls höchstens CHF 10’000. Das ist die Obergrenze nach oben, nicht nach unten — sie schützt nicht vor zu viel Spiel, sondern begrenzt, wie viel Geld überhaupt im Konto liegen darf. Der zweite Satz der Regel ist praktischer: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Damit ist die Auszahlungslinie einfacher als bei Swisslos und der Weg für grössere Gewinne kürzer: keine zweimal-gratis-Regel, keine Kommission bei der dritten Auszahlung. Für einen Neukunden heisst das, dass die erste Auszahlung eines Gewinns über CHF 1’000 weniger Schritte kostet — auf der anderen Seite fehlen hier die dokumentierten Auszahlungsfristen, die Swisslos mit 5 bis 10 Arbeitstagen nennt. Wer plant, regelmässig grössere Beträge abzuziehen, findet hier die schlankere Strecke; wer die Bearbeitungszeit vorher wissen will, muss sie in den Bedingungen des Veranstalters nachlesen.

Verdikt: Die Auszahlungsregel mit der direkten Überweisung ab CHF 1’000 ist der eigentliche Vorteil dieser Plattform — ein Konto, aus dem Geld ohne Zwischenschritt herauskommt, entscheidet mehr als jede Promotionsstufe, und die 30-Tage-Obergrenze für Einzahlungen fällt für die meisten Neukunden ohnehin nie ins Gewicht.

Zehn Plattformen, die Schweizer Neukunden antreffen

Die folgenden acht Namen stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen, nicht weil sie in der Schweiz zugelassen wären. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS) — diese Zeilen beschreiben und bewerten, sie empfehlen nichts. Für die acht ausländischen Anbieter gilt gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, je nach Kanton steuerpflichtige Gewinne, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden. Über ihre Auszahlungen, ihre Limiten und ihre Zahlungswege steht in den hier ausgewerteten Unterlagen nichts, und darüber steht hier deshalb nichts; wer dort ein Konto erwägt, liest die Bedingungen des Anbieters vor der ersten Einzahlung und nicht danach.

Swisslos Sporttip (Swisslos.ch) — der geschlossene Katalog mit der grössten Einsatzobergrenze. Siehe den Vergleich der beiden Schweizer Veranstalter.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch) — die Westschweizer Bewilligung mit der direkten Überweisung ab CHF 1’000. Siehe den Vergleich der beiden Schweizer Veranstalter.

FortuneJack — ohne Schweizer Bewilligung. FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Lizenz ist nicht eruiert, und sie hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Der Fall zeigt die Grenze der ganzen Kategorie: Ein Wettkonto ohne Schweizer Aufsicht hat keine Instanz hinter sich, an die man sich wenden könnte, wenn eine Auszahlung stockt — und ein Promotionsguthaben, das es dort vielleicht gibt, ersetzt diese Instanz nicht.

Pribet — ohne Schweizer Bewilligung. Wie FortuneJack ist Pribet kein bewilligter Schweizer Veranstalter; eine gemeldete Lizenz ist nicht eruiert und hätte hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste. Was ein Neukunde an Gewinn dort macht, fällt unter die kantonale Steuerpraxis, und eine Schweizer Einsprache gegen eine abgelehnte Auszahlung ist nicht vorgesehen. Der einzige Weg, eine Aktion auf solchen Seiten zu prüfen, ist die Lektüre ihrer eigenen Teilnahmebedingungen — und wer sie liest, liest sie ohne die Gewissheit, dass eine Aufsicht sie vorher gesehen hat.

Rabona — ohne Schweizer Bewilligung. Rabona ist aufgeführt, weil Spieler den Namen kennen; eine Bewilligung der Gespa besteht nicht, und eine gemeldete Lizenz ist nicht eruiert (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Praktisch heisst das für einen Neukunden: Jede Aktion auf dieser Domain entzieht sich der Schweizer Aufsicht, und die im Inland geltende Selbstsperre, die bei einem bewilligten Veranstalter auch ein Casino trifft, kennt diese Seite nicht.

WirWetten — ohne Schweizer Bewilligung. WirWetten trägt keinen Schweizer Bewilligungsstatus; eine gemeldete Lizenz ist nicht eruiert und ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung per DNS. Für einen Neukunden bedeutet das vor allem eines: Der Schutz, den ein bewilligter Veranstalter über die eigene Spielsperre und die Selbstsperre bietet, beginnt hier nicht. Wer die Schweiz verlässt, verlässt auch die Schwelle von CHF 9’999, die hier als Obergrenze für 30 Tage gilt — und das lässt sich nicht durch eine höhere Willkommensprämie aufwiegen.

BetOnRed — ohne Schweizer Bewilligung. BetOnRed gehört zur Gruppe der hier nicht bewilligten Anbieter; eine gemeldete Lizenz ist nicht eruiert (Art. 4 BGS). Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste. Wer ein solches Konto für eine Neukundenaktion eröffnet, tauscht Aufsicht gegen Freiheit: Es gibt keine Instanz, die Mindestquoten, Limits oder die Höhe eines Mindesteinsatzes prüft, und die Bedingungen des Anbieters sind die einzige Quelle für all das. Das zu wissen ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, die Bedingungen tatsächlich zu lesen.

Fezbet — ohne Schweizer Bewilligung. Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Lizenz ist nicht eruiert und hätte in der Schweiz keine Bedeutung (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Der Aufenthalt auf der Liste ist kein theoretisches Risiko in der Schweiz: Die Gespa veröffentlicht die Liste, und Schweizer Anbieter blockieren die Domains per DNS, wobei blockierte Domains innert Stunden durch neue ersetzt werden. Wer dort spielt, spielt auf einer Adresse, die jederzeit verschwinden kann.

22Bet — ohne Schweizer Bewilligung. 22Bet trägt keinen Schweizer Bewilligungsstatus; eine gemeldete Lizenz ist nicht eruiert und ohne Wirkung hierzulande (Art. 4 BGS). Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung. Wer im Ausland spielt, verliert zudem die Steuerfreiheit bis zum Steuerfreibetrag, die für bewilligte Schweizer Grossspiele gilt: Die kantonale Praxis kann solche Gewinne vollständig als Einkommen erfassen, und der eigene Wohnkanton entscheidet darüber — nicht der Anbieter.

X3Bet — ohne Schweizer Bewilligung, gemeldete Lizenz Tobique. X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung; als gemeldete Lizenz nennt die dritte Quelle Tobique (Kanada), was in der Schweiz keinerlei Wirkung hat (Art. 4 BGS). Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Eine Bewilligung aus Kanada ist für einen Schweizer Neukunden ungefähr so relevant wie eine aus Curaçao: Sie beantwortet keine einzige Frage, die ein Betroffener im Streitfall stellen würde — wer entscheidet, wo man sich beschwert, welche Frist gilt, wie lange eine Auszahlung dauern darf. Diese Fragen bleiben auf jeder der acht ausländischen Seiten offen, und keine Prämie macht sie kleiner.

Spielerschutz: was eine Sperre wert ist, wenn sie steht

Ein Neukunde unterschätzt am häufigsten nicht die Bedingungen, sondern die Werkzeuge, die er selbst in der Hand hält. Sie kosten nichts und sie sind das Einzige, was in einem schlechten Moment schützt.

Limiten gehören dem Spielenden, nicht dem Staat

Die Schweiz kennt keine feste staatliche Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Was sie kennt, ist die Pflicht des Veranstalters, einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen (Art. 87 VGS). Der Spielende setzt die Zahl also selbst — die Aufsicht verlangt nur, dass überhaupt eine existiert.

Die Asymmetrie dabei ist der entscheidende Teil. Eine Senkung wirkt nach Gesetz sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden, und Swisslos und die Loterie Romande schreiben in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden fest. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt sein, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000.

Wer sich eine niedrige Limite setzt, sitzt nach einem Verlusttag 72 Stunden lang darauf. Das ist keine Bestrafung, es ist die einzige Pause, die ein System einbauen kann, ohne in den Kopf eines Menschen zu sehen. Ein Neukunde, der diesen Mechanismus als Hindernis erlebt, hat ihn missverstanden.

Die Sperre, das Register und der Weg zurück

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die stärkste Karte, die ein Kunde ausspielen kann, und sie hat eine Wirkung, die über den eigenen Anbieter hinausgeht — wer sich sperrt, sperrt sich breit, nicht nur bei einem Haus.

Der gesetzliche Rahmen dazu: Die Spielsperre (Art. 80 bis 82 BGS) erfasst verschuldete und suchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre und läuft über ein gemeinsames Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Spielunterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die schärfste Regel im ganzen System: Wer trotz Sperre spielt, verliert sein Geld, ohne einen Anspruch zu haben.

Ein Neukunde sollte diese Regeln nicht als Drohung lesen, sondern als Preisauskunft. Ein Konto, das man nicht schliessen kann, ist ein Konto, das man behält. Ein Konto, das man sperren kann, ist eines, das man bewusst öffnet.

Wo die Kontrolle im Alltag wirklich endet

Die Schutzkontrollen sind an Verkaufsstellen schwächer, als man vermutet. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Panne, sondern ein systematischer Befund, und er gehört auf die Seite, weil er dem Eindruck widerspricht, den die Angaben zur Altersgrenze erzeugen.

Der Gesetzgeber zieht daraus eine klare Linie: Sportwetten sind für Personen ab 18 Jahren, Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Spielender, mit verifizierter Identität (Art. 47 bis 52 VGS). Online kontrolliert die Technik, was an der Ladenkasse offenbar nicht zuverlässig gelingt — der Ausweis wird hochgeladen und gegen Adress-Datenbanken geprüft, nicht einmal hingesehen. Wer unter 18 ist, kommt online nicht durch, und das ist der Grund, warum das Schweizer System Neukunden so viel abverlangt, bevor es etwas gibt.

Zur Werbung gehört der gleiche Massstab: Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und darf nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Ein Zeitfensterverbot für Werbung gibt es nicht. Wem ein Wettangebot unangenehm wird, findet Unterstützung bei einer Fachstelle für Spielsucht im eigenen Kanton — und die Selbstsperre ist der Weg, der ohne Begründung offensteht.

Was ein Neukunde in der Schweiz realistisch erwarten kann

Der Schweizer Neukundenmarkt ist klein, genehmigt und gut dokumentiert. Die grösste zuletzt bekannte Aktion schrieb CHF 10 Spielguthaben gut, dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar, mit einer Eingabefrist von sieben Tagen und einem Kontingent von 7’000 Stück. Wer CHF 10 liest, sollte CHF 4.50 lesen — das ist der Ertrag dieser Zahl, wenn man einen illustrativen Zwei-Weg-Markt zu 1.90/1.90 heranzieht und über viele Wetten mittelt, im Band von etwa CHF 4.30 bis CHF 4.55.

Bleibt die Frage, ob sich der Aufwand lohnt. Für einen Spieler, der ohnehin ein verifiziertes Schweizer Konto eröffnen will, ist die Aktion ein angenehmer Mitnahmeeffekt: Sie kostet ihn nichts ausser der Aufmerksamkeit für zwei Fristen. Für jemanden, der nur wegen der Prämie ein Konto sucht, ist der Aufwand grösser als der Ertrag — eine Verifizierung, ein Satz Verlustlimiten und zwei Termine im Kalender stehen gegen rund CHF 4.50 Erwartungswert. Das ist die Rechnung, und sie ist nüchtern.

Die Alternative ist keine Option: Eine höhere Prämie auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung tauscht Geld gegen Aufsicht, Rechtsweg und die Selbstsperre, die im Inland auch ein Online-Casino trifft. Wer das eine gegen das andere aufrechnet, findet auf der zweiten Seite keine Zahl, sondern einen leeren Platz.

Häufige Fragen zu Freiwetten für Neukunden

Bekommt ein Neukunde in der Schweiz eine Freiwette, und von wem?

Ja, aber nur von Swisslos mit dem Produkt Sporttip und von der Loterie Romande mit Jouez Sport, und nur im jeweils eigenen Vertragsgebiet. Freispiele und Gratisguthaben brauchen ausserdem die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS. Andere bewilligte Veranstalter gibt es nicht.

Welche Aktion der Loterie Romande lief zuletzt, und was waren die Bedingungen?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis geprüft. Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS).

Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?

Das entscheiden die Teilnahmebedingungen der einzelnen Aktion, und die Bedingungen sind je Aktion unterschiedlich. Bei der zitierten Jouez-Sport-Aktion genügte ein Code aus dem Stadion im verifizierten Konto. Wer eine Einzahlung leistet, um eine Gratiswette zu erhalten, bindet Kapital, das er sonst nicht eingesetzt hätte.

Was bedeutet die vorgängige Zustimmung der Gespa für Neukundenboni?

Der Veranstalter darf ein Gratisspielguthaben erst anbieten, wenn die Aufsicht zugestimmt hat (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Deshalb sind Schweizer Neukundenaktionen klein, selten und in Bedingungen gefasst.

Worin unterscheiden sich Neukundenaktionen ausländischer Seiten bei Schutz und Rechtsweg?

Die Schweiz erkennt eine ausländische Bewilligung nicht an (Art. 4 BGS). Solche Seiten haben keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und bieten keinen Schweizer Rechtsweg; ihre Domains können auf die Sperrliste kommen. Gewinne sind je nach Kanton steuerbar, ein Einspruchsverfahren gibt es nicht.

Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»