Impressum – einzahlungsbonusch.com
einzahlungsbonusch.com erläutert Einzahlungsboni und andere Aktionen von Wettanbietern für ein Publikum in der Schweiz. Das Impressum sagt, wer die Website betreibt und wie die Inhalte zustande kommen.
Anbieterin
Unter einzahlungsbonusch.com sind Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse zu finden. Sie entsprechen Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare und vollständige Angaben zur Identität sowie eine Kontaktadresse inklusive elektronischer Post verlangt.
Gegenstand der Website
Die Website ist ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten und ihre Boni. Wetten werden hier nicht angenommen, Spielerkonten nicht geführt, Geld nicht entgegengenommen, und zwischen Leserschaft und Wettanbietern kommen keine Verträge zustande. Prognosen mit Gewinnzusage sind nicht Teil des Angebots.
Rechtsrahmen in der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS). Online-Sportwetten sind Grossspiele und stehen unter der Aufsicht der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Zwei Veranstalterinnen sind bewilligt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Geltung; Angebote ohne Schweizer Bewilligung führt die Gespa auf ihrer Sperrliste und lässt sie per DNS sperren (Art. 86 BGS). Verboten ist die Werbung für Geldspiele ohne Schweizer Bewilligung (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Haftung für Inhalte
Sorgfältig erarbeitet und regelmässig geprüft sind die Beiträge. Quoten, Wettprogramme, Boni und Teilnahmebedingungen ändern sich jedoch ständig; verbindlich bleiben die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin. Für Entscheidungen auf Grundlage dieser Inhalte übernimmt einzahlungsbonusch.com keine Haftung.
Haftung für Links
Externe Websites wurden beim Verlinken geprüft. Ihre späteren Inhalte entziehen sich dem Einfluss der Redaktion; verantwortlich ist jeweils die Betreiberin. Sobald ein rechtswidriger Inhalt bekannt wird, verschwindet der Verweis.
Urheberrecht
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Texte, Tabellen und Grafiken. Eine Nutzung, die das gesetzliche Zitatrecht übersteigt, setzt die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion voraus.
Hilfe bei Spielsucht
Sportwetten bergen ein Suchtrisiko, auch wenn ein Bonus lockt. Vertrauliche und kostenlose Beratung bieten die kantonalen Suchtberatungsstellen und die Fachstellen für Spielsucht. Bei den bewilligten Veranstalterinnen sind Limiten und eine Spielsperre möglich.
Stand: 29. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»
