Gratiswette bei der Registrierung – Spielguthaben mit Bedingungen, nicht mit Geschenkcharakter

Updated Oktober 2026
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Wer heute ein Spielerkonto eröffnet, trifft auf ein Wort, das nach Geschenk klingt: Gratiswette. Wer genau hinsieht, trifft auf ein Guthaben mit Ablaufdatum, einer Quote, die es erreichen muss, und einer Regel, die den eigenen Einsatz aus dem Gewinn heraushält. Das ist keine Nebenbemerkung. Es ist der ganze Inhalt des Angebots.

Ein leeres Wettschein-Papier und ein Kugelschreiber liegen auf einem Gartentisch auf einer Terrasse, daneben steht ein Windlicht.
Gewinne bis CHF 1'000 netto werden bei der Loterie Romande direkt dem Wallet gutgeschrieben, Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage begrenzt.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen und die Veranstalterangaben wurden gegen den Stand der Gespa-Aufsicht und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter abgeglichen.

In der Schweiz brauchen Gratisaktionen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das erklärt, warum das Angebot hierzulande klein bleibt und warum die grossen Zahlen, die ausländische Seiten bewerben, an Schweizer Schaltern nicht hängen. Wir sehen uns an, was eine Gratiswette tatsächlich ist, welche Regeln sie von der ersten Minute an einrahmen, was ein solches Guthaben in Franken wert ist und welche Anbieter für wen taugen.

Einordnung: Gratisspielguthaben mit Bedingungen

Wer eine Gratiswette sucht, sucht meistens eine Sache: einen Wettschein, der nichts kostet. Was ankommt, ist etwas anderes. Ein Gratisspielguthaben ist ein Betrag im Spielerkonto, der nur zum Wetten taugt. Er lässt sich nicht auszahlen, nicht auf ein Bankkonto überweisen, nicht in einen Gutschein tauschen. Er verschwindet, wenn die Frist abläuft, und er bringt weniger ein als der gleiche Betrag aus eigener Tasche.

Der Grund liegt in der Auszahlungsregel. Setzt ein Wettender CHF 10 eigenen Geldes auf eine Quote von 2.10 und die Wette geht auf, stehen CHF 21 auf dem Wettschein: der Einsatz und der Gewinn. Setzt derselbe Wettende ein Gratisspielguthaben von CHF 10 auf dieselbe Quote, ist der Einsatz nicht Teil der Auszahlung. Ausgezahlt werden nur die CHF 11 Nettogewinn. Der Schein sieht identisch aus. Der Unterschied liegt im Bedingungenstext, und er betrifft jeden Franken.

Dazu kommt die Quote. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einem Gratisspielguthaben ist genau das die einzige Stellschraube, an der sich drehen lässt, was am Ende herauskommt: eine Quote von 1.50 auf einem Gratisbetrag von CHF 10 bringt CHF 5, eine Quote von 1.90 bringt CHF 9. Das ist die ganze Mechanik, und sie erklärt, warum Mindestquoten in den Teilnahmebedingungen stehen. Sie sind keine Formalie. Sie schützen den Anbieter davor, dass ein Guthaben auf eine Quote von 1.05 gesetzt und der Restwert sofort abgeräumt wird.

Dasselbe gilt für die Frist. Ein Gratisspielguthaben, das 30 Tage gültig ist, verlangt innerhalb dieser 30 Tage eine Entscheidung, und zwar in einem Umfeld, in dem die Verlustlimiten bereits stehen, bevor die erste Wette überhaupt platziert werden kann. Die Frist ist damit nicht nur eine Verwaltungsfrist. Sie ist der Zeitrahmen, in dem ein Wettender unter Limiten wirtschaftet, die er selbst gesetzt hat.

Was Schweizer Veranstalter anbieten – und warum das Angebot klein bleibt

Zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide arbeiten mit Bewilligungen nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Mehr Veranstalter gibt es nicht, weil die Kantone die Zahl der Veranstalterinnen und Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Eine Liste weiterer Bewilligungen existiert nicht, weil es keine gibt.

Die Aktion der Loterie Romande zeigt, in welcher Grössenordnung sich das bewegt. Zur Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» gehörten CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer teilnehmen wollte, gab innerhalb von 7 Tagen den in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto ein. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen.

Man kann das als knausrig lesen. Man kann es auch als das lesen, was es ist: eine Werbemassnahme, die vorher genehmigt werden musste, mit einem Betrag, der einen Sportfan einmal an einen Wettschein bringt und nicht eine Woche lang bindet. Wer auf ein vierstelliges Startguthaben wartet, wartet bei den Schweizer Veranstaltern vergeblich.

Die Grundlagen: Registrierung, Konto, Identität

Gratiswetten hängen an der Registrierung, und die Registrierung ist in der Schweiz kein Formularfeld. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Ein Basketball liegt bei Sonnenuntergang auf einem leeren Aussenplatz, lange Schatten fallen über den Boden.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Dieses Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Für einen Wettenden in Genf nützt ein Swisslos-Konto also nichts, und für einen in Zürich kein Jouez-Sport-Konto. Die Wohnsitzregel steht in den Vorschriften und nicht in einer Kulanzklausel. Wer umzieht, prüft sein Konto selbst, bevor die nächste Gratisaktion auf dem Bildschirm auftaucht.

Der Weg zum Gratisspielguthaben Schritt für Schritt

Der Ablauf ist bei beiden Veranstaltern ähnlich und hat mehr Stationen, als die Werbung vermuten lässt. Zuerst steht die Registrierung mit Ausweiskopie und Adressprüfung. Danach folgt die Verifizierung, ohne die kein Konto spielbereit ist. Erst dann lässt sich entscheiden, ob ein Gratisspielguthaben überhaupt in Frage kommt, denn die meisten Aktionen setzen ein verifiziertes Konto voraus.

Wer einmal drin ist, stösst auf die zweite Hürde: das Geld auf dem Konto muss zuerst hinein. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Zwischen Registrierung und erster Wette liegen damit mehrere Schritte, und keiner davon lässt sich abkürzen, weil eine Gratiswette an ein Konto geknüpft ist, das eine Identität hat. Wer diesen Weg geht, sollte wissen, dass er mehr Daten hinterlegt als bei einem Konto ohne Bewilligung. Genau das ist der Preis der Schweizer Aufsicht.

Rechtslage: Warum Gratisaktionen genehmigt werden müssen

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt, sondern die Gespa führt diese Aufsicht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Ein Steinbrunnen auf einem stillen Dorfplatz im ersten Morgenlicht, Wasser fliesst ruhig in das Becken.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Für Gratisangebote hat das eine Folge, die den Markt prägt: Frei- oder Gratisspiele, also auch Gratisspielguthaben, brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Handvoll genehmigter Aktionen pro Veranstalter und Jahr. Das ist die Erklärung dafür, dass die Schweizer Gratiswetten selten und klein sind, und es ist die Erklärung, die auf den ausländischen Werbeseiten fehlt.

Zwei Veranstalter, ein enges Angebot, kein Wettbewerb um die höchste Startsumme. Wer aus einem Markt mit zehn konkurrierenden Willkommenspaketen anreist, wird das als Verknappung erleben. Aus Sicht des Spielerschutzes ist es Absicht.

Bewilligung, Aufsicht und was eine ausländische Lizenz hier zählt

Eine ausländische Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft. Das ist kein Auslegungsspielraum, sondern steht im Gesetz. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar; bei gewerbsmässigem Betrieb drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der Wettende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Geblockte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt. Sie nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Die Liste ist damit ein bewegliches Ziel und kein Zustand.

Wie viel das einem Wettenden tatsächlich bringt, ist eine zweite Frage. Die Blockade trifft den Zugang über den Schweizer Internetanbieter, sie trifft nicht die Website. Wer über einen anderen Weg zugreift, steht weiterhin vor einem Anbieter ohne Schweizer Verbindung zum Sperrregister. Genau hier setzt der Vergleich «Worauf es bei den Anbietern ankommt» an.

Was überhaupt gewettet werden darf

Der erlaubte Markt in der Schweiz ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste, die in der Fassung vom 10.09.2026 gilt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht, Ecken- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, und eine Esport-Sektion fehlt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Das ist der Teil, den Gratiswetten-Werbung am liebsten verschweigt. Ein Gratisspielguthaben nützt nur so viel wie das Wettprogramm, auf das es gesetzt werden kann. Wenn keine Kartenmärkte, keine Esports und keine Trainingsläufe im Programm stehen, verschwindet ein Teil der Wetten, die Wettende aus ausländischen Angeboten kennen, aus der Auswahl. Wer ein Gratisguthaben auf einen Markt setzen will, den es hier gar nicht gibt, hat nichts gewonnen und nichts verloren, ausser einer halben Stunde Suche im Wettschein.

Der Sperrbildschirm: Regeln, die den Zugang verschliessen

Die Gespa blockiert Domains, und sie führt ein Register gesperrter Personen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Eine Sperre hat eine Eigenschaft, die sie von einer Verlustlimite unterscheidet: sie ist nicht rückholbar, jedenfalls nicht auf Knopfdruck. Ein Wettender, der sich für 180 Tage sperrt, hat 180 Tage kein Konto. Das ist der Punkt, an dem die Selbstkontrolle aufhört, eine Einstellung zu sein, und ein Zustand wird. Wer diese Konsequenz nicht will, setzt eine Limite statt einer Sperre.

Die Limiten als Preis der Teilnahme

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt.

Die Limiten stehen, bevor die erste Gratiswette gesetzt wird. Das ist die Reihenfolge, die man bei ausländischen Anbietern nicht findet, und sie hat eine unbequeme Seite: die 72-Stunden-Regel schützt, aber sie nervt auch. Wer nach drei guten Wochen seine Limite erhöhen will, wartet drei Tage, und in diesen drei Tagen läuft die Frist des Gratisspielguthabens möglicherweise ab. Das Guthaben richtet sich nach dem Kontorahmen, nicht umgekehrt.

Spielerschutz: Wo die Gratiswette aufhört, frei zu sein

Eine Gratiswette ist Freizeit, bis sie eine Verpflichtung wird. Die Verlustlimiten gelten auch für sie, und sie sind die Grenze, die den Einsatzrahmen auch dann hält, wenn der Einsatz nichts gekostet hat. Das ist der Denkfehler, der Gratisguthaben umgibt: weil nichts eingezahlt wurde, fühlt sich das Setzen risikofrei an. Verlustlimiten sind aber auf Verluste bezogen, nicht auf Einzahlungen, und ein verlorenes Gratisspielguthaben zieht keine Limite herab. Was es tut, ist das Kontingent an Wetten verbrauchen, das die Limite ohnehin knapp hält.

Sportwetten stehen in der Schweiz Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Auch wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel.

Dass Schutzvorgaben nicht überall greifen, zeigt die Prüfpraxis der Gespa. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Testkauf. Wer annimmt, die Schutzvorgaben funktionierten an der Verkaufsstelle zuverlässig, sollte diese Zahl kennen.

Helfen, bevor es nötig wird

Ein Verlustlimit ist dann nützlich, wenn es vor dem ersten Verlust gesetzt wurde. Genau deshalb ist die Reihenfolge bei den Schweizer Veranstaltern richtig und unbequem: die Limite kommt vor der ersten Wette, nicht danach. Wer ein Konto eröffnet und sich zuerst für das Gratisspielguthaben interessiert, überspringt den Schritt, der später zählt.

Wer merkt, dass der Abstand fehlt, findet den Ausweg im Sperrregister. Eine Sperre ist schweizweit wirksam und umfasst auch Casinos. Sie lässt sich nicht beliebig aufheben. Allgemeine Informationen zu Steuerfragen und zur persönlichen Situation gehören zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung; zu Fragen des Spielverhaltens gibt es die Fachstellen, die an der Sperre beteiligt sind.

Was ein Gratisspielguthaben bei einem Gewinn tut

Der wichtigste Satz steht in jedem Bedingungenstext und wird in fast keiner Werbung wiederholt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos gilt zusätzlich, dass Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt wird; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Der Umkehrschluss: aus einem Gratisspielguthaben entsteht nur dann auszahlbares Geld, wenn die Wette aufgeht und der Nettogewinn als reguläres Guthaben behandelt wird. Bei einem Verlust ist das Guthaben weg. Bei einem Gewinn ist der Nettogewinn da, der Einsatz nicht. Diese Regel ist der eigentliche Unterschied zwischen einer Gratiswette und einer Wette.

Steuern: der Betrag, der selten erreicht wird

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, also gilt «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen typischen Wettenden ist das der Teil, den man getrost als theoretisch abtun darf. Ein Nettogewinn aus einem Gratisspielguthaben erreicht den Freibetrag nicht, und damit fällt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer an. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden nach der kantonalen Steuerpraxis des Thurgaus aber als Einkommen voll erfasst, unabhängig von der Höhe. Eine Steuer auf Einsätze existiert in der Schweiz nicht.

Werbekode und Kundenbindung: die zweite Seite der Gratisaktion

Gratisaktionen landen häufig im Massenversand. Bei der Aktion der Loterie Romande war der Weg zum Guthaben ein Code, der in den Stadien der National League verbreitet und innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden musste. Der Code war Region, Stadion und Frist zugleich. Wer ausserhalb der Westschweiz wohnt, hatte keine Möglichkeit, daran teilzunehmen.

Bleibt die Frage nach den Bestandskunden, die in Suchanfragen häufig direkt daneben steht. Bei Swisslos finden sich dauerhafte Boni, die kein Neukundenangebot sind: der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Das ist ein anderes Geschäftsmodell als das der Neukundenwette, und in der Sache das klügere. Der Bonus greift, wenn jemand ohnehin kombiniert, und er belohnt grössere Kombinationen stärker. Die Kurve von 5 % auf 100 % liest sich wie eine Einladung, fünfzehn Voraussagen auf einen Schein zu schreiben. Wer das versucht, merkt schnell, warum die Gewinnquote einer solchen Kombination sparsam lächelt: mit jeder Voraussage wächst die Gesamtquote, aber auch die Zahl der Dinge, die alle eintreffen müssen.

Neukundenangebote mit Gratiswette: was sie an Bedingungen tragen

Gratiswetten bei der Registrierung unterscheiden sich in drei Dingen, und keines davon steht in der Überschrift einer Werbeanzeige: die Frist, die Mindestquote und die Frage, ob aus dem Guthaben je auszahlbares Geld wird. Wer diese drei Punkte prüft, prüft das ganze Angebot. Wer sie überspringt, prüft den Aktionsbetrag, und der Aktionsbetrag sagt am wenigsten.

Die Frist ist die schärfste dieser drei Kanten, weil sie verstreicht. Ein Spielguthaben, das 30 Tage gültig ist, gibt einem Wettenden 30 Tage, um ein Ereignis zu finden, das ihm auch inhaltlich zusagt. Wer an Tag 28 nach einem Spiel sucht, das er zufällig an einem Gratisguthaben vorbeiziehen lassen kann, die alles entscheidende Frage zum Wettprogramm gestellt und damit die Gratiswette nur noch zu einer Frist gemacht. Die Frist des Guthabens und die 30-Tage-Verlustlimite laufen nicht parallel; sie sind zwei Fristen, die unterschiedlich beginnen.

Die Mindestquote entscheidet, wie viel aus dem Guthaben werden kann. Eine Grenze von 1.50 lässt mehr Spielraum als eine Grenze von 2.00. Ein Anbieter, der eine hohe Mindestquote verlangt, überlässt dem Wettenden die Wahl zwischen einer sicheren kleinen Quote und einer unsicheren grossen. Das klingt nach Freiheit und ist eine Vorgabe: der Anbieter weiss, dass ein Guthaben auf eine sehr niedrige Quote in kürzester Zeit in Nettogewinn verwandelt wird, und verhindert mit der Mindestquote, dass dieses eine Mal durchkommt.

Die Auszahlbarkeit ist die dritte Kante und die schärfste. Wo das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist, wo aus einem Gewinn nur der Nettogewinn bleibt, ändert sich die Rechnung, und sie ändert sich nicht zu Gunsten des Wettenden.

Was ein Gratisspielguthaben von CHF 10 wert ist

Nehmen wir die drei Bestandteile, die auf dem Tisch liegen. Der Betrag beträgt nominal CHF 10, er ist nicht auszahlbar, und der Einsatz wird beim Gewinn nicht zurückbezahlt. Als Beispiel nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90. Diese Quoten sind ein Rechenbeispiel und kein Preis, den ein Anbieter ausweist.

Rechnen wir die Auszahlungsquote dieses Marktes: der Quotenschlüssel liegt bei ungefähr 0.95, der Buchmacher behält also 5 % von jedem gesetzten Franken. Diese 5 % spielen bei einem Gratisguthaben eine Rolle, weil das Guthaben wie ein echter Einsatz in diesen Markt läuft. Multipliziert man den Anteil am Gratisbetrag, der beim Gewinn hängen bleibt, mit dem Quotenschlüssel, so ergibt sich ein durchschnittlicher Wert von etwa CHF 4.50 pro Aktionsguthaben; je nach gewählter Quote liegt er zwischen rund CHF 4.30 und CHF 5.20. Das ist keine Zusage über den Ausgang einer Wette, sondern der rechnerische Durchschnitt über viele solcher Wetten: im Einzelfall steht entweder der volle Nettogewinn aus dem Guthaben oder der Gewinn entfällt ganz.

Wer CHF 10 Spielguthaben in einen Fünfzig-Fünfzig-Markt legt, riskiert also nominal zehn Franken, um im Mittel etwa viereinhalb Franken zu bekommen. Man muss das nicht kompliziert nennen, aber man sollte es auch nicht geschenkt nennen. Es ist eine Wette auf ein Gratisguthaben, und die Quoten sind ausgeglichen.

Steuerlich bleibt es bei der Faustregel: ein Gewinn in dieser Grössenordnung liegt weit unter dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, und für die üblichen Fälle gilt «je nach Kanton» erst gar nicht, weil der Schwellenwert mühelos unterboten wird.

Warum die Schweizer Aktionen so klein ausfallen

Die Antwort liegt im Bewilligungsweg. Eine Gratisaktion braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer aus 32 genehmigten Aktionen im Jahr ein Werbebudget schöpfen soll, kommt nicht auf die Beträge, die in ausländischen Anzeigen stehen. Die Grösse der Aktion ist eine Nebenfolge des Aufsichtsverfahrens, keine Zurückhaltung der Veranstalter aus Sparsamkeit.

Man kann das als Wettbewerbsnachteil der Schweizer Veranstalter lesen. Man kann es auch so lesen: die Zahl 32 beschreibt einen Markt, in dem jedes Gratisguthaben durch ein Verfahren gegangen ist, bevors es auf dem Bildschirm erschien. Bei einer ausländischen Seite gibt es kein entsprechendes Verfahren, und damit auch keine geprüfte Zahl. Das ist der Preis beider Modelle, und er ist unterschiedlich hoch.

Was der Aktionsbetrag nicht aussagt

CHF 10 klingt nach wenig, und für einen Wettenden mit einem Budget von CHF 50 im Monat sind CHF 10 Gratisspielguthaben ein erheblicher Teil des Monatsrahmens; genau diese Gruppe profitiert am meisten von einer Aktion. CHF 10 sind bei einem Monatsbudget von CHF 300 Rauschen. Wer die Schlagzeile liest, sieht dieselbe Zahl; die Wirkung ist eine andere, und sie hängt am eigenen Rahmen.

Interessanter als der Betrag ist, was das Guthaben auslöst. Ein Wettender, der wegen einer Aktion zum ersten Mal ein Konto eröffnet, legt Verlustlimiten fest und gibt Ausweisdaten heraus. Dieser Schritt steht in keinem Verhältnis zu CHF 10. Er steht in einem Verhältnis zur nächsten Entscheidung, die folgt. Wer sich das klarmacht, fährt mehr Nutzen aus dem Kontorahmen als aus der Aktion selbst heraus.

Vergleich: Worauf es bei den Anbietern ankommt

Ein Vergleich von Buchmachern achtet auf anderes als den Aktionsbetrag. Limiten, Auszahlungsregeln, Zahlungswege und Wettprogramm entscheiden darüber, ob ein Konto brauchbar ist. Ein Spielguthaben von CHF 10 ändert an keinem dieser Punkte etwas. Es ist der Anlass, ein Konto zu prüfen, nicht das Ergebnis der Prüfung.

Bei den beiden Schweizer Veranstaltern fällt das Wettprogramm durch dieselbe geschlossene Liste auf: nur Sportwetten, kein Wetter, keine Politik, kein Fernsehen, und Ecken- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie eine Esport-Sektion. Bei den ausländischen Anbietern, die hier gelistet sind, gibt es gar keine Schweizer Bewilligung, und damit auch keine Schweizer Verbindung zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht über das Wettprogramm.

Die folgende Einordnung stellt die zwei bewilligten Veranstalter den gelisteten ausländischen Marken gegenüber. Die beiden Gruppen stehen nebeneinander, nicht auf derselben Stufe: bewilligt und ohne Schweizer Bewilligung sind zwei verschiedene Zustände.

Brand Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
PowBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
20Bet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
myBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
ZotaBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
Bettilt keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
Unibet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
Sportuna keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
Wettigo keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung

Die Spalte zur Bewilligung ist bei acht Marken dieselbe, und das ist keine Bequemlichkeit der Darstellung, sondern der Befund. Wer sie liest, liest denselben Satz achtmal, weil acht Marken dieselbe Ausgangslage haben. Bei einem Vergleich wäre das ein Fehler; in der Rechtslage ist es die Tatsache.

Die Zahl in der ersten Spalte der Tabelle ist damit nicht nur eine Angabe, die eine Marke auszeichnet. Sie markiert eine Grenze. Oberhalb der ersten beiden Zeilen gibt es ein Sperrregister, eine Aufsichtsbehörde, einen Rechtsweg und eine geschlossene Liste erlaubter Märkte. Unterhalb nicht.

Wie die Bewertung zustande kommt

Bewertet wird hier nach Dingen, die ein Wettender selbst nachprüfen kann: ob eine Schweizer Bewilligung besteht, wie der Zugang geregelt ist, welche Limiten gelten, wie Auszahlungen laufen und welches Wettprogramm geboten wird. Der Aktionsbetrag spielt dabei eine untergeordnete Rolle, weil er einmalig ist und ein Konto über Jahre genutzt wird.

Ein hoher Aktionsbetrag allein sagt wenig über die Qualität. Er sagt etwas über das Werbebudget. Die Frage, die ein Konto überdauert, lautet: was passiert mit dem Guthaben, wenn eine Wette aufgeht, und was passiert, wenn nicht.

Bei den Schweizer Veranstaltern sind beide Antworten geregelt und nachlesbar. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hängt die Antwort an dessen eigenen Bedingungen, und es gibt keine Schweizer Stelle, die sie prüft. Das ist das eine Qualitätsmerkmal, das sich nicht wegrechnen lässt, egal wie hoch der Aktionsbetrag ist.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge beginnt mit den zwei Veranstaltern, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, und führt danach die gelisteten ausländischen Marken auf. Die beiden Gruppen sind getrennt, weil sie rechtlich nichts miteinander zu tun haben. Jede Bewertung stützt sich auf das, was die jeweilige Marke und die Bewilligungslage hergeben.

Swisslos Sporttip: die volle Schweizer Bewilligung

Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Grösser kann eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten nicht sein, denn mehr als zwei Veranstalter lässt das System nicht zu.

Der Zugang ist regional begrenzt: Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto für jemanden in Lausanne ist schlicht nicht vorgesehen.

Beim Geld sieht es so aus: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit Mindestbetrag CHF 20 und höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen; gekauft werden kann nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zur Verfügung, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. In 365 Tagen werden Spielguthaben zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Limiten sind zweistufig. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige; Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit CHF 1 Minimum arbeitet, kann ein Gratisspielguthaben vollständig in einen einzigen Schein legen.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann jederzeit geändert werden. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs zählen mit Quote 1.00, ebenso in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid. Abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet.

Was folgt daraus? Swisslos ist der Anbieter mit der breitesten Aufsicht und dem engsten Spielraum. Die Limitenstruktur ist die strengste im Vergleich, die Auszahlung mit automatischer Gutschrift bis CHF 1’000 ist bequem, und das Gratisspielguthaben bleibt auch hier ein Betrag, der nicht auszahlbar ist. Der teure Punkt ist nicht die Aktion, sondern die Enge: wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, kommt nicht hinein, und wer in einen Markt wie Eckbälle setzen will, findet ihn im Programm nicht. Die Frist von 72 Stunden für eine Limitienerhöhung ist der zweite Punkt, der betrifft, wer nach einer Verlustserie nachjustieren will. Dazwischen liegt alles, was Schweizer Sportwetten ausmacht.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Bewilligung

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch sie hält eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Die Bewilligung ist dieselbe Art wie bei Swisslos, das Verbreitungsgebiet ein anderes.

Der Zugang ist auf die sechs Kantone begrenzt. Wer in Freiburg wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer in Solothurn wohnt, nicht. Die 2’350 Verkaufsstellen sind ein Hinweis darauf, wie die Loterie Romande arbeitet: sie ist keine reine Online-Marke, sondern ein Vertriebsnetz mit digitalem Anschluss. Für jemanden, der in einem Dorf im Wallis wohnt und dort ohnehin Lotterielose kauft, ist das der kürzeste Weg zu einem Wettschein.

Beim Geld ist die Loterie Romande grosszügiger als Swisslos. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Gratiswette dieses Veranstalters in ihrer konkreten Form: CHF 10, eine Woche Zeit für die Eingabe, vier Wochen Zeit für das Setzen.

Was daran auffällt: die Einzahlungsgrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage ist keine Schranke für normale Wettende. Sie ist eine Obergrenze, die für die meisten Konten nie in Sichtweite gerät. Die relevante Grenze liegt tiefer und ist unbequemer: das Gratisspielguthaben bleibt 30 Tage gültig, und wer es in einem ruhigen Märzwochenende verstreichen lässt, hat nichts verloren, aber auch nichts gehabt. Die Aktion ist also ein Aufmerksamkeitsfenster, keine dauerhafte Vergünstigung.

PowBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

PowBet hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten. Eine berichtete Bewilligung aus einem anderen Land ist in der Schweiz nicht feststellbar und hat ohnehin keine Wirkung. Das Unternehmen ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Die drei Punkte, die daraus folgen, sind handfest. Erstens: keine Schweizer Aufsicht über das Wettprogramm, also keine Gewähr, dass nur die Sportarten und Wettarten angeboten werden, die in der Schweiz bewilligt wären. Zweitens: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, also kein Mechanismus, der einen gesperrten Menschen draussen hält. Drittens: kein Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung stockt.

Wer dort ein Konto führt, tut das bewusst ausserhalb des Schweizer Systems. Als Vergleichsgrösse in diesem Feld ist die Marke nützlich; als Empfehlung taugt sie nicht.

20Bet: dieselbe Ausgangslage, dieselbe Offenheit

Bei 20Bet liegt es genau gleich: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung ohne Feststellbarkeit und ohne Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste.

Der Unterschied zu PowBet liegt nicht in der Bewilligungslage, sondern in dem, was ein Wettender dort sucht. Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung ein Konto eröffnet, sucht in der Regel ein Wettprogramm, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, oder eine Aktion, die es hier nicht gibt. Genau diese Erwartung ist der Punkt, an dem die Rechnung beginnt: die Folge der fehlenden Aufsicht ist nicht eine Formalie, sie ist die Bedingung, unter der das Angebot existiert.

Steuerlich kommt eine zweite Besonderheit hinzu. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden nach der kantonalen Steuerpraxis des Thurgaus aber als Einkommen voll erfasst, unabhängig von der Höhe. Wer hier gewinnt, muss den Gewinn in der Steuererklärung angeben, und der Freibetrag, der Schweizer Gewinne schützt, greift nicht.

myBet: die unauffällige Variante

myBet steht in derselben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Bewilligung nicht feststellbar und ohne Wirkung hierzulande, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrlistung.

Was diese Marke interessant macht, ist weniger die Marke als die Gruppe. Acht der zehn gelisteten Anbieter tragen denselben rechtlichen Status. Wenn in einem Vergleich acht Zeilen identisch sind, ist der Vergleich nicht der Ort, an dem sich diese Anbieter unterscheiden lassen, sondern die Bewilligungslage ist die eine Information, die für alle acht gleich gilt. Wer zwischen ihnen wählen will, wählt zwischen Werbebotschaften, nicht zwischen Schutzniveaus.

Dass myBet hier aufgeführt wird, heisst genau das: die Marke ist eine der Domains, die Schweizer Wettende antreffen, und sie wird nach denselben Kriterien beschrieben wie die anderen. Das ist die Beschreibung, nicht eine Bewertung des Produkts.

ZotaBet: dieselbe Ausgangslage, andere Bewerbung

ZotaBet: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Bewilligung ohne Feststellbarkeit und ohne Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistung möglich.

Wer eine Gratiswette bei der Registrierung sucht, findet Angebote dieser Art am häufigsten auf solchen Seiten. Das ist kein Zufall, sondern der Kern des Geschäftsmodells: eine Aktion, die nach Schweizer Recht die vorgängige Zustimmung der Gespa bräuchte und hier nicht erteilt werden kann, wird über ein Angebot ausserhalb des Schweizer Systems zugänglich. Die Aktion ist damit nicht gratis; sie hat einen Preis, der später anfällt und nicht in Franken bemessen ist.

Der Punkt, den ein Wettender dabei übersieht: die Sperrliste ist ein bewegliches Ziel. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Ein Zugang, der heute funktioniert, kann morgen blockiert sein, und dann steht die Frage im Raum, ob Einsätze und Gewinne noch erreichbar sind.

Bettilt: eine Marke unter vielen ohne Bewilligung

Bettilt trägt denselben Status: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Bewilligung nicht feststellbar und ohne Wirkung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Aufnahme in die Sperrliste möglich.

Die Zahl, die diese Gruppe beschreibt, ist 671. So viele Domains standen Ende 2025 auf der Sperrliste, seit der ersten Liste vom 3. September 2019. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home im Zusammenhang mit Domain-Hopping und führt bet365 auf der Liste. Wer sieht, dass bekannte Namen dort landen, versteht, dass die Liste kein Verzeichnis von Randmarken ist.

Für die Bewertung heisst das: die Frage ist nicht, ob eine einzelne ausländische Marke seriös wirkt, sondern ob es eine Schweizer Stelle gibt, die im Streitfall etwas tun kann. Bei Bettilt gibt es sie nicht.

Unibet: bekannter Name, gleiche Bewilligungslage

Auch Unibet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Bewilligung ist für die Schweiz nicht feststellbar und hat hier keine Wirkung; keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistung möglich.

Bekannte Namen ändern nichts an der Rechtslage und auch nichts am Spielerschutz. Das ist die unbequeme Pointe dieser Gruppe: ein Unternehmen, das in anderen Märkten mit Bewilligungen arbeitet, wird in der Schweiz nicht dadurch zu einem bewilligten Anbieter. Es fällt unter dieselbe Regel wie jede andere Marke ohne Bewilligung.

Was ein Wettender mit einem Konto dort bekommt, ist ein Produkt ohne Schweizer Aufsicht über das Wettprogramm und ohne Schweizer Mechanismus für den Streitfall. Wer den Namen kennt, kennt die Marke. Die Bewilligung kennt er damit nicht.

Sportuna: ohne Schweizer Anschluss

Sportuna: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Bewilligung ohne Feststellbarkeit und ohne Wirkung in der Schweiz, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistung möglich.

Bemerkenswert ist hier vor allem, was ein Konto ohne Schweizer Bewilligung nicht hat: keinen Anschluss an das Sperrregister. Ein Mensch, der sich bei Swisslos für 180 Tage gesperrt hat, bleibt bei Swisslos draussen. Bei Sportuna gibt es keinen Mechanismus, der ihn ausschliesst, weil es keinen Registeranschluss gibt.

Für einen Wettenden mit einem schwierigen Verhältnis zum Spielen ist das kein Detail. Es ist der Unterschied zwischen einer Sperre, die hält, und einer Sperre, die auf einer freiwilligen Selbstbindung an einer Stelle beruht, die dazu nicht verpflichtet ist.

Wettigo: die letzte Zeile derselben Liste

Wettigo schliesst die Liste mit demselben Status: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Bewilligung nicht feststellbar und ohne Wirkung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistung möglich.

Acht Marken, ein Status, ein Vergleich, der bei ihnen nichts mehr zu sortieren hat. Die Sortierung ergibt sich aus dem, was darüber steht: einer bewilligten Veranstalterin mit einer Registeranbindung, einer geschlossenen Liste erlaubter Märkte, einem Rechtsweg und einem Sperrregister. Was darunter steht, ist Alternativen ohne diese vier Eigenschaften.

Wer die Liste bis hier gelesen hat, kennt den Befund: bei acht der zehn Anbieter ist die Bewilligungslage die einzige Zeile, die für die Entscheidung zählt. Alles andere ist Ausstattung.

Wo der Leser nachprüft, was hier steht

Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Aktionen lassen sich an einer Stelle überprüfen, an der sie auch im Streitfall gelten: in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos und der Loterie Romande stehen dort die Limiten, die Auszahlungsregeln, die Gültigkeitsdauern und die Fristen für Gratisspielguthaben. Wer vor der Registrierung einen Punkt prüfen will, prüft ihn dort und nicht in einer Anzeige.

Für die Rechtmässigkeit einer Seite ist die Liste der Gespa die entscheidende Quelle. Steht eine Domain dort, greift die Zugangssperre. Steht sie nicht dort, heisst das nicht, dass ein Anbieter Schweizer Bewilligungen hätte; die Liste erfasst blockierte ausländische Domains, nicht die Bewilligungen.

Bei Steuerfragen bleibt es bei einem Satz: allgemeine Informationen gehören zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung, weil die Freibeträge kantonal abweichen. Und dort, wo es um das eigene Spielverhalten geht, gibt es die Fachstellen, die an einer Spielsperre beteiligt sind. Ein Wahrzeichen geht anders, aber mit der Regel in der Hand lässt sich arbeiten.

Häufig gestellte Fragen

Erhalten Neukunden bei der Registrierung in der Schweiz eine Gratiswette?

Nicht automatisch. Die beiden bewilligten Veranstalter führen nur selten Aktionen, und eine Gratisaktion braucht vorab die Zustimmung der Gespa. Die Loterie Romande gab zur Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben an 7’000 Personen aus, gebunden an einen Code aus den Stadien. Eine Registrierung allein löst kein Guthaben aus.

Warum fallen Gratisaktionen der beiden Veranstalter klein aus?

Weil jede Gratisaktion zuerst genehmigt werden muss. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Aus dieser Zahl lassen sich keine grossen Werbebeträge schöpfen. Dazu kommt, dass nur zwei Veranstalter zugelassen sind, also kein Wettbewerb um die höchste Startsumme entsteht.

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit zurückbezahlt?

Nein. Der Einsatz eines Gratisspielguthabens ist nicht Teil der Auszahlung; ausgezahlt wird nur der Nettogewinn. Bei CHF 10 Guthaben und einer Quote von 1.90 stehen am Ende CHF 9, nicht CHF 19. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ohnehin nicht auszahlbar, und aus dem Guthaben wird erst über den Gewinn ein auszahlbarer Betrag.

Wie hoch war das Guthaben der Loterie-Romande-Aktion, und wie lange galt es?

Das Guthaben betrug CHF 10 pro teilnehmender Person, insgesamt 7’000 Stück, und war 30 Tage gültig. Der Code musste innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt im verifizierten Konto eingegeben werden. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen in den National-League-Stadien.

Ab welchen Beträgen werden Gewinne bei der Loterie Romande direkt dem Wallet gutgeschrieben?

Gewinne bis CHF 1’000 netto schreibt die Loterie Romande direkt dem Wallet gut. Darüber erfolgt die Auszahlung auf das Konto der angegebenen IBAN. Beim Veranstalter Swisslos liegt die Schwelle gleich: bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung läuft die Gutschrift automatisch, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.

Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bei Registrierung bewerben?

Sie haben keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen. Gewinne daraus sind nach der kantonalen Steuerpraxis des Thurgaus voll steuerbar.

Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»