Online-Wettanbieter mit Gratiswette im Vergleich – und was die Freiwette am Ende kostet

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 – Bewilligungsangaben geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsichtsinformationen der Gespa.

Ein Tischfussballtisch steht in einem leeren Raum, auf dem grünen Spielfeld liegt eine einzelne Kugel im Licht eines Fensters.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Eine Gratiswette klingt nach einem Geschenk, das nichts kostet. Sie kostet etwas. Nur selten in Franken, fast immer in Bedingungen: einer Mindestquote, die jede Voraussage erreichen muss, einer Frist, nach der die Wette verfällt, und einer Regel, die in der Schweiz strenger ist als in jedem Nachbarland – bei einer Freiwette wird nur der Gewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz. Wer eine Wette über CHF 10 platziert und gewinnt, bekommt nicht CHF 20 zurück, sondern CHF 10.

Dazu kommt ein zweiter Kostenposten, der nichts mit dem Anbieter zu tun hat, sondern mit dem Recht: Gratisspielguthaben braucht in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das begrenzt den Markt auf zwei Veranstalter und eine Handvoll kleiner Aktionen pro Jahr. Wer nach einem grossen Neukundenpaket mit dreistelligem Bonus sucht, sucht in der Schweiz vergeblich – und findet stattdessen ausländische Marken ohne Bewilligung, bei denen dieselbe Suche in ein anderes Rechtsgebiet führt. Genau dort entstehen die Kosten, die niemand auf ein Plakat druckt: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und im Streitfall ein Ansprechpartner in einer Jurisdiktion, die den Schweizer Spieler nicht kennt.

Grundlagen: Was eine Gratiswette ist und was sie nicht leistet

Bei einer normalen Wette setzt der Wettende Kapital ein, das er verliert, wenn die Voraussage falsch ist. Bei einer Freiwette setzt er keines ein. Der Anbieter stellt den Wetteinsatz, der Wettende bringt nur die Voraussage. Trifft sie zu, wird der Nettogewinn gutgeschrieben – der Einsatz hingegen nicht, der stammt ja nicht vom Wettenden. Trifft sie nicht zu, ist nichts verloren, weil nichts eingezahlt wurde.

Ein Torwarthandschuh liegt im Strafraum auf frisch gemähtem Rasen, dahinter das leere Tor im Gegenlicht.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Das ist der ganze Mechanismus, und er ist die Grundlage für jede Bewertung einer Aktion. Wer mit einer Gratiswette von CHF 10 bei Quote 2.10 gewinnt, erhält CHF 11 auf dem Konto, nicht CHF 21. Die Differenz zwischen einer Normalwette und einer Freiwette gleicher Höhe und gleicher Quote ist exakt der Einsatz. Bei zehn Franken ist das verkraftbar. Bei einer Aktion, die «bis zu CHF 100 Gratiswette» verspricht, ist der Unterschied zwischen den beiden Rechnungen ein Guthaben von CHF 100, das bei einer Normalwette zurückkäme und bei einer Freiwette nicht.

In der Schweiz heisst dieses Konstrukt in der Sprache der Veranstalter und ihrer Reglemente Gratisspielguthaben, in der Sprache des Marktes Gratiswette oder Freiwette. Beide Begriffe bezeichnen dasselbe, und beide werden hier verwendet, weil ein Leser beide im Netz findet. Wichtig ist die dritte Vokabel, die niemand benutzt: Einzahlungsbonus. Der setzt eine Einzahlung voraus, wird in Geld ausgezahlt und funktioniert nach völlig anderen Regeln. Wer auf Schweizer Anbieter trifft, trifft auf die erste Sorte.

Der Unterschied zwischen einem Guthaben und einem Preisgeld

Ein Guthaben, das auf dem Spielerkonto liegt, sieht wie Geld aus und ist keines. Die Schweizer Veranstalter schreiben Gratisspielguthaben ausdrücklich als nicht auszahlbar fest: es dient dem Wetten, nicht dem Abheben. Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern die Grundstruktur eines jeden Bonus – aber in der Schweiz fällt sie mit einer zweiten Regel zusammen, die sie verschärft. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein auf den Namen des Kontoinhabers lautendes Bank- oder Postkonto. Anonyme Wege existieren im bewilligten Schweizer Markt nicht, und ein Bonusweg über ein fremdes Konto schon gar nicht.

Für den Leser heisst das: Der Wert einer Gratiswette wird nicht auf dem Kontoauszug sichtbar, sondern nur darüber, ob die daraus entstandene Wette trifft. Ein Gratisguthaben von CHF 10, das liegen bleibt, hat denselben Wert wie ein nicht eingelöster Gutschein. Das ist für die Bewertung entscheidend, denn Marketingzahlen wie «CHF 10 Spielguthaben» messen eine Obergrenze, nicht einen Ertrag.

Bedingungen, die einen Freiwett-Wert halbieren

Drei Bedingungen entscheiden darüber, was von einer Freiwette übrig bleibt. Die erste ist die Mindestquote: Wer Voraussagen nur ab einer bestimmten Quote placieren darf, hat weniger Auswahl, und niedrige Quoten sind genau die, die der Markt am ehesten hergibt. Die zweite ist die Frist, innerhalb derer die Wette gesetzt werden muss; ein Guthaben, das in dreissig Tagen verfällt, verlangt eine Entscheidung in dreissig Tagen. Die dritte ist der Prozentsatz, mit dem der Gewinn erhöht oder begrenzt wird, wenn mehrere Voraussagen kombiniert werden.

Der Sporttip-Kombiboost verbindet alle drei. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer mit fünfzehn Voraussagen auf Quote 100 % Aufschlag kommt, wettet nicht mehr auf Fussball, sondern auf fünfzehn Einzelereignisse, von denen jedes eintreffen muss – die Erhöhung wächst, die Eintrittswahrscheinlichkeit schrumpft schneller.

Rechtslage: Warum es in der Schweiz kaum Gratiswetten gibt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und unterstehen der Aufsicht der Gespa, nicht der ESBK, die nur die Casinos kontrolliert. Eine Bewilligung zerfällt in zwei Teile, die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Für ausländische Marken gibt es keine Bewilligung mehr, und sie ist auch nicht vorgesehen – eine ausländische Konzession, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Ein Holzsteg führt über einen klaren Bergbach, im Hintergrund Wiesen und steile Hänge im Morgenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Diese Ordnung erklärt, warum die Suche nach einer Gratiswette in der Schweiz so mager ausfällt. Ein Geschenk braucht eine Erlaubnis. Freispiele und Gratisguthaben dürfen nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa herausgegeben werden; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zweiunddreissig Aktionen für das ganze Land, in einem ganzen Jahr, verteilt auf zwei Veranstalter. Wer daraus schliesst, der Schweizer Markt sei unattraktiv, übersieht, was er dafür bekommt: eine geschlossene Aufsicht, ein Sperrregister, Rechtsschutz im eigenen Land.

Der Preis dieser Ordnung ist die Enge. Nur Sportwetten sind erlaubt, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Was gewettet werden darf, steht in einer geschlossenen Liste der Gespa mit den autorisierten Sportarten, Wettbewerben und Wettarten; Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Eintritt in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Ecken- und Kartenmärkte suchen Leser auf dieser Liste vergebens, ebenso einen Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind zulässig, wo der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Märkte.

Spielerschutz und Limiten: Was eine Aktion nicht ausser Kraft setzt

Eine Gratiswette ist keine Ausnahme von den Schutzregeln. Wer sein Konto eröffnet, legt Limiten fest, bevor er die erste Wette platziert, und diese Limiten gelten auch für das Guthaben aus einer Aktion.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das Gesetz verlangt 24 Stunden, die Veranstalter wenden 72 an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Reihenfolge ist der eigentliche Schutzmechanismus: Wer im Verlauf eines Abends merkt, dass er zu viel riskiert, kann sofort bremsen und nicht sofort nachlegen. Wer die Limite erhöhen will, muss drei Tage warten und in dieser Zeit mit der alten Limite auskommen.

Neben den Limiten steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Das ist die Grenze zwischen dem bewilligten und dem ausländischen Angebot, und sie ist die einzige, die wirklich zählt. Ein Spieler bei einem Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, der sich sperren lässt, ist danach auch bei den Casinos und im benachbarten Liechtenstein gesperrt. Bei einer Marke ohne Bewilligung existiert dieser Registereintrag nicht. Die Sperre wirkt dort nicht, weil kein Zugang zu diesem Register besteht. Wer also nach einer Gratiswette bei einem ausländischen Anbieter weiterspielt, spielt ohne das Netz, das ihn im bewilligten Markt auffängt.

Ein Testkaufbefund der Gespa aus dem Jahr 2025 gehört in dieselbe Abteilung: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng, und eine Aktion, die an einem Verkaufspunkt beworben wird, wird nicht dadurch harmlos, dass sie in einem bewilligten Vertriebskanal steht.

Neukundenangebote mit Freiwette: die Zahlen hinter dem Versprechen

Sobald eine Aktion mit Zahlen wirbt, lohnt der Blick auf die drei Angaben, die in der Werbung kleiner gedruckt sind als der Betrag: den Bezug der Wette, die Frist und die Auszahlungsregel.

Die Loterie Romande liefert das sauberste Beispiel einer eng begrenzten Schweizer Aktion. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, die Gutschrift war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Rechnen wir das durch, in Franken und in Tagen. CHF 10 Spielguthaben, dreissig Tage Gültigkeit, nicht auszahlbar. Der Gegenwert entsteht erst, wenn daraus eine Wette wird und diese trifft – und dann fällt nur der Gewinn an. Wer den Höchstfall nimmt, muss also in einem Zeitraum, der kürzer ist als ein Monat, eine Wette setzen, mit einem Guthaben, das er nicht abheben kann, um einen Gewinn zu erzielen, der ausgezahlt wird. Das ist keine Verurteilung der Aktion; für einen Stammkunden mit einem Jouez-Sport-Konto ist es ein kleiner, sauberer Zuschuss. Für jemanden, der extra wegen dieser zehn Franken ein Konto eröffnet, ist es mehr Aufwand als Wert.

Der zweite Kostenblock liegt in den Kontoregeln selbst. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Was eine Gratiswette in Euro wert ist, bleibt offen, weil kein Schweizer Veranstalter einen Euro-Bonus führt. Wer einen Euro-Bonus auf einer ausländischen Seite sieht, liest eine Zahl aus einem anderen Rechtsgebiet.

Wie viel eine Freiwette in einem Zwei-Weg-Markt einbringt

Der Wert einer Freiwette lässt sich berechnen, und das Ergebnis ist ernüchternd – es ist die Zahl, die jede Marketingangabe überlebt. Nehmen wir als Beispiel das Gratisspielguthaben von CHF 10 aus der Loterie-Romande-Aktion und einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 auf beiden Seiten. Dieser Markt ist ein Rechenbeispiel, kein quotiertes Angebot.

Der Quotenschlüssel dieses Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte beider Quoten, also aus 1 geteilt durch die Summe von 1 durch 1.90 und 1 durch 1.90. Das ergibt einen Auszahlungsanteil von 95 %. Der Rest von 5 % ist die Marge, die der Veranstalter von jedem auf diesen Markt gesetzten Franken behält.

Der Wert der Freiwette ergibt sich, indem der Gewinn aus dem Einsatz, dem Quotenverhältnis und diesem Auszahlungsanteil zusammengeführt wird. Bei CHF 10 Freiwette, Quote 1.90 und einem Markt, der 95 % der Einsätze zurückzahlt, liegt der durchschnittliche Wert der Wette bei rund CHF 4.50. Der Fairwert derselben Wette in einem margefreien Markt läge bei CHF 4.74 – die Marge ist der Grund für die Differenz.

CHF 4.50 aus einem Versprechen von CHF 10. Das ist keine Kritik an der Aktion, sondern eine Eigenschaft jeder Freiwette: die Hälfte ihres Nennwerts verdampft, weil der Einsatz nicht zurückfliesst. Diese Rechnung ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Aktionsbetrag in einem Markt mit 95 % Auszahlung gesetzt wird; sie sagt nichts über irgendeine einzelne Wette voraus und verspricht keinen Gewinn.

Umsatzbedingungen und was sie kosten

Umsatzbedingungen trennen einen Bonus, der einem Konto gutgeschrieben wird, von einem, der im Portemonnaie landet. Sie verlangen, dass ein bestimmter Betrag mehrfach gesetzt wird, bevor eine Auszahlung möglich ist.

Eine Wette auf einen Markt mit 5 % Marge zahlt im Erwartungswert 95 % des Einsatzes zurück; die Marge von 5 % bleibt beim Veranstalter. Wer umzurechnende 1’000 Franken setzen muss, gibt im Erwartungswert 50 Franken an Marge ab – das ist der Preis der Umsatzbedingung, und er ist unabhängig davon, ob eine einzelne Wette trifft. Diese Rechnung ist kein Widerspruch zur Gratiswette, sondern ihre Ergänzung: Bei einem Guthaben, das nicht auszahlbar ist, entscheidet die Umsatzbedingung darüber, ob aus dem Guthaben je ein Auszahlungsbetrag wird.

Zusätzlich verlangt fast jede Umsatzbedingung eine Mindestquote. Ein Markt mit Quote 1.50 und einem Auszahlungsanteil von 95 % zahlt von jedem gesetzten Franken 95 Rappen zurück; niedrigere Quoten und Kombinationen mit vielen Beinen verkleinern diesen Anteil weiter, weil jede zusätzliche Marge in die Gesamtquote eingeht. Wer die Umsatzbedingung mit vielen kleinen Wetten auf hohe Quoten erfüllt, verliert weniger Marge, trägt aber mehr Varianz. Wer sie mit einer einzigen grossen Wette erfüllt, hat ein Ereignis, an dem alles hängt.

Warum ein Gratisguthaben verfällt und was das kostet

Fristen sind der unauffälligste Kostenblock, weil sie keine Zahl im Bedingungstext sind, sondern eine Zahl auf der Uhr. Eine Gutschrift, die 30 Tage gilt, verlangt eine Entscheidung innerhalb einer Frist, und die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ist mit ihren 7’000 Stück ein gutes Beispiel dafür: nicht jeder, der den Code gelesen hat, hat innert 7 Tagen ein verifiziertes Konto gehabt.

Die Uhr läuft in der Regel ab dem Moment, in dem das Guthaben im Konto erscheint. Deshalb der Rat, den jede Bewertung einer Freiwette wiederholt und den die Werbung selten ausspricht: Wer ein Konto für eine Aktion eröffnet, sollte die Verifikation vorher abschliessen, nicht nachher. Ein nicht auszahlbares Guthaben, das verfällt, ist verloren; ein Guthaben, das in eine Wette überführt wird, ist es nicht.

Wer sich für eine Aktion entscheidet, tut gut daran, die Aktion selbst zur Prüfgrösse zu machen: die Gültigkeit in Tagen, den Betrag in CHF, die Auszahlbarkeit des Guthabens, all das steht in den Teilnahmebedingungen des Veranstalters und nicht in der Werbeanzeige.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Verglichen werden Betriebs- und Schutzmerkmale, nicht Versprechen. Die Reihenfolge unten beginnt mit den beiden Veranstaltern, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, und führt danach die ausländischen Marken, auf die Schweizer Spieler im Netz treffen. Jede ausländische Marke trägt in diesem Vergleich dieselbe Kennzeichnung: keine Schweizer Bewilligung.

Anbieter Bewilligung (Schweiz) Berichtete Bewilligung / Veranstalter
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; eine der beiden vom interkantonalen Recht zugelassenen Veranstalterinnen
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande; eine der beiden vom interkantonalen Recht zugelassenen Veranstalterinnen
Betwinner Keine Schweizer Bewilligung Keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Konzession entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
WirWetten Keine Schweizer Bewilligung Keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Konzession entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
BetFury Keine Schweizer Bewilligung Keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Konzession entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
Roobet Keine Schweizer Bewilligung Keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Konzession entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
1xBet Keine Schweizer Bewilligung Keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Konzession entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
Funbet Keine Schweizer Bewilligung Keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Konzession entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
Rainbet Keine Schweizer Bewilligung Keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Konzession entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
22Bet Keine Schweizer Bewilligung Keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Konzession entfaltet in der Schweiz keine Wirkung

Für den Leser heisst das: drei Spalten, aber nur zwei Kategorien. Der Markt hat nicht ein Dutzend Bewilligungen und zehn davon in der Grauzone, sondern zwei Bewilligungen. Die acht Marken in der unteren Hälfte sind nicht Schweizer Buchhändler im weiteren Sinne, sondern sie sind es nicht. Wer dort ein Konto eröffnet, ist kein Kunde eines Schweizer Anbieters, sondern eines Unternehmens, dessen Domänen auf der Sperrliste der Gespa stehen können und damit der Zugangssperre durch Schweizer Telekom-Anbieter unterliegen.

Unter der Sperrliste stellt sich der Leser meist das Falsche vor. Sie ist eine Liste, die die Gespa veröffentlicht und die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS umsetzen; sie ist keine Mauer. Wer seinen DNS-Resolver wechselt oder über ein anderes Netz zugreift, kommt weiter. Blockierte Domänen werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Domain-Hopping und führt bet365 als auf der Liste stehend; zwei Namen, die ein Leser im Netz findet, sind in ihrem Umfeld dokumentiert. Was folgt, ist für den Leser wichtiger als die Liste: Es gibt in der Schweiz kein Werkzeug, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren.

Was die Auszahlungsregeln aus einer Freiwette machen

Die Auszahlungsregel enthält die Bedingung, die den Betrag am stärksten verkleinert, und sie steht in keinem Slogan. Bei einer Freiwette wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückgezahlt. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab.

Offene Wetten werden nicht stehen gelassen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Quotenboost bei Sporttip gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also eine erhöhte Quote erwischt und dann vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung vollständig.

Der Cash-Out selbst ist ein eigenes Kostenkapitel. Er ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. In einem Angebot, das von «Sicherheitsnetz» spricht, ist das die zutreffende Beschreibung: Ein Ausstieg kostet den Teil des möglichen Gewinns, den der Veranstalter für sein Risiko einbehält. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Uhr, die ein Livewetter im Kopf hat, ist nicht immer die Uhr des Veranstalters.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Swisslos nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer Kombinationen aus demselben Spiel baut, sollte also in der vorgesehenen Funktion bleiben, sonst steht die Wette im Zweifel nicht. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Verpasste Fristen sind in diesem System keine Formalie, sondern der Verlust des Anspruchs.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Gratiswette auf ein Pokalspiel setzt und auf das Endergebnis inklusive Verlängerung wartet, wartet auf ein Resultat, das für die Wette nicht gilt.

Swisslos Sporttip – die Sportwette für das deutschsprachige Vertragsgebiet

Swisslos ist die Veranstalterin für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu für den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Online-Konto, und das ist keine Kulanzfrage, sondern eine Folge der Bewilligung. Die Veranstalterin ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und stützt sich auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Zur Eröffnung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das kostet Zeit, und Zeit ist bei einer Freiwette die kritische Ressource. Wer ein Konto wegen einer laufenden Aktion eröffnen will, sollte die Verifikation vor dem Aktionsbeginn abschliessen und nicht während der Frist.

Die Limiten sind differenziert: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Systemwette mit CHF 10’000 Höchsteinsatz klingt grosszügig, bis man bedenkt, dass eine Systemwette aus vielen Kombinationen besteht und der Einsatz die Summe aller Kombinationen ist. Aufgeladen wird das Spielkonto per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay wird als Zahlungsart angeboten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Auszahlungen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Das ist ein merklicher Unterschied zu den Konditionen, die ein Auslandskonto üblicherweise bietet, und er fällt bei jedem Auszahlungsvorgang an, nicht nur beim ersten. Ein Spieler, der zehnmal im Jahr auszahlt, zahlt ab der dritten Überweisung.

Sporttip wird im Vertragsgebiet der genannten Kantone, im Tessin und in Liechtenstein durchgeführt. Wer im Ausland wohnt und ein Konto eröffnen will, kommt nicht durch die Ausweiskontrolle. Das ist keine Härte des Supports, sondern die Bewilligungsgrenze.

Fazit. Swisslos liefert den vollständigsten Schutzrahmen im Schweizer Vergleich – Limiten vor der ersten Wette, ein Sperrsystem, das bis in die Casinos und nach Liechtenstein reicht – und verlangt als Preis dafür einen Wohnsitz im Vertragsgebiet und die Ausweiskontrolle vor der ersten Wette. Die Aktionen sind klein und an Bedingungen gebunden, aber ihre Fristen und Limiten stehen in den eigenen Teilnahmebedingungen und nicht in einem Werbebanner.

Loterie Romande Jouez Sport – das Westschweizer Pendant mit der engsten Aktion

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Kontakt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschrift Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Zürich wohnt, kommt für ein Online-Konto nicht infrage, und wer in Genf wohnt, findet bei Swisslos keine Tür. Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, keine Überschneidung.

Die Limiten liegen bei Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Damit ist die Auszahlungsregel dieselbe wie bei jedem Anbieter dieser Art, und die Einzahlungsobergrenze ist für die meisten Leser irrelevant.

Relevant ist die Aktion: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer diesen Weg geht, hat die Wahl zwischen den Chronometern: 7 Tage für die Eingabe, 30 Tage für die Wette, und ein Guthaben, das nach Ablauf nichts mehr wert ist.

Fazit. Die Westschweizer Aktion ist die ehrlichste Übung im Schweizer Vergleich – ein Betrag, eine Frist, ein Kontingent, alles nachlesbar – und ihr entscheidender Nachteil ist nicht der Betrag, sondern die Kette aus zwei Fristen, die ein Gelegenheitsleser leicht verpasst.

Betwinner – keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht

Betwinner ist in diesem Vergleich als Marke ohne Schweizer Bewilligung geführt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; das gilt unabhängig davon, welche Konzession eine ausländische Marke vorweisen kann, weil eine ausländische Konzession hier keine Wirkung entfaltet. Betwinner ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS umsetzen.

Was bedeutet das für einen Spieler, der hier eine Freiwette sucht? Der Rahmen, in dem eine Freiwette stattfindet, ist ein anderer. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, ist auch für die Casinos und in Liechtenstein gesperrt; dieser Registereintrag existiert hier nicht. Wer Streit über eine Auszahlung hat, führt ihn nicht vor einem Schweizer Gericht und nicht gegen einen in der Schweiz bewilligten Veranstalter. Der Gewinn aus einem ausländischen Anbieter unterliegt nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann ihn erfassen.

Fazit. Ein Schweizer Rechtsschutz fehlt hier. Wer dennoch bei Betwinner spielt, spielt bewusst ohne das Schutznetz des bewilligten Marktes, und diese Entscheidung sollte er treffen, bevor er einzahlt, nicht nach einer verlorenen Auszahlung. Ob Betwinner Gratiswetten anbietet, lässt sich nur in den eigenen Bedingungen der Marke nachlesen.

WirWetten – keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister

WirWetten steht in derselben Kategorie. Es gibt keine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Schweizer Geldspielgesetz, keine Aufsicht durch die Gespa, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz. Eine Konzession, die im Ausland erteilt wurde, gilt hier nicht; ob eine solche vorliegt, ist für den Schweizer Spieler ohne Belang, weil das Gesetz keine Wirkung im Inland entfaltet.

Die praktische Folge klingt banaler, als sie ist. Zwei Veranstalter dürfen hier agieren; beide kennen ihre Kundschaft und ihre Limiten. Eine Marke ohne Bewilligung kennt keine Schweizer Limitenpflicht, keine Alterskontrolle nach Schweizer Massstab und kein Einzahlungsverfahren, das über ein auf den eigenen Namen lautendes Konto laufen muss. Das ist der Unterschied, den die Tabelle mit drei Spalten nur andeutet.

Fazit. Nur wer die fehlende Aufsicht ausdrücklich in Kauf nimmt, sollte WirWetten überhaupt in Betracht ziehen; für jeden anderen ist der Umweg über eine Marke ohne Schweizer Bewilligung ein Verlust an Schutz, den kein Bonus ausgleicht. Was wird an Gratisspielguthaben geboten, wenn überhaupt eines geboten wird, ist aus dieser Marke selbst zu ermitteln. Die Aktionsbedingungen stehen in den eigenen Bedingungen der Marke.

BetFury (betfury.ac) – keine Schweizer Bewilligung, kein Schutzweg

BetFury ist in dieser Liste als Marke ohne Schweizer Bewilligung geführt. Für einen Schweizer Spieler bedeutet das: keine Aufsicht durch die Gespa, keine Teilnahme am schweizweiten Sperrregister, kein Schweizer Verfahrensweg, und die Möglichkeit, dass die Domäne auf die Sperrliste gesetzt wird, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS umsetzen.

Wer eine Gratiswette bei einer Marke ohne Bewilligung sucht, sollte die Verfallsregeln selbst nachlesen: Einige Anbieter zu verfallen lassen ist der Standard, nicht die Ausnahme.

Fazit. Die Domäne ist der Punkt, an dem die Rechnung schief wird: Wer hier spielt und aussteigen will, muss seine Sperre selbst organisieren, weil kein Register sie übernimmt. Das ist die Kehrseite eines jeden ausländischen Kontos, unabhängig davon, wie die Aktion dort aussieht.

Roobet – keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Limiten

Roobet trägt dieselbe Kennzeichnung: keine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Schweizer Geldspielgesetz, keine Gespa-Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domäne kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Der Preis, den ein Spieler hier zahlt, ist kein Aufschlag auf eine Wette, sondern eine Verlagerung. Schutzwirkungen, die im Schweizer System andere und der Staat bereitstellen, muss er hier selbst tragen. Ein ausländisches Konto ist kein Schweizer Konto, und keine ausländische Zahlungsmethode macht es zu einem.

Fazit. Jede Angabe über Limiten, Verlustgrenzen oder Zahlungswege bei Roobet stammt aus den eigenen Bedingungen der Marke; im befugten Schweizer Markt gelten die Limiten und das Sperrregister. Wer die Wahl hat, hat sie zwischen zwei bewilligten Veranstaltern, nicht zwischen diesen und Roobet. Ob Roobet Gratiswetten führt, ist den eigenen Bedingungen der Marke zu entnehmen.

1xBet – keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Verfahrensweg

Bei 1xBet gilt derselbe Rahmen wie bei den übrigen Marken ohne Bewilligung: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Eine ausländische Konzession, wo sie besteht, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; die Domäne kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Bei einer Gratiswette bei einer Marke ohne Bewilligung ist die Auszahlungsregel die kritische Angabe: Der Einsatz fliesst nie zurück, und bei einem Anbieter ohne Schweizer Verfahrensweg entscheidet im Fall eines Streits nicht ein Schweizer Gericht. Das ist der Grund, weshalb die Auszahlungsregel und nicht der Aktionsbetrag die Bewertungsgrösse ist.

Fazit. Der wichtigste Unterschied zu Swisslos und der Loterie Romande ist kein Produktmerkmal, sondern ein Verfahren: Im bewilligten Markt kann ein Wettender eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung innert einer Frist einlegen; bei 1xBet gibt es keinen vergleichbaren Schweizer Weg.

Funbet – keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister

Funbet ist in diesem Vergleich als Marke ohne Schweizer Bewilligung geführt. Wer hier spielt, spielt ohne Gespa-Aufsicht, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz; eine ausländische Konzession entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Bei einer Marke ohne Bewilligung ist die zentrale Frage nicht die Aktionshöhe, sondern der Zahlungsweg und die Auszahlungsregel. Ein Schweizer Bekannter, der dort spielt, hat keinen Vorteil, den er nicht auch bei Swisslos oder der Loterie Romande haben könnte, und er hat einen Nachteil, den die beiden nicht haben: die fehlende Registerwirkung einer Sperre.

Fazit. Wo eine Schweizer Bewilligung fehlt, fehlt auch die Verbindung zum Sperrregister: Wer sich hier sperren lassen will, muss das selbst durchsetzen, und niemand trägt es in das System ein, das ihn vor sich selbst schützen soll.

Rainbet – keine Schweizer Bewilligung, keine Gespa-Aufsicht

Rainbet trägt dieselbe Kennzeichnung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Konzession entfaltet hier keine Wirkung, und Rainbet ist nicht an das Sperrregister angeschlossen.

Für die Frage nach der Gratiswette heisst das: Der Aktionsbetrag ist eine Angabe, die der Anbieter selbst macht; die Schweizer Aufsicht prüft sie nicht, und der Schweizer Spieler hat keinen Anspruch auf eine Auszahlung nach Schweizer Recht. Der Zahlungsweg über eine ausländische Marke ist kein Schweizer Zahlungsweg.

Fazit. Das Auslandskonto tauscht Schweizer Schutz gegen ein grösseres Wettangebot, und dieser Tausch ist für einen Gelegenheitswetter selten vorteilhaft, weil sein Nutzen aus dem Angebot kaum grösser ist als der Verlust an Überprüfbarkeit.

22Bet – keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rückgriff

Auch 22Bet ist ohne Schweizer Bewilligung geführt. Es gibt keine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Gespa-Aufsicht, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz; die Domäne kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Der Vergleich mit den beiden bewilligten Veranstaltern fällt eindeutig aus, sobald man die Frage stellt, was im Streitfall passiert. Bei Swisslos gibt es eine Frist von 10 Tagen für die Einsprache per eingeschriebenem Brief; bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es keinen entsprechenden Schweizer Weg. Das ist kein Marketingunterschied, sondern der Unterschied zwischen einem Anspruch und einem Wunsch.

Fazit. Was bleibt, ist die Reihenfolge der Prüfung: Zuerst die Bewilligung, dann die Auszahlungsregel, dann der Betrag. Wer 22Bet nach dieser Reihenfolge prüft, findet die Bewilligung nicht und ist fertig; wer mit dem Betrag beginnt, hat am Ende eine Zahl und keinen Anspruch.

Was ein Konto für eine Gratiswette bei Swisslos oder der Loterie Romande voraussetzt

Wer im Vertragsgebiet wohnt und eine Gratiswette nutzen will, geht einen festen Weg. Zuerst die Registrierung mit Altersnachweis und Wohnsitzprüfung; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken abgeglichen. Danach das Setzen der Limiten. Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wer ein Konto für eine Gratiswette öffnet und die Limiten als Nebensache behandelt, hat die Reihenfolge falsch verstanden. Die Limiten sind der Kern des Kontos; die Wette ist eine Funktion darin. Wer die Limiten erst nach der ersten Aktion senkt, hat die Limite erst nach dem ersten Verlust.

Die Reihenfolge prüft der Leser am besten, bevor er einen Franken einzahlt:

  1. Bewilligung prüfen – steht der Anbieter auf der Liste der bewilligten Veranstalter, und deckt mein Wohnkanton sein Vertragsgebiet ab?
  2. Aktion prüfen – Gültigkeit in Tagen, Betrag in CHF, Auszahlbarkeit des Guthabens, Mindestquote.
  3. Limiten setzen – Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, danach eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage.

Wer diese drei Schritte in dieser Reihenfolge geht, hat bei der vierten Wette nicht das Gefühl, etwas versäumt zu haben.

Steuern: Was von einem Gewinn aus einer Freiwette bleibt

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich als Beispiel, und der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Vorjahr 2025. Wie ein alltäglicher Gewinn aussieht, zeigt die Auszahlungspraxis: Gewinne bis CHF 1’000 gehen ins Wallet, höhere Beträge werden überwiesen. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter der Schwelle, zahlt also weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Der Schwellenwert ist kantonal unterschiedlich, deshalb «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; diese wird über die Steuererklärung zurückgeholt, indem der Gewinn dort deklariert wird. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie erfassen – im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe voll als Einkommen besteuert. Wer im Einzelfall Klarheit will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Was die Aktion in einem Haushaltsbudget kostet

Ein Betrag von CHF 10 aus einer Freiwette ist kleiner, als die Werbung suggeriert, und grösser als nichts. Der eigentliche Kostenpunkt liegt nicht beim Betrag, sondern beim Verhalten, das er auslöst.

Wer sich wegen einer Gratiswette registriert, hat ein Konto, das er ohne sie nicht hätte. Dieses Konto bleibt nach Ablauf der Aktion bestehen, mit hinterlegter Zahlungsverbindung, und die Limiten, die er beim ersten Mal pflichtgemäss gesetzt hat, sind der einzige Mechanismus, der ihn später bremst. Wer ein Konto eröffnet, sollte deshalb die Limiten so setzen, dass sie auch in einem Monat noch stimmen und nicht nur heute. Eine Limite, die im Aktionsmonat bequem passt und im darauf folgenden Monat nicht, ist keine Limite.

Der zweite Punkt betrifft die Erwartungshaltung. Wer erwartet, aus einer Freiwette mit CHF 10 Aktionswert einen nennenswerten Betrag zu machen, wird enttäuscht. Der Wert liegt nach der Rechnung im Beispiel oben bei rund CHF 4.50 – und das ist kein schlechtes Angebot, sondern die normale Grösse einer Freiwette. Wer das vorher weiss, trifft eine bessere Entscheidung als der, der es nachher erfährt.

Ein dritter Punkt betrifft die Sperre. Sie ist in der Schweiz kein Randthema, sondern ein ausgebautes Instrument: Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos sowie in Liechtenstein. Sie zu setzen, ist bei jedem Anbieter möglich, und sie ist unabhängig davon, ob ein Wettender gerade eine Aktion nutzt oder nicht. Bei einem Anbieter ausserhalb des bewilligten Marktes gibt es diesen Weg nicht.

Häufige Fragen zu Gratiswetten von Schweizer Wettanbietern

Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?

Eine Gratiswette ist ein Guthaben des Veranstalters, mit dem der Wettende eine Wette platziert, ohne eigenes Geld einzusetzen. Trifft die Voraussage zu, wird nur der Gewinn gutgeschrieben, der Einsatz geht nicht an den Wettenden zurück. Gewinnt die Wette nicht, ist nichts verloren, weil nichts eingezahlt wurde.

Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?

Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?

Ja, in kleinem Umfang. Die Loterie Romande führte eine solche Promotion zuletzt mit einer begrenzten Anzahl an Spielguthaben durch: Wer den Code aus den National-League-Stadien im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 (begrenzt auf 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar).

Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?

Weil Freispiele und Gratisguthaben dem Geldspielgesetz unterstehen und nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsicht herausgegeben werden dürfen. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das begrenzt Zahl und Umfang der Aktionen in der Schweiz stark.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?

Bei beiden ergibt sich der Gewinn aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen wird mit der Gesamtquote gerechnet, dem Produkt der Einzelquoten. Der Unterschied liegt in der Auszahlung: Bei einer Normalwette kommt der Einsatz zurück, bei einer Freiwette nicht. Aus CHF 10 bei Quote 1.90 werden so CHF 9 Gewinn statt CHF 19.

Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und wie wirkt die Sperrliste?

Eine ausländische Konzession entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Solche Marken sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bieten keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS umsetzen; blockierte Domänen werden innerhalb von Stunden ersetzt.

Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»