Neue Online-Buchmacher in der Schweiz — wer darf, wer nicht, und was das für dich kostet

Updated Oktober 2026
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29. Oktober 2026 — Bewilligungen geprüft gegen die Angaben der Gespa und die Veranstalter-AGB von Swisslos und Loterie Romande.

Eine Fussgängerstrasse in einer Schweizer Altstadt am frühen Morgen, nasses Kopfsteinpflaster und ein leeres Ladenlokal mit hellem Innenraum.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer in der Schweiz nach einem neuen Buchmacher sucht, sucht in Wahrheit nach einer Wahl. Die Wahl ist klein und ungemütlich: ein bewilligter Anbieter mit Wohnsitzpflicht, geschlossenem Wettprogramm und Kontrolle — oder eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz und ohne Schweizer Ansprechpartner, wenn das Geld verschwindet. Alles, was dazwischen behauptet wird, hält der Prüfung nicht stand.

Zahlungsmethoden und Auszahlungen in der Schweiz: Franken, Namen, Fristen

Einzahlung: was auf ein Spielerkonto darf und was nicht

Geld auf ein Schweizer Wettkonto zu bringen ist unspektakulär, und das ist die Absicht. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder mit Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Der Rahmen ist enger als bei einer Banküberweisung: In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange zulässig, wie der Wallet-Stand CHF 9’999 nicht überschreitet. Wer also CHF 9’990 auf dem Konto liegen hat, kann nicht einfach CHF 20 nachlegen — die Grenze rechnet mit dem Guthaben, nicht mit dem Vorgang. Das ist keine Schikane, sondern eine Entscheidung mit Folgen: Sie verhindert, dass ein Konto als Parkplatz dient.

Eine Holzwaage mit zwei kleinen leeren Schalen steht leicht geneigt auf einem Tisch, Tageslicht fällt von der Seite ein.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Eine konkrete Zahlungsart, die Swisslos nennt, ist PostFinance Pay. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt, das Spielerkonto lädt sich damit auf, ohne dass Kartendaten im Wettkonto landen. Für Spielende, die ihre Zahlungsdaten nirgendwo hinterlegen wollen, ist das der bequemere Weg — und der einzige, den der Veranstalter namentlich vorstellt.

Ausländische Seiten, die Schweizer ansprechen, haben es hier leichter und schwerer zugleich. Leichter, weil sie jede Zahlungsmethode durchwinken können, die ihr eigener Zahlungsdienstleister akzeptiert. Schwerer, weil in der Schweiz keine dieser Seiten an das hiesige Bankensystem angebunden ist und Zahlungen deshalb über Umwege laufen — was den Zeitpunkt der Wertstellung unberechenbar macht.

Klar ist, was in der Schweiz gesetzlich gilt und für bewilligte Anbieter zwingend ist: Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen an Dritte oder Auszahlungen in eine Kryptowährung kennen die bewilligten Schweizer Wettangebote nicht. Wer ein Konto ohne Umwege sucht, findet hier keine.

Auszahlung: die zwei Gratisbezüge und der 3-Prozent-Punkt

Bei Swisslos gibt es innerhalb von 365 Tagen zweimal eine kostenlose Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet. Ab der dritten Auszahlung im selben Zeitraum kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung dauert anschliessend 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — es bleibt Spielguthaben, bis es verspielt oder von einer echten Einzahlung begleitet wird.

Ein Seeufer mit einem Holzsteg und einem vertäuten Ruderboot im Morgennebel, im Hintergrund die Silhouette von Bergen.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Staffelung ist der eigentliche Kniff. Zwei kostenlose Bezüge klingen grosszügig, bis man sie in Beziehung zur Häufigkeit setzt: Wer seinen Gewinn regelmässig abbucht statt ihn liegen zu lassen, ist schnell bei der dritten Transaktion und zahlt dann auf einen Betrag, den er schon gewonnen hat. Die Kommission frisst nichts von der Wette, aber sie frisst von der Auszahlung, und das ist der Moment, in dem aus einem guten Lauf ein kleinerer Haufen wird. Wer ohnehin zweimal im Jahr abrechnet, merkt nichts davon.

Bei kleineren Gewinnen entsteht die Frage nach der Abbuchung gar nicht. Beträge bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Erst Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Das ist eine bequeme Regel — und eine, die erklärt, warum viele Spielende ihr Guthaben nie aktiv abheben und dadurch unbemerkt in die dritte Auszahlung rutschen, sobald sie es einmal tun.

Wer das Verhalten seiner eigenen Auszahlungen nachvollziehen will, prüft sein Spielerkonto in der Buchungsübersicht und liest die Bedingungen zur Auszahlung, bevor er den dritten Bezug auslöst. Der Blick auf die Abrechnung vor dem Klick kostet weniger als die 3 %.

Wenn die Wahl auf eine ausländische Seite fällt

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert keine dieser Regeln — und keine dieser Grenzen. Das klingt nach Freiheit, ist aber der Punkt, an dem die Vergleichslogik kippt: Es gibt keine Pflicht zur Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen, keine Frist für eine Auszahlung, keine Garantie, dass eine Wunschmethode überhaupt bedient wird, und keine Schweizer Stelle, die einer Reklamation nachgeht. Auszahlungserfahrungen mit solchen Seiten verschwinden nicht, sie werden ausgetragen — nur nicht hier.

Die Schweizer Spielregeln für solche Anbieter fassen die Konten nicht über eine Zahlungssperre, sondern über die Zugangssperre. Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren; geschlossen wird der Zugang, nicht die Zahlung. Wer dort trotzdem einzahlt, tut es freiwillig und ohne Rückholweg.

Prognosen, Form und Quote: woraus ein Tipp wirklich entsteht

Die drei Zutaten und der eine Satz, den kein Anbieter schreibt

Eine Prognose entsteht nicht aus einem Gefühl, sondern aus drei Grössen: der aktuellen Form, den harten Zahlen dahinter und dem Preis, den der Markt gerade anbietet. Die Form liefert das Bild — wer zuletzt unter welchen Umständen geliefert hat. Die Zahlen liefern das Mass — Tore, Gegentore, Heimbilanz, Kaderausfälle. Die Quote liefert den Wert — und nur die Quote entscheidet, ob ein richtiger Gedanke auch ein guter Deal ist.

Der dritte Teil wird am häufigsten übersprungen. Eine Mannschaft kann offensichtlich stärker sein als ihr Gegner und trotzdem keine gute Wette sein, weil die Quote diese Stärke längst eingepreist hat. Der Anbieter kennt dieselben Zahlen. Er hat sie früher, genauer und mit Marktdaten, die kein Publikum sieht. Eine Prognose, die bloss die wahrscheinlichere Seite benennt, sagt deshalb fast nichts: Sie sagt, was passieren dürfte, nicht, was dafür geboten wird.

Und dann ist da der Satz, den kein Anbieter schreibt: Kein Tipp ist sicher. Auch der beste ist eine Wahrscheinlichkeit mit einem Fehlerrand. Wer das verinnerlicht, hört auf, einen Einsatz an einem sicheren Erfolg zu messen, und beginnt ihn am Risiko zu messen, das er tragen kann.

Was Turnierfavoriten mit dem eigenen Budget zu tun haben

Vor jedem grossen Turnier — WM, EM, Olympia — gilt dieselbe Mechanik. Die Favoriten stehen fest, die Quoten auf sie sind kurz, und die Aufmerksamkeit auf diese kurzen Quoten ist hoch. Wer auf den Favoriten setzt, kauft eine hohe Trefferwahrscheinlichkeit mit einer niedrigen Auszahlung; wer auf den Aussenseiter setzt, macht es umgekehrt. Keine der beiden Richtungen ist ein System, beide sind ein Tauschgeschäft.

Für das eigene Budget heisst das: Das Risiko liegt nicht in der Wahl des Auflösungssterns, sondern in der Höhe des kombinierten Einsatzes. Wer im Turnierrausch mehr Einsätze platziert als sonst, verdoppelt nicht seine Chancen, sondern nur sein Volumen — und Volumen mal Marge ergibt immer eine Rechnung, die der Anbieter gewinnt. Die Grenze gehört vorher gesetzt, nicht nachher gezogen. Senken lässt sie sich jederzeit sofort.

Der ehrliche Umgang mit Prognosen ist deshalb ein langweiliger: wenig Einsätze, klare Obergrenze, kein Aufstocken nach einer Serie. Wetten ist kein Einkommen. Es ist ein bezahltes Risiko mit einem Ergebnis, das niemand kennt.

Wie viel man selbst rechnen sollte

Wer Einsätze überhaupt plant, kommt am Kopfrechnen nicht vorbei. Der Sporttip-Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationswetten aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Aufrundung vor der Abrundung ist für den Spielenden günstig, weil das System so nie unter dem exakten Wert landet; die Rappenrundung danach ist das Ende der Geschichte.

Ein Beispiel ohne Zierde: CHF 50 auf Quote 1.85 ergeben CHF 92.50 zurück, davon CHF 42.50 Nettogewinn. Bei einer Kombination aus zwei Quoten von 1.85 und 2.10 multiplizieren sich die beiden zu 3’885 — CHF 50 auf diese Gesamtquote zahlen CHF 194.25 zurück, also CHF 144.25 Gewinn. Das ist alles, was zwischen Einsatz und Auszahlung passiert. Wer diese vier Zeilen beherrscht, kann jede Bezifferung nachvollziehen, die ihm ein Anbieter vorlegt.

Was die Rechnung nicht zeigt, ist die Gegenbuchung. In beiden Quoten ist die Marge des Anbieters schon eingebaut. Wer wissen will, wie viel davon beim Spielenden bleibt, muss die Quotenschlüssel eines Marktes betrachten.

Wettarten und Quoten: was in jedem Preis schon bezahlt ist

Quotenschlüssel, Marge und der Blick auf den ganzen Markt

Die Quotenschlüssel eines Marktes — die Auszahlungsquote — berechnet sich als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses einen Marktes. Die Marge ist 100 % minus dieser Wert. Der Zusatz «dieses einen Marktes» trägt die ganze Aussage: Ein Quotenschlüssel gilt für einen Markt in einem Ereignis bei einem Anbieter zu einem Zeitpunkt. Er überträgt sich nicht auf einen anderen Markt, eine andere Sportart, einen anderen Anbieter und keinen anderen Tag.

Nehmen wir drei Quoten, wie sie an einem Fussballspiel nebeneinanderstehen können: 2.10 auf die Heimseite, 3.40 auf das Unentschieden, 4.20 auf die Gäste. Die Kehrwerte sind 0’476, 0’294 und 0’238; die Summe liegt bei 1’008. Der Quotenschlüssel ist damit 99.2 %, die Marge 0.8 %. Dieselben drei Ausgänge mit 1.80, 3.30 und 4.00 liefern Kehrwerte von 0’556, 0’303 und 0’250 — Summe 1’109, Quotenschlüssel 90.2 %, Marge 9.8 %. Der Unterschied zwischen den beiden Märkten beträgt in diesem Beispiel rund neun Prozentpunkte, und er liegt nicht am Ereignis, sondern am Preis. derselbe Gedanke, zwei Anbieter, zwei völlig verschiedene Erwartungen.

Genau hier setzt der Quotenvergleich an. Nicht die höchste Einzelquote ist entscheidend, sondern die Summe über alle Ausgänge eines Marktes, weil erst sie den Schlüssel offenlegt. Eine Spitzenquote auf den Favoriten beweist nichts, wenn die beiden anderen Ausgänge dafür schlecht bezahlt sind. Wer vergleicht, vergleicht Märkte, nicht Zahlen.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette: drei Wetten, drei Arten zu verlieren

Die Einzelwette ist das ehrlichste Produkt. Ein Ereignis, eine Quote, ein Ergebnis. Die Marge trifft einmal zu, der Einfluss des Zufalls ist so gering wie er in Wetten überhaupt sein kann.

Die Kombiwette multipliziert Quoten und damit auch Risiken. Zwei Voraussagen mit je 90 % Trefferwahrscheinlichkeit ergeben gemeinsam 81 % — aus zwei komfortablen Wetten wird eine wacklige. Der Anbieter liebt die Kombination nicht, weil sie schwer zu treffen ist, sondern weil sich die Margen der Einzelmärkte im Produkt vervielfachen. Ein Quotenschlüssel von 95 % über zwei Beine ergibt rechnerisch rund 90 % über die Kombination; der Anbieter verdient zweimal an derselben Wette.

Es gibt Ausnahmen, die das Verhältnis verschieben. Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer diesen Boost nutzt, kauft sich einen Teil der Marge zurück — aber nur, wenn alle Beine die Mindestquote halten. Ein fünftes Bein mit Quote 1.40 zählt nicht und kann die ganze Stufe kosten.

Bei der Systemwette schliesslich werden mehrere Kombinationen aus einer Auswahl gespielt. Das senkt den Einsatz pro Variante, nicht das Gesamtrisiko. Der Höchsteinsatz liegt hier bei CHF 10’000 pro Systemwette.

Die Marge ist kein Skandal, sie ist die Eintrittskarte

Es lohnt sich, die Emotion aus dem Wort Marge herauszunehmen. Jeder Anbieter lebt davon, und eine Wette ohne Marge gibt es nicht. Die Frage ist nie, ob eine Marge existiert, sondern wie gross sie ist und ob der Rest des Angebots sie rechtfertigt. Ein Markt mit 0.8 % Marge ist ein Geschenk, ein Markt mit 9.8 % eine Gebühr, die man bezahlt, weil man sonst nicht spielen kann.

Für die Praxis folgt daraus eine unbequeme Ordnung. Wer häufig spielt, sollte den Quotenschlüssel kennen, denn die Summe über viele Einsätze entscheidet über das Ergebnis, nicht der einzelne Ausgang. Wer selten und klein spielt, kann ihn ignorieren — bei CHF 10 Einsatz sind zwei Prozentpunkte Marge zwanzig Rappen, und darüber muss niemand ein Verfahren eröffnen.

Wo die Marge am wenigsten weh tut

Es gibt einen mechanischen Zusammenhang, der wichtiger ist als jede Anbieterwerbung: Je mehr Märkte ein Anbieter zu einem Ereignis stellt, desto schärfer wird der Preiskampf in den Hauptmärkten. Und je später ein Markt geöffnet wird, desto mehr Information ist schon eingepreist. Gute Quoten sind selten ein Zufall, sie sind ein Ergebnis davon, wie ein Anbieter kalkuliert.

Sporttip bietet einen Quotenboost, der nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage gilt. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist kein Marketingzauber, sondern ein Rabatt auf die Marge — einer mit Bedingungen, und die Bedingung mit den Zähnen ist der Cash-Out-Verfall. Wer einen Boost setzt und die Wette vorzeitig auflöst, hat den Rabatt zurückgegeben.

Sportarten, Turniere und was auf der behördlichen Liste steht

Die Liste entscheidet, nicht der Anbieter

In der Schweiz sind Sportwetten auf Sportereignisse beschränkt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt, und was genau gespielt werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste: die von der Gespa geführte Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 09.09.2026. Ein Anbieter kann sich in der Schweiz nicht aussuchen, ob er einen Markt anbietet — die Bewilligung deckt das Angebot ab, und das Angebot ist definiert.

Die Liste hat Regeln mit praktischer Bedeutung. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistewetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Und es gibt Ecken- und Kartenmärkte auf der Liste nicht — kein Witz, nur eine Grenze, die man bei einem ausländischen Anbieter sofort findet und hier vergebens sucht.

Fussball steht selbstverständlich auf der Liste. Genauso Eishockey, Handball und Boxen. Esports steht nicht darauf. Wer über einen neuen Buchmacher auf Esports-Wetten stösst, wetet damit bei einem Anbieter, der keine Schweizer Bewilligung hat — denn ein bewilligter Veranstalter dürfte es gar nicht anbieten. Auch Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Fussball, Eishockey, Handball, Boxen: die vier, auf die es ankommt

Fussball bleibt das Zugpferd, und die Bundesliga ist dafür die Referenzliga. Ihre Ansetzungen strukturieren die Wettwoche und erzeugen das dichteste Angebot. Eishockey spielt in der Schweiz eine Rolle, die es in den meisten europäischen Wettmärkten nicht hat: Die nationale Liga liefert volle Spielpläne, und die Bedeutung des Sports macht Märkte über die Liga hinaus nachvollziehbar. Handball und Boxen gehören zum zugelassenen Programmm, stehen aber sichtbar weiter hinten — sie bedienen Spielende, die diese Sportarten verfolgen, nicht solche, die eine breite Abdeckung suchen.

Ein Hinweis, der in keiner Werbung steht: Eine gefüllte Sportartliste beweist kein gutes Angebot. Entscheidend ist, wie viele Märkte zu einem einzelnen Spiel angeboten werden und wie tief sie reichen. Zehn Sportarten mit je einem Markt sind weniger als zwei Sportarten mit zwanzig Märkten.

Turniere, deren Termine man kennen sollte

Grosse Turniere verschieben die Quotenlandschaft messbar. Eine WM bündelt Aufmerksamkeit, Volumen und — je länger das Turnier läuft — schärfere Preise in den Hauptmärkten. Wer die nächste WM 2026 oder die nächste EM 2028 mitnimmt, sollte wissen, dass das Angebot an Sporttip-Märkten denselben Grenzen unterliegt wie der Ligabetrieb: Der erlaubte Katalog kommt von der Behörde, nicht aus dem Marketing.

Bei ausländischen Anbietern ist es umgekehrt. Sie können mehr Märkte stellen, mehr Turniere abdecken und auch Esports samt Events anbieten, die auf der Schweizer Liste gar nicht vorkommen. Genau darin liegt die Anziehungskraft — und genau darin auch das Problem, wenn das Ereignis ausgefallen ist und die Frage der Rückabwicklung auftaucht.

Für die zweite Seite dieser Frage gibt es bei Sporttip eine klare Regel. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Bedingung, die man bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung erst nachlesen müsste — wenn es sie dort überhaupt gibt.

Neue Buchmacher: was ein Markteintritt in der Schweiz bedeutet

Warum «neu» hier nur eine Richtung kennt

Im Schweizer Sportwettenmarkt gibt es genau zwei Bewilligungen für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Dass sich daran etwas ändert, ist eine politische Frage — nicht eine des Marktes.

Ein neuer Markteintritt bedeutet hier also nichts Zusätzliches. Was als «neuer Buchmacher» auftritt und Schweizer Kundschaft annimmt, ist eine ausländische Seite. Dass sie neu ist, macht sie weder frisch noch besonders günstig, es macht sie schlicht zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz und ohne Ansprechpartner in diesem Land. Genau das ist der Kern dieses Themas, und jede Seite, die ihn überspielt, verkauft etwas.

Etwas anderes ist die Sperrliste. Die Gespa führt eine Liste in der Schweiz gesperrter ausländischer Domains, die Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Beim ersten Verzeichnis am 3. September 2019 war es noch eine kurze Liste; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Und weil eine gesperrte Domain in der Praxis innert Stunden ersetzt wird — Domain-Hopping —, ist eine Sperre kein Versprechen andauernder Nichterreichbarkeit. Wer eine solche Seite heute aufrufen kann, ruft nicht eine erlaubte Seite auf.

Was an neuen ausländischen Anbietern wirklich neu ist

Was ein ausländischer Neuling mitbringt, sind selten neue Ideen. Es sind neue Preise, neue Zahlungswege und ein neues Marketing, das die Lücke benennt, die er füllt. Das ist legitim als Beschreibung — und für einen Schweizer Spielenden der Moment, genau hinzusehen.

Denn bei diesen Anbietern gelten die hiesigen Schutzmechanismen nicht. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen: Wer sich hier selbst sperren lässt, sperrt sich nicht bei ihnen. Es gibt keine Schweizer Aufsicht über ihre Auszahlungspraxis, kein Schweizer Streitverfahren und keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden könnte. Die Gespa-Kontrollmöglichkeit beschränkt sich auf die Zugangssperre, und die trifft die Seite, nicht das Guthaben eines Spielenden.

Krypto-Wetten passen in dieses Bild. Sie sind bei bewilligten Schweizer Veranstaltern nicht vorgesehen. Auszahlungen auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet, sind die Schweizer Regel; eine Auszahlung in eine Wallet auf einen beliebigen Namen kennt das bewilligte Angebot nicht. Ein «Krypto-Buchmacher» ist damit immer eine Beschreibung eines ausländischen Anbieters, nie eines neuen Schweizer Marktteilnehmers.

Die App-Frage, richtig gestellt

Das Konto, mit dem man tatsächlich arbeitet, ist meistens die App. Sporttip-Wetten lassen sich online über das Portal oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; Wetten, die in der App zusammengestellt werden, lassen sich per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle spielen. Das ist ein eigenes Modell, das App und Filiale verbindet — ungewöhnlich genug, um es zu nennen, und praktisch für alle, die einen Teil ihrer Nutzung an einen Ort binden wollen, der auch persönlich erreichbar ist.

Ob eine ausländische Seite eine App mitbringt, sagt nichts über die Sicherheit ihres Angebots. Eine gute App ist eine Bedienungsfrage. Eine Bewilligung ist eine Rechtsfrage, und die zweite entscheidet über den ersten Punkt nicht mit.

Warum «neu» kein Qualitätsmerkmal ist

Ein häufiger Kurzschluss, und ein teurer: Wer lange existiert, hat sich bewährt; wer neu ist, hat nichts zu verlieren. In einem Markt mit Bewilligungspflicht ist das Kriterium ein anderes. Bewährtheit heisst hier, dass ein Anbieter unter Aufsicht steht, geprüft wird und einem Schweizer Rechtsweg unterworfen ist. Das ist bei einer Seite ohne Bewilligung unabhängig von ihrem Alter nicht erreichbar.

Der einzige Anbieter im geprüften Feld, der mit einer Schweizer Bewilligung arbeitet, ist Swisslos unter den hier porträtierten Marken — und selbst das ist eine Aussage über dieses Feld und nicht über den Markt, in dem die Bewilligungsregister der Kantone mehr Namen führen, als ein Vergleich je zeigen wird.

Wer in der Schweiz neu anfangen will, sollte deshalb nicht nach der kürzesten Zeit am Markt suchen, sondern nach der längsten unter Aufsicht. Die Antwort ist unspektakulär, und sie ist richtig.

Wie ein neuer Buchmacher funktioniert: der Mechanismus in fünf Schritten

Buchmacher, Quote und die Bedeutung der beiden Wörter

Ein Buchmacher ist ein Unternehmen, das Wetten zu vorher festgelegten Quoten annimmt, Gewinne auszahlt und von der in jede Quote eingebauten Marge lebt. Das Wort «Buchmacher» beschreibt damit beides: denjenigen, der die Quote stellt, und denjenigen, der die Rolle des Gegenübers übernimmt. Man wettet nicht gegen einen anonymen Markt, sondern gegen eine Firma, die an einem Ausgang verdient.

Wer ein Konto eröffnet, geht durch einen Registrierungsprozess. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre plus Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Zu diesem Gebiet gehören die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, zusätzlich der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Weiter darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Diese Prüfung wird oft als Ärgernis erzählt. Sie ist das Gegenteil: Sie ist der Grund, weshalb ein Schweizer Wettkonto unter Kontrolle steht. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter «ohne Verifizierung» registriert, spart einen Upload und verliert die Rechtsgrundlage, auf der er im Konflikt fall stehen könnte.

Eine Wette abgeben, Schritt für Schritt

Der Ablauf ist bei jedem Anbieter im Kern gleich, und die Unterschiede sitzen in den Details. Zuerst steht die Auswahl des Ereignisses und der Wettart. Dann wird der Einsatz gesetzt: Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der nächste Punkt ist die Spielzeit. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur mit, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Auswärtssieg-Wette im Pokal setzt und die Verlängerung einkalkuliert, versteht den eigenen Wettschein wahrscheinlich falsch.

Danach die Abrechnung. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettbewerb teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ansprüche verjähren: Wer einen Sporttip-Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Und dann die Live-Ebene, wo die Mechanik eigene Regeln kennt. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 89. Minute auf das nächste Tor setzt, während der Ball schon rollt, hat nicht gewettet, sondern eine Rückabwicklung beantragt.

Cash-Out: die Funktion, die weniger gibt als sie verspricht

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das ist keine verborgene Falle, aber es ist der Teil, den die Werbung nicht erzählt: Cash-Out ist ein Kaufangebot des Anbieters, kein Recht des Spielenden. Wer es annimmt, verkauft eine Position — und bekommt weniger, als die Position wert wäre, wenn sie aufginge. Der Preis für die Sicherheit ist die Differenz.

Für Kombinationen gilt zusätzlich eine Regel, die man kennen muss. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Abhängige Ereignisse in einer Kombination sind also nicht einfach zwei Beine, sondern ein Sonderfall mit eigener Mechanik.

Die geprüften Buchmacher im Vergleich: Bewilligung, Veranstalter, Servicegebiet

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
FortuneJack Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz
Gamdom Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz
ZotaBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz
1Bet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz
IviBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz
Fezbet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz
Cloudbet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz
Betwinner Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz

Die Tabelle sagt weniger über die Marken und mehr über den Markt. In der linken Spalte stehen zwei Ja und acht Nein, und zwischen diesen beiden Gruppen gibt es keine Abstufung, keinen Zwischenzustand und keinen Anbieter «mit Schweizer Teilbewilligung». Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Das ist keine Bewertung dieser Bewilligungen in ihren Herkunftsländern, sondern eine Aussage über ihre Wirkung an der Schweizer Grenze.

Bemerkenswert ist die rechte Spalte. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist sie mit Namen, Rechtsform und Sitz gefüllt, bei den acht ausländischen Marken leer — und zwar nicht, weil dort eine Zeile vergessen wurde. Ein ausländischer Anbieter, der ohne Schweizer Bewilligung operiert, hat hier keine Stelle, die für ihn bürgt. Es gibt in der Schweiz keine Aufsichtsbehörde, die seine Bewilligung prüfen und bestätigen könnte, und deshalb kann auch keine Angabe dazu entstehen. Wer eine solche Seite nutzt, nutzt sie auf eigenes Risiko und ohne Schweizer Rechtsweg.

Zwei bewilligte Veranstalter, ein Servicegebiet und eine Wohnsitzfrage

Swisslos Sporttip: bewilligt, aber nur für einen Teil der Schweiz

Swisslos ist eine Interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 — kurz IKV 2020 —, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist eine der zwei Bewilligungen, die es in diesem Land für Sportwetten gibt.

Das Servicegebiet ist die Einschränkung, die man zuerst verstehen muss. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto bekommt nur, wer dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält. Wer in Genf oder Neuenburg zu Hause ist, erhält hier kein Konto und muss sich an die Loterie Romande wenden.

Ein Detail zeigt, wie tief die Konstruktion reicht. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten und lag 2025 bei CHF 3’863’790. Das Geld, das hier verloren wird, finanziert öffentliche Zwecke in den Kantonen — und einen Teil davon die Spielsuchtprävention. Wer das weiss, versteht, warum der Gesetzgeber diese zwei Bewilligungen nicht einfach vermehrt.

Das ist die eine Hälfte des Angebots. Die andere Hälfte ist das geschlossene Wettprogramm: kein Esports, keine Ecken- und Kartenmärkte, eine behördlich definierte Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Für ein Publikum, das Abdeckung sucht, ist das eine echte Grenze.

Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, anderes Gebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Zahl der Verkaufsstellen ist der aussagekräftigste Wert in dieser Aufzählung: Sie erklärt, wie dieses Angebot tatsächlich funktioniert — engmaschig, lokal, mit einer physischen Präsenz, die kein ausländischer Anbieter nachbildet.

Die Bewilligung ist dieselbe Gattung wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Was sich unterscheidet, ist das Gebiet und damit der Adressatenkreis. Ein Konto erhält nur, wer in einem der sechs Kantone wohnt.

Damit ist die Schweizer Wahl in der Praxis eine geografische. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos lebt, hat Zugang zu Sporttip; wer in der Westschweiz lebt, zu Jouez Sport. Beide Wege führen zu einem bewilligten Anbieter, keiner führt zum anderen. Für Zugezogene oder Grenzgänger ist das die erste Frage, noch vor jeder Quote — und die Antwort hängt nicht von Vorlieben ab, sondern von der Adresse.

Warum diese zwei und keine zehn

Die Begrenzung auf zwei Veranstalter ist kein Zufall der Geschichte, sondern eine Entscheidung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt und die Erlöse an gemeinnützige Zwecke gebunden. Ein Modell mit zehn Bewilligungen würde mehr Auswahl und mehr Marketing produzieren — und weniger Kontrolle pro Anbieter, weil Aufsicht Kapazität kostet.

Für den Vergleich heisst das etwas Unbequemes: Eine Bestenliste von Buchmachern ist in der Schweiz strukturell eine Liste mit zwei Einträgen. Alles darüber hinaus sind ausländische Anbieter, die hier nicht tätig sein dürfen. Wer das versteht, liest jede Rangliste anders — nicht als Marktübersicht, sondern als Aufstellung dessen, was jenseits der Bewilligung liegt.

Bewilligung, Verbot und der Graubereich dazwischen

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; die Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile — eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel — und gilt nur in der Schweiz. Das ist der kurze und vollständige Rahmen.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann diese Voraussetzung gar nicht erfüllen, weil er keine Schweizer Bewilligung hat, an die sie anknüpft. Und es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt: Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was man in der Schweiz wetten darf, ist ebenfalls geschlossen geregelt. Nur Sportereignisse kommen infrage; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten — Fassung vom 09.09.2026 — definiert den Katalog. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter die entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und deshalb als Funktion jedes einzelnen Anbieters zu beschreiben. Virtuelle Sportarten sind nicht geregelt, und zu ihrer Zulässigkeit ist nichts auszusagen. Esports kommt auf der Liste nicht vor.

Was eine Wette ohne Schweizer Bewilligung bedeutet

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, wettet nicht in einem rechtsfreien Raum — er wettet in einem Raum ohne Schweizer Recht. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige.

Denn die schlechte Nachricht betrifft das Geld. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keine Fair-Play-Kontrolle, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlungspraxis und keinen Rechtsweg für eine Reklamation. Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, hat einen Anspruch nach dessen Regeln, nicht nach Schweizer Recht — und durchsetzen müsste er ihn dort, wo der Anbieter sitzt.

Die Sperrliste ist das Instrument, mit dem die Schweiz auf solche Seiten reagiert. Die Gespa veröffentlicht die Liste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Weil gesperrte Domains innert Stunden ersetzt werden, ist eine Erreichbarkeit heute kein Beleg für eine Erlaubnis. Wer eine Wettseite aufruft, die sich «neu» nennt, sollte deshalb nicht prüfen, ob sie sich öffnet, sondern ob sie auf der Sperrliste erscheint.

Sporttip-Limiten und die Grenze, die der Spielende selbst zieht

Bevor überhaupt über Bewilligungen gesprochen wird, gibt es eine Regel, die für jeden gilt, der ein Konto eröffnet: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Zahlen sind der interessanteste Teil des ganzen Schweizer Modells, weil sie die Verantwortung an eine ungewohnte Stelle legen. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass er Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt; einen staatlich festgelegten Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht. Wer also sein Limit hoch setzt, setzt es selbst hoch. Die 72-Stunden-Frist für eine Erhöhung ist dabei die einzige eingebaute Bremse — und sie ist eine Bremse gegen den Impuls, nicht gegen die Absicht. Sie stammt aus den Bedingungen der Veranstalter; das Gesetz selbst nennt kürzere Fristen.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und der gemeinsame Register

Die Limiten gehören dem Spielenden, nicht dem Anbieter

Der Gedanke hinter den selbst gesetzten Verlustlimiten ist unbequem und richtig: Der Schutz soll nicht davon abhängen, dass ein Anbieter mässigt, sondern davon, dass der Spielende vorher entschieden hat. Wer sein 30-Tage-Limit kennt und es nie erreicht, hat den Mechanismus richtig benutzt. Wer es regelmässig erreicht, hat eine Information über sich selbst.

Praktisch heisst das: Die erste Sitzung im neuen Konto ist die wichtigste. Wer dort eine Zahl einträgt, die er später nicht mehr senken muss, hat den Mechanismus verstanden. Wer die Obergrenze einträgt, weil sie zur Verfügung steht, und dann in der dritten Woche merkt, dass sie zu hoch war, kann sie sofort senken — aber nicht mehr zurücknehmen, was gespielt ist.

Die Spielsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben wird. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der stärkste Mechanismus des Schweizer Systems: eine Sperre, die nicht anbieterbezogen wirkt, sondern personenbezogen — und die über die Grenze hinaus reicht.

Rechtlich steht dahinter die Spielsperre nach Artikel 80 bis 82 des Geldspielgesetzes: die Ausschliessung überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, erfasst in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre kann nur nach drei Monaten aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Wer denkt, das sei streng gegenüber dem Spielenden, sollte den anderen Wert kennen. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und an Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Kontrollmechanismus am physischen Verkaufspunkt ist also alles andere als dicht. Das schweizweite Register ist die Antwort auf genau dieses Problem — eine Antwort, die nur für Anbieter greift, die am Register teilnehmen.

Und hier schliesst sich der Kreis zum Anfang dieses Abschnitts. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, nimmt an keinem dieser Mechanismen teil. Eine Spielsperre, die in der Schweiz gilt, gilt dort nicht. Eine Selbstsperre schützt nicht vor einem Konto, das in einer anderen Rechtsordnung liegt. Für Spielende, die sich schützen müssen, ist das kein Nebenaspekt, sondern das ausschlaggebende Kriterium.

Was vor der ersten Wette passieren sollte

Der praktische Ablauf vor dem ersten Einsatz ist kurz. Zuerst die Verlustlimiten setzen — 1, 7 und 30 Tage —, weil sie vor der ersten Teilnahme Pflicht sind. Dann prüfen, ob die Identität bereits geprüft ist, denn ein Konto ohne geprüfte Identität ist in der Schweiz nicht vorgesehen. Danach die Zahlungsverbindung einrichten, auf den eigenen Namen lautend, weil jede Auszahlung dorthin zurückgeht.

Wer in einer Region wohnt, in der sein bevorzugter Anbieter keine Bewilligung hat, muss die Entscheidung früh treffen: den Umweg über eine andere Rechtsordnung oder den Verzicht. Beide Antworten sind legitim. Die eine kostet Schutz, die andere kostet Abdeckung.

Und wer zu einem ausländischen Anbieter neigt, sollte sich eine Frage stellen, bevor er einzahlt: Wohin würde ich mich wenden, wenn die Auszahlung nicht kommt? Gibt es eine Antwort, die nicht «in irgendein Forum» heisst, ist die Seite wahrscheinlich in Ordnung. Gibt es keine, ist das die Antwort.

Boni und Gratiswetten unter Schweizer Aufsicht

Warum die Werbung hier leiser ist

Wer auf einer ausländischen Wettseite gross beworbene Willkommenspakete gewohnt ist, findet bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern ein anderes Bild. Der Grund ist regulatorisch: Freispiele oder Gratisgutschriften brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind die Zahlen eines Systems, das Gratisleistungen nicht nährt, sondern kontrolliert.

Bemerkenswert daran ist das Volumen. 32 Zustimmungen in einem Jahr für den ganzen Schweizer Markt sind eine andere Grössenordnung als die Dauerwerbung internationaler Seiten. Wer regelmässig mit Boni arbeitet, merkt den Unterschied in der Stärke der Aktionen, und dieser Unterschied ist die logische Konsequenz aus einem Verfahren, das jeden einzelnen Fall vorher prüfen lässt.

In der Schweiz brauchen solche Aktionen eine vorgängige Zustimmung der Aufsicht und bleiben deshalb klein. Das ist keine Marketingentscheidung, sondern eine Regulatorik, die sich in jedem Aktionskalender beobachten lässt.

Aktionen bei Sporttip: was wirklich dahintersteckt

Die Aktionen, die es bei Sporttip gibt, sind keine Einzahlungsboni, sondern Rabatte auf den eigenen Wettvertrag. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.

Der Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und erhöht die Quote dieses einen Wettscheins. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendekunde nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Diese Verfallsregel ist der eigentliche Preis. Wer eine geboostete Wette setzt und sie später per Cash-Out auflöst, verliert den Bonus auf den Nettogewinn und bekommt nur den gewöhnlichen Cash-Out-Betrag, der ohnehin tiefer liegt als der mögliche Wettgewinn. Der Boost und der Cash-Out sind nicht kombinierbar; man entscheidet sich für eines von beiden, und zwar in dem Moment, in dem man die Wette platziert.

«Bonus ohne Einzahlung» und was davon zu halten ist

Es gibt eine Kategorie von Werbung, die in diesem Markt besonders laut ist: Boni ohne Einzahlung. Sie treten als grosszügige Geste auf, als Geschenk für ein neues Konto. Die Bedingungen sagen meist etwas anderes: Ein solcher Betrag ist in der Regel nicht frei auszahlbar, sondern muss erst mit einer Reihe von Wetten zu bestimmten Mindestquoten durchgesetzt werden. Was wie ein Geschenk aussieht, ist ein Los, für das man eine Arbeit erledigen muss.

Wer verstehen will, was ein Gratisbetrag wirklich wert ist, braucht zwei Grössen: den Faktor, mit dem der Betrag durchgespielt werden muss, und den Quotenschlüssel des Marktes, auf dem das passieren soll. Bei einem Gratisbetrag, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist der Wert eines einzelnen Einsatzes auf Quote 2.00 in einem Markt mit 95 % Quotenschlüssel rechnerisch 0.5 mal 0.95, also rund 47.5 % des Gratisbetrags — und nicht der Gratisbetrag selbst. Bei einem Betrag von CHF 10 liegt der durchschnittliche Wert also bei unter CHF 5 unter der Annahme, dass nur der Gratisbetrag gesetzt wird. Das ist die Zahl, die über ein Angebot entscheidet, nicht die Zahl auf dem Banner.

Dazu kommt die Schweizer Besonderheit: Solche Aktionen brauchen hier die vorgängige Zustimmung der Aufsicht und bleiben deshalb klein. Ein ausländischer Anbieter, der ohne diese Beschränkung wirbt, tut das in einer anderen Rechtsordnung — und die Bedingungen, an die der Betrag gebunden ist, gelten nach deren Regeln.

Die geprüften Marken im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die Bewilligung, an der sich alles messen lassen muss

Swisslos ist einer von zwei Veranstaltern, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, und die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach den Bestimmungen über Grossspiele, mit der Gespa als Aufsichtsbehörde. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; das Wettprodukt heisst Sporttip. Diese Kombination aus Bewilligung, Aufsicht und benanntem Veranstalter gibt es in der Schweiz genau zwei Mal. Das ist der Massstab, an dem jede andere Marke in dieser Aufstellung gemessen wird — und der Grund, warum die Bewilligungsspalte die wichtigste Spalte des Vergleichs ist.

Ein Online-Konto ist ausschliesslich für Personen möglich, die im eigenen Servicegebiet wohnen: den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für alle anderen bleibt das Angebot verschlossen, unabhängig davon, wie gut die Quoten sind. Wer ausserhalb wohnt, für den ist Swisslos kein Anbieter, sondern eine Referenz.

Diese Bewilligung hat dafür zwei Seiten, die man zugleich nennen muss. Das geschlossene Wettprogramm mit der behördlich definierten Liste, ohne Esports, ohne Ecken- und Kartenmärkte, ist für viele eine echte Einschränkung. Und die Trennung zwischen dem gespielten Band und dem bewilligten Katalog ist der Preis dafür, dass im Konfliktfall Schweizer Recht greift. Wer aktuelle Kassenschlager sucht, ist hier falsch. Wer einen Ansprechpartner will, wenn etwas schiefgeht, richtig.

Urteil: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat hier den einzigen Weg zu einem Schweizer Markt mit einem benannten Gegenüber — und muss dafür ein enges Wettprogramm, keine anonyme Auszahlung und eine Registrierung mit Adressprüfung akzeptieren. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, dem steht dieser Weg gar nicht offen: nicht aus Schwäche, sondern wegen des Servicegebiets.

Loterie Romande Jouez Sport: die zweite Bewilligung und ihre Reichweite

Die Loterie Romande ist die zweite bewilligte Veranstalterin, tätig für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura unter dem Produktnamen Jouez Sport. Die Bewilligungskonstruktion entspricht der von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Das Angebot als solches ist also dieselbe Sache in einem anderen Gebiet.

Was sie zusätzlich ist, lässt sich in einer Zahl ablesen: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Diese Dichte verändert das Produkt. Ein Teilnahmeangebot, das in jeder grösseren Ortschaft einen Schalter hat, funktioniert nach anderen Regeln als ein reines Onlineangebot — es ist erreichbar, persönlich und für Menschen ohne Affinität zu Wett-Apps zugänglich. Die Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne ist dabei nur der Kopf; die eigentliche Präsenz steckt in diesen Verkaufsstellen.

Und dieselbe Dichte ist die Grenze. Ein Konto setzt Wohnsitz in einem der sechs Kantone voraus. Die Westschweiz ist nicht nur ein Sprachraum, sondern ein Bewilligungsgebiet, und wer darüber hinaus wohnt, hat hier keinen Zugang. Was bleibt, ist der tiefe eigene Kanalzugang in der Region.

Urteil: Die Bewilligung zählt hier nicht nur als Erlaubnis, sondern als Infrastruktur — ein Netz, das die Grenze zwischen Online und Vor-Ort auflöst und für Gelegenheitswettende in der Westschweiz die niedrigste Einstiegshürde darstellt. Wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, kann daraus nichts mitnehmen.

FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack ist keine Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung; Sportwetten in der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande anbieten. Eine gemeldete Bewilligung liegt nicht vor, und eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz ohnehin keine Geltung. Damit fehlen alle drei Anknüpfungspunkte, die den beiden bewilligten Veranstaltern ihre Stellung geben: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.

Praktisch bedeutet das: Wer dort einzahlt, verlagert sein Geld in eine Rechtsordnung, die er nicht überblickt. Eine Sperre, die er sich in der Schweiz eintragen lässt, hält ihn nicht davon ab. Eine Reklamation müsste er dort vorbringen, wo der Anbieter sitzt. Die Sperrliste der Gespa ist das einzige Schweizer Instrument, das auf solche Seiten überhaupt einwirkt, und sie wirkt per DNS-Sperre, nicht per Anspruch.

Urteil: Als Vergleichsgrösse ist FortuneJack nützlich, weil es den Unterschied sichtbar macht, den eine Bewilligung macht — ohne Aufsicht ist der einzige Rückhalt das Vertrauen in eine Firma, die rechtlich greifbar ist.

Gamdom: ohne Schweizer Bewilligung

Gamdom operiert als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine gemeldete Bewilligung liegt nicht vor; ihr fehlt in der Schweiz jede Geltung. Die operativen Folgen sind identisch mit jeder anderen Marke in dieser Gruppe: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Schutzmechanismen.

Was hier gesondert zu benennen ist, ist die Struktur der Wahl. Ein Spielender in der Schweiz, der eine solche Seite nutzt, tauscht einen kontrollierten Kanal gegen ein unkontrolliertes Angebot. Der Tausch kann sich kurzfristig rechnen — über Preise, über Abdeckung —, aber er rechnet nicht in Schutz. Wer sich ohnehin nie über eine Auszahlung geärgert hat, wird den Unterschied nicht bemerken. Wer einmal in einem Streit steckt, merkt ihn ganz.

Urteil: Der nüchterne Vergleich lässt nichts übrig, was über die fehlende Bewilligung hinaus juristisch trägt — das Auffällige bleibt die Entscheidungslage: Freiheit beim Zugang, ohne Kanal, über den man sie später durchsetzen könnte.

ZotaBet: ohne Schweizer Bewilligung

ZotaBet gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten, und eine gemeldete Bewilligung verändert daran nichts, weil ausländische Bewilligungen hier keine Wirkung entfalten. Gesperrte Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, was den Zugang über Schweizer Telekom-Anbieter unterbindet.

Der praktische Unterschied liegt hier nicht im Betrieb, sondern in der Erwartungshaltung. Wer bei einem Bezahlanbieter wette, erwarte einen bestimmten Mindeststandard an Abwicklung — das ist nach der Rechtslage nicht die Grundlage. Die Schweizer Regeln etwa zur Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen gelten für diese Anbieter nicht.

Urteil: Als Marke interessant, um den Kontrast zu den bewilligten Anbietern zu verdeutlichen — ohne Schweizer Bewilligung bleibt sie ohne Schweizer Schutz, und das ist ein Risiko, das im Vergleich nicht durch bessere Konditionen aufgewogen wird.

1Bet: ohne Schweizer Bewilligung

1Bet fällt wie die übrigen Marken dieser Gruppe unter die Regel, dass nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen. Eine gemeldete Bewilligung liegt nicht vor und hätte hier keine Geltung; ein Anschluss an das schweizerische Sperrregister besteht nicht, Schweizer Rechtsmittel stehen nicht zur Verfügung. Eine Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa ist möglich.

Für Spielende ist der springende Punkt der Austausch zweier Währungen: Abdeckung oder Preis gegen Schweizer Kontrolle. Wer die Wahl bewusst trifft, hat sie immerhin getroffen. Wer sie aus Gewohnheit trifft, weil die Seite in Suchresultaten oben steht, trifft eine Wahl, die er nicht als Wahl erkennt.

Urteil: Der einzige echte Vorteil liegt in der Breite des Angebots; er wird mit dem Verzicht auf jeden Schweizer Anspruch bezahlt — und dieser Verzicht ist im Vergleich der schwerere Posten, weil er sich nicht nachrechnen lässt.

IviBet: ohne Schweizer Bewilligung

IviBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Weil in der Schweiz nur die zwei bewilligten Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen, fällt das Angebot nicht unter Schweizer Aufsicht, nicht unter Schweizer Spielerschutz und nicht unter den Schweizer Rechtsweg. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und hätte in der Schweiz ohnehin keine Geltung.

Zwei Punkte verdienen dabei Aufmerksamkeit. Erstens: Die fehlende Bewilligung betrifft nur den Schweizer Markt; was IviBet in seiner Heimat darf, betrifft Schweizer Kundschaft nicht. Zweitens: Die Sperrliste macht Seiten unerreichbar, nicht unschädlich — wer Zugang hat, etwa über einen anderen Weg, hat deshalb noch kein Recht erworben.

Urteil: Für dieses Publikum ist die Konkurrenz derzeit strukturell begrenzt, weil die verfügbaren bewilligten Angebote nicht mit der Breite mithalten — wer trotzdem hier landet, soll wissen, dass die Wahl nicht mit Schweizer Absicherung zu haben ist.

Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet ist einer der Anbieter, die in dieser Aufstellung als ausländisch und ohne Schweizer Bewilligung geführt werden. Eine Veranstalterbewilligung nach Schweizer Recht liegt nicht vor; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und bei Auseinandersetzungen gibt es keinen Schweizer Rechtsweg — die Gespa kann nur die Domains sperren lassen.

Was daraus für den Nutzer folgt, ist unbequem einfach. Es gibt keine Instanz, die die Bedingungen dieses Anbieters überprüft, und keine, die bei einem Streit vermittelt. Wer sich darauf einlässt, sollte den Betrag frei gewählt haben, nicht durch eine Verpflichtung gebunden.

Urteil: Bleibt ein Angebot ohne Schweizer Rechtsweg — attraktiv nur für Spielende, die die fehlende Bewilligung bewusst in Kauf nehmen, und für Schweizer Verhältnisse kein Ersatz für einen bewilligten Veranstalter.

Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet gehört zu den ausländischen Anbietern, die in der Schweiz ohne Bewilligung tätig sind. Die Rechtslage erlaubt Sportwetten in der Schweiz nur Swisslos und der Loterie Romande; ein ausländischer Anbieter kann diese Voraussetzung nicht erfüllen, und die Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa bleibt das einzige Schweizer Instrument gegen ihn.

Hier lohnt sich ein Hinweis auf die Krypto-Frage, weil sie im Thema «neue Buchmacher» regelmässig auftaucht. Die bewilligten Schweizer Anbieter zahlen auf ein Konto aus, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen an eine beliebige Wallet kennen sie nicht. Ein Anbieter, der Krypto-Auszahlungen anbietet, ist damit per Definition ein ausländischer. Das ist die Einordnung, die weiterhilft — nicht die Frage, ob das technisch funktioniert.

Urteil: Die Krypto-Auszahlung ist der eigentliche Attraktivitätspunkt und zugleich die klarste Kennzeichnung der Rechtslage — sie ist die direkte Konsequenz daraus, dass keine Schweizer Bewilligung besteht, und damit eher Hinweis als Vorteil.

Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung

Betwinner ist in dieser Aufstellung der letzte der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Damit gelten für diese Marke dieselben Feststellungen: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, aber die Möglichkeit einer Aufnahme auf die Sperrliste. Eine Bewilligung nach Schweizer Recht liegt nicht vor.

Für Leser, die sich hier vergewissern wollen, ist der nützlichste Rat der einfachste: Wer prüfen will, ob eine Seite in der Schweiz erlaubt ist, prüft nicht die Qualität der Bewilligung, sondern ihr Vorhandensein. Gibt es keinen Schweizer Veranstalter im Hintergrund und keine Bewilligung, ist die Antwort eindeutig. Alles andere ist Verhandlung mit dem eigenen Risiko.

Urteil: Wie die übrigen Marken ohne Bewilligung — eine Einladung, die ausserhalb Schweizer Rechts steht, und damit ein Weg, den nur wählt, wer den Verzicht auf Schweizer Schutz tatsächlich versteht.

Steuern: warum «je nach Kanton» kein Ausweichen, sondern eine Antwort ist

Was Schweizer Gewinne kosten — und was nicht

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich als Beispiel; der bundesrechtliche Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, und die Steuer wird über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt.

Die Zahl ist so hoch, dass die praktische Antwort fast immer dieselbe ist: Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb von CHF 1’071’000. Für ihn ist der Gewinn einkommensteuerfrei, und es gibt keine Verrechnungssteuer darauf. Das ist die kurze Antwort.

Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Es gibt keine Wettsteuer auf Wetten, und wer das Gegenteil behauptet, verkauft eine Seite. Der Satz «je nach Kanton» ist die knappste korrekte Antwort auf die Frage, ob ein Gewinn besteuert wird: Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich vom bundesrechtlichen, und deshalb lässt sich keine einheitliche Zahl angeben. Eine kantonale Zahl zu nennen, wäre eine Aussage, die in 25 anderen Kantonen falsch ist.

Der Fall des ausländischen Anbieters

Gewinne aus Wetten bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — der Veranstalter sitzt nicht im Land, es gibt kein Schweizer Einzugsverfahren. Dafür beginnt ein anderes Problem. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer also glaubt, der ausländische Weg spare Steuern, sollte die kantonale Praxis seines Wohnkantons kennen, bevor er rechnet.

Diese Feststellung ist kein Steuerberatungsersatz. Wer tatsächlich einen grösseren Betrag gewinnt, sollte eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung fragen. Der Hinweis auf die Thurgauer Praxis steht hier, weil sie zeigt, dass der ausländische Weg steuerlich nicht einfach ins Leere führt.

Was von einem Gewinn netto übrig bleibt

Rechnet man die Punkte zusammen, entsteht eine klare Ordnung. Bei einem Schweizer Anbieter bleibt vom Nettogewinn bis zu einem sehr hohen Schwellenwert alles beim Gewinner, abzüglich der Auszahlungskonditionen — bei Swisslos sind zwei Auszahlungen im 365-Tage-Zeitraum gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es diese Kommission nicht, aber der Gewinn fällt womöglich unter die kantonale Steuerpraxis, und im Konfliktfall existiert kein Schweizer Weg.

Für die Weitere Ausführung dieser Rechnung ist ein Punkt entscheidend: Wer in der Schweiz wesentliche Beträge gewinnt, gewinnt sie fast immer unterhalb des Freibetrags. Die steuerliche Frage ist damit eine Frage für Ausnahmefälle. Die Frage nach dem Schutz ist keine.

Häufige Fragen zu neuen Online-Buchmachern in der Schweiz

Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten, und was heisst «neu» in diesem Zusammenhang?

Bewilligt sind genau zwei Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Ein «neuer» Buchmacher mit Schweizer Kundschaft ist damit immer ein ausländischer Anbieter — neu heisst hier nicht zusätzlich bewilligt, sondern nur zusätzlich am Markt.

Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?

Es gibt keinen Schweizer Schutz und keinen Schweizer Rechtsweg, und der Anbieter ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Steuerlich kann die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen erfassen — im Kanton Thurgau etwa vollständig.

Wie berechnet sich ein Gewinn aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. CHF 50 auf Quote 1.85 zahlen CHF 92.50, bei einer Kombination aus 1.85 und 2.10 ergibt CHF 50 auf 3’885 rund CHF 194.25.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten vor und während des Wettens?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei — ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000, im Vorjahr CHF 1’070’400. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb die Formel «je nach Kanton»; im Zweifel die kantonale Steuerverwaltung fragen.

Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»