Curling-Wetten in der Schweiz – zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste und die Rechnung dahinter
Curling ist ein Randthema in jedem Wettprogramm. Das ist keine Randnotiz, sondern die eigentliche Information: Wer auf einen Stein am Button setzen will, zahlt in der Regel mehr für dieselbe Meinung als bei einem Fussballspiel, und er zahlt es nicht an der Kasse, sondern in die Quote hineingerechnet. Wer das einmal verstanden hat, liest die Zahlen auf dieser Seite anders.
29. Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungslisten und die Spielregeln der Swisslos Sporttip sowie die Aufsichtsdokumente der Gespa.

- Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungslisten und die Spielregeln der Swisslos Sporttip sowie die Aufsichtsdokumente der Gespa.
Wie eine Curling-Wette überhaupt aufgebaut ist
Beginnen wir beim Stein selbst, weil sich daran die ganze Mechanik zeigt. Eine Curling-Partie wird in Ends gespielt, und am Ende zählt nicht die Zahl der gelungenen Take-outs, sondern die Zahl der Steine, die näher am Button liegen als der beste Stein des Gegners. Genau daraus folgt, warum auf Curling andere Märkte funktionieren als auf Fussball: Es gibt kein 0:0, es gibt kein Unentschieden, und es gibt eine Voraussage, die es in dieser Klarheit sonst selten gibt – den Sieger.

Die Suche nach einer Curling-Wettquote führt früher oder später zu der Frage, wann diese Quote überhaupt gestellt wird. Bei einem Grossanlass steht das Programm Wochen vorher, bei einem nationalen Turnier oft erst Tage davor, und bei einer Liga-Runde kann eine Begegnung kurzfristig verschoben werden. Das ist kein organisatorisches Detail am Rand, sondern die Bedingung, unter der ein Wettprogramm überhaupt entsteht.
Was der Schweizer Markt daraus macht, ist der zweite Teil der Antwort. Sporttip, das Sportwettenprodukt der Swisslos, führt einen geschlossenen Katalog. Nicht jedes Curling-Turnier der Welt steht darin, und nicht jede Begegnung, die stattfindet, wird auch angeboten. Wer denkt, ein Wettanbieter habe «alle Sportarten im Programm», verwechselt die Fülle eines ausländischen Portals mit der Auswahl, die ein konzessionierter Schweizer Veranstalter führen darf.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette – und was sie unterscheidet
Drei Wettformen tragen den ganzen Schweizer Markt. Die Einzelwette setzt auf eine einzige Voraussage; die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen zu einem gemeinsamen Wettschein, dessen Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist; die Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen so, dass nicht jede davon zutreffen muss. Für den Gewinnbetrag gilt bei Sporttip eine einheitliche Formel: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote. Gerundet wird in zwei Schritten, erst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf 5 Rappen genau ab. Wer eine Kombination aus drei Curling-Partien mit Quoten von je 2.10 spielt, rechnet also nicht mit drei einzelnen Auszahlungen, sondern mit einem Produkt – und mit dem Rundungsverlust, den die zweite Stufe auf 5 Rappen erzeugt.

Diese Rundung ist klein, aber sie existiert, und sie ist die erste Stelle in der Kette, an der der Veranstalter behält. Die zweite Stelle ist die Quote selbst.
Was eine Quote kostet, die zwei Veranstalter allein stellen
Jetzt wird es konkret, denn hier liegt die Rechnung, die auf einer Seite über Curling-Wetten am häufigsten fehlt. Nehmen wir einen anschaulichen Zwei-Weg-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 – ein Rechenbeispiel, kein abgeschriebener Preis von irgendeinem Wettschein. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist 1 geteilt durch die Summe von 1 durch 1.90 plus 1 durch 1.90, also rund 95 %. Die Marge ist der Rest. Sie liegt damit im Bereich von etwa 5 %, unter der Annahme, dass der Markt wirklich nur zwei Ausgänge kennt und die beiden Quoten so stehen.
Nun der Zusatz, ohne den die Zahl nichts wert wäre. In einem Markt mit drei Ausgängen und derselben Rechnung fällt die Marge geringfügig anders aus, und in einem echten Curling-Programm liegt sie typischerweise höher, weil Volumen fehlt. Die Marge ist keine Konstante des Anbieters, sondern eine Eigenschaft des Marktes. Eine Sportart mit wenig Umsatz ist teuer, weil die Buchmacher das Risiko aus einer dünn besuchten Begegnung nicht über eine breite Masse an Gegengebeten verteilen können.
Für die Praxis heisst das: Wenn eine Curling-Partie im Vergleich zu einem Fussballspiel derselben Kategorie zu gut aussieht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Markt schlicht neu gesetzt wurde und die Zusammensetzung des Angebots noch nicht alle Informationen eingepreist hat. Und wenn Sie eine Quote als «fair» empfinden, haben Sie sie in der Regel noch nicht gegen die Nachbarquote gerechnet.
Was einzahlungsbonusch.com über Curling-Turniere schreibt, die Gewicht haben
Curling ist kein Nischensport, weil ihn niemand kennt, sondern weil er in einem engen Zeitfenster stattfindet. Wer die Austragungen kennt, kennt auch die Wochen, in denen sich ein Blick ins Wettprogramm lohnt.
Olympia, Weltmeisterschaften und die Team-Turniere
Die Olympischen Winterspiele sind der Anker. Dort wird Curling als Teamwettbewerb der Frauen und Männer sowie im Mixed-Double ausgetragen, und dort liegt das Publikum, das auch ausserhalb der Curling-Szene einen Wettschein ausfüllt. Ein olympisches Turnier füllt eine Vorrunde mit mehreren Runden pro Tag, jede Runde ist eine eigene Begegnung, und jede Begegnung ist eine eigene Voraussage.
Die Weltmeisterschaften der Frauen und Männer bilden das zweite Standbein. Sie laufen als Rundenturnier mit anschliessenden Playoffs, was für den Markt eine angenehme Eigenschaft hat: Es gibt eine Tabelle, es gibt einen klaren Weg ins Halbfinale, und es gibt damit Voraussagen, die sich über mehrere Runden hinweg entwickeln. Gleiches gilt für die Europameisterschaften, die im Curling traditionell im Herbst stattfinden und den europäischen Teilnehmerfeld einen eigenen Reiz geben.
Die Mixed-Doubles-Wettbewerbe sind der jüngste Zuwachs im Programm, und sie sind für kurze Sitzungen gemacht: ein Team aus zwei Personen, sechs Steine pro End statt acht, schnellere Partien, andere Aufstellungen. Für ein Zeitfenster von einer halben Stunde ist das nicht der schlechteste Wettmarkt.
Turnierbühne 2025/26 und was daraus im Programm wird
Die Olympischen Winterspiele 2026 in Mailand und Cortina d’Ampezzo sind der Höhepunkt der Saison, und sie sind zugleich der Grund, warum das Interesse an Curling in einem Zyklus verläuft. Vier Jahre lang ist der Sport eine Randerscheinung, im März eines Olympiajahres steht er plötzlich in jedem Sportteil. Wer sich davor informiert, hat den Vorteil, die Marktbewegungen zu kennen, bevor die Masse kommt.
Zieht man die grossen Turniere der letzten Olympiazyklen heran, ergibt sich eine verlässliche Kette: Weltmeisterschaften im Frühling, Europameisterschaften im November, Olympische Spiele im Februar, dazu die nationalen Meisterschaften der Curling-Verbände in der Schweiz und in den Nachbarländern. Für Spielende, die sich auf ein Turnier vorbereiten wollen, ist die entscheidende Frage daher nicht, ob es ein Programm gibt, sondern wann.
Curling in der Schweiz: die eigentliche Bühne
Hier liegt der Punkt, der eine Schweizer Seite von einer internationalen unterscheidet. Curling hat in der Schweiz einen festen Platz mit eigenen Clubanlagen, eigenen Ligen und einer nationalen Meisterschaft, die über Jahrzehnte gewachsen ist. Das ist der Grund, warum kein Anlass zu Marktanalysen besteht, was den Sport angeht: Wer ihn kennt, findet ihn in einem Schweizer Curling-Stadion, und wer ihn nicht kennt, findet ihn über die Berichterstattung der Wintermonate. Aber genau daraus ergibt sich eine Anspannung, mit der sich diese Seite befassen muss. Ein Sport mit einer tiefen nationalen Basis und einer dünnen Zahl an Begegnungen, die weltweit übertragen werden, erzeugt einen Markt, den ein Veranstalter mit einem geschlossenen Angebot nicht immer in der Breite abbilden kann. Wer also nach einem breiten Curling-Programm sucht, wird feststellen, dass die Bandbreite der Begegnungen bescheiden bleibt – und das ist kein Versäumnis, sondern eine Folge davon, dass es zwei Schweizer Veranstalter gibt und sonst niemanden.
Welche Curling-Märkte eine konzessionierte Karte führt
Der Katalog, um den es hier geht, ist die Liste der Gespa. Sie ist die massgebliche Antwort auf die Frage, welche Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ein Schweizer Veranstalter führen darf, in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 des Geldspielgesetzes und Art. 29 der Verordnung dazu. Wer sie kennt, wundert sich nicht mehr über Vakanzen im Programm.
Was die Liste enthält – und was sie konsequent ausschliesst
Die Liste ist nicht starr geordnet, aber sie ist vollständig, sobald sie es ist. Ausdrücklich zugelassen sind danach nur Sportwettkämpfe: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Qualifikationsrunden stehen nur dann drin, wenn sie aufgeführt sind; Wettkämpfe der Frauen ebenfalls nur dann; Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über den Podestplatz entscheidet; auf Trainingsläufe darf überhaupt nicht gesetzt werden. Auch die Ecke- und Kartenmärkte fehlen, die im Fussball üblich sind, und ein Esport-Abschnitt ist in der Liste nicht vorhanden.
Ebenfalls wichtig: Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Art. 25 Abs. 2 des Gesetzes macht das zur Bedingung, nicht zur Empfehlung.
Was das für Curling-Märkte konkret bedeutet
Und jetzt die Probe aufs Exempel, ohne die dieser ganze Abschnitt Papier wäre. Aus der Struktur der Liste folgt für Curling ein bestimmtes Bild. Der Sieger der Begegnung ist die Grundvoraussage und steht in einem Zwei-Weg-Markt zur Verfügung. Daneben gibt es die Rangierung, aber nur unter der Bedingung, die die Liste nennt: dass sie über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über einen Podestplatz entscheidet. Ein «Welches Team führt nach fünf Ends»-Spiel gehört nicht zum Angebot eines Schweizer Veranstalters, weil die Liste es nicht führt. Ein «Wie viele Steine zieht Skip X im sechsten End» gehört nicht dazu, weil die Liste es nicht führt. Und wer auf Handball, Volleyball oder eine andere Randsportart schauen will, sollte in dieselbe Liste blicken, weil dort dasselbe Prinzip wirkt.
Daraus entsteht ein Punkt, den man aussprechen muss, so unbequem er für die Seite über ein Randthema ist: Wer vielfältige Curling-Märkte sucht, wird bei einem konzessionierten Schweizer Veranstalter nur die Grundstruktur finden. Wer das als Argument für ein ausländisches Portal nimmt, muss wissen, was er dafür aufgibt – und genau darum geht es im nächsten Abschnitt.
Live, Cash-Out und der Bet-Builder unter Schweizer Regeln
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine Entscheidung hat, die sie deckt. Ein gesetzliches Verbot bestimmter Live-Märkte gibt es nicht; die Beschränkung folgt aus der Liste und nicht aus einem eigenen Live-Katalog.
Für Livewetten bei Sporttip gilt eine Regel, die man selten liest und trotzdem vor jedem Einsatz kennen sollte: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Falle, sondern eine Absicherung gegen die technische Verzögerung zwischen Bild und Server. Es bedeutet aber auch: Wer «schnell noch» auf das Ergebnis setzt, das er gerade sieht, kann seine Wette zum Einsatz zurückbekommen, anstatt sie zu gewinnen.
Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor dem Spiel und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Curling ist das relevant, sobald mehrere Voraussagen dieselbe Begegnung betreffen – auch wenn die schmale Marktauswahl solche Kombinationen selten macht.
Wer in der Schweiz überhaupt Wetten auf Randsportarten anbieten darf
Kommen wir zum Kern der Sache, denn ohne diesen Abschnitt wäre alles oben Theorie. Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019), und sie werden von der Gespa beaufsichtigt – der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, auf Grundlage des Geldspielkonkordats, in Kraft seit dem 1.1.2021. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist dafür nicht zuständig; sie beaufsichtigt ausschliesslich die Casinos.
Zwei Veranstalter, ein Bewilligungssystem und keine Warteliste
Wer eine Bewilligung will, braucht beides: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, geregelt in den Artikeln 21 bis 25 des Gesetzes. Entscheidend ist Artikel 4: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und diese zwei sind bekannt.
Swisslos – die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwettenprodukt heisst Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Wer auf einer Vergleichsseite «die zehn besten Schweizer Anbieter» findet, liest über Anbieter, die keine Schweizer Bewilligung haben. Das ist die nüchterne Auskunft, und sie ist wichtiger als jede Quotentabelle.
Was eine fehlende Bewilligung praktisch kostet
Ein ausländischer Anbieter mit einer Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft; Artikel 4 des Gesetzes lässt daran keinen Zweifel. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende – aber aus einer fehlenden Bewilligung folgt mehr als eine rechtliche Feststellung.
Es fehlt die Anbindung an das Sperrregister. Wer sich bei Swisslos sperrt, sperrt sich damit auch für die Casinos und für Liechtenstein, aber nicht für ein Portal im Ausland. Die Sperre, die Sie selbst gesetzt haben, gilt dort nicht, und der Anbieter hat kein Interesse, sie zu respektieren. Es fehlt zweitens die Aufsicht: Es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle, keine verbindliche Regel zur Auszahlung und keine Garantie, dass ein Streit über eine Wette je entschieden wird. Und es fehlt drittens die verlässliche Identitätsprüfung auf der Seite des Anbieters, was den umgekehrten Fall erzeugt: Bei einem Schweizer Veranstalter wird die Identität geprüft, und zwar streng.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Wer heute eine dieser Seiten aufruft, spielt also nicht auf einer Grauzone, sondern an einer Sperre vorbei.
Wo die zwei bewilligten Veranstalter selbst Spieler schützen
Die Anforderungen an ein Spielerkonto sind bei Swisslos eng, und sie sind nicht verhandelbar. Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Verlustlimiten, Pausen und die Spielsperre
Eine Verlustlimite ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht, die der Veranstalter einholen muss. Bevor die erste Sporttip-Teilnahme möglich ist, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
An dieser Stelle lohnt die Unterscheidung, die in der Praxis am häufigsten durcheinandergeht. Die Limite ist keine Schranke des Anbieters, sondern eine Schranke, die Sie selbst gesetzt haben und die Sie nur langsam lösen können. Das Gespräch darüber, ob eine Limite «hoch genug» ist, führt in die falsche Richtung: Die relevante Frage ist nicht, wie hoch die erlaubte Zahl ist, sondern ob Sie die Limite unterschritten hätten, wenn sie niedriger stünde.
Der gesetzliche Rahmen verlangt vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste einholt. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden – Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Spielenden haben in der Schweiz also mehr Zeit, eine impulsive Entscheidung zu bereuen, als das Gesetz verlangt.
Eine Sperre, die auch für Casinos gilt
Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Und dann ist da noch die Zahl, die man nicht schönreden kann: Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer die Verkaufsstellen als strengen Kontrollpunkt beschreibt, beschreibt sie falsch. Die Identitätsprüfung auf der Online-Seite ist eine andere Sache als der Schalter in einem Kiosk.
Was auf dem Wettschein steht, wenn ein Spiel verschoben wird
Curling-Begegnungen werden abgesagt, verschoben oder in einem Turnier neu angesetzt. Bei Sporttip gilt dazu eine klare Regel: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombination heisst das: Aus der einen ausgefallenen Voraussage wird ein Faktor ohne Wirkung, und die Gesamtquote sinkt auf das Produkt der übrigen Voraussagen.
Damit ist auch geklärt, was die reguläre Spielzeit umfasst. Sie besteht aus der regulären Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Curling-Turnier, in dem eine Zusatzrunde zur Entscheidung führen kann, ist der Blick in das Wettprogramm damit nicht optional.
Und noch eine Frist, die man leicht übersieht: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Wie der Bonusmechanismus bei Sporttip wirklich gerechnet ist
Jetzt kommt der Teil, für den die meisten Leserinnen und Leser hier herkommen, und es ist der Teil, in dem man am meisten falsch versteht. Ein Bonus bei einem Schweizer Grossspiel ist kein Geschenk, das auf dem Konto landet und dort liegen bleibt.
Quotenboost, Profitboost und die Bedingung im Kleingedruckten
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier solchen Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Zwei Dinge daran sind für Curling entscheidend. Erstens die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage: Bei einem Zwei-Weg-Markt, dessen beide Ausgänge in der Nähe von 1.90 stehen, ist diese Hürde harmlos. Wenn ein Curling-Programm aber einen klaren Favoriten so tief stellt, dass die Quote unter 1.50 fällt, zählt diese Voraussage für den Boost nicht mit – vier Voraussagen bedeuten vier Voraussagen über der Schwelle, nicht vier auf dem Wettschein. Zweitens die Mindestzahl von vier Voraussagen: Eine einzelne Partie mit zwei Ausgängen liefert die schlicht nicht, und wer vier Curling-Begegnungen findet, die gleichzeitig über der Quote von 1.50 stehen, hat bereits mehrheitlich Favoritensiege gewählt. Der Boost belohnt also nicht Mut, sondern Breite.
Ein Rechenbeispiel für eine Gratiswette – und seine Grenzen
Rechenbeispiele mit einem grossen Prozentsatz wecken falsche Erwartungen, deshalb lohnt die Rechnung. Nehmen wir eine Freiwette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird – die übliche Bauform im Markt. Ihr Wert auf einem Zwei-Weg-Markt mit Auszahlungsquote von rund 95 % ergibt sich aus dem Freiwettenbetrag mal der Quote minus eins, geteilt durch die Quote, mal dieser Auszahlungsquote. Bei einer angenommenen Quote von 1.90 bleiben davon rund 45 % des ausgelobten Betrags übrig, unter der Annahme des genannten Marktes und einer einzigen Wette darauf; bei einer höheren Quote sinkt der Anteil, bei einer tieferen steigt er. Das ist der durchschnittliche Wert über viele Wetten und ausdrücklich nicht das, was eine einzelne Wette gewinnt. Wer die Freiwette auf eine Quote setzt, deren Ausgang er kennt, hat sie nicht besser genutzt, sondern die Bedingung verletzt, an die der Veranstalter sie knüpft.
Dazu kommt der Rahmen, den das Gesetz setzt. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bonusbedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer eine Zahl auf einer anderen Seite liest, liest nicht die Bedingung dieses Veranstalters. Und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Werbung selbst hat einen gesetzlichen Rahmen: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten existiert nicht.
Einsätze, Auszahlungen und die Kette bis zum Konto
Der Betrag, den man einsetzt, ist bei Sporttip nach oben begrenzt – und die Grenze liegt tiefer, als man vermuten würde. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der Höchsteinsatz ist hier nicht als Risikogrenze des Veranstalters gemeint, sondern als Spielerschutz. Für eine Curling-Partie an einem Nachmittag macht das keinen Unterschied; für eine Langzeitwette auf den Olympiasieger schon.
Das Spielguthaben kaufen und aufladen
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Sporttip-Wetten lassen sich online oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.
Auszahlungen laufen dabei nicht über ein anonymes Konto, sondern über einen Weg, der an den Namen gebunden ist. Winnings und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist ausgeschlossen.
Zwei Auszahlungen ohne Kommission, danach wird es teuer
Hier steht die Zahl, die im Marketing am wenigsten vorkommt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung in diesem Zeitraum kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Für die Praxis ist das eine Frage des Rhythmus. Wer sein Guthaben nach jeder kleinen Wette abzieht, zahlt ab dem dritten Mal mit; wer Gewinne im Wallet stehen lässt, bis sie sich lohnen, zahlt nicht. Das ist ein Kostenfaktor, den keine Quote zeigt und keine Bonusbeschreibung erwähnt.
Steuern auf einen Curling-Gewinn: die Schwelle, die kaum einer erreicht
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel – und die Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton unterschiedlich: Wer hier eine einzelne kantonale Zahl sucht, sucht vergeblich, weil eine solche Zahl nicht existiert. Wo die Grenze überschritten wird, behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für einen typischen Wetten dieser Grössenordnung ist die Frage damit entschieden. Ein Curling-Gewinn bleibt weit unter der Schwelle, und es fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer darauf an. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht – wer von einer «Wettsteuer» auf Einsätze liest, liest über einen anderen Markt.
Der unangenehme Teil betrifft Gewinne, die bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entstanden sind. Auf sie wird keine Verrechnungssteuer erhoben, weil der Veranstalter nicht in der Schweiz steuerpflichtig ist. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als volles steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Dasselbe Spiel hat damit eine andere Steuerfolge, und das ist eine der Folgen, die in keiner Quotentabelle steht. Diese Zeilen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung: Wer eine konkrete Zahl braucht, wendet sich an einen Steuerberater oder an die kantonale Steuerverwaltung.
Wie sich die zwei bewilligten Veranstalter und acht ausländische Portale unterscheiden
Die folgende Einordnung vergleicht die zehn Anbieter nach ihrer Bewilligungssituation und der Veranstalterschaft, die dahinter steht. Zwei von ihnen haben eine Schweizer Bewilligung; die anderen acht nicht.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa; nur in der Schweiz gültig | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die IKV 2020 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa; nur in der Schweiz gültig | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende |
| Betwinner | keine Bewilligung in der Schweiz (ohne Schweizer Bewilligung) | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| Fezbet | keine Bewilligung in der Schweiz (ohne Schweizer Bewilligung) | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| 1Bet | keine Bewilligung in der Schweiz (ohne Schweizer Bewilligung) | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| BetFury | keine Bewilligung in der Schweiz (ohne Schweizer Bewilligung) | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| Playzilla | keine Bewilligung in der Schweiz (ohne Schweizer Bewilligung) | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| IviBet | keine Bewilligung in der Schweiz (ohne Schweizer Bewilligung) | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| BassBet | keine Bewilligung in der Schweiz (ohne Schweizer Bewilligung) | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| 20Bet | keine Bewilligung in der Schweiz (ohne Schweizer Bewilligung) | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
Die Zeile mit der gemeldeten Lizenz ist für die acht Portale rechts von der Schweiz leer – nicht, weil dort eine Angabe vergessen worden wäre, sondern weil eine ausländische Lizenz hier nichts bedeutet. Der Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung» ist kein weicher Hinweis, sondern die Kurzfassung einer Kette von Folgen: keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain per DNS gesperrt wird.
Bezeichnend ist auch das Muster auf der linken Seite. Die beiden bewilligten Anbieter sind nicht zwei konkurrierende Unternehmen, sondern zwei Gebietskörperschaften desselben Systems. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Zürich wohnt, kann sich bei der Loterie Romande nicht registrieren; wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Der «Vergleich» ist damit für viele Leserinnen und Leser kein Vergleich, sondern eine Zuordnung.
Was aus den Sportwetten zurückfliesst, ist ebenfalls öffentlich. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang um gut zehn Prozent zeigt, was ein schmaleres Angebot bedeutet – weniger Umsatz, weniger Ausschüttung.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge ist nicht die Rangliste des Umsatzes, sondern die Reihenfolge der Prüfung: zuerst die beiden Veranstalter mit Bewilligung, dann die acht Portale ohne. Jede Bewertung endet mit einer Einschätzung, und die kann nur so weit gehen, wie die Angaben reichen.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit Mindesteinsatz und Kontoauszahlung
Swisslos ist der Massstab, weil Swisslos die Bedingungen setzt, unter denen in der Deutschschweiz überhaupt gespielt werden darf. Sporttip wird im Vertragsgebiet aus den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die dort wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten.
Das operative Gerüst ist eng und klar gerechnet. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, und wird erst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer selbst als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten.
Vor der ersten Teilnahme stehen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre gilt im schweizweiten Register auch für Casinos und für Liechtenstein.
Die Einschätzung: Sporttip ist die einzige Option für die Deutschschweiz, die von den Verlustlimiten bis zur Kontoauszahlung auf den eigenen Namen durchgeregelt ist – und genau diese Regelungsdichte ist der Preis des breiten Schutzes. Wer ein vielfältiges Curling-Programm erwartet, findet hier die Grundvoraussagen und nicht die Fülle; wer wissen will, woran er bei einer Absage, einer Verschiebung oder einem Abbruch ist, findet hier eine Regel für jeden dieser Fälle.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe System, ein anderes Gebiet
Die Loterie Romande ist kein zweiter Anbieter im Sinne einer Alternative, sondern die andere Hälfte desselben Systems. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; ihre Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für die Bewilligungslage gilt dasselbe wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa, gültig nur in der Schweiz. Wer im Wallis oder im Kanton Waadt wohnt, hat damit eine Schweizer Option; wer in Zürich wohnt, hat sie nicht, und das ist keine Bequemlichkeit, sondern Wohnsitzvoraussetzung.
Bemerkenswert ist der Massstab, den die Verkaufsstellen setzen. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten für viele Westschweizer eine Filiale in Gehdistanz – und 221 Mitarbeitende bedeuten einen vergleichsweise schlanken Apparat auf der Verwaltungsseite. Ein Vertriebsnetz dieser Dichte ist für einen Grossanlass wie ein Curling-Turnier kein Vorteil, für einen Einzahlungsschein und einen Ausdruck in Papierform aber schon.
Die Einschätzung: Wer im Einzugsgebiet der Loterie Romande wohnt, bekommt einen Veranstalter mit demselben Schutzrahmen und einem Vertriebsnetz, das in der Westschweiz jeden Weg zum Wettschein abkürzt. Ein Grund, diese Seite deshalb schlechter zu bewerten als Sporttip, ergibt sich aus den Bedingungen nicht – beide leisten, was das Gesetz verlangt, und unterscheiden sich vor allem darin, wie viele Menschen sie bedienen.
Was ausländische Portale in diesem Bild anrichten
Die acht folgenden Anbieter haben eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Bewertung ihrer Software und keine Aussage über ihre Auszahlungsmoral, sondern eine Aussage über das Verhältnis, in dem sie zu diesem Markt stehen.
Der Vergleich ist hier an einer Stelle asymmetrisch, und diese Asymmetrie muss man aushalten. Ein Portal mit einem grossen Sportkatalog wird Curling-Begegnungen führen, die bei Sporttip nicht im Programm stehen – das ist seine Stärke. Dafür steht es ausserhalb jeden Schutzes, den diese Seite in den vorigen Abschnitten beschrieben hat: keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über eine Streitigkeit, kein Schweizer Rechtsweg, und ein Gewinn, der nach der kantonalen Steuerpraxis je nach Kanton als Einkommen behandelt werden kann.
Zehn Anbieter, ein Massstab – was aus den Kriterien folgt
Die Prüfung der acht Portale fällt daher kurz aus, und das liegt an der Sache und nicht an der Nachlässigkeit. Über Bewilligung, Aufsicht und Anbindung an das Sperrregister gibt es nichts auszudifferenzieren: Bei allen acht ist die Antwort dieselbe. Über die Bedingungen ist bei Kursen mit Gewinnspiel, Bonus oder Auszahlung nichts belegt, was über die allgemeine Feststellung hinausginge, dass sie nicht unter Schweizer Recht stehen.
Aber ein Vergleich, der bei «alle gleich, alle ohne Bewilligung» endet, liefert nichts. Deshalb hier der Massstab selbst, in seiner Reihenfolge.
Die Kriterien, in der Reihenfolge ihrer Wirkung
Zuerst die Bewilligung. Nicht, weil sie ein Etikett ist, sondern weil an ihr die vier Folgen hängen: Aufsicht, Sperrregister, Rechtsweg, Steuerbehandlung. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung erfüllt keines dieser vier Kriterien, und keine Quote dieser Welt wiegt das auf.
Zweitens die Spielerschutz-Werkzeuge, die tatsächlich greifen. Dazu gehört nicht die Existenz einer Limiten-Funktion, sondern ob sie verpflichtend gesetzt werden muss, wie schnell eine Senkung wirkt und wie lange eine Erhöhung blockiert ist. Die Schweizer Antwort lautet: Limiten sind Pflicht, die Senkung wirkt sofort, die Erhöhung 72 Stunden später.
Drittens der Geldfluss. Wohin geht eine Auszahlung, unter welchem Namen, in welcher Frist und zu welchem Preis. Hier trennt sich der Markt deutlicher als bei den Quoten. Zweimal gratis innerhalb von 365 Tagen, danach eine mögliche Kommission von 3 % und eine Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen bei Swisslos; Gewinne über CHF 1’000 gehen innert 3 Arbeitstagen auf das Konto bei bekannter Zahlungsverbindung. Wer häufig kleine Beträge abzieht, zahlt für einen Rhythmus, den eine Auszahlungsrichtlinie nicht als Kosten ausweist.
Viertens der Katalog. Eine geschlossene Liste bedeutet Planbarkeit und Enge zugleich. Für Curling heisst das: Grundvoraussagen ja, exotische Wetten nein, und keine Sicherheit, dass eine bestimmte Begegnung überhaupt angeboten wird.
Fünftens das Angebot an die Wette selbst. Cash-Out ohne Teilauszahlung, Quotenboost nur online und nur für Prematch-Einzelwetten, Kombiboost ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, Verfall des Boosts bei Cash-Out, Quote 1.00 für Wetten nach dem Eintreffen des Ausgangs. Das sind Bedingungen, die den Wert eines Angebots verändern, und sie sind in keinem Bewertungssternchen sichtbar.
Wo die Bewilligung den Vergleich beendet und wo er beginnt
Es gibt eine Grenze, an der die Bewilligungsfrage aufhört, ein Vergleichskriterium zu sein. Sie liegt bei der Frage, was ein einzelner Anbieter innerhalb seines erlaubten Rahmens besser oder schlechter macht. Zwei bewilligte Veranstalter können sich in der Zahl der Auszahlungen ohne Kommission, in der Gestaltung des Kombiboosts und in der Schnelligkeit der Bearbeitung unterscheiden. Innerhalb eines Katalogs mit geschlossener Sportliste ist der Spielraum für solche Unterschiede jedoch kleiner als bei einem Portal, das jeden Markt selbst definiert.
Für die Entscheidung heisst das: Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter lohnt der Blick auf die Bedingungen, weil er tatsächlich etwas ausmacht. Bei einem Portal ohne Bewilligung lohnt der Blick auf die Bedingungen weniger, weil die grössere Frage vorher entschieden ist.
Was ein Fünfrappenrundung mit Ihrer Bilanz macht
Zum Schluss die kleine Rechnung, die den ganzen Bogen schliesst. Der Gewinnbetrag wird bei Sporttip erst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Wette mit CHF 20 Einsatz und einer Quote von 2.10 ergibt sich ein rechnerisches Produkt von CHF 42.00, das in diesem Fall ohne Abzug durch beide Stufen geht. Sobald die Nachkommastellen krumm werden, verliert der Wettschein den Rest bis zum nächsten Fünfrappen-Schritt.
Wer das mit der Marge zusammenbringt – bei einem Zwei-Weg-Markt zu je 1.90 liegt sie im Bereich von rund 5 % –, sieht die Struktur des Schweizer Angebots. Der Preis steckt in der Quote, die Regel in der Rundung, das Limit im Konto, die Steuer in der Schwelle. Curling-Wetten sind in der Schweiz nicht kompliziert, aber jede Station dieser Kette kostet etwas. Wer das vor dem ersten Wettschein weiss, spielt ruhiger.
Häufige Fragen zu Wetten auf Curling in der Schweiz
Bietet Sporttip oder Jouez Sport überhaupt Wetten auf Curling an?
Ein Veranstalter darf nur führen, was die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten zulässt. Curling steht als Sportart nicht einzeln in dieser Liste; entscheidend ist, ob das konkrete Turnier und der konkrete Markt darin aufgeführt sind. Ob eine bestimmte Begegnung im Programm erscheint, zeigt nur das jeweilige Wettprogramm.
Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?
Die Liste in der Fassung vom 10.09.2026 gilt für die Schweiz auf Grundlage von Art. 25 des Geldspielgesetzes und Art. 29 der Verordnung. Sie umfasst nur Sportwettkämpfe: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fehlen, Qualifikationsrunden nur wenn gelistet, Frauenwettkämpfe nur wenn gelistet, Trainingsläufe gar nicht, und einen Esport-Abschnitt gibt es nicht.
Was bedeutet die Marge bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?
Sie ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem gesetzten Franken behält. Bei einem Zwei-Weg-Markt zu je 1.90 liegt sie im Bereich von rund 5 %, immer unter der Annahme, dass nur zwei Ausgänge bestehen. In einer Sportart mit dünnem Umsatz fällt sie in der Regel höher aus, weil keine breite Gegenposition das Risiko ausgleicht.
Wie berechnet sich der Gewinnbetrag aus Einsatz und Gesamtquote?
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet. Beide Stufen wirken auf denselben Betrag.
Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt wird?
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Aus der Kombination wird damit ein Produkt ohne diese Voraussage.
Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei?
Gewinne aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton unterschiedlich; für konkrete Fälle hilft die kantonale Steuerverwaltung.
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Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»
