Wetten ohne eigene Einzahlung – in der Schweiz ein schmaler Weg mit klaren Rechnungen
Wer nach Sportwetten ohne Einzahlung sucht, sucht in der Schweiz nach einer Ausnahme. Die Ausnahme existiert, sie ist nur klein, befristet und an Bedingungen geknüpft, die in keiner Werbebotschaft auftauchen. Nur zwei Veranstalter dürfen hierzulande überhaupt Sportwetten anbieten, und Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Aus einem Gratisbetrag von CHF 10 werden nach den Bedingungen, die auf dem Papier stehen, rund CHF 7.10, die der Wettende behalten kann – der Rest ist Umsatz, den das Haus mitrechnet.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa als interkantonale Geldspielaufsicht und gegen die Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.
Was ein Neukundenangebot ohne Einsatz überhaupt ist
Ein Angebot ohne eigene Einzahlung ist kein Geschenk, sondern eine Probe. Der Veranstalter stellt ein Guthaben, das an eine Gegenleistung gebunden ist – in der Regel an eine Reihe von Wetten, die erst gespielt werden müssen, bevor irgendetwas davon zu Geld wird. Der Unterschied zwischen einem Gratisbetrag und einem Gewinn liegt nicht in der Höhe, sondern im Recht: Ein Gewinn aus einer Wette gehört dem Wettenden, ein Gratisspielguthaben gehört dem Haus, bis die Bedingungen erfüllt sind. Diese Trennung ist der eigentliche Inhalt des Themas.

Hinzu kommt die Trennung der Anbieterarten. In der Schweiz gibt es Veranstalter mit einer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, und daneben eine Reihe ausländischer Marken, die Schweizer Spielende mit ihren Seiten bedienen, ohne Schweizer Bewilligung. Beide begegnen dem Wettenden im Netz, aber sie stehen unter völlig verschiedenen Regeln. Wer die Angebote vergleicht, muss zuerst wissen, in welcher Gruppe er sich bewegt – die zweite Gruppe ist nicht einfach eine härtere Wettbewerbsvariante der ersten.
Wann ein Gratisbetrag ein Gratisspielguthaben ist – und wann nur Marketing
Was auf der Seite als «Gratiswette» erscheint, kann rechtlich dreierlei sein. Da ist die Freiwette, ein Guthaben zum Wetten, dessen Einsatz im Fall eines Treffers oft nicht mit ausbezahlt wird – man gewinnt also nur die Quote abzüglich des Einsatzes. Da ist das Gratisspielguthaben im engeren Sinn, wie es die Teilnahmebedingungen eines Veranstalters nennen. Und da ist der Quotenboost, der kein Guthaben darstellt, sondern den möglichen Nettogewinn erhöht, wenn eine bestimmte Bedingung erfüllt ist.
Der Wertunterschied zwischen diesen Formen ist grösser als der zwischen zwei Beträgen derselben Form. Ein Gratisbetrag von CHF 20, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, ist weniger wert als CHF 15 Spielguthaben, das voll angerechnet wird – bei einer Quote von 1.90 beträgt der Rückfluss im ersten Fall CHF 18, im zweiten CHF 28.50 aus einem Einsatz von CHF 15. Die Zahl auf dem Banner ist deshalb der schlechteste Vergleichsmassstab, den es gibt.
Beträge ohne Auszahlungsmöglichkeit sind der Regelfall, nicht die Panne. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenfalls nicht auszahlbar, während gekauftes Spielguthaben grundsätzlich ausbezahlt werden kann. Was zur Auszahlung gelangt, sind Gewinne, die aus einem solchen Guthaben erspielt wurden – und auch die nur nach den Regeln, die das Konto und die Zahlungsverbindung betreffen.
Was ein «Gratisbetrag» an eigenen Einsätzen nach sich zieht
Die Bezeichnung «ohne Einzahlung» beschreibt den Startpunkt, nicht das Ende. Der Wettende setzt kein Geld ein, um teilzunehmen, aber er setzt ein, sobald er spielt – und er setzt weiter, sobald das Aktionsguthaben aufgebraucht ist. Der Umsatz, den eine Aktion verlangt, wird in der Regel aus dem gesamten Wettvolumen gerechnet, nicht aus dem gestellten Betrag. Wer die Bedingungen nicht zu Ende liest, erfährt erst beim Prüfen der Auszahlung, dass noch offen ist.
Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lagen die Dinge offen: CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; Zugangsvoraussetzung war ein Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde und innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden musste. Dass eine solche Aktion überhaupt stattfinden darf, ist keine Nebensache: Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa.
Sportwetten in der Schweiz: zwei Bewilligungen, ein Goldfischglas
Die Schweiz hat sich entschieden, den Markt für Sportwetten nicht zu öffnen. Nur Swisslos, veranstaltet von der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, und die Loterie Romande dürfen Wetten anbieten. Zwei Veranstalter für ein ganzes Land, das ist eine bewusste Knappheit und sie erklärt, warum der Markt für Gratisangebote hier so dünn ist. Wo der Wettbewerb staatlich verordnet klein ist, muss niemand mit Gratisguthaben um Kunden werben.
Wer bei einem der beiden ein Konto eröffnen will, muss zuerst prüfen, ob er überhaupt im Gebiet wohnt. Swisslos führt Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne.
Diese Aufteilung ist die erste Auszahlungsbremse, die ein Wettender spürt. Wer in Bern wohnt und in Genf arbeitet, hat keinen Zugang zur Westschweizer Plattform – nicht aus einer Laune, sondern weil die Zulassungsregeln für Online-Konten an den Wohnsitz gebunden sind. Der Wohnsitz entscheidet also nicht nur über die Auswahl unter den Marken, sondern darüber, ob es überhaupt eine Auswahl gibt.
Rechtslage: warum der Staat bei Gratisguthaben mitreden will
Sportwetten fallen in der Schweiz unter die Geldspielgesetze, genauer unter das Bundesgesetz über Geldspiele, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, und sie werden von der Gespa beaufsichtigt – der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht von der Aufsicht über die Casinos. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und die Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Diese Sätze sind trocken, haben aber unmittelbare Folgen für jeden, der einem Gratisangebot nachjagt: Was im Ausland erlaubt sein mag, ist hier nicht die Grundlage, auf die man sich berufen kann.

Die vorgängige Zustimmung der Aufsicht – der eigentliche Knackpunkt
Gratisspielguthaben und freie Spiele bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa. Das ist der Grund, warum Schweizer Sportwetten ohne Einzahlung so selten sind: Der Veranstalter darf ein solches Angebot nicht einfach aus dem Marketing heraus starten. Er braucht eine Erlaubnis, bevor er es publiziert. Wer 2025 gezählt hat, findet bei der Loterie Romande 24 Zustimmungen für Gratisangebote, bei Swisslos 8.
Aus dieser Regel folgt eine praktische Prüfanweisung für jeden, der ein Gratisangebot sieht. Steht es bei einem der beiden bewilligten Veranstalter, ist es Teil einer bewilligten Aktion, mit öffentlich zugänglichen Bedingungen. Steht es bei einer ausländischen Marke, ist es deren eigene Angelegenheit, und die Schweizer Aufsicht hat nichts dazu gesagt – weder ja noch nein. Die Unterscheidung hat nichts mit Vertrauen zu tun und alles mit Zuständigkeit.
Was auf Schweizer Anbietern überhaupt gewettet werden darf
Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste. Sporttip und Jouez Sport dürfen nur auf Sportereignisse Wetten anbieten; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es hier nicht. Die Aufsicht führt die Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026 geführt. Sie ist strenger, als man erwarten würde: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte erscheinen nicht auf der Liste, eine Esport-Sektion ebenso wenig.
Für den Gratisguthaben-Interessenten heisst das: Die Auswahl an Märkten, in die er sein Guthaben lenken kann, ist kleiner als bei einem ausländischen Anbieter. Wer sein Guthaben in einem Markt umsetzen möchte, den die Schweizer Liste nicht führt, findet ihn dort nicht. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über die entsprechende Bewilligung verfügt. Ein Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt Sache des jeweiligen Veranstalters.
Ausland und Sperrliste: das Fehlen jeder Rückgriffsmöglichkeit
Ein Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung unterliegt den Schutzvorschriften des Geldspielgesetzes nicht. Das hat eine Kette von Folgen, die man als Ganzes lesen muss, weil jede einzelne harmlos klingt. Ein solcher Anbieter ist nicht an das Spielsperrregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Aufsicht über seine Auszahlungen und keinen Schweizer Rechtsweg gegen ihn. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist überdies strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb mit einer höheren Strafdrohung. Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Aufsicht führt eine Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, in der Praxis durch einen Domain-Wechsel auf eine neue Adresse. Für diejenigen, die sich heute bei einer ausländischen Marke anmelden, bedeutet das eine einfache Tatsache: Die Erreichbarkeit einer Seite sagt nichts über ihre Zulassung in der Schweiz.
Warum ich keine Liste der «erlaubten» Anbieter zusammenstelle
Es gibt keine. Wo nur zwei Veranstalter eine Bewilligung halten, gibt es keine zehnte Alternativadresse, die man auf einer weissen Liste nachtragen könnte. Die Aufsicht publiziert die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains und sonst nichts. Jede Zusammenstellung weiterer «lizenzierter Schweizer Wettanbieter» ist entweder eine Verwechslung oder eine Verkaufsseite.
Verantwortungsvolles Spielen: wer das Guthaben stellt, wenn es knapp wird
Ein Gratisbetrag wirkt wie eine Versicherung gegen Verluste. Er ist keine. Der Veranstalter stellt eine Summe und gibt dem Wettenden damit die Möglichkeit, etwas zu spielen; jeder Einsatz, der darüber hinausgeht, stammt aus der eigenen Tasche. Das ist die nüchterne Mechanik hinter jedem «ohne Einzahlung»-Angebot, und sie ist der Punkt, an dem die meisten Aktionen für den Werbenden und für den Wettenden in verschiedene Richtungen zeigen.
Limiten: vom Spielenden selbst gesetzt, nicht vom Staat
Schweizer Sportwettenanbieter müssen von jedem Spielenden Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen. Diese Limiten sind also eine Pflicht auf Seiten des Veranstalters und eine eigene Entscheidung auf Seiten des Wettenden. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Ablauf einer Frist – das Gesetz nennt dafür 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine Limite lässt sich deshalb nicht mal eben im Frust hochsetzen, und das ist der Sinn der Sache.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9»»»999»‘
, für Personen unter 21 Jahren bei CHF »’1»»»000»‘. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer sein Gratisguthaben verspielt hat, sitzt also vor einer Grenze, die er selbst gezogen hat – vorausgesetzt, er hat sie beim Anlegen des Kontos ernst genommen und nicht auf den Höchstwert gestellt, weil das schneller geht.
Spielsperre und Sperrregister: die Pause, die nicht verhandelbar ist
Bei Swisslos kann der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesperrt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer eine solche Sperre setzt, kommt nicht vor Ablauf der Frist hinein – auch nicht, wenn er es sich am nächsten Tag anders überlegt. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist erst nach drei Monaten möglich und zieht eine Fachstelle mit ein.
Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Für einen Wettenden, der das Gratisguthaben schon gespielt hat, ist das eine unangenehme Reihenfolge: Erst wenn die Auszahlung ansteht, merkt er, dass die Sperre die ganze Zeit über dem Konto stand. Es gibt keinen Kulanzfall und keinen Ermessensspielraum, den man anrufen könnte.
Volljährigkeit und Identität: eine Prüfung, die jeden trifft
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wer sich vorstellt, bei einem Schweizer Anbieter anonym ein Konto zu eröffnen, um ein Gratisguthaben abzuholen, hat die Teilnahmebedingungen nicht gelesen. Der Ausweis ist Pflicht, die einmalige Registrierung ist Pflicht, und auch ein Grösse-ist-das-nicht-wert-Gefühl ändert daran nichts. Wo die Identität nicht bestätigt ist, wird kein Konto aufgeschaltet – und damit auch kein Gratisguthaben.
Auszahlungen laufen auf ein Konto im eigenen Namen
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht. Bei Swisslos zahlt der Veranstalter Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1»»»000»‘ pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.
Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1»»»000»‘ netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Wer ein Gratisguthaben von CHF 10 zu einem Gewinn von wenigen Franken spielt, bleibt also im Wallet-Bereich und merkt von diesen Schwellen nichts. Wer einen grösseren Betrag trifft, merkt, dass «Gewinn» und «Guthaben» bis zur Auszahlung zwei verschiedene Dinge auf dem Bildschirm sind.
Neukundenangebote ohne Einsatz: was die beiden Veranstalter wirklich anbieten
Wer nach konkreten Gratisangeboten sucht, findet bei den beiden Schweizer Veranstaltern eine dünne Auswahl und eine klare Begründung dafür. Ein Gratisspielguthaben muss genehmigt werden, bevor es erscheinen darf. Das erklärt, warum die grossen Aktionen selten sind und warum sie oft an einen Anlass, ein Stadion oder einen Wettbewerb gebunden werden, statt einfach monatlich die Tore zu öffnen.
«JouezSport – Patinoires et Stades» – die Aktion, die es tatsächlich gab
Die Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7»»»000»‘ Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die einzige Gratisaktion dieser Art, die im schweizerischen Angebot greifbar dokumentiert ist.
Was daran bemerkenswert ist, liegt nicht in der Höhe. Es liegt in der Zugangsvoraussetzung: Man musste im Stadion sein, den Code innert einer Woche eingeben und dafür bereits ein verifiziertes Konto halten. Ein bestehender Kunde im Westschweizer Vertragsgebiet hatte damit einen Vorteil, den kein Neukunde aus dem Ausland je erreichen konnte. Dass die Aktion an 7 von rund 84 Tagen Laufzeit stattfand, zeigt den Charakter solcher Angebote: kurz, begrenzt, an einen physischen Ort gebunden.
Guthaben kaufen heisst nicht Guthaben geschenkt bekommen
Zwischen dem Guthaben aus einer Aktion und dem Guthaben aus einer Einzahlung liegt der ganze Unterschied des Themas. Bei Swisslos kann Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10»»»000»‘ möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9»»»999»‘ nicht übersteigt. Das ist die reguläre Sparbüchse, nicht die Aktion.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10»»»000»‘ pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10»»»000»‘. Ein Kauf ist also, in beiden Häusern, an eine Obergrenze gebunden, die den Bestand begrenzt und nicht den Nachschub. Wer das Gratisguthaben als Einstieg missversteht und danach auffüllen will, bewegt sich in einem Rahmen, der ihn daran erinnert, dass dies kein offenes Feld ist.
Umsatzbedingungen, Fristen, Mindestquoten – die drei Bremsen
Ein Gratisspielguthaben ist typischerweise an drei Bedingungen gebunden, und jede kostet etwas anderes. Die Umsatzbedingung verlangt, den Betrag mehrfach umzusetzen, bevor er zu auszahlbarem Geld wird. Die Frist begrenzt, wie lange das Guthaben überhaupt lebt – 30 Tage waren es bei der Loterie-Romande-Aktion. Die Mindestquote schreibt vor, mit welchen Wetten der Umsatz erfüllt werden darf und schliesst damit die billigen, sehr sicheren Wetten aus. Wer eine dieser drei Zahlen nicht kennt, kennt den Preis des Angebots nicht.
Bei Swisslos gibt es eine Limite, die auf den ersten Blick wie eine Umsatzbedingung aussieht, aber keine ist: Der Kombiboost gilt nur online im Pre-Match-, Live- und Systemwetten-Bereich und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, wobei der Bonus auf den Nettogewinn 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen beträgt. Das ist eine Erhöhung, kein Umsatzerfordernis. Der Unterschied ist wichtig, weil eine Erhöhung nur den möglichen Gewinn berührt, während eine Umsatzbedingung den ganzen Auszahlungsbetrag blockiert.
Kostenrechnung: was aus CHF 10 Gratisguthaben tatsächlich wird
Der Wert eines Guthabens ergibt sich aus drei Zahlen und keiner vierten. Zuerst die Quote: Bei einer Quotenstellung von 1.90 zu 1.90 auf einem Markt mit zwei Ausgängen beträgt der Rückzahlungsanteil 95 % und die Marge 5 %. Dann die Formel für ein Guthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst: Wert = Betrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Rückzahlungsanteil des Marktes. Bei einem Betrag von CHF 10 und einer Quote von 1.90 ergibt das CHF 8.10 vor der Marktanpassung und rund CHF 7.10 nach Berücksichtigung des Rückzahlungsanteils von 95 % – dies unter der Annahme, dass das Guthaben in einer einzigen Wette mit dieser Quote umgesetzt wird, was der günstigste Fall ist. Wer in mehreren kleineren Wetten umsetzt und dabei auf beide Ausgänge stösst, hat auf denselben Betrag dieselbe Marge bezahlt: etwa CHF 0.50 je durchlaufenem Einsatz von CHF 10, bei zwei Wetten also rund CHF 1.00. Der Betrag, der aus CHF 10 herauskommt, liegt danach in einem Band von rund CHF 6.10 bis CHF 8.10 – abhängig von der Zahl der Wetten, in denen das Guthaben umgesetzt wird, und von der Quote. Das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten, keine Zusage für eine einzelne.
Die drei Zahlen, die man braucht, stehen überall auf dem Papier. Der Wert eines Angebots liegt in der Quote, die spielbar ist, und im Auszahlungsanteil, mit dem das Haus arbeitet. Der nicht auszahlbare Teil eines Gratisspielguthabens frisst genau diesen Betrag – bei CHF 10 und Quote 1.90 ist das der Unterscheid zwischen CHF 19, der auf dem Wettschein als möglicher Rückfluss steht, und den rund CHF 7.10, die bei der Auszahlung ankommen, wenn nur der Gewinn zählt und der Einsatz nicht mitbezahlt wird.
Die geprüfte Auszahlungsquote und ihr Anteil
Die Rechnung, die hinter dem Wort «Gratis» steht, heisst Rückzahlungsanteil. Er ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten in einem Markt. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 ergibt sich: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95. Der Rückzahlungsanteil beträgt also 95 %, die Marge des Hauses 5 %. Diesen Anteil nimmt das Haus von jedem durchlaufenen Franken – unabhängig davon, ob das Geld aus einer Aktionsgutschrift oder aus dem eigenen Brieftasche stammt.
Genau da kollidiert die Marketingformulierung «Gratiswette» mit dem Mechanismus. Der Betrag ist gratis, die Umsetzung ist es nicht. Wer sein Guthaben in mehreren Wetten auf denselben Ausgang einsetzt und dort immer auf die Gegenmeinung trifft, hat mehr Marge bezahlt als jemand, der es in einer Wette mit der Quote 1.90 durchlaufen lässt. Die Zahl der Umsätze und nicht die Höhe des Guthabens bestimmt, wie viel von ihm übrig bleibt.
Vergleich: die zehn Anbieter, geordnet und geprüft
Die Vergleichslogik dieser Seite ist nicht der Aktionsbetrag, sondern die Bewilligungslage. Ein Schweizer Veranstalter steht unter Aufsicht, unterliegt dem verlangten Identitätsverfahren, dem Sperrregister und dem Schutzregime für Limiten. Eine ausländische Marke steht unter keiner dieser Kontrollen in der Schweiz. Der Gratisbetrag, den sie zeigt, wird deshalb nach anderen Massstäben bewertet als der Betrag, der in einem bewilligten Kontext angeboten wird.
| Sportwettenanbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. Bewilligungsangabe | Vertragsgebiet oder Hinweis |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel | Deutsche Schweiz, Tessin und Fürstentum Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne | FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| Duelbits | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Ausländische Angabe, in der Schweiz ohne Wirkung | Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister |
| Donbet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Ausländische Angabe, in der Schweiz ohne Wirkung | Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister |
| Unibet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Ausländische Angabe, in der Schweiz ohne Wirkung | Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister |
| 1xBet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Ausländische Angabe, in der Schweiz ohne Wirkung | Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister |
| Wettigo | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Ausländische Angabe, in der Schweiz ohne Wirkung | Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister |
| N1 Bet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Ausländische Angabe, in der Schweiz ohne Wirkung | Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister |
| MyStake | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Ausländische Angabe, in der Schweiz ohne Wirkung | Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister |
| 22Bet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Ausländische Angabe, in der Schweiz ohne Wirkung | Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister |
Die Spalte zur Veranstalterin ist bei acht der zehn Zeilen absichtlich leer im inhaltlichen Sinn: Wo eine Marke über keine Schweizer Bewilligung verfügt, gibt es keine schweizerische Veranstalterin, die man benennen könnte, und eine ausländische Angabe entfaltet hier keine Wirkung. Diese Leere ist das Ergebnis der Prüfung, nicht ihr Ausbleiben. Wer in der Tabelle eine zehnte «Alternative mit Bewilligung» sucht, wird sie auch beim Lesen nicht finden.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge beginnt bei den beiden Veranstaltern, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, und geht danach zu den ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen. Alle werden nach denselben Massstäben beschrieben; keine der ausländischen Marken ist damit als zulässig oder sicher eingestuft.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem dichtesten Regelwerk
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Für die Teilnahme braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre, eine bestätigte Identität und eine einmalige Registrierung. Wer das erfüllt, findet Sportwetten mit einem Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, einem Höchsteinsatz von CHF 1»»»000»‘ für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10»»»000»‘ für eine Systemwette. Der Veranstalter darf diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Das Verlustlimitenregime ist bei Swisslos strenger als in vielen vergleichbaren Märkten: Vor der ersten Teilnahme müssen 1-, 7- und 30-Tage-Limiten gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9»»»999»‘ und CHF 1»»»000»‘ für Personen unter 21 Jahren, eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Für einen Wettenden, der von einem Gratisbetrag angezogen wird, ist diese Reihenfolge ausschlaggebend: Er muss sich entscheiden, bevor er spielt, nicht danach. Bei einem Guthaben von CHF 10 fällt das leicht. Bei einem Nachschub nach dem ersten Verlust fällt es schwerer.
Auf der Produktseite gibt es Funktionen, die das Geld in Bewegung halten sollen. Der Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer sein Gratisguthaben in eine Wette steckt und dann aussteigen will, zahlt für diese Möglichkeit einen Abschlag, und der ist nicht klein.
Dazu kommen Quoten- und Profitboosts, die nur online für Pre-Match-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten; sie sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist eine der Stellen, an denen die grosszügige Beschriftung und der tatsächliche Spielraum auseinanderliegen.
Der Verdikt zu Swisslos fällt eindeutig aus: die dichteste Regulierung im Vergleich, aber auch der engste Spielraum. Die Kombination aus Limitenvorlauf, Sortimentsliste und Einmalverwendung der Boosts bedeutet, dass ein Wettender hier weniger Entscheidungen hat als bei jeder anderen Marke dieser Übersicht. Das ist kein Fehler, sondern der Preis der Aufsicht. Wer in der Schweiz mit einem kleinen Guthaben spielen will und die Regeln selbst gesetzt haben möchte, findet hier die klarste Umgebung – wer maximale Auswahl und sofortige Bonusauszahlung sucht, findet sie nicht.
Loterie Romande Jouez Sport: Gratisspielguthaben mit Verfallsdatum
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2»»»350»‘ Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das Publikumsprofil ist auffällig: Die Vertriebsstellen prägen das Bild, und die Aktionen dieser Veranstalterin sind überdurchschnittlich oft an diese Stellen und an ein konkretes Erlebnis gebunden.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7»»»000»‘ Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist eine Gratisaktion mit klaren Grenzen: begrenzte Stückzahl, kurze Gültigkeit, keine Auszahlung. Wer die Frist verpasst, hat nichts verpasst, was er hätte behalten können.
Auf der Kontoseite gelten Einzahlungen in das Spielerkonto von höchstens CHF 10»»»000»‘ pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10»»»000»‘; Gewinne bis CHF 1»»»000»‘ netto gehen direkt aufs Wallet, höhere Gewinne auf die angegebene IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Diese Beträge wirken gross, sind aber Obergrenzen, keine Angebote. Der durchschnittliche Westschweizer Freizeitwettende erreicht sie nie, und das ist auch der Punkt: Sie sind eine Sicherung gegen extreme Vorgänge, kein Marketingversprechen.
Der Verdikt für die Loterie Romande: Hier wurde die Gratisaktion tatsächlich erprobt, aber unter Bedingungen, die den Neukundennutzen begrenzen. Der Zugang setzte ein verifiziertes Konto voraus und lief über einen Code, der an einen physischen Ort gebunden war. Die Aktion ist damit vor allem ein Beispiel für den eng umrissenen Rahmen, in dem Gratisspielguthaben in der Schweiz stattfinden – nicht ein Signal, dass hier dauerhaft etwas zu holen wäre.
Duelbits: ohne Schweizer Bewilligung
Duelbits ist eine ausländische Marke, die Schweizer Spielende bedient, aber über keine Schweizer Bewilligung verfügt. Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach dem Geldspielgesetz strafbar, und eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Für den Wettenden bedeutet das konkret: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel gegen Auszahlungsstreitigkeiten, und die Möglichkeit, dass die Domain über die Sperrliste für Schweizer Telekommunikationsanbieter blockiert wird.
Was das für das Thema dieser Seite heisst, lässt sich in einem Satz sagen: Ein Gratisbetrag, der bei einer ausländischen Marke erscheint, steht unter keiner Schweizer Kontrolle, weder in der Höhe noch in den Bedingungen noch in der Frage, ob er überhaupt ausgezahlt wird. Wer die Seite von Duelbits öffnet, sieht eine von der Anbieterin gestaltete Oberfläche, nicht einen geprüften Rahmen.
Der Verdikt: Für Spielende, die einen Schweizer Rechtsschutz suchen, ist diese Marke nicht die Antwort, und zwar unabhängig davon, was sie an Gratisbeträgen zeigt. Relevant bleibt sie höchstens für jemanden, der ausserhalb der Schweiz einen Zugang zu einer grösseren Marktauswahl sucht und die fehlende Schweizer Aufsicht bewusst in Kauf nimmt. Ein Angebot «ohne Einzahlung» ersetzt diese Aufsicht nicht.
Donbet: ohne Schweizer Bewilligung
Donbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Was für jede Marke dieser Gruppe gilt, gilt auch hier: Die Angabe einer ausländischen Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und ein Anschluss an das schweizerische Sperrregister besteht nicht. Der Weg zu einer Schweizer Aufsichtsbehörde, wenn eine Auszahlung ausbleibt, existiert nicht.
Für die Frage nach Gratisangeboten ohne Einzahlung ist damit eine Vorfrage entschieden, bevor die eigentliche Frage gestellt wird. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein Gratisguthaben annimmt, prüft Bedingungen in einem Rechtsrahmen, der in der Schweiz nicht anwendbar ist, und kann die daraus entstehenden Streitigkeiten nicht hierzulande austragen.
Der Verdikt: Donbet fällt in dieselbe Kategorie wie jede Marke dieses Blocks – beobachtbar, benennbar, aber ohne Schweizer Rückhalt. Für jemanden, der die Aufsicht als Kriterium nimmt und nicht die Aktionshöhe, kommt diese Marke für die Teilnahme an Schweizer Sportwetten nicht in Frage. Wer sie dennoch nutzt, sollte die Bedingungen zur Auszahlung doppelt lesen, weil sie im Streitfall die einzige Grundlage sind.
Unibet: ohne Schweizer Bewilligung
Unibet ist eine international bekannte Marke, die in der Schweiz über keine Bewilligung für Sportwetten verfügt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten anbieten; für alle anderen gilt die Feststellung «ohne Schweizer Bewilligung», unabhängig davon, in welchen anderen Ländern sie tätig sind. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Die Bekanntheit einer Marke ist in diesem Zusammenhang kein Kriterium und kann es nicht sein. Die zuständige Aufsicht prüft nicht, wie viele Nutzer eine Plattform hat, sondern ob eine Bewilligung für das Veranstalten vorliegt, und diese Prüfung führt bei den acht ausländischen Marken dieser Übersicht zum selben Ergebnis. Auch eine internationale Reputation verändert weder den Anschluss an das Sperrregister noch das Bestehen eines Schweizer Rechtswegs.
Der Verdikt: Wer bei Unibet ein Konto führt, tut das ausserhalb des Schweizer Schutzregimes, und ein Gratisbetrag ändert daran nichts. Gestützt auf die Bewilligungslage ist eine Teilnahme an Schweizer Sportwetten über diese Marke nicht möglich, weil die Marke keine Schweizer Bewilligung hält. Vergleichen lässt sie sich mit den anderen Marken dieses Blocks nur in einem Punkt: Alle tragen dasselbe Bewilligungsmerkmal, und keine von ihnen kann sich darauf berufen, in der Schweiz zugelassen zu sein.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet gehört zu den Marken, die vielen Schweizer Spielenden im Netz begegnen, und wie die übrigen in diesem Block verfügt sie über keine Schweizer Bewilligung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar; die Aufsicht kann Domains solcher Anbieter in die Sperrliste aufnehmen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.
Diese Ersetzung ist der Teil, den man verstehen muss, wenn man die Blockierung als Schutzmechanismus bewertet. Sie verhindert nicht, dass eine Marke erreichbar bleibt, sie erhöht nur den Aufwand, sie zu finden. Für einen Wettenden heisst das, dass die Erreichbarkeit einer Seite nichts über ihre Zulassung aussagt – dieser Satz gilt für jede ausländische Marke in dieser Übersicht gleichermassen.
Der Verdikt: Die Auseinandersetzung mit 1xBet führt beim Thema dieser Seite zur selben Schlussfolgerung wie bei den übrigen Marken ohne Bewilligung. Ein Gratisangebot ist hier nicht Teil eines Schweizer Rahmens, sondern eine Marketingentscheidung der Anbieterin. Wer die Schweizer Schutzmechanismen sucht, findet sie nicht, und das ist die relevante Feststellung, nicht die Aktionshöhe.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Folgekette ist die bekannte: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlungspraxis, kein Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten, und die Möglichkeit einer Aufnahme in die Sperrliste. Wer ein Konto bei einer solchen Marke eröffnet, regelt sein Verhältnis zu ihr nach deren Bedingungen und nicht nach dem Geldspielgesetz.
Für die zentrale Frage dieser Seite – was ein Gratisbetrag kostet – bedeutet das, dass die Kosten nicht prüfbar sind. Der Bonuskatalog einer Schweizer Aktion ist Teil eines bewilligten Angebots; bei einer ausländischen Marke ist er eine vertragliche Zusage einer Partei, die keiner Schweizer Prüfung unterliegt. Das ist der ganze Unterschied, und er ist grösser als jeder Betragsunterschied.
Der Verdikt: Wettigo bleibt in der Kategorie der Marken, die man kennt, aber nicht nach Schweizer Massstäben beurteilen kann. Wer Sportwetten in der Schweiz mit den dort geltenden Schutzregeln nutzen möchte, dem hilft diese Marke nicht weiter – und ein Gratisbetrag nützt ihm nichts, wenn er im Streitfall keine Stelle hat, an die er sich wenden kann.
N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufsichtsregeln, die für Swisslos und die Loterie Romande gelten – Verlustlimiten, die Pflicht zur Identitätsprüfung, der Anschluss an das Sperrregister – binden einen Veranstalter ohne Bewilligung nicht. Für sein Angebot gibt es deshalb in der Schweiz keine Stelle, die seine Einhaltung überwacht.
Wer sich im Vergleich der Gratisbeträge an die Art der Bedingungen gewöhnt hat, die bei einem bewilligten Veranstalter üblich sind, sollte sich bei einer Marke dieser Gruppe nicht auf dieselben Bedingungen verlassen. Die Bedingungen existieren, aber sie sind selbst gesetzte Bedingungen. Ein Schweizer Wettender hat dagegen keine Handhabe.
Der Verdikt: Bei N1 Bet geht der Vergleich mit den Schweizer Anbietern von vornherein von verschiedenen Voraussetzungen aus. Das ist keine Bewertung des Produkts, sondern eine Feststellung zur Bewilligungslage, und sie bestimmt, wie viel ein Gratisbetrag hier wert sein kann. Wer die Schweizer Aufsicht als Kriterium nimmt, ist bei dieser Marke nicht in der Kategorie, in der er sucht.
MyStake: ohne Schweizer Bewilligung
MyStake ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Sie ist damit Teil der Gruppe, deren Domains in die Sperrliste aufgenommen werden können, deren Angebot keiner Schweizer Prüfung der Bedingungen unterliegt und deren Veranstalterin keine schweizerische ist – die Spalte «Veranstalterin» bleibt bei dieser Marke leer, weil es keine gibt.
Für die Bewertung eines Gratisangebots folgt daraus ein einfacher Massstab: Es gilt das, was auf der Seite steht und in dem Vertrag, den der Wettende mit der Anbieterin abschliesst. Genau diese Grundlage ist bei Schweizer Veranstaltern durch das Geldspielgesetz überdacht. Ein höherer Gratisbetrag kann die fehlende Überdachung nicht aufwiegen.
Der Verdikt: MyStake fällt unter dieselbe Bewilligungslücke wie die übrigen Marken dieses Blocks. Für die Schweizer Sportwettenlandschaft ist die Marke nicht zugelassen tätig, und ihre Aktion ändert daran nichts. Wer trotzdem ein Konto dort führt, spielt nach den vereinbarten Bedingungen und nicht nach dem Schweizer Schutzregime – mit allen Konsequenzen bei Auszahlung und Streit.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung
22Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Damit gilt auch hier die vollständige Folge: keine Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste. Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, wobei sich die Strafbarkeit gegen den Veranstalter richtet und nicht gegen den Spielenden. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Das ist die unangenehmste der Folgen, weil sie erst nach dem Gewinn eintritt. Ein Gratisbetrag, aus dem ein Gewinn geworden ist, ist noch kein Eigentum des Gewinners, solange ein Verfahren gegen den Veranstalter offen ist. Das Risiko mag klein sein; es ist aber vorhanden und bei den Schweizer Veranstaltern nicht vorhanden.
Der Verdikt: Bei 22Bet stimmt der Bewilligungsstatus mit dem der anderen ausländischen Marken überein, und damit auch die Bewertung. Die Marke trägt kein Schweizer Merkmal, das sie für eine Liste der Sportwettenanbieter mit Schweizer Bewilligung qualifizieren würde, und das Fehlen eines solchen Merkmals ist in diesem Vergleich schwerer zu wiegen als die Höhe einer Aktion.
Wo ein Gratisguthaben ankommt – und wo es hängen bleibt
Die Frage nach dem Weg des Guthabens führt bei den Schweizer Anbietern zu einer unspektakulären Antwort. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein. Der Weg zum eigenen Guthaben ist bei beiden regulär und nicht an Aktionsbedingungen gebunden.
Der andere Weg – vom Guthaben zur Auszahlung – ist der interessante, und beide Häuser ziehen dort dieselbe Grenze unterschiedlich. Bei Swisslos ist Promotions-Gratisspielguthaben nicht auszahlbar, während Spielguthaben grundsätzlich auszahlbar ist, in den ersten 365 Tagen zweimal kostenlos, danach mit möglicher Kommission von 3 % und einer Überweisungsdauer von 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar, während Gewinne bis CHF 1»»»000»‘ netto direkt dem Wallet gutgeschrieben und grössere Gewinne auf die angegebene IBAN überwiesen werden.
Für die Kostenrechnung heisst das: Der Weg ist kurz und endet an einer klaren Schwelle. Wenn nur der aus einer Wette erspielte Gewinn auszahlbar ist und der Einsatz aus dem Guthaben nicht mitbezahlt wird, dann ist der auszahlbare Wert eines CHF-10-Guthabens die Differenz zwischen Quote 1.90 und 1.00, multipliziert mit dem Guthaben – rund CHF 7.10 nach Berücksichtigung des Rückzahlungsanteils. Ein höherer Betrag auf dem Banner ändert an diesem Mechanismus nichts.
Steuern: eine Rechnung, die meistens null ergibt
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen – und dazu zählen Sportwetten – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn von der Einkommenssteuer frei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1»»»071»»»000»‘, in der vorangegangenen Periode bei CHF 1»»»070»»»400»‘; die kantonalen Schwellen weichen davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Wer denkt, ein Gratisguthaben könne eine Steuerfrage auslösen, liegt bei jedem realistischen Betrag daneben. Die Null auf der Steuerrechnung ist in diesem Fall die richtige Antwort, und sie ist für viele Wettende der einzige Vorteil, den die Schweizer Zulassungsregeln ihnen unmittelbar auszahlen: keine Abgabe auf dem Einsatz und kein Abzug auf einem durchschnittlichen Gewinn.
Die Ausnahme, die man kennen sollte, liegt ausserhalb dieses Rahmens. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen der Verrechnungssteuer nicht, aber die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe des Betrags. Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung von einem Gratisbetrag spielt, kann Gewinne auslösen, die er in seiner Steuererklärung angeben muss, und das ist ein Kostenfaktor, den der Anbieter nicht in seine Aktion hineinrechnet. Für die eigene Situation ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung die richtige Anlaufstelle.
Werbung und Gratisangebote: die Grenze zwischen Analyse und Anpreisung
Werbung für Geldspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse bestraft, die nach oben weit offen ist. Diese Bestimmungen haben eine unmittelbare Folge für die Art, in der über ausländische Marken gesprochen werden darf: beschreiben und bewerten, nicht empfehlen.
Für die Gratisangebote heisst das, dass die Beträge und Bedingungen der Schweizer Veranstalter aus deren eigenen Teilnahmebedingungen kommen. Ein Bonusbetrag ist also nicht «gut» oder «schlecht», solange man ihn nicht gegen die Bedingungen liest, die ihn umgeben. Freie Spiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht; 2025 wurden 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Tageszeitbeschränkung für Werbung besteht nicht.
Für den Wettenden ist damit eine Kontrolle möglich, die nichts kostet: Steht eine Aktion bei einem bewilligten Veranstalter, gehört sie zu einem genehmigten Angebot mit öffentlichen Bedingungen. Steht sie bei einer Marke ohne Bewilligung, ist sie eine Vereinbarung ohne Schweizer Grundlage. Die Entscheidung, was ein Angebot wert ist, wird dadurch nicht einfacher, aber sie stützt sich auf einen prüfbaren Unterschied statt auf die Höhe des versprochenen Betrags.
Häufig gestellte Fragen zu Sportwetten ohne Einzahlung in der Schweiz
Können bewilligte Schweizer Anbieter ein Gratisguthaben ganz ohne eigene Einzahlung vergeben?
Ja, aber nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa, und das erklärt die Seltenheit. Bei Swisslos und der Loterie Romande steht jeder solche Betrag in einem genehmigten Angebot mit öffentlichen Bedingungen. Das Guthaben ist dann in der Regel nicht auszahlbar; auszahlbar ist erst der Gewinn, der daraus erspielt wurde.
Woher kommt das Guthaben, wenn nichts eingezahlt wurde?
Aus der Kasse des Veranstalters, aufgrund einer genehmigten Werbemassnahme. Bei Swisslos ist Promotions-Gratisspielguthaben nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenfalls nicht. Auszahlbar ist nur der Gewinn, der aus einer Wette mit diesem Guthaben entsteht, und auch dieser nur nach den Regeln für Konto und Zahlungsverbindung.
Wie viel beträgt der Mindestbetrag, um Spielguthaben bei Swisslos aufzuladen?
CHF 20: In diesem Betrag kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10»»»000»‘ möglich, und ein Kauf ist nur erlaubt, solange das Wallet-Guthaben CHF 9»»»999»‘ nicht übersteigt. Die Obergrenze begrenzt den Bestand, nicht den Nachschub.
Wie lange lief die Aktion der Loterie Romande, und was war zu tun?
Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, mit Aktionstagen an insgesamt 7 Tagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, bei insgesamt 7»»»000»‘ Stück.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was bedeutet das für ein kleines Guthaben?
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1»»»000»‘ für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10»»»000»‘ für eine Systemwette. Mit einem Guthaben von CHF 10 sind damit zehn Einzelwetten möglich – oder deutlich weniger, wenn das Guthaben in einer einzigen Wette konzentriert wird. Die Limiten kann der Veranstalter jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Welche Risiken entstehen bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, und welche Rolle spielt die Sperrliste?
Ein solcher Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Sperrliste führt ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren.
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Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»
