Datenschutzerklärung – einzahlungsbonusch.com

Beim Vergleich von Einzahlungsboni fallen auf einzahlungsbonusch.com nur wenige Personendaten an. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) mit seiner Verordnung, in der Fassung, die seit dem 1. September 2023 gilt. Mit dieser Erklärung wird die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG erfüllt.

Verantwortlich

Verantwortlich ist die Betreiberin von einzahlungsbonusch.com. Ihre Firma, Adresse und E-Mail-Adresse stehen im Impressum auf einzahlungsbonusch.com, und dort lassen sich auch Datenschutzanfragen einreichen.

Bearbeitete Daten

Der Webserver führt beim Seitenaufruf ein Protokoll mit IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, aufgerufener Adresse, Datenmenge, Herkunftsseite und Browsertyp. Es dient dem sicheren Betrieb und der Erkennung von Angriffen und wird spätestens nach 90 Tagen gelöscht oder so gekürzt, dass kein Personenbezug bleibt. Schreibt jemand eine E-Mail oder nutzt ein Formular, gelangen Name, Adresse und Nachricht zur Redaktion; sie werden nur für die Antwort verwendet. Ein Kundenkonto, eine Einzahlung oder eine Wette gibt es auf einzahlungsbonusch.com nicht, und Zahlungs- oder Ausweisdaten werden darum nicht erhoben.

Bearbeitungsgrundsätze

Rechtmässigkeit, Treu und Glauben sowie Verhältnismässigkeit leiten die Bearbeitung. Der Zweck muss bei der Beschaffung erkennbar sein, und gespeichert wird nur so lange wie nötig (Art. 6 revDSG). Angemessene technische und organisatorische Massnahmen schützen die Daten. Automatisierte Einzelentscheidungen und Profiling gibt es nicht.

Cookies und Reichweitenmessung

Die Reichweitenmessung und alle nicht notwendigen Cookies sind an die Auswahl im Cookie-Banner gebunden. Die Cookie-Richtlinie enthält die Einzelheiten; die Auswahl kann jederzeit geändert werden.

Empfänger und Auslandbezug

Verkauft werden Personendaten nicht. Zu den Empfängern gehören Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die vertraglich verpflichtet sind (Art. 9 revDSG), und Behörden, wenn ein Gesetz es verlangt. Eine Bekanntgabe ins Ausland geschieht nur in Staaten mit angemessenem Datenschutz oder mit geeigneten Garantien, etwa Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 revDSG).

Rechte

Jede Person darf fragen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden (Art. 25 revDSG); die Auskunft erfolgt in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen. Möglich sind ausserdem Berichtigung, Löschung, Herausgabe oder Übertragung der Daten (Art. 28 revDSG) und Widerspruch. Personen in der Europäischen Union können sich zudem auf die DSGVO stützen, soweit sie anwendbar ist.

Aufsicht

Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern. Eine Anzeige bei ihm ist möglich, wenn eine Bearbeitung gegen das Datenschutzrecht verstösst.

Stand: 29. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»