Steuerfrei gewinnen in der Schweiz – und was der Freibetrag wirklich hergibt

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Stand: 29. Oktober 2026. Alle Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Gespa und die ESTV geprüft, soweit sie die Bewilligungslage und die steuerliche Behandlung von Geldspielgewinnen betreffen.

Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.
Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Die Zahl, die in der Schweiz alles entscheidet, ist nicht die Quote. Sie steht in Artikel 24 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und lautet für das Jahr 2026 auf CHF 1’071’000. Bis zu dieser Grenze bleibt ein einzelner Gewinn aus einem Grossspiel einkommenssteuerfrei. Darüber hinaus wird nicht der ganze Gewinn steuerbar, sondern nur der Teil, der sie übersteigt – und genau an dieser Stelle beginnt der Betrag zu arbeiten, den viele für den wichtigsten im ganzen Angebot halten, während er für praktisch jeden Wetter bedeutungslos ist. Wer CHF 200 auf eine Quote von 1,85 setzt, hat mit dem Freibetrag so viel zu tun wie mit der Verrechnungssteuer. Was ihn dagegen wirklich trifft, sitzt in der Quote selbst, in den Limiten des Veranstalters und in einem Wohnsitzkriterium, das die Auswahl der Anbieter auf zwei Namen zusammenschnurrt.

Der Gewinn aus einer Sportwette ist in der Schweiz steuerfrei, solange er unter dem Freibetrag liegt und der Veranstalter über eine Bewilligung verfügt. Das ist die kurze Antwort, und sie gilt – anders als bei fast allem anderen im Schweizer Geldspielrecht – einheitlich für das ganze Land, nicht je nach Kanton. Kompliziert wird es erst an den Rändern: bei der Höhe des Freibetrags, bei den ausländischen Anbietern und bei der Frage, was der Einsatz im Steuerjahr noch wert ist.

Die zehn Anbieter im Steuer- und Kostenvergleich

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter beziehungsweise gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz gemeldet
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz gemeldet
Roobet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz gemeldet
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz gemeldet
BetFury ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz gemeldet
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz gemeldet
IviBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz gemeldet
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz gemeldet

Die Tabelle liest sich wie ein Vergleich und ist in Wahrheit eine Zweiteilung. Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung, acht tragen keine – nicht weil die acht sie verloren hätten, sondern weil das Geldspielgesetz sie gar nicht erst vorsieht. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Das ist für die zweite Gruppe eine doppelte Belastung: Sie fällt unter die Verrechnungssteuer nicht, weil ihre Gewinne nicht unter das BGS fallen – aber sie fällt unter das kantonale Einkommensteuerrecht, und das kann teurer sein als die 35 %.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1'000'000 (2019 bis 2022), CHF 1'038'300 (2023), CHF 1'056'600 (2024).

Genau das ist der Kostenkern der ganzen Frage. Bei einem bewilligten Veranstalter zahlt ein Wetter mit einem Gewinn von CHF 800 nichts, gar nichts, weil der Freibetrag weit darüber liegt. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung kann derselbe Betrag nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau vollumfänglich als Einkommen steuerbar sein, unabhängig von der Höhe. Wer glaubt, offshore sei die günstigere Variante, verwechselt zwei verschiedene Steuerarten. Die eine – Verrechnungssteuer – greift erst ab einer Million. Die andere – Einkommensteuer – greift sofort, sobald die kantonale Praxis den Gewinn als steuerbar ansieht. Die Schweizer Bewilligung ist damit nicht nur eine Erlaubnisfrage. Sie ist ein Steuervorteil.

Der Vollständigkeit halber: Wer auf einen Kommentar in einem Forum mehr hört als auf sein kantonales Steueramt, sollte sich vergegenwärtigen, wie unterschiedlich dieses Amt entscheidet. Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Mio. aus, und für 2023 CHF 1’038’300 sowie ebenfalls 1 Mio. Die Steuerfreibeträge sind kantonal verschieden. Wer die Frage stellt, ob seine Wette steuerfrei ist, muss also zwei Fragen stellen: an welchen Veranstalter er geraten ist und in welchem Kanton er veranlagt wird.

Swisslos Sporttip: bewilligt, aber nur für sein Vertragsgebiet

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Sportwetten-Angebot läuft unter dem Namen Sporttip, und es wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese Summe bildet das Swisslos-Vertragsgebiet, und sie entscheidet über mehr als die Sprache: Ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in genau diesem Gebiet eröffnen. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht an die Registrierung.

Für den Steuerpunkt ist Swisslos der saubere Fall. Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht der Veranstalter die Verrechnungssteuer von 35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Ein Gewinn von CHF 1’050’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 genau CHF 50’000 steuerpflichtig werden. Der Steuerabzug trifft also nur den Überschuss, und er trifft nie den ganzen Gewinn. Unterhalb der Million passiert nicht einmal das.

Was Swisslos im Alltag verlangt, ist eine andere Rechnung. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist für kleine Budgets bemerkenswert niedrig – für einen sonst nirgends beworbenen Vorteil. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette ist dagegen die eigentlich interessante Zahl: Sie sitzt weit unter jedem Freibetrag, und sie bedeutet, dass die Steuerfrage für Sporttip-Kunden eine theoretische bleibt, sofern nicht eine Systemwette oder eine sehr lange Laufzeit ins Spiel kommt.

Der Abschluss dieser Bewertung gehört zum Produkt, nicht zur Steuer. Beim Einsatzabzug und beim Steuerfreibetrag hat Swisslos überhaupt nichts falsch gemacht – der Anbieter ist im steuerlichen Sinn der bequemste Ort im Land, und die Verfügbarkeit eines Verrechnungssteuerausweises nimmt einem Gewinner die Hauptarbeit bei der Rückforderung ab. Lästig ist der Preis dieser Bequemlichkeit: kein Zugang ohne Vertragsgebiets-Wohnsitz, ein geschlossener Katalog erlaubter Sportarten und Wettbewerbe und Limiten, die den Einsatz so eng halten, dass ein hoher Gewinn ohne Kombination praktisch nicht entsteht.

Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, anderer Wohnsitzfilter

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Bewilligungsrechtlich steht sie auf derselben Stufe wie Swisslos: Veranstalter und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa.

Steuerlich unterscheidet die beiden nichts, und das ist der Punkt, den die meisten Vergleiche übersehen. Der Freibetrag knüpft am Spiel und am bewilligten Veranstalter an, nicht an der Sprachregion. Was sich unterscheidet, ist der Zugang: Ein Konto führt nur für Personen mit Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD oder VS. Wer aus dem Swisslos-Gebiet nach Lausanne zieht, wechselt damit den Veranstalter – nicht die Steuerregel. Die 2’350 Verkaufsstellen sind für die Steuererklärung irrelevant, für die Limitenpraxis aber nicht: Ein Annahmestellen-Kauf verläuft über die Regeln des Veranstalters, ein Online-Konto über dessen eigene Bedingungen.

Diese Bewilligung ist der ganze Grund, weshalb die Westschweiz überhaupt steuerfreie Sportwetten kennt. Ohne sie wären französischsprachige Wetter auf ausländische Plattformen verwiesen – und auf die kantonale Steuerpraxis, die deren Gewinne ohne Rücksicht auf die Höhe erfasst.

Sportaza: ohne Bewilligung, mit kalkulierbarem Steuerrisiko

Bei Sportaza steht in der Bewilligungsspalte nichts, was in der Schweiz zählt. Ausländische Lizenzen – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder welchem Land auch immer – haben hier keine Wirkung. Das Geldspielgesetz sagt das ausdrücklich. Die Folge ist eine Kette, die auf den ersten Blick nach Formalie aussieht und bei der Auszahlung sehr konkret wird: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.

Die Domain solcher Anbieter wechselt schnell. Die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und hat dafür Beispiele öffentlich gemacht; Blockierungen werden innert Stunden durch neue Adressen ersetzt. Für den Steuerpunkt ist das zweitrangig, weil die Wette unabhängig von der Erreichbarkeit der Seite steuerbar bleibt. Wer bei einem solchen Anbieter gewinnt, hat einen Gewinn erzielt – und die Steuerbehörde ihres Wohnkantons beurteilt ihn nach ihrer eigenen Praxis, nicht nach der des Anbietersitzes.

Was die Bewertung verkürzt auf einen Satz: Der Preis dieses Angebots ist nicht eine Gebühr, sondern die Steuerbarkeit eines Gewinns, für den es in der Schweiz keine Steuerfreiheit gibt.

DirectionBet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Registereintrag

DirectionBet führt keine Schweizer Bewilligung; als Lizenz wird berichtet, es sei keine feststellbar, und eine solche hätte hier ohnehin keine Kraft. Wer dort spielt, spielt an der Aufsicht vorbei, nicht an einer Aufsicht herum. Der wichtigste steuerliche Unterschied zu Swisslos und Loterie Romande liegt in der Beweislast: Ein Wetter, der seinen Gewinn beim kantonalen Steueramt erklärt, braucht einen Ausweis. Ein Verrechnungssteuerausweis existiert bei einem ausländischen Anbieter nicht, weil Gewinne aus ausländischen Geldspielen nicht der Verrechnungssteuer unterliegen. Nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS sind verrechnungssteuerpflichtig.

Der Punkt des Schutzes hängt an derselben Zeile: Die Sperrliste blockiert Domains, nicht Geld. Was ein Spielender dort stehen lässt, holt keine Schweizer Stelle zurück. Bei einem Angebot, dessen Regeln ausserhalb der Schweiz geschrieben werden, ist das eine Kostenposition, die in keiner Quote auftaucht.

Roobet: ohne Bewilligung, ohne Rückgriff

Roobet steht in der Bewilligungsspalte leer, und das hat Folgen für die Steuererklärung: Ein vollumfänglich steuerbarer Gewinn kann in der Schweiz zu einem Satz besteuert werden, den der Wetter nicht in der Hand hat. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer als vollumfänglich steuerbares Einkommen. Nicht jeder Kanton schreibt das so scharf nieder, aber wer einen Sitz im falschen Kanton hat, merkt den Unterschied erst im Jahr danach.

Für den Spieler mit dem Ziel, einen Gewinn zu behalten, ist die Rechnung also nicht Quote plus Steuer, sondern Quote plus Steuerrisiko. Bei einem Schweizer Veranstalter ist nur das erste da.

BC.Game: ohne Bewilligung, dafür mit Domainrisiko

BC.Game gehört zu den Anbietern, deren Domains auf der Sperrliste landen können. Die Gespa veröffentlicht diese Liste und nennt als blockierte oder benannte Marken unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 – Marken, die in der Schweiz einmal präsent waren. Für den Wetter heisst das: Adresse wechselt, Konto bleibt irgendwo, Schweizer Rechtsschutz bleibt ganz weg.

Steuerlich gilt für alle acht Anbieter ohne Bewilligung dieselbe Logik. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Wer daraus schliesst, sie seien steuerfrei, hat die falsche Steuer erwischt.

BetFury: ohne Bewilligung, kein Sperrregisteranschluss

BetFury ist an das schweizerische Sperrregister nicht angeschlossen. Wer sich dort selbst sperren will, tut das in einem System, das keine Schweizer Stelle kennt und das eine Spielsperre nicht in das gemeinsame Register einträgt. Diese Trennung von Schutz und Steuer ist eine der praktischen Schwächen ausländischer Angebote.

Der Kern bleibt derselbe: keine Bewilligung, kein Ausweis für die Steuererklärung, kein Schweizer Rückgriff, und ein kantonal möglicherweise vollumfänglich steuerbarer Gewinn.

Cloudbet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Aufsicht

Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. Was die Erhebung der Verrechnungssteuer betrifft, gilt die Regel für ausländische Anbieter. Eine unangenehme Feinheit: Auch Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen der Verrechnungssteuer. Wer gehofft hat, dass eine fehlende Bewilligung das Steueramt zum Rückzug zwingt, wird es anders erleben.

Der steuerbare Gewinn bleibt steuerbar; die Bewilligung entscheidet nur, ob man die Steuer zurückholen kann. Diese Unterscheidung ist der Grund, weshalb die Schweizer Regelung für den bewilligten Bereich so grosszügig ist und für den unbewilligten so unversöhnlich.

IviBet: ohne Bewilligung, kein Verrechnungssteuerausweis

IviBet steht ohne Schweizer Bewilligung da, und damit ohne Verrechnungssteuerausweis. Für einen Gewinn, der im Kanton als vollumfänglich steuerbar behandelt wird, bedeutet das eine schwer kalkulierbare Grösse. Als Orientierung kann nur die eigene kantonale Steuerverwaltung dienen; eine allgemeine Zahl gibt es nicht.

Wer dauerhaft spielt, statt einmal zu setzen, sollte das in die Kostenrechnung einkalkulieren. Bei zwei oder drei Wetten im Jahr ist ein steuerbarer Gewinn selten. Ein Konto, das über Jahre läuft, produziert irgendwann einen.

Fezbet: ohne Bewilligung, mit demselben Wohnsitznachteil

Fezbet gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter, bei denen die Schweiz weder Bewilligung noch Aufsicht noch Sperrregisteranschluss beisteuert. Was bleibt, sind die Regeln des Anbieters und die Steuerregeln des Wohnkantons.

Damit unterscheidet sich der Fall keinen Deut von Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC.Game, BetFury, Cloudbet oder IviBet – und genau darin liegt die Aussage. Acht Zeilen in der Tabelle, ein Sachverhalt. Der Unterschied zwischen ihnen liegt in der Quote, in der Auszahlungspraxis und in den Bedingungen, die jeder selbst prüfen muss. Beim Steuerthema gibt es nichts zu wählen.

Was am Einsatz hängt und was am Gewinn

Über den Einsatz gibt es in der Schweiz keinen Streit: Es gibt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Wer CHF 100 auf eine Quote von 2.00 setzt, zahlt CHF 100 und sonst nichts an den Fiskus. Anders verhält es sich mit dem Steuerabzug: Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens aber CHF 5’200 für die Steuerperiode 2023 beziehungsweise CHF 5’300 für 2024, und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden. Für 2025 liegt die Obergrenze bei CHF 5’400. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.

Das liest sich grosszügig und ist es nicht. Der Abzug ist an den Gewinn gekoppelt, nicht an den Einsatz – er wächst also nicht mit, wenn jemand viel setzt und wenig gewinnt. Bei einem Gewinn von CHF 2’000 sind 5 % CHF 100, und genau genommen ist selbst das nichts: Wer über das Jahr CHF 3’000 auf Wetten verwendet hat, darf trotzdem nur CHF 100 abziehen. Der Deckel von CHF 5’400 klingt hoch und greift praktisch nur bei sehr grossen Gewinnen. Der ganze Absatz führt damit zum selben Befund wie der Freibetrag: Beide Instrumente sind auf steuerbare Gewinne zugeschnitten, und steuerbar werden Gewinne in der Schweiz erst bei einer Grösse, die kaum ein Wetter erreicht.

Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich übrigens nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wer sie zurückhaben will, muss den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren und einen Rückerstattungsantrag stellen. Das ist ein Abzug, der sich für den Betroffenen nicht von selbst rückabwickelt, sondern einer Handlung bedarf. Bei einem Betrag oberhalb des Freibetrags ist das ein Formular mit vier- bis sechsstelligem Gegenwert – also nicht der Moment, in dem man eine Frist verstreichen lässt.

Was der Freibetrag bei einem einzelnen Gewinn bedeutet

Bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug der Steuerfreibetrag CHF 1’000’000 in den Jahren 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 im Jahr 2023, CHF 1’056’600 im Jahr 2024 und CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 liegt er bei CHF 1’071’000. Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich, gestützt auf den Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode und auf Grundlage der Verordnung über die kalte Progression.

Die Reihe ist nützlich, weil sie die Grössenordnung der jährlichen Anpassung zeigt: rund ein Prozent, mal etwas mehr, mal etwas weniger. Wer 2026 einen Gewinn einlöst, hat CHF 1’071’000 zur Verfügung; die drei Jahre zuvor waren es CHF 1’056’600, CHF 1’038’300 und CHF 1’000’000. Die Steuerpolitik folgt hier der Teuerung, nicht dem Wettmarkt.

Nur der Teil eines einzelnen Gewinns über dem Freibetrag ist steuerbar. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 200’000 steuerbar. Der Satz bleibt derselbe, die Basis schrumpft. Das ist der Unterschied zwischen einer Steuer, die einen Gewinn halbiert, und einer, die ihn ankratzt.

Der eine Gewinn, der den Freibetrag reisst

Die Verrechnungssteuer knüpft an den einzelnen Gewinn an, nicht an die Summe aller Gewinne eines Jahres. Wer 2026 genau eine Wette gewinnt, und zwar mit einer Quote von über 1’071’000, wird steuerpflichtig. Das ist keine Vorschrift für normale Wetter, sondern ein Randfall – die Systemwette mit einem Dutzend Begegnungen, der Wettschein mit einer Quote, die im sechsstelligen Bereich liegt, oder die Annahmestelle mit einem Lotto-Hauptgewinn. Bei Sporttip ist der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette ohnehin auf CHF 1’000 begrenzt; bei einer Systemwette sind es CHF 10’000.

Was das für den Steuerpunkt heisst: Die Grenze ist strukturell weit weg, aber nicht unerreichbar. Erreichbar ist sie über Kombinationen, nicht über den Einsatz. Wer diese Unterscheidung versteht, versteht auch, warum der Freibetrag für die persönliche Planung meist irrelevant ist und für einen sehr kleinen Kreis plötzlich sehr relevant wird.

Wer bewilligt ist und warum das den Ausschlag gibt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und werden von der Gespa überwacht – der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Der Steuerbefund hängt an genau dieser Bewilligung: Ein Gewinn aus einem schweizerisch bewilligten Grossspiel ist bis zum Freibetrag steuerfrei, ein Gewinn aus einem unbewilligten nicht im selben Sinne.

Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, und jedes Angebot bedient sein eigenes Gebiet: Anmeldung online nur mit Wohnsitz in der Schweiz und faktisch im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Der Reingewinn geht nach Art. 106 Abs. 6 der Bundesverfassung vollständig gemeinnützigen Zwecken zu. Die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht nach Art. 107 Abs. 1 Bst. d BGS, der erste erschien 2020 für das Jahr 2019.

Wie viel dabei zusammenkommt, zeigt einen Massstab, den man beim Steuerthema selten hört. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt.

Die Kantone tragen also über ihre eigenen Fonds vom Ertrag des Sportwettmarkts. Das ist der Grund, weshalb der Steuerfreibetrag für einen Grossgewinn so hoch angesetzt ist: Wer im bewilligten System gewinnt, hat den Gewinn bereits in einem System erzielt, in dem der grösste Teil des Ertrags ohnehin öffentlich abgeschöpft wird.

Die Sperrliste ist keine Steuerregel

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden durch neue ersetzt. Damit ist klar: Die Blockierung ist ein Werkzeug zur Bekämpfung des unbewilligten Angebots, nicht zur Steuerlenkung. Sie sagt einem Spielenden nicht, was er tun soll, und sie sagt einem Steueramt nichts über die Steuerbarkeit eines Gewinns. Diese beiden Fragen – erreichbar oder nicht, steuerfrei oder nicht – laufen in der Schweiz getrennt.

Was bei einer Swisslos-Wette zurückkommt

Um zu sehen, was ein Gewinn überhaupt ausmacht, hilft eine gewöhnliche Wette. Wer CHF 100 zu einer Quote von 2,00 setzt, bekommt bei einem Treffer CHF 200 zurück: Einsatz zurück plus CHF 100 Gewinn. Der Nettogewinn beträgt also CHF 100, und dieser Betrag liegt in der Schweiz ein gutes Stück unter dem Steuerfreibetrag. Weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer fallen darauf an. Der Fiskus sieht von dieser Wette nichts.

Die Quote von 2,00 ist ein Beispiel, kein Angebot. Entscheidend ist, was sie mit der Steuerfrage macht: Sie verschiebt das Interesse vom Freibetrag zur Quote. Der Freibetrag von CHF 1’071’000 verlangt, dass ein einzelner Gewinn diese Schwelle überschreitet. Bei einer Quote von 2,00 müsste der Einsatz über CHF 1’071’000 liegen, also weit jenseits der Limite von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, die Sporttip für Einzel- und Kombinationswetten setzt. Ein solcher Gewinn ist über den Einsatz nicht erreichbar. Über eine Kombinationswette mit multiplizierten Quoten ist er es – und dann ist die Steuerfrage plötzlich real, während der Einsatz weiter bei einem dreistelligen Betrag bleibt.

Diese Verschiebung ist der eigentliche Punkt des Steuerthemas. Wer über den Freibetrag diskutiert, spricht über eine Million. Wer über seinen Einsatz diskutiert, spricht über den einzigen Hebel, den ein Wetter selbst in der Hand hat. Zwischen diesen beiden Grössen liegt das praktisch Relevante: die Quote, die der Veranstalter stellt, und die Marge, die er darin behält.

Limiten, Einsatz und Spielerkonto: was die Bewilligung verlangt

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist keine Option, die man beim Anbieter wählen kann: Ein Spielerkonto mit verifizierter Identität ist der Standard, ein Konto pro Person ebenfalls.

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Konstruktion – frei wählbar nach oben, unverzüglich nach unten – ist schweizerisch gedacht: Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste fordert. Die Herabsetzung wirkt auf der Stelle, die Heraufsetzung erst nach 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine gesetzlich feste Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht.

Wer sein Spielerprofil einrichtet, sollte den 72-Stunden-Riegel kennen, bevor er ihn braucht. Ein Wetter, der an einem Sonntagabend nach einem verlorenen Wochenende seine Limite erhöhen will, kommt damit frühestens am Mittwoch durch. Die Limite, die man einmal gesetzt hat, ist die Limite, mit der man spielt.

Die Verrechnungssteuer von 35 % und der Freibetrag je Kanton

Oberhalb des Freibetrags zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab. Die Steuer wird nicht auf dem ganzen Gewinn erhoben, sondern auf dem Teil, der den Freibetrag übersteigt. Wer bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 einen Gewinn von CHF 1’050’000 einlöst, hat auf CHF 50’000 eine Verrechnungssteuer von 35 % zu tragen, also CHF 17’500. Der Rest des Gewinns ist einkommensteuerfrei – auch für die Staats- und Gemeindesteuern, deren eigener Freibetrag im Kanton Thurgau bei CHF 1’000’000 liegt, während die direkte Bundessteuer für 2026 CHF 1’071’000 vorsieht.

Zum Vergleich: Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 CHF 200’000 steuerbar werden. Die Differenz zwischen den beiden Beispielen – CHF 50’000 gegen CHF 200’000 – zeigt, wie stark der Überschuss über die Steuerbemessung entscheidet und wie wenig der Gesamtgewinn selbst.

Der 35-prozentige Abzug ist zurückforderbar, aber nicht durch Nichtstun. Er lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen, sondern wird zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Die abgezogene Steuer ist damit genau genommen keine Steuer, sondern eine Sicherheit – bis jemand das Formular ausfüllt. Diese Unterscheidung ist für die Planung wesentlich: Der Betrag ist während des Verfahrens gebunden, und einen Weg, ihn ohne Steuererklärung zurückzuholen, gibt es nicht.

Weshalb der Freibetrag kantonal auseinanderläuft

Die Steuerfreibeträge für Gewinne aus Grossspielen sind kantonal verschieden. Jeder Kanton setzt für die Staats- und Gemeindesteuern seinen eigenen Betrag; die direkte Bundessteuer hat daneben ihren eigenen, für 2026 CHF 1’071’000. Für die Steuerperiode 2024 weist die Übersicht der ESTV unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Mio. aus, für 2023 CHF 1’038’300 und 1 Mio.

Die Spanne zwischen den tiefsten und den höchsten Beträgen liegt bei einigen Zehntausend Franken. Sie ist nicht dramatisch, und genau deshalb selten Thema: Wer CHF 1’040’000 gewinnt, ist im einen Kanton mit einem Teil des Gewinns steuerpflichtig und im anderen nicht. In diesem Fall schlägt die Steuerfrage stärker durch als im Fall eines Millionengewinns, wo alle Kantone zustimmen. Die Beratung durch die kantonale Steuerverwaltung, nicht durch ein Vergleichsportal, ist deshalb die richtige Adresse für eine konkrete Wette.

Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an die ESTV; Fragen zur Einkommensteuer auf Geldspielgewinne, sowohl bei der direkten Bundessteuer wie bei den Staats- und Gemeindesteuern, an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden. Diese Zuständigkeitsteilung ist der praktische Grund, weshalb die Frage «sind Sportwetten steuerfrei» in der Schweiz zwei Adressen hat.

Wenn der Gewinn im Ausland gemacht wurde

Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS steuerbar sind. Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen der Verrechnungssteuer ebenfalls. Aus diesen beiden Sätzen folgt etwas Unbequemes: Der Verzicht auf die Verrechnungssteuer ist keine Steuerfreiheit. Er bedeutet nur, dass die erste Steuer nicht greift. Die zweite kann umso kräftiger zuschlagen.

Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Andere Kantone handhaben es unterschiedlich; die ESTV-Übersicht im Abschnitt ‚Die Verrechnungssteuer von 35 % und der Freibetrag je Kanton‘ zeigt bereits innerhalb der Schweiz eine erhebliche Streuung der Freibeträge. Ein Wetter, der auf einem ausländischen Portal gewinnt, ist damit einem kantonalen Ermessen ausgesetzt, über das er keine Kontrolle hat und das keine Obergrenze kennt.

Was das Angebot ohne Schweizer Bewilligung den Spielenden wirklich kostet, ist damit nicht der fehlende Bonus und nicht die Auszahlungsgeschwindigkeit. Es ist die Kombination aus einem Gewinn, der möglicherweise voll steuerbar ist, einem fehlenden Verrechnungssteuerausweis, einem fehlenden Schweizer Rechtsschutz und der Unsicherheit, ob die Seite morgen noch dieselbe Adresse hat. Die Sperrliste der Gespa blockiert Domains, nicht Konten; wer vor dem Auszahlungsknopf steht, merkt den Unterschied.

Für die Anbieter selbst ist die Sache noch einmal schärfer. Ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten zu veranstalten, ist eine Straftat – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler wird nicht bestraft. Man sollte aus diesem letzten Halbsatz aber keine Beruhigung lesen: Die Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Für den Wetter heisst das, dass weder sein Einsatz noch sein Gewinn geschützt sind, obwohl er selbst nichts verbrochen hat.

Auf was man bei einer Sportwette selbst achtet

Die Limiten eines Veranstalters sind Vertragsbedingungen, keine Steuerregeln, und sie ändern sich ohne Vorwarnung. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Wette mit einem bestimmten Einsatz plant, prüft also besser die aktuellen Bedingungen, statt sich auf eine Zahl zu verlassen, die er einmal gelesen hat.

Drei Dinge lohnen vor jedem Abschluss einen Blick, weil sie den tatsächlichen Wert des Angebots verändern. Der Mindesteinsatz bestimmt, ob das Angebot überhaupt zur eigenen Budgetgrösse passt. Die Höchstlimite pro Wettenart entscheidet, ob ein grosser Einzelgewinn überhaupt möglich ist – bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette ist die Million über den Einsatz nicht erreichbar. Und die Verlustlimiten, die bei der Registrierung gesetzt werden müssen, sind der Rahmen, in dem das eigene Spiel stattfindet, ob man will oder nicht.

Den Steuerfreibetrag selbst muss kein Wetter nachschlagen. Wenn er relevant wird, weiss man es. Was man nicht nachschlagen muss, ist die Sperrliste: Blockierte Domains sind ein Zeichen für ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung, und damit für eine Steuerlage, die man vorher klären sollte, nicht nachträglich.

Spielsperre, Limiten und der Spielerschutz in der Schweiz

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der wirksamste Hebel, den das Schweizer System kennt: Die Sperre endet nicht an der Grenze des Anbieters, sondern gilt im ganzen Land.

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Rechtlich steht dahinter die Spielsperre nach Art. 80 bis 82 BGS – die Ausschliessung überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre –, die in einem gemeinsamen Register ausgeschlossener Personen erfasst wird. Eine freiwillige Ausschliessung kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle beteiligt ist; ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Diese letzte Regel ist die härteste im ganzen System, und sie ist keine Theorie: Sie bedeutet, dass ein Verstoss gegen die Spielsperre den Anspruch auf das Geld kostet, nicht nur die Möglichkeit weiterzuspielen.

Der Spielerschutz endet bei der Zahlung nicht. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten-Angebot nicht, und Kredite an Spielende sind verboten. Ein Wetter hat in diesem System also keine Wahl, sein Geld unter einem anderen Namen zu empfangen. Das ist für den Schutz sinnvoll und für die Bequemlichkeit ein Nachteil.

Was der Schutz kostet, zeigt ein Blick auf die Zahlen. Bei Testkäufen der Gespa wurden im Jahr 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen Sportwetten an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrollen am Schalter sind also keine strenge Mauer, und ein Verlass auf das Schild «kein Verkauf an Minderjährige» wäre fehl am Platz. Im Online-Bereich verlangt der Anbieter die Identitätsprüfung aus dem hochgeladenen Ausweis und den Abgleich gegen Adress-Datenbanken; Minderjährige sind online nicht zugelassen. Zwischen dem Schalter und dem Online-Konto liegt in dieser Frage ein Unterschied, der grösser ist, als die gemeinsame Bewilligung vermuten lässt.

Auch bei einem sehr hohen Gewinn ändert sich am Schutz nichts. Eine Spielsperre bleibt aufrecht, eine Verlustlimite bleibt gesenkt, und ein Gewinn über dem Freibetrag ist kein Argument gegen eine Limite, die man vorher gesetzt hat. Das ist genau die Situation, in der eine solche Regel am wenigsten beliebt und am nötigsten ist.

Wo es um Spielsucht geht, sind die Adressen andere als die Steuerverwaltung: Beratungsstellen und die kantonale Fachhilfe sind für die Spielenden da, die Verrechnungssteuer für das Geld. Wer eine Sperre will, wendet sich an den Veranstalter; wer eine Erklärung zu seinem Gewinn braucht, an sein Steueramt. Die beiden Anliegen sollten nicht vermischt werden.

Für einen hohen Gewinn gilt zusätzlich eine Regel, die man nicht vergessen sollte: Wer sein Spielerkonto unter einem anderen Namen führt, verliert den Anspruch auf die Auszahlung. Die Limiten, die Verlustlimite und die Spielsperre greifen am Spielerkonto; wer dieses Konto verletzt, verletzt die Grundlage des Schutzes. Das ist der Preis, den ein System verlangt, das auf verifizierte Identität setzt, und er ist bei jedem Anbieter derselbe, der in der Schweiz eine Bewilligung hat.

Wer aus dem Ausland heraus spielt, verliert den Anschluss an dieses Register. Das schweizerische Sperrregister erfasst keine Konten bei Anbietern ohne Bewilligung, und die Spielsuchtabgabe wird auf den Bruttospielertrag von Lotterien und Sportwetten bei Swisslos mit 0,5 % erhoben – für 2025 CHF 3’863’790. Diese Zahl zeigt, worauf sich die Prävention in der Schweiz stützt: auf den Ertrag des bewilligten Angebots. Wo kein solcher Ertrag fliesst, fliesst auch keine Abgabe.

Steuererklärung, Nachweis und wer weiterhilft

Die Grundregel steht in Art. 24 Bst. ibis des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer: Gewinne aus Grossspielen unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag; für die Steuerperiode 2024 nennt die ESTV «ab 1’056’601 Franken». Gewinne aus Kleinspielen, zu denen lokale Sportwetten zählen, sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind. Nicht bewilligte Kleinspiele sind nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau vollumfänglich steuerbar.

Der Nachweis ist der zweite Teil. Bei einem Gewinn über dem Freibetrag mit einem bewilligten Veranstalter erhält der Wetter einen Verrechnungssteuerausweis für den steuerpflichtigen Anteil. Diesen Ausweis braucht er für die Rückforderung. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es diesen Ausweis nicht, weil die Verrechnungssteuer nicht anwendbar ist. Die Beweislast liegt in diesem Fall vollständig beim Wetter: Er muss den Gewinn deklarieren, und sein Wohnkanton beurteilt ihn nach eigener Praxis.

Wer unsicher ist, wie sein konkreter Fall liegt, wendet sich an die zuständige kantonale Steuerbehörde. Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an die ESTV; Fragen zur Einkommensteuer werden von den kantonalen Behörden beantwortet. Ein Vergleichsportal kann bei der Wahl des Anbieters helfen, aber nicht bei der Steuer. Diese Grenze sollte man kennen, bevor man einen Gewinn einlöst.

Was ein Steuerfreibetrag bei einer Sportwette in der Praxis bedeutet

Der Betrag ändert nichts am Spiel. Er ändert etwas an der Auszahlung. Wenn ein Wetter einen Gewinn über dem Freibetrag erhält, zieht der bewilligte Veranstalter 35 % auf dem übersteigenden Teil ab. Der Betrag liegt danach nicht auf dem Konto, und er kommt erst nach der Steuererklärung zurück. Wer eine grössere Zahlung plant – Schulden tilgen, eine Wohnung kaufen, eine Weiterbildung bezahlen –, muss die Zwischenzeit einplanen. Das ist der eigentliche Kostenpunkt des Freibetrags für den, der ihn überschreitet.

Wer unter dem Freibetrag bleibt, hat diese Sorge nicht. Für diesen Wetter ist die Steuerfrage mit einem Satz erledigt, und der Satz lautet: keine Steuer auf den Gewinn, kein Abzug, keine Rückforderung. Umso wichtiger ist, dass der Anbieter bewilligt ist – nur dann gilt der Satz. Der Unterschied zwischen zwei Zeilen in der Tabelle ist in diesem Punkt keine Geschmacksfrage, sondern die Differenz zwischen einer steuerfreien und einer möglicherweise voll steuerbaren Auszahlung.

Am Ende bleibt eine unbequeme Beobachtung. Der Freibetrag, über den am meisten geschrieben wird, ist für fast alle Wetter bedeutungslos. Der Punkt, der die tatsächliche Auszahlung bestimmt, ist die Bewilligung des Veranstalters, und die hängt nicht am Markt, sondern am Wohnkanton. Wer in Zürich wohnt, hat einen anderen bewilligten Veranstalter zur Verfügung als jemand in Genf. Wenn zwei Spielende mit demselben Gewinn unterschiedlich viel Steuer zahlen, dann nicht, weil sie unterschiedlich viel Glück hatten, sondern weil der eine auf Sporttip und der andere auf eine Domain gesetzt hat, die auf der Sperrliste steht.

Häufige Fragen zu steuerfreien Sportwetten-Gewinnen

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

Bei einem bewilligten Veranstalter ja, bis zum Steuerfreibetrag. Gewinne aus Grossspielen unterliegen der Einkommenssteuer erst ab diesem Betrag, und für die direkte Bundessteuer liegt er seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Darüber wird nur der übersteigende Teil steuerbar, der Rest bleibt steuerfrei.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?

Für die direkte Bundessteuer beträgt er CHF 1’071’000 für Gewinne ab 2026, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Für die Staats- und Gemeindesteuern setzt jeder Kanton seinen eigenen Betrag, weshalb Schwellen von rund CHF 1’030’000 bis über CHF 1’056’000 nebeneinander existieren. Massgebend ist der Wohnkanton.

Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag?

Dieser Teil ist steuerbar, und der bewilligte Veranstalter zieht bei der Auszahlung 35 % Verrechnungssteuer darauf ab. Der Abzug ist zurückforderbar, aber nur über die Deklaration in der Steuererklärung und einen Rückerstattungsantrag.

Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Für diese Gewinne fällt keine Verrechnungssteuer an, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS verrechnungssteuerpflichtig sind. Das ist aber keine Steuerfreiheit: Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag vollumfänglich steuerbar.

Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?

Nein. Auf den Einsatz einer Sportwette wird keine Steuer erhoben. Steuerlich behandelt wird der Gewinn, nicht der Einsatz. Der Einsatz kann lediglich begrenzt vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden: bei der direkten Bundessteuer bis zu 5 % des Gewinns und höchstens CHF 5’400 für 2025, bei den Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Thurgau pauschal 5 %, höchstens CHF 5’000.

Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?

Ja, aber eng begrenzt. Abziehbar sind bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’400 für 2025, und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Der Abzug ist an den Gewinn gekoppelt, nicht an den tatsächlichen Einsatz, und wird daher selten relevant.

Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»