Lucky 31 Wetten im Schweizer Sportwetten-Markt: 31 Wetten, ein Wettschein, zwei Veranstalter

Updated Oktober 2026
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Aus fünf Voraussagen werden einunddreissig Wetten, und keine davon lässt sich einzeln zurückgeben.

Ein Volleyball liegt am Fuss des Netzes auf Sand, im Hintergrund glitzert ein See und ein Bergzug steht im Dunst.
Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf 5 Auswahlen mit insgesamt 31 einzelnen Wetten: 5 Einzelwetten, 10 Doppelwetten, 10 Dreierwetten, 5 Vierfachwetten und 1 Fünffachwette.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht, sowie gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Was eine Lucky 31 aus fünf Voraussagen macht

Wer zum ersten Mal von einer Lucky 31 liest, stellt sich meist dieselbe Frage: fünf Spiele, warum einunddreissig Wetten? Die Antwort liegt nicht in einem Trick, sondern in der schieren Vollständigkeit. Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf fünf Auswahlen, und sie enthält jede Kombination, die sich aus diesen fünf Auswahlen überhaupt bilden lässt — deshalb der Name Full-Cover-Wette. Fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette ergeben zusammen einunddreissig einzelne Wetten auf einem Wettschein. Es gibt keine Lücke, die ein Verlust einer Auswahl offen lassen könnte.

Eine rote Laufbahn im Morgenlicht, die Startblöcke stehen leer am Rand und auf den Linien glitzert der Tau.
Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten) und eine weniger als die Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten).

Genau das macht die Wette für den einen Teil der Spielenden attraktiv und für den anderen gefährlich. Eine Fünffachwette allein verliert, sobald eine einzige Voraussage danebengeht. Die Lucky 31 verliert in diesem Fall nur einen Teil ihres Aufbaus: Vierfachwetten ohne die falsche Auswahl bleiben im Rennen, Dreier ebenso. Fällt genau eine Voraussage, zahlt der Wettschein trotzdem aus — vorausgesetzt, der Rücklauf übersteigt den Gesamteinsatz.

Der Preis dafür ist die Menge. Der Einsatz wird nicht auf eine Wette gesetzt, sondern über einunddreissig Wetten verteilt, die jede vom vollen Einsatz pro Zeile ausgehen. Wer mit CHF 1 pro Zeile rechnet, bindet also CHF 31 auf einem einzigen Wettschein, obwohl er fünf Spiele ausgesucht hat. Zwischen Einsatz pro Zeile und gebundenem Gesamteinsatz liegt der Faktor einunddreissig, und diesen Faktor übersieht man leicht.

Die Abstammung der Wette hilft beim Einschätzen. Die Lucky 31 baut auf der Lucky 15 auf, die vier Auswahlen in fünfzehn Wetten verpackt, und sie ist die Nummer darunter, wenn man die Lucky 63 mit sechs Auswahlen und dreiundsechzig Wetten dazunimmt. Ein Schritt mehr Auswahl bedeutet jeweils mehr als eine Verdopplung der Wetten. Wer die kleinere Variante kennt, versteht die grössere sofort.

Einordnung: warum der Einsatz sich verteilt

Wer eine Systemwette in diesem Umfang spielt, sollte wissen, welche Wettmärkte in der Schweiz überhaupt zugänglich sind. Der erlaubte Angebotskatalog ist geschlossen: Die Gespa führt in ihrer Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Fassung vom 10. September 2026, welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten zulässig sind. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Ecken- und Kartenmärkte stehen dort ebenso wenig wie ein Esport-Bereich, und auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen lässt sich in der Schweiz nicht wetten. Wer aus fünf Auswahlen eine Lucky 31 baut, wählt diese Auswahlen also aus einem engeren Feld, als das Wettprogramm auf den ersten Blick vermuten lässt.

Der Rechenweg: was am Ende zurückkommt

Die Rechnung ist nüchtern, und ein Beispiel zeigt, wie nüchtern. Angenommen, die fünf Auswahlen stehen bei Quoten von 1.50, 2.00 und 2.50 — es geht um illustrativ gewählte Quoten, nicht um einen abgerufenen Marktpreis, und es sei je eine Auswahl zu 1.50, zwei zu 2.00 und zwei zu 2.50 gesetzt. Bei einem Einsatz von CHF 1 pro Zeile ergibt sich für den Fall, dass alle fünf Voraussagen aufgehen, folgendes Bild.

Der Rücklauf entsteht aus Einsatz mal Quote, und über die Stufen hinweg multiplizieren sich die Quoten der Kombinationen zu je einem Gesamtpreis. Für die Einzelwetten bringt eine Auswahl zu 1.50 CHF 1.50, eine zu 2.00 CHF 2.00 und eine zu 2.50 CHF 2.50. Die zehn Doppelwetten liefern je Preis zwischen 3.00 und 6.25, zusammen rund CHF 43.50 bei je CHF 1 Einsatz pro Zeile. Die zehn Dreierwetten kommen auf rund CHF 97.50, die fünf Vierfachwetten auf rund CHF 112.50, und die eine Fünffachwette zahlt bei einem Preis von 1.50 × 2.00 × 2.50 × 2.00 × 2.50 rund CHF 37.50 zurück.

Über alle einunddreissig Zeilen ergibt das einen Rücklauf von rund CHF 280 bis CHF 300 bei einem Gesamteinsatz von CHF 31 — ein satter Gewinn also, unter der Annahme, dass jede der fünf Voraussagen aufgeht. Der Nettogewinn liegt damit bei rund CHF 262. Diese Zahl ist der beste Fall und nicht der Normalfall, und genau hier liegt die eigentliche Information: Der grosse Rücklauf entsteht nur bei fünf Treffern aus fünf Voraussagen. Fällt eine Auswahl weg, verschwinden sämtliche Kombinationen, die sie enthalten, und es bleibt eine deutlich kleinere Teilmenge übrig. Wer das Muster kennt, sieht in der Zahl CHF 293 weniger ein Ergebnis als eine Obergrenze.

Der Veranstalter rundet am Ende eigenwillig. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten; der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen genau abgerundet. Auf einem Wettschein mit einunddreissig Zeilen kann diese zweistufige Rundung über die Summe hinweg ein paar Rappen kosten, ohne dass es je auffiele.

Die Rechtslage: wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf

Sportwetten im Internet sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, geregelt in Art. 3 lit. c und e, und sie werden von der Gespa beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die ausschliesslich für Casinos zuständig ist. Für den Betrieb braucht es eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel nach Art. 21 bis 25 BGS, und diese Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz.

Ein Ruderboot liegt an einem Steg am Ufer eines Sees, über dem Wasser steigt dünner Nebel auf.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf höchstens CHF 7'500 Einsatz enthalten.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Es sind dies Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht einzig die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Eine Veranstalterbewilligung ist dabei keine Erlaubnis für ein Produkt, sondern die Grundlage für eine zweite, spielbezogene Bewilligung — wer Sportwetten anbietet, braucht beides.

Wettende finden in der Schweiz kein offenes Feld, sondern zwei Häuser mit getrennten Gebieten. Das ist keine Werbeformulierung, sondern der Grund dafür, dass eine Lucky 31 in diesem Markt überhaupt nur bei zwei Adressen spielbar ist.

Die zwei Bewilligungen und die Aufsicht

Swisslos ist als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel organisiert und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Auf der Westschweizer Seite steht die Loterie Romande, die als Société de la Loterie de la Suisse Romande Jouez Sport veranstaltet; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Der Reingewinn beider Häuser fliesst nach Art. 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.

Zwei Aufsichten, die man auseinanderhalten muss. Die Gespa mit Sitz in Bern ist die Interkantonale Geldspielaufsicht; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die ESBK prüft Casinos und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Wer eine Beschwerde über eine Sportwette vorbringt, landet also nicht bei der eidgenössischen Casinoaufsicht.

Getrennte Gebiete statt freier Anbieterwahl

Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz in der Schweiz voraus, und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Wer in Zürich wohnt, hat nur bei Sporttip Zugang, wer in Genf wohnt nur bei Jouez Sport, und wer in Genf ein Konto bei Sporttip sucht, wird es nicht eröffnen können; umgekehrt gilt dasselbe. Das ist der eigentliche Schweizer Sonderfall: Kein Vergleich entscheidet über den Zugang, sondern das Wohnsitzkanton. Für eine Systemwette heisst das, dass die Auswahl an Regeln zur Wettscheinbildung praktisch nicht existiert — es gibt eine Liste, und sie ist kurz.

Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Der erlaubte Katalog ist abschliessend. Die Gespa-Liste autorisierter Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026 stützt sich auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. In dieser Liste stehen keine Ecken- und Kartenmärkte und kein Esport-Bereich; über die Zulässigkeit von virtuellen Sportarten ist nichts festgehalten, dazu lässt sich also nichts sagen. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt. Das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Eine Eigenheit des Schweizer Livewettmarkts betrifft jede Systemwette mit Live-Auswahlen. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Auswahl zu 1.00 in einem Wettschein mit einunddreissig Zeilen ist ein stiller Ausfall: Alle Kombinationen, in denen sie steckt, verlieren ihre Wirkung, ohne dass etwas abgebrochen wäre.

Zwei weitere Regeln betreffen Kombinationen unmittelbar. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten beim Fussball — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Lucky 31 auf Pokalspiele baut, sollte das vor dem Absenden des Wettscheins wissen, denn eine Auswahl, die auf Verlängerung lautet, ist eine andere Wette als eine auf die reguläre Zeit.

Ausländische Anbieter: was eine fremde Bewilligung hier wert ist

Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat nach Art. 4 BGS keine Geltung in der Schweiz. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar; Art. 130 BGS droht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe an, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Veranstalter, nicht die Spielerin oder der Spieler. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, riskiert dennoch, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und er hat keinerlei Schutz oder Fairplay-Kontrolle auf seiner Seite.

Die Sperrliste ist das Werkzeug, mit dem die Gespa gegen solche Domains vorgeht. Nach Art. 86 bis 93 BGS blockieren Schweizer Telekommunikationsanbieter die aufgeführten ausländischen Domains über DNS; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und nennt als Beispiele unter anderem Interwetten und Bet-at-Home; bet365 steht auf der Liste.

Zwei Dinge sind hier ehrlich zu trennen. Das eine: Ein ausländischer Anbieter zahlt keine Schweizer Abgaben, unterliegt keiner Schweizer Aufsicht und ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, bietet also auch keinen Zugang zu den Schweizer Schutzmechanismen. Das andere: Der bewilligte Weg ist nicht automatisch der günstige. Er kennt zwei Veranstalter, einen geschlossenen Katalog an Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Wer eine breite Palette von Systemwetten und exotischen Märkten sucht, wird sie dort nicht finden. Beide Wege kosten den Spielenden etwas, nur nicht dasselbe.

Verantwortungsvoll wetten: warum 31 Zeilen schneller binden als eine

Eine Lucky 31 ist keine einzelne Wette mit einem einzelnen Einsatz, sondern ein Paket. Dieser Unterschied ist der wichtigste Punkt des ganzen Themas, weil er den Blick auf den Betrag verschiebt. Wer CHF 2 pro Zeile ansetzt, bindet CHF 62 in einem Vorgang, obwohl er fünf Sportereignisse ausgewählt hat, und die Entscheidung über diese CHF 62 ist mit einem Klick gefallen. Bei einer Einzelwette lässt sich der Einsatz in Sekunden nachvollziehen; bei einem Wettschein mit einunddreissig Zeilen steht die Gesamtsumme am Rand, während der Blick auf den Auswahlen hängt.

Die Mechanik der Verlustverrechnung tut ein Übriges. Ein Teilerfolg fühlt sich an wie ein Gewinn, weil Geld zurückkommt, aber er kann weniger zurückbringen als der Einsatz gekostet hat — bei einem Einsatz von CHF 1 pro Zeile und damit CHF 31 gesamt kann das Ausfallen zweier Voraussagen die Zahl der lebenden Zeilen so stark reduzieren, dass der Rücklauf unter dem Einsatz bleibt. Die Wette verliert dann, ohne leer auszugehen. Das ist nicht Betrug und nicht Pech, sondern eingebaute Mathematik, und sie ist der Grund, warum ein festes Limit vor dem Spiel wichtiger ist als jede Auswahl danach.

Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat

In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS aber einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen, und diese Werte setzt der Spielende selbst. Eine Senkung wirkt sofort; eine Erhöhung greift nach dem Gesetz erst nach 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Bei Sporttip konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer eine Lucky 31 mit einem Einsatz von CHF 31 pro Wettschein plant, sollte diese Limiten kennen, bevor er sie braucht: Eine Verlustlimite, die man im entscheidenden Moment anheben möchte, lässt sich nicht anheben.

Die Limite selbst ist die interessanteste Grösse am ganzen Schutzapparat, weil sie den Spielverlauf vorwegnimmt. Wer CHF 100 im Monat als Verlustlimite trägt, kann drei Wettscheine dieser Art spielen, und danach ist der Monat vorbei. Wer CHF 500 trägt, kann sechzehn spielen. Die Zahl der Systemwetten, die in ein Monatsbudget passen, ergibt sich nicht aus dem Kontostand, sondern aus dieser einen Einstellung.

Spielsperre und Sperrregister

Wer den Zugang ganz schliessen will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne dass eine Aufhebung vor Fristablauf möglich wäre. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Nach Art. 80 bis 82 BGS können überschuldete oder suchtgefährdete Personen gesperrt werden, und die Selbstsperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, wobei nach Art. 81 BGS eine Fachstelle einbezogen wird. Nach Art. 89 VGS muss eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten angeboten werden. Gesperrte und minderjährige Personen haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Der letzte Punkt verdient eine Sekunde Aufmerksamkeit: Eine Spielsperre ist kein Parkplatz, auf dem das Guthaben liegen bleibt, sondern ein Schnitt.

Wie ernst die Kontrolle an den Verkaufsschaltern genommen wird, zeigt eine Zahl der Gespa aus dem Jahr 2025. Bei Testkäufen wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Theke ist damit alles andere als dicht, und wer sein eigenes Limit an einen Schalter delegieren wollte, delegiert es an eine Kontrolle, die in fast der Hälfte der Versuche nicht griff.

Wo im bewilligten Markt Geld hin und her geht

Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausbezahlt — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Ein Kredit an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS nicht zulässig. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, regelt er in seinen eigenen Bedingungen. Ein Werkzeug, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unbewilligte Wettseiten sperren würden, existiert in der Schweiz nicht.

Auf der Seite der Einzahlungen bei Sporttip: Spielguthaben im Swisslos-Wallet lassen sich über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein grösserer Einzelbetrag auf dem Wettschein lässt sich also nicht beliebig vorfinanzieren.

Gewinne und die Steuer: was die meisten nicht trifft

Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV auch die Sportwetten zählt, sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb ist hier «je nach Kanton» die einzige belastbare Auskunft und keine einzelne Kantonszahl.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Die typische Wetterin und der typische Wetter liegen weit unter dieser Schwelle: kein Einkommenssteuerabzug und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Gewinne unterliegen dort nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung; wer es genau wissen will, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.

Was Marketing darf und was nicht

Werbung darf nach Art. 74 BGS nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, geregelt in Art. 75 Abs. 2 BGS; im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bonuskonditionen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Wettarten und Quoten: wie aus fünf Auswahlen einunddreissig Wetten werden

Die Einzelwette ist die kleinste Einheit, und in der Lucky 31 ist sie enthalten. Genau diese Eigenschaft unterscheidet sie von gestaffelten Systemwetten ohne Einzelwetten. Wer die Einzelwetten weglässt, spart Einsatz und verliert die Fähigkeit, aus einer einzigen richtigen Voraussage überhaupt Geld zu machen — bei einer Wette mit 31 Zeilen wäre das eine seltsame Ersparnis.

Die Stufen bauen sich nach einem klaren Muster auf. Vierfachwetten sind Kombinationen aus vier der fünf Auswahlen, und es gibt davon so viele, wie man eine Auswahl weglassen kann. Dreierwetten sind Kombinationen aus drei Auswahlen. Doppelwetten kombinieren zwei, die Fünffachwette nimmt alle fünf. Das Muster erklärt, warum die Gesamtzahl 31 beträgt und nicht 32 oder 30: Es ist die Summe aller Teilmengen von mindestens einem Element, und die leere Menge zählt nicht mit.

Für die Quoten bedeutet das eine Eigenschaft, die manchem erst nach dem ersten gespielten Wettschein auffällt. Eine Kombination zahlt das Produkt der Einzelquoten. Zwei Auswahlen zu je 2.00 ergeben einen Gesamtpreis von 4.00, drei Auswahlen zu je 2.00 ergeben 8.00, fünf ergeben 32.00. Diese Multiplikation wirkt auf den ersten Blick wie ein Hebel, und sie ist einer. Aber sie wächst nur in die Höhe; in die Breite wächst nur die Zahl der Zeilen. Beides zusammen ergibt die verführerische Rechnung, bei der man die Einsatzsumme am unteren Rand des Wettscheins übersieht.

Die Schweizer Veranstalter setzen dieser Mulitiplikation Grenzen. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst zwei bis zehn Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Untergrenze von 1.10 ist im Alltag selten ein Thema, die Obergrenze von 100’000 schon eher — sie setzt der Quotenmultiplikation eine Schranke, lange bevor ein Wettschein mit fünf selektierten Aussenseitern sie erreichen könnte.

Bei Sporttip gibt es zusätzlich einen Kombiboost, der nur online gilt — Prematch, Live und Systemwetten eingeschlossen — und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Eine Lucky 31 mit fünf Auswahlen fällt mit fünf Voraussagen über der Marke von 1.50 in die unterste dieser Stufen. Der Boost ist nett und überschaubar zugleich. Wer ihn plant, sollte wissen, dass der Beitrag auf dem Nettogewinn rechnet und nicht auf dem Einsatz, und dass eine fünfte Auswahl unter 1.50 die ganze Erhöhung streicht.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Boost, der auf eine Einzelwette zielt, hilft einer Systemwette mit 31 Zeilen also nicht, und ein Cash-Out auf einem Wettschein mit Boost macht den Boost zunichte.

Die Marge sitzt in jeder Quote

Nichts an einer Systemwette ändert etwas an dem, was die Buchmacherin einbehält. Das Mass dafür ist der Quotenschlüssel: Die Auszahlungsquote eines Marktes ist eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes — bei einem Markt mit drei Ausgängen also eins geteilt durch die Summe von eins durch jede der drei Quoten. Die Marge ist 100 % minus diese Auszahlungsquote. Ein Markt mit einer Auszahlungsquote von 95 % trägt eine Marge von 5 %; es sind zwei Blicke auf dieselbe Zahl.

Für einen Wettschein mit einunddreissig Zeilen ist das keine Randnotiz, sondern der Kern des Preises. Jede Zeile trägt die Marge des Marktes, in dem sie gebildet wird, und jede Kombination trägt die Margen aller ihrer Auswahlen in multiplizierter Form. Eine Dreierwette aus drei Märkten mit je 5 % Marge trägt nicht 5 %, sondern deutlich mehr. Genau deshalb wird der Rücklauf einer Systemwette von der Marge stärker angeknabbert als der einer Einzelwette auf denselben Sport, und genau deshalb ist eine Lucky 31 kein Instrument, mit dem man den Buchmachergewinn umgeht. Journalistisch formuliert: Wer eine Kombination spielt, um die Marge klein zu halten, zahlt sie mehrfach.

Die Grundlage für einen Wettschein mit mehreren Auswahlen ist also weniger die Hoffnung auf den grossen Rücklauf als der Respekt vor der Zahl am unteren Rand. Wer die Wahrscheinlichkeiten nicht schätzen kann, sollte die Einsatzhöhe pro Zeile so klein wählen, dass der Verlust des ganzen Wettscheins verkraftbar bleibt.

Cash-Out: die Notausgangstür, die nicht jede Wette kennt

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Für eine Systemwette heisst das: Es gibt keinen Weg, einzelne Zeilen eines Wettscheins vorzeitig zu verkaufen. Wer vier von fünf Voraussagen getroffen hat und den fünften Ausgang nicht abwarten will, kann nur den gesamten Wettschein schliessen oder gar nichts. Der Zeitwert, der auf den bereits entschiedenen Zeilen liegt, ist dann nicht einzeln zu heben — und ein verfallener Boost nach einem Cash-Out macht die Sache nicht besser.

Der Weg zum Rücklauf in fünf Schritten

Die Reihenfolge, in der sich der tatsächliche Rücklauf einer Lucky 31 entscheidet, ist kurz und wird selten so erzählt.

Zuerst steht der Einsatz pro Zeile. Er vervielfacht sich mit einunddreissig, und diese Zahl ist die erste, die der Wettschein nennt; wer später zurückrechnet, rechnet meist von hier aus.

Dann folgt die Auswahl der Sportarten und Wettmärkte aus dem erlaubten Katalog — Ecken- und Kartenmärkte stehen dort nicht, ebenso wenig ein Esport-Bereich, und abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion.

Danach kommen die Quoten ins Spiel. Sie entscheiden über den Rücklauf im besten Fall, aber nicht über die Zahl der Zeilen, und eine Auswahl unterhalb der Schwelle von 1.50 ist ausserdem der Unterschied zwischen einem Kombiboost und keinem.

Sodann entscheiden die Ausgänge, und hier zeigt das Muster seine Konsequenz: Ein einzelner Fehler löscht alle Kombinationen, die ihn enthalten; zwei Fehler löschen deutlich mehr; und eine Live-Auswahl, die mit Quote 1.00 gewertet wird, wirkt wie ein Fehler, ohne einer zu sein.

Am Ende steht die Abstimmung des Ergebnisses mit der eigenen Verlustlimite. Wer diesen letzten Schritt nicht schon vor dem ersten Schritt mitgedacht hat, trifft keine Entscheidung mehr, sondern verwaltet sie.

Die bewilligten Veranstalter und wie sie sich unterscheiden

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht eine Bewilligung, und die gibt es für zwei Veranstalter. Daneben stehen ausländische Marken, die hier ohne Schweizer Bewilligung auftreten und mit denen Spielende trotzdem in Berührung kommen. Die folgende Übersicht stellt zunächst die beiden bewilligten Häuser mit ihren Organisatoren und ihrer Aufsicht nebeneinander; sie ist die Grundlage für alles Weitere, denn ein Vergleich von Systemwetten-Regeln ergibt nur Sinn bei Anbietern, die überhaupt Schweizer Sportwetten anbieten dürfen.

Die bewilligten Veranstalter im Überblick

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalterin bzw. Bewilligung
Swisslos (Sporttip) Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel; Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Betrieb gestützt auf die IKV 2020
Loterie Romande (Jouez Sport) Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel; Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Kontaktadresse Lausanne
IviBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz geltende Bewilligung nach Art. 4 BGS
bet365 ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz geltende Bewilligung nach Art. 4 BGS
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz geltende Bewilligung nach Art. 4 BGS
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz geltende Bewilligung nach Art. 4 BGS
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz geltende Bewilligung nach Art. 4 BGS
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz geltende Bewilligung nach Art. 4 BGS
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz geltende Bewilligung nach Art. 4 BGS
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz geltende Bewilligung nach Art. 4 BGS

Was die Zusammenstellung auf den ersten Blick nicht zeigt: Die beiden oberen Zeilen gehören zu einem anderen Rechtskreis als die acht darunter. Für Sporttip und Jouez Sport greifen die Schweizer Schutzmechanismen — Verlustlimiten, Sperrregister, die Beschränkung von Werbung, die Bindung der Auszahlung an ein Konto im eigenen Namen. Für die acht Marken darunter greift von alledem nichts; ihre Domains können auf der Sperrliste landen, und ein Schweizer Rechtsweg gegen sie besteht nicht.

Swisslos Sporttip: das Haus mit den tiefsten Einsätzen

Swisslos ist mit den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein der grössere der beiden Veranstalter, und die Zahlen deuten auf ein Haus mit klarer Richtung. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Diese Sätze sind für eine Lucky 31 ungewöhnlich freundlich. Ein Mindesteinsatz von CHF 1 pro Zeile bedeutet, dass sich die volle 31-Zeilen-Struktur schon für CHF 31 spielen lässt, und die Systemwetten-Obergrenze von CHF 10’000 pro Schein liegt so weit über dem Mindestbetrag, dass sie im Alltag nichts abschneidet. Wer den Vergleich mit dem Westschweizer Haus sucht, merkt sich die Systemwetten-Limite und nicht die Limite für Einzelwetten: Bei einer Lucky 31 zählt nur die Obergrenze für Systemwetten, und die steht in der Schweiz bei CHF 10’000.

Für den Kostenvergleich am interessantesten ist der Abstand zwischen dem Mindesteinsatz und den Gewinnstufen. Wer mit CHF 1 pro Zeile und fünf Auswahlen über der Marke von 1.50 einsteigt, qualifiziert sich zugleich für den Kombiboost und spielt trotzdem einen Betrag, der bei einem Totalverlust nicht weh tut. Dieses Verhältnis von Risiko und Qualifikation ist die eigentliche Stärke des Hauses, und es kommt nicht aus dem Bonus, sondern aus der Einsatzpolitik.

Bei den Auszahlungen ist Sporttip eigen: Gewinne verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein Wettschein, den man in einer Schublade vergisst, ist nach einem halben Jahr kein Guthaben mehr. Und die zweistufige Rundung — erst auf zwei Nachkommastellen aufrunden, danach auf fünf Rappen abrunden — ist zwar betragsmässig unerheblich, aber sie erklärt, warum die eigene Rechnung nie exakt aufgeht.

Loterie Romande Jouez Sport: Systemwetten mit klarer Obergrenze

Die Loterie Romande versorgt die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura über 2’350 Verkaufsstellen, und ihre Online-Bedingungen setzen einen Mindesteinsatz von CHF 2; in Verkaufsstellen sind es CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.

Diese Zahlen lesen sich anders als die Ostschweizer. Der doppelte Mindesteinsatz ist kein Drama, aber er markiert die Untergrenze einer vollen Lucky 31: Statt CHF 31 kostet der kleinste vollständige Wettschein hier CHF 62. Interessanter ist die Relation der beiden Obergrenzen zueinander. Wer bei diesem Haus eine Lucky 31 baut, stösst nicht auf die Limite für Einzelwetten, sondern auf die Wettschein-Limite für Multiples, und die liegt bei CHF 7’500 für das Gesamtpaket. Der Sprung von CHF 500 auf CHF 7’500 ist gross; er sagt, dass das Haus Systemwetten über Multiples kennt und eigene Grenzen dafür führt.

Der Kombiboost fehlt hier, und ein Blick auf die Bauart der Wette erklärt, warum das verkraftbar ist. Der Boost zahlt auf den Nettogewinn und ist seinerseits limitiert. Der Rücklauf einer Lucky 31 mit fünf Treffern liegt — im illustrativen Beispiel — bei rund CHF 293 pro CHF 31 Einsatz, also fast dem Zehnfachen des Einsatzes. Eine Erhöhung dieses Rücklaufs um einige Prozent ist eine hübsche Beigabe und kein Grund, die Wette zu spielen oder nicht zu spielen.

Bei den Auszahlungen kennt das Haus grosszügige Obergrenzen: Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Wer eine Lucky 31 mit CHF 1 pro Zeile spielt, wird diese Grenzen nie berühren; sie werden erst für Wettscheine mit grossen Teileinsätzen relevant und sind dann eine echte Schranke.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die acht folgenden Marken treten in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Sie sind hier nicht als Empfehlung aufgeführt, sondern weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien beurteilt wie die beiden Häuser oben.

IviBet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, und eine im Ausland erworbene Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Für Schweizer Spielende bedeutet das: kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden. Bei einer Wette mit einunddreissig Zeilen wiegt dieser Punkt schwerer als bei einer Einzelwette, denn es geht um die Auszahlung eines Pakets, das nach gefallenem letzten Ausgang entsteht — und für die Durchsetzung eines Anspruchs stünde kein Schweizer Weg zur Verfügung. Wer das Risiko dennoch eingehen will, sollte die Hausregeln zur Wettscheinbildung vor dem Absenden lesen, weil sie hier die einzige Quelle für verbindliche Auskünfte sind.

bet365 tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf und steht gleichzeitig auf der Sperrliste der Gespa — die Namen bet365 als gelistet zu führen, ist eine Angabe der Aufsicht und keine Wertung der Seite. Die Kombination aus marktbekanntem Namen und fehlender Schweizer Bewilligung ist der klassische Fall, in dem eine grosse Marke und ein anwendbares Recht auseinanderfallen. Schweizer Schutzmechanismen greifen nicht, und die Schweiz hat kein Werkzeug, mit dem Banken Zahlungen an solche Seiten sperren würden.

Jackbit tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, und über eine im Ausland erworbene Bewilligung ist bei dieser Marke nichts festgehalten. Für Schweizer Spielende bleibt es beim bekannten Bild aus fehlendem Anschluss an das Sperrregister und fehlendem Schweizer Rechtsweg. Wer eine Lucky 31 spielen will, deren Rücklauf im besten Fall ein Vielfaches des Einsatzes beträgt, sollte sich die Frage stellen, an wen er sich bei einer streitigen Auszahlung wendet; beim bewilligten Weg ist die Antwort klar, hier ist sie es nicht.

Sportaza steht im Markt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung da. Die für den bewilligten Schweizer Markt geltenden Regeln zur Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen greifen bei ihr nicht, und der Schutz des Sperrregisters reicht nicht über die Grenze. Wer die Seite dennoch nutzt, findet verbindliche Angaben zum Wettschein und zu Gewinnobergrenzen ausschliesslich in den Bedingungen der Seite selbst.

HornetBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine im Ausland erworbene Bewilligung hat hier keine Geltung, der Anschluss an das schweizweite Sperrregister fehlt, und ein Schweizer Rechtsweg gegen den Anbieter besteht nicht. Bei Systemwetten mit vielen Zeilen sind es die Auszahlungsmodalitäten, die im Streitfall zählen — und die stehen allein in den Hausregeln.

Bahigo arbeitet in der Schweiz ohne Bewilligung. Der Befund ist derselbe wie bei den übrigen Marken dieser Gruppe: keine Schweizer Aufsicht, kein Zugang zu den Schweizer Schutzmechanismen, und die Domain kann jederzeit auf der Sperrliste landen. Was eine Lucky 31 dort kostet, ergibt sich allein aus den Bedingungen der Seite; von aussen ist das nicht überprüfbar.

FortuneJack tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, und eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz nach Art. 4 BGS ohne Kraft. Die praktische Folge für Schweizer Spielende: keine Einbindung in das Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Wer dort ein Paket aus einunddreissig Zeilen spielt, spielt es in einem Rechtsrahmen, zu dem die Schweiz keinen Zugang vermittelt.

Coolzino steht ohne Schweizer Bewilligung im Markt, obwohl der Name nach Casino klingt — und Sportwetten und Casino sind in der Schweiz zwei getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln. Die Aufsicht über Casinos liegt bei der ESBK, nicht bei der Gespa, und sie hilft bei Sportwetten nicht weiter. Auch hier fehlen Anschluss an das Sperrregister und Schweizer Rechtsweg.

Was der Vergleich am Ende aussagt

Die Tabelle der beiden bewilligten Häuser ist die einzige Stelle, an der eine Schweizer Lucky 31 tatsächlich stattfindet, denn nur dort gibt es Sportwetten mit Veranstalter- und Spielbewilligung und mit Limiten nach Art. 87 VGS. Die acht Marken darunter sind aus zwei Gründen aufgeführt: Sie tauchen in der Lebenswelt Schweizer Spielender auf, und ihre Nennung macht den Unterschied sichtbar, der sich nicht in Quoten ausdrückt, sondern in der Frage, wer bei einem Streit zuständig wäre.

Die Entscheidung liegt daher nicht zwischen zehn gleichwertigen Anbietern, sondern zwischen zwei Häusern mit unterschiedlichen Gebieten und sehr unterschiedlichen Einsatzgrenzen. Der Mindesteinsatz pro Zeile und die Höchstgrenze für den gesamten Wettschein sind bei einer Systemwette die beiden Grössen, an denen sich ein Haus messen lassen muss; alles andere — Auszahlung, Sperrregister, Limiten — folgt aus der Bewilligung, die beide Häuser ohnehin haben.

Häufige Fragen zur Lucky 31

Was ist eine Lucky 31 Wette, und wie viele Auswahlen braucht sie?

Sie ist eine Systemwette auf fünf Auswahlen und enthält alle Kombinationen, die sich aus diesen fünf bilden lassen — deshalb der Name Full-Cover-Wette. Aus fünf Voraussagen werden einunddreissig einzelne Wetten, die gemeinsam auf einem Wettschein stehen und nur als Ganzes gespielt werden.

Wie verteilen sich die 31 Wetten auf Einzelwetten, Doppel, Dreier, Vierfach- und Fünffachwette?

Fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Die Zehn bei den Doppeln und die Zehn bei den Dreiern entstehen, weil sich aus fünf Auswahlen je zehn Paare und zehn Tripel bilden lassen; die fünf Vierfachwetten entstehen, indem jeweils eine der fünf Auswahlen weggelassen wird — der Rechenweg erklärt die Summe von 31.

Worin unterscheiden sich Lucky 15, Lucky 31 und Lucky 63?

Die Lucky 15 verpackt vier Auswahlen in fünfzehn Wetten, die Lucky 31 fünf Auswahlen in einunddreissig, die Lucky 63 sechs Auswahlen in dreiundsechzig. Eine Auswahl mehr bedeutet also jeweils mehr als eine Verdopplung der Zeilen. Für den bindigen Einsatz heisst das, dass sich der Gesamtbetrag mit jedem Schritt deutlich schneller erhöht als die Zahl der ausgewählten Sportarten.

Wie lässt sich der Gesamteinsatz einer Lucky 31 berechnen?

Der Einsatz pro Zeile wird mit einunddreissig multipliziert; CHF 1 pro Zeile binden CHF 31, CHF 2 binden CHF 62. Genau diese Multiplikation ist bei einem System wette der wichtigste Schritt, weil der Wettschein viele kleine Einsätze als einen einzigen Kauf erscheinen lässt. Dasselbe gilt in jedem Online-Wettschein und an jeder Verkaufsstelle.

Welche Einsatzgrenzen gelten bei Jouez Sport?

Online beträgt der Mindesteinsatz CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Für eine volle Lucky 31 ist damit der Mindesteinsatz von CHF 2 pro Zeile und die Wettschein-Limite die entscheidende Grösse.

Was bedeutet die Marge im Preis jeder Quote für ein Paket aus vielen Wetten?

Die Marge ist der Anteil, den die Buchmacherin einbehält: Der Quotenschlüssel eines Marktes ist eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes, die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Bei einer Systemwette wird diese Marge nicht einmal abgezogen, sondern in jeder Zeile, und in Kombinationen mehrfach.

Damit schliesst sich der Kreis: Wer eine Lucky 31 spielt, kauft keine einzelne Wette, sondern 31 Wetten mit je eigener Marge — und die Einsatzhöhe pro Zeile bleibt die einzige Grösse, die sich daran noch wirksam steuern lässt.

Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»