Neukundenangebote bei Schweizer Sportwetten – und was sie den Spielenden kosten

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande, gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie gegen das Geldspielgesetz in der geltenden Fassung.

Ein Paar frisch geschnürter Laufschuhe steht auf einer roten Tartanbahn im Morgenlicht, daneben liegt ein Handtuch.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Wer in der Schweiz nach einem Neukundenbonus für Sportwetten sucht, findet zuerst Zahlen, die aus einem anderen Markt stammen. «CHF 100 Startguthaben», «risikofreie erste Wette», «100 % Bonus auf die Einzahlung» – solche Sätze stehen auf Seiten, die in der Schweiz gar keine Bewilligung haben. Bei den zwei Veranstaltern, die hierzulande Sportwetten anbieten dürfen, sieht die Sache anders aus: kleine, klar befristete Aktionen, ein Gratisspielguthaben, das man nicht auszahlen kann, und ein Kombiboost, der an Bedingungen hängt. Das ist keine schlechte Nachricht. Es ist der Rahmen, den das Geldspielgesetz vorgibt, und dieser Rahmen ist der Grund, warum die Verlustlimite vor der ersten Wette gesetzt werden muss und nicht danach.

Die interessante Frage ist deshalb nicht, wie hoch ein Bonus ist, sondern was er verlangt. Ein Guthaben von CHF 10, das innert 30 Tagen verfällt und nicht auszahlbar ist, ist kein Startkapital. Es ist ein Probespiel auf eigene Rechnung mit einem Zuschuss des Veranstalters. Wer das vor der Anmeldung weiss, liest die Bedingungen anders – und genau darum geht es hier.

Grundlagen: was ein Neukundenangebot in der Schweiz überhaupt sein kann

Die beiden Veranstalter. Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) und das Geldspielgesetz lassen für Lotterien und Sportwetten genau zwei Veranstalter zu. Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, führt ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande führt ihr Sportwettenangebot für die Westschweiz unter dem Namen Jouez Sport. Mehr gibt es nicht – nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Die Vertragsgebiete. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; diese Gebiete bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Was ein «Bonus» bei einem Schweizer Veranstalter ist – und was nicht

Gratisspiele und Startguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Bewilligungsvoraussetzung, und sie erklärt den Zuschnitt der Angebote: wenig Volumen, klare Befristung, definierter Verwendungszweck. Wer aus einem ausländischen Markt kommt, wo Willkommenspakete in vierstelliger Höhe mit Umsatzauflagen verknüpft werden, wird hier kleinere Zahlen sehen. Dafür fehlen die Fallen, die dort lauern: keine Umsatzbedingungen, die den Bonus zum Wettvolumen machen, keine Mindestquoten, die man erst nach der Anmeldung entdeckt.

Ein Volleyball liegt auf dem Sand eines Strandfeldes am Seeufer, im Hintergrund glitzert das Wasser.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Drei Dinge unterscheiden die Schweizer Angebotslandschaft von dem, was die Werbung verspricht:

Der erste Schritt: Registrierung mit Ausweis und Wohnsitzprüfung

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Das ist der Punkt, an dem die meisten Vergleiche mit ausländischen Seiten auseinanderfallen. Eine Registrierung ohne Identitätsprüfung, wie sie manche Offshore-Plattform anbietet, ist kein Vorteil, sondern der Grund, warum im Streitfall niemand zuständig ist. Die Prüfung kostet zehn Minuten beim ersten Mal. Sie ist auch der Grund, warum eine zweite Registrierung nach einem vergessenen Passwort nicht einfach möglich ist – ein Konto pro Person, und das bleibt so.

Einzahlung, Guthaben und der Weg hinaus

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder mit Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Auffällig daran ist die Struktur: Der Mindestbetrag liegt beim Fünffachen des Mindesteinsatzes einer Wette. Wer nur eine einzelne Wette platzieren will, zahlt zwanzig Franken ein, um einen Franken zu setzen.

Bei der Loterie Romande liegt die Obergrenze der Einzahlungen auf das Spielerkonto bei CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Die Auszahlung folgt einem Muster, das man kennen sollte: Gewinne bis CHF 1’000 netto schreibt die Loterie Romande direkt dem Wallet gut, höhere Gewinne gehen auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Das ist eine der Stellen, an denen Schweizer Veranstalter teurer werden als die Werbung suggeriert: Zweimal im Jahr kostenlos abbuchen ist für die meisten Wettenden ausreichend, für die vierte Auszahlung im selben Jahr aber nicht mehr. Wer häufig kleine Beträge bewegt, zahlt am Ende für den Komfort.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmenden überwiesen. Der Unterschied zwischen «liegt im Wallet» und «ist auf dem Konto» ist dabei kein Detail: Das Wallet ist eine Spielplattform, ein Bankkonto ist es nicht.

Was beim ersten Klick auf eine «Bonus»-Seite wirklich zu lesen ist

Vor der Anmeldung lohnt sich ein Blick auf vier Zeilen. Erstens: Handelt es sich um ein Gratisspielguthaben oder um eine Erhöhung des Nettogewinns? Zweitens: Gilt die Aktion nur online oder auch an der Verkaufsstelle? Drittens: Wie lange ist sie gültig, und ab welcher Zahl von Voraussagen greift sie? Viertens: Ist der Ertrag auszahlbar oder bleibt er im Guthaben gefangen?

Diese vier Fragen trennen eine Aktion, die etwas bringt, von einer, die nur gut aussieht. Wer sie beantwortet, bevor er den Ausweis hochlädt, spart sich den zweiten Blick, den die meisten erst nach der ersten Wette machen.

Rechtslage: warum die Auswahl klein und der Rahmen eng ist

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt – der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, tätig auf Grundlage des Geldspielkonkordats in der seit 1. Januar 2021 geltenden Fassung. Nicht die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Eine Passstrasse mit Leitplanke windet sich an einem klaren Tag durch eine Berglandschaft.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und faktisch einen Wohnsitz im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Reinerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Was überhaupt gewettet werden darf

Wettbar sind nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. In der Liste finden sich keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das Geldspielgesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters. Wer bei einem ausländischen Anbieter ein Wettprogramm mit Dutzenden Live-Märkten sieht und daraus schliesst, der Schweizer Rahmen sei ärmer, hat recht – und hat zugleich den Preis dieser Enge vor Augen: Ein geschlossener Katalog lässt weniger Raum für intransparente Sonderwetten.

Das Verbot, für das es keine Ausrede gibt

Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist die Rechtsgrundlage dafür, dass hierzulande jede ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung als das beschrieben wird, was sie ist, und nicht als Angebot unter vielen. Es ist auch der Grund, warum Auszahlungen aus solchen Seiten steuerlich nach kantonalem Recht behandelt werden und nicht nach dem Schweizer System für bewilligte Grossspiele.

Die Aufsicht hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos für Gratisspiele oder Gratisguthaben erteilt. Diese Zahl sagt mehr über den Schweizer Markt als jede Bonusreklame: Acht Aktionen für ein ganzes Jahr bei einem Veranstalter, der die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein bedient.

Steuern: die Grenze liegt weit über dem, was ein normaler Wetteinsatz erreicht

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, «je nach Kanton» ist deshalb die einzig korrekte Formulierung. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.

Für die allermeisten Wettenden heisst das: kein Steuerabzug auf dem Gewinn, keine Verrechnungssteuer, keine Meldung. Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis kann sie als volles Einkommen behandeln – die Steuerpraxis des Kantons Thurgau tut das unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt und bei einer ausländischen Seite wettet, führt also unter Umständen eine Diskussion, die beim Schweizer Veranstalter nie entsteht. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung: für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung zuständig.

Spielerschutz: die Limiten sitzen vor der ersten Wette und nicht danach

Verlustlimiten sind Pflicht, nicht Option. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht – das Geldspielgesetz verlangt aber, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt.

Der 72-Stunden-Vorlauf für eine Erhöhung ist der wirksamste Teil des Mechanismus. Senken lässt sich eine Limite jederzeit, im Affekt nach einem verlorenen Abend etwa. Erhöhen erst drei Tage später, und in diesen drei Tagen liegt das ganze Argument gegen die Erhöhung – geschrieben von der Person, die sie beantragt hat, an sich selbst. Wer die Limiten beim ersten Login mit einer niedrigen Zahl beginnt, hat später keine Mühe; wer die Oberlimite einträgt, weil sie verlockend hoch ist, hat den Mechanismus umgangen, bevor er ihn gebraucht hätte.

Spielsperre und Register. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten und unter Beteiligung einer Fachstelle aufheben. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Diese Registerwirkung ist der am meisten unterschätzte Vorteil des bewilligten Weges. Eine Sperre, die nur bei einem Anbieter gilt, und eine Sperre, die im ganzen Land gilt, sind zwei sehr verschiedene Werkzeuge. Wer bei einer ausländischen Seite spielt, taucht in keinem Schweizer Sperrregister auf – nicht, weil die Aufsicht es nicht wollte, sondern weil sie dort keine Handhabe hat.

Der ehrliche Blick auf die Praxis. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist eine Zahl, die man nicht wegdiskutieren kann, und sie gehört zur Wahrheit über diesen Markt. Die Aufsicht als streng zu beschreiben, wäre angesichts dieser Testkäufe nicht redlich. Wer sein Konto online führt, verlässt sich ohnehin nicht auf eine Verkaufsstelle, sondern auf die eigene Verlustlimite – das ist der einzige Teil des Schutzes, den man selbst steuert.

Hilfe. Wer den Verdacht hat, dass das Spielen ausser Kontrolle geraten ist, findet bei der Gespa und auf den Seiten der Veranstalter die Wege zur Beratung und zur Eintragung ins Sperrregister. Die Sperre kann auch ohne Zustimmung des Veranstalters erwirkt werden, und sie kostet nichts.

Neukundenangebote: was Gratisspielguthaben und Boosts tatsächlich enthalten

Beim willkommenen Guthaben unterscheiden sich die beiden Veranstalter

Die Loterie Romande hat ihre Promotion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen geführt. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Was daran auffällt, ist der Aufwand auf beiden Seiten. Der Veranstalter mobilisiert Stadien, verschenkt 7’000 Mal zehn Franken und bindet das Guthaben an ein Verfallsdatum von dreissig Tagen. Die Spielenden müssen im Besitz eines verifizierten Kontos sein, bevor sie überhaupt teilnehmen können. Das ist eine Werbeaktion, die ihre Kosten selbst trägt: Sie bindet bestehende Kundschaft an die Plattform und erreicht über das Stadion ein Publikum, das ohnehin im Themenfeld unterwegs ist. CHF 10, die nach dreissig Tagen verfallen, sind kein Startguthaben, sondern ein Fristfenster.

Der Kombiboost: ein Prozentsatz auf den Nettogewinn

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Bemerkenswert ist, worauf sich der Bonus bezieht. Nicht auf den Einsatz, nicht auf die Quote – auf den Nettogewinn. Ein Prozentwert auf den Gewinn eines Kombiwett-Scheins ist ein anderer Hebel als ein Prozentsatz auf das Gratisguthaben: Er verstärkt das Ergebnis einer Wette, die schon gewonnen hat, und er verstärkt es nur dort, wo viele Voraussagen zusammenkommen. Bei fünfzehn Voraussagen ist die Hürde nicht der Prozentsatz, sondern die Wahrscheinlichkeit, dass fünfzehn Ereignisse alle eintreten.

Die Prozentstufen erzählen eine Geschichte, die man mitrechnen sollte. Um von 5 % auf 20 % zu kommen, braucht es drei zusätzliche Voraussagen, und diese drei sind jeweils mit mindestens 1.50 bepreist – Quoten dieser Grösse markieren eine Favoritenposition, aber längst keine sichere. Der Sprung von zehn auf fünfzehn Voraussagen schliesslich bringt die Verdoppelung des Bonus. Er verlangt aber fünf zusätzliche Überlegungen, die alle aufgehen müssen.

Was diese Wette bei einem Beispielschein zurückbringt

Nehmen wir einen Standardschein mit CHF 10 Einsatz und vier Voraussagen zu Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Die Gesamtquote ergibt 9.7920, gerundet 9.79, und der Bruttogewinn daraus beträgt CHF 97.92. Der Nettogewinn – der Betrag abzüglich des Einsatzes – liegt bei CHF 87.92, und darauf greift der Kombiboost bei vier Voraussagen mit 5 %. Unter der Annahme, dass diese fünf Prozent tatsächlich zur Auszahlung kommen, steigt der Nettogewinn auf rund CHF 92.32 und der Rückfluss auf rund CHF 102.32 statt CHF 97.92. Das ist ein Zuschlag von rund 4.49 Franken auf einen Schein, der bereits gewonnen hat.

Die Bedingung an diesem Ergebnis ist der ganze Punkt. Gewinne fünf der fünfzehn Voraussagen nicht, gibt es keinen Bonus, und der Nettogewinn ist negativ. Der Kombiboost ist also kein Wert an sich, sondern ein Aufschlag auf einen Gewinn – er verbessert das Ergebnis eines erfolgreichen Scheins und berührt das Ergebnis eines verlorenen nicht. Ob der Aufschlag die zusätzlichen Voraussagen wert ist, die er verlangt, lässt sich nicht mit einer Zahl beantworten; es hängt davon ab, ob man ohnehin mehrere Favoriten kombinieren wollte. Wer den Boost zum Anlass nimmt, vier Spiele zu kombinieren, die er nicht kombinieren wollte, hat auf das falsche Ende des Mechanismus geschaut.

Aufgefallen ist mir beim Lesen der Bedingungen ein Detail, das die Werbung nicht erwähnt: Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der 100-%-Bonus existiert also nicht als offene Einladung. Die Grenze ist derselbe Mechanismus wie die Mindestquote – sie verhindert, dass sich die höchste Stufe mit einem Kleinstbetrag abgreifen lässt.

Quotenboosts und Profitboosts

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Cash-Out-Vorbehalt ist die Bedingung, die in der Praxis am häufigsten weh tut. Wer mitten im Spiel das Ergebnis sichern möchte und auscasht, verliert damit den Grund, warum die Quote überhaupt geboostet war. Wer einen Boost annimmt, sollte sich vor dem Anpfiff entscheiden, ob er den Schein durchlaufen lässt – das Cash-Out-Fenster ist kein Rettungsnetz, wenn es den Grund für die bessere Quote mitnimmt.

Vor welchen Entscheidungen ein Neukunde steht

Die Aktion ist nicht das Einzige, was bei der ersten Anmeldung zählt. Die drei Entscheidungen mit der längsten Wirkung haben keinen einzigen Franken Bonuscharakter:

Mindesteinsatz und Höchsteinsatz bei Sporttip. Für Einzel- und Kombinationswetten beträgt der Mindesteinsatz CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Grosswette über den Betrag hinaus ist also nicht eine Frage der Kulanz, sie kommt schlicht nicht durch.

Wenn eine Wette ungültig wird

Ein abgesagtes Wettereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Ein abgesagter Fussballabend kann also einen Kombischein von vier auf drei wirksame Voraussagen schrumpfen lassen – und damit unter die Schwelle, ab der der Kombiboost greift, wenn der Schein genau auf vier Voraussagen gebaut war.

Die Regeln zur regulären Spielzeit gehören in denselben Absatz. Sie umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Pokalspiel auf den Sieger nach 90 Minuten setzt und im Elfmeterschiessen gewinnt, hat die falsche Wette gewonnen.

Wetten, die mit Quote 1.00 gewertet werden

Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Das ist eine Regel, die jede Livewette mit einem Restrisiko versieht, das man nicht steuern kann. Der Einsatz kommt zurück, aber der Gewinn nicht, und über die Quote 1.00 zählt die Voraussage in einer Kombination weiter, ohne etwas beizutragen. Wer live auf ein gerade laufendes Spiel setzt, muss damit rechnen, dass seine Voraussage im Augenblick der Platzierung schon entschieden war. Es lohnt sich, den Spielstand doppelt zu prüfen, bevor der Wettschein abgeschickt wird.

Cash-Out

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Zwei Folgen sollte man sich klarmachen. Erstens ist der angebotene Betrag immer schlechter als der rechnerische Wert der Wette – sonst würde kein Veranstalter Cash-Out anbieten. Zweitens gibt es keine Teilauszahlung, und das heisst: Entweder man verkauft den ganzen Schein, oder man behält ihn ganz. Wer zwei Voraussagen gesichert und drei laufen lassen will, kann das nicht.

Kombinationen, die es nur über die Bet-Builder-Funktion gibt

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist eine eherne Regel mit Kulanzmechanismus: Der Fehler wird zurückgedreht, nicht bestraft. Ein Endergebnis und eine Torschützenwette auf dasselbe Spiel gehören in denselben Baukasten, sonst droht die Rückabwicklung.

Ein Zahlungsmittel für das Spielerkonto

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielerkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Der Vorgang ist damit an die eigene Banking-App gebunden und nicht an eine Karte – ein Zahlungsvorgang, der eine zusätzliche Bestätigung im vertrauten Umfeld verlangt. Auszahlungen laufen ausschliesslich auf ein Zahlungs- oder Bankkonto, das auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und Kredite an Spielende sind nicht erlaubt.

Guthaben, die verfallen

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Sechsundzwanzig Wochen sind viel Zeit, und zehn Tage für eine Einsprache sind wenig. Wer glaubt, einen Gewinn nicht erhalten zu haben, sollte die Frist im Kalender haben, bevor er den Brief verfasst. Der Betrag landet am Ende bei Swisslos und damit bei den gemeinnützigen Zwecken der Kantone – ein Trostpreis für die Allgemeinheit, nicht für den Wettenden.

Auszahlungen, die den Gewinn erst echt machen

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Gewinn von CHF 97.9240 bleibt also CHF 97.90 auf dem Schein.

Die Abrundung ist kein Skandal, sondern eine Regel, die man kennen sollte, weil sie bei Kombinationen mehrfach greift – nicht auf den Schein als Ganzes, sondern auf jeden einzelnen Gewinn. Wer Kombinationen über verschiedene Scheine streut, bemerkt das nicht; wer eine grosse Kombination in einem Schein spielt, kann die Schwelle zum nächsten Franken verfehlen.

Was in einem ausländischen Angebot anders aussieht

Ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung stehen vor einer anderen Rechnung. Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Spielenden werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz- und Fairnesskontrollsystem.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – ein Vorgang, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt und bei dem sie namentlich Interwetten und Bet-at-Home erwähnt; auch bet365 nennt sie als auf der Liste stehend.

Was ein Wechsel dorthin wirklich lässt und was er nimmt: kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, und Gewinne, die nach kantonalem Steuerrecht behandelt werden. Die Kehrseite ist genauso nüchtern: im bewilligten Bereich zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Wer das eine als den sicheren Weg und das andere als den gefährlichen darstellt, verkürzt beides.

Die Startangebote im Vergleich

Die folgende Übersicht ordnet die Angebote nach Bedingungen statt nach beworbener Summe. In der Schweiz ist die beworbene Summe ohnehin die kleinere Zahl im Vergleich: Was zählt, ist die Frage, ob ein Guthaben auszahlbar ist, wie lange es gilt und welche Bedingungen an einen Boost geknüpft sind.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalterin
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
PowBet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
myBet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
1xBet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz

Eine Spalte mit angebotenen Beträgen fehlt hier bewusst. Bei den Schweizer Veranstaltern wären die Einträge klein und an Aktionstage gebunden, bei den ausländischen wären sie reine Werbeangaben ohne Schweizer Rechtsrahmen – und beides nebeneinanderzustellen würde suggerieren, dass CHF 10 Gratisspielguthaben und ein vierstelliges Willkommenspaket vergleichbare Grössen seien. Das sind sie nicht.

Die Reihenfolge folgt der Grösse des Aufwands, nicht der Grösse der Zahl. Ein kleines, klar befristetes Guthaben bei einem Veranstalter mit Schweizer Bewilligung und Schweizer Sperrregister steht oben, ein grosses Paket ohne jede Schweizer Zuständigkeit steht darunter.

Neukundenangebote und die Frage nach dem Wert

Bevor die einzelnen Anbieter betrachtet werden, lohnt ein Blick auf die Rechnung, die hinter jedem Angebot steht. Der Kombiboost der Sporttip ist das einzige Strukturmerkmal in diesem Markt, das sich mit Ziffern nachzeichnen lässt, und er zeigt, wie ein Prozentwert auf den Nettogewinn wirkt. Aus der Kombination mit der Mindestquote von 1.50 ergibt sich, dass jede zusätzliche Voraussage sowohl die Gesamtquote als auch die Fehlerwahrscheinlichkeit des Scheins erhöht. Ein Bonus von 20 % auf einen Gewinn, der seltener eintritt, ist keine Verbesserung, sondern ein Anreiz zu einem riskanteren Schein – und genau so sollte man ihn lesen.

Bei der Loterie Romande liegt der Hebel woanders. Die Einzahlungsobergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage und die Wallet-Obergrenze von CHF 10’000 markieren die Grenze des Systems, die Aktion mit CHF 10 Spielguthaben markiert seinen Einstieg. Zwischen diesen beiden Zahlen liegt der ganze Spielraum eines Kontos.

Die Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: das Spielerkonto mit dem schweizweiten Sperrregister

Swisslos ist die Veranstalterin der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins. Wer hier ein Konto eröffnet, muss 18 Jahre alt sein und im Vertragsgebiet wohnhaft oder gewöhnlich aufhältig sein; eine Spielsperre darf nicht bestehen, und registrieren darf man sich nur einmal. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das Angebot hat drei Merkmale, die den Charakter des Ganzen bestimmen. Erstens die Limitenpflicht: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Zweitens die Sperre, die im schweizweiten Register landet und auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für Liechtenstein gilt. Drittens die Öffnungszeiten des Geldes: zweimal im Jahr eine kostenlose Auszahlung auf ein Konto des eigenen Namens, ab der dritten eine mögliche Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Die Kosten liegen an zwei Stellen, die man vorher nicht sieht. Der Mindestkauf von CHF 20 Spielguthaben ist beim Mindesteinsatz von CHF 1 eine ungewöhnlich hohe Einstiegsschwelle. Und die Sporttip-Wetten stehen ab 18 Jahren offen, während Personen unter 18 Jahren von der Teilnahme ausgeschlossen sind – wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Fazit: Wer ein Konto sucht, das ihn selbst dann schützt, wenn er es nicht mehr steuern kann, bekommt hier das wirksamste Werkzeug des Marktes – und bezahlt dafür mit einem Mindestkauf, der zwanzigmal so hoch ist wie der kleinste mögliche Einsatz.

Loterie Romande Jouez Sport: das Gratisguthaben, das nach dreissig Tagen verdampft

Die Loterie Romande ist die Veranstalterin der sechs Westschweizer Kantone. Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Auf der Kontoseite stehen Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben bis CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Das ist ein Angebot mit einer sehr klaren Zielgruppe: bestehende Kundschaft mit verifiziertem Konto und Bezug zur National League. Es verlangt nichts Ungewöhnliches und belohnt nichts Ungewöhnliches. Genau darin liegt die Schwäche für Neukunden – wer zum ersten Mal dabei ist, muss erst ein Konto verifizieren und in ein Stadion, bevor aus den zehn Franken etwas wird.

Fazit: CHF 10, die nach dreissig Tagen verfallen, sind ein Anreiz für die Wiederkehr und keine Starthilfe; wer bereits ein Konto hat, nimmt sie gerne mit, und wer noch keines hat, wird wegen vier Franken Zuschusswert nicht den Weg über die Verifizierung gehen.

PowBet, myBet, 1xBet, BDMBet, Coolzino, Bahigo, N1 Bet, Fezbet: dasselbe Bild ohne Schweizer Bewilligung

Diese acht Anbieter haben eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlt ihnen alles, was an der Schweizer Bewilligung hängt – keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Wer dort einzahlt, tut es in einem Rechtsverhältnis, in dem die Schweizer Aufsicht nicht Partei ist.

Das heisst nicht, dass jeder dieser acht Anbieter identisch ist. Es heisst, dass die Unterschiede, die ein Neukunde bei einem Willkommensangebot wahrnimmt – die Höhe, die Bedingungen, die Fristen – nicht die Unterschiede sind, die bei einem Streitfall zählen. Die Zahl im Werbebanner ist bei allen kurzlebig und einseitig veränderbar.

Wer trotzdem dort anfängt, sollte mindestens drei Dinge prüfen, bevor Geld fliesst: ob eine Firma mit Adresse und Aufsicht auf der Seite genannt ist, ob eine Sperre aus dem Schweizer Register dort überhaupt beachtet würde, und wie der Zahlungsweg zurück aussieht. Diese Fragen lassen sich mit den Seiten selbst beantworten, aber nur, wenn man sie stellt.

Fazit: Ein Willkommensbetrag ersetzt keine Zuständigkeit; wer den Schweizer Schutz nicht braucht und das Risiko kennt, entscheidet anders als jemand, der gerade wegen einer hohen Zahl dorthin wechseln will.

Was sich an dieser Liste in einem Jahr geändert hat

Vier Bewegungen fassen den Rahmen zusammen. Die Bewilligung bleibt bei zwei Veranstaltern, und an dieser Zahl ändert sich ohne Gesetzesrevision nichts. Die Aufsicht hat 2025 acht Zustimmungen für Gratisaktionen an Swisslos und vierundzwanzig an die Loterie Romande erteilt – die Aktionsdichte folgt der Zustimmung, nicht dem Marketing. Die Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Domains und wächst weiter, während blockierte Adressen innert Stunden ersetzt werden. Und die Testkäufe der Gespa haben mit 47,5 % an den Verkaufsstellen eine Lücke gezeigt, die kein Werbetext schliesst.

Häufige Fragen zu Sportwetten-Bonus für Neukunden

Gibt es in der Schweiz einen Neukundenbonus bei Sportwetten?

Bei den bewilligten Veranstaltern gibt es Gratisspielguthaben und Gewinnerhöhungen, aber nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa und immer mit Befristung. Die Loterie Romande hat CHF 10 Spielguthaben über 30 Tage nicht auszahlbar ausgegeben, Swisslos einen Kombiboost auf den Nettogewinn. Ein klassischer Einzahlungsbonus mit Umsatzbedingungen existiert nicht.

Was braucht es für die Online-Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, bevor das Konto für Einzahlungen freigeschaltet wird.

Warum fallen Willkommensangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner aus?

Weil Gratisspiele und Startguthaben vorab von der Gespa bewilligt werden müssen und nur zwei Veranstalter zugelassen sind. Statt einer vierstelligen Werbesumme gibt es kleine, klar befristete Aktionen. Wer die Grösse der Zahl als Qualitätsmerkmal liest, vergleicht Angebote aus zwei verschiedenen Rechtsordnungen.

Was geschieht mit dem Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall?

Der Einsatz der Freiwette wird nicht mit ausgezahlt; der Gewinn ist der Betrag über dem Einsatz, und bei einer Wette zu Quote 2.00 bringt die Freiwette einen Nettogewinn von einer Einsatzhöhe. Gratisspielguthaben ist ohnehin nicht auszahlbar, und die Mehrheit der Freiwetten verliert – der tatsächliche Wert liegt deutlich unter der beworbenen Summe.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?

Bei Sporttip sind es Limiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich; eine staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es nicht.

Worin unterscheiden sich die Bedingungen von Angeboten ausländischer Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?

Sie unterliegen keiner Schweizer Aufsicht, nicht dem Sperrregister und keiner Schweizer Rechtsprechung; ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen. Weil Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel verboten ist und Bussen bis CHF 500’000 nach sich zieht, tauchen sie hier nur als Referenz auf. Die Spielenden sind nicht strafbar, Einsätze und Gewinne aber einziehbar.

Was am Ende zählt

Zwei Zahlen fassen diese Seite zusammen, und beide sind kleiner, als die Suche erwartet. Die erste ist die Zahl der Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen: zwei. Die zweite ist der Wert eines Gratisspielguthabens, das man nicht auszahlen kann und das nach dreissig Tagen verfällt: CHF 10, die während ihrer Gültigkeit für Wetten bereitstehen und danach verschwunden sind. Dazwischen liegt alles, was ein Neukunde wissen muss.

Der Kombiboost ist das beste Beispiel dafür, wie ein Angebot seine eigene Werbung untergräbt. Vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 bringen fünf Prozent auf den Nettogewinn – bei einem Beispielschein über CHF 10 mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 rund vier Franken fünfzig auf einen Schein, der bereits gewonnen hat. Der Prozentsatz ist echt, die Bedingung ist echt, und der Beitrag zur Bilanz eines Abends ist bescheiden. Der Boost ist ein Zuschlag, kein Ertrag, und er verlangt Kombinationen, die man ohne ihn vielleicht gelassen hätte.

Mein Rat an dieser Stelle ist unspektakulär: Limiten setzen, bevor man die erste Wette platziert, und zwar niedrig. Den Mindestkauf von CHF 20 nicht mit dem Mindesteinsatz von CHF 1 verwechseln. Bei einer Aktion prüfen, ob die Erträge auszahlbar sind, und bei einem Boost, ob er mit einem Cash-Out verfällt. Und bei den acht Anbietern ohne Schweizer Bewilligung die Frage stellen, wer zuständig ist, wenn etwas schiefgeht – die Antwort steht nicht im Werbebanner.

Wer das einmal durchgeht, ist für jede Kampagne gerüstet, die im nächsten Herbst auf einer Trikotbrust auftaucht. Die Mechanik wiederholt sich. Nur die Zahl im Banner ändert sich.

Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»