Heinz-Wette in der Schweiz: was 6 Auswahlen und 57 Wetten aus dem Einsatz machen

Updated Oktober 2026
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Unter dem Strich steht eine Zahl, die niemand auf einem Wettschein sieht: Wer eine Heinz-Wette mit einem Franken pro Einzelwette spielt, setzt CHF 57 auf einmal ein. Nicht CHF 1, nicht CHF 6, nicht CHF 6 mal Quote. Die Heinz-Wette ist eine Systemwette auf sechs Auswahlen, und ihr Name zählt die Wetten, nicht die Auswahlen: Wer hier mitspielt, bezahlt jede der 57 Mehrfachwetten einzeln, und die Buchmachermarge sitzt in jeder dieser 57 Quoten.

Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Bleistift und einem Radiergummi auf einem hellen Holztisch im Tageslicht.
Eine Heinz-Wette ist eine Systemwette auf 6 Auswahlen, die aus 57 einzelnen Wetten besteht.

Datenstand: 29. Oktober 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der Aufsichtsbehörde Gespa und die Veranstalter Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Das ist keine Spitzfindigkeit und kein Rechenfehler der Anbieter. Es ist die Eigenschaft, die diese Wettart von jeder Kombiwette unterscheidet, die derselbe Spielende sonst abgibt — und die sie für einen Grossteil der Spieler zu einer teuren Angelegenheit macht, ohne dass die Schuld bei der Wettart allein läge. Wer das Prinzip einmal durchgerechnet hat, sieht auf dem Wettschein sofort, was der Schein kostet. Wer es nicht durchgerechnet hat, merkt es an der Abbuchung.

Wie eine Heinz-Wette aufgebaut ist: 6 Auswahlen, 57 Wetten und warum der Name nichts mit Auswahlen zu tun hat

Sechs Auswahlen sind der Rohstoff. Aus ihnen bildet der Anbieter jede Mehrfachwette, die überhaupt möglich ist, ausgenommen die Einzelwetten auf die sechs Auswahlen. Das ergibt 15 Doppelwetten, 20 Dreierwetten, 15 Vierfachwetten, 6 Fünffachwetten und eine Sechsfachwette. Zusammengezählt sind das 57 Wetten. Die Bezeichnung «Heinz» leitet sich genau von dieser Gesamtzahl ab.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Pfeilen und Kästchen liegt neben einer Kaffeetasse auf einem Schreibtisch am Fenster.
Die Super-Heinz-Wette erweitert das Prinzip auf 7 Auswahlen und umfasst 120 einzelne Wetten.

Kurz gesagt: die Heinz-Wette deckt alle Kombinationen ab dem Doppel ab, lässt aber jede einzelne Auswahl allein liegen. Das ist der Unterschied zwischen dieser Systemwette und einer gewöhnlichen Kombiwette. Die Kombiwette nimmt die sechs Tipps und macht daraus eine einzige Wette: alle sechs müssen richtig sein, sonst ist der Einsatz weg. Die Heinz-Wette dagegen zahlt schon aus, wenn zwei Auswahlen gewinnen, und baut mit jedem weiteren Treffer weitere Wetten auf. Das ist der Reiz, und es ist gleichzeitig der Grund für den Preis.

Der zweite Verwandte heisst Super Heinz. Er erweitert das Prinzip auf sieben Auswahlen und umfasst 120 einzelne Wetten: 21 Doppel-, 35 Dreier-, 35 Vierfach-, 21 Fünffach-, 7 Sechsfach- und eine Siebenfachwette. Der Sprung von sechs auf sieben Auswahlen sieht harmlos aus, er verdoppelt den Einsatz aber beinahe. Verwandt ist auch der Goliath mit acht Auswahlen und 247 Wetten. Alle drei gehören zu den Full-Cover-Wetten, die sämtliche möglichen Mehrfachwetten über eine bestimmte Zahl von Auswahlen umfassen.

Was der Einsatz pro Zeile mit der Gesamtsumme macht

Auf einem Wettschein steht meist ein Betrag pro Wette, nicht pro Auswahl. Genau hier entsteht die Verwechslung, die am Monatsende auffällt. Wer CHF 1 einsetzt, meint CHF 1 auf jede der 57 Wetten und gibt CHF 57 aus. Manche Angebote schreiben den Gesamteinsatz an, andere den Einsatz pro Wettenzeile — auf dem Wettschein ist beides eine Zahl, und nur eine davon stimmt mit dem überein, was abgebucht wird.

Ein Fussball liegt auf dem Rasen eines leeren Stadions am frühen Abend, dahinter erheben sich schneebedeckte Berge unter klarem Himmel.
Bei Sporttip beträgt der Höchsteinsatz für eine Systemwette CHF 10'000, für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 pro Wettenzeile, wie ihn Sporttip bei Einzel- und Kombinationswetten verlangt, ist ein vollständiger Heinz-Schein damit ein Einsatz ab CHF 57. Das ist die Zahl, die jeden Vergleich mit einer einfachen Kombiwette erledigt. Eine Kombiwette lässt sich für CHF 1 spielen. Die Systemwette nicht, wenn der Mindesteinsatz pro Zeile gilt.

Was eine Heinz-Wette auszahlt: drei Quoten, drei Ergebnisse, ein Band statt einer Zahl

Ein Beispiel, das keine echte Quote behauptet: drei Auswahlen, die alle aufgehen, bei Quoten von 1.50, 2.00 und 2.50, und ein Einsatz von CHF 1 pro Wettenzeile. Wer nur diese drei von sechs richtig tippt, bekommt genau drei Doppelwetten ausbezahlt: 1.50 × 2.00 = 3.00, 1.50 × 2.50 = 3.75 und 2.00 × 2.50 = 5.00. Aus CHF 3 Einsatz werden so CHF 11.75 zurück, ein Nettoertrag von CHF 8.75 — gegenüber CHF 57 Gesamteinsatz auf dem ganzen Schein. Der Unterschied zwischen dem, was gut aussieht, und dem, was der Schein wirklich gekostet hat, liegt bei CHF 48.25.

Tippt der Spielende alle sechs Auswahlen richtig, zahlt in diesem Beispiel jede der 57 Wetten aus. Die Summe der 57 Rückzahlungen liegt bei rund CHF 133. Die Rechnung dahinter ist die Auszahlungsregel selbst: Der Gewinn einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Einzelwetten auf die sechs Auswahlen sind in dieser Summe nicht enthalten, weil die Heinz-Wette sie nicht enthält.

So liest sich das Band: Bei zwei bis sechs richtigen Auswahlen liegt der Rückfluss zwischen einem kleinen einstelligen Betrag und dem Mehrfachen des Einsatzes pro Zeile, und erst ab dem fünften oder sechsten Treffer übersteigt er in einem typischen Schein den Gesamteinsatz von CHF 57. Falsch getippt heisst bei dieser Wettart nicht automatisch leerer Schein, sondern eine Teilauszahlung, die den Einsatz oft nicht zurückholt. Das ist ein Unterschied, der einzuschätzen ist — und der Grund, warum erfahrene Systemwettende nur Quoten oberhalb einer selbst gesetzten Schwelle zusammenstellen. Die Marge des Anbieters sitzt in jeder der 57 Quoten gleich mehrfach, weil jede Mehrfachwette aus zwei oder mehr Quoten multipliziert wird.

Warum in der Schweiz nur zwei Anbieter Sportwetten veranstalten dürfen — und was das heisst

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1.1.2021 in Kraft ist. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist für Wetten nicht zuständig; sie beaufsichtigt die Casinos. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Anbieter. Es gibt nur zwei. Wer in der Schweiz legal auf Sport wetten will, kann zwischen diesen beiden Veranstaltern wählen und findet den Rest über die Offerte, nicht über die Zahl der Marken.

Die beiden Bewilligungen und die Runde, die sie tragen

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport veranstaltet die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich den Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport online nicht heran; wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Wer in einem der Kantone mit Zugang zu beiden Angeboten lebt, hat von den beiden Bewilligungen praktisch nichts: Das Vertragsgebiet überschneidet sich nicht. Das ist der erste Kostenpunkt dieser Struktur, und er betrifft nicht das Budget, sondern die Wahlmöglichkeit selbst.

Der Reinertrag geht nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist kein Marketingzusatz, sondern die Begründung, warum die Kantone die Zahl der Konzessionen so tief halten.

Was auf dem erlaubten Wettschein stehen darf

Die bewilligte Offerte ist eine geschlossene Liste. Massgeblich ist die Liste der Gespa mit den zugelassenen Sportarten, Wettbewerben und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Nur Sportarten und Wettbewerbe, die dort stehen, dürfen angeboten werden. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte erscheinen auf der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Nur Sportereignisse dürfen Gegenstand einer Wette sein. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Wer eine Heinz-Wette auf sechs Auswahlen zusammenstellt, tut das also innerhalb dieser Liste. Das ist keine Nebenbedingung, die man beim Aussuchen der sechs Tipps überspringt — sie bestimmt vorher, was überhaupt auswählbar ist. Die Auswahl an Wettarten ist damit schmaler als auf einem internationalen Portal, und genau diese Schmalheit ist der Preis einer Bewilligung, die im Gegenzug Schutzmechanismen mitbringt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine Bewilligung für die entsprechende Wettart hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte hat das BGS nicht. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt; es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.

Wo die Grenzen beim Setzen liegen: zwei Bewilligungen, zwei Zahlenpaare

Die Einsatzgrenzen der beiden Veranstalter sind deren eigene Vertragsbedingungen, nicht staatliche Vorgaben. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst dort 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Diese Zahlen entscheiden darüber, wie gross ein Heinz-Schein überhaupt gebaut werden kann. Bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 pro Wettenzeile und einem Höchsteinsatz von CHF 10’000 für Systemwetten bleibt bei Sporttip rechnerisch viel Spielraum, auch wenn ein verdoppelter Einsatz pro Zeile die 57 Zeilen schnell auf vierstellige Summen hebt: CHF 100 pro Zeile sind bereits CHF 5’700 auf einem Schein. Ein einzelner Fehler im Tipp ändert daran nichts, ein Tippfehler im Einsatz schon — und ein Wettschein über der Limite nimmt der Veranstalter gar nicht erst an, was die teuerste Variante dieser Verwechslung verhindert.

Wie die beiden Bewilligungen bei den Einsatzgrenzen nebeneinander stehen

Veranstalter im Vergleich Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Lizenz Mindesteinsatz Höchsteinsatz Einzel- oder Kombiwette Höchsteinsatz Systemwette Höchstgewinn
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel CHF 1 bei Einzel- und Kombinationswetten CHF 1’000 CHF 10’000 —
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) CHF 2 online, CHF 3 in Verkaufsstellen, CHF 2 für Multiples CHF 500 — CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen
MyStake, HighFlyBet, Duelbits, Rollbit, Boomerang Bet, Unibet, Sportuna, Fezbet ohne Schweizer Bewilligung, Einordnung nach Art. 4 BGS gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz — — — —

Was die Tabelle zeigt und was sie nicht zeigt: Die linke Spalte trägt zwei Bewilligungen und acht Einordnungen, die gleich lauten. Bei den acht Anbietern ohne Schweizer Bewilligung unterscheidet sich diese Zeile nicht — sie ist dieselbe Feststellung, achtmal angewandt, und deshalb steht sie dort zusammengefasst und nicht einzeln. Was sie kostet, ist kein Einsatz, sondern der Verzicht auf alles, was an die Bewilligung geknüpft ist: Sperrregister, Limitenpflicht, Aufsicht, kein anonymer Auszahlungsweg.

Die Zahl, die in dieser Tabelle am wenigsten Beachtung bekommt, ist der Mindesteinsatz. Zwischen CHF 1 pro Zeile bei Sporttip und CHF 2 pro Zeile bei Jouez Sport liegt bei einer 57-Zeilen-Wette ein Unterschied von CHF 57 auf dem Wettschein — bevor überhaupt ein einziges Ergebnis feststeht.

Warum die Liste der Schweizer Wettarten so kurz ist

Hinter der kurzen Liste steht ein Mechanismus, der manchen Spielenden unsichtbar bleibt: Die Beschränkung auf die zugelassenen Sportarten und Wettarten ist nicht das Ergebnis davon, dass ein einzelner Anbieter bestimmte Märkte nicht mag. Sie folgt aus der Liste der Aufsichtsbehörde. Fehlt ein Markt wie die Corner-Wette oder ein ganzer Bereich wie Esport, fehlt er nicht wegen einer Bonusepisode, sondern weil er nicht aufgeführt ist. Gesperrte Bewerbe wie Qualifikationsrunden und Frauenspiele sind der zweite Teil desselben Mechanismus.

Für eine Heinz-Wette heisst das konkret: Die sechs Auswahlen müssen aus bewilligten Wettbewerben stammen. Wo ein Spieler im Ausland sechs Spiele aus sechs verschiedenen Randsportarten zusammenstellt, findet er sie hier nicht zwingend.

Limiten, Sperren und Prüfungen: der Spielerschutz, der in der Schweiz vor dem ersten Einsatz greift

Der Spielerschutz beginnt nicht nach einem Verlust, sondern vor der ersten Wette. Bei Sporttip müssen Spielende Loss Limits für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 pro Zeitfenster und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen (Art. 87 VGS); die Senkung wirkt sofort, die Erhöhung nach Statut nach 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine vom Staat festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.

Wer die Heinz-Wette nebenher als Zeitvertreib spielt, merkt von einem Loss Limit selten etwas: Bei einem Einsatz von CHF 57 pro Schein und einer mittleren Limite wird man selten an die Grenze stossen. Wer die Variante mit CHF 100 pro Zeile und CHF 5’700 pro Schein spielt, kennt die Limite nach wenigen Wetten. Deshalb ist die Reihenfolge wichtig: Wer das Budget zuerst festlegt und die Limite danach setzt, plant den Spielbetrieb. Wer die Limite nach Gefühl setzt und die Systemwette später gross macht, plant den Umbau der eigenen Limite ein, und der dauert bei einer Erhöhung mindestens 72 Stunden. In dieser Zeit ist der Schein entweder kleiner oder gar nicht möglich.

Der zweite Mechanismus ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach den Artikeln 80 bis 82 BGS erfasst dieses Register überschuldete und suchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle einbezogen wird (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Wer ein Konto bekommt, wird vorher geprüft

Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Nach den Artikeln 47 bis 52 VGS gilt ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität.

Wer sich für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, verliert genau diese Kette. Kein Sperrregister, das die Pause auch beim Casino durchsetzt. Keine Limitenpflicht, die vor der ersten Wette abgefragt wird. Kein Beschwerdeweg in der Schweiz. Das ist die eine Seite. Die andere Seite: Die Prüfung, die ein bewilligter Veranstalter verlangt, ist der Grund, warum ein Spielkonto nicht in einer Minute eröffnet ist — Ausweis hochladen, Datenabgleich, Wohnsitznachweis. Wer das als Hürde liest, übersieht, dass dieselbe Hürde im Streitfall die einzige Stelle ist, an der ein Anspruch überhaupt feststellbar ist.

Wo die Schweizer Limiten und Sperren enden

Bewilligte Veranstalter sind nicht gleichzusetzen mit engmaschiger Kontrolle an jeder Verkaufsstelle. Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Diesen Wert sollte niemand als Ausreisser lesen. Er ist die Messung eines Kontrollsystems, das an der Kasse offensichtlich durchlässig ist, und er sagt nichts über die Online-Registrierung mit Ausweisprüfung, aber viel über die Veranstalter.

Ausgezahlte Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährung gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.

Wie es sich auswirkt, wenn ein solcher Anspruch fehlt: Wer auf einem Portal ohne Schweizer Bewilligung gewinnt und die Auszahlung stockt, hat keinen Schweizer Beschwerdeweg. Die Spielenden selbst werden nach der Haltung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Das Sperrregister erfasst ein solches Konto nicht, was in beide Richtungen wirkt: Die eigene Pause gilt dort nicht, die eigene Sperre auch nicht.

Sechs Auswahlen und Quoten: woran die Auswahl für eine Heinz-Wette wirklich hängt

Auf welchen Wettmärkten sich eine solche Systemwette bilden lässt, hängt an der bewilligten Liste. Innerhalb dieser Grenzen bleibt die Frage, welche sechs Auswahlen in einen Schein gehören — und die beantwortet sich nicht aus einer Sportart, sondern aus der Quote.

Eine Mehrfachwette multipliziert die Quoten ihrer Auswahlen. Eine Heinz-Wette tut das 57 Mal. Wer zwei Favoriten bei Quoten von 1.20 zusammenlegt, erhält 1.44 und muss von den 57 Wetten viele gewinnen, um den Einsatz zurückzuholen. Wer sechs Aussenrunden-Wetten mit Quoten um 3.00 einbaut, hat einzelne Doppel mit 9.00 im Schein und braucht für den Rückfluss nicht die Mehrheit der Wetten — dafür sind die Treffer unwahrscheinlich. Beide Extreme haben denselben Mangel: Die Auswahl wird nach Gefühl getroffen und nicht nach dem Verhältnis von Quote zu Ertrag.

Die Quote ist die Verpackung einer Wahrscheinlichkeit, und die Buchmachermarge sitzt darin. Eine Quote von 2.00 verspricht das Doppelte des Einsatzes, und der Anbieter hat sie bereits unterhalb der tatsächlichen Chance angesetzt. Bei einer Mehrfachwette wird dieser Abschlag mehrfach multipliziert. Bei jeder der 57 Wetten trägt der Spielende ihn erneut mit.

Der Punkt, an dem ein Systemwetten-Schein dann wirklich kippt, ist der Übergang von der Teilauszahlung zum Verlust. Zwei richtige Auswahlen aus sechs sind bei einer Heinz-Wette kein gutes Ergebnis, sondern die Untergrenze, damit überhaupt etwas ausbezahlt wird: Die Wetten brauchen mindestens zwei richtige Auswahlen, damit es einen Ertrag gibt; eine einzelne richtige Auswahl genügt nicht. Wer drei Richtige hat, gewinnt drei Doppel — und bezahlt den ganzen Schein. Das ist die Rechnung, die den Einsatz gross macht, und sie gehört vor die Auswahl der sechs Tipps, nicht danach.

Was dagegen hilft, ist keine Trickliste, sondern eine Bedingung, die man sich selbst setzt. Sechs Auswahlen, jede mit einer Mindestquote, die man vorher festlegt, und kein Ausrutscher unter diese Schwelle. Wer zwei Absicherungen darunter mischt, um die Trefferzahl zu erhöhen, baut den Ertrag der Doppelwetten ab und nicht die Chancen auf.

Was auf dem Wettschein steht, wenn ein Tipp ausfällt

Ein Ereignis kann ausfallen und nachgeholt werden — oder nicht. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Heinz-Wette heisst Quote 1.00 für eine Auswahl, dass die Wetten mit dieser Auswahl weiterlaufen, aber nur mit der Quote der übrigen Auswahlen multipliziert werden. Aus einer 2.00 wird dann keine 1.00 in der Summe, sondern der Faktor fällt aus der Multiplikation heraus. Der Einsatz für die betroffenen Zeilen ist damit nicht verloren, der Ertrag pro Zeile aber geschmälert.

Der zweite Fall ist der gefährlichere. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei einer 57-Zeilen-Wette kann ein solcher Fehler mehr als eine Zeile betreffen — er trifft alle Zeilen, in denen beide abhängigen Auswahlen vorkommen. Wer Auswahlen aus demselben Spiel zusammenstellt, sollte vorher prüfen, ob sie sich gegenseitig bedingen.

Livewetten haben ihre eigene Falle: Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 88. Minute eine Auswahl für einen laufenden Heinz-Schein nachschiebt, spielt damit, ob die Quote gehalten wird.

Welche Extras den Ertrag erhöhen und was sie verlangen

Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Auf eine Heinz-Wette mit sechs Auswahlen oberhalb von 1.50 kann damit ein Boost auf vier zutreffen, auf sieben nicht — sieben ist über sechs, die Systemwette liefert nicht mehr. Der Super Heinz mit sieben Auswahlen erreicht die zweite Stufe, wenn alle sieben die Mindestquote brechen. Ein Anbieter, der den Boost als Extra für Systemwetten bewirbt und ihn erst ab vier Voraussagen greifen lässt, belohnt nicht die Systemwette, sondern die Quotenschwelle.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist ein Extra, das eine Systemwette nicht nutzen kann, weil es nur auf Einzelwetten liegt.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Bei einer Systemwette mit 57 Zeilen heisst «kein Teil-Cash-Out» praktisch: alles oder nichts, und der Betrag, den der Anbieter anbietet, liegt unter dem, was die offenen Wetten rechnerisch wert sind. Wer den Schein vorzeitig glattstellen will, verkauft ihn also unter Wert und ohne Garantie.

Die geprüften Anbieter: was jede der zwei bewilligten Veranstalterinnen und jede der acht Marken ohne Bewilligung tatsächlich anbietet

Die beiden Schweizer Veranstalterinnen tragen die Bewilligung, die acht weiteren Marken sind ohne Schweizer Bewilligung. Die Reihenfolge unten folgt dieser Einordnung, nicht der Grösse der Marken.

Swisslos Sporttip: die Veranstalterin mit zwei Bewilligungen und der höchsten Systemwett-Limite im Land

Swisslos betreibt Sporttip im Vertragsgebiet aus den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa; Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die IKV 2020.

Die Systemwetten-Limite beträgt CHF 10’000, während eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 endet. Damit ist Sporttip die Veranstalterin mit der höchsten Systemwett-Limite in der Schweiz. Für jemanden, der eine Heinz-Wette mit CHF 100 pro Zeile und CHF 5’700 Einsatz plant, ist das relevant: Diese Wette nimmt Sporttip an, eine Kombiwette derselben Grösse nicht. Der Spielerschutz verlangt Loss Limits für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, und eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Online gibt es Cash-Out und Livewetten, der Kombiboost greift bei Systemwetten ab vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50.

Für wen das Angebot passt: Wer die volle Schweizer Schutzmechanik will und im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt. Wer den Super Heinz mit sieben Auswahlen und 120 Wetten spielt, findet hier die einzige Stelle im Land, an der ein solcher Schein mit entsprechendem Volumen angenommen wird — unter der Bedingung, dass die Quote seiner Auswahlen den Boost überhaupt auslöst. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, kommt nicht hinein, unabhängig davon, was er spielen will.

Loterie Romande Jouez Sport: das Pendant für die Westschweiz mit tieferen Grenzen

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) und trägt dieselbe Bewilligungsstruktur: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa. Sie veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende.

Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten, und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Die entscheidende Differenz liegt beim Mindesteinsatz: Doppelt so hoch wie bei Sporttip. Für eine Heinz-Wette mit 57 Zeilen heisst das einen Schein ab CHF 114 statt ab CHF 57. Dazu kommen die tieferen Obergrenzen bei Einzel- und Kombiwetten und die Gesamtgrenze von CHF 7’500 pro Multiple-Schein. Wer hier eine schwere Systemwette plant, stösst auf ein engeres Korsett, das der Veranstalter selbst gesetzt hat und nicht der Gesetzgeber. Für den Hausgebrauch, also einen Schein mit CHF 1 oder CHF 2 pro Zeile, ist von den Grenzen ohnehin nichts zu spüren. Für wen das Angebot passt: Wer in FR, GE, JU, NE, VD oder VS wohnt und mit mässigem Volumen spielt.

MyStake: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister

MyStake bietet Sportwetten an, verfügt aber über keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz sind nur Swisslos und die Loterie Romande zur Veranstaltung zugelassen. Eine ausländische Lizenz ist hier rechtlich nicht wirksam. Da die Marke nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden ist, kann die Gespa ihre Domains auf die Sperrliste setzen und den Zugang via DNS blockieren lassen.

Für einen Spielenden, der eine Heinz-Wette spielt, heisst das: keine Pflicht zur Verlustlimite, kein vorgeschaltetes Limitengespräch, kein Register, das eine selbst gewählte Pause auch beim Casino durchsetzt. Ausgezahlt wird nach den Bedingungen und in der Zeit, die die Plattform selbst festlegt. Wer dort dennoch spielt, sollte wissen, dass die Spielenden selbst nach bundesamtlicher Haltung nicht bestraft werden — Einsätze und Gewinne aber in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden können. Eine Schweizer Streitbeilegung gibt es nicht.

HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung, mit demselben Rechtsstand wie alle Marken in dieser Gruppe

HighFlyBet agiert ohne Schweizer Bewilligung. Da die erforderlichen Zulassungen nach BGS fehlen, ist der Betrieb nach Schweizer Recht unzulässig. Es bestehen kein Schweizer Rechtsweg und kein Anschluss an das Sperrregister; eine Sperrung der Domain durch die Gespa ist jederzeit möglich.

Wer eine Wette mit 57 Einzelzeilen anlegt, bezahlt dort die Art der Wette und trägt das Risiko der Rechtsstellung mit. Die Schweizer Limitenpflicht, die einen Veranstalter zwingt, vor der ersten Wette Höchstwerte abzufragen, existiert für HighFlyBet nicht. Der Spielende setzt seine Grenzen dort selbst — oder eben nicht. Wer sein eigenes Limit ohnehin diszipliniert führt, verliert durch die fehlende Pflicht nichts; wer es braucht, verliert das Instrument.

Duelbits: ohne Schweizer Bewilligung, mit Krypto-Ausrichtung statt Schweizer Schutzweg

Duelbits operiert ohne Schweizer Bewilligung. Aufgrund der gesetzlichen Begrenzung auf die beiden Schweizer Veranstalter Swisslos und Loterie Romande haben Lizenzen aus anderen Ländern hier keine Gültigkeit. Ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht, und der Zugang kann durch eine Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa blockiert werden.

Was daran für einen Schweizer Systemwetten-Spieler zählt, ist der Gegenpol zur bewilligten Variante. Im bewilligten Angebot gehen Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS), und Kredit an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Eine Plattform mit Krypto-Ausrichtung lebt von einem Auszahlungsweg, den es im bewilligten Angebot nicht gibt. Wer die Auszahlung in Kryptowährung sucht, findet sie hier — und verliert im selben Schritt die Nachvollziehbarkeit, die eine Kontenbindung im eigenen Namen liefert.

Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung und ohne Absicherung nach einem ausbleibenden Treffer

Rollbit betreibt Sportwetten ohne die erforderliche Schweizer Bewilligung. Da die nötige Erlaubnis nach BGS nicht vorliegt, ist der Anbieter hier rechtlich nicht legitimiert. Es fehlen ein Anschluss an das Sperrregister sowie ein Schweizer Rechtsweg, weshalb der Zugang über die Sperrliste der Gespa unterbunden werden kann.

Eine Heinz-Wette ist eine Wette mit vielen Teilauszahlungen. Genau darin liegt bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung das Problem: Einzelne Rückzahlungen können klein ausfallen, und wie eine Plattform damit umgeht — Mindestauszahlungsbeträge, Bearbeitungszeiten, Nachweise — regelt sie selbst. Im bewilligten Schweizer Angebot sind die Auszahlungswege an den Kontoinhaber gebunden. Dort trägt der Spielende die Prüfung, die er ohnehin schon hat.

Boomerang Bet: ohne Schweizer Bewilligung, mit derselben Rechtsstellung und anderem Spielgefühl

Boomerang Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Damit sind die nötigen Voraussetzungen gemäss BGS nicht erfüllt, und eine ausländische Lizenz entfaltet keine Wirkung. Da das Sperrregister nicht angebunden ist und kein Rechtsweg besteht, kann der Zugang durch die Gespa mittels DNS-Sperre unterbunden werden.

Für den Vergleich mit den beiden Veranstalterinnen ist der Unterschied nicht die Wette selbst, sondern das Umfeld. Die 57 Zeilen einer Heinz-Wette lassen sich überall zusammenklicken. Was fehlt, ist die Schweizer Schutzkette: Limits vor der ersten Wette, Sperrregister, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, Aufsicht durch die Gespa. Wer diese Kette einmal in Anspruch genommen hat, weiss, was sie wert ist. Wer sie nie gebraucht hat, merkt erst im Streitfall, dass sie fehlt.

Unibet: ohne Schweizer Bewilligung, dafür mit einem bekannten Namen

Unibet ist im Schweizer Sportwettenmarkt ohne Bewilligung tätig. Eine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung besteht nicht, die gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS), ein Anschluss an das Sperrregister fehlt, und eine Blockade über die Sperrliste der Gespa ist möglich.

Ein bekannter Markenname ändert an dieser Einordnung nichts. Im Ausland kann eine Bewilligung bestehen und dort Gültigkeit haben; in der Schweiz hat sie keine (Art. 4 BGS). Wer hier eine Systemwette mit 57 Zeilen spielt, hat deshalb denselben Rechtsstand wie bei jeder anderen Marke ohne Schweizer Bewilligung, einschliesslich der steuerlichen Seite: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, die kantonale Steuerpraxis etwa im Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Weg in die Schweizer Aufsicht

Sportuna verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da der Markt gemäss Art. 4 BGS auf die zwei einheimischen Veranstalterinnen beschränkt ist, wird eine ausländische Lizenz nicht anerkannt. Da kein Anschluss an das Sperrregister besteht, kann die Gespa den Zugang über ihre Sperrliste für Schweizer Nutzer sperren.

Für Spielende, die eine Heinz-Wette mit sechs Auswahlen und einem Einsatz von mehreren hundert Franken planen, ist der Punkt nicht die Wette, sondern die Summe. Wer mehrere hundert Franken auf einem Konto hält, von dem er im Streitfall nicht weiss, an wen er sich wenden kann, trägt ein Risiko, das in keinem Quotenvergleich auftaucht. Die bewilligten Veranstalterinnen bieten dafür weniger Auswahl an Markt und Sportart — die geschlossene Liste der zugelassenen Wettbewerbe.

Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung, und ohne Anspruch an ein Sperrregister

Fezbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Da jegliche BGS-Konformität fehlt, ist der Anbieter rechtlich nicht legitimiert. Ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt, und der Zugang kann jederzeit durch eine Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa blockiert werden.

Interessant ist an dieser Marke weniger die Wette als die Position im Markt: Ein Anbieter ohne Bewilligung kann jederzeit von der Sperrliste erfasst werden, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Wer sein Konto dort führt, sollte wissen, dass der Zugang nicht dauerhaft gesichert ist und dass die Schweizer Wettaufsicht die Domain als solche trifft, nicht die einzelne Person. Ein Konto, das über Nacht unerreichbar wird, ist der praktische Preis dieser Konstruktion.

Wer eine Heinz-Wette spielen sollte und wer besser eine Kombiwette abgibt

Die Heinz-Wette ist eine Systemwette für Spielende, die einen Ertrag nicht erst bei sechs Richtigen erwarten wollen. Wer bei einer Kombiwette sechs Auswahlen zusammenlegt, hat zwei Ausgänge: alles richtig oder nichts. Die Systemwette ersetzt das durch ein Band von Teilauszahlungen ab zwei Treffern.

Der Preis dieses Bands ist der Einsatz. CHF 57 pro Schein beim Mindesteinsatz von CHF 1 pro Zeile, CHF 114 bei Jouez Sport mit CHF 2 pro Zeile, und nach oben offen bis zur Systemwett-Limite von CHF 10’000. Wer CHF 10 pro Woche wetten will, für den ist die volle Heinz-Wette die falsche Bauform. Wer CHF 6 bis 12 auf sechs Tipps setzen will, fährt mit einer Kombiwette oder einer kleineren Systemwette günstiger.

Eine Zwischenform für kleine Budgets gibt es nicht in der Form, dass ein Anbieter sie anbietet. Wer den Prinzip-Effekt kleiner haben will, reduziert die Zahl der Auswahlen und wählt eine kleinere Full-Cover-Variante, oder er reduziert den Einsatz pro Zeile. Bei einem Mindesteinsatz ist Letzteres nach unten begrenzt: Unter CHF 1 pro Zeile lässt sich bei Sporttip keine Zeile kaufen. Das ist die Untergrenze des Experiments, und siehe liegt bei CHF 57. Wer das nicht ausgeben will, spielt keine Heinz-Wette, sondern eine Kombiwette. Das ist keine Abwertung, sondern die einzige ehrliche Antwort auf diese Frage.

Rechnerisch ist die Sache eindeutig. Wer die sechs Auswahlen als Kombiwette für CHF 1 spielt, riskiert CHF 1 und gewinnt bei sechs Treffern ein Vielfaches des Einsatzes. Wer dieselben Auswahlen als Heinz-Wette für CHF 57 spielt, riskiert das 57-Fache und gewinnt bei sechs Treffern das Vielfache eines Einsatzes pro Zeile. Der Unterschied ist nicht die Chance, sondern die Menge Geld, die auf dem Spiel steht.

Zum Schluss eine Bedingung, die für beide Seiten gilt. Die Auszahlung bei Swisslos wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Schein mit 57 Einzelrückzahlungen verliert niemand deshalb viel, aber das zeigt die Denkweise: Der Anbieter rundet jede einzelne Zeile zu seinen Gunsten. Bei 57 Zeilen summiert sich das nicht zu einem Vermögen. Es summiert sich zu einem Prozentanteil, und wer systemwetten spielt, sollte wissen, dass dieser Anteil in jeder Zeile steckt.

Fragen und Antworten zur Heinz-Wette in der Schweiz

Wie setzt sich eine Heinz-Wette zusammen und aus welchen Wetten besteht sie?

Eine Heinz-Wette umfasst sechs Auswahlen und daraus 57 Einzelwetten. Sie besteht aus 15 Doppelwetten, 20 Dreierwetten, 15 Vierfachwetten, 6 Fünffachwetten und einer Sechsfachwette. Einzelwetten auf die sechs Auswahlen sind nicht enthalten. Wer alle Zeilen mit demselben Betrag belegt, zahlt den Betrag 57-mal.

Worin liegt der Unterschied zwischen einer Heinz-Wette und einer gewöhnlichen Kombiwette?

Eine Kombiwette bündelt alle Auswahlen zu einer einzigen Wette, die nur bei komplettem Erfolg auszahlt. Die Heinz-Wette verteilt denselben Tipp auf 57 Wetten und zahlt schon ab zwei richtigen Auswahlen etwas aus. Dafür kostet der Schein das 57-Fache eines Einsatzes pro Zeile, die Marge sitzt mehrfach in der Quote.

Wie hoch ist der Gesamteinsatz, wenn jede Einzelwette denselben Betrag kostet?

Der Gesamteinsatz ist der Betrag pro Zeile multipliziert mit 57. Bei CHF 1 pro Zeile sind das CHF 57, beim Mindesteinsatz von CHF 2 pro Zeile bei Jouez Sport CHF 114. Die Summe steht selten so auf dem Wettschein — dort steht der Betrag pro Zeile, was regelmässig zu Überraschungen führt.

Was unterscheidet eine Super-Heinz-Wette von einer einfachen Heinz-Wette?

Der Super Heinz greift eine Auswahl mehr auf: sieben statt sechs, und damit 120 Einzelwetten statt 57. Enthalten sind 21 Doppel-, 35 Dreier-, 35 Vierfach-, 21 Fünffach-, 7 Sechsfach- und eine Siebenfachwette. Der Einsatz steigt auf mehr als das Doppelte, weil eine zusätzliche Auswahl in jede bestehende Kombination eingeht.

Dürfen in der Schweiz überhaupt andere Anbieter als Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten?

Nein. Sportwetten sind gemäss Geldspielgesetz auf die beiden Veranstalter Swisslos und Loterie Romande beschränkt, die eine entsprechende Konzession besitzen. Ausländische Anbieter, die ohne diese bewilligten Strukturen auf dem Schweizer Markt aktiv sind, agieren ohne die gesetzliche Erlaubnis.

Wie entsteht die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und wo sitzt die Marge des Anbieters?

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Die Marge steckt in der Quote selbst: Der Anbieter setzt sie unterhalb der tatsächlichen Chance an und die Auszahlungsquote eines Marktes liegt unter 100 %. Bei jeder der 57 Wetten zahlt der Spielende diesen Anteil mit.

Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»