Mindesteinzahlung bei Schweizer Sportwetten – CHF 20 als Eintrittspreis
Ein Sportwettenkonto in der Schweiz beginnt bei CHF 20. Nicht bei CHF 1, nicht bei CHF 5, und schon gar nicht bei «ohne Mindesteinzahlung». Wer im Netz nach der kleinsten Einzahlung sucht, stösst zuerst auf Beträge in Euro, und dieser erste Treffer führt ihn systematisch an der Schweiz vorbei: Alle Zahlen, die mit einem Euro-Zeichen auftreten, gehören zu Anbietern, die hier keine Bewilligung haben.

Aktualisiert am 29. Oktober 2026; Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Aufsicht der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das bedeutet, dass nur zwei Veranstalter überhaupt ein Konto führen dürfen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alle anderen Namen, die in Suchmasken und Vergleichstabellen auftauchen, sind Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das ist keine Petitesse am Rand, es ist der wichtigste Satz dieser Seite. Die Mindesteinzahlung ist nämlich nicht einfach eine Zahl, die irgendwo in den AGB steht. Sie ist der Punkt, an dem ein Konto entsteht, und ein Konto entsteht nur dort, wo es das Gesetz erlaubt.
Die Grundlagen: was eine Mindesteinzahlung festlegt
Ein Spielerkonto ist keine Brieftasche, in die man hineinlegt, was gerade übrig ist. Geld auf einem Wettkonto ist Spielguthaben, und Spielguthaben hat Bedingungen, die an einer normalen Banküberweisung nicht hängen. Der Mindestbetrag legt fest, ab wann das Konto überhaupt gefüllt werden kann. Die Obergrenze legt fest, wie viel in einem Zeitraum hineingeht. Und das Konto selbst legt fest, wohin es wieder herausgeht.

Am unteren Rand ist die Schwelle beim Swisslos-Wallet eine glatte Zahl: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, ab einem Mindestbetrag von CHF 20. Damit ist die Frage, die viele Suchanfragen antreibt — fünf Euro, ein Euro, gar keine Mindesteinzahlung — für den Schweizer Markt beantwortet, bevor sie diskutiert wird. Es gibt keinen bewilligten Veranstalter, bei dem ein Franken den Weg ins Konto findet. Man kann das für eine Hürde halten. Es ist zuerst eine Eigenschaft des Produkts: Guthaben wird in Bündeln gekauft, nicht in Resten.
Die Loterie Romande folgt demselben Muster mit anderen Werkzeugen. Ihre Prepaid-Tickets «Pre-pay» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Ein Ticket zu CHF 20 ist damit der kleinste Einzelkauf, den die Westschweizer Veranstalterin kennt. Wer mit CHF 20 einsteigt und später sieht, dass ein Ticket in einer Portion eingelöst werden muss, versteht, wie die Veranstalterin rechnet: nicht in Beträgen, sondern in abgeschlossenen Vorgängen.
Noch eine Zahl, die beim Blick auf Einzahlungen immer wieder verwechselt wird. Bei Sporttip beginnt eine Wette bei CHF 1, für Einzel- und Kombinationswetten liegt der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Ein Mindesteinsatz von CHF 1 auf einem Konto mit CHF 20 Guthaben ist praktisch kein Hindernis. Das Konto, nicht die Wette, ist die Hürde.
Einordnung: warum Euro-Beträge zu ausländischen Seiten gehören
Der Begriff, um den sich die meisten Irritationen drehen, ist die «Mindesteinzahlung ohne Grenze». Er beschreibt ein Angebot, das hier niemand anbieten darf. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz, und umgekehrt: eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet hier keine Wirkung. Ein Anbieter mit einer ausländischen Erlaubnis und einer Mindesteinzahlung von einem Euro ist kein günstigerer Einstieg in den Schweizer Markt — er ist ein anderer Markt.
Was der Spielende dort bekommt und was nicht, lässt sich in einem Satz sagen. Kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Wessen Name dort auf der Domain steht, wer die Gewinne auszahlt und nach welchen Regeln gestritten wird, entscheidet kein Berner Aufsichtsgremium. Die Gespa führt für solche Domains eine Sperrliste, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen. Blockierte Domains werden binnen Stunden durch neue ersetzt. Wer heute eine Adresse findet, findet sie morgen unter anderem Namen wieder.
Das ist der teure Teil der kleinen Zahl. Eine Einzahlungsschwelle von einem Euro kostet den Spielenden nichts — bis er gewinnt. Dann zeigt sich, dass Auszahlungen ohne Schweizer Rahmen ablaufen, und dass niemand für ihn einschreitet. Für hiesige bewilligte Konten gilt dagegen eine Regel, die das Kapitel «Zahlungsabwicklung: aufladen, aufbrauchen, auszahlen» aufnimmt: Guthaben geht nur auf ein Konto im eigenen Namen.
Die Rechtslage: Bewilligung, Vertragsgebiet, Verfall
Zwei Veranstalter, mehr nicht. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und die Aufsicht liegt bei der Gespa mit Sitz in Bern. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Das Geldspielgesetz regelt das Grossspiel, und für die Sportwetten sind Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung zu unterscheiden. Von «Lizenz» sprechen eher Marketingtexte; im Recht heisst es Bewilligung.

Aus dieser Zweizahl folgt unmittelbar, was der Markt anbietet. Swisslos schreibt in seinen Regeln, wo sein Vertragsgebiet liegt: in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Konten sind an dieses Gebiet gebunden. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone nötig, ein Konto pro Person; verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.
Diese Prüfung ist der eigentliche Preis der Legalisierung, und sie fällt am Anfang an, nicht am Ende. Wer in Genf wohnt, kommt nicht an Sporttip. Wer in Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport. Der Wohnort, nicht die Zahlungsfähigkeit, entscheidet über den Zugang. Wer während der Registrierung prüft, ob die Teilnahme im eigenen Kanton zulässig ist, prüft etwas, dessen Antwort nicht von seinem Einsatz abhängt, sondern von der Adresse.
Offen bleibt beim Thema Wettscheine ein Punkt, den die wenigsten auf dem Radar haben. Zwei Elemente fallen mit der Zeit weg, ein Grundbuchauszug nicht: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die Frist ist geduldig, aber sie ist eine Frist. Ein alter Wettschein in einer Schublade, der Gewinne enthält, verliert seinen Wert, wenn er lange genug liegt. Das ist eine der wenigen Regeln, bei denen Nachlässigkeit des Spielenden unmittelbar Geld kostet, unabhängig davon, wie gut er getippt hat.
Was eine Einzahlung kostet: selbst gesetzte und veranstalterseitige Grenzen
Der Schutz vor dem eigenen Übertreffen funktioniert in der Schweiz nicht über einen staatlichen Deckel. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Einzahlung, die für alle Spielenden denselben Betrag festlegt. Der Veranstalter muss von den Spielenden Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen. Die Limiten setzt jede Person selbst, und die Spielenden sind damit die Instanz, die zählt.
Bei Sporttip werden vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage verlangt; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer die Limite senkt, ist am nächsten Tag geschützt. Wer sie erhöhen will, muss drei Tage warten — und in diesen drei Tagen passiert genau das, was die Frist verhindern soll: nichts. Der Entscheid kühlt ab.
Dieses Verhältnis von sofort und verzögert ist die eigentliche Architektur des Spielerschutzes. Senken ist einfach, erhöhen ist es nicht. Wer das einmal verstanden hat, plant seine Limiten als etwas Dauerhaftes und nicht als Gummiband. Und weil die Limite auf Einsätze oder Verluste zugeschnitten ist, ist die massgebliche Frage nicht, wie viel sich einzahlen lässt, sondern wie viel in einem gewählten Zeitraum verloren gehen darf.
Wer über die Limite hinaus ganz aufhören will, hat dafür ein eigenes Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre aufzuheben, ist nicht so einfach wie eine Limite zu ändern: eine Sperre nach Art. 80–82 des Geldspielgesetzes kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt.
Geldspiele stehen in der Schweiz Menschen ab 18 Jahren offen. Bei Sporttip sind Personen unter 18 Jahren von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl ist das Gegenmittel gegen jede Selbstsicherheit. Die Regeln sind gut geschrieben, und ihre Durchsetzung an der Ladentheke hat eine Lücke von fast der Hälfte.
Bleibt die Steuer, die auf den ersten Blick nichts mit Einzahlung zu tun hat und es doch tut. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesbetrag bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht ab — je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer das selbst betreffen könnte, fragt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Zahlungsabwicklung: aufladen, aufbrauchen, auszahlen
Beim Aufladen beginnt die Rechnung. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart für das Spielkonto an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Der Einzahlungsvorgang selbst ist damit kein Papierverfahren, und auch der Einzahlungsschein führt zum selben Wallet. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist die Einzahlungsgrenze, die der Suchende meist meint, wenn er nach einer Obergrenze fragt — sie ist veranstalterseitig, nicht staatlich, und sie gilt für das Guthaben, das sich ansammeln kann.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Zwei Veranstalter, zwei Grenzen in derselben Grössenordnung. Wer glaubt, die Limite sei eine Formalie für Grosskunden, verwechselt Ursache und Wirkung: sie deckelt genau die Summe, die viele Gelegenheitsspieler im Jahr überhaupt nicht erreichen. Für sie ist die Grenze irrelevant. Für alle anderen ist sie die Grösse, die zählt.
Beim Auszahlen wird der Kreis eng. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer sein Guthaben also innerhalb eines Jahres abziehen will, hat zwei kostenfreie Gelegenheiten. Die dritte bezahlt sich nicht von selbst, und die Summe, um die es geht, kann gross sein: Ein zweiter Auszahlungsvorgang zwölf Monate nach dem ersten liegt wieder im Gratisfenster, der erste und der dritte sind es nicht.
Bei der Gutschrift unterscheiden beide Veranstalter nach der Höhe. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut, Gewinne darüber gehen auf das Konto der angegebenen IBAN. Bei Jouez Sport können Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 in jeder Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Die CHF 1’000 sind in beiden Welten die Schwelle, an der die Auszahlung von einem stillen Vorgang zu einem Bankvorgang wird. Unterhalb bleibt das Geld im System und lädt zum Weiterspielen ein. Oberhalb verlässt es das System und wird zu einem Betrag auf einem Konto. Wer den Unterschied einmal erlebt hat, versteht, dass «Gewinn im Wallet» und «Gewinn auf dem Konto» zwei verschiedene Dinge sind, auch wenn dieselbe Zahl dransteht.
Für Schweizer Verhältnisse ist eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen nicht verhandelbar. Winnings und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Das erklärt nebenbei, warum eine Einzahlung in der Schweiz immer an einen Namen gebunden ist. Die Person, die einzahlt, ist dieselbe, die abhebt, und sie ist verifiziert.
Vergleich: beide bewilligten Veranstalter Seite an Seite
Ein Vergleich mit zwei Zeilen wirkt mager gegen die endlosen Tabellen im Netz, und genau da liegt der Punkt. Eine Liste mit zwanzig Namen und einer Spalte «Mindesteinzahlung ab 1 €» vergleicht zwanzig Anbieter ohne Bewilligung. Der Vergleich mit Substanz hat zwei Zeilen, weil der Markt zwei Zeilen hat.
| Veranstalter | Bewilligungsstatus | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung | Mindesteinzahlung | Einzahlungsgrenze (30 Tage) | Auszahlung |
|---|---|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | CHF 20 (Wallet-Kauf) | CHF 10’000; Wallet-Guthaben höchstens CHF 9’999 | 2× jährlich gratis auf Konto im eigenen Namen, danach 3 % Kommission möglich |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande | CHF 20 (Prepaid-Ticket, kleinste Stufe) | CHF 10’000; Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000 | bis CHF 1’000 aufs Wallet, darüber auf die angegebene IBAN |
Zwei identische Einzahlungsgrenzen, zwei ähnliche Auszahlungswege, ein und dieselbe Bewilligungsgrundlage. Die Unterschiede liegen nicht im Preisschild für die Einzahlung, sondern im Zugang. Das Vertragsgebiet entscheidet, welche der beiden Zeilen überhaupt in Frage kommt, und diese Entscheidung trifft den Leser härter als jede Gebühr. Wichtiger als die Frage «gratis oder nicht» ist die Frage «wohne ich überhaupt im erreichbaren Gebiet».
Ein weiterer Unterschied liegt in der Form der kleinsten Zahlung. Bei Swisslos entsteht das Guthaben durch einen Kauf ab CHF 20. Bei der Loterie Romande entsteht es aus einem Prepaid-Ticket, das in einem Betrag eingelöst werden muss. Für jemanden, der CHF 20 zum Ausprobieren einsetzen will, ist das kein Unterschied. Für jemanden, der Gewinne später sauber abziehen will, ist die Ticketlogik der Punkt, an dem er aufpassen muss: ein einzelnes Ticket, nicht ein Teil davon.
Was der Vergleich nicht hergibt, sind Bewilligungsalternativen. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer eine Tabelle sucht, in der ein dritter Schweizer Anbieter mit Bewilligung steht, sucht ein Dokument, das nicht existiert.
Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht für den Beleg
Die folgenden zehn Namen sind nach denselben zwei Merkmalen bewertet: Bewilligungsstatus und Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung. Die Reihenfolge beginnt mit den zwei Veranstaltern, die hier tätig sein dürfen, und führt danach Anbieter, die Schweizer Spielende antreffen können, ohne eine Schweizer Bewilligung zu haben. Sie stehen hier zur Einordnung, nicht zur Empfehlung. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht.
Die Tabelle, die der Abschnitt «Vergleich: beide bewilligten Veranstalter Seite an Seite» liefert, behandelt nur die beiden ersten. Für die acht weiteren Brands ist das entscheidende Datum das Fehlen einer Bewilligung, und deshalb steht es hier in der Übersicht:
| Brand | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS hier keine Geltung |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS hier keine Geltung |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS hier keine Geltung |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS hier keine Geltung |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS hier keine Geltung |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS hier keine Geltung |
| BillyBets | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS hier keine Geltung |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS hier keine Geltung |
Die Spalte «Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung» sieht bei acht Zeilen gleich aus, und das ist keine Auslassung, sondern die Aussage. Für diese Domains ist keine Bewilligung bekannt, und eine fehlende Bewilligung ist der vollständige Befund. Bei den beiden ersten Zeilen steht dagegen ein Name, ein Sitz und ein Produkt. Wer im Netz eine Vergleichstabelle über zehn Buchmacher findet, in der die Bewilligungsspalte zehn Häkchen trägt, hat eine Tabelle vor sich, die eine Bewilligung behauptet, die es nicht gibt.
Swisslos Sporttip: das Konto ab CHF 20 im Vertragsgebiet
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist keine Lizenz aus einem Nachbarland, sondern die schweizerische Veranstalter- und Spielbewilligung mit der Gespa als Aufsichtsbehörde.
Der Einstieg ist klar beziffert: CHF 20 als Mindestbetrag für einen Wallet-Kauf, wahlweise per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit PostFinance Pay als konkretem Weg, bei dem die Transaktion in der App bestätigt wird. Für jemanden, der zum ersten Mal einzahlt, heisst das: kein Franken, kein Testkauf, kein Kleinstbetrag. Zwanzig, und das ist der Boden.
Die Einzahlungsseite hat eine Decke, die während des Spielens wirkt: höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und der Kauf stockt, sobald das Wallet-Guthaben CHF 9’999 erreicht. Diese Zahl verdient einen zweiten Blick, weil sie nicht nur eine Obergrenze ist. Sie beschreibt, dass das Guthaben selbst eine Grenze hat, die lange vor jedem Selbstschutzinstrument greift. Wer regelmässig mit grossen Beträgen hantiert, merkt sie. Wer mit CHF 20 einsteigt, merkt sie nie.
Auf der Auszahlungsseite zeigt sich der wesentliche Unterschied zur Westschweizer Veranstalterin. Zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung eine mögliche Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Für einen Betrag von CHF 20 ist die 3-%-Kommission Kleingeld. Für jemanden, der über das Jahr mehrere grössere Summen abzieht, sind drei Prozent ein Betrag, den man einmal gesehen haben will.
Zur Limitenarchitektur gehört bei Sporttip die Staffelung nach Alter. Die Verlustlimit-Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Ein Konto, das einer 19-jährigen Person gehört, kann also weniger verlieren als eines einer 30-jährigen, und die Limite ist vor der ersten Teilnahme zu setzen, nicht danach. Wer im Haushalt mit jungen Spielenden zu tun hat, findet hier die einzige Zahl, die das Gesetz nicht jedem gleichermassen auferlegt.
Das Wetten selbst hat einen Boden und eine Decke, die beide nah beieinanderliegen: CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist eine Hausregel, keine gesetzliche Zusage — sie kann sich bewegen, und wer eine Wette abschickt, erfährt die Ablehnung erst an der Limite.
Auch das Cash-Out ist keine Zusage. Es gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer den Cash-Out als Sicherheitsnetz einplant, plant mit einer Grösse, die immer kleiner ausfällt als der Gewinn, um den es geht.
Beim Kombiboost ist der Preis der Teilnahmebedingung offen ausgewiesen. Der Boost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind zusätzlich limitiert. Die Staffelung zeigt, was die Sache wirklich verlangt: nicht einen Bonuszuschlag, sondern fünfzehn richtig getippte Voraussagen über der Mindestquote. Der Boost belohnt keine Gelegenheit, er belohnt ein Ergebnis.
Ein Detail aus den Wettregeln, das keinen Franken kostet und trotzdem ärgerlich sein kann: Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz ist dann zurück, mehr nicht. Wer live auf das Tor setzt, das er gerade im Stream sieht, setzt auf einen Ablauf, dessen Zeitstempel bei Swisslos anders gelesen werden kann als auf dem Bildschirm.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung greift die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer Kombinationen aus demselben Spiel zusammenstellt, sollte wissen, dass die Veranstalterin sich das Recht vorbehält, den ganzen Wettschein zu annullieren — zurück kommt der Einsatz, nicht mehr.
Am Ende bleibt die nüchterne Bilanz: Swisslos liefert das billigste Konto in Franken, das erlaubt ist, und dazu den Schutz, den nur eine Schweizer Bewilligung mitbringt. Diese Sicherheit kostet einen Zugang, der nicht jedem offensteht, und eine starre Lieferung erst ab CHF 20, die sich nicht in Einzelbeträgen abstufen lässt.
Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch): Prepaid ab CHF 20 für die Westschweiz
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die Sportwetten in der Schweiz anbieten darf, und ihr Produkt heisst Jouez Sport. Sie veranstaltet es für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Grösse ist keine Nebensache für den Vergleich: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — viele Orte, an denen ein Wettschein aus Papier noch eingelöst wird.
Die kleinste Einzahlung steht nicht als Wallet-Betrag, sondern als Ticket. Prepaid-Tickets «Pre-pay» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Die CHF 20 sind demnach dieselbe Schwelle wie bei Swisslos, nur ist der Weg dorthin an eine Papierform gebunden, und die Zeit läuft. Ein Ticket, das ein Jahr unbenutzt in der Schublade liegt, wird wertlos. Für einen Spielenden, der selten spielt, ist die Frist die eigentliche Bedingung des Produkts.
Die Einzahlungsgrenze liegt bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben bei höchstens CHF 10’000. Die beiden Zahlen sind bei dieser Veranstalterin sogar gleich hoch, was bedeutet: Wer die Einzahlungsgrenze in einem Monat ausschöpft, hat ein volles Wallet. In dieser Konstellation ist die Grenze keine theoretische Marke, sondern der Punkt, an dem Einzahlung und Guthaben zugleich anstossen.
Beim Auszahlen ist Jouez Sport grosszügiger in der Schwelle, aber ohne Zeitkontingent. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Verkaufsstelle eingelöst werden, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis zu CHF 2’000 auszahlen. Bei Swisslos gibt es zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr; hier gibt es ein Zeitfenster von einem Jahr, in dem ein Ticket gezogen oder ein Betrag ausgezahlt werden kann. Wer den Papierweg nutzt, ist flexibler, ohne es zu bemerken.
Was ein Ticket nach der Einzahlung wert ist, zeigt die Promotion deutlich. Die Aktion «JouezSport — Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Ein Gratisguthaben also, dass nur auszahlbar wäre, wenn es kein Gratisguthaben wäre — es bleibt im System, bis es gespielt ist.
Das Konto ist strenger an den Wohnort gebunden als bei jedem ausländischen Anbieter an einen Ausweis. Nötig sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone, ein Konto pro Person, eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.
Die Regeln der Loterie Romande tragen ein Datum, das beim Lesen der Bedingungen hilft. Das Règlement Général des jeux in der 24. Auflage stammt vom Juni 2023, die 17. Auflage des Règlement Jouez Sport vom September 2024. Wer heute eine Limite prüft, liest in einem Werk, das nicht gestern geschrieben wurde, und sollte die Fassung im Konto mit dem Datum der Regel gegenhalten, bevor er sich auf eine Zahl verlässt.
Damit schliessen sich die zwei Zeilen des Vergleichs: zwei Veranstalter, zwei Wege über die gleiche Einstiegsschwelle von CHF 20, zwei Auszahlungssysteme mit unterschiedlicher Bindung. Mehr gibt es bei den Schweizer Veranstaltern nicht zu vergleichen.
BetFury (betfury.ac): ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anbindung
BetFury gehört zu den Namen, an denen Schweizer nach einer Einzahlung unter CHF 20 suchen. Hier ist der Befund knapp und eindeutig. Die Domain steht ohne Schweizer Bewilligung, und in der Schweiz gibt es für dieses Produkt keine Bewilligung, die man nachprüfen könnte. Eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet nach Art. 4 des Geldspielgesetzes in der Schweiz keine Geltung. Das Verbindungsstück zu einem Schweizer Konto fehlt vollständig, bedeutet: kein Anschluss an das Rohr, das hier etwas zulassen würde.
Für den Spielenden ändert das vier Dinge. Kein schweizerisches Sperrregister — eine Spielsperre, die er sich hier setzt, erreicht den Anbieter nicht. Keine Schweizer Aufsicht, die seine Beschwerde anhört. Kein Schweizer Rechtsweg, auf dem er eine Auszahlung durchsetzt. Und Domains mit ausländischer Bewilligung können von der Gespa auf die Sperrliste genommen werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen.
Wer sich trotzdem dafür entscheidet, tut es bewusst und nicht wegen einer Zahl. Und dieser Entscheid trifft einen anderen Punkt als die Mindesteinzahlung, die auf solchen Seiten in Euro steht.
Auf der Habenseite eines solchen Anbieters steht die Bequemlichkeit, und sie ist echt: Die Beschaffung läuft schnell und niedrigschwellig. Nur ist Bequemlichkeit kein Aufsichtsarrangement. Genau das ist die Grenze: Der Weg hinein ist leicht, nur kommt auf ihn kein Weg zurück, wenn es Streit gibt.
MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung, Gewinne ohne Schweizer Rahmen
Bei MrXbet wiederholt sich das Muster, und es wiederholt sich mit Absicht, weil es die Antwort auf die Kernfrage ist. Kein Schweizer Veranstalter, keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, kein Zusammenwirken mit der interkantonalen Aufsicht. Eine ausländische Erlaubnis hat hier keine Wirkung.
Die Konsequenz lautet für den Spielenden: Die Einzahlung ist der kleinste Teil der Frage. Ein Konto auf einer ausländischen Plattform ist ein Vertragsverhältnis, dessen Vollzug von der rechtlichen Lage im Ausland abhängt. Gewinne aus einem ausländischen Anbieter sind nicht Verrechnungssteuer-pflichtig, werden aber nach der Praxis der Kantone, etwa des Thurgau, als vollständig steuerbares Einkommen behandelt. Die Meldung an die Steuerbehörde bleibt ohnehin Sache des Spielenden.
Für Schweizer Verhältnisse ist der entscheidende Kostenpunkt also nicht die Mindesteinzahlung, sondern die Frage, wem bei einem Konflikt die Zuständigkeit zufällt.
Wer aus einem solchen Angebot Nutzen ziehen will, sollte sich die Frage vorher beantworten: Wie kommt er an einen Betrag zurück, wenn die Auszahlung stockt? Lautet die Antwort «per E-Mail», ist die Rechnung gemacht.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, trotz grossem Namen
1xBet ist der bekannteste Name der acht, und die Bekanntheit ändert am rechtlichen Status nichts. Die Domain bleibt ohne Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Stelle, die einen Streit mit dem Betreiber entscheidet.
Was hier zählt, ist die Priorität der Prüfung. Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung eröffnet, prüft zuerst, wer der Vertragspartner mit Sitz und Aufsicht ist. Und erst danach prüft er den Mindestbetrag.
Diese Reihenfolge entscheidet auch über die Sicherheit der Auszahlung. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Anbindung gibt es keine Stelle, die eine Zahlung an einen Spielenden erzwingen könnte. Genau das ist bei einer Reklamation über eine Auszahlung die einzige Frage, die wirklich hilft. Ein bekannter Name ersetzt keine Aufsicht. Er beschreibt lediglich, wie viel Werbung jemand bezahlt hat.
Unibet: ohne Schweizer Bewilligung, Gelder ausserhalb der Schweizer Regeln
Unibet ist im Ausland eine etablierte Marke, und das macht die Sache für einen Schweizer Spielenden nicht einfacher, sondern schwieriger: Man erkennt den Namen und nimmt an, es gelte für ihn, was für die Marke anderswo gilt. In der Schweiz gilt das nicht. Die Domain hat keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Erlaubnis hat hier nach Art. 4 BGS keine Geltung.
Beim Prüfen von Ein- und Auszahlungen bleiben gesetzliche Schweizer Spielerschutzinstrumente wirkungslos, und die Limiten, die ein Schweizer Spieler aus einer Schweizer Quelle erwartet, stehen hier nicht auf dem Papier. Was stattdessen gilt, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers.
Ein etablierter Name in einem anderen Land bleibt ein anderer Rechtsrahmen, und das ist die ganze Information, die der Schweizer Spielende braucht.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung, ein Konto ohne Schweizer Aufsicht
Funbet fällt in dieselbe Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, kein Weg über das Sperrregister, kein Schweizer Ansprechpartner bei Streit. Für die Einzahlung selbst ändert das nichts, denn Geld anzunehmen ist nicht der schwierige Teil eines Buchmachers. Die Prüfung müsste daher bei den Bedingungen ansetzen, die vor der Einzahlung am wenigsten sichtbar sind: Auszahlungsdauer, Höchstbeträge, Bedingungen, die an eine Kontoverifizierung gekoppelt sind.
Und an dieser Stelle steht das, was einen Unterschied macht. Bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern ist die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen zwingend und in den Bedingungen festgehalten. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung steht eine solche Garantie nicht, weil niemand sie ihm auferlegt.
Genau deshalb gibt es bei Schweizer Veranstaltern einen klar beschriebenen Auszahlungsweg und hier keinen, den man in einem Schweizer Regelwerk nachschlagen kann. Ein Zahlungsprozess, den niemand prüft, ist die eigentliche Kostenposition.
Rabona: ohne Schweizer Bewilligung, Bedingungen ausserhalb Schweizer Regeln
Rabona steht in derselben Liste. Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann solche Domains auf die Sperrliste setzen, und Schweizer Telekom-Anbieter setzen die Sperre per DNS um. Wer die Domain heute erreicht, sollte wissen, dass sie morgen nicht mehr erreichbar sein muss.
Das ist ein Kostenpunkt, den die Mindesteinzahlung nicht anzeigt. Ein Konto, dessen Domain kurzfristig nicht erreichbar ist, lässt Guthaben liegen. Die Domains werden binnen Stunden ersetzt, sodass der Zugang oft über eine neue Adresse weiterläuft. Der Spielende sollte dann dorthin, wo sein Guthaben liegt, und dort ist er erneut ein Konto ohne Schweizer Schutz.
Guthaben liegt bei einer solchen Domain technisch nicht im Zugriff eines Spielenden, sondern in der Datenbank des Betreibers, und keine Schweizer Stelle ist zuständig, es herauszugeben. Ein Guthaben bei einem Anbieter ohne Bewilligung verhält sich wie ein Guthaben im Ausland: Es ist nicht davor geschützt, unerreichbar zu werden.
BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Einzahlungsgrenze
BillyBets reiht sich in die acht ein. Keine Schweizer Bewilligung, und damit auch kein Instrument aus dem Schweizer Regelwerk, das eine Einzahlungs- oder Verlustlimite vorschreibt. Wer hier spielt, muss seine eigene Grenze setzen, weil niemand ihn dazu verpflichtet. Ein Konto ohne Schweizer Bewilligung hat auch keinen Höchstbetrag, der aus dem Schweizer Recht kommt.
Und genau das verkehrt die Bequemlichkeit in ihr Gegenteil. Auf den ersten Blick wirkt das Fehlen einer Grenze wie Freiheit. Beim zweiten Blick heisst es, dass jeder Riegel fehlt, den ein bewilligter Veranstalter einbauen muss. Ein Spielender, der an einem schlechten Abend nachlegt, tut das ohne die Limitenprozedur, die hier verpflichtend wäre.
Wer den Unterschied einmal geprüft hat, merkt, dass die unbequeme Zahl bei den Schweizer Veranstaltern ihren Zweck hat. Bei einem Kontrollkauf ohne Limitenpflicht fällt sie weg.
Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung, Guthaben ohne Schweizer Auszahlungsanspruch
Bettilt schliesst die Reihe. Kein Schweizer Permit, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Ein Spielender, der dort Geld einzahlt, hat keinen Anspruch, den eine Schweizer Stelle durchsetzen könnte.
Der wichtigste Punkt zum Schluss betrifft die Auszahlung. Die Regel, dass Guthaben auf ein Konto im eigenen Namen geht, stammt nicht von einem Buchmacher, sondern aus dem Schweizer Regelwerk für bewilligte Veranstalter. Wo diese Bindung fehlt, ist der Weg vom Guthaben zum Konto nicht in derselben Weise beschrieben.
Für einen Spielenden, der eine Reklamation vorbereitet, sagt eine bekannte Marke nichts über den Weg des Geldes aus. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es keine Instanz, die ein solches Verfahren hier führt.
Wo der Betrag herkommt und was er mit dem Ausgang zu tun hat
Der Mindestbetrag ist in der Schweiz keine Marketingentscheidung eines Buchmachers, sondern die Folge eines geschlossenen Systems. Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete, eine Aufsicht, und ein Konto, das nur in einem dieser Gebiete entstehen kann. Wer CHF 20 einsetzt, hat nicht den Einstieg gewählt, sondern den einzigen Einstieg, den das System vorsieht.
Daraus folgen drei Dinge, die zusammenwirken. Erstens: Die Mindesteinzahlung ist hier so hoch, wie sie sein muss, und nicht so niedrig, wie sie sein darf. Zweitens: Das Guthaben ist kein frei verfügbares Geld, sondern ein Bestand, der innerhalb von 30 Tagen eine Grenze hat und dessen Auszahlung nach zwei gratis Vorgängen etwas kostet. Drittens: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine dieser Grenzen — und auch keine der Stellen, die sie durchsetzen.
Wer die drei Dinge ordnet, beantwortet die eigene Frage selbst. Wer CHF 20 schnell und ohne Aufwand setzen will, ohne Rücksicht auf das Wo, findet Platz. Wer CHF 20 einsetzt und sicher sein will, dass ein Gewinn zurückkommt, wählt den einzigen Weg, auf dem dies geregelt ist. Und wer sich einen dritten Schweizer Anbieter wünscht, wird keinen finden.
Wer die Zahlen nachprüfen möchte, findet sie in den Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter, im Spielerkonto unter «Limiten» und in den Wettregeln zum Cash-Out und zum Kombiboost. Genau dort stehen die Werte, die sich ändern können und die auf einer Seite wie dieser nur so genau sind wie der Tag, an dem sie geprüft wurden.
Häufige Fragen zur Mindesteinzahlung
Wie hoch ist die Mindesteinzahlung beim Spielguthaben von Swisslos?
Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder über einen Einzahlungsschein kaufen, angeboten wird auch PostFinance Pay, bei dem die Transaktion in der App bestätigt wird. Einen Franken oder fünf Euro als Mindestbetrag gibt es bei den bewilligten Veranstaltern nicht.
Warum nennen manche Seiten eine Mindesteinzahlung in Euro, und was sagt das über den Anbieter aus?
Ein Betrag in Euro gehört zu einer Seite, die keine Schweizer Bewilligung hat. Eine ausländische Erlaubnis hat hier nach Art. 4 BGS keine Geltung, und Schweizer Wetten laufen in Franken. Wer eine Bewilligung prüfen will, sucht sie nicht beim Betrag, sondern beim Veranstalter.
Wie viel darf bei der Loterie Romande innerhalb von 30 Tagen eingezahlt werden?
Höchstens CHF 10’000, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer einsteigt, liegt mit CHF 20 weit darunter. Die Grenze greift erst bei Beträgen, die weit über den üblichen Einsatz hinausgehen.
Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt?
Bei Swisslos und der Loterie Romande nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei Swisslos geht Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab dem dritten Mal mit möglichen 3 % Kommission. Anonyme Auszahlungen sind nicht vorgesehen.
Bis zu welchem Betrag werden Gewinne direkt dem Wallet gutgeschrieben?
Bei beiden Veranstaltern liegt die Schwelle bei CHF 1’000. Bei Swisslos werden bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch aufs Wallet gebucht, darüber auf das Bank- oder Postkonto, innert 3 Arbeitstagen. Bei Jouez Sport werden Gewinne bis CHF 1’000 netto dem Wallet gutgeschrieben.
Gibt es in der Schweiz eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder setzt jede Person ihre Limite selbst?
Eine staatliche Obergrenze für alle gibt es nicht. Der Veranstalter muss von den Spielenden Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, und die Limiten setzt jede Person selbst. Bei Sporttip liegen die Verlustlimiten bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
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