Gratisguthaben in der Schweiz: nur mit Zustimmung der Aufsicht
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der Gespa und der beiden konzessionierten Veranstalterinnen sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande geprüft.

Wer «Bonus ohne Einzahlung» sucht, sucht einen Wettschein, den jemand anders bezahlt hat. Das ist ein verständlicher Wunsch und in der Schweiz ein juristisch enger Korridor. Gratisspielguthaben, also Spielguthaben, das eine Veranstalterin verschenkt, braucht hier die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Ohne diese Zustimmung darf es nicht ausgeschüttet werden, und die Aufsicht hat sie im Jahr 2025 genau 32 Mal erteilt: 24 Mal an die Loterie Romande, acht Mal an Swisslos. Kein einziges Mal an einen ausländischen Anbieter, der von Zürich aus bequem erreichbar ist und auf seiner Startseite mit einem Willkommensgeschenk winkt. Genau dort liegt der Kern dieses Themas: Was wie ein geschenkter Wettschein aussieht, ist entweder eine bewilligte Werbeaktion mit engen Fristen, oder es ist ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz und ohne Rechtsweg in der Schweiz. Die Frage ist am Ende nie «Wie hoch ist der Bonus?», sondern «Was kostet es mich, ihn zu behalten?»
Was ein Gratisguthaben in der Schweiz überhaupt sein darf
Zwei Begriffe werden ständig durcheinandergeworfen. Das Gesetz kennt das Gratisspielguthaben: ein Guthaben, das die Veranstalterin schenkt, ohne dass jemand dafür eingezahlt hat. Der Markt kennt die Gratiswette oder Freiwette: einen Einsatz, den der Anbieter stellt und dessen Gewinn ausgezahlt wird, während der Einsatz selbst meist nicht zurückfliesst. In einem bewilligten Schweizer Angebot ist die erste Form meldepflichtig und zustimmungsabhängig, die zweite existiert praktisch nur als Teil einer beworbenen Aktion mit Aktionszeitraum, Code und Gültigkeitsdauer.
Wie so etwas aussieht, zeigt die Loterie Romande. Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen Code einlöste, den man in den Stadien der National League verbreitete, erhielt CHF 10 Spielguthaben im verifizierten Konto. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, jedes 30 Tage gültig und ausdrücklich nicht auszahlbar. Das ist die Gestalt, in der ein Gratisguthaben in der Schweiz tatsächlich auftritt: ein Zehner, an einen Anlass gebunden, an ein verifiziertes Konto gekoppelt, mit Verfallsdatum.
Die zweite Schweizer Veranstalterin, Swisslos, betreibt ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Ein reines «Hier ist Guthaben, viel Spass» gibt es dort nicht. Was es gibt, sind Quotenboosts und Profitboosts. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Dazu kommt der Kombiboost, der nur online für Prematch, Live und Systemwetten gilt und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind auch hier limitiert.
Der 100-%-Wert klingt nach dem grossen Fang. Er verlangt fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50. Bei fünfzehn Spielen mit dieser Mindestquote liegt die Gesamtquote über 437. Das ist keine Wette mehr, das ist ein Lottoschein mit Fussballspielen darauf, und der Boost liegt auf einem Nettogewinn, der fast nie eintritt.
Wovon ein Gratisguthaben lebt: die Bedingungen dahinter
Ein Guthaben ohne Einzahlung ist ein Werbeinstrument, und Werbeinstrumente werden bezahlt. In der Schweiz bezahlt der Spieler nicht mit Geld, sondern mit Bedingungen.
Die erste ist die Gültigkeitsdauer. Bei der Loterie-Romande-Aktion waren es 30 Tage. Wer in dieser Zeit nicht spielt, hat nichts verloren und nichts gewonnen. Das ist die harmloseste Bedingung des ganzen Themas und trotzdem die, an der die meisten Aktionen scheitern, weil ein Zehner im Wallet leichter liegen bleibt als ausgegeben wird.
Die zweite ist die Auszahlbarkeit. Das Aktionsguthaben der Loterie Romande ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenfalls nicht auszahlbar. Was daraus folgt, ist unbequem: Ein solches Guthaben ist nur dann etwas wert, wenn es sich in einen Gewinn verwandelt, und dieser Gewinn muss gross genug sein, um nach den Bedingungen der Veranstalterin überhaupt auszahlbar zu werden.
Die dritte Bedingung ist die Umsatzanforderung, und sie ist der Punkt, an dem die Rechnung kippt. Wer Gratisguthaben nicht umsetzen muss, hat tatsächlich geschenktes Geld in der Hand, das man in einen Gewinn verwandeln und diesen auszahlen lassen kann. Wer es zehnmal umsetzen muss, hat eine Verpflichtung gekauft, deren Erfüllung Geld kostet. Eine Umsatzbedingung ist nie eine Formalie. Sie ist die eigentliche Gegenleistung des Spielers, und sie steht selten in der Headline.
Die vierte ist die Quote. Ein Mindestquotenerfordernis schliesst genau die Wetten aus, mit denen sich eine Umsatzbedingung billig erfüllen liesse. Bei den Boosts von Sporttip liegt die Schwelle bei 1.50 pro Voraussage. Bei einer Freiwette gilt analog: Erlaubt sind nur Wetten ab einer bestimmten Quote, und alles darunter zählt nicht für den Umsatz. Wer die Bedingung über die Quote liest, versteht erst, warum sie dort steht.
Die fünfte ist die Frist. Eine Aktion mit Aktionszeitraum und Einlösefrist ist kein Dauerangebot. Die Patinoires-Aktion endete am 10. März 2026 und war danach Geschichte.
Was ein Gratisguthaben beim Auszahlen wirklich wert ist: eine Beispielrechnung
Die Rechnung ist einfach, und sie wird fast nie so gezeigt, wie sie ist. Der Beispielmarkt: eine Zwei-Weg-Wette mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten. Das ist ein illustratives Beispiel und kein notierter Kurs. Der Quotenschlüssel, also der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt, liegt bei rund 95 %, die Marge der Buchmacherin also bei rund 5 %.
Eine Freiwette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, hat einen Erwartungswert, der unter ihrem Nennwert liegt. Nominal CHF 10, Quote 1.90, Quotenschlüssel des Marktes 0.95: Der Wert liegt bei etwa CHF 4.50 im Durchschnitt. Bezogen auf den Nennwert sind das rund 45 %.
Die Spanne ist der eigentliche Punkt, denn die Formel hängt nur an einer Grösse, die der Spieler selbst wählt: der Quote. Bei 1.50 liegt der Anteil des Nennwerts im Bereich eines Drittels, bei 1.90 nahe der Hälfte, bei 3.00 bei zwei Dritteln und darüber. Aber Achtung, dieselbe Bewegung, die den Wert hebt, senkt die Trefferwahrscheinlichkeit. Eine grössere Auszahlung im Gewinnfall ist kein grösserer Erwartungswert, sie ist ein schwerer erreichbarer.
Der Erwartungswert ist ein Durchschnitt über viele Wetten unter der genannten Annahme, er verspricht keinem einzelnen Wettschein etwas. Wer eine einzige Freiwette setzt, bekommt entweder den Gewinn oder nichts. Der Erwartungswert sagt nur, wie sich dieselbe Situation über eine lange Reihe von Wetten mittelt.
Und ein zweiter Kostenposten kommt dazu. Ein Aktionsguthaben auf dem Sportkonto ist nur dann zu Geld zu machen, wenn der Gewinn die Auszahlungsregeln passiert. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlbar ist das aber nur, wenn es sich um Spielguthaben handelt und nicht um Gratisspielguthaben aus einer Promotion.
Genauigkeit als Kostenfrage
Ein Gutschrift-Betrag, der bei einem Konto auf den eigenen Namen gutgeschrieben wird, schreibt sich leicht hin. Genau so leicht rutscht dabei ein Fehler durch, der teurer ist als jeder Bonus: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.
Diese 3 % sind die eigentliche Information hinter der Aktion, und sie steht in keiner Werbebotschaft. Wer zwei Auszahlungen gratis bekommt und danach 3 % rechnet, weiss, dass jede weitere Gutschrift nur 97 % ihres Werts behält. Bei einem Zwanziger sind das sechzig Rappen, also nichts, was irgendjemand merkt.
Die Prüfung der Adresse bleibt Aufgabe des Kunden. Die Auszahlung erfolgt nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Anonyme Auszahlungen und Kryptowährungs-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Das ist eine der wenigen Regeln in diesem Bereich, die dem Spieler tatsächlich nützt: Sie schliesst Design aus, das man später bereut.
Wichtig ist, was hier nicht gesagt wird: Diese Regeln gelten für ein bewilligtes Schweizer Angebot und nur dort. Ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung haben ihre eigenen Regeln, und die binden nur sie selbst. Was sie für die Auszahlung verlangen, sagt die Seite selbst; die Regeln ihres Bewilligungslandes sind in der Schweiz nicht durchsetzbar.
Bewilligung: warum Gratisspielguthaben vorab geprüft wird
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Rechtsgrundlage ist das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Beaufsichtigt wird der Bereich von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Nicht die ESBK, die nur die Casinos betreut.
Wer Sportwetten veranstalten will, braucht zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und weil diese Grenze so gezogen wurde, ist das Angebot kein Markt mit Auswahl, sondern ein Duopol mit zwei Produkten. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Die beiden und ihre Gebiete: Swisslos, ansässig in Basel, veranstaltet ihre Wetten unter dem Namen Sporttip. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt ihre Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Für den Zugang heisst das: Ein Online-Konto ist nur Personen offen, die im eigenen Gebiet Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für ein Gratisspielguthaben heisst es: Es gibt keine Region und keine Einstellung, in der es einen dritten Anbieter mit Schweizer Bewilligung gäbe, bei dem man es holen könnte. Was ausländische Seiten anbieten, fällt nicht unter diese Bewilligung, sondern daneben.
Der bewilligte Rahmen: welches Spiel überhaupt angeboten werden darf
Die Schweiz hat kein offenes Wettprogramm. Was angeboten werden darf, steht in der Liste der von der Gespa bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Wetten sind auf Sportanlässe beschränkt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie in der Liste aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. nie auf Trainingsläufe. Die Liste enthält weder Eckball- noch Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Für das Gratisguthaben ist das eine harte Grenze, sobald man es zu Geld machen will. Ein Guthaben darf nur auf Märkte gesetzt werden, die auf der Liste stehen. Ein Guthaben ist also nur so viel wert, wie das Spektrum erlaubt, und dieses Spektrum ist schmaler als das, was eine ausländische Seite auf der Startseite zeigt.
Live-Wetten sind erlaubt, im Prematch und live, wenn die Veranstalterin eine Entscheidung darüber hat, die es ihr erlaubt. Im Gesetz steht keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert. Er ist ein Merkmal des jeweiligen Anbieters und wird nur als solches beschrieben: Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Was das Gesetz über Gratisspielguthaben sagt
Der Kern steht in wenigen Zeilen: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist keine Formalie, und die Zahlen zeigen, wie selektiv sie erteilt wird: 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und acht für Swisslos, beide im Jahr 2025. Wer versteht, dass eine Aufsichtsbehörde vorher zustimmen muss, bevor ein Guthaben verschenkt werden darf, versteht auch, warum ein ausländisches Willkommensgeschenk nichts ist, was Schweizer Regeln durchlaufen hat.
Die Werberegeln sind der zweite Teil. Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Eine zeitliche Beschränkung der Werbung gibt es nicht, aber es gibt die genannten Zustimmungspflicht für Gratisguthaben, und damit eine Grenze, die genau dort sitzt, wo dieses Thema beginnt.
Wettkämpferinnen und Wettkämpfer, die an einem Wettereignis teilnehmen, dürfen auf dieses Ereignis nicht wetten. Für die Personen, die ein Gratisguthaben bekommen, bedeutet das nichts, aber es gehört zum Bild eines reglementierten Angebots, in dem jede Seite des Wettenangebots in Regeln gefasst ist.
Warum ausländische Seiten kein Gratisguthaben mit Schweizer Schutz anbieten
Eine ausländische Bewilligung, ganz gleich aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Geltung. Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, bestraft mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft. Das ist der Satz, der am häufigsten falsch verstanden wird: Das Risiko liegt nicht beim Wetten selbst, sondern bei allem, was danach kommt.
Was danach kommt, ist der eigentliche Preis. Stakes und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt; die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und nennt bet365 als auf der Liste geführt. Für die erwähnte Marke ist damit keine Erlaubnis verbunden, im Gegenteil: Die Nennung ist Teil der Beobachtung des Marktes.
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht mit dem Sperrregister verbunden, und das ist der teuerste Punkt von allen. Die Spielsperre nach den Artikeln 80 bis 82 ist ein Instrument, das eine Person von überall im Schweizer System fernhält, weil das Register schweizweit gilt. Bei einem Anbieter, der nicht daran angeschlossen ist, existiert diese Fernhaltung für ihn schlicht nicht. Wer sich mit einer Spielsperre absichert, hat sich dabei gegen ein Angebot entschieden, das die Sperre nicht liest.
Dazu kommt die Steuerfrage, und sie läuft anders, als die meisten erwarten würden. Gewinne aus einer in der Schweiz bewilligten Grossspiel-Veranstaltung sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Je nach Kanton gilt eine andere Schwelle. Über der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man mit der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Spieler bleibt weit darunter, zahlt also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf seinen Gewinn. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die Steuerpraxis im Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist nur allgemeine Information: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Der Satz steht hier, weil das Gegenteil immer wieder behauptet wird.
Der Mindestbetrag, der über allem steht
Ein Gratisguthaben ist nur dann gratis, wenn man nichts aufstocken muss, um es zu nutzen. In der Schweiz ist das keine Kleinigkeit, denn das Aufladen des Spielguthabens hat selbst einen Mindestbetrag. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos nennt unter anderem PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos, die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt.
Die Zahl 20 ist die eigentliche Grenze. Ein Zehner Gratisguthaben und ein Zwanziger Mindestaufladung stehen in keinem Verhältnis zueinander. Wer ein Aktionsguthaben nutzen will und dafür zuerst einzahlen muss, hat nicht einen Bonus ohne Einzahlung, sondern eine Einzahlung mit einem Anreiz. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch dort ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.
Für einen Spieler mit kleinem Budget ist das die entscheidende Passage. Der Schweizer Mindestbetrag von CHF 20 pro Aufladung zwingt zu grösseren Sprüngen als bei ausländischen Seiten mit Kleinstaufladungen. Was das gesparte Geld angeht, ist die Schweizer Lösung also nicht billiger, sie ist nur verlässlicher.
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Grundlagen: wie das Spielerkonto entsteht und wohin das Geld zurückgeht
Vor der ersten Teilnahme bei Swisslos stehen drei Handlungen, und keine davon ist freiwillig. Zuerst die Registrierung: Man braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Dann die Limiten: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese 72 Stunden sind die wichtigste Zahl des ganzen Abschnitts. Sie ist die eingebaute Abkühlphase zwischen der Idee «jetzt mehr riskieren» und der Ausführung. Wer glaubt, eine Verlustlimite sei nur Dokumentation, hat den Zweck missverstanden: Sie ist eine Verzögerung, und Verzögerungen sind in diesem Bereich das wirksamste Werkzeug.
Die dritte Handlung ist die Einzahlung. Wie oben beschrieben gibt es dort einen Mindestbetrag und eine Deckelung pro 30 Tage. Ein geschenktes Guthaben umgeht keinen dieser Schritte und ersetzt keinen von ihnen. Es kommt nach ihnen.
Dann der Spielverlauf selbst. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer ein Gratisguthaben hat, spielt also in einem Rahmen, der eng genug ist, dass auch der freie Zehner dort hineinpasst und nicht mehr herausholt, als der Deckel erlaubt.
Ein Punkt zur Sporttip-Mechanik, der für Kombinationen zählt: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer sein Guthaben in eine Kombination aus demselben Spiel steckt, ohne die Funktion zu nutzen, spielt also mit dem Risiko, dass die Wette am Ende aufgelöst und nur der Einsatz zurückkommt. Bei einem Aktionsguthaben ist der Einsatz kein Geld, das der Spieler vermisst hätte, aber der Weg zum Gewinn ist dann zu.
Die Regel zur Spielzeit gehört in dieselbe Ecke. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Sieger in der regulären Spielzeit und eine auf den Sieger des Anlasses sind zwei verschiedene Dinge, und ein Guthaben auf dem falschen von beiden ist weg.
Und was passiert, wenn ein Spiel ausfällt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem Aktionsguthaben heisst «zurückbezahlt», dass der Einsatz zurückkommt, also das Guthaben, das man ohnehin nicht auszahlen konnte.
Der Gewinnbetrag selbst ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung ist die, die man merkt: Ein auf den Rappen genau berechneter Gewinn verliert an der Kasse ein paar Rappen durch das Runden auf 5 Rappen. Bei einem Zwanziger aus einer Promotion ist das irrelevant, bei einem Systemwetten-Gewinn ist es eine Zahl, die man vorher nicht sieht.
Zurück zum Anfang des Abschnitts, zu den Limiten. Sie sind das Produkt, für das die Schweizer Bewilligung bezahlt wird: Verlustlimiten, Spielsperre, Altersprüfung, Identitätsprüfung. Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung hat diese vier Punkte nicht, weil sie sie nicht haben muss.
Regeln, die Geld kosten: Verlust, Sperre und die Grenzen des angebotenen Schutzes
Die Limiten sind gesetzt, sobald ein Konto existiert. Vorgeschrieben ist, dass die Veranstalterin von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen muss. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist ein Punkt, an dem die Schweizer Anbieter über das gesetzliche Minimum hinausgehen, und der einzige Grund dafür ist, dass es die Spielenden betrifft.
Ein festes Einzahlungslimit vom Staat gibt es nicht. Limiten sind Sache des Spielers, die Veranstalterin muss sie nur verlangen. Wer also ein Gratisguthaben nutzt, hat zuvor schon Limiten gesetzt. Ein Guthaben verändert sie nicht und umgeht sie nicht.
Die Spielsperre ist das zweite Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der Gesetzgeber sieht weiter vor, dass eine freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden kann und dass dabei eine Fachstelle beteiligt wird. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Der letzte Punkt ist der härteste im ganzen Abschnitt. Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, verliert den Anspruch auf das Geld. Ein Gratisguthaben, das in einer gesperrten Phase eingegeben wurde, verwandelt sich nicht in einen Gewinn, sondern in nichts. Das ist eine Regel, die man nicht in einer Werbeanzeige liest.
Zur Altersgrenze: Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind online nicht zugelassen. Wie verlässlich diese Grenze an den Verkaufsstellen wirkt, zeigen die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Knapp die Hälfte. Wer also glaubt, der Schutz an der Verkaufsstelle sei streng, soll diese Zahl mit sich herumtragen.
Und wo die Grenze des Themas liegt: Ein Gratisguthaben ersetzt keinen dieser Schritte. Es kommt nach der Altersprüfung, nach der Registrierung, nach den Limiten. Es ist kein Einstieg ohne Sicherungen, sondern eine Werbemassnahme in einem System, das diese Sicherungen bereits installiert hat.
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Rechtslage: die Aufsicht, die Bewilligung und was die Sperrliste blockiert
Die Rechtslage ist in vier Sätzen zusammengefasst. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Beaufsichtigt wird der Bereich von der Gespa, nicht von der ESBK. Veranstalten darf nur, wer eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel hat, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Wer eine Seite ohne Schweizer Bewilligung nutzt, nutzt eine Seite, deren Bewilligung hier keine Wirkung hat. Der Anbieter wird nicht durch Schweizer Behörden kontrolliert, und der Spieler hat keinen Schweizer Rechtsweg. Bei Streitigkeiten über ein Guthaben oder einen Gewinn bleibt nur der Weg, den die Seite selbst anbietet.
Beim Geld liegt der Unterschied noch deutlicher. Wetteinsätze und Gewinne werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredite an Spielende an Schweizer Anbieter sind nicht möglich. Ein Konto auf den eigenen Namen ist also keine Wahl, die man trifft, sondern die Bedingung, unter der ein Guthaben überhaupt zu Geld werden kann.
Die Sperrliste ist das Durchsetzungsinstrument auf Schweizer Seite. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Das ist eine Sperre auf Netzebene, keine Bezahl-Sperre: Die Schweiz hat kein Werkzeug, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren würden. Wer eine blockierte Domain über einen anderen Weg findet, wird an der Zahlungsstelle nicht aufgehalten.
Und die Steuer, weil sie ein Teil der Rechtslage ist. Bundesfreibetrag ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, im Jahr 2025 CHF 1’070’400, je nach Kanton eine andere Schwelle für die kantonale Steuer, darüber 35 % Verrechnungssteuer, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein Gratisguthaben und sein Gewinn liegen bei einem typischen Spieler weit unter diesen Schwellen, also ohne Einkommenssteuer und ohne Verrechnungssteuer. Bei einem ausländischen Anbieter sieht es anders aus, und der Kanton Thurgau hat dazu eine eigene Praxis.
Was ein Gratisguthaben in der Praxis bedeutet
Die Frage, die ausländische Seiten am liebsten beantwortet hätten, lautet: «Was kostet mich ein Guthaben, das ich nicht einzahlen muss?» Die ehrliche Antwort hat drei Teile.
Der erste ist der Einsatz. Ein Guthaben ohne Einzahlung ersetzt kein Geld, es ersetzt den Wettschein. Gewinnt die Wette, kommt bei einer Freiwette der Gewinn, aber nicht der Einsatz zurück. Der Erwartungswert liegt deshalb deutlich unter dem Nennwert, bei einem Zehner und einer Quote von 1.90 auf einem Markt mit einem Quotenschlüssel von rund 95 % bei ungefähr CHF 4.50 im Durchschnitt.
Der zweite ist die Zeit. Die Loterie-Romande-Aktion gab sieben Tage zum Einlösen und danach 30 Tage Gültigkeit. Beides sind Fristen, in denen gespielt werden muss, und keine davon ist verhandelbar.
Der dritte ist die Prüfung. Was der Anbieter unter einem Guthaben versteht, steht in seinen Bedingungen und nicht auf der Startseite. Ein Blick auf die Mindestquote, die der Einsatz verlangt, sagt mehr über den wahren Wert als jeder beworbene Betrag.
Wer welche Art von Angebot bekommen kann
Der Zugang zu einem bewilligten Schweizer Angebot hängt an einem Kriterium, das man nicht umgehen kann: Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin liegen. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, und wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Die beiden Gebiete überlappen sich nicht, und das ist der Konstruktionsfehler, der die Schweizer Lösung aus Sicht eines Spielers teuer macht: Es gibt keine Wahl.
Für alle, die ausserhalb eines Vertragsgebiets wohnen, ist die Auswahl an bewilligten Schweizer Angeboten nicht klein, sondern null. Sie können reisen, aber sie können nicht einfach ein Konto in einem fremden Gebiet eröffnen. Und deshalb ist die praktische Vergleichsentscheidung in der Schweiz keine Entscheidung zwischen mehreren Schweizer Anbietern, sondern die zwischen dem bewilligten Anbieter im eigenen Gebiet und einem ausländischen Wettanbieter ohne Bewilligung, der auf der Startseite mit einem Guthaben winkt.
Was die Schweiz beim Spielerschutz anders macht
Schweizer Spielerschutz hat drei Säulen: die Verlustlimiten, das Sperrregister und die Alterskontrolle. Alle drei sind in Bedingungen und Gesetzen niedergeschrieben, und alle drei sieht man beim Wetten selbst nicht.
Limiten. Ein neues Konto setzt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Die Limite gilt, bis man sie ändert, und jede Erhöhung ist an eine Wartezeit gebunden. Das ist mehr Regulierung, als die meisten EU-Länder haben, und es ist die Schweizer Antwort auf eine Frage, die man sonst dem Spieler überlässt.
Sperre. Wer sich sperrt, sperrt sich aus dem Schweizer System, nicht nur aus einem Produkt. Eine unbefristete Spielsperre wirkt bis in die Casinos und bis nach Liechtenstein. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Alter. Die Gespa-Testkäufe 2025 haben an den Verkaufsstellen in 47.5 % der geprüften Fälle nicht gegriffen. Online sieht es anders aus, weil die Registrierung die Ausweisprüfung erzwingt. Zwei Kanäle, zwei sehr unterschiedliche Zahlen.
Der Punkt, der das Gratisguthaben betrifft, ist der Übergang zwischen diesen Säulen und dem Willkommensgeschenk. Ein Gratisguthaben ist eine Werbemassnahme, die zusätzliche Registrierungen und zusätzliche Wetten bringen soll, und die Regeln, die vor diesen Wetten stehen, sollen genau das bremsen. Ein Geschenk, das vor der Prüfung kommt, gibt es nicht.
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Neukundenangebote ohne Einzahlung: Formen, Bedingungen, was ein Guthaben wert ist
Wer nach einem Willkommensangebot sucht, findet auf ausländischen Seiten mehrere Formen. Die Einzahlungsprämie verlangt zuerst eine Einzahlung. Der Backbonus knüpft an eine erste Wette an. Die Gratiswette oder Freiwette stellt einen Einsatz und zahlt den Gewinn aus, während der Einsatz nicht zurückfliesst. Der Boost verändert eine Quote, ändert aber nichts am Guthaben. Und das reine Gratisguthaben, also ein Guthaben ohne jede Vorleistung, ist die seltenste Form und in der Schweiz die am strengsten regulierte.
Das Gratisguthaben nimmt zwei Gestalten an, wenn es überhaupt auftritt: als Aktion einer bewilligten Veranstalterin zu einem Anlass, mit Code, Frist und Gültigkeit, und als «no deposit»-Angebot einer Seite ohne Schweizer Bewilligung auf der Startseite. Die erste Gestalt hat einen Aktionszeitraum und eine dokumentierte Auflage. Die zweite Gestalt hat eine Frist, einen Umsatz und einen Rechtsweg, den man bei Streit kennenlernen wird.
Umsatzbedingungen sind der Punkt, an dem die Differenz zwischen beworbenem Guthaben und tatsächlichem Wert entsteht. Wer Gratisguthaben nicht umsetzen muss, hat tatsächlich etwas geschenkt bekommen, das man in einen Gewinn verwandeln kann; wer es umsetzen muss, hat eine Frist mit Quotenliste dazubekommen. Wer die Bedingung über die Quote liest, erkennt warum sie dort steht. Und wer bei einer Freiwette den Einsatz nicht zurückbekommt, versteht, warum der Betrag grösser wirkt, als er ist.
Der Umgang mit dem Guthaben selbst: Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenfalls nicht. Ein Guthaben ohne Auszahlbarkeit ist nur etwas wert, wenn es zuerst zu einem Gewinn wird. Wer ein Guthaben nicht auszahlen kann, hat keinen Betrag, sondern eine Option, und die Option hat ein Verfallsdatum.
Vergleich der Anbieter: die beiden Bewilligten und was rechtsuchende Spieler wissen müssen
Die folgende Übersicht stellt die beiden bewilligten Schweizer Veranstalterinnen ausländischen Marken gegenüber, die Schweizer Spielende antreffen. Die ausländischen Marken sind ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung aufgeführt, zur Information und mit denselben Kriterien bewertet. Keine der beiden Gruppen lässt sich mit der anderen zusammenlegen, und keine der ausländischen Marken ist legal oder sicher in der Schweiz.
| Plattform | Bewilligungsstatus | Veranstalterin oder berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, beaufsichtigt von der Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, beaufsichtigt von der Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle zeigt eine Zweiteilung, die deutlicher nicht sein könnte. Zwei Anbieter mit einer Bewilligung, die in der Schweiz zählt, und acht Marken, die über eine Schweizer Lizenz nicht verfügen. Die Spalte mit dem berichteten Bewilligungsstand ist bei den ausländischen Marken leer, und das ist selbst die Information: Es gibt keinen berichteten Bewilligungsstand, der in der Schweiz Wirkung hätte. Eine Bewilligung aus einem anderen Land ist im Schweizer Recht kein Bewilligungsstand, sondern nichts.
Wer eine Zeile dieser Tabelle mit der Erwartung liest, bei einer ausländischen Marke eine «Bewilligung» zu finden, sucht eine Bestätigung, die es nicht gibt. Was ausländische Marken gemeinsam haben, ist nicht ein Bewilligungsstand, sondern das Fehlen eines Schweizer Bewilligungsstandes und damit das Fehlen des Sperrregisters, des Rechtswegs und der Schweizer Aufsicht. Das ist keine Kleinigkeit, die man beim Vergleich überspringen kann, sondern der Vergleich selbst.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: die bewilligte Deutschschweizer Veranstalterin mit engem Programm
Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt, und betreibt ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Ihr Sitz ist Basel, sie stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und ihr Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone sowie das Tessin und Liechtenstein. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa.
Das Angebot ist der bewilligte Rahmen in Reinform. Die zulässigen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten stehen in der Liste der Gespa, und die schliesst Eckball- und Kartenmärkte und den ganzen Esport-Bereich aus. Gewettet wird auf Sportanlässe, nicht auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Wer aus einem anderen Markt kommt, wird das Programm dünn finden. Es ist dünn, und es ist der Preis der Bewilligung.
Zum Gratisguthaben: Swisslos hat die Zustimmung der Gespa für Gratisspielguthaben gebraucht und 2025 acht solche Zustimmungen erhalten. Ein reiner Willkommensbetrag ohne Vorleistung ist daraus nicht geworden. Was daraus geworden ist, sind Boosts auf bestehende Wetten: Quotenboosts nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen, beide pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn.
Die Limiten sind eng und die Verlustlimiten sind eng: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette, und Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer sein Aktionsguthaben auf einen Ausreisser setzen will, wird an dieser Grenze gestoppt.
Das ist ein Angebot für jemanden, der einen reglementierten Rahmen sucht und mit einem schmalen Wettprogramm leben kann. Der Boosten-Wert liegt in der Nähe von einem Prozent des Nettogewinns bei vier Voraussagen und bleibt auch bei fünfzehn Voraussagen an Einsatz und Erhöhung gebunden. Der Marketingwert ist hoch, der tatsächlich übertragene Betrag ist es nicht.
Loterie Romande Jouez Sport: die bewilligte Westschweizer Veranstalterin mit der dokumentierten Aktion
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das Recht zulässt, und betreibt ihr Sportwettenangebot unter dem Namen Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt ihre Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa.
Ihr Gratisguthaben-Angebot ist das beste dokumentierte Beispiel des Themas. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen Code einlöste, den man in den National-League-Stadien verbreitete, erhielt CHF 10 Spielguthaben im verifizierten Konto. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Ein Zehner, 7’000 Mal, an einen Anlass gebunden, der vorbei ist.
Die Zahlen des Kontos sind so unspektakulär wie das Angebot: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Das ist der einzige Anbieter der zehn, bei dem sich ein Gratisguthaben an einem konkreten Datum, mit einer konkreten Stückzahl und mit einer konkreten Frist nachprüfen lässt. Die Auflage ist klein: Zehn Franken, 7’000 Stück, ein Stadioncode. Aber sie ist echt und bewilligt, und das ist in diesem Themenfeld mehr, als die meisten Angebote vorweisen können.
Sportuna: eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Sportuna ist eine der ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen, und sie gehört zur Gruppe, über die die Bewilligungslage kurz ist: keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, sagt Artikel 4 des Geldspielgesetzes. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.
Für den Zugang heisst das: Wer in der Schweiz ein Sporttip-Konto im Vertragsgebiet eröffnen kann, hat eine bewilligte Alternative. Wer ausserhalb eines Vertragsgebiets wohnt oder wer aus welchem Grund auch immer eine grössere Auswahl sucht, landet bei Marken wie dieser. Was ein solcher Anbieter an Gutschrift oder Bonus anbietet, steht in seinen eigenen Bedingungen und nicht in der Schweizer Aufsicht.
Das Risiko lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Weder die Aufsicht noch ein Schweizer Gericht steht zwischen dem Spieler und dem Guthaben. Der Anbieter wird nicht durch Schweizer Behörden kontrolliert, und der Spieler hat keinen Schweizer Rechtsweg. Wer ein Guthaben nutzt, das an eine Bedingung geknüpft ist, verhandelt diese Bedingung mit einem Unternehmen, das in der Schweiz niemanden anrufen kann.
Die Sperrliste ist die konkrete Folge. Domains werden innert Stunden ersetzt, und die Gespa arbeitet an der Beobachtung. Eine Marke, die in einer Woche erreichbar ist, kann in der nächsten auf der Liste stehen.
BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung, wie alle hier gelisteten ausländischen Marken
BetAlright trägt dieselbe Kennzeichnung wie die übrigen ausländischen Marken dieser Übersicht: ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten. Eine Bewilligung aus einem anderen Land ist in der Schweiz ohne Geltung, sagt Artikel 4 BGS. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die per DNS-Sperre blockiert wird.
Für Gratisspielguthaben heisst das: Die Zustimmungspflicht der Gespa gilt für ein Schweizer Angebot und nicht für einen Anbieter, der keines hat. Wer bei einer solchen Marke ein Guthaben ohne Einzahlung bekommt, bekommt es nach den Regeln der Marke, nicht nach Schweizer Regeln.
Der konkrete Preis liegt im Bereich der Auszahlung. Ein bewilligter Anbieter zahlt nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, und ein Konto auf den eigenen Namen ist eine der Bedingungen, an denen ein Betrug seinen Weg verliert. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Aufsicht ist diese Bedingung eine Frage des Anbieters und nicht des Schweizer Rechts.
Für einen Spieler mit kleinem Budget: Die Marke bleibt eine Option, wenn man bewusst entscheidet, ohne Schweizer Schutz zu spielen. Sie ist keine Option, wenn man glaubt, Schweizer Schutz sei ohnehin dabei.
DirectionBet: eine ausländische Marke im Vergleich
DirectionBet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz steht nur den beiden bewilligten Veranstalterinnen das Veranstalten von Sportwetten offen, eine ausländische Bewilligung bleibt hier ohne Geltung, und eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister gibt es nicht. Kein Schweizer Rechtsweg, aber die Möglichkeit, dass die Domäne auf die Sperrliste der Gespa gesetzt wird.
Ein Guthaben ohne Einzahlung beurteilt sich nach den Bedingungen der Marke. Was fehlt, sind die Schweizer Sicherungen: die Anbindung an das schweizweite Sperrregister, das eine Sperre über alle Anbieter hinweg durchsetzt, und die aufsichtsrechtliche Meldung von Gratisspielguthaben. In einem bewilligten Schweizer Angebot sind diese Strukturen vorhanden; bei einer Marke ohne Bewilligung ist die Frage an den Anbieter zu richten, nicht an eine Behörde.
Die praktische Prüfung, die nur der Spieler machen kann: die Bedingungen zur Gutschrift, die Mindestquote, die Frist und die Auszahlungsregeln. Bei einem bewilligten Anbieter sind diese Bedingungen Teil eines Rahmens, den man einsehen kann. Bei einer Marke ohne Bewilligung sind sie die einzige Auskunft, und sie bindet nur sie selbst.
Zu den Kontaktpunkten gehört der Domain-Hopping-Effekt. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, und die Aufsicht beobachtet den Markt. Für die Bewertung heisst das, dass die Erreichbarkeit einer Seite keine Aussage über ihren Status ist.
BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game gehört zu den ausländischen Marken, die auf der Sperrliste der Gespa landen können. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei allen Marken dieser Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz nach Artikel 4 BGS, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Blockierte Domains werden per DNS blockiert und innert Stunden ersetzt.
Was folgt daraus für den Zugang zu Gutschriften? Die Zustimmungspflicht der Gespa für Gratisspielguthaben betrifft ein bewilligtes Schweizer Angebot. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es diese Prüfung nicht, und damit auch keine Schweizer Stelle, die eine ausgeschriebene Gutschrift vorab angesehen hätte.
Wichtiger Punkt für die Vergleichslogik: Ausländische Marken sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende sie antreffen. Sie sind nicht aufgeführt, weil sie legal oder sicher in der Schweiz wären. Wer die Liste liest, soll am Ende nicht acht Alternativen, sondern genau zwei bewilligte Anbieter und eine deutlich markierte Gruppe von Marken ausserhalb des Schweizer Systems sehen.
Die Steuer ist ein Punkt, den man vorher klären sollte. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Freibetrag einkommenssteuerfrei. Bei einem ausländischen Anbieter sieht die kantonale Praxis anders aus, und der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Playzilla: eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla trägt dieselbe Kennzeichnung: ohne Schweizer Bewilligung. Die beiden bewilligten Schweizer Veranstalterinnen sind Swisslos und die Loterie Romande, und eine Bewilligung aus einem anderen Land bindet in der Schweiz niemanden. Der Anbieter ist nicht mit dem Sperrregister verbunden, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Die Domains können blockiert werden.
Aus der Sicht eines Spielers, der ein Gratisguthaben sucht, ist der wichtigste Unterschied zu einem bewilligten Anbieter der Punkt nach dem Gewinn. Bei einem bewilligten Angebot gibt es Regeln darüber, wie ein Guthaben zu Gewinn und Auszahlung wird, und eine Aufsicht, die diese Regeln kennt. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es diese Regeln nur in der Form, in der der Anbieter sie selbst geschrieben hat.
Der zweite Punkt ist die Sperre. Das schweizweite Register der Spielsperren wirkt nur dort, wo ein Anbieter daran angeschlossen ist. Wer sich sperrt, um sich zu schützen, schützt sich nicht vor einer Marke, die die Sperre nicht liest.
Der dritte Punkt ist der Zugang. Wer in Zürich oder in Genf wohnt, hat ein bewilligtes Angebot im eigenen Gebiet. Der Weg zu einer Marke ohne Bewilligung ist eine Entscheidung, keinen zu haben, und sollte so genannt werden.
20Bet: ohne Schweizer Bewilligung, mit demselben Rechtsrahmen wie die übrigen Marken
20Bet steht in derselben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, blockierbare Domains. Die Bewilligungspflicht trifft nur Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung, und die gibt es genau zwei.
Für Gratisspielguthaben heisst das, dass die Zustimmung der Gespa nicht eingeholt wurde und nicht eingeholt werden musste. Eine Gutschrift der Marke ist ein Angebot der Marke, mit den Bedingungen der Marke und mit einem Rechtsweg, den die Marke selbst definiert.
Der praktische Vergleich bleibt derselbe wie bei den anderen Marken dieser Gruppe. Wer ein bewilligtes Angebot im eigenen Gebiet hat, vergleicht eine Marke ohne Bewilligung gegen ein Angebot mit Aufsicht, Sperrregister und Rechtsweg. Wer keines hat, hat diese Wahl nicht und sollte wissen, dass «keine Schweizer Bewilligung» nicht «kein Angebot» bedeutet, sondern «kein Schutz».
Die Mindestaufladung ist in diesem Vergleich ein Detail, das einen Unterschied macht. Bei Swisslos liegt der Mindestbetrag einer Aufladung bei CHF 20. Ein Spieler mit kleinem Budget, der nicht einzahlen will, sollte beide Seiten danach bewerten, was sie verlangen, bevor er überhaupt einen Wettschein sieht.
Fezbet: eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung geführt. Das interkantonale Recht lässt für Sportwetten nur zwei Veranstalterinnen zu, und beide haben ihren Sitz in der Schweiz. Eine Bewilligung eines anderen Landes hat hier keine Wirkung, und der Anbieter ist nicht an das Sperrregister gebunden. Auf die Sperrliste der Gespa kann seine Domain kommen.
Der Punkt, an dem diese Marke für Leser dieses Themas interessant wird, ist die Gutschrift selbst. Eine Gutschrift ohne Zustimmung einer Aufsicht ist etwas anderes als eine Gutschrift mit Zustimmung: Bei der bewilligten Variante hat eine Behörde den Betrag und die Bedingungen vorher gesehen, bei der anderen nicht. Für den Spieler ist das kein Unterschied im Ablauf, aber ein Unterschied in dem, worauf er sich verlassen kann.
Und bei Streitigkeiten über eine Gutschrift oder einen Gewinn bleibt nur der Weg, den die Seite selbst anbietet. In einem bewilligten Schweizer Angebot wäre die Antwort auf die Frage, wer zuständig ist, klar. Hier ist sie es nicht.
Wer trotzdem spielt, sollte die Auszahlungsregeln der Marke vorher lesen, nicht nachher. Ein Guthaben ohne Auszahlbarkeit wird nicht dadurch auszahlbar, dass die Seite in einer anderen Farbe gestaltet ist.
Rabona: die letzte der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung
Rabona schliesst die Liste der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Kennzeichnung ist auch hier dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste genommen und per DNS blockiert werden, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.
Für die Frage nach einem Guthaben ohne Einzahlung ist der Vergleich der beiden Gruppen der einzige, der trägt. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist die Gutschrift ein bewilligter Vorgang: Die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 32 Zustimmungen erteilt, 24 an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Bei Marken ohne Bewilligung gibt es diese Zahl nicht, weil es diese Prüfung nicht gibt.
Der zweite Teil des Vergleichs ist die Reichweite des Schutzes. Ein Konto auf den eigenen Namen, ein schweizweites Sperrregister, das auch für Casinos und Liechtenstein gilt, und ein Rechtsweg in der Schweiz sind Dinge, die man erst vermisst, wenn man sie braucht. Bei einer Marke ohne Bewilligung fehlen sie alle drei.
Wer diese Marke dennoch wählt, sollte die Entscheidung bewusst treffen und die Bedingungen der Gutschrift vorher lesen. Ein bewilligtes Angebot im eigenen Gebiet bleibt daneben bestehen.
Die Wahl zwischen den beiden bewilligten Anbietern
Wer in einem Vertragsgebiet wohnt, entscheidet nicht zwischen «bewilligt» und «nicht bewilligt», sondern zwischen einem konkreten Produkt und einer Marke ohne Schweizer Bewilligung. Und weil die Bewilligung nur zwei Veranstalterinnen zulässt, ist die Auswahl im eigenen Gebiet genau eins. Die Debatte «welcher Schweizer Anbieter ist besser» ist in Wirklichkeit die Frage, welche Bedingungen für die eigene Situation passen.
Der Vergleich der beiden bewilligten Anbieter liest sich so. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, hat ihre Limiten dokumentiert: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Ein Kauf von Spielguthaben auf dem Wallet ist ab CHF 20 möglich, bis höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen möglich, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone, hat Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000, schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut und überweist darüber hinaus auf die angegebene IBAN. Für die Auszahlung des Wallet-Guthabens greift dieselbe Struktur: zweimal gratis innerhalb von 365 Tagen, ab der dritten Auszahlung eine mögliche Kommission von 3 %.
Für den Praxisfall heisst das: Die Person, die schon eine Zahlungsverbindung hinterlegt hat, fährt mit beiden gleich, und wer selten auszahlt, fährt mit beiden gratis. Die Person, die ihr Wallet-Guthaben innerhalb eines Jahres mehr als zweimal auszahlen möchte, zahlt bei beiden ab der dritten Überweisung dieselben 3 %.
Der zweite Vergleichspunkt ist die Gutschrift selbst. Bei Swisslos ist aus den bewilligten Zustimmungen keine reine Willkommensgutschrift ohne Vorleistung geworden, sondern ein Set aus Quotenboosts, Profitboosts und einem Kombiboost mit Mindestquote 1.50. Bei der Loterie Romande gibt es die dokumentierte Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben an sieben Aktionstagen. Wer tatsächlich ein Gratisguthaben sucht, sollte also wissen, dass in der Schweiz das Produkt und nicht der Willkommensbetrag der Kern des Angebots ist.
Der dritte Punkt ist die Zeit. Boosts, die pro Wettenden nur einmal nutzbar sind und bei einem Cash-Out verfallen, verlangen Entscheidungen, bevor man sie nutzt. Wer einen Boost in Anspruch nimmt und dann auscasht, verliert ihn. Das steht nicht prominent in der Werbung, aber es ist der wichtigste Satz zu Quotenboosts.
Der vierte Punkt ist die regionale Reichweite. Wer in Zürich wohnt, kann bei Swisslos spielen und nicht bei der Loterie Romande; wer in Genf wohnt, umgekehrt. Die beiden Angebote sind damit nicht echt vergleichbar, weil sie sich nicht überlappen. Ein Spieler in Bern hat eine Wahl: Swisslos. Es klingt absurd, ist aber der Schweizer Markt.
Wer was wählen sollte
Die Wahl ist keine Wahl zwischen zwei Bonusvarianten, sondern zwischen einem bewilligten Rahmen und einem Angebot ohne Bewilligung.
Wenn die Wohnregion in einem Vertragsgebiet liegt und ein Aktionsguthaben gewünscht ist, ist die Loterie Romande in der Westschweiz der einzige Anbieter mit einem dokumentierten, bewilligten Beispiel für eine Gutschrift. Der Betrag ist klein: CHF 10, 7’000 Stück, sieben Aktionstage, 30 Tage Gültigkeit, nicht auszahlbar. Wer ein grösseres Guthaben sucht, findet in der Schweiz keines, das eine Aufsicht vorher gesehen hat.
Wenn die Wohnregion in einem Vertragsgebiet liegt und das reguläre Produkt im Vordergrund steht, ist Swisslos mit Sporttip der bewilligte Anbieter mit dem dokumentierten Wettprogramm, den dokumentierten Limiten, dem Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten und dem Ablauf von Auszahlungen auf ein Konto auf den eigenen Namen. Wer Verlustlimiten, Spielsperre und Alterskontrolle als Teil eines Systems versteht und nicht als Hindernis, findet hier den Rahmen, für den die Bewilligung steht.
Wenn die Wohnregion ausserhalb eines Vertragsgebiets liegt, gibt es keinen bewilligten Anbieter, und die Entscheidung ist die zwischen einem Angebot ohne Schweizer Schutz und gar keinem Angebot. Wer die Marken dieser Liste nutzt, sollte wissen, dass das Sperrregister nicht greift, dass ein Schweizer Rechtsweg nicht besteht und dass die Steuerbehandlung solcher Gewinne von der kantonalen Praxis abhängt. Und wer sich bewusst für ein bewilligtes Schweizer Angebot entscheidet, entscheidet sich bewusst gegen die Auswahl an Gratisguthaben, die es auf der anderen Seite gibt.
Die richtige Frage ist also nicht, welcher Bonus am grössten ist, sondern welche drei Bedingungen ein Guthaben mit sich bringt: wie lange es gilt, ob es auszahlbar ist, und welche Quote der Einsatz verlangt. Wer diese drei Fragen zuerst beantwortet, braucht den Bonusbetrag nur noch als Fussnote.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz Sportwetten mit Bonus ohne Einzahlung?
Nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht. Gratisspielguthaben brauchen in der Schweiz die Zustimmung der Gespa, die im Jahr 2025 genau 32 Mal erteilt wurde: 24 Mal an die Loterie Romande, acht Mal an Swisslos. Ausländische Seiten bieten ein solches Guthaben ohne Schweizer Bewilligung an, ohne Schweizer Schutz und ohne Schweizer Rechtsweg.
Warum bieten die bewilligten Schweizer Veranstalterinnen kaum Gratisguthaben an?
Weil ein Gratisspielguthaben vorab bewilligt werden muss und weil das Angebot selbst an eine enge Liste zulässiger Sportarten und Wettarten gebunden ist. Das Produkt ist deshalb ein Sportwettenangebot mit Quoten- und Profitboosts oder einer kleinen, an einen Anlass gebundenen Aktion, nicht ein dauerhaftes Willkommensgeschenk ohne Vorleistung.
Welcher Mindestbetrag gilt beim Aufladen des Swisslos-Wallets?
Der Mindestbetrag für einen Kauf von Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet beträgt CHF 20, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein Zehner Gratisguthaben braucht diese Aufladung nicht.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei einer Gratiswette fliesst der Einsatz in der Regel nicht mit dem Gewinn zurück: Ausgezahlt wird der Nettoertrag. Bei einer Quote von 1.90 und einem Markt mit einem Quotenschlüssel von rund 95 % liegt der durchschnittliche Wert einer Freiwette über CHF 10 daher bei ungefähr CHF 4.50, also rund 45 % des Nennwerts.
Wie funktioniert die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen?
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Was bedeutet es für Wettende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ein Guthaben ohne Einzahlung anbietet?
Dass der Anbieter keinen Schweizer Bewilligungsstand hat, nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen ist und keinen Schweizer Rechtsweg eröffnet. Ein ausländisches Bewilligungsverfahren hat in der Schweiz keine Geltung, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
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Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»
