Steuern auf Sportwetten in der Schweiz: Was der Freibetrag wirklich bedeutet
Stand: 29. Oktober 2026 — abgeglichen mit den Angaben der eidgenössischen Steuerverwaltung, der Gespa und der Veranstalterin Swisslos.

Die meisten Wettenden in der Schweiz stellen sich diese Frage, wenn ein Gewinn auf dem Konto liegt: Fällt darauf eine Steuer an, und wer zieht sie ab? Die kurze Antwort lautet für Gewinne bei den beiden bewilligten Veranstaltern: unterhalb des Steuerfreibetrags von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn bleibt der Gewinn steuerfrei, und auf den Einsatz wird ohnehin keine Wettsteuer erhoben. Die lange Antwort ist eine Frage des Betrags und des Kantons, in dem die Steuererklärung liegt. Und sie ist eine Frage der Kosten, die sich hinter diesem Betrag verstecken — eine Limite, eine Prüfung der Identität, ein Sperrregister, das nur für die Schweizer Veranstalter gilt. Wer in der Schweiz wettet, zahlt nicht an der Kasse, sondern in der Auswahl: zwei bewilligte Veranstalter mit einem geschlossenen Wettprogramm stehen einer offenen Zahl an ausländischen Plattformen gegenüber, bei denen Gewinne vollumfänglich als Einkommen gelten können.
Woran sich Steuerfragen bei Sportwetten entscheiden
Der Geldspielmarkt der Schweiz ist rechtlich kleiner, als die Zahl der erreichbaren Plattformen vermuten lässt. Sportwetten gelten als Grossspiel und fallen damit unter das Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht die richtige Adresse, denn sie überwacht die Casinos. Wer eine Bewilligung will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel. Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Ausländische Konzessionen — Curaçao, Malta, Deutschland oder jedes andere Land — entfalten hier keine Wirkung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein veranstaltet Swisslos Sporttip. Für die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis veranstaltet die Loterie Romande Jouez Sport. Das ist kein Ranking, das ist die vollständige Liste. Es gibt keine weiteren bewilligten Anbieter, also gibt es auch keine, die man übersehen hätte. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der ausländischen Domains, die über DNS gesperrt werden — ein Verzeichnis der Blockierten, nicht der Zugelassenen.
Was dabei tatsächlich über die Kantonsgrenze läuft, ist der Reingewinn. Bei Swisslos gingen für 2025 CHF 562 Mio. Reingewinn ab: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten selbst stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Bei einer Loterie-Romande-Wette prallen keine Aktienkurse, sondern Kantonskassen und Sportverbände. Nach Artikel 106 Absatz 6 der Bundesverfassung müssen die Reineinnahmen aus Sportwetten vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen, und die Gespa berichtet darüber jährlich, erstmals 2020 für das Jahr 2019.
Wer im Vertragsgebiet wohnen muss
Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus. Das umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf oder im Wallis wohnt, ist bei der Loterie Romande richtig, die für die sechs Westschweizer Kantone veranstaltet und in der Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende zählt. Der Wohnsitz ist keine Formalie: Er entscheidet, welches der beiden Programme einem überhaupt offensteht, und damit auch, welche Limiten und welches Wettprogramm gelten.

Was der Steuerfreibetrag ist und warum er sich bewegt
Der Steuerfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem ein einzelner Gewinn aus einem Grossspiel weder der Einkommenssteuer noch der Verrechnungssteuer unterliegt. Er ist keine Freigrenze für das Jahr, sondern eine Schwelle pro einzelnem Gewinn. Die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt für die Steuerperiode 2024 «ab 1’056’601 Franken» gemäss Artikel 24 Buchstabe ibis des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Steuerbar wird nur der Teil, der über der Schwelle liegt.
Dass sich die Zahl jedes Jahr verschiebt, liegt am Ausgleich der kalten Progression: Der Freibetrag wird jährlich an den Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode angepasst, auf Grundlage der Verordnung über die kalte Progression. Die Reihe zeigt die Bewegung deutlich: CHF 1’000’000 für 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 für 2023, CHF 1’056’600 für 2024, CHF 1’070’400 für 2025 und CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026.
Warum auf den Einsatz keine Wettsteuer liegt
Auf Wetteinsätze in der Schweiz wird keine Wettsteuer erhoben. Diese Erwartung stammt aus anderen Ländern und trifft die Schweiz nicht. Was der Schweizer Fiskus von einem Grossspielgewinn sieht, hängt allein von diesen beiden Schwellen ab — der Bundessteuer und der kantonalen.
Steuerfreibetrag 2026 und 2024 im Vergleich
Die folgende Übersicht stellt die Jahre gegenüber, für die die Eidgenössische Steuerverwaltung Werte ausweist. Die rechte Spalte macht sichtbar, warum ein einzelner Betrag den Sachverhalt nicht beschreibt: Die kantonalen Schwellen liegen nicht auf derselben Linie wie die Bundessteuer.
| Steuerperiode | Freibetrag bei der direkten Bundessteuer | Kantonale Freibeträge (Auswahl) |
|---|---|---|
| 2019–2022 | CHF 1’000’000 | CHF 1’038’300 und CHF 1’000’000 für 2023 ausgewiesen |
| 2023 | CHF 1’038’300 | CHF 1’038’300 und CHF 1’000’000 |
| 2024 | CHF 1’056’600 | CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und CHF 1’000’000 |
| 2025 | CHF 1’070’400 | im Kanton Thurgau CHF 1’000’000 |
| ab 1.1.2026 | CHF 1’071’000 | im Kanton Thurgau CHF 1’000’000 |
Der Kantonsvergleich in der dritten Spalte ist die eigentliche Nachricht. Wer im Kanton Thurgau wohnt, findet dort einen Freibetrag von CHF 1’000’000 für die Staats- und Gemeindesteuern, während die direkte Bundessteuer ab 2026 bei CHF 1’071’000 liegt. Die beiden Schwellen klaffen also um CHF 71’000 auseinander, und dazwischen liegt ein Betrag, der bei der Bundessteuer noch steuerfrei und beim Kanton bereits steuerbar ist. Die Zürcher oder Walliser Praxis dazu kann wieder anders aussehen. Genau deshalb taugt keine einzelne Kantonszahl für die Beratung, sondern nur der Weg zur eigenen kantonalen Steuerverwaltung.
Was von einem Gewinn über der Schwelle steuerbar bleibt
Nur der Teil eines einzelnen Gewinns oberhalb des Freibetrags ist steuerbar. Ein Beispiel, das die Eidgenössische Steuerverwaltung für die Steuerperiode 2024 festhält: Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 bleiben CHF 200’000 steuerbar. Die Schwelle wird also nicht auf einmal verletzt, sie wird überschritten. Das Verhältnis zwischen Gewinn und Freibetrag, nicht der Gewinn selbst, entscheidet über den steuerbaren Teil.
Was eine Auszahlung über der Schwelle kostet
Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Swisslos nennt selbst ein Beispiel: Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig. Nicht der ganze Gewinn gerät in den Abzug, sondern die Spitze.
Was das konkret bedeutet, lässt sich an einer bescheidenen Wette durchrechnen, die weit unter jeder Schwelle liegt. Angenommen, jemand setzt CHF 100 auf eine Einzelwette zu einer Quote von 2.00 und trifft. Der Rückfluss beträgt CHF 200, der Nettogewinn CHF 100. Dieser Gewinn liegt so weit unter jedem Freibetrag der Schweiz, dass kein Rappen davon steuerbar ist und keine Verrechnungssteuer abgezogen wird. Das ist die Bandbreite, in der praktisch jede Wette liegt, die in diesem Land abgeschlossen wird: Der Mechanismus wird erst bei einem einzelnen Gewinn im Millionenbereich überhaupt wirksam, und zwar nur oberhalb des Schwellenwerts.
Bei der Spitze über der Schwelle greift der Abzug. Wer mit CHF 100 Einsatz und Quote 2.00 einen Gewinn von CHF 100 erzielt, hat nichts abzuführen. Derselbe Einsatz mit derselben Quote — fiele der Gewinn ausnahmsweise so hoch aus, dass er die Schwelle überschreitet, wären die 35 % Verrechnungssteuer auf den Teil darüber zu entrichten. Für einen Grossgewinn im sechsstelligen Bereich über der Schwelle ist das ein erheblicher Betrag, der die Auszahlung zunächst kürzt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung weist für die Bundessteuer 2026 CHF 1’071’000 aus, im Kanton Thurgau liegt die kantonale Schwelle bei CHF 1’000’000 — die Steuerlast in diesem Bereich hängt also davon ab, welche der beiden Schwellen gerade greift.
Die abgezogene Verrechnungssteuer ist kein verlorenes Geld, aber auch kein sofort verfügbares. Sie lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zurück kommt sie nur über einen Rückerstattungsantrag, und der setzt voraus, dass der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Wer den Gewinn nicht meldet, bekommt nichts zurück. Und wer eine Frist verstreichen lässt, ebenfalls nicht. Das Geld liegt also bis zur Veranlagung beim Fiskus, verzinst sich in dieser Zeit nicht und muss aktiv zurückgeholt werden.
Einordung: Wo die Auszahlung tatsächlich geprüft wird
Bei den beiden bewilligten Veranstaltern läuft eine Auszahlung über ein Konto, das auf den Namen der kontoführenden Person lautet. Die Bestimmung in der Verordnung zum Geldspielgesetz lässt keinen Spielraum. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Genau hier liegt der eigentliche Kostenpunkt für einen Gewinner, der mehr Wert auf Bequemlichkeit als auf Rechtmässigkeit legt: Bei einem ausländischen Anbieter fällt keine Verrechnungssteuer an, weil nur Gewinne aus einem Schweizer Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes dieser Steuer unterliegen. Der Gewinn fällt aber auch nicht unter den Schutz, der hier die Auszahlung regelt.
| Veranstalter | Bewilligungsstatus | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung) | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung) | Loterie Romande, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
Die Tabelle erklärt, warum die Steuerfrage in der Schweiz zu einer Auswahlfrage wird. Bei den beiden Veranstaltern mit Bewilligung greift die Auszahlungsregel, der Abzug, der Verrechnungssteuerausweis und die Rückforderung. Bei den acht Plattformen ohne Bewilligung greift nichts davon — und an ihre Stelle tritt nichts. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung.
Legale Anbieter, ausländische Plattformen und die Steuerfolge
Auf den ersten Blick wirkt die Frage einfach: Wo ein Schweizer Veranstalter auszahlt, gilt der Schweizer Freibetrag; wo eine ausländische Plattform auszahlt, gilt er nicht. Die zweite Hälfte dieses Satzes ist der teure. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hält fest, dass Gewinne aus ausländischen Geldspielen nicht der Verrechnungssteuer unterliegen, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes dieser Steuer unterliegen. Das klingt zunächst nach einem Vorteil. Der Vorteil hält aber nur, solange die kantonale Steuerverwaltung die Sache gleich sieht.
Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen. Der Freibetrag, der bei einem Schweizer Grossspiel die erste Million schützt, existiert in dieser Betrachtung nicht. Statt einer Schwelle, unter der nichts passiert, gilt die volle Steuerpflicht ab dem ersten Franken. Und bemerkenswert: Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen ebenfalls der Verrechnungssteuer — der steuerfreie Raum ist also nicht einfach dort, wo die Bewilligung fehlt.
Der Unterschied zwischen steuerfrei und unbesteuert
Zwei Dinge werden dabei regelmässig verwechselt. Steuerfrei heisst, dass der Gewinn unterhalb des Freibetrags keine Einkommenssteuer auslöst und keine Verrechnungssteuer abgezogen wird. Unbesteuert heisst, dass niemand hinsieht. Bei einem ausländischen Anbieter ist der Gewinn nicht steuerfrei, sondern in der Praxis schwer zu erfassen. Das ist kein Steuervorteil, sondern eine Wette darauf, dass die kantonale Steuerverwaltung nichts davon erfährt — und die Steuererklärung ist eine Erklärung unter Strafandrohung.
Wo sich der Aufwand tatsächlich niederschlägt
Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne, sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Staats- und Gemeindesteuern, gehören an die zuständige kantonale Steuerbehörde. Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung ist die richtige Adresse, bevor eine Position in der Steuererklärung steht — nicht ein Ratgebertext, auch nicht dieser.
Was die bewilligten Veranstalter kostet
Die Kostenfrage endet nicht beim Fiskus. Zwischen Einsatz und Auszahlung liegt ein Regelwerk, das den Spielraum enger macht als bei vielen ausländischen Angeboten, und die Spielerschutzbestimmungen machen die Verengung sichtbar.
Spielsuchtabgabe und Gemeinnützigkeit
Swisslos führt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags als Spielsuchtabgabe ab; für 2025 waren das CHF 3’863’790. Diese Abgabe fliesst nicht in einen allgemeinen Fonds, sondern finanziert Massnahmen gegen Spielsucht. Bei den übrigen Spielen ohne Lose verteilt sich der Reingewinn nach der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone. Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen.
Limiten, die der Veranstalter setzt
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen gewöhnlichen Wettenden ist die Obergrenze von CHF 1’000 pro Wette selten ein Problem; wer mit hohen Einsätzen arbeitet, stösst dagegen schneller an als bei manchen ausländischen Plattformen. Unangenehmer als die Zahl ist der Vorbehalt: Die Limiten können sich jederzeit ändern, und zwar ohne Begründung. Wer eine Wette plant, die auf eine bestimmte Obergrenze angewiesen ist, sollte sie nicht als feste Grösse behandeln.
Verlustlimiten und der 72-Stunden-Vorbehalt
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Asymmetrie ist Absicht: Wer weniger riskieren will, kann das sofort; wer mehr riskieren will, muss drei Tage warten. Diese drei Tage sind der wirksamste Bremsklotz im System, denn sie liegen genau dort, wo der Impuls sitzt.
Das Geldspielgesetz verlangt von der Veranstalterin eines oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste. Herabsetzungen wirken sofort, Erhöhungen nach Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlich festgelegter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Wer aus einem Land mit einer staatlichen Einzahlungsgrenze kommt, findet hier also eine andere Logik: Der Schutz kommt nicht vom Staat, sondern von der Limite, die man selbst einmal gesetzt hat.
Spielsperre und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Das Register ist der schärfste Kostenpunkt des Schweizer Systems — und der einzige, der einen Fehler unumkehrbar macht. Wer sich sperrt, ist gesperrt, bei beiden Veranstaltern und in den Casinos, und die Frist läuft. Bei ausländischen Plattformen existiert ein solches Register nicht. Das macht die Sperre dort wirkungslos: Ein Konto lässt sich in Minuten neu eröffnen, manchmal unter demselben Namen. Wer das Angebot der Schweiz als Einschränkung liest, liest die Hälfte. Die andere Hälfte ist die einzige Sperre im System, die hält.
Registrierung, Ausweis und die Grenze des Verkaufsstellenschutzes
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist Aufwand vor dem ersten Einsatz, und es ist der Aufwand, der anonyme Konten ausschliesst, die andernorts selbstverständlich sind.
Der Verkauf an der Verkaufsstelle ist dagegen nicht wasserdicht. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Versuch. Die Online-Registrierung mit Ausweisprüfung ist damit kein bürokratischer Umweg, sondern der einzige Ort im Schweizer Sportwettenmarkt, an dem das Alter tatsächlich überprüft wird. Für einen Erwachsenen bedeutet das eine Hürde von wenigen Minuten; für die Wirksamkeit des Jugendschutzes bedeutet es den Unterschied.
Spielsuchtabgabe, Prio und der Betrag für die Prävention
Für 2025 belief sich die Spielsuchtabgabe von Swisslos auf CHF 3’863’790, berechnet als 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags. Bei einem Bruttospielertrag aus Sportwetten, der CHF 109 Mio. zum Reingewinn beiträgt, ist das eine Abgabe im mittleren einstelligen Millionenbereich über alle Spielarten. Für einen einzelnen Wettenden ist der Betrag unsichtbar — er steckt in der Quote und nicht in einer separaten Position auf dem Wettschein. Für den Markt ist er die Finanzierung des Schutzes, der die Verlustlimiten, die Sperren und die Testkäufe trägt.
Was Gewinne aus ausländischen Angeboten kosten
Wer bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung wettet, zahlt nicht weniger, sondern anders. Die Verrechnungssteuer fällt nicht an. Dafür fällt der Freibetrag weg, wenn die kantonale Praxis die Gewinne als voll steuerbares Einkommen behandelt. Aus einer steuerfreien Million wird dann eine voll steuerpflichtige Einnahme.
Hinzu kommt, was kein Steuerthema ist, aber dieselbe Rechnung berührt: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Gespa als Domain-Hopping beschreibt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home nennt sowie bet365 als auf der Liste stehend aufführt. Für den Wettenden heisst das: Die Domain, die heute funktioniert, kann morgen gesperrt sein, und die Auszahlung eines Gewinns hängt dann an einer Adresse, die sich gerade geändert hat.
Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die eine Erleichterung. Die andere Seite: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Veranstalterin eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch eine Fair-Play-Kontrolle. Ein Grenzfall also — nicht bestraft, aber auch nicht geschützt.
Einordung: Zwei Wege und was jeder wirklich kostet
Für die Steuerlast eines durchschnittlichen Wettenden ist die Entscheidung fast bedeutungslos. Wer Wetten mit Einsätzen im zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Bereich abschliesst, wird den Freibetrag nie erreichen, und ein Gewinn bleibt unterhalb der Schwelle steuerfrei. Erst bei einem sehr grossen Einzelgewinn — etwa einem Jackpot-artigen Treffer — wird die Wahl zwischen einem Schweizer Veranstalter und einer ausländischen Plattform zu einer Steuerfrage, und dann zu einer unangenehmen: Bei der einen Variante greift der 35-prozentige Abzug auf die Spitze über der Schwelle, bei der anderen kann der gesamte Gewinn als Einkommen zählen, je nach Kanton. Ein Betrag von einer Million, der bei einem Schweizer Grossspiel steuerfrei bliebe, wäre bei einem ausländischen Anbieter nach Thurgauer Praxis vollumfänglich steuerbar.
| Variante | Auszahlung über der Schwelle | Rückforderung | Weitere Steuerfolge |
|---|---|---|---|
| Bewilligter Veranstalter (Sporttip, Jouez Sport) | Verrechnungssteuer von 35 % auf den Teil über dem Freibetrag | Verrechnungssteuerausweis und Rückerstattungsantrag in der Steuererklärung | nur der Teil über der Schwelle ist Einkommen |
| Ausländische Plattform ohne Bewilligung | kein Verrechnungssteuerabzug | kein Ausweis, kein automatischer Weg zurück | je nach Kanton vollumfänglich als Einkommen steuerbar |
Die Wahl ist also keine zwischen steuerpflichtig und steuerfrei. Sie ist eine zwischen zwei Mechanismen mit unterschiedlichen Fristen und unterschiedlichem Rückweg. Und sie ist eine Wahl zwischen zwei Aufsichtsräumen: hier Schutz und Register, dort keines von beiden. Wer die Steuerfrage für sich beantwortet, sollte sie nicht isoliert von der Auszahlungsfrage beantworten. Ein Gewinn, der nicht ankommt, ist steuerlich uninteressant.
Steuerfreibetrag und die Kantonsfrage
Die Kantonsabhängigkeit ist der Punkt, an dem die meisten Ratgebertexte unscharf werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung weist für die Steuerperiode 2024 unter anderem Freibeträge von CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und CHF 1’000’000 an Kantonswerten aus, für 2023 CHF 1’038’300 und CHF 1’000’000. Der Kanton Thurgau etwa setzt bei den Staats- und Gemeindesteuern CHF 1’000’000 an. Wer im Kanton Thurgau wohnt, liegt also mit einem Gewinn von CHF 1’050’000 bei der direkten Bundessteuer unter der Schwelle und beim Kanton darüber.
Für die eigene Steuererklärung hilft deshalb nur eine Zahl, und es ist nicht die in diesem Text: die Zahl der eigenen kantonalen Steuerverwaltung. Eine pauschale Kantonsangabe wäre eine Einladung zum Fehler. Wer einen grossen Gewinn erwartet oder erhalten hat, sollte vor der Veranlagung mit der kantonalen Steuerbehörde sprechen — nicht danach.
Der Einsatzabzug, der die Steuerlast mindert
Bei Grossspielen lassen sich Einsätze bei der direkten Bundessteuer abziehen, allerdings begrenzt: bis zu 5 % des Gewinns, höchstens aber CHF 5’200 für die Steuerperiode 2023 beziehungsweise CHF 5’300 für 2024, und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Für 2025 liegt der Einsatzabzug bei Lotterien und Grossspielen bei höchstens CHF 5’400. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.
Der Abzug ist der einzige Punkt, an dem sich Einsätze überhaupt steuerlich bemerkbar machen — und er ist klein. CHF 5’400 gegen einen Freibetrag von CHF 1’071’000 ist der sprichwörtliche Tropfen. Für einen Grossgewinner im Millionenbereich mindert er die Last um einen Betrag, den die Verrechnungssteuer auf die Spitze schon beim ersten Prozent übersteigt. Trotzdem: Wer den Abzug geltend machen kann, sollte es tun, denn er kostet nichts ausser der Erfassung im richtigen Jahr. Die Bedingung, dass die Einsätze höchstens dem im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinn entsprechen dürfen, ist dabei die eigentliche Fessel.
Wann ein Gewinn aus einem Kleinspiel steuerfrei ist
Gewinne aus Kleinspielen — dazu zählen lokale Sportwetten — sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind. Nicht bewilligte Kleinspiele sind nach der Thurgauer Steuerpraxis vollumfänglich steuerbar. Der Zusatz ist wichtiger als er klingt. Die Steuerfreiheit hängt nicht an der Grösse des Gewinns, sondern an der Zulassung des Spiels. Ein kleines, aber nicht bewilligtes Spiel ist steuerpflichtig, ein grosses bewilligtes Spiel nicht. Die Bewilligung ist damit der eigentliche Steuersparer im Schweizer System, und sie ist kein Merkmal des Betrags.
Wie Swisslos Sporttip zu bewerten ist
Sporttip ist eine der beiden Veranstalterinnen, die nach dem Geldspielgesetz überhaupt eine Bewilligung für Sportwetten haben können, und wird für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein veranstaltet. Veranstalterin ist die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Wer hier ein Konto eröffnet, begibt sich in ein System, in dem die Spielsuchtabgabe abgeführt, der Reingewinn an Kantone und Sportverbände verteilt und eine Sperre schweizweit eingetragen wird.
Für die Steuerfrage ist Swisslos die klarste Adresse: Sie zieht bei einem Gewinn über dem Freibetrag die Verrechnungssteuer von 35 % auf den steuerpflichtigen Anteil ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus, mit dem sich die Steuer zurückfordern lässt. Diesen Ausweis bekommt man nicht überall, und ohne ihn wird die Rückforderung mühsam. Die Kehrseite ist ein enges Korsett: Sporttip bietet nur Sportwetten und keine Pferdewetten, ein Konto nur im Vertragsgebiet, ein Wettschein ab CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, ein Wettenprogramm aus einer geschlossenen Liste, die keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich enthält. Wer Vielfalt sucht, findet sie hier nicht; wer Verlässlichkeit bis zur Auszahlung sucht, schon. Das Verlustlimiten-System mit der 72-Stunden-Sperre für Erhöhungen ist bevormundend und in meinen Augen die ehrlichste Funktion des ganzen Angebots.
Loterie Romande und Jouez Sport
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt in der Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende. Für Gewinner in der Westschweiz ist sie die erste Adresse für alles, was den Steuerausweis und die Auszahlung betrifft; für Deutschschweizer ist sie es nicht, denn die beiden Vertragsgebiete überschneiden sich nicht.
HornetBet
HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land ist in der Schweiz ohne Wirkung, und es gibt damit weder Anschluss an das schweizerische Sperrregister noch einen Schweizer Rechtsweg. Für die Steuerfrage heisst das: kein Verrechnungssteuerabzug, kein Ausweis, keine automatische Rückforderung — und je nach kantonaler Praxis die volle Steuerpflicht auf einen Gewinn, der bei Swisslos unter dem Freibetrag geblieben wäre. Eine Domain der Plattform kann ausserdem auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS gesperrt werden.
HighFlyBet
HighFlyBet ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung tätig. Wer hier gewinnt, muss den Gewinn selbst erklären, und die Rückforderung einer etwaig abgezogenen ausländischen Quellensteuer ist kein Schweizer Verfahren. Bei einem Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel greift nach der Praxis des Kantons Thurgau die volle Einkommensteuerpflicht unabhängig von der Höhe. Für den Freizeitwettenden ist das in den meisten Fällen folgenlos; die steuerliche Unschärfe liegt bei den seltenen grossen Treffern.
Betovo
Bei Betovo fehlt jede Schweizer Bewilligung, was hier keine Lücke, sondern der Normalfall ist. Die Steuerfrage stellt sich bei einem Gewinn aus einem ausländischen Anbieter anders: keine Verrechnungssteuer, dafür die Gefahr der vollumfänglichen Einkommensbesteuerung nach kantonalem Recht. Der Spielerschutz der Schweiz ist nicht anwendbar, das Sperrregister reicht nicht dorthin, und bei einem Streit um eine Auszahlung gibt es keinen hiesigen Weg. Das ist die eigentliche Kostenposition: eine Auszahlung ohne jederzeit erreichbaren Anspruch.
Pribet
Pribet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Aus Sicht der Steuer ist die Bewilligungslage in zwei Richtungen relevant: Gewinne aus unbewilligten Spielen unterliegen der Verrechnungssteuer, und Gewinne aus ausländischen Geldspielen fallen nicht unter diese Steuer, weil nur Gewinne aus Spielen im Sinne des Geldspielgesetzes steuerbar sind. Die Unterscheidung ist für einen Wettenden schwer zu treffen und wird im Zweifel von der kantonalen Steuerverwaltung getroffen, nicht von ihm. Wer hier spielt, sollte den Ausgang nicht selbst einordnen wollen.
MyStake
MyStake arbeitet ohne Schweizer Bewilligung und damit ausserhalb des Registers der gesperrten Personen. Wer sich wegen eines Spielproblems sperren will, kann das hier nicht mit derselben Wirkung tun wie bei Swisslos, denn die Sperre gilt nur beim Veranstalter selbst. Bei einem grossen Gewinn stellt sich an dieser Stelle die Steuerfrage zum zweiten Mal: In der Schweiz wäre er bis zur Schwelle steuerfrei, hier kann die kantonale Praxis ihn vollumfänglich erfassen.
WirWetten
WirWetten ist ohne Schweizer Bewilligung gelistet, und der deutsche Name ändert daran nichts. Ein Verrechnungssteuerausweis, mit dem eine abgezogene Steuer zurückgeholt werden könnte, entsteht hier nicht. Wer den Gewinn ordnungsgemäss erklärt und die Position ohnehin korrekt versteuert, verliert nichts gegenüber einem Schweizer Veranstalter, sofern er unter dessen Schwelle bleibt. Wer nichts erklärt, hat den Freibetrag nie gehabt: Er existiert nur bei bewilligten Spielen.
Rainbet
Bei Rainbet gibt es keine Schweizer Bewilligung und damit keinen Anschluss an das schweizerische Sperrsystem. Für die Steuer hat das eine konkrete Folge: Der Gewinn ist nicht durch den Freibetrag für Schweizer Grossspiele geschützt, und die Rückforderung einer Verrechnungssteuer ist kein Thema, weil keine abgezogen wird. Trotzdem bleibt die Domain blockierbar — die Sperrliste der Gespa führt Ende 2025 insgesamt 671 Domains.
ZotaBet
ZotaBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Der doppelte Nachteil ist hier am deutlichsten: Auf einen Gewinn fällt kein Verrechnungssteuerabzug, weil der nur bei Schweizer Grossspielen greift, aber der steuerfreie Raum des Freibetrags geht verloren, wenn die kantonale Steuerpraxis ausländische Gewinne voll als Einkommen behandelt. Gewinnen ist bei ZotaBet also nicht automatisch billiger. Nur der Abzug fällt weg — der Schutz ebenfalls.
Was Gewinner beim Auszahlungsformular beachten sollten
Zwischen Wettschein und Steuererklärung liegen mehrere Schritte, und jeder hat seinen eigenen Kostenpunkt. Wer einen Gewinn über dem Freibetrag erzielt, bekommt von Swisslos den Verrechnungssteuerausweis für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil. Dieser Ausweis ist das Papier, das den Rückerstattungsantrag trägt, und er sollte sofort nach Erhalt abgelegt werden. Die Verrechnungssteuer ist kein Verlust, sondern eine Vorauszahlung — allerdings eine, deren Rückweg an eine Frist und an eine Deklaration gebunden ist.
Die Deklaration selbst muss den Gewinn in voller Höhe erfassen, nicht nur den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil. Der steuerbare Teil liegt bei der Einkommenssteuer je nach Kanton anders, und der steuerfreie Teil muss trotzdem erklärt werden, damit der Rückerstattungsantrag zuordenbar ist. Wer nur den steuerbaren Teil meldet, riskiert eine Rückfrage und im schlechtesten Fall die Rückforderung des bereits Erstatteten.
Der Einsatzabzug von höchstens 5 % des Gewinns, bei der direkten Bundessteuer gedeckelt auf CHF 5’300 für 2024, gehört in dieselbe Erklärung wie der Gewinn, sonst verfällt er. Für 2025 liegt der Deckel bei CHF 5’400. Bei den Staats- und Gemeindesteuern variiert die Behandlung — im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.
Wie Sporttip mit hohen Einsätzen umgeht
Wer gegen die Limite von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette anläuft, trifft auf eine Grenze, die sich ohne Begründung verschieben kann. Swisslos behält sich vor, die Limiten jederzeit anzupassen, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der praktische Umgang: Wer höhere Einsätze plant, legt sie nicht auf eine einzige Wette, sondern verteilt sie — was die Limite nicht umgeht, aber den Ablehnungsfall vermeidet. Bei Systemwetten liegt die Grenze bei CHF 10’000, was einen anderen Spielraum eröffnet: Wer Systemwetten nutzt, kann den Einsatz höher setzen, trägt aber auch das höhere Risiko des kombinierten Ausgangs.
Wie Swisslos die Spielsuchtabgabe berechnet und was das bedeutet
Die Spielsuchtabgabe wurde bereits erläutert; sie wird von jedem eingesetzten Franken berechnet, wobei 0.5 % des Ertrags in die Prävention fliessen. Der Betrag ist im Einsatz unsichtbar, und genau deshalb ist er eine faire Rechnung: Er belastet nicht den einzelnen Wettschein, sondern den gemeinsamen Ertrag.
Wo sich ein Gewinn melden muss
Bei einem Schweizer Grossspiel meldet der Veranstalter einen grossen Gewinn und den Abzug nach dem Verrechnungssteuerrecht, während die Einkommenssteuer über die eigene Steuererklärung läuft. Bei einem ausländischen Anbieter fällt die Veranstalter-Meldung weg, und die Deklaration liegt allein beim Steuerpflichtigen. Für Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne sind die zuständigen kantonalen Steuerbehörden die richtige Adresse, für Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer die Eidgenössische Steuerverwaltung.
Warum das Vertragsgebiet auch im Steuerausweis zählt
Der Wohnsitz entscheidet nicht nur, welches Angebot offensteht, sondern auch, wer einen Steuerausweis ausstellt. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, bekommt den Ausweis von Swisslos; wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, von der Loterie Romande. Der Ausweis enthält nur den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil. Wer einen Gewinn knapp über der Schwelle erhält und sehr knapp über dem Freibetrag liegt, hält den Ausweis über einen kleinen Betrag in der Hand — und die Rückforderung macht für diesen kleinen Betrag denselben Aufwand wie für einen grossen. Das ist die unangenehme Eigenschaft des Mechanismus: Er kennt keine Bagatellgrenze für das Verfahren.
Beim Wettanbieter zu prüfen
Wer nicht in der Deutschschweiz oder im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, kann bei keinem der beiden bewilligten Veranstalter ein Onlinekonto eröffnen. Für ihn reduziert sich die Frage auf die Erklärung eines Gewinns, der bei einem ausländischen Anbieter angefallen ist, und auf die kantonale Steuerverwaltung, die die Behandlung festlegt.
Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat eine Wahl, und die lässt sich vor dem Einsatz treffen statt danach. Der Verrechnungssteuerausweis ist dabei das einfachste Prüfkriterium: Das Angebot soll Gewinne nur auf ein Konto im eigenen Namen auszahlen, denn eine Auszahlung an eine andere Person ist im bewilligten Schweizer Markt nicht vorgesehen. Vor der ersten Wette lohnt sich ein Blick auf die Limiten und darauf, ob die Anmeldung mit einem amtlichen Ausweis erfolgt — beides ist bei Swisslos der Fall.
Wer sich für eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, sollte wissen, was nicht gilt: der Freibetrag, das Register, der Ausweis, der hiesige Rechtsweg. Bei einem kleinen Gewinn ist der Unterschied null. Bei einem grossen ist er der ganze Steuerbetrag. Und die kantonale Steuerverwaltung ist in jedem Fall die einzige Stelle, die eine verbindliche Antwort auf die Frage gibt, wie der eigene Gewinn behandelt wird.
Wie sich Kosten auf einen Blick vergleichen lassen
Eine Rückschau auf das, was den Preis ausmacht, ist hilfreich, wenn man die Posten ordnet. Der offensichtlichste Posten — eine Steuer auf den Einsatz — existiert in der Schweiz nicht. Der zweite, die Steuer auf den Gewinn, existiert erst oberhalb einer hohen Schwelle und dann nur auf den Teil darüber. Beide Posten zusammen sind in der Praxis für fast alle Wettenden null.
Die Posten, die nie null sind, sind unsichtbarer: der Wohnsitz, der das Angebot verkleinert, die Bewilligungslage, die das Wettprogramm auf eine geschlossene Liste reduziert, die Maximalquote des Wettscheins, die bei CHF 1’000 endet, die Verlustlimite, die vor der ersten Wette gesetzt werden muss, und die drei Tage Wartezeit, bevor eine Erhöhung greift. Wer diese Posten vor der Entscheidung sieht, trifft sie anders als jemand, der nur auf den Verrechnungssteuerabzug schaut.
| Posten | Belastung für Wettende | Wirkung |
|---|---|---|
| Steuer auf den Einsatz | CHF 0 | es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze |
| Steuer auf den Gewinn | CHF 0 bis zum Freibetrag, 35 % auf den Teil darüber | nur bei einem Einzelgewinn oberhalb der Schwelle |
| Nicht ausgezahlter Faktor | 0.5 % des Bruttospielertrags als Spielsuchtabgabe | im Angebot enthalten, nicht auf dem Wettschein |
| Wohnsitzerfordernis | Kontozugang nur im eigenen Vertragsgebiet | zwei Gebiete, ein Angebot |
| Einsatzgrenze pro Wette | CHF 1 bis CHF 1’000 (Systemwette bis CHF 10’000) | jederzeit ohne Begründung änderbar |
| Erhöhung der Verlustlimite | 72 Stunden Wartezeit | Senkungen gelten sofort |
Was diese Ordnung sichtbar macht, ist die Richtung des Schutzes. Die Schweiz nimmt wenig, aber sie lässt auch wenig zu. Das ist eine bewusste Konstruktion und hat einen Preis, der nicht in Franken auf dem Wettschein steht, sondern in der Auswahl: zwei Veranstalter, ein Programm, ein Register. Wer das als Einschränkung liest, findet anderswo mehr Märkte. Wer es als Kostenvorteil liest, findet hier den einzigen Ort, an dem ein Gewinn über der Schwelle mit einem Verrechnungssteuerausweis in der Hand zurückgeholt werden kann.
Häufige Fragen zu Steuern auf Sportwetten
Ab welchem Betrag sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerpflichtig, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Bei der direkten Bundessteuer liegt der Steuerfreibetrag für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn. Jeder Kanton setzt für die Staats- und Gemeindesteuern einen eigenen Betrag fest; für 2024 weist die Eidgenössische Steuerverwaltung kantonale Werte ab CHF 1’030’000 aus. Steuerbar ist nur der Teil eines Einzelgewinns über der jeweiligen Schwelle.
Was ist die Verrechnungssteuer von 35 %, und wann zieht Swisslos sie bei einer Auszahlung ab?
Sie ist eine Steuer auf den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil eines Gewinns aus einem Grossspiel. Bei einer Auszahlung über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die 35 % ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig.
Wird auf Wetteinsätze in der Schweiz eine Wettsteuer erhoben?
Nein. Auf Wetteinsätze wird keine eigene Wettsteuer erhoben. Die Steuerfolge knüpft an den Gewinn und nicht an den Einsatz an, und sie greift erst, wenn ein Einzelgewinn den Freibetrag überschreitet. Einsätze sind bei der Einkommenssteuer nur über einen begrenzten Abzug von höchstens 5 % des Gewinns berührbar.
Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?
Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken jedoch unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Der Freibetrag für Schweizer Grossspiele greift dort nicht. Verbindlich antwortet die kantonale Steuerverwaltung.
Welcher Teil eines Gewinns ist steuerbar, wenn er den Freibetrag übersteigt?
Nur der Teil oberhalb des Freibetrags. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 200’000 steuerbar. Wichtig ist, welcher Freibetrag gilt: Im Kanton Thurgau liegt der kantonale Wert bei CHF 1’000’000, während die direkte Bundessteuer 2026 CHF 1’071’000 vorsieht.
Warum ändert sich der Steuerfreibetrag von Jahr zu Jahr, und welche Einsätze lassen sich bei Grossspielen abziehen?
Der Freibetrag wird jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise per 30. Juni angepasst — Ausgleich der kalten Progression. Für 2024 lag er bei CHF 1’056’600, für 2025 bei CHF 1’070’400, ab 2026 bei CHF 1’071’000. Abziehbar sind Einsätze bis 5 % des Gewinns, bei der Bundessteuer höchstens CHF 5’400 für 2025.
Rechtslage – einzahlungsbonusch.com
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