Leichtathletik-Wetten in der Schweiz: zwei Bewilligungen, ein geschlossener Angebotskatalog

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa, das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalterinnen.

Eine rote Laufbahn mit weissen Linien leuchtet in der Morgensonne, im Hintergrund ein leeres Stadion.
Die Diamond League startete 2010 mit 14 Meetings und 32 Diamond-Disziplinen; für 2025 und 2026 nennt die Seite jeweils 15 Meetings.

Wer in der Schweiz Geld auf einen 100-Meter-Lauf setzen will, stösst auf eine Zahl, die jede Diskussion über Quoten beendet: zwei. Nicht zwei empfohlene Anbieter, nicht zwei mit den besten Konditionen — zwei Veranstalter, die dafür überhaupt eine Bewilligung besitzen. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was sich im Netz als Sportwettenseite präsentiert und im Feld der Leichtathletik Quoten stellt, ist für Schweizer Spielende ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung, und das ist kein Formfehler, sondern der Kern der Sache.

Das ist die eigentümliche Ökonomie dieses Themas. Wer sich über die Marge eines Buchmachers ärgert, ärgert sich über einen Betrag, den er in der Schweiz bei zwei Anbietern und nur dort als Preiswahl zur Verfügung hat. Wer sich über fehlende Alternativen ärgert, ärgert sich über eine Regelung, die ihre Alternativen absichtlich nicht zulässt. Und wer sich über die kurze Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten ärgert, ärgert sich über ein Dokument, das erst erklärt, warum eine Wette auf einen Startplatz in einem internationalen Final überhaupt eine Wette ist und eine Wette auf einen Trainingslauf nicht.

Deshalb steht in diesem Text der Preis am Anfang und nicht am Ende. Nicht die Gebühr — es gibt keine Wettsteuer auf Einsätze in der Schweiz — sondern der Preis im weiteren Sinn: die Wohnsitzbindung, die den einen Veranstalter ausschliesst und den anderen öffnet, die Kombination aus Quote und Auszahlungsquote, die darüber entscheidet, was von einem Einsatz zurückkommt, die Limiten, die ein Konto trifft und nicht ein anderes, und die 0,100 Sekunden, unterhalb derer ein Start verfrüht ist und eine Wette im schlimmsten Fall gar nicht mehr existiert.

Die Grundlagen: Disziplinen, Messbarkeit und die Frage, was sich eindeutig festlegen lässt

Die Leichtathletik zerfällt in vier Disziplingruppen: Lauf, Gehen, Sprung, Stoss und Wurf. Die Mehrkämpfe mischen alles davon ausser dem Gehen — im Freien der Zehnkampf für Männer, der Siebenkampf für Frauen, in der Halle der Siebenkampf für Männer und der Fünfkampf für Frauen. Für die Frage, was sich überhaupt bequem auf einer Quotentafel abbilden lässt, ist diese Einteilung kein Sportlexikon-Stoff, sondern die erste Verengung des Angebots.

Ein Paar Laufschuhe mit Spikes liegt auf einer Tartanbahn neben einem Startblock, die Linien verlaufen in die Ferne.
Die Leichtathletik-Weltmeisterschaften finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt, zunächst alle vier Jahre, seit 1991 alle zwei Jahre.

Denn die Disziplinen unterscheiden sich in dem, was ein Ergebnis eindeutig macht. Ein Lauf hat eine Reihenfolge. Ein Weitsprung hat eine Weite und eine Reihenfolge. Ein Hochsprung hat eine Höhe und, im entscheidenden Moment, eine Anzahl von Versuchen. Und in den Sprung- und Wurfdisziplinen hat jeder Athlet drei Versuche, Vorrunden gibt es dort nicht. Diese Zahl klingt nebensächlich und ist es für einen Wettenden nicht: Drei Versuche heissen, dass zwischen dem ersten Athleten und dem letzten ein Abstand liegt, den keine Serie von Zwischenerwartungen dauerhaft abbildet. Ein Wettanbieter, der eine Siegquote auf eine Wurfdisziplin stellt, bewertet nicht die Form der Saison, sondern die Konstanz innerhalb eines Nachmittags, und genau diese Konstanz schwankt.

Dazu kommt die Bahn. Laufrekorde im Freien werden seit 1960 nur anerkannt, wenn sie auf einer 400-Meter-Bahn aufgestellt wurden, Hallenrekorde nur auf 200-Meter-Bahnen. Die Regel ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Leichtathletik selbst darüber denkt, was eine Zahl bedeutet — eine Zeit ist erst dann eine Rekordzeit, wenn die Umstände stimmen. Der Buchmacher steht vor demselben Problem in umgekehrter Richtung. Was als Ereignis eindeutig feststellbar und damit liquide ist — die Siegerin eines 5000-Meter-Laufes, das Weiterkommen einer Staffel, die Medaille einer Disziplin bei einer Weltmeisterschaft — trägt Reihenfolgen und Platzierungen, und Platzierungen sind Quotesache. Was zwischen Startschuss und Ziellinie liegt, ist Wettkampf, nicht Wettmarkt.

Die Startregel: 0,100 Sekunden, die über eine Wette entscheiden

Seit 2009 ist ein Start verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt, und Athleten riskieren die sofortige Disqualifikation. Vor 2003 durfte ein Athlet nach einem Fehlstart erneut starten und riskierte den Ausschluss erst beim zweiten; zwischen 2003 und 2009 führte der erste Fehlstart zu einer Verwarnung für das gesamte Feld. Die Geschichte dieser drei Regime sagt mehr über den Markt als über die Sportart. Solange ein Fehlstart verzeihlich war, hätte ein Anbieter eine Wette gegen die Zeit eines Athleten anders bewerten müssen als eine Wette auf seinen Sieg. Mit der sofortigen Disqualifikation kollabiert diese Unterscheidung: Der Start ist ein binäres Ereignis geworden, das einen ganzen Einsatz auf null setzen kann, bevor eine Sekunde gelaufen ist.

Eine Stoppuhr an einer Schnur liegt auf einem Holztisch neben einem Wasserglas, das Licht ist ruhig.
Bei einem Fehlstart in der Leichtathletik gilt ein Start als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt.

Ein Punkt, der in keiner Quotentafel steht und dort auch nicht hingehört, weil er ein Springen des Rechts ist: Was eine Disqualifikation wert ist, folgt aus den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters, nicht aus der Sportart. Wer auf ein 200-Meter-Finale wettet, sollte vorher wissen, wie der Anbieter einen nicht angetretenen oder disqualifizierten Athleten behandelt. Die Antwort steht in den Regeln des Anbieters, nicht in der Regelkunde der Leichtathletik.

Das Rechtsrahmen: Wer in der Schweiz überhaupt eine Quote stellen darf

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die kantonale Aufsichtsbehörde für Casinos ist nicht dieselbe Behörde und für Sportwetten auch nicht zuständig. Wer sich mit der Casino-Aufsicht beschäftigt, beschäftigt sich mit einem anderen Bewilligungsregime.

Eine Bewilligung braucht beides, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern die Konstruktion selbst. Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Beides sind Genossenschafts- beziehungsweise Lotteriestrukturen, die ihre Nettoerträge gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zuführen (Art. 125 BGS). Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.

Zwei Konzessionäre, ein sinkender Sportwetten-Beitrag zur Ausschüttung und ein Angebot, das nur auf einer behördlich geführten Liste existiert — das ist die Ausgangslage, in der jeder Preis dieses Marktes zu lesen ist. Der Sechser im Lotto, den die Berichterstattung über Lotterien liebt, ist hier nicht das Thema. Das Thema ist, dass ein Anbieter mit einer öffentlichen Ausschüttungsverpflichtung keinen Quotenkampf gegen einen Offshore-Buchmacher führen wird und es auch nicht muss.

Der Vertragsraum: die Wohnsitzgrenze als Preisbestandteil

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip umfasst dieses Gebiet die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport ist für die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis da.

Wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip kein Konto eröffnen. Wer in Zürich wohnt, kann es bei Jouez Sport nicht. Diese Feststellung ist unbequem und sie ist der eigentliche Preis der Legalität: Ein Wohnsitzkanton entscheidet nicht darüber, welche Quoten besser sind, sondern darüber, welche der beiden Tafeln überhaupt zugänglich ist. Die Bewilligungsstruktur reduziert die Wahl des Anbieters auf die Wahl des Wohnorts.

Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Mindestalter und Einzelkonto sind keine Formalien: Sie schliessen die Hälfte der Tricks aus, mit denen Spielende sonst gegen ihre eigenen Grenzen antreten — mehrere Konten, fremde Identität, nachträgliche Korrektur einer Limite.

Was auf der Liste steht und was nicht

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über den Podestplatz entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste führt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Gewettet wird auf Sportereignisse und auf nichts anderes — Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind keine zulässigen Gegenstände.

Für die Leichtathletik heisst das: Was ein Schweizer Veranstalter auf einen Diamond-League-Abend stellt, folgt dieser Liste und nicht dem, was ein ausländischer Buchmacher sonst noch anbietet. Es gibt keine Schweizer Sektion für «meiste Bahnen unter 11 Sekunden» und keine Schweizer Wette auf einen Trainingslauf — Letzteres nicht aus Vorsicht, sondern weil das Wettereignis den Charakter eines qualifizierten Wettkampfs braucht.

Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Wettkampf und währenddessen, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Das BGS beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte, und die Livewette hängt bei Sporttip nicht davon ab, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer eine Wette platziert, nachdem der Wettausgang tatsächlich eingetreten ist, wird mit Quote 1.00 gewertet; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das klingt nach einem Fussballparagraphen und ist in der Leichtathletik genauso wirksam: Ein Liveeinsatz auf den 100-Meter-Sieger, abgegeben, während das Feld die Ziellinie quert, wird nicht belohnt. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit überdies die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Cash-out ist gesetzlich nicht geregelt. Er ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, und über Swisslos ist so viel bekannt: Cash-out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der ausgezahlte Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer einen Cash-out als Absicherung gegen einen Fehlstart versteht, hat das Modell falsch gelesen: Es ist ein sofortiger Abschlag auf einen noch offenen Anspruch, kein Schutz. Virtuelle Sportarten sind in der Schweiz rechtlich nicht als Angebo erst etabliert, und über ihre Zulässigkeit steht hier nichts. Esport steht nicht auf der Gespa-Liste.

Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wert ist

Nichts. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und es ist zugleich der ganze Trost: In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt weder Schweizer Schutz noch Fairplay-Kontrolle noch Anbindung an das Sperrregister. Ausländische Gewinne sind steuerlich nach kantonalem Recht zu behandeln.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86 bis 93 BGS); die erste Liste stammte vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — das Domain-Hopping ist der Gespa bekannt. Ein blockiertes Angebot ist damit nicht verschwunden, es ist umgezogen. Was die Sperrliste leistet, ist nicht Abschottung, sondern Reibung: Sie macht den Zugang zu einem Angebot ohne Schweizer Bewilligung umständlicher als den zu einem bewilligten. Genau diese Reibung ist der sichtbarste Preis der Regulierung für einen entschlossenen Wettenden — und der einzige Posten, den er nicht bezahlt, wenn er bei Sporttip oder Jouez Sport bleibt.

Keine Bank und kein Kartensystem sperrt Zahlungen an solche Seiten; ein solches Werkzeug gibt es in der Schweiz nicht. Wer das Gegenteil liest, liest eine Behauptung, nicht eine Regel.

Spielerschutz und Limiten: Selbstgesetzte Grenzen sind der Preis der Teilnahme

Die Schweiz hat keine staatlich fixierte Einzahlungsgrenze für Sportwetten. Was sie hat, ist eine Pflicht des Veranstalters: Er muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Die Limite kommt also nicht vom Gesetzgeber, sie kommt vom Spielenden, und sie kommt, bevor er das erste Mal setzt.

Bei Sporttip konkretisiert sich das so: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Dreiteilung in Tages-, Wochen- und Monatsfenster ist kein Service, sondern eine Bremse mit drei Anläufen: Der kurze Zeitraum fängt einen schlechten Abend ab, der lange einen schlechten Monat, und die 72-Stunden-Wartezeit liegt genau dort, wo die schlimmste Entscheidung eines Wettenden liegt — mitten in der Nacht nach einer verlorenen Kombiwette. Vom Gesetz her beträgt die Frist beim Erhöhen 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Die Limiten in den Bedingungen des Veranstalters sind davon zu unterscheiden. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Diese Werte sind Vertragsbedingungen, nicht Spielerschutz, und Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Systemwettspieler und ein Spieler, der eine Zehnerkombi mit einem Franken spielt, sitzen also an derselben Maschine mit unterschiedlichen Obergrenzen. Für die Masse der kleinen und mittleren Einsätze ist die Limite ohne praktische Wirkung — CHF 1’000 auf eine Einzelwette erreicht niemand versehentlich. Wer sie merkt, sind die Spielenden, die einen begründeten Verdacht ausnutzen wollen, und genau die sind gemeint.

Ein zweites Instrument ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die härteste Zahl im ganzen Kapitel: Im Streitfall steht einem gesperrten Spielenden nichts zu. Die Sperre ist kein Urlaub vom Konto, sie ist ein Schnitt.

Der Gegensatz dazu ist eine Pause. Nach Art. 89 VGS muss ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten angeboten werden, und wer die freiwillige Sperre aufheben will, kann das erst nach drei Monaten und unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer also nur eine Woche Abstand braucht, ist mit dem Unterbruch besser bedient als mit der Sperre — bei der selbst gewählten Sperre müsste er drei Monate aushalten, ohne dass sie vorher fällt.

Wo Hilfe hinführt: Beratungsangebote ergänzen die Sperre. Wer merkt, dass die Grenze nicht mehr selbst gesetzt wird, sondern umgangen, sucht besser einen Menschen als ein Formular. Art. 74 BGS verbietet im Übrigen intrusive oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder Gesperrte richtet; das ist die Vorschrift, die den Ton der Anbieterseiten erklärt, und sie ist der Grund, warum auf einer Seite wie dieser beschrieben und nicht beworben wird.

Ein Hinweis auf die Kontrolle aus der Praxis: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man darf die Kontrolle am Schalter also nicht als strikt darstellen. Wer seinen Haushalt und seine Limiten im Griff hat, verlässt sich besser auf die eigene Einstellung als auf die Kontrolle einer Verkaufsstelle. Und wer im Kanton Thurgau ansässig ist und bei einem ausländischen Veranstalter gewinnt, findet in der kantonalen Steuerpraxis eine Behandlung, die das sonst steuerfreie Ergebnis zu voll steuerbarem Einkommen macht, unabhängig von der Höhe.

Spielplan, Disziplinen und Wettmärkte: Diamond League, Weltmeisterschaften und der Rest

Der Wettkampfkalender als Angebotsliste

Die Diamond League wird seit 2010 von World Athletics ausgetragen, bis 2019 unter dem Namen IAAF; Vorläufer war die IAAF Golden League. Beim Start 2010 waren es 14 Meetings und 32 Diamond-Disziplinen; für 2025 und 2026 nennen die Veranstaltungsübersichten jeweils 15 Meetings. Seit 2017 erhalten die ersten acht Athleten eines Meetings Punkte in absteigender Skala von 8 bis 1, und diese Punkte entscheiden über die Qualifikation für die Disziplinfinals.

Diese Struktur entscheidet mit über den Wert einer Wette, und zwar über die Punktevergabe, nicht über die Zahl der Meetings. Ein Meeting mit Punkten ist kein Freundschaftswettkampf: Die Attraktivität eines Rennens hängt dort nicht allein an der Siegerin, sondern an der Frage, wer sich mit einem zweiten Platz noch für das Finale qualifiziert. Für einen Wettenden heisst das, dass die Anzahl der ernsthaft laufenden Athleten in einem Rennen grösser ist als in einem Einladungsmeeting ohne Qualifikationsfolge. Eine Starterliste mit sechs Mitläufern hat andere Quoten als eine mit zwei.

Die Weltmeisterschaften der Leichtathletik finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt, zunächst alle vier Jahre, seit 1991 alle zwei Jahre. Auch das ist ein Angebotsparameter. Ein zweijähriger Rhythmus mit vollem Programm heisst, dass die Zahl der Medaillen jährlich halbiert gegenüber einem Olympiajahr ausfällt — und damit die Zahl der Wettkämpfe, für die überhaupt Märkte entstehen. In Jahren dazwischen tragen Diamond-League-Meetings und Hallenwettkämpfe die Frequenz. Hallenspezifisch sind es der Siebenkampf für Männer und der Fünfkampf für Frauen, im Freien der Zehnkampf für Männer und der Siebenkampf für Frauen.

Aus dem Kalender folgt für die Praxis etwas Nüchternes: Leichtathletikwetten sind Saisonwetten. Es gibt internationale Hallensaison, eine Freiluftsaison mit den Meetings und in geraden Jahren zusätzlich ein Saisonhighlight mit vollem Programm. Wer mehrere Male im Jahr auf Leichtathletik setzen will, wird das über die Meetings tun, nicht über ein einzelnes Monatsangebot. Und wer eine Wette auf einen Wettkampf plant, findet die massgebliche Starterliste im Wettprogramm des Veranstalters, nicht in einer Ankündigung.

Einzelwettkampf, kleiner Abstand, schwierige Prognose

In einem 100-Meter-Finale liegen zwischen dem Ersten und dem Fünften oft Hundertstelsekunden. Die Punktevergabe und die Rekordregeln illustrieren, wie eng dieses Feld ist; die 0,100-Sekunden-Grenze beim Start zeigt es von der anderen Seite. Kein Buchmacher kann eine solche Enge mit einer Quote in eine Aussage über einen einzelnen Menschen verwandeln, und niemand sollte das von ihm verlangen.

Übersetzt in die Sprache einer Tafel: Eine Quote von 1.90 auf eine Athletin sagt nicht «sie wird wahrscheinlich gewinnen». Sie sagt, dass der Anbieter einem Anteil des gesamten Marktes einen Preis zuordnet, hinter dem ein Abschlag steht. Was dieser Abschlag in Zahlen ist, rechnet das nächste Kapitel vor. Was er bedeutet: Bei einem Feld von fünf ernsthaften Läuferinnen in einer engen Disziplin hat der Buchmacher Mühe, seine Einschätzung über die Zeit zu halten, und der Wettende hat Mühe, einen Fehler in ihr zu finden. Der Einzelwettkampf mit kleinem Zeitabstand ist damit kein Betätigungsfeld für eine These, sondern die Disziplin mit der geringsten informationellen Ausbeute pro Wette. Das ist ein Urteil über die Prognose, nicht über die Sportart.

Was dagegen stabiler wird: Staffeln, Mehrkämpfe über zwei Tage, Ranglistenwetten auf den Ausgang einer internationalen Qualifikation. Diese Märkte reagieren auf Faktoren, die ein Wettender tatsächlich beobachtet — Aufstellung, Form, Verletzungsvorgeschichte, Ranking der Saison. Ein 800-Meter-Rennen in 1:42 kann man nicht vorhersagen; einen Podestplatz einer Athletin, die in dieser Saison fünfmal unter einer Zeit geblieben ist, kann man diskutieren. Genau diese Unterscheidung ist die Arbeit, die sich lohnt.

Der Vergleich: zehn Anbieter, zwei davon mit Schweizer Bewilligung

Der Vergleich misst an vier Dingen: Bewilligungsstatus, Wohnsitzzugang, Limitenstruktur und das, was von einem Einsatz bei einer Quote zurückkommt. Über den letzten Punkt lohnt eine kurze Rechnung, weil sie den Begriff «Marge» in die einzige Form bringt, die für einen Spielenden zählt.

Was Quotenmarge bedeutet, wenn sie 1.90/1.90 heisst

Der Quotenschlüssel, auch Auszahlungsquote, beschreibt den Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten. Bei einer Chance, die es nur zweimal gibt — ein Kampf um einen von zwei Startplätzen in einer Disziplin, ein Sieg oder Nicht-Sieg gegen einen klar definierten Rivalen — und bei einer illustrativen Quote von 1.90 auf beiden Seiten ergibt das einen Quotenschlüssel von 1 geteilt durch (1/1.90 plus 1/1.90), also 1 durch 1,0526, was 0,95 entspricht — 95 Prozent. Die Marge liegt bei rund 3 bis 5 Prozent. Das Beispiel ist eine Veranschaulichung und kein quotierter Preis: Es steht hier, um die Grössenordnung einer Schwelle zu zeigen, nicht um Quoten irgendeines Anbieters zu behaupten.

Was diese Schwellengrösse für einen relativierten Markt heisst, lässt sich sauber fassen. Rund 5 Prozent Abschlag sind die Untergrenze, weil das Beispiel die freundlichste denkbare Konstellation ist: zwei gleich wahrscheinliche Ausgänge, keine weite Spanne, keine Ausreisser im Feld. Je enger die Einschätzung der beiden Seiten beieinander liegt — bei 1.80 und 1.95 statt zweimal 1.90 etwa —, desto höher wird der Schlüssel, und damit sinkt der einbehaltene Anteil; die Bandbreite liegt dann eher bei drei bis vier Prozent. Je weiter die Quoten auseinanderlaufen, desto unrentabler wird der Abschlag. 3 bis 5 Prozent sind also kein Naturgesetz, sondern eine untere Kante, und auf einem Markt mit vielen Ausgängen wie einem Saisonfinale mit Punktevergabe liegt die Marge typischerweise höher, was sich rechnerisch als tieferer Quotenschlüssel zeigt.

Der Preis eines Abschlags fällt nicht dort an, wo man ihn vermutet. Er ist nicht sichtbar. Ein Wettender mit 20 Franken Einsatz auf Quote 1.90 gewinnt im Erfolgsfall 38 Franken, also 18 Franken netto — und verliert in der Erwartung über viele Wetten hinweg mehr als die Hälfte davon an den Abschlag, nicht an einen Gebührenposten. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze; die Steuerfreiheit von Gewinnen aus bewilligten Grossspielen bis zum Freibetrag ist eine andere Baustelle. Der Abschlag steckt im Preis, und genau darum ist die Marge die einzige Grösse, die neben einer Quote wirklich aussagekräftig ist. Eine Seite, die mit Höchstquoten wirbt und keine Marge nennt, nennt die Zahl, die gut aussieht, und die, die es nicht tut, gleich daneben.

Die Vergleichstafel

Anbieter Schweizer Bewilligung Zugang und Bewilligungsraum Limitenstruktur Marke oder Bedingung, die hervorsticht
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Konto nur bei Wohnsitz im Vertragsgebiet: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Liechtenstein Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; Einsatzlimiten CHF 1 bis CHF 1’000 je Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 je Systemwette Selbstsperre produktbezogen für 1 bis 180 Tage; unbefristete Sperre im schweizweiten Register
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Konto nur bei Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD, VS — 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz; Nettoerträge für gemeinnützige Zwecke in den Kantonen
BillyBets keine Schweizer Bewilligung; eine mitgeteilte Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) — — Anbindung an das Sperrregister und Schweizer Rechtsschutz bestehen nicht
Jackbit keine Schweizer Bewilligung; eine mitgeteilte Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) — — Anbindung an das Sperrregister und Schweizer Rechtsschutz bestehen nicht
Betovo keine Schweizer Bewilligung; eine mitgeteilte Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) — — Anbindung an das Sperrregister und Schweizer Rechtsschutz bestehen nicht
Gamdom keine Schweizer Bewilligung; eine mitgeteilte Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) — — Anbindung an das Sperrregister und Schweizer Rechtsschutz bestehen nicht
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung; eine mitgeteilte Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) — — Anbindung an das Sperrregister und Schweizer Rechtsschutz bestehen nicht
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung; eine mitgeteilte Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) — — Anbindung an das Sperrregister und Schweizer Rechtsschutz bestehen nicht
BetPanda keine Schweizer Bewilligung; eine mitgeteilte Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) — — Anbindung an das Sperrregister und Schweizer Rechtsschutz bestehen nicht
PowBet keine Schweizer Bewilligung; eine mitgeteilte Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) — — Anbindung an das Sperrregister und Schweizer Rechtsschutz bestehen nicht

Die Tafel zeigt eine Schieflage, die keine Spaltenbreite korrigieren kann. Zwei Zeilen tragen Substanz, acht tragen dieselbe Feststellung, und diese Wiederholung ist die Aussage: Bei den ausländischen Anbietern lässt sich auf den Feldern, die diesen Markt ausmachen, nichts vergleichen, weil ihre Bedingungen keine Schweizer Grundlage haben. Wer eine Vergleichstafel mit zehn gefüllten Spalten erwartet, erwartet zehn Veranstalter mit Bewilligung. Es gibt zwei. Die linke Seite dieser Tafel ist deshalb kürzer als die rechte, und die rechte ist eine Liste von Namen, die Schweizer Spielende im Netz antreffen — nicht eine Liste von Alternativen.

Bemerkenswert ist, wie wenig der Vergleich der beiden Bewilligten über Quoten verrät. Swisslos und die Loterie Romande bieten jeweils nur in ihrem Gebiet an; ein Wettender kann sie also in der Regel nicht einmal gegeneinander antreten lassen, weil der Wohnsitz nur einen Zugang öffnet. Ein Quotenvergleich zwischen den beiden wäre für die meisten Leser eine akademische Übung. Der praktisch relevante Vergleich ist ein anderer: der zwischen dem bewilligten Angebot und der Vorstellung, die ein ausländischer Anbieter mit unbeschränktem Programm und lockeren Limiten erzeugt. Über diesen Vergleich entscheidet kein Quotenrechner, sondern Art. 4 BGS.

Swisslos Sporttip: die Bewilligung mit dem grössten Vertragsgebiet

Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, der Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) und im Besitz einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Damit gehört Sporttip zu den zwei Veranstaltern, die die Kantone für Lotterien und Sportwetten zulassen. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet möglich: die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Limiten des Produkts sind Vertragswerk und keine Spielerschutzvorschrift: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette, jederzeit änderbar ohne Angabe von Gründen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Davon zu trennen sind die Verlustlimiten, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen: für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, wobei eine Senkung sofort und eine Erhöhung erst nach 72 Stunden gilt. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage lässt sich zusätzlich setzen.

Zu den Funktionen: Cash-out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich online und ausschliesslich als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht; der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und ist jederzeit änderbar. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-out verfällt der Boost. Dieser letzte Satz ist der wichtigste der drei: Der Boost und der Cash-out schliessen einander aus. Wer den Boost nimmt, hat sich für die Offenhaltung entschieden.

Für die Leichtathletik heisst die Bewilligungslage etwas sehr Konkretes: Was Sporttip auf einen Diamond-League-Abend oder eine Weltmeisterschaft stellen darf, richtet sich nach der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden, Frauenwettkämpfe und Ranglistenwetten sind zulässig, soweit sie auf der Liste stehen; Trainingsläufe sind es nicht. Für die Masse der Medaillen- und Meeting-Entscheidungen heisst das: ein Angebot, das an einer behördlich geführten Liste hängt und nicht an der Konkurrenz um die bunteste Tafel. Wer ein ausgefallenes Nebenereignis sucht, findet es hier nicht. Der eigentliche Gewinn liegt woanders — in der Anbindung an das Spielerschutzsystem der Schweiz und in dem Umstand, dass die Sperre für ein Konto hier eine echte Sperre ist: Eine unbefristete Selbstsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein.

Das ist der Punkt, an dem dieses Konto am meisten wert ist und am wenigsten kostet. Die Limiten sind eng, das Gebiet ist gross, und die eine Frist, die wirklich schmerzt, ist die Dreimonats- und 72-Stunden-Seite der Sperre.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Gebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport als zweiter bewilligter Anbieter, mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa, und mit demselben gesetzlichen Fundament wie ihr Gegenstück in der Deutschschweiz. Sie veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto öffnet sich nur für Personen mit Wohnsitz in einem dieser Kantone.

Diese Zahl 2’350 ist die interessanteste Angabe des ganzen Eintrags und sie definiert den Charakter des Anbieters. Ein Netz dieser Grösse in sechs Kantonen heisst, dass Jouez Sport die Sportwette als Schalter- und Quartiergeschäft betreibt — an einer Tankstelle, in einem Kiosk, an einem Bahnhofsschalter — und die Onlineplattform als Fortsetzung davon. Wer gewohnt ist, Überweisungen, Auszahlungszeiten und Einzahlungsmarken aus der Welt der internationalen Buchmacher zu vergleichen, vergleicht an diesem Anbieter vorbei. Die richtige Frage lautet hier, ob ein bewilligter Veranstalter, den man in der eigenen Kantonsstadt auch physisch antrifft, das ist, was man will. Für einen älteren Spielenden oder einen, der am Schalter seine Grenzen besser hält als am Telefon, hat die Verkaufsstelle einen Wert, den keine Plattform ersetzt.

Was die Bewilligung im Übrigen mit sich bringt, ist genau das, was sie bei Sporttip mit sich bringt, und es ist derselbe Paragraf: nur Ereignisse auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, dafür voller Schweizer Schutz, Anbindung an das Sperrregister und Rechtsschutz unter Schweizer Recht. Der Preis und der Gegenwert sind identisch, die Geografie ist es nicht.

Man kann die beiden Westschweizer Kantone und die achtzehn Deutschschweizer Kantone mit Tessin und Liechtenstein nicht gegeneinander abwägen, weil kein Wohnsitz in beiden Gebieten liegt. Die praktische Konsequenz aus diesem Eintrag ist deshalb keine Bewertung, sondern eine Feststellung: Wer in der Westschweiz wohnt, hat hier seine Bewilligung, und wer nicht, hat sie bei Sporttip. Für die Leichtathletik bedeutet das ein Angebot auf denselben Listen, mit denselben Grenzen und mit derselben Schalterwelt daneben.

Die acht Angebote ohne Schweizer Bewilligung: was ein Name im Netz kostet

Wenn ein ausländischer Anbieter in diesem Vergleich auftaucht, ist die Sache einfach und unangenehm: Er hat keine Schweizer Bewilligung, und eine mitgeteilte Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Es gibt nur zwei Wege zu einer Schweizer Bewilligung — Swisslos und die Loterie Romande — und deshalb gibt es keine dritte Spalte zu füllen. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar, beim gewerbsmässigen Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft.

Der Betrag, den ein solches Angebot kostet, lässt sich nicht in eine Gebühr fassen. Er besteht aus dem, was mit dieser Verbindung wegfällt: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, das heisst, eine gesetzte Selbstsperre greift nicht auf dieser Seite; kein Schweizer Rechtsschutz und keine Schweizer Fairplay-Kontrolle; keine Gewähr, dass eine Domain morgen noch erreichbar ist, weil die Gespa eine Sperrliste ausländischer Domains veröffentlicht, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86 bis 93 BGS, seit der ersten Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025), und gesperrte Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden. Ausländische Gewinne fallen steuerlich unter kantonale Praxis, die je nach Kanton streng ausfallen kann; ein gewonnenes Ergebnis, das auf einem bewilligten Wettschein steuerfrei unter dem Freibetrag bleibt, wird bei einem ausländischen Veranstalter zum steuerbaren Einkommen, wenn der Kanton es so sieht. Die Bandbreite «je nach Kanton» ist hier kein Ausweichen, sondern die genaue Antwort: Für den einen Wohnsitz ändert sich nichts, für den anderen alles.

Ein weiterer Posten, der oft übersehen wird: Ein ausländisches Sportwettenangebot steht ausserhalb der Liste zugelassener Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Wer dort Leichtathletikmärkte sieht, sieht sie nach den Regeln dieses Anbieters und ohne behördliche Grenze. In manchen Fällen ist das mehr Auswahl. In den Fällen, in denen es um einen fehlerhaften oder bewertungsanfälligen Markt geht, ist es weniger Boden unter den Füssen.

Die Namen, die in diesem Umfeld auftauchen — BillyBets, Jackbit, Betovo, Gamdom, Cloudbet, HighFlyBet, BetPanda und PowBet — stehen hier als das, was sie sind: Schweizer Spielenden bekannte Adressen ohne Bewilligung in diesem Land, mit mitgeteilter Lizenz ohne Kraft in der Schweiz und ohne Verbindung zum Sperrregister. Unterschiede zwischen ihnen gibt es in Ton, Sprache und Aufmachung. Für die vier Kriterien, an denen hier gemessen wird — Bewilligungsstatus, Wohnsitzzugang, Limitenstruktur, Rückfluss aus einem Einsatz —, spielen diese Unterschiede keine Rolle.

Wer sich trotzdem auf eine solche Seite begibt, sollte wissen, dass Beträge dort nicht wie bei einem bewilligten Veranstalter fliessen: Bei Schweizer Grossspielen werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), und Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Anonyme oder Krypto-Gutschriften gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Ob und mit welchen Zahlungsmitteln ein einzelner Anbieter arbeitet, steht in seinen eigenen Bedingungen.

Steuern: der Freibetrag, der für fast niemanden greift

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — und Sportwetten gehören dazu — sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt dieser Schwellenwert ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb «je nach Kanton» die einzige belastbare Formulierung ist: Eine einzelne Kantonszahl wird der Sache nicht gerecht. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann, weil der Gewinn deklariert wird.

Für den typischen Wettenden ist der Punkt in einem Satz erledigt: Er gewinnt weit unter dem Freibetrag, zahlt auf den Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Das ist keine Kulanz, sondern die Konstruktion — der Betrag ist so hoch angesetzt, dass er praktisch nur bei grossen Einzelgewinnen greift.

Die Kehrseite steht bei den ausländischen Anbietern und sie ist kantonal verschieden geregelt. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und die kantonale Taxpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer über den Wohnsitz in diesem Kanton verfügt und bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, verliert die Steuerfreiheit, die auf einem bewilligten Wettschein selbstverständlich ist. Das ist ein konkreter Preis, der nirgends auf einer Bonusseite steht. Eine Steuerberatung oder die eigene kantonale Steuerverwaltung ist die richtige Stelle für die eigene Situation.

Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine solche Steuer geltend macht, beschreibt einen anderen Markt.

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Schweizer Veranstalter Leichtathletik laut Gespa-Liste überhaupt anbieten?

Sportwetten dürfen sich nur auf Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten richten, die auf der Gespa-Liste der zugelassenen Angebote stehen (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Die Liste umfasst Sportarten und deren Wettbewerbe, Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Ob eine einzelne Leichtathletikveranstaltung angeboten wird, zeigt das Wettprogramm des Veranstalters, nicht eine allgemeine Sportartangabe.

Was passiert mit meiner Wette, wenn ein Athlet wegen eines Fehlstarts disqualifiziert wird?

Ein Start gilt als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt, und seit 2009 riskiert der Athlet die sofortige Disqualifikation. Wie eine Wette auf ihn behandelt wird, folgt aus den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters. Prüfen Sie dort die Regelung für disqualifizierte oder nicht angetretene Wettkämpfer, bevor Sie setzen.

Wie berechnet sich mein Gewinn, und was behält der Anbieter?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer illustrativen Zwei-Weg-Chance mit 1.90 auf beiden Seiten liegt der Quotenschlüssel, also der zurückgezahlte Anteil, bei rund 95 Prozent; die Marge liegt damit je nach Marktkonstellation typischerweise in einem Bereich von 3 bis 5 Prozent. Bei zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen ist das die untere Kante, bei enger beieinanderliegenden Quoten niedriger, bei vielen Ausgängen höher.

Warum sind Wetten auf Einzelwettkämpfe mit kleinen Zeitunterschieden so schwer einzuschätzen?

Weil zwischen dem Ersten und dem Fünften oft nur Hundertstelsekunden liegen und die Streuung innerhalb eines Nachmittags grösser ist als die Rangordnung der Saison. Eine enge Quote überdeckt diese Unschärfe nicht, sie bepreist sie nur. Märkte, die auf mehrere Messungen oder auf Ranglisten aufbauen, reagieren dagegen auf Faktoren, die sich beobachten lassen.

Welche Verlustlimiten muss ich vor der ersten Wette setzen, und wann greift eine Erhöhung?

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz nennt beim Erhöhen 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen 72 Stunden in ihren eigenen Bedingungen an.

Wie werden Gewinne besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000, 2025 bei CHF 1’070’400. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Der kantonale Freibetrag weicht ab. Ausländische Gewinne werden kantonal unterschiedlich behandelt.

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