Zehn Euro für Sportwetten in der Schweiz gibt es nicht — nur zwei Veranstalter mit Bewilligung

Updated Oktober 2026
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Der Zehner ist der falsche Massstab. Wer mit ihm anfängt, misst einen Betrag in einer Währung, in der die beiden Schweizer Veranstalter gar nicht rechnen. Der Mindestbetrag für eine Aufladung des Swisslos-Wallets liegt bei CHF 20, und die Loterie Romande verkauft ihre Prepaid-Tickets ab CHF 20 — der Zehner, nach dem gesucht wird, existiert hier nicht. Was ihn trotzdem gibt, ist eine Freiwetten-Aktion der Westschweizer Lotterie über genau CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar, dreissig Tage gültig.

Ein Taschenrechner und ein Bleistift liegen auf einem hellen Küchentisch neben einer Tasse Kaffee, Sonnenlicht fällt schräg über die Tischplatte.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

*Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten, Zahlungswegen und Steuerfreibeträgen wurden gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und der Loterie Romande, gegen die Geldspielgesetzgebung (BGS, SR 935.51) mit den Ausführungsbestimmungen und gegen die Aufsichtspraxis der Gespa geprüft.*

Bonuskultur in der Schweiz: warum das Gratisguthaben hier kleiner ausfällt als erwartet

Die Marketingseite eines ausländischen Anbieters beginnt mit einer Zahl, die gross genug ist, um zu wirken, und endet mit einem Bedingungswerk, das gross genug ist, um niemanden weiterzubringen. Wer zum ersten Mal ein Wettkonto sucht, liest die Zahl und überfliegt den Rest. Der Rest ist der Betrag, der tatsächlich hängen bleibt.

In der Schweiz ist dieses Bedingungswerk noch enger. Ein Spielplan, der nur eine geschlossene Liste zugelassener Sportarten und Wettbewerbe kennt, lässt weniger Spielraum für Aktionen, die auf vielen Märkten gleichzeitig laufen müssten. Und Gratisguthaben, das ein Veranstalter ausgeben will, braucht vorher die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

Wer Gratisguthaben verteilen darf

Kostenlose Spiele und Gratisguthaben setzen die vorherige Zustimmung der Gespa voraus; das steht in Art. 75 Abs. 2 BGS. Diese Zustimmung ist kein Formalakt, und sie wird nicht grosszügig erteilt. Für das Geschäftsjahr 2025 sind vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos dokumentiert.

Eine Waage aus Messing steht auf einem polierten Schreibtisch vor einem Fenster mit Blick auf Dächer und sanfte Hügel.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Acht Zustimmungen für eine nationale Veranstalterin mit einem ganzen Vertragsgebiet — daran lässt sich ablesen, wie wenig Platz für die Bonuskultur bleibt, die anderswo zum Standard gehört. Wer also auf der Suche nach einem zehn Euro hohen Startguthaben ist, sucht in einem Markt, der solche Beträge nur dosiert zulässt.

Was eine Freiwette wirklich zahlt

Der Begriff «Freiwette» wird in der Branche für sehr verschiedene Dinge verwendet. Gemeinsam ist ihnen meistens ein Merkmal, das in der Werbung fehlt: Bei einer echten Freiwette fliesst der Einsatz bei einem Gewinn nicht zurück.

Eine Eishalle von Weitem unter Flutlicht, die leere Eisfläche glänzt, auf den Rängen sitzt niemand, draussen liegt Schnee.
Gewinne bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut.

Ein Rechenbeispiel, das die Mechanik zeigt. Angenommen, ein Guthaben von CHF 10 wird als Freiwette mit der Quote 2.00 gesetzt und die Wette trifft. Die Auszahlung beträgt CHF 20. Davon sind CHF 10 der Nettogewinn und CHF 10 die Gutschrift des Einsatzes — der Einsatz, der nie Geld war. Netto bleiben aus dem Gratisbetrag also CHF 10. Wer den gleichen Betrag aus eigener Tasche auf dieselbe Quote setzt, hat nach der Auszahlung CHF 20 auf dem Konto statt CHF 10, weil sein Einsatz echtes Geld war. Das ist der ganze Unterschied, und er steckt in keinem Werbesatz.

Dazu kommt die Auszahlungsseite. Gratisspielguthaben — so nennt das Regelwerk das, was im Markt «Gratiswette» heisst — ist nicht auszahlbar. Ein erfolgreicher Gewinn daraus bleibt lange im Spielbetrieb, bis normal gesetzte Erträge hinzukommen. Der Wortbestandteil «Gratis» beschreibt, wie es entsteht, nicht was man damit machen kann.

Was ein kleiner Bonus in Wahrheit verlangt

Die Umsatzanforderung ist die Zahl, die über den Wert eines Bonus entscheidet, und sie ist die Zahl, die in der Werbung nie steht. Sie beschreibt nicht das, was eingezahlt wurde, sondern das, was gespielt werden muss. Ein Bonus von CHF 10 mit einer Umsatzanforderung von dreissig Mal ergibt CHF 300, die umgesetzt werden müssen. Das ist im Verhältnis zum Kontostand ein anderes Land als bei einem Bonus von CHF 150 mit derselben Anforderung — dort sind es CHF 4’500, aber der Kontostand trägt auch das Sechzehnfache.

Die Umsatzanforderung wird also nicht als schwerer empfunden, weil der Bonus kleiner ist. Sie wird anders empfunden: Bei einem kleinen Konto ist der Weg, sie zu erfüllen, mit einem einzelnen Zehner kaum zu schaffen, weil die Quoten und die Einsatzhöhe zusammenkommen müssen. Wer einen kleinen Bonus annimmt, sollte vorher nachrechnen, ob die Umsatzanforderung in Einsätzen erreichbar ist oder nur nominell.

Der Kombiboost

Ein eigener Mechanismus, der kleine Konten betrifft, ist der Kombiboost. Bei Sporttip gilt er nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Das klingt grosszügig und ist es auch — die Bedingung «mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50» grenzt die Zahl möglicher Kombinationen aber so stark ein, dass der 100-%-Fall fünfzehn solcher Voraussagen verlangt. Wer mit CHF 10 pro Wette arbeitet, braucht für diese Stufe einen deutlich grösseren Rahmen als einen Zehner. Für kleine Konten bleiben die unteren Stufen attraktiv; die oberen sind Statistik für grosse Spieler.

Der Zehner im Verhältnis

Daraus folgt für die Praxis: Zehn CHF Einsatz sind ein legitimer Mindesteinsatz. Zehn Euro Bonus sind eine andere Sache. Bei Swisslos beginnt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1 — der kleine Spieler ist im System vorgesehen.

Was im System nicht vorgesehen ist, ist die kleinste Aufladung von CHF 20. Wer CHF 20 einzahlt und CHF 1 setzt, hat neunzehn Franken auf dem Konto. Wer CHF 20 einzahlt und CHF 20 setzt, hat keinen Puffer. Der kleine Einstieg ist also eine Frage der Einsatzplanung, nicht der Einzahlung.

Der Betrag in Euro verrät mehr über den Anbieter als über die Bank: Zahlungsabwicklung und Auszahlungsgeschwindigkeit

Die Währung eines Kontos ist für die meisten ein Nebensatz. Sie ist hier die zentrale Information. Wer in Euro auf ein Wettkonto einzahlt, tut das bei einem Anbieter, dessen Konten nicht in Franken laufen — und das heisst in der Schweiz: bei einem Anbieter, der keine Schweizer Bewilligung hat.

Wo das Geld herkommt

Bei Swisslos lässt sich das Wallet auf zwei Wegen aufladen. Der eine ist PostFinance Pay, eine Bezahlart, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Der andere ist der Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Bei der Loterie Romande gibt es die Prepaid-Tickets «Pre-pay Loterie Romande» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Eine Teilaufladung über die Ticketgrenzen hinaus ist nicht vorgesehen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage möglich, das Wallet-Guthaben beträgt höchstens CHF 10’000.

Auffällig ist der Gleichklang der Zahlen. Beide Veranstalter deckeln das Guthaben bei CHF 10’000, beide begrenzen die Aufladung über dreissig Tage. Das sind nicht zwei Anbieter, die zufällig dieselben Limiten gewählt haben, sondern zwei Häuser, die dieselben Regeln anwenden.

Wie lange das Geld auf dem Weg zurück ist

Die Auszahlung ist der Teil, an dem sich zeigt, ob ein Konto brauchbar ist. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Zwei Gratis-Auszahlungen pro Jahr sind eine Zahl, die man erst merkt, wenn man sie überschritten hat. Wer fünfmal im Jahr Geld abhebt, zahlt bei den letzten drei Vorgängen eine Kommission von je 3 % — bei kleinen Beträgen ist die Belastung absolut gering, aber je grösser der abgehobene Betrag, desto stärker fällt sie auf. Für einen Spieler mit CHF-10-Einsätzen ist das in der Praxis kaum relevant. Für jemanden, der grössere Summen bewegt, ist es eine Überlegung, die man vorher anstellt, nicht hinterher.

Wichtiger für kleine Konten ist der Schwellenwert von CHF 1’000. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Erst Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Diese Schwelle verändert das Verhalten auf eine Weise, die dem Konto nicht anzusehen ist. Ein Gewinn von CHF 900 liegt im Wallet. Der Spieler muss ihn nicht abheben, und viele tun es nicht — das Geld bleibt im System und wird weitergesetzt. Zweihundert Franken Gewinn sind dann nicht zweihundert Franken ausgezahlter Gewinn, sondern zweihundert Franken, die noch ihr Gegenstück finden müssen. Wer sein Geld tatsächlich haben will, muss es beantragen.

Die Loterie Romande handhabt es gleich: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist bei beiden nicht auszahlbar.

Wie schnell Bargeld im Spiel ist

Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden. Bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Das ist für viele Spieler der schnellste Weg überhaupt — schneller als jede Online-Überweisung, die mit 5 bis 10 Arbeitstagen veranschlagt ist. Es ist auch der Weg, der am wenigsten Aufmerksamkeit bekommt, weil Online-Werbung über Verkaufsstellen nicht spricht. Wer in der Westschweiz klein spielt, hat damit eine Option, die in Franken und in Minuten rechnet.

Warum nur auf das eigene Konto ausgezahlt wird

Auszahlungen gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Das ist keine Eigenheit eines Veranstalters, sondern eine Vorgabe (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS).

In der Praxis heisst das: Die Auszahlung setzt voraus, dass Name, Ausweis und Kontoinhaberschaft zusammenpassen. Wer unter einem anderen Namen spielt oder ein Konto mit abweichendem Namen angibt, kommt an sein Guthaben nicht heran, und die Aufsicht hat das so gewollt. Es ist der wirksamsten Schutzmechanismus im System — und der einzige, den kein Anbieter umgehen kann, weil er nicht seine eigene Regel ist.

Bei dieser Gelegenheit: Für Auszahlungen an Schweizer Wettkunden gibt es keine Sperrmechanismen gegen unzulässige ausländische Wettanbieter von Seiten der Banken oder Kartennetzwerke. Wer Auszahlungen aus dem Ausland erhält, erhält sie; eine Schweizer Bank stoppt sie nicht.

Anbietervergleich: zwei zugelassene Veranstalter und acht ausländische Marken

Die Liste, die auf dieser Seite steht, hat zwei Ebenen. Die erste enthält zwei Namen, die das interkantonale Recht zulässt. Die zweite enthält acht Marken, die Schweizer Spieler antreffen, und die ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung dastehen. Die beiden Ebenen sind nicht gleichwertig, und die Zusammenstellung soll nicht suggerieren, dass sie es sind.

Einordnung: was ein Betrag in Euro über die Bewilligung sagt

Die Einordnung ist kurz und unbequem. Solange zwei Veranstalter in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, ist jeder dritte Anbieter ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das ist keine Vermutung, sondern die Folge eines Systems, das die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt hat.

Damit ist auch die Antwort auf die Ausgangsfrage vorbereitet: Wo eine Einzahlung in Euro möglich ist, steht kein Schweizer Veranstalter dahinter. Und wo ein Schweizer Veranstalter dahintersteht, ist die Aufladung in Franken und beginnt bei CHF 20.

Veranstalter oder Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldetes Bewilligungswerk
Swisslos Sporttip ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport ja Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht Gespa
Duelbits nein keine ausländische Bewilligung mit Kraft in der Schweiz; keine Anbindung an das Sperrregister
Bahigo nein keine ausländische Bewilligung mit Kraft in der Schweiz; keine Anbindung an das Sperrregister
PowBet nein keine ausländische Bewilligung mit Kraft in der Schweiz; keine Anbindung an das Sperrregister
1Bet nein keine ausländische Bewilligung mit Kraft in der Schweiz; keine Anbindung an das Sperrregister
AmunRa nein keine ausländische Bewilligung mit Kraft in der Schweiz; keine Anbindung an das Sperrregister
BDMBet nein keine ausländische Bewilligung mit Kraft in der Schweiz; keine Anbindung an das Sperrregister
BillyBets nein keine ausländische Bewilligung mit Kraft in der Schweiz; keine Anbindung an das Sperrregister
Rollbit nein keine ausländische Bewilligung mit Kraft in der Schweiz; keine Anbindung an das Sperrregister

Warum die Spalte der ausländischen Bewilligungswerke so leer aussieht, hat einen Grund, der mehr über das Schweizer Recht sagt als über die einzelnen Marken. Eine ausländische Bewilligung — gleich aus welchem Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; das ergibt sich aus Art. 4 BGS, wonach eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Für die zweite Gruppe bedeutet das zweierlei: Ihre Tätigkeit ist hier ohne Bewilligung, und ihre Bewilligung anderswo, sofern es sie gibt, verleiht ihr hier nichts.

Wer die Liste liest und die rechte Spalte vermisst, findet die einschlägige Bewilligung deshalb nirgends — nicht weil ein Name fehlt, sondern weil keine ausländische Bewilligung einen Schweizer Anspruch begründen kann. Das ist der Unterschied, der die beiden Gruppen trennt, und er lässt sich nicht durch einen kleineren Einzahlungsbetrag aufheben.

Der regulierte Rahmen: Bewilligung, Gebiet und geschlossener Spielplan

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1.1.2021 in Kraft trat. Die ESBK ist nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur Casinos, und wer sich an sie wendet, wendet sich an die falsche Stelle.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es sie nicht gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.

Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist der Grund, weshalb die Beschränkung auf zwei Veranstalter politisch gewollt ist und nicht als Provisorium gedacht war.

Wo ein Online-Konto überhaupt möglich ist

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis den Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Konsequenz ist eine einfache Rechnung. Wer in Basel wohnt, kommt bei der Loterie Romande nicht an ein Konto. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht an eines. Es gibt kein drittes Angebot, an das man ausweichen könnte, und die Wohnsitzgrenze ist keine Formalität, sondern eine Bedingung, die bei der Registrierung geprüft wird. Für die Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Bei der Loterie Romande kommen zur Volljährigkeit und zum Wohnsitz in einem der sechs Kantone eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und in besonderen Fällen ein Wohnsitznachweis hinzu, der nicht älter als vier Monate ist.

Was überhaupt gespielt werden darf

Der erlaubte Spielplan ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Version vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Was nicht auf der Liste steht, kann nicht angeboten werden.

Die Einschränkungen sind konkret. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wetten sind nur auf Sportereignisse möglich. Wer auf Wetter, Politik oder eine Fernsehsendung setzen will, findet dafür in der Schweiz kein Angebot. Das ist keine Servicelücke, sondern der Zuschnitt der erlaubten Produkte.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wo der Veranstalter eine Entscheidung hat, die sie zulässt. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt. Es ist ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters, und bei Swisslos funktioniert es so: verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten.

Bleibt die Frage nach den abhängigen Ereignissen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Spieler heisst das: Die Kombination zweier Märkte desselben Spiels ist kein Selbstbedienungsvorgang, und ein Fehler in dieser Frage kostet nicht den Gewinn, sondern die Wette.

Sogenannte virtuelle Sportarten sind nicht geregelt; über ihre Zulässigkeit ist an dieser Stelle nichts zu sagen. Esport kommt in der Gespa-Liste nicht vor.

Was der Schweizer Weg kostet

Die Kehrseite des Schutzes ist die Enge des Angebots. Zwei Veranstalter, ein geschlossener Spielplan, Wohnsitzbedingungen, Verifizierung. Wer diesen Preis nicht zahlen will, findet im Ausland mehr Märkte, mehr Sportarten, mehr Aktionen — und keine Schweizer Aufsicht.

Die ehrliche Beschreibung beider Seiten lautet so: Der bewilligte Betrieb schützt den Spieler durch Regeln, die er selbst nicht beeinflussen kann, und beschneidet ihn um Produkte, die er vielleicht will. Der ausländische Betrieb gibt ihm die Produkte und lässt ihn mit einem Anbieter allein. Keine dieser beiden Seiten ist die bequeme Wahl.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; die ESTV nennt Sportwetten in diesem Zusammenhang ausdrücklich. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, für 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb die zutreffende Formulierung «je nach Kanton» lautet und nicht die Nennung einer einzelnen kantonalen Zahl.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an. Die kantonale Steuerpraxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen anders behandeln: Die Praxis des Kantons Thurgau etwa betrachtet sie unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Damit kann ein kleiner Gewinn aus dem Ausland steuerpflichtig sein, während derselbe Betrag aus einem Schweizer Grossspiel es nicht wäre. Steuerliche Fragen gehören zu einem Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung, nicht in ein Wettkonto.

Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer das Gegenteil liest, liest etwas Falsches.

Der ausländische Anbieter im Rechtssinn

Ein ausländisches Bewilligungswerk — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS).

Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und die einzige. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch eine Fair-Play-Kontrolle. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung 900 Franken gewinnt und sie nicht erhält, hat keine Stelle, an die er sich wenden kann, und keine Aufsicht, die für ihn nachfragt.

Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und führt als Beispiele unter anderem Interwetten und Bet-at-Home; auch bet365 steht auf der Liste. Wer eine gesperrte Seite aufruft und sie plötzlich nicht mehr erreicht, erlebt genau diesen Mechanismus.

Werbung: warum hier nichts beworben wird

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Ein Werbeverbot nach Tageszeit gibt es nicht.

Aus dieser Regel folgt eine Grenze für jede Seite, die über Wettanbieter schreibt: Beschreiben und bewerten ist erlaubt, anpreisen nicht. Deshalb steht auf dieser Seite keine Aufforderung zur Anmeldung, kein Rabattversprechen und kein Werbetext — und deshalb werden die acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung so nüchtern behandelt, wie sie es nicht sind, wenn man sie an ihren eigenen Versprechen misst.

Verantwortungsvoll spielen: warum ein kleiner Einsatz kein kleiner Verlust ist

Der Einstieg über den kleinsten möglichen Betrag wird in der Werbung gerne als die vernünftige Variante dargestellt. Er ist eine Variante. Vernünftig wird er erst durch die Limite, die man sich vorher setzt.

Limiten legt man selbst

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Mechanismus hinter den 72 Stunden ist der eigentliche Spielerschutz. Eine Limite, die man in einer Minute erhöhen kann, existiert auf dem Papier und nicht im Verhalten. Drei Tage Bedenkzeit sind lang genug, um die meisten Impulse abklingen zu lassen, und das ist beabsichtigt.

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Die Limite ist selbst gesetzt. Das Gesetz kennt keine feste Einzahlungsobergrenze für Sportwetten; es verpflichtet den Veranstalter, Maximalwerte zu verlangen (Art. 87 VGS), und überlässt dem Spielenden die Höhe. Unterhalb der Schwelle tut die Limite nichts. Ein Konto ohne tiefe Limite ist ein Konto ohne Schutz, auch wenn alle Werkzeuge vorhanden sind.

Sperren und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Registerwirkung ist der Teil, der die Sperre wirksam macht. Wer sich bei einem Anbieter sperrt, sperrt sich nicht nur dort. Ein freiwilliger Ausschluss kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS).

Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist eine ungewöhnlich strenge Regel und sie ist bewusst so gesetzt: Wer nicht spielen darf, soll aus dem Spiel auch nichts zurückholen können.

Für die Registrierung gilt: Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Ein Befund, der die Zahlen korrigiert

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft.

Diese Zahl gehört auf jede Seite, die über Spielerschutz in der Schweiz schreibt, weil sie die Selbstdarstellung korrigiert. Der Schutz im bewilligten System ist ein System aus Regeln — und die Regeln an der Theke werden in fast jedem zweiten Fall nicht eingehalten. Wer sich auf die Stelle verlässt, an der er das Ticket kauft, verlässt sich auf einen Kontrollmechanismus, der nicht funktioniert.

Was der Zehner nicht leistet

Ein kleiner Einsatz ist keine Sicherheitsmassnahme. Zehn Franken pro Wette sind zehn Franken pro Wette, und die Limite, die den Unterschied macht, ist nicht der Einsatz, sondern der Verlust über einen Zeitraum. Wer sich eine Verlustlimite von CHF 50 für sieben Tage setzt und sie einhält, hat 50 Franken als Maximum — unabhängig davon, ob er pro Wette einen Franken oder zehn setzt.

Die Verlustlimite ist die einzige Zahl auf dieser Seite, die den Spielenden direkt schützt, und sie ist die einzige, die nicht in einem Bonusangebot auftaucht.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, dann die acht Marken ohne. Die Reihenfolge gibt die Zulassung wieder und ist keine Empfehlung.

Swisslos Sporttip: die einzige Plattform mit Schweizer Bewilligung im deutschsprachigen Landesteil

Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Bewilligung und Verantwortlichkeit

Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht liegt bei der Gespa. Die Domains von Swisslos dürfen nicht auf eine Sperrliste gesetzt werden, weil sie die Bewilligung haben; die Gespa-Sperrliste betrifft ausschliesslich ausländische Domains.

Was das Konto verlangt

Die Registrierung braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und eine Spielsperre, die nicht besteht; pro Person ist nur eine Registrierung erlaubt. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Die Prüfung ist nicht zeremoniell — sie ist der Grund, weshalb ein Konto auf einen falschen Namen hier nicht funktioniert.

Einzahlung, Guthaben und Auszahlung

PostFinance Pay und der Einzahlungsschein sind die Wege, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, der Guthabenstand darf CHF 9’999 nicht übersteigen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung geht der Gewinn automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wetten, Quoten und Grenzen

Der Mindesteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000; für eine Systemwette liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, mit mindestens vier Voraussagen von je mindestens 1.50 und einem Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Fazit

Sporttip ist die einzige Plattform auf dieser Liste, deren kleinstes Aufladen CHF 20 beträgt und deren kleinstes Setzen CHF 1 — dieser Abstand ist die eigentliche Information. Zwischen dem Geld, das man einzahlen kann, und dem Geld, das man setzen kann, liegt ein Faktor zwanzig, und genau in diesem Fenster entscheidet sich, ob aus dem Einstieg ein Verlust oder ein Spiel wird.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin mit dem einzigen echten Zehner

Die Société de la Loterie de la Suisse Romande ist die zweite Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung. Sie nennt die Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ihr Sportwettprodukt heisst Jouez Sport.

Bewilligung und Gebiet

Wie Swisslos hält sie eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS unter der Aufsicht der Gespa. Jouez Sport wird für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Ein Online-Konto setzt Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Kantone voraus, ausserdem eine Ausweiskopie und in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis von höchstens vier Monaten Alter. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt.

Einzahlung und Guthaben

Einzahlungen sind bis höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage möglich, das Wallet-Guthaben beträgt höchstens CHF 10’000. Die Prepaid-Tickets «Pre-pay Loterie Romande» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag gutgeschrieben werden. Eine Aufladung unter CHF 20 ist nicht möglich.

Auszahlung

Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis zu CHF 2’000 auszahlen.

Die Aktion, die den einzigen Zehner liefert

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Fazit

Der Zehner existiert in der Schweiz — als Gratisspielguthaben, das man sich in einem Stadion abholt, dreissig Tage lang einsetzt und nie aufs Bankkonto bekommt. Dass die einzige Aktion mit genau diesem Betrag so aussieht, ist die beste Zusammenfassung des Schweizer Bonusmarkts, die man an einem Beispiel geben kann.

Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden Anbieter werden beschrieben und bewertet, nicht empfohlen. Keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und keiner unterliegt der Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Rechtsschutz, ohne Anbindung an das Sperrregister und mit dem Risiko, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Duelbits: bei Schweizer Spielern bekannt, in der Schweiz nicht zugelassen

Duelbits hat keine Schweizer Bewilligung. Da eine ausländische Erlaubnis in der Schweiz keine Rechtsgrundlage hat (Art. 4 BGS), existiert kein Schweizer Rechtsschutz und keine Anbindung an das Sperrregister; der Zugang kann gesperrt werden.

Wer bei Duelbits auf ein Ergebnis setzt und es trifft, hat einen Anspruch gegen einen Anbieter, den die Schweizer Gerichte nicht ohne Weiteres erreichen. Das ist die einzige Frage, die bei einem Konto mit kleinem Saldo zählt, und sie ist bei Duelbits nicht zu beantworten.

Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung, mit den Folgen für die Auszahlung

Bahigo fehlt die Schweizer Zulassung. Da ausländische Bewilligungen hier wirkungslos sind (Art. 4 BGS), entfallen Rechtsschutz und Sperrregister-Anbindung; eine Aufnahme in die Gespa-Sperrliste ist möglich.

Bei einem Anbieter dieser Art hängt die Auszahlung nicht an einer Aufsicht, sondern an einem Unternehmen. Ein Gewinn, der nicht ausgezahlt wird, bleibt ein Anspruch ohne Gerichtsstand in der Schweiz.

PowBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Aufsicht

PowBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz; die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Ein Konto mit kleinem Guthaben bei einem solchen Anbieter ist günstiger als eines mit grossem. Wer den Fehler macht, ihn zu vergrössern, vergrössert auch den Teil, der nicht mehr einklagbar ist.

1Bet: ohne Schweizer Bewilligung, geprüft nach denselben Kriterien

1Bet operiert ohne hiesige Bewilligung. Da ausländische Lizenzen rechtlich unbeachtlich sind (Art. 4 BGS), bestehen weder Schutz noch Sperrregister-Anbindung; eine DNS-Sperre ist möglich.

Der Anbieter wird hier nach denselben Kriterien bewertet wie die beiden bewilligten — nur fällt das entscheidende Kriterium bei ihm durch.

AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung, in der Schweiz rechtlich nicht fassbar

AmunRa besitzt keine Schweizer Erlaubnis. Aufgrund der fehlenden Wirksamkeit ausländischer Lizenzen (Art. 4 BGS) gibt es hier weder Rechtsschutz noch Sperrregister-Anbindung; die Gespa kann den Zugang sperren.

Ein Konto dort zu eröffnen, ist rechtlich nicht strafbar. Es ist nur die Variante ohne Netz.

BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung, im Vergleich der beiden Gruppen

BDMBet weist keine Schweizer Bewilligung auf. Da ausländische Lizenzen in der Schweiz keine Rechtskraft besitzen (Art. 4 BGS), existieren weder Rechtsschutz noch Sperrregister-Anbindung; Sperrungen sind möglich.

Im Vergleich zu den beiden bewilligten Anbietern fehlt hier nicht ein Merkmal, sondern die Grundlage aller Merkmale. Alles, was danach kommt — Auszahlung, Beschwerde, Sperre — hängt an einer Aufsicht, die es nicht gibt.

BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung, und was das für den Gewinn heisst

BillyBets operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da ausländische Genehmigungen hier rechtlich irrelevant sind (Art. 4 BGS), bestehen keine Rechtssicherheit und keine Sperrregister-Anbindung; der Zugang kann gesperrt werden.

Wer gewinnt, gewinnt bei BillyBets gegen das Unternehmen, nicht gegen eine bewilligte Veranstalterin. Der Unterschied wird erst sichtbar, wenn das Geld nicht ankommt.

Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung, mit dem grössten Abstand zum Schweizer System

Rollbit fehlt die Schweizer Zulassung. Da ausländische Lizenzen hier keine Geltung haben (Art. 4 BGS), bestehen keine Rechtssicherheit und keine Sperrregister-Anbindung; die Gespa kann den Zugang sperren.

Das Sperrregister ist bei diesem Anbieter nicht nur ein Eintrag, den er nicht hat, sondern der Mechanismus, der ihn aus dem Schweizer Netz heraushalten soll. Wer ihn trotzdem nutzt, umgeht die Zugangssperre — mit allen Folgen, die die Abschnitt über die Sperrliste beschreibt.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es bei den Schweizer Veranstaltern eine Mindesteinzahlung von zehn Euro, oder wird in Franken aufgeladen?

In Franken, und der kleinste Betrag liegt über dem Zehner. Bei Swisslos beträgt die kleinste Aufladung des Wallets CHF 20, bei der Loterie Romande kostet das kleinste Prepaid-Ticket CHF 20. Ein Betrag in Euro kommt bei beiden nicht vor, weil die Konten in Franken geführt werden.

Welche Zahlungswege stehen für das Aufladen eines Wettkontos in der Schweiz zur Verfügung?

Bei Swisslos sind es PostFinance Pay, bei dem die Transaktion in der PostFinance App bestätigt wird, und der Einzahlungsschein. Die Loterie Romande verkauft Prepaid-Tickets zu CHF 20, 50, 100 und 200, gültig ein Jahr und in einem Betrag gutzuschreiben. Weitere Wege ergeben sich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Wie lange dauert es, bis ein Gewinn auf dem Bankkonto eintrifft, und wovon hängt die Frist ab?

Bei Swisslos erfolgt die Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne über CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Beträge bis CHF 1’000 werden zuerst dem Wallet gutgeschrieben, nicht überwiesen.

Wie wird aus Einsatz und Quote ein Gewinn?

Der Rückfluss ist der Einsatz mal der Quote. Wer CHF 10 auf 1.50 setzt und gewinnt, erhält CHF 15, also CHF 5 Gewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einem Preis, und dieser Preis gilt für den gesamten Einsatz.

Ab welchem Betrag fällt auf einen Einzelgewinn die Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 für einen Einzelgewinn, 2025 waren es CHF 1’070’400. Darunter bleibt der Gewinn steuerfrei. Der kantonale Freibetrag weicht ab, daher «je nach Kanton». Oberhalb behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.

Welche Nachteile entstehen bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, auch wenn die Einzahlung klein ist?

Es fehlen Schweizer Rechtsschutz, die Anbindung an das Sperrregister und die Aufsicht durch die Gespa; die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden. Ausländische Gewinne können nach kantonaler Praxis voll steuerbar sein. Strafbar macht sich der Spielende nicht, doch Einsätze und Gewinne sind in Verfahren gegen den Anbieter einziehbar.

Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»