Wettgutschein Schweiz: kleine Beträge, klare Regeln, zwei Veranstalter
Stand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Angaben der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und gegen die Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande.

Ein Wettgutschein klingt nach einem Geschenk. In der Schweiz ist er fast immer eine Summe Spielguthaben auf einem Spielerkonto, gebunden an eine Frist, eine Mindestquote und die Identität einer einzigen Person. Das bekannteste Beispiel dieser Saison war eine Aktion der Loterie Romande: Zehn Franken Gratisspielguthaben für alle, die innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben. 7’000 Stück gab es davon, jede Gutschrift war dreissig Tage gültig, und auszahlen liess sich keine einzige davon. Wer die zehn Franken als Preis liest, hat die Hälfte verpasst. Wer sie als Gutschrift mit Verfallsdatum liest, versteht das ganze Schweizer Modell.
Die Liste genehmigter Gratisangebote ist kurz, und dahinter steht kein Zufall. Der Bund hat das Gratisspielguthaben nicht als Marketinginstrument erfunden, sondern als Ausnahme, die der Aufsicht vorher gemeldet werden muss. In diesem Rahmen gibt es Spielraum — aber nicht viel, und dieser Text rechnet nach, wie viel davon beim Spielenden ankommt.
Grundlagen: Was ein Wettgutschein in der Schweiz ist
Zuerst die Begriffe, weil sie im Alltag durcheinandergehen. Ein Gutschein ist hier kein Papier, das man an der Kasse abgibt, sondern ein Betrag Spielguthaben auf dem Spielerkonto. Ein Wettschein dagegen ist etwas völlig anderes: der Beleg über eine platzierte Wette, mit dem Gewinne bis CHF 1’000 automatisch ins Wallet gebucht werden. Wer von «Wettgutschein» spricht, meint fast immer das Guthaben — und genau dort beginnt die Verwirrung, denn dieses Guthaben gibt es in zwei Sorten, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben.

Die eine Sorte ist gekauftes Guthaben. Es stammt aus einer Einzahlung des Spielenden und wird nur durch die allgemeinen Auszahlungsregeln begrenzt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Die andere Sorte ist Gratisspielguthaben aus einer Promotion. Swisslos schreibt in seinen Bedingungen unmissverständlich, dass es nicht auszahlbar ist — und die Loterie Romande formuliert dieselbe Regel für ihre Aktionsgutschriften. Zehn Franken, die man gewinnt, sind also zehn Franken, die man wieder einsetzen muss. Das ist kein Detail am Rand, das ist der Unterschied zwischen einem Geschenk und einem Einsatzgutschein.
Was die kantonale Vereinbarung den Veranstaltern erlaubt, ist eng umrissen: Lotterien und Sportwetten, und nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind in der Schweiz nicht zugelassen, und was genau gesetzt werden darf, steht in einer geschlossenen Liste der Gespa mit den autorisierten Sportarten, Wettbewerben und Wettarten. Ein Gutschein ändert daran nichts. Er verschiebt nur, wer die Einsätze bezahlt.
Wie Gratisguthaben in der Schweiz auf den Markt kommt
Freundlicherweise gibt es für diesen Punkt keine Grauzone, die man auslegen müsste. Gratisspielguthaben und Gratisangebote gelten als Aktionen und brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa. Der Bund hat für 2025 Bilanz gezogen: 24 Zustimmungen gingen an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Das sind überschaubare Zahlen für zwei Veranstalter, und sie erklären, warum Schweizer Angebote selten sind und fast immer klein.
Wer sich wundert, warum hier kein Neukundenbonus von CHF 200 auf einem Werbebanner leuchtet, hat damit die Antwort: Es gibt keinen, jedenfalls nicht von einem Veranstalter mit Schweizer Bewilligung. Das Neukundenangebot der Loterie Romande bestand eben gerade aus zehn Franken Guthaben im Rahmen einer Stadionaktion. Swisslos lockt mit Kombiboosts, Quotenboosts und Profitboosts, also mit Zuschlägen auf den Gewinn von Wetten, die man ohnehin vorhat — und nicht mit einem Guthaben zum Einstieg. Die beiden Modelle sind verschieden, und das sollte man beim Vergleich nicht verschmelzen.
Was hoch bleibt, ist nicht die Gutschrift, sondern ihre Bedingung. Beim Kombiboost von Sporttip verlangt die Ausschüttung mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, und sie gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Der Zuschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Ein Zuschlag auf einen Gewinn, der noch nicht feststeht, ist kein Guthaben — er ist eine Wette mit erhöhtem Auszahlungspotenzial und erhöhtem Aufwand. Wer diese Staffelung liest und trotzdem glaubt, vier Fussballspiele an einem Wochenende seien schnell beisammen, hat die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage nicht mitgerechnet. Vier Voraussagen ab 1.50 sind keine Selbstverständlichkeit, sie sind eine Auswahl.
Bei den Quotenboosts und Profitboosts wird es noch nüchterner. Beide gibt es nur online und nur bei Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, beide sind pro Wettenden genau einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung beschränkt. Und beide verfallen, wenn man einen Cash-Out ausführt. Nachrechnen lohnt sich: Ein einmal nutzbarer Boost auf eine Einzelwette mit begrenztem Einsatz kann in Franken gerechnet nicht viel sein. Das ist der Punkt, an dem Marketing und Mathematik sich trennen.
Was die kaufbare Gutschrift von der geschenkten unterscheidet
Es gibt einen zweiten Weg zum Guthaben, und er ist berechenbar: Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann man kaufen. Per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Für die Frage nach dem Gutschein heisst das: In der Schweiz gibt es keine Trennung zwischen «Guthaben kaufen» und «Guthaben mit Sportwetten aufladen», weil beides dasselbe Konto ist. Wer CHF 20 einzahlt, hält danach CHF 20 Spielguthaben auf dem Wallet, und ab diesem Moment gelten dieselben Auszahlungsregeln wie für jeden anderen Saldo: auf ein Konto auf den eigenen Namen, zweimal gratis innerhalb von 365 Tagen, danach möglicherweise 3 % Kommission. Gratisguthaben fällt nie unter diese Regeln, weil es sie gar nicht erst erreicht. Es ist nicht auszahlbar, sondern nur verspielbar.
Was die Loterie Romande betrifft, so liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Wer ein Gratisguthaben in der Westschweiz erhält, spielt also innerhalb eines Kontos, dessen Obergrenzen der Veranstalter selbst gesetzt hat.
Neue Kunden: Wie der Betrag gemessen wird, nicht was auf dem Banner steht
Ein Gratisguthaben ist immer mit Fristen verbunden, und die Frist ist der eigentliche Preis des Angebots. Bei der Aktion der Loterie Romande lief die Eingabe des Codes innert sieben Tagen, das Guthaben selbst war dreissig Tage gültig. Sieben Tage zum Reagieren, dreissig Tage zum Einsetzen: Wer die erste Frist verpasst, hat nichts. Wer die zweite verpasst, hat auch nichts, und diesmal, ohne dass etwas eingezahlt wurde — deshalb ist die verpasste Gratisgutschrift finanziell harmlos und psychologisch umso wirksamer.
Der Nennwert sagt wenig. Die dreissig Tage sagen viel. Spielende, die normalerweise alle paar Wochen einen Schein abgeben, müssen ihr Verhalten den dreissig Tagen anpassen, wenn sie die Gutschrift nicht verfallen lassen wollen. Das ist der eigentliche Mechanismus hinter dem Wort «Geschenk»: Es ist ein Anlass, in einem bestimmten Monat häufiger zu wetten als sonst.
Was Gratisspielguthaben beim Einsatz wirklich wert ist
Die vorgeschriebene Rechnung gehört an diese Stelle, und sie ist unbequem. Ich nehme die Bedingungen der Aktion der Loterie Romande: nominal CHF 10 Spielguthaben, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar, nicht einzahlbar und nicht abhebbar.
Die Formel für den durchschnittlichen Wert einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, lautet: Gratisbetrag mal (Quote minus eins) geteilt durch Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Für einen zweiwertigen Markt zu Quoten von 1.90 und 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 96,6 % — die beiden Quoten zusammengenommen lassen dem Veranstalter 3,4 % des Einsatzes. Setzt man die zehn Franken bei Quote 1.90 auf eine Auszahlungsquote von 96,6 % an, liegt der durchschnittliche Wert der Gutschrift bei rund CHF 4.60 bis CHF 4.65. Bei Quote 1.50 im selben Markt sind es rund CHF 3.20, bei Quote 3.00 rund CHF 6.45.
Wer an dieser Stelle CHF 10 liest und CHF 4.65 erhält, hat nichts falsch gemacht. Die Differenz ist der genaue Preis zweier eingebauter Bedingungen: Der Einsatz wird nicht zurückgezahlt, also bleibt jede Wette, die man mit einer normalen Wette vergleicht, um den Einsatz ärmer; und die Auszahlungsquote sorgt dafür, dass von jedem eingesetzten Franken planmässig ein Teil beim Veranstalter bleibt. Ein durchschnittlich wertvolles Angebot gibt es in dieser Rechnung nicht. Die Werte sind Schätzungen über viele Wetten unter den genannten Annahmen, keine Garantie für eine einzelne. Wer die zehn Franken auf eine lange Quote setzt, kann mehr daraus machen; wer sie auf eine kurze Quote setzt, weniger.
Was diese Rechnung nicht sagt, ist, ob man die Wette gewinnt. Sie sagt nur, was die Gutschrift im Durchschnitt hergibt. Zehn Franken, die zu 4,65 Franken Wert werden, sind kein schlechtes Angebot — sie sind ein kleines.
Bedingungen: Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit
Man kann die Bedingungen eines Gutscheins in vier Fragen zerlegen, und in der Schweiz ist die aussagekräftigste davon nicht der Betrag. Sie lautet: Kaufen oder schenken? Alles Weitere folgt daraus.
Bei der Loterie Romande wurde ausdrücklich geschenkt, aber mit drei Ketten: Code nur in einem verifizierten Konto einlösbar, Gesamtmenge 7’000 Stück, Gültigkeit dreissig Tage, nicht auszahlbar. Bei Swisslos existiert kein solcher Geschenkweg für Neukunden. Wer dort Guthaben will, kauft es ab CHF 20 — und dieses Guthaben unterliegt dann den Auszahlungsregeln mit zweimal kostenlos innerhalb von 365 Tagen.
Die zweite Frage betrifft die Mindestquote, und sie ist in der Schweiz eine echte Marke. Der Kombiboost von Sporttip verlangt Quote 1.50 pro Voraussage, jede der mindestens vier. Eine Quote von 1.50 entspricht einer Wahrscheinlichkeit von ungefähr zwei Dritteln; vier solche Voraussagen in Serie sind deutlich schwieriger als der Bauch das Gefühl hat, dass sie sind. Die Staffelung 5, 20, 40 und 100 % tut so, als stiegen die Chancen mit der Zahl der Voraussagen. Sie sinken. Fünfzehn Spiele mit je mindestens Quote 1.50 zu treffen ist kein Bonusfall, das ist ein Lottotreffer.
Die dritte Frage ist die Auszahlbarkeit, und sie trennt die beiden Guthabenarten sauber. Gekauftes Guthaben ist auszahlbar, mit einer Grenze von zwei kostenlosen Auszahlungen in 365 Tagen und einer möglichen Kommission von 3 % ab der dritten. Gratisguthaben aus einer Aktion ist in beiden Landesteilen nicht auszahlbar. Wer CHF 10 geschenkt bekommt, bekommt also keinen Zehner, sondern einen Zehner, der die Bahn nie verlässt.
Die vierte Frage betrifft die Menge. 7’000 Stück sind schnell weg, und eine Aktion, die an sieben Tagen in zwei Dutzend Stadien verbreitet wird, verteilt sich nicht gleichmässig. Wer an einem Aktionsort war, hatte eine reale Chance; wer nicht, hatte keine.
Quotenstaffel, Kombiboost und der Verfall über den Cash-Out
Es gibt eine Bedingung in den Sporttip-Regeln, die beim Kombi- und beim Quotenboost gerne übersehen wird, weil sie technisch klingt: Ein ausgeführtes Cash-Out lässt den Boost verfallen. Wer eine geboostete Wette frühzeitig glattstellen will, verliert den Zuschlag. Das ist kein unfaires Manöver, aber es bindet den Spielenden an das Ende eines Ereignisses, das er sonst schon vorher beendet hätte.
Hinzu kommt das Wesen des Cash-Out selbst. Er ist nicht für jeden Markt garantiert, der Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Verkauf, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit angepasst werden. Es gibt ihn nur bei Online-Wetten, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und ein ausgeführter Cash-Out ist nicht rückgängig zu machen. Wer einen Boost, einen Gutschein und einen Cash-Out in derselben Woche plant, sollte vorher die Reihenfolge festlegen.
Nebenbei ist die Auszahlungssumme einer Wette schlicht Einsatz mal Quote, bei Kombinationen die Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten — hier wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf fünf Rappen abgerundet. Wer den erwarteten Gewinn auf den Rappen genau ausrechnet, landet bei einer Zahl, die es nicht gibt.
Rechtslage: Bewilligung, Gespa und die Grenze bei zwei Veranstaltern
Die Rechtslage ist der Teil, den man nicht verhandeln kann, und sie ist zugleich der Teil, der in der Werbung ausländischer Seiten konsequent fehlt. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und richten sich nach dem Geldspielgesetz mit seinen Ausführungsbestimmungen. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern — nicht die eidgenössische Spielbankenkommission, die nur die Casinos beaufsichtigt. Wer Genauigkeit will, spricht von einer Bewilligung und nicht von einer Lizenz, denn das Gesetz vergibt eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Beide sind gesetzlich fixiert auf den schweizerischen Bereich und entfalten darüber hinaus keine Wirkung.

Weil eine Bewilligung nur hier gilt, kann kein ausländischer Anbieter mit seinem eigenen Recht in die Schweiz hineinwirken. Ein Veranstalter gibt deshalb nur mit Schweizer Bewilligung Sportwetten heraus, und die Kantone haben die Zahl dieser Veranstalter bei zwei gedeckelt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine weiteren zugelassenen Anbieter, weil es keine weiteren Zulassungen gibt. Die Aufsicht publiziert zu diesem Zweck keine Liste geprüfter Anbieter, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettoerträge gehen in der Verteilung des Gewinns an die Kantone und werden gemeinnützigen Zwecken zugeführt.
Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet gestützt auf die kantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen, und zwar im Gebiet der Kantone der Zentralschweiz, des Mittellands und der Ostschweiz sowie in Zürich, Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn, Schwyz, Schwyz sei hier ausgespart, denn präzise heisst es: Aargau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Bern, beide Basel, Glarus, Graubünden, Luzern, Nid- und Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich. Dazu kommen das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Vertragsgebiet, und nur wer darin Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann dort ein Online-Konto eröffnen.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt daneben einige Zahlen zur eigenen Grösse, darunter 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Dieses Vertragsgebiet ist vom anderen vollständig getrennt.
Wer wohnen muss, wo: Registrierung und Vertragsgebiet
Die Registrierung ist der Punkt, an dem die meisten Träume von einem schnellen Schweizer Konto enden. Wer sich bei Swisslos online anmeldet, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Ausserdem darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identitätsdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Wer in Genf wohnt, kann also kein Sporttip-Konto eröffnen, und wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto in der Form eines Online-Kontos. Für die Frage nach dem Gutschein ist das entscheidend, denn jede dieser Gutschriften hängt an einem verifizierten Konto. Ein Gutscheincode im Westschweizer Format, der in Zürich eingelöst werden soll, führt zu keiner Gutschrift. Wer in der Deutschschweiz sitzt und eine Westschweizer Aktion liest, hat sie nicht gewonnen, obwohl nichts dasteht, was ihn ausschliesst.
Die Schweiz schreibt gesetzlich keine feste Deckelung der Einzahlungen vor. Was sie vorschreibt, ist etwas anderes und wirksamer: Der Veranstalter muss von jedem Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Die 72 Stunden sind der interessante Teil. Das Gesetz verlangt für die Erhöhung 24 Stunden; die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 an. Drei Tage Nachdenkzeit — eine Bremse, die in dieser Form gesetzlich nicht gefordert ist und trotzdem gilt, weil sie in den Bedingungen steht.
Wo die ausländischen Angebote einzuordnen sind
Jetzt zum Teil, den ein beträchtlicher Teil der Suchanfragen eigentlich meint. Seiten ohne Schweizer Bewilligung werben in der Deutschschweiz sichtbar und teilweise aggressiv, mit Bonusbeträgen, die um ein Vielfaches über der Westschweizer Stadionaktion liegen. Der Vergleich hinkt nicht wegen des Betrags. Er hinkt, weil die beiden Dinge nicht dieselbe Rechtsstellung haben.
Eine ausländische Bewilligung — gleich aus welchem Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das heisst nicht, dass die Seite illegal wirkt; es heisst, dass ein Spielender in der Schweiz aus ihr keine Rechte ableiten kann. Vier Dinge fehlen diesen Konten: die Anbindung an das schweizerische Sperrregister, das Spielsperren schweizweit und zusätzlich für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein wirksam macht; die Aufsicht durch die Gespa; ein Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten; und die Pflicht, nur auf ein Konto auf den eigenen Namen auszuzahlen, die im bewilligungsgebundenen Schweizer Sportwettenbereich den anonymen Bezug ausschliesst und Kredite an Spielende verbietet. Wer anonym oder in Krypto auszahlen lässt, verlässt genau diesen Rahmen.
Es gibt ausserdem keinen Mechanismus, mit dem Schweizer Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Seiten blockieren. Wer das Gegenteil behauptet, verkauft eine Sicherheit, die es nicht gibt. Was existiert, ist die Sperrliste der Gespa: ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre unzugänglich machen. Die Liste läuft seit dem 3. September 2019, umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains, und wer sie öffnet, findet Namen, die in Schweizer Foren dick unterstrichen auftauchen. Blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt — ein Verfahren, für das die Aufsicht selbst einen eigenen Begriff hat. Wer als Kunde auf eine Domain umzieht, die noch nicht auf der Liste steht, weiss beim Einzahlen nicht, ob sie nächste Woche noch erreichbar ist.
Das Verhalten der Aufsicht gegen Veranstalter ist eine andere Kategorie: Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die Unterscheidung, die viele Angebotstexte weglassen: nicht der Kunde steht unter Strafe, sondern der Veranstalter — und weil ein Verfahren gegen den Veranstalter auch Einsätze und Gewinne erfassen kann, trägt der Kunde trotzdem ein Risiko.
Bleibt der Steuerpunkt, der in Schweizer Gesprächen regelmässig falsch weitergegeben wird. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind je nach Kanton bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der eidgenössische Freibetrag lag 2025 bei CHF 1’070’400 und steigt ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für normale Spielende heisst das: kein Steuerbetrag und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Praxis etwa im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine eidgenössische Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer seinen Fall klären will, fragt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Eine Anzeige wird schnell zu einer Information, an die man sich hält: Werbeverbot gilt für Aufforderungen zu Spiel ohne Bewilligung, und dieses Verbot ist nicht zahnlos. Ein Verstoss gegen das Werbeverbot für Spiele ohne Schweizer Bewilligung kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Das ist der Rahmen, in dem dieser Text beschreibt und bewertet, statt aufzufordern — und in dem kein Anbieter hier als legal oder sicher bezeichnet wird, nur weil er eine Zahlungsseite hat, die lädt.
Verantwortungsvolles Spielen: Limits, Sperren und der Nachweis aus dem Jahr 2025
Jetzt zu dem, was ein Gutschein nicht verändert. Verlustlimiten gelten für Einsätze, unabhängig von der Herkunft des Geldes. Wer dreissig Franken Verlustlimite pro Woche gesetzt hat und mit zehn Franken Gratisguthaben zu wetten beginnt, hat weiterhin dreissig Franken Limite. Es wäre auch schwer vorstellbar, dass es anders wäre, aber die Frage taucht bei jeder Aktion auf, und die Antwort ist so banal wie streng.
Was Swisslos zusätzlich bereitstellt, ist eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen, die vor Fristablauf nicht aufgehoben wird. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in ein schweizweites Register eingetragen, und dieses Register wirkt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Für jemanden, der merkt, dass die Gratisgutschrift ihn in eine zweite Runde Einsätze gezogen hat, ist das ein realer Ausweg. Die Hürde liegt nicht im Antrag, sondern im Entschluss.
Eine Selbstsperre, die auf eigenem Wunsch erfolgt, lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer sich sperren lässt und es am nächsten Tag anders will, kommt also nicht am nächsten Tag zurück. Wer noch Minderjährige oder bereits gesperrte Personen im Blick hat: Diese haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Die Aufsicht hat 2025 in 200 Testkäufen an Verkaufsstellen geprüft, ob Sportwetten an Minderjährige abgegeben werden. In 47,5 % der Fälle geschah genau das. Das ist keine Randnotiz, das ist der Grund, warum es Verkaufsstellen allein nicht richten. Und weil kein Anbieter sagen wird, dass er es besser macht, hilft die Frage weiter, ob ein Konto den eigenen Namen trägt: Gewinne und Salden werden im bewilligungsgebundenen Bereich nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Wer unter falschem Namen spielt, hat im Konfliktfall kein sauberes Konto, auf das er sich berufen könnte.
Vergleich: Woran sich die geprüften Anbieter unterscheiden
Wer die Übersicht zehn Anbieter nebeneinanderstellt, sieht auf den ersten Blick zwei Gruppen, und der erste Blick irreführt. Die eine Gruppe hat eine Schweizer Bewilligung, wie sie das Gesetz für Sportwetten verlangt. Die andere ist ausnahmslos als «ohne Schweizer Bewilligung» geführt, und für diese Anbieter ist keine anderweitige Bewilligung feststellbar, die in der Schweiz Wirkung hätte. Diese Einschätzung stammt von der schweizerischen Aufsichtsbehörde, nicht von den Anbietern. Keiner der untersuchten Anbieter der zweiten Gruppe verfügt über eine Konzession der Schweizer Behörden.
Die zweite Gruppe wird hier nicht als «Anbieter ohne Lizenz» gelistet, sondern als «ohne Schweizer Bewilligung». Diese Wortwahl ist bewusst: Anbieter können über ausländische Genehmigungen verfügen, diese entfalten aber in der Schweiz keine Geltung und schützen Schweizer Kunden nicht. Die Behörde erlaubt keine Aufnahme eines Anbieters, der Schweizer Spielende ansprechen will, in eine Liste der zugelassenen Anbieter. Entsprechend werden diese Seiten in der Schweiz in der Praxis über die Sperrliste der Gespa blockiert. Das ist ein Unterschied um Objektivität: Es geht nicht darum, dass ausländische Anbieter nicht existieren, sondern darum, dass sie im Schweizer Kontext keine Rechte und Schutzmechanismen bieten können.
Die erste Tabelle fasst zusammen, was hier zur Bewilligungslage und zur Angabe einer ausländischen Genehmigung bekannt ist. Was nicht belegbar ist, steht als «keine Angabe» und nicht als Schätzung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Ausländische Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja, Sportwetten-Grossspiel, Aufsicht Gespa | nicht relevant — Schweizer Bewilligung |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja, Sportwetten-Grossspiel, Aufsicht Gespa | nicht relevant — Schweizer Bewilligung |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | nicht belegt |
Der Grund, warum die Spalte der ausländischen Bewilligungen so aussieht, wie sie aussieht, ist kein Recherchefehler. Die Aufsicht führt keine Liste genehmigter Schweizer Anbieter, weil es keine weiteren gibt, und sie führt ebenso keine Liste ausländischer Genehmigungen ihrer Sperrlisten-Einträge. Wer wissen will, unter welcher Aufsicht eine Seite steht, findet sie nur in deren eigenen AGB. Und diese AGB haben in der Schweiz keine Verbindlichkeit.
Was in der Tabelle fehlt und die zweite Tabelle liefert, sind die Regeln, die das Angebot der beiden bewilligten Veranstalter formen. Dort stehen die Zahlen, an denen ein Gutschein wirklich hängen bleibt.
| Regel | Swisslos Sporttip | Loterie Romande Jouez Sport |
|---|---|---|
| Mindesteinsatz pro Wette | CHF 1 | nicht belegt |
| Höchsteinsatz pro Wette | CHF 1’000 (Einzel/Kombi), CHF 10’000 (System) | nicht belegt |
| Einzahlungen pro 30 Tage | maximal CHF 10’000 (Wallet-Kauf) | maximal CHF 10’000 |
| Wallet-Obergrenze | CHF 9’999 | CHF 10’000 |
| Gewinnauszahlung | bis CHF 1’000 automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto | bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN |
| Gebühren bei Auszahlung | zweimal gratis in 365 Tagen, ab der dritten mögliche 3 % Kommission | nicht belegt |
| Gratisguthaben ausbezahlbar | nein | nein |
Wer das liest, sieht, dass «keine Angabe» in beiden Tabellen nicht dasselbe bedeutet. Im ersten Fall ist die Angabe unnötig, weil die Schweizer Bewilligung alles Weitere regelt. Im zweiten Fall gibt es die Regel schlicht nicht oder sie steht nicht in den Bedingungen, die ich eingesehen habe.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge ist nicht zufällig: zuerst die beiden Schweizer, dann die ausländischen Seiten.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem engsten Korsett
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Für die Bewilligung gilt: Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel, Veranstalter- und Spielbewilligung mit Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet möglich — die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Der Betrag, der einem hier zuerst begegnet, ist der Mindesteinsatz von CHF 1. Der ist so niedrig, dass die Verlustlimite von CHF 1’000 für unter 21-Jährige weit entfernt liegt, und genau darin liegt die Gefahr: Viele kleine Einsätze sind keine kleine Aktivität. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000, und Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für das Gratisguthaben heisst das: Die dreissig Tage Gültigkeit sind nicht die schärfste Bedingung. Die schärfste ist, dass das Guthaben nur in Wetten innerhalb dieser Spannweite wirksam wird.
Was zusätzlich dazukommt, sind die Regeln rund um Live und Cash-Out. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos die Wette ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Wer sich auf ein Tor in der Verlängerung freut, hat in der Standardabrechnung nichts.
Bei Kombinationen abhängiger Ereignisse derselben Sportveranstaltung gibt es eine eigene Funktion; wer sie nicht nutzt, kann bei irrtümlicher Annahme ohne Umweg eine ungültige Wette erhalten und den Einsatz zurückbekommen. Ein abgesagtes Ereignis, das nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: die Einzelwette wird zurückbezahlt, in der Kombination erhält die Voraussage Quote 1.00. Und wer seinen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der Bekanntmachung der Auswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Verwendungszwecks von Swisslos. Wer gegen eine verweigerte Auszahlung vorgehen will, hat dafür zehn Tage mit eingeschriebenem Brief.
Das Fazit: Swisslos ist das Haus mit den dichtesten Regeln, und die dreissig Tage für eine Gratisgutschrift sind darin nur ein Detail. Der Kombiboost belohnt kein Glück, sondern Auswahl — vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 sind eine Handwerksleistung. Wer regelmässig Kombiwetten dieser Grössenordnung spielt und mindestens 18 Jahre alt ist und im Vertragsgebiet wohnt, bekommt hier eine kleine, sauber gerahmte Verbesserung. Alle anderen sollten die Zuschläge als das lesen, was sie sind: eine zusätzliche Chance für den, der ohnehin so spielt.
Loterie Romande Jouez Sport: zehn Franken als Markenbindung
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse den Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Eine Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel mit Veranstalter- und Spielbewilligung und Aufsicht durch die Gespa gilt hier wie beim anderen Veranstalter — es sind die einzigen beiden, die das Gesetz zulässt.
Die 7’000 Gratisguthaben aus der Stadionaktion vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 sind an sieben Aktionstagen ausgegeben worden, die Eingelösten mussten den Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingeben, und die Gutschrift war dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar. Verkaufsstellen spielen bei diesem Modell eine andere Rolle als beim Bannergeschäft: Der Code war nur dort erhältlich, wo die Fans tatsächlich waren. Für die Ausgabe spricht das. Für die Reichweite spricht es nicht.
Auf der Einzahlungsseite gelten höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage und eine Wallet-Obergrenze von CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, höhere Gewinne gehen auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist in beiden Fällen nicht auszahlbar. Wer hier mit einem Guthaben spielt, spielt innerhalb eines Kontos, dessen Obergrenzen der Veranstalter selbst gesetzt hat — und mit einem Saldo, der bei einem grossen Gewinn nicht in einheitlicher Form ankommt, sondern in zwei verschiedenen Wegen.
Das Fazit: Die Westschweizer Aktion war eine reale Aktion, kein Marketingversprechen, und mit einem Kontingent von 7’000 Stück auch ehrlich begrenzt. Was sie am wenigsten war, ist ein Einstiegsangebot im klassischen Sinn — sie erreichte Stadionbesucher, nicht Suchmaschinennutzer. Wer die Codes ohnehin bekommen hätte, hat zehn Franken gefunden; wer eine systematische Möglichkeit sucht, an Gratisguthaben zu kommen, wird hier nicht fündig.
Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit ist eine der Seiten, die hier als Referenz für Spielende aus der Schweiz gelistet werden, und die Bewilligungslage ist vorneweg klar: keine Schweizer Bewilligung. Eine anderweitige Bewilligung ist nicht feststellbar. Eine solche hätte in der Schweiz keine Wirkung. Damit fehlen die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, die Aufsicht durch die Gespa und der Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden.
Was diese Bewertung nicht ist: ein Urteil über das Produkt. Zu einem Schweizer Gutschein, zu Auszahlungsfristen und zu Limiten ist aus dem verfügbaren Stand nichts zu sagen. Wer die Seite trotzdem prüfen will, fragt danach in deren eigenen Bedingungen. Sichtbar ist, dass die Bewilligungslücke nicht bei der Werbung anfängt, sondern beim Rechtsweg — ein Streit über eine Auszahlung wird in der Schweiz nicht ausgetragen.
Das Fazit: Die Seite steht hier, weil Schweizer Spielende ihr begegnen. Das entscheidende Merkmal ist die fehlende Schweizer Bewilligung, und damit fehlt der Teil des Angebots, den ein Gutschein normalerweise wertvoll macht: die Erzwingbarkeit.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung
Auch BetFury ist ohne Schweizer Bewilligung geführt und damit nicht Teil des bewilligungsgebundenen Schweizer Sportwettenangebots. Eine anderweitige Bewilligung ist nicht feststellbar, und eine solche gälte in der Schweiz ohnehin nicht. Das bedeutet konkret: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden, sobald sie auf der Sperrliste steht.
Was über die Seite sonst zu sagen wäre — Gutscheinbedingungen, Auszahlungsdauer, Limiten — ist aus dem geprüften Stand nicht belegt und wird hier nicht behauptet. Wer sich dafür interessiert, liest die Bedingungen der Seite und achtet auf die Frage, an welches Gericht sie sich wendet.
Das Fazit: Wie alle Seiten dieser Gruppe löst BetFury eine Frage ein und lässt eine offen. Die eine ist die Frage nach einem Konto, die sich technisch bejahen lässt. Die offene ist die nach dem Ansprechpartner, wenn die Auszahlung stockt.
DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung
Bei DirectionBet ist die Lage dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, eine anderweitige Bewilligung ist nicht feststellbar und wäre in der Schweiz wirkungslos. Nicht angebunden an das Schweizer Sperrregister, nicht unter Gespa-Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, Domain potenziell über die Sperrliste blockierbar.
Ein Umstand verdient hier trotzdem einen eigenen Satz: Eine Domain, die in der Schweiz blockiert wird und innert Stunden unter neuer Adresse auftaucht, ist für den Kunden nicht nur unbequem. Wer dort Guthaben hält, hält es an einer Adresse, deren Erreichbarkeit er nicht kontrolliert.
Das Fazit: Was diese Seite anbietet, ist ein Konto ohne Schweizer Rückhalt — ein Angebot, das man nur dann prüfen sollte, wenn man genau weiss, welchen Teil des Schutzes man damit aufgibt.
Donbet: ohne Schweizer Bewilligung
Donbet gehört ebenfalls zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Eine anderweitige Bewilligung ist nicht feststellbar; in der Schweiz entfaltet sie keine Wirkung. Damit fallen das schweizerische Sperrregister, die Aufsicht und der hiesige Rechtsweg weg, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa erscheinen.
Ein Punkt, der bei solchen Seiten regelmässig unterschätzt wird: Die Verlustlimitierung nach Schweizer Muster ist kein Standard, den man einfach annimmt. Sie beruht auf dem hiesigen Rahmen und gehört nicht zum Angebot eines Anbieters, der ausserhalb dieses Rahmens arbeitet.
Das Fazit: Wer hier spielen müsste, müsste seine Limits selbst setzen und durchhalten. Der Schweizer Regulierungsmechanismus jedenfalls tut das nicht.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet ist in diesem Verzeichnis ohne Schweizer Bewilligung geführt. Eine anderweitige Bewilligung ist nicht feststellbar und hätte in der Schweiz keine Geltung. Kein Eintrag im schweizerischen Sperrregister, keine Gespa-Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Sperrung per DNS ist möglich.
Das ist der ganze Befund, und er ist für diese Gruppe der immergleiche. Er ist trotzdem nicht bedeutungslos: Die Zahl der Seiten, bei denen er zutrifft, ist der Grund, warum die Sperrliste Ende 2025 bei 671 Domains stand.
Das Fazit: Das Merkmal, das aus dieser Seite einen anderen Fall als Swisslos machen würde, gibt es nicht. Es gibt nur weniger Schutz.
Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten ist in der Schweiz ohne Bewilligung, obwohl der Name hier bekannter ist als manche Neugründung. Eine anderweitige Bewilligung ist nicht feststellbar und in der Schweiz ohne Wirkung. Damit gelten auch hier: keine Anbindung an das Sperrregister, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden.
Der Name taucht bei den Sperrlisten-Einträgen auf, und das ist in diesem Zusammenhang mehr als eine Kuriosität. Eine bekannte Marke auf der Liste macht sichtbar, dass die Bekanntheit kein Kriterium ist.
Das Fazit: Bekanntheit ist kein Bewilligungsersatz. Wer diesen Namen für eine Schweizer Erlaubnis hält, hat die Liste nicht gelesen.
Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet steht in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung. Eine anderweitige Bewilligung ist nicht feststellbar; in der Schweiz hat sie keine Wirkung. Also keine Verbindung zum Sperrregister, keine Gespa-Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, Domain potenziell blockiert.
Für die Frage nach dem Gutschein ist damit nur eines gesichert: Ein Angebot dieser Seite wäre kein Schweizer Gratisspielguthaben im Sinne der Bewilligungsregeln, weil es dafür die Zustimmung der Aufsicht und einen bewilligten Veranstalter bräuchte.
Das Fazit: Was hier wie ein Bonus aussieht, unterliegt nicht den Schweizer Regeln für Gratisguthaben — es unterliegt den Regeln der Seite selbst.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo schliesst die Gruppe ab, und die Bewilligungslage ist dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, eine anderweitige Bewilligung nicht feststellbar und in der Schweiz ohne Geltung. Kein Zugang zum Sperrregister, keine Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, potenzielle DNS-Sperre.
Wer diese Liste liest, merkt irgendwann, dass sie keine Rangfolge ist, sondern zwei Kategorien. Ein Anbieter auf Platz neun ist nicht schlechter als einer auf Platz vier; die Reihenfolge ordnet die Gruppe, sie bewertet sie nicht.
Das Fazit: Diese Seite hat alle Merkmale der ausländischen Gruppe und kein Merkmal der Schweizer. Das ist die Bewertung, und mehr lässt sich seriös nicht sagen.
Was ein Gutschein beim Spielenden kostet
Zum Schluss die Rechnung, die über die ganze Seite hinweg nirgends auftaucht und die trotzdem jeden Franken betrifft. Der Anteil, den ein Markt an die Spielenden zurückgibt, ist eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; der Rest bleibt beim Veranstalter. Im zweiwertigen Markt zu 1.90 und 1.90 sind das 3,4 % des Einsatzes. Jeder Franken, der gesetzt wird, bringt den Spielenden im Durchschnitt also 96,6 Rappen zurück, unabhängig davon, ob er aus einem Gutschein stammt oder aus der eigenen Tasche.
Wer das auf die zehn Franken aus der Westschweizer Aktion rechnet, landet bei rund CHF 4.60 bis 4.65 Wert — nicht, weil das Angebot schlecht wäre, sondern weil Gratisguthaben in diesem Zuschnitt klein ist. Wer kurze Quoten wählt, macht weniger daraus; wer lange wählt, kann mehr daraus machen und gewinnt seltener. Kein Einstieg und kein Ausstieg ändert daran etwas.
Und noch etwas kostet: das Verhalten. Ein Guthaben, das dreissig Tage gilt, ist ein Anlass, in diesen dreissig Tagen mehr zu spielen als sonst. Die Verlustlimiten aus dem Abschnitt zu Limits und Sperren gelten in dieser Zeit unverändert — sie gelten für Einsätze, nicht für Einzahlungen. Wer zehn Franken geschenkt bekommt und über die eigene Verlustlimite hinaus spielt, hat CHF 10 gewonnen und den Einsatzmarktvorteil verloren.
Das ist der Grund, warum ich bei Schweizer Gratisguthaben für Zurückhaltung plädiere und die Werbewörter der ausländischen Bannerseiten meide. «Ohne Einzahlung» klingt nach einem Betrag, den man behalten kann; die zehn Franken der Loterie Romande sind nicht auszahlbar, verschwinden nach dreissig Tagen und kommen über einen Markt zurück, von dem planmässig 3,4 % beim Veranstalter bleiben. Das ist kein Skandal, das ist ein sehr kleines Angebot mit sehr klaren Buchstaben. Wer diese Buchstaben liest und dann trotzdem spielt, weiss, was er tut. Wer sie nicht liest, hat einen Gutschein gesucht und eine Einsatzgelegenheit gefunden.
Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz
Was ist ein Wettgutschein, und wie wird er bei Schweizer Veranstaltern eingesetzt?
Als Wettgutschein wird ein Betrag Spielguthaben auf dem Spielerkonto bezeichnet, nicht ein Papier an einer Kasse. Beim bewilligten Veranstalter ist es entweder gekauftes Guthaben, das den Auszahlungsregeln folgt, oder Gratisspielguthaben aus einer Aktion. Letzteres ist nicht auszahlbar, sondern nur zum Wetten innerhalb der Gültigkeitsfrist verwendbar.
Kann man Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kaufen, und ab welchem Betrag?
Ja. Der Kauf ist per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein möglich, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf gelingt nur, solange das Wallet-Guthaben unter CHF 9’999 liegt. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay mit Bestätigung in der App.
Gibt es einen Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen gelten dafür?
In der Schweiz nur ausnahmsweise. Gratisspielguthaben und Gratisangebote brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Ein Beispiel: Die Loterie Romande gab an sieben Aktionstagen insgesamt 7’000 Mal CHF 10 Spielguthaben aus, einlösbar innert sieben Tagen im verifizierten Konto, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar.
Wie wird Spielguthaben ausbezahlt, und wann fällt eine Kommission an?
Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen. Ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus einer Aktion ist nicht auszahlbar. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto dem Wallet gut.
Gelten Verlustlimiten auch beim Einsatz eines Gutscheins?
Ja. Die Limiten beziehen sich auf Einsätze oder Verluste und nicht darauf, woher das Guthaben stammt. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen für 1, 7 und 30 Tage Werte gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Wie sind Wettgutscheine ausländischer Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?
Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht: kein Sperrregister, keine Gespa-Aufsicht, kein hiesiger Rechtsweg, und eine DNS-Sperre ist möglich. Für solche Seiten gelten die Schweizer Regeln für Gratisspielguthaben deshalb nicht. Gewinne sind nach kantonaler Praxis je nach Kanton steuerbar; Massstab bleiben die AGB der Seite.
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Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»
