Wettanbieter Quotenvergleich 2026: Zwei Bewilligungen, ein Rechenweg
Quotenvergleiche sind ein Geschäft mit einem merkwürdigen Nebeneffekt. Wer zehn Preise für dasselbe Tennismatch nebeneinanderlegt, sieht eine Spanne, die real existiert — und die gleichzeitig ein paar Dinge verschweigt, die den Unterschied zwischen den Zahlen erklären. Manche Anbieter kalkulieren knapper, andere haben einfach mehr Publikum. Bessere Quoten sind deshalb kein Zeichen von Grosszügigkeit. Sie sind ein Zeichen dafür, dass jemand auf eine kleinere Marge verzichtet, um mehr Umsatz zu bekommen.

Der Schweizer Teil dieser Geschichte ist allerdings kurz. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und wer sie veranstalten will, braucht eine Bewilligung. Das kantonale Recht hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Ein Vergleich mit zehn Zeilen hat in der Schweiz also eine Zeile, in der tatsächlich ein Bewilligungsinhaber steht, und neun Zeilen, in denen ausländische Plattformen stehen, die man nachschlagen kann, die aber hier nichts dürfen. Das ist keine Petitesse am Rand. Es ist die Struktur des ganzen Themas.
29. Oktober 2026 — Bewilligungsangaben geprüft gegen den Stand der interkantonalen Vereinbarung und die Verzeichnisse der Gespa.
Quoten lesen statt Quoten sammeln
Eine Quote ist keine Meinung über ein Spiel. Sie ist ein Preis, und ein Preis trägt die Gebühr des Verkäufers bereits in sich. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Quotenübersicht anders: nicht als Rangliste der Grosszügigkeit, sondern als Liste von Preisen für dasselbe Produkt, aus denen man die Gebühr herausrechnen kann.
Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf. Die Quote gilt ab Wettabschluss und lässt sich nachträglich nicht mehr ändern. Genau darin liegt ihr Reiz und ihr Haken. Der Preis steht, auch wenn sich die halbe Mannschaft kurz vor Anpfiff verletzt — nur kann der Buchmacher ihn eben deshalb von Anfang an mit Puffer versehen. Bei variablen Quoten, dem Totalisator, setzen die Wettenden untereinander, und die Quote steht erst nach dem Ereignis fest. Da ist niemand der Gegner, aber es gibt auch keinen Preis, den man vorher kennt.
Die Ausschüttungsquote sagt, welcher Anteil der Einsätze in Form von Gewinnen an die Spielenden zurückfliesst. Alles andere bleibt beim Veranstalter. Bei festen Buchmacherquoten sind etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen typisch — Tennis ist das Schulbeispiel — und etwa 85 % bei drei möglichen Ausgängen, wie im Fussball. Beim Totalisator staatlicher Anbieter liegt der Auszahlungsanteil dagegen unter 50 %, bei Pferderennen bis etwa 85 %.
Diese Zahlen sollte man nicht als technische Fussnote abtun. Sie entscheiden, was ein Abend am Wettstand kostet. Wer bei drei Ausgängen mit 85 % Ausschüttung spielt, zahlt für jeden eingesetzten Franken 15 Rappen, unabhängig davon, ob er gewinnt oder verliert. Bei einem Totalisator mit unter 50 % sind es über die Hälfte. Das ist ein Unterschied, den ein Quotenvergleich aufdecken soll und den eine Liste mit bunten Prozentzahlen meist verdeckt.
Marge, Overround und die implizite Wahrscheinlichkeit
Die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs ist der Kehrwert seiner Dezimalquote. Die Quote 2.00 entspricht 50.00 %, die Quote 4.00 entspricht 25.00 %, und die Quote 1.01 entspricht 99.01 %. Nichts daran ist kompliziert, und genau deshalb ist es das nützlichste Werkzeug im ganzen Thema: Man kann jede Quote in eine Prozentzahl übersetzen und diese Prozentzahlen addieren.
Beim Addieren kommt etwas Merkwürdiges heraus. Die Summe liegt über 100 %. Buchmacher kalkulieren ihre Quoten genau so. Der Überschuss über 100 % heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Ein Markt, dessen Ausgänge zusammen 104 % ergeben, verspricht also nicht vier Prozentpunkte zu viel — er nimmt sie.
Bei Sportwetten rechnet man die Hedge-Quote, indem man die Kehrwerte der Quoten aller möglichen Ausgänge addiert und 1 durch diese Summe teilt. Für die Quoten 1.25, 5.00 und 10.00 ergibt das rund 90.91 %. Das ist derselbe Wert, den die Ausschüttungsquote beschreibt, nur von der anderen Seite gerechnet: 100 % minus Ausschüttung ist die Marge.
Die Grössenordnung hängt an der Zahl der Ausgänge. Die Quote 1.95 auf beiden Seiten einer Zweiwegwette ergibt eine Ausschüttungsquote von etwa 97.5 % und eine Buchmachermarge von etwa 2.5 %. Bei der Quote 1.80 auf beiden Seiten beträgt die Marge etwa 10 %. Acht Zehntel Quote auf beiden Seiten kosten also vier Mal so viel wie fünf Hundertstel — ein Verhältnis, das kein Buchmacher bewirbt und das jeder Wettende kennen sollte.
Was eine Quote von 1.90 und 1.90 wirklich bedeutet
Nehmen wir die Zweiwegwette mit 1.90 auf beiden Seiten. Das ist ein Rechenbeispiel, kein Preis, den irgendein Anbieter für irgendein Spiel stellt.
Die Ausschüttungsquote dieses Marktes beträgt 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der beiden Quoten, also 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das ergibt einen Ausschüttungsanteil von etwa 95 %. Die Marge liegt damit in einem Bereich von etwa 5 % bis 6 %. Anders gesagt: Von jedem Franken, der in diesem Markt insgesamt auf beide Ausgänge fliesst, zahlt der Markt etwa 94 Rappen bis 95 Rappen in Gewinnen zurück, und etwa 5 Rappen bis 6 Rappen bleiben beim Buchmacher.
Grundlagen: Marge, Limiten und was ein Vergleich nicht sieht
Ein Quotenvergleich auf einem Blatt Papier hat eine Schwäche, die keine Tabelle reparieren kann: Er friert einen Preis ein, der sich in Minuten ändert. Quoten werden laufend angepasst, und eine Liste, die heute Abend um 19 Uhr abgeschrieben wird, kann morgen Mittag an mehreren Stellen anders aussehen. Wer daraus eine Rangfolge macht, macht eine Rangfolge über einen Zeitpunkt, nicht über einen Anbieter.

Dazu kommt, dass die Quote nur der halbe Preis ist. Der andere heisst Limite. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Jouez Sport liegt der Mindesteinsatz online bei CHF 2, in den Verkaufsstellen bei CHF 3 und für Multiples bei CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.
Wer die Zahlen nebeneinanderlegt, sieht ein Muster. Zwei Franken Unterschied im Höchsteinsatz sind für einen Feierabendwetter irrelevant und für jemanden, der ernsthaft auf ein Ergebnis setzen will, der eigentliche Knackpunkt. Ein Quotenvergleich, der nur Prozente zeigt, verschweigt, dass bei einem der beiden Anbieter schon bei CHF 500 Schluss ist.
Dazu kommt ein weiteres Paar von Deckeln, das in die gleiche Richtung wirkt. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Eine perfekte Quote auf ein lange im Voraus gespieltes Ereignis nützt wenig, wenn der Auszahlungsdeckel vorher greift.
Was zählt eine Quote also wert zu sein? Weniger als der Buchmacher suggeriert und mehr, als ein reiner Prozentvergleich zeigt. Der Vergleich lohnt sich, wenn man ihn auf eine Frage zuspitzt: Was passiert mit meinem Einsatz, wenn ich richtig liege — und was passiert, wenn ich zu gross setze?
Feste Quote, variable Quote und der Unterschied für den Vergleich
Bei festen Quoten gibt es überhaupt nur deshalb etwas zu vergleichen, weil der Buchmacher Gegner des Wettenden ist und seinen Puffer offen in den Preis einbaut. Der Vergleich zweier fester Quoten für dasselbe Spiel ist ein Vergleich zweier Puffer.
Bei variablen Quoten fällt dieser Vergleich auseinander. Die Wettenden setzen untereinander, es gibt keinen Gegner — aber mit staatlichen Anbietern liegt der Auszahlungsanteil unter 50 %, und bei Pferderennen bis etwa 85 %. Wer eine Totalisatorquote neben eine feste Buchmacherquote stellt, vergleicht zwei Dinge, die nur gleich aussehen. Der Quotenschlüssel der einen Seite ist ein Preismechanismus, der der anderen eine Verteilungsregel nach Abzug.
Rechtslage: Warum der Vergleich in der Schweiz zwei Zeilen hat
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit 1.1.2021 in Kraft ist. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht die zuständige Behörde — sie beaufsichtigt Casinos. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt: Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Das ist die Schranke, an der ein Quotenvergleich in der Schweiz anstösst. Wer im Aargau wohnt, kann ein Konto bei Sporttip eröffnen und keines bei Jouez Sport. Wer in Genf wohnt, kann es umgekehrt. Ein Vergleich der beiden für dasselbe Spiel ist damit für jeden einzelnen Leser zur Hälfte theoretisch. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Was bewilligt ist — und was der Katalog nicht enthält
Der bewilligte Katalog ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Eckball- und Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, und eine Esport-Sektion fehlt darin ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Wer aus einem ausländischen Angebot kommt, findet dort eine Produktvielfalt, die es hier gar nicht geben darf — und genau das ist der Punkt, an dem der Vergleich unangenehm ehrlich wird: Die interessanteste Quote liegt manchmal auf einem Markt, den ein Schweizer Veranstalter nicht anbieten darf.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Ein Cash-Out ist nicht reguliert; er ist ausschliesslich ein Produktmerkmal jedes einzelnen Veranstalters.
Limiten, Sperren und der Schutz, den eine Quote nicht liefert
Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Was es gibt, ist eine Pflicht des Veranstalters, einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat zu verlangen (Art. 87 VGS). Die Limiten setzt also der Spielende, nicht der Staat. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wer Quoten vergleicht, sollte diese Limiten vorher gesetzt haben. Eine bessere Quote ändert nichts am Verlustrisiko jeder Wette; sie verschiebt nur den Erwartungswert um ein paar Rappen. Der Schaden entsteht an der Einsatzhöhe, und dort greift die Limite.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre nach Art. 80–82 BGS erfasst überschuldete und suchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Ein Punkt, der in der Diskussion über Schutz gern schöngeredet wird: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und an Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Aufsicht an der Verkaufsstelle als strenge Mauer beschreibt, beschreibt etwas, das die Zahlen nicht stützen.
Wer Hilfe sucht, findet sie unabhängig von jeder Quote — bei den Beratungsstellen der Kantone und bei den Fachstellen für Spielsucht. Das ist keine Fussnote, sondern der Teil des Themas, bei dem ein Vergleich am wenigsten bewegt.
Was Wetten in der Schweiz kosten — und was nicht
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Wer das Gegenteil liest, liest etwas Falsches. Was es gibt, ist eine Steuerfreibetragsgrenze auf Gewinne aus bewilligten Grossspielen: Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton, und eine einzelne kantonale Zahl wäre hier eine falsche Auskunft.
Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert, holt sie zurück. Für einen gewöhnlichen Wettenden ist das Theorie: Der typische Gewinn liegt weit unter der Grenze, es fällt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer an. Wer ernsthaft wissen will, wie sein Fall liegt, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein ausländischer Anbieter mit der schöneren Quote kann also steuerlich der teurere sein — und das steht in keiner Quotenübersicht.
Bewilligung, Werbung und die Grenze zum Marketing
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Beschreiben und bewerten ist erlaubt — anpreisen nicht. Das ist der Grund, warum die Bewertungen dieser Seite den Unterschied zwischen bewilligt und nicht bewilligt nicht glätten.
Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bonusbedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen eines Veranstalters. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es in der Schweiz nicht.
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die spielende Person wird nicht bestraft. Ihre Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS); die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele sowie bet365 als auf der Liste stehend. Ein Zahlungsblock gegen unerlaubte Wettangebote existiert in der Schweiz nicht; wer anderes behauptet, behauptet es über Banken und Kartennetzwerke, die es nicht tun.
Die Zahlungsseite der bewilligten Anbieter ist eng: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmittel ein Veranstalter akzeptiert, steht in dessen eigenen Bedingungen.
Die Rangfolge: zehn Namen, zwei Bewilligungen
Die folgende Gegenüberstellung ordnet die wichtigsten Plattformen, die Schweizer Wettende antreffen. Die Kriterien sind der Bewilligungsstatus, die Produktmerkmale, die Limiten und der Schutz, den ein Konto beanspruchen kann. Die Reihenfolge folgt dem Bewilligungsstatus, nicht dem Quotenniveau — das lässt sich nicht stabil bewerten, weil es sich mit jedem Anpfiff ändert.
| Plattform | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Acht Zeilen dieser Tabelle sind identisch, und das ist die eigentliche Aussage. Der Bewilligungsstatus ist kein Merkmal, in dem sich die ausländischen Plattformen unterscheiden — in der Schweiz haben sie schlicht keinen. Was in der Praxis unterscheidet, ist eine andere Frage: wie eine Plattform mit Auszahlungen umgeht, wie sie Limiten handhabt, an wen sie sich wendet. Dazu steht in der Tabelle nichts, und das liegt daran, dass dazu für diese Anbieter keine Schweizer Aufsicht und keine belastbare Grundlage existiert, auf die sich eine Aussage stützen könnte.
Wer die Tabelle liest, sollte deshalb nicht die Spalte mit den acht gleichen Zeilen studieren, sondern die beiden Zeilen darüber. Dort steht die eigentliche Wahl, und sie ist regional vorgegeben: Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, hat auf der einen Seite des Vergleichs ein Konto, wer in den sechs Westschweizer Kantonen wohnt, auf der anderen. Ein Quotenvergleich über beide Anbieter hinweg ist für fast jeden Leser zur Hälfte eine Lektüre ohne Folgen.
Die zehn Plattformen im Einzelnen
Die Reihenfolge ist die der Gegenüberstellung. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist sie eine Bewertung auf Augenhöhe; bei den ausländischen Plattformen ist sie eine Einordnung, keine Prüfung auf gleicher Grundlage, weil eine Schweizer Prüfgrundlage dafür nicht existiert.
Swisslos Sporttip: die Bewilligung mit dem deutschen Vertragsgebiet
Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das kantonale Recht für Sportwetten zulässt, und betreibt das Produkt Sporttip unter einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet zu haben.
Auf der Kostenseite ist Sporttip die Plattform mit der klarsten Limitenstruktur. Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Gelegenheitswetter ist das reichlich Platz; für jemanden, der grosse Einsätze plant, ist die Grenze früh und liegt zudem im Ermessen des Veranstalters.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist eine kleine Regel mit einer kleinen Wirkung: Auf einen Franken Einsatz macht das Rappen aus, auf einen Systemwettschein im vierstelligen Bereich ist es eine Zahl, die man kennen sollte. Die Aufrundung vor der Abrundung mildert den Effekt ab, hebt ihn aber nicht auf.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer einen Markt erwischt, für den das Merkmal nicht vorgesehen ist, merkt das erst beim Versuch.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Willkür, sondern eine Regel, die genau die Fälle abdeckt, in denen ein Preis nicht mehr zu halten ist. Sie trifft aber die Livewette mitten in ihrem Versprechen, schneller zu sein als der Buchmacher.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer Kombiwetten baut, sollte wissen, dass die interessantesten Kombinationen die sind, die diese Prüfung überhaupt erst auslöst.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wer diese Staffelung mit dem Wort «Boost» verbindet, hat sich die Rechnung noch nicht angesehen. Vier Voraussagen ab Quote 1.50 bringen 5 %, auf einen Nettogewinn von CHF 100 also CHF 5 — und der Boost verschwindet, sobald man einen sauberen Cash-Out nutzt. Es ist ein Anreiz, mehr Voraussagen zu spielen, und eine Kombination mit mehr Beinen ist nicht deshalb wahrscheinlicher, weil sie mehr zahlt.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die 48-Stunden-Frist ist hier die Konstante, an der sich planen lässt.
Im Vergleich bleibt: Sporttip ist der Anbieter mit der einzigen echten Schweizer Vollausstattung — Bewilligung, Sperrregisteranbindung, Limitenpflicht und Schweizer Rechtsweg in einem. Sein Mindesteinsatz von CHF 1 macht jeden Testvergleich billig, sein Höchsteinsatz von CHF 1’000 macht ihn für grosse Einsätze eng, und die Abrundung auf 5 Rappen ist eine stille Gebühr, die in keinem Quotenvergleich steht.
Loterie Romande Jouez Sport: die zweite Bewilligung, mit einem tieferen Deckel
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das kantonale Recht zulässt, und betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Unternehmen nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsstruktur ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter Aufsicht der Gespa. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone voraus.
Der Mindesteinsatz liegt bei Jouez Sport online bei CHF 2, in den Verkaufsstellen bei CHF 3 und für Multiples bei CHF 2. Ein Franken mehr als bei Sporttip — für einen Testvergleich irrelevant, für ein System mit vielen kleinen Wetten eine spürbare Verschiebung. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Das ist der tiefste Höchsteinsatz der beiden bewilligten Angebote, und wer mit vierstelligen Beträgen arbeitet, stösst hier zuerst an.
Bei den Gewinnen gelten Deckel, die man vorher kennen sollte: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Untergrenze von 1.10 schliesst die ganz kurzen Preise aus, die Obergrenze von 100’000 schliesst das Konstrukt aus vielen langen Beinen aus.
Wer das mit der Kombiboost-Staffelung bei Sporttip zusammendenkt, sieht, warum ein Quotenvergleich zwischen den beiden nicht bei der Quote enden darf. Der eine Anbieter belohnt viele Voraussagen mit einem prozentualen Zuschlag und deckelt den Einsatz bei CHF 1’000 für eine Kombination; die andere Seite erlaubt bis zu zehn Voraussagen, deckelt den Höchsteinsatz bei CHF 500 und begrenzt die Gesamtquote auf 100’000. Zwei verschiedene Antworten auf dieselbe Frage, und beide stehen in den Bedingungen, nicht in einem Quotenportal.
Jouez Sport bleibt damit das Produkt für zwei Gruppen: für Wettende in den sechs Westschweizer Kantonen, die ohnehin keinen Zugang zur anderen Bewilligung haben, und für alle, die mit kleinen bis mittleren Einsätzen arbeiten. Wer mehr als CHF 500 auf eine einzelne Kombination legen will, findet hier keinen Weg.
AmunRa: nur ein Preis, kein Schweizer Boden
AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen Sportwetten ausschliesslich von Swisslos und von der Loterie Romande veranstaltet werden, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine Bewilligung der Plattform ist nicht etabliert, was in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Das Konto ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Domains der Plattform können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS gesperrt werden.
Für Schweizer Wettende heisst das konkret: Die Quote, die auf einer solchen Seite steht, trägt keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Schutz. Wer sich für AmunRa entscheidet, entscheidet sich für ein Produkt ausserhalb des Systems, in dem Limitenpflicht, Sperrregister und Rechtsweg geregelt sind — und trifft gleichzeitig die steuerliche Frage, die bei einem Gewinn aus einem ausländischen Anbieter je nach Kanton anders aussehen kann. Die Bewilligungsfrage ist hier die ganze Bewertung; alles andere sind Preise ohne Boden unter den Füssen.
Boomerang Bet: Bewilligungsstatus wie bei allen anderen
Auch Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung, und es gelten dieselben drei Folgen: kein Kontakt zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass Domains der Plattform auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Eine Bewilligung der Plattform ist nicht etabliert und hätte in der Schweiz ohnehin keine Kraft (Art. 4 BGS).
Was diese Einordnung für einen Leser bedeutet, hängt weniger an der Plattform als an der Erwartung, mit der er kommt. Wer ein ausländisches Angebot nachschlägt, findet Preise, die der geschlossene Schweizer Katalog gar nicht zulässt. Das ist der Reiz und das Risiko in einem Satz. Es gibt hier keinen Mindesteinsatz, keine Limitenpflicht und keine Spielsperre, auf die man sich verlassen könnte, weil nichts davon in der Schweiz durchsetzbar ist.
Wettigo: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Zusage
Wettigo führt keine Schweizer Bewilligung. Die Begrenzung auf zwei Veranstalter und die fehlende Kraft ausländischer Bewilligungen (Art. 4 BGS) gelten für diese Plattform wie für jede andere im Ausland. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg ist nicht eröffnet. Eine Bewilligung der Plattform ist nicht etabliert.
Damit steht jede Zusage in den Bedingungen eines solchen Angebots auf einer Grundlage, die in der Schweiz niemand prüft. Wer dort spielt, verlässt sich auf die Regeln, die die Plattform selbst aufstellt — und bei einer Auseinandersetzung gibt es keine hiesige Stelle, an die man sich wenden könnte. Das ist kein Argument gegen die Plattform, sondern gegen die Annahme, ein Konto im Ausland sei dasselbe wie ein Konto hier.
Rainbet: Preise ohne Limitenpflicht
Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung und ist damit von der Schweizer Regulierung nicht erfasst (Art. 4 BGS). Kein Kontakt zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Domains der Plattform können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Eine Bewilligung der Plattform ist nicht etabliert.
Wer sein Verlustlimit selbst setzen will, muss das auf solchen Plattformen aus eigener Kraft tun — und sich darauf verlassen, dass die Vorgabe auch gilt. In der Schweiz ist die Limitenpflicht eine Aufsichtsauflage für den Veranstalter; im Ausland ist sie, wenn es sie gibt, eine Hausregel. Der Unterschied zeigt sich nicht im Normalbetrieb, sondern in dem Moment, in dem jemand anruft und bittet, ihn zu sperren.
BassBet: reine Referenz, keine Empfehlung
BassBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung; Sportwetten dürfen in der Schweiz nur die zwei zugelassenen Veranstalterinnen anbieten, und eine ausländische Bewilligung ist hier ohne Kraft (Art. 4 BGS). Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und Domains der Plattform können per DNS gesperrt werden. Eine Bewilligung der Plattform ist nicht etabliert.
Als Referenz in einem Quotenvergleich steht BassBet damit in der Gruppe der Angebote, deren Preis man nachschlagen und mit den zwei bewilligten Preisen vergleichen kann. Das ist der erlaubte Teil. Der Teil, den die Plattform selbst nicht liefern kann, ist die Antwort auf die Frage, was passiert, wenn eine Auszahlung stockt.
Pribet: das Angebot ausserhalb des bewilligten Katalogs
Pribet hat keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Kein Kontakt zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Domains der Plattform können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Eine Bewilligung der Plattform ist nicht etabliert.
Der entscheidende Unterschied zu einem bewilligten Angebot liegt in der Produktliste. Die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist geschlossen; Eckball- und Kartenmärkte zeigt sie nicht, und eine Esport-Sektion fehlt. Wo ein solcher Markt im Ausland angeboten wird, ist er nicht verboten, weil er harmlos wäre — er ist in der Schweiz schlicht nicht bewilligt. Wer die Zahlen vergleicht, vergleicht deshalb manches Mal zwei Produkte, die hier gar nicht in Konkurrenz stehen dürfen.
Coolzino: Auszahlung inländisch geregelt
Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten, und ausländische Bewilligungen haben keine Kraft (Art. 4 BGS). Kein Kontakt zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisteneintrag möglich. Eine Bewilligung der Plattform ist nicht etabliert.
In der Schweiz gilt für Auszahlungen eine enge Regel: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, und anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Angebot nicht. Bei einer nicht bewilligten Plattform gilt diese Regel nicht. Ob die Auszahlung dann auf ein Konto auf den eigenen Namen läuft, ist eine Frage der Hausordnung und nicht des Schweizer Rechts.
HighFlyBet: der letzte Name der Liste
HighFlyBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Es gelten die Begrenzung auf zwei Veranstalter und die fehlende Kraft ausländischer Bewilligungen nach Art. 4 BGS, es besteht kein Kontakt zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, und Domains der Plattform können per DNS gesperrt werden. Eine Bewilligung der Plattform ist nicht etabliert.
Wer die Liste bis hierhin liest, hat neun Namen gesehen, von denen acht in genau einem Punkt identisch sind. Das ist die Bilanz des Schweizer Quotenvergleichs: Die spannende Frage ist nicht, welche Plattform die höhere Zahl zeigt, sondern welche Zahl überhaupt in einem System steht, das einen Namen, eine Aufsicht und einen Rechtsweg hat.
Was ein guter Quotenvergleich kostet — und was er bringt
Zum Schluss die Rechnung, mit der man die ganze Beschäftigung mit Quoten einordnen kann. Der Quotenvergleich selbst kostet nichts ausser Zeit, und genau deshalb wird er überschätzt. Man kann beliebig viele Preise sammeln; der Effekt bleibt klein, solange die Quote nicht gegen den Einsatz rechnet.
Die 5 % Marge aus dem Zweiwegmarkt mit 1.90 auf beiden Seiten sind der Massstab. Über einen Abend mit CHF 100 Einsatz sind das bei durchschnittlichem Verlauf etwa CHF 5, die der Markt als Ganzes einbehält. Ein Wechsel auf einen Anbieter mit einer Marge von 2.5 % — die Quote 1.95 auf beiden Seiten — halbiert diesen Betrag auf etwa CHF 2.50, und das ist die ehrliche Grössenordnung dessen, was ein Quotenvergleich einbringt. Nicht mehr. Wer für diesen Unterschied ein Konto mit ungeklärter Bewilligung und ohne Sperrregisteranbindung eröffnet, tauscht einen Schutz gegen einen halben Franken auf hundert.
Der Vergleich zahlt sich an einer anderen Stelle aus, und sie ist unauffälliger. Er zeigt, wo die Limite liegt, wo die Auszahlung gedeckelt ist, wo eine Quote mit 1.00 gewertet werden kann und wie lange ein Boost wirklich hält. Das sind die Beträge, die über einen längeren Zeitraum ins Gewicht fallen — nicht die drei Rappen Unterschied zwischen zwei Quoten auf dasselbe Tennismatch.
Wer die Quote als das nimmt, was sie ist, kommt zu einem nüchternen Schluss: Sie ist ein Preis mit eingebauter Gebühr, und in der Schweiz ist die Gebühr nicht das erste Problem. Das erste Problem ist, dass es nur zwei Adressen gibt, an denen ein Preis in einem System steht — und dass die Auswahl zwischen ihnen häufig nicht vom eigenen Geschmack abhängt, sondern von der Postleitzahl.
Häufige Fragen zum Quotenvergleich
Wie lässt sich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels berechnen?
Man bildet den Kehrwert jeder Quote des Marktes, addiert sie und teilt 1 durch die Summe. Das ist die Ausschüttungsquote; 100 % minus Ausschüttung ist die Marge. Bei 1.90 auf beiden Seiten eines Zweiwegmarktes ergibt das eine Ausschüttung von etwa 95 % und eine Marge von rund 5 %.
Unterscheiden sich die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel?
Niemand muss hier raten. Beide Veranstalter veröffentlichen ihre Quoten selbst, und wer in einem Vertragsgebiet wohnt, sieht ohnehin nur ein Konto. Eine belastbare Aussage über die Höhe des Unterschieds setzt einen Vergleich derselben Partie zum selben Zeitpunkt voraus — und Quoten ändern sich bis zum Anpfiff laufend.
Was ist der Overround, und was sagt er über den Gewinn des Buchmachers aus?
Der Overround ist der Überschuss, den die Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge über 100 % hinaus bildet. Er ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch, also bei etwa gleich verteilten Einsätzen auf alle Ausgänge. Bei ungleich verteilten Einsätzen kann das Ergebnis davon abweichen.
Wie wird aus einer Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs?
Die implizite Wahrscheinlichkeit ist der Kehrwert der Quote. Bei fester Dezimalquote entspricht 1.01 rund 99.01 %, die Quote 2.00 entspricht 50.00 %, und die Quote 4.00 entspricht 25.00 %. Addiert man die Werte aller Ausgänge eines Marktes, liegt die Summe über 100 %.
Warum liegt die typische Ausschüttung bei Wetten mit zwei Ausgängen höher als bei Wetten mit drei Ausgängen?
Weil der Buchmacher seinen Puffer auf mehr Ausgänge verteilen kann und Wettende bei überschaubaren Märkten weniger Alternativen haben. Typisch sind rund 90 % Ausschüttung bei zwei möglichen Ausgängen, etwa im Tennis, und rund 85 % bei drei möglichen Ausgängen, etwa im Fussball.
Lohnt der Vergleich mit ausländischen Seiten, obwohl diese keinen Schweizer Schutz bieten?
Nachschlagen ja, verlassen nein. Solche Angebote haben keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keinen hiesigen Rechtsweg; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS gesperrt werden. Die Quote, die dort besser aussieht, kommt ohne den Schutz, den die zwei bewilligten Veranstalter tragen.
Quoten – einzahlungsbonusch.com
Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»
