Wettanbieter Apps 2026 im Test: zwei Bewilligungen, zehn Apps, ein Vergleich

Updated Oktober 2026
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Die Auswahl an Wett-Apps für Schweizer Spielende ist kleiner, als jeder App-Store suggeriert. Genau zwei Marken dürfen hier Sportwetten veranstalten.

Ein Smartphone mit dunklem Bildschirm liegt neben einem Fussball auf einer Holzbank am Rand eines Trainingsplatzes im Morgenlicht.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Datenstand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.

Was eine Schweizer Wett-App darf und was nicht

Wer in der Schweiz nach einer Wett-App sucht, landet schnell in einer merkwürdigen Lage. Der Store zeigt Dutzende Programme, die Livewetten, Kombiboosts und Bonusguthaben versprechen — und keines davon dürfte hier überhaupt Wetten annehmen, ausser den beiden Apps der bewilligten Veranstalter. Das ist keine Marktlücke, das ist das Gesetz. Die kantonalen Behörden haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und diese zwei sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Für den Wettenden heisst das: Bei den Apps, die man tatsächlich spielen darf, geht es nicht um die Frage, welche am meisten Bonus zahlt. Es geht um die Frage, welche der beiden zu einem passt — und ob die eine oder andere Einschränkung einen mehr kostet, als der Verzicht auf die grosse Auswahl. Genau darum geht es auf dieser Seite.

Der Rahmen ist schnell umrissen. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht von der ESBK: Die Aufsicht über Casinos liegt bei einer anderen Behörde, und wer die beiden verwechselt, versteht die Hälfte der Schweizer Regeln falsch. Eine Bewilligung braucht den Veranstalter und zusätzlich das einzelne Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Nettoerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Zwei Marken decken das Land also arbeitsteilig ab. Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Kantone zusammen bilden das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Was heisst das konkret für den Bildschirm im Zug? Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet ist Bedingung für ein Online-Konto, nicht bloss Formalität. Wer in Zürich lebt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen. Wer in Genf lebt, kein Sporttip-Konto. Die Grenze zwischen den beiden Gebieten verläuft mitten durch das Land, und sie ist die erste Einschränkung, die einem Wettenden begegnet — vor jeder Quote, vor jedem Bonus.

Die zweite Einschränkung ist der Umfang des Angebots. Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten, und das Angebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, und eine Esport-Sektion fehlt darin ganz. Wer eine App sucht, um auf Wahlresultate, Wetterphänomene oder TV-Shows zu setzen, wird sie in der Schweiz nicht finden — das ist kein Feature-Versäumnis der Anbieter, sondern eine Grenze des Systems.

Diese Grenze hat einen realen Preis. Ein Wettender, der sonst eine halbe Stunde vor Anpfiff noch schnell einen Cornermarkt oder eine Kartenwette dazulegt, bekommt das hier nicht. Wer sich über die Saison auf ein breites Set an Live-Spezialmärkten verlässt, findet in der Schweiz ein schmaleres Programm vor als bei ausländischen Plattformen. Bezahlt wird dieser Verzicht mit Sicherheit und Nachvollziehbarkeit: Ein bewilligter Betrieb untersteht der Aufsicht, führt keine anonymen Konten, zahlt auf einen Namen aus und ist an die Sperrregister angeschlossen. Genau deshalb steht auf dieser Seite die Bewilligung an erster Stelle und die Quote an zweiter.

Bewilligung, Sperrliste und die Rechtslage bei ausländischen Apps

Ausländische Anbieter fallen hierzulande nicht unter eine mildere Regel, sie fallen unter keine. Ein ausländisches Bewilligungspapier — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das ist die zentrale Aussage der ganzen Rechtslage, und sie wird von Werbebotschaften konsequent umgangen.

Ein hölzerner Richterhammer liegt auf einem hellen Pult, daneben steht ein Glas Wasser.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Dazu kommt ein zweiter Mechanismus, den ein Wettender kennen sollte, weil er den Zugang betrifft und nicht die Moral. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping beim Namen und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während bet365 als auf der Liste stehend genannt wird. Für den Spielenden bedeutet das: Eine Domain, die heute antwortet, kann morgen nicht mehr antworten. Wer sich auf eine ausländische Plattform einrichtet, richtet sich auf einem Boden ein, der unter ihm verschoben werden kann.

Und das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist wichtig und gleichzeitig die schwächste denkbare Trostformel, weil der Spielende zwar nicht verfolgt wird, aber auch nichts in der Hand hat: Keine Schweizer Aufsicht kontrolliert die Quoten, kein Sperrregister kennt ihn, und Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Kein Rechtsschutz, keine Fair-Play-Kontrolle.

Das erklärt auch die Werberegeln, die für die bewilligten Anbieter gelten und für ausländische nicht gelten können. Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Deshalb beschreibt diese Seite die ausländischen Marken, statt für sie zu werben — und deshalb bleibt die Einschätzung bei den beiden Bewilligungen, die tatsächlich etwas bedeuten.

Bei den Bewilligungen selbst lohnt die Genauigkeit, denn «Lizenz» ist im Rechtstext kein Wort, das hier viel trägt: Die Rede ist von der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung. Beide Veranstalterinnen halten eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Bei den ausländischen Marken dieser Liste ist dagegen der Bewilligungsstatus nicht erstellt — was bedeutet, dass er in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, unabhängig davon, welche Papiere im Ausland vorgelegt werden.

Bewilligungsstatus der geprüften Apps

Kein Kriterium hat auf dieser Seite mehr Gewicht als die Frage, ob die App in der Schweiz Wetten annehmen darf. Sie ist auch das erste, das ein Wettender selbst prüfen kann — nicht über die Werbung der Plattform, sondern über die Gespa und deren Sperrliste.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldetes Papier
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
PowBet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Donbet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Funbet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was das den Leser kostet, ist nicht eine Gebühr, sondern eine Wahl. Die acht ausländischen Marken sind nicht verboten zu lesen, und diese Seite beschreibt sie im Abschnitt über die geprüften Apps, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Aber die Wahl zwischen bewilligt und nicht bewilligt ist keine Geschmacksfrage: Auf der einen Seite stehen Aufsicht, ein Konto pro Person, Auszahlung auf den eigenen Namen und ein Sperrregister, das wirkt. Auf der anderen steht eine Domain, die morgen auf der Sperrliste landen kann, ein fehlendes Beschwerderecht und im Streitfall ein Verfahren, das der Wettende nicht führt.

Fällt eine Wette bei einem nicht bewilligten Anbieter aus irgendeinem Grund aus, steht der Spielende ohne Schweizer Instanz da. Eine Beschwerde über die Gespa hilft nicht, weil es keine Bewilligung gibt, an die sie anknüpfen könnte. Das ist der Preis, der in keiner Bonuszeile steht.

Limiten, Sperren und was der Spielerschutz den Alltag kostet

Wer zum ersten Mal bei Sporttip einsteigen will, kommt an einer Hürde nicht vorbei: Vor der ersten Teilnahme müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Das ist keine Empfehlung im Kleingedruckten, sondern eine Bedingung, die vor der ersten Wette erfüllt sein muss. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Rechtlich ist das der Rahmen, den die VGS zieht: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS); das Senken wirkt sofort, das Erhöhen nach Gesetz nach 24 Stunden, und die beiden Westschweizer und Deutschschweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese Differenz lohnt ein zweites Lesen. Drei Tage Bedenkzeit sind der Punkt, an dem die Regel tatsächlich greift, denn sie ist genau gegen den Impuls gerichtet, aus dem die meisten Limitenerhöhungen entstehen.

Ein festes gesetzliches Einzahlungsmaximum gibt es in der Schweiz nicht. Wer in einem Ratgeber eine Zahl wie «CHF 1’000 pro Monat sind Pflicht» liest, liest etwas Falsches. Was es gibt, ist eine selbstgesetzte Limite, die beim ersten Login abverlangt wird, und das ist eine andere Sache als eine staatliche Obergrenze. Ich halte das für die ehrlichere Konstruktion — aber sie verlangt vom Wettenden eine Entscheidung, bevor er überhaupt weiss, wie er spielt.

Dazu kommen die Sperren. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist die eine Schweizer Einrichtung, die über die Grenzen der einzelnen Anbieter hinaus wirkt; ein Spielender, der sich sperrt, sperrt sich nicht nur bei einem Produkt.

Die Bestimmungen selbst: Eine Spielsperre im Sinne der Art. 80–82 BGS erfasst überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und die Selbstsperre und wird in einem gemeinsamen Register geführt. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle beteiligt ist (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Man kann die eigene Sperre also nicht einfach wegklicken, wenn der Abend lang wird — auch das ist eine Form von Kosten, aber eine, die der Betreffende freiwillig auf sich nimmt, und das ist der Unterschied, den sie ausmacht.

Minderjährige kommen online nicht hinein (Art. 72 BGS), und ein Konto pro Person mit geprüfter Identität ist Vorschrift (Art. 47–52 VGS). Am Verkaufspunkt sieht die Sache anders aus als am Bildschirm: Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt, und bei 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist eine Zahl, die man nicht wegerklären kann.

Zum Zahlungsweg gehört eine Regel, die viele übersehen: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und ein Kredit an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Bei Swisslos lässt sich der Kontostand mit PostFinance Pay aufladen, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wer denkt, der Zahlungsweg sei ein nebensächliches Detail, merkt beim ersten Auszahlungsversuch das Gegenteil: Es ist der Punkt, an dem aus vielen kleinen Einsätzen wieder Geld auf dem Konto wird.

Steuerlich ist die Lage für normale Wettende unspektakulär — und trotzdem ein häufiger Fehler. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, weshalb die Einschätzung «je nach Kanton» lauten muss und nicht mit einer kantonalen Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grösse: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht, und wer das Gegenteil behauptet, erfindet eine Abgabe. Wer unterwegs eine Wette einwirft, muss beim Spielerschutz dort vorbeikommen, wo die Limite gesetzt wird — das erzwingt die App von sich aus.

Wie die zwei Bewilligungen der App-Bedienung vorausgehen

Zwei Apps, und beide dürfen nur im eigenen Gebiet ein Konto eröffnen. Darum beginnt jede Betrachtung der Bedienung mit der Frage, ob man überhaupt in deren Einzugsgebiet wohnt.

Dass die Grenze auf dem Bildschirm ankommt und nicht nur im Gesetzestext, sieht man erst im Alltag: Die Registrierung ist der Moment, in dem die Wahl unfreiwillig getroffen wird. Genau darum steht sie hier noch einmal, bevor es um Ladezeiten geht.

Am Touchscreen: wie sich Wetten, Kontostand und Limiten bedienen

Die tatsächliche Auswahl reduziert sich beim ersten Login auf die App, deren Gebiet zum Wohnort passt. Sporttip bietet seine Wetten online über Swisslos.ch oder die Sporttip App für iOS und Android an, und eine in der App zusammengestellte Wette lässt sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Für den Vergleich heisst das: Das Duell um die beste Wett-App der Schweiz findet gewissermassen in zwei Parallelwelten statt, je nach Sprachregion.

Die Registrierung bei Swisslos verlangt ein Mindestalter von 18 Jahren sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist ein Vorgang von wenigen Minuten, aber er ist nicht kostenlos im Sinne der Zeit: Ausweis herausnehmen, fotografieren, Daten abwarten. Wer ein Konto auf den Namen eines anderen eröffnen will, scheitert hier — und das ist der Sinn der Sache.

Auf dem kleinen Bildschirm zählen dann andere Dinge als auf dem Desktop. Ob eine Livequote sofort aktualisiert wird oder zwei Sekunden hinterherläuft, entscheidet sich in der Sekunde, in der man auf «setzen» tippt. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Das ist die technische Kehrseite der mobilen Bequemlichkeit: Ein Tipp, der eine Sekunde zu spät ankommt, ist keine verlorene Wette, sondern eine Wette zu Quote 1.00 — der Einsatz kommt zurück, der Gewinn ist weg.

Die Quote 1.00 taucht noch an einer zweiten Stelle auf, und sie ist die unangenehmere. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für Live-Wettende heisst das: Kein System der Welt schützt vor der Bewertung durch den Veranstalter, und die Bedingung steht in den Teilnahmebedingungen, nicht im Werbetext.

Drei Regeln gehören zum Grundverständnis jeder Wette auf dem Touchscreen. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, beim Fussball also rund 90 Minuten, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Cash-Out ist der Punkt, an dem die App am angenehmsten aussieht und am meisten kostet. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Man verkauft also die Chance auf den vollen Gewinn an den Veranstalter zurück, zu dessen Preis — und nicht zu einem, den man mitverhandelt. Wer im Kopf durchrechnet, was er für den Rest der Wette aufgibt, verzichtet meistens.

Bei der Auszahlung sind mehrere Zahlen wichtig. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Der Kontostand selbst lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Zur Auszahlung gehört ein Detail, das die Geduld prüft: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Der Vergleich mit ausländischen Apps, die in ihrer Werbung mit Minuten werben, fällt hier wenig schmeichelhaft aus. Dafür gibt es einen guten Grund für die Langsamkeit: Eine Auszahlung, die nur auf den eigenen Namen erfolgt, ist der Grund, weshalb im bewilligten Schweizer Markt keine anonyme Kontoübernahme funktioniert.

Ein Detail, das manchen ärgern wird: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, ein eingeschriebener Brief, eine Woche Bedenkzeit — wer das für altmodisch hält, sollte es trotzdem im Kalender haben.

Die geprüften Apps im Vergleich

Die Rangfolge beruht auf prüfbaren Merkmalen: Bewilligung, Bedienung, Limiten und Auszahlungsweg. App-Store-Bewertungen sind kein Kriterium, weil sie sich kaufen lassen und weil sie nichts über die Bewilligung sagen — und die Bewilligung ist auf dieser Seite die erste Frage, nicht die letzte. Wer die acht ausländischen Marken hier liest, liest sie als Referenz, nicht als Empfehlung.

Wichtig für das Verständnis der Reihenfolge: Diese Liste ist keine Rangliste der besten Apps in dem Sinn, dass die letzten acht schlechtere Apps wären. Sie ist eine Liste in der Reihenfolge, in der ein Schweizer Wettender mit ihnen zu tun bekommt. Die beiden bewilligten stehen vorn, weil sie die einzigen sind, die hier ein Konto eröffnen dürfen.

Swisslos Sporttip: die App mit dem vollständigen Bewilligungsrahmen

Swisslos Sporttip ist eine der beiden Bewilligungen, die es in der Schweiz überhaupt gibt. Die Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019, das Produkt heisst Sporttip, die Aufsicht führt die Gespa, und der Betrieb läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Das Konto ist also an einen Wohnsitz in diesem Gebiet gebunden — nicht an die Staatsangehörigkeit.

Der Kern der App ist nüchtern und vollständig: Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die App für iOS und Android abgeben, und eine in der App zusammengestellte Wette lässt sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Dieser Weg vom Bildschirm zum Papier ist ein Feature, das nur ein Anbieter mit einem physischen Netz haben kann, und er ist praktisch, wenn der Akku leer oder die Verbindung schlecht ist. Die Registrierung verlangt 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person; die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Bei den Einsätzen sind die Grenzen gesetzte Hausregeln, keine Gesetzeszahlen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist niedrig genug, dass auch kleine Budgets eine Kombination ausprobieren können.

Der Kombiboost ist die eine Promotion, deren Bedingungen man genau lesen muss: Er gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 — wer diese Latte erreicht, hat nicht einen Boost gewonnen, sondern fünfzehn Mal richtig gelegen und es überlebt. Die Staffelung ist so gebaut, dass der verlockende Endwert praktisch nur in Ausnahmefällen aktiv wird. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Bei den Sicherheitsmechanismen ist Sporttip das einzige Produkt dieser Liste, dessen Sperren über den eigenen Betrieb hinaus strahlen: Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Limiten von CHF 9’999 für Erwachsene und CHF 1’000 für unter 21-Jährige werden vor der ersten Teilnahme verlangt, eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden, und eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage lässt sich zusätzlich einrichten. Bezahlt wird über PostFinance Pay mit Bestätigung direkt in der PostFinance App, oder per Einzahlungsschein ab CHF 20.

Was das für den Wettenden heisst: Die Fülle an Regeln, Fristen und Bewertungsvorbehalten wiegt schwerer als die Bequemlichkeit des Cash-Outs. Wer eine Wette als ein Ereignis mit klarem Ausgang begreift und nach dem Setzen nicht mehr hinschauen will, findet hier den verlässlichsten Rahmen des Landes — Verkaufsstellennetz, Auszahlung auf den eigenen Namen, Registerwirkung, steuerfreier Gewinn unterhalb des Freibetrags. Wer dagegen während des Spiels Entscheidungen korrigieren will, stösst auf den Bewertungsspielraum der Veranstalterin und auf einen Cash-Out ohne Teilauszahlung.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, anderes Territorium

Jouez Sport ist die zweite Bewilligung und unterscheidet sich von der ersten weniger im Rahmen als im Gebiet. Die Loterie Romande veranstaltet das Produkt für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das Konto setzt Wohnsitz oder Aufenthalt in diesen Kantonen voraus; ein Zürcher kommt hier nicht hinein, ein Genfer nicht zu Sporttip.

Der Vergleich beider Apps gegeneinander ist für die meisten Leser deshalb gar keiner. Er wäre eine Diskussion über zwei Produkte, von denen man nur eines eröffnen darf. Für einen Leser in Freiburg ist die Wahl keine Wahl, und das ist der wichtigste Satz, den man über diese Rangliste sagen kann.

Die strukturelle Grösse des Anbieters ist trotzdem beachtenswert: 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen mit 221 Mitarbeitenden sind ein Vertriebsnetz, das eine reine Online-Plattform nicht aufbauen kann. Wer im Wallis wohnt und seine Wette am Kiosk aufgeben will, hat dort eine Anlaufstelle. Wer seine Wetten ausschliesslich auf dem Telefon spielt, merkt von diesem Netz wenig — bis zu dem Tag, an dem er den Ausweis verloren hat und eine Filiale mit einem Menschen darin hilfreich wäre.

Zum Spielerschutz gilt bei der Westschweizer Veranstalterin derselbe gesetzliche Rahmen: Limiten sind vor der ersten Teilnahme zu setzen, das Senken wirkt sofort, das Erhöhen wird auch hier 72 Stunden verzögert, und die Sperrregister sind dieselben. Der Spielende, der sich hier sperrt, sperrt sich nicht nur hier.

Wer in einem der sechs Kantone lebt, hat mit Jouez Sport genau dieselbe Grundlage wie ein Sporttip-Nutzer im Mittelland — und ebenfalls keine Alternative, wenn ihm die App nicht zusagt. Das ist die strukturelle Eigenheit des Schweizer Marktes: Wahlfreiheit gibt es nur zwischen Spielen und Nichtspielen, nicht zwischen Anbietern.

BetAlright: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright fällt in diese Liste als eine der Marken, die Schweizer Spielende im Netz treffen. Eine Schweizer Bewilligung hat die Plattform nicht; ein Bewilligungsstatus ist nicht erstellt, und ein allfälliges ausländisches Papier entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was das in der Praxis bedeutet, sind drei Dinge. Erstens: Wer sich dort einrichtet, kann seine Kontoeröffnung nicht bei einer Schweizer Aufsicht überprüfen lassen. Zweitens: Eine Sperre, die man dort setzt, ist eine hausinterne Angelegenheit und wirkt nicht auf andere Anbieter in der Schweiz. Drittens: Ein Streit über eine Quote, eine Annullierung oder eine Auszahlung wird nicht nach Schweizer Regeln ausgetragen.

Der bewilligte Markt ist der einzige, der diese drei Punkte beantwortet — mit einer Auswahl, die man an einer Hand abzählen kann. Wer die Einschränkung nicht hinnehmen will und trotzdem eine Aufsicht braucht, hat in der Schweiz keine Option, und das sollte man wissen, bevor man sich entscheidet.

1Bet: offshore ohne Anschluss an das Sperrregister

Bei 1Bet ist das Bild strukturell dasselbe: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister und die Möglichkeit, dass die Domains auf der Sperrliste der Gespa landen.

Der letzte Punkt ist der praktischste. Blockiert die Gespa eine Adresse, ersetzt der Anbieter sie innert Stunden durch eine neue. Für den Nutzer heisst das: Lesezeichen und installierte Apps können plötzlich ins Leere greifen, und wer sein Guthaben auf einem solchen Konto liegen lässt, hat einen zusätzlichen Grund zur Sorge, der nichts mit Sport zu tun hat.

Eine Bewertung der Bedienung wäre hier anmassend. Was sich feststellen lässt, ist der Status — und der ist bei allen acht Marken derselbe. Ein Schweizer Wettender, der diese Liste liest, gewinnt daraus genau eine Information: Er findet hier keine Alternative zur Bewilligung, sondern eine Gruppe von Anbietern, die ausserhalb des Systems arbeiten, das in der Schweiz für Wetten gilt.

bet-at-home: bekannte Marke, keine Zulassung

bet-at-home ist der Name, der einem Schweizer Wettenden in diesem Umfeld am ehesten bekannt vorkommt, und das macht die Einordnung nicht anders. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa nennt die Marke im Zusammenhang mit Domain-Hopping auf der Sperrliste.

Die Bekanntheit einer Marke ist kein Kriterium, und sie wird selten so bewusst überschätzt wie hier. Ein Name, der einem geläufig vorkommt, fühlt sich geprüft an. Geprüft ist er nicht.

Zur steuerlichen Seite gehört bei ausländischen Anbietern ein Punkt, der nur die Steuererklärung betrifft und trotzdem wichtig ist: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Für Wettende in anderen Kantonen ist die steuerliche Behandlung eine Frage an die kantonale Steuerverwaltung. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat also nicht nur beim Gewinn weniger Garantien, sondern unter Umständen auch bei der Versteuerung des Gewinns.

Pribet: keine Aufsicht, keine Schweizer Instanz

Bei Pribet fehlt die Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Der bewilligte Markt behandelt die Identitätsprüfung als Voraussetzung — ein Konto pro Person, Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Zulassung fehlt genau dieser Mechanismus in seiner Schweizer Wirkung: Er existiert dort nach den Regeln des jeweiligen Sitzes, nicht nach Schweizer Massstab, und keine hiesige Stelle prüft ihn nach.

Für einen Wettenden, dem es um Nachvollziehbarkeit geht, ist das der entscheidende Unterschied — grösser als jede Quotendifferenz, die auf einer Werbeseite steht.

PowBet: kein Schweizer Rechenschaftsweg

PowBet steht ohne Schweizer Bewilligung da. Kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, die Sperrliste bleibt möglich.

Die Frage, die sich bei jeder dieser Marken stellt, ist nicht, ob das Angebot gross ist. Sie ist, wer entscheidet, wenn etwas schiefgeht. Bei einer bewilligten Veranstalterin gibt es eine Aufsicht, eine Beschwerdemöglichkeit und eine Frist von 10 Tagen für eine Einsprache per eingeschriebenem Brief gegen eine verweigerte Auszahlung — Regeln, die man anwenden kann, weil jemand sie durchsetzt. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es diesen Weg nicht, und ein Streit wird zu einer Angelegenheit zwischen einem Nutzer und einer Firma in einem anderen Rechtsraum.

Dass eine Plattform technisch sauber läuft, ändert daran nichts. Es ist der Unterschied zwischen einem guten Produkt und einer durchsetzbaren Ordnung.

Donbet: Domain ohne Schweizer Bewilligungsgrundlage

Donbet hat keine Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Eine Schreibtischlampe beleuchtet ein kariertes Heft mit handschriftlichen Skizzen, daneben liegt ein Lineal aus Holz.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Die Schweizer Regelung kennt keine Sperrung von Zahlungen an solche Anbieter durch Banken oder Kartennetzwerke — das ist keine Lücke der Aufzählung, sondern die tatsächliche Lage. Der bewilligte Markt ist also nicht dadurch geschützt, dass Zahlungen automatisch scheitern würden; er ist durch die Bewilligungspflicht geschützt, und die Sanktion trifft den Veranstalter (bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre, Art. 130 BGS), nicht den Spielenden. Der Spielende trägt den Verlust, wenn die Plattform verschwindet.

Wer eine Zahlung an eine solche Adresse erwägt, sollte deshalb nicht mit einem Schutz rechnen, den es nicht gibt. Die einzige Vorabprüfung, die etwas wert ist, geht über die Gespa und ihre Sperrliste.

BetLabel: Beschreibung, keine Empfehlung

Für BetLabel gilt: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich — und die Schweizer Aufsicht darf für diese Plattform nicht mit Werbung eintreten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).

Das ist der Grund, weshalb dieser Abschnitt beschreibt und nicht bewertet, und der Grund, weshalb keine dieser acht Marken mit einem Urteil über ihre Qualität endet. Eine Einschätzung der Spielbarkeit wäre hier kein Service, sondern eine Einladung zu etwas, das die Schweiz verbietet.

Zwei Bewilligungen, ein geschlossener Wettkatalog, ein Wohnsitzkriterium. Das ist der Preis des Schweizer Modells, und es ist ein Preis in Auswahlmöglichkeiten.

Funbet: Bekanntheit als schlechter Ersatz für eine Bewilligung

Funbet gehört zu den Marken, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Wer zum letzten Mal überlegt, was ein Bonus auf einer solchen Plattform wert ist, findet die Antwort in der Aufsichtsstruktur. Gratisspielguthaben und Freiwetten werden in der Schweiz nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa eingesetzt (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen ergeben sich allein aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Für die acht ausländischen Plattformen endet die Prüfung an derselben Stelle: Es gibt in der Schweiz keinen zweiten bewilligten Anbieter, und damit auch keine zweite Möglichkeit, ein Konto unter Schweizer Aufsicht zu führen. Wer trotzdem bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, tut das auf eigenes Risiko und ohne die Mechanismen, die den bewilligten Markt ausmachen — kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Beschwerdeinstanz.

Wie sich das Angebot auf dem Telefon abwägen lässt

Wer auf dem Telefon vor der Entscheidung steht, kann in wenigen Schritten prüfen, was er vor sich hat. Der erste Schritt ist die Bewilligung, und er führt über die Gespa und ihre Sperrliste: Steht die Domain dort, ist die Sache entschieden. Der zweite Schritt ist das Vertragsgebiet, denn ein Konto lässt sich nur dort eröffnen, wo man wohnt. Der dritte Schritt sind die Limiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen und deren Erhöhung drei Tage auf sich warten lässt. Der vierte Schritt ist der Auszahlungsweg — ein Konto auf den eigenen Namen, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, zweimal pro Jahr gratis.

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer mit der Quote beginnt, hat den Rahmen schon übersprungen, und der Rahmen entscheidet mehr als die Quote: Bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 und einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, bei einer kombinierten Quote aus mehreren Voraussagen und einer Berechnung, die auf zwei Nachkommastellen aufrundet und dann auf 5 Rappen abrundet, ist der Unterschied zwischen zwei Apps im Quotenbereich kleiner als der Unterschied in den Bedingungen.

Wer den Rechenweg im Kopf nachvollziehen will, kommt an einer Formel nicht vorbei. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Beispiele zeigen, was das für das Ergebnis heisst — und der Rechenweg daneben zeigt, weshalb die Auswahl an Apps kleiner ist, als man beim Öffnen des App-Stores denkt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Voraussetzung für ein Online-Konto Mindesteinsatz Höchsteinsatz (Einzel/Kombination) Limitenpflicht vor der ersten Wette
Swisslos Sporttip ja, Grossspiel (BGS) Wohnsitz im Vertragsgebiet, 18+, keine Spielsperre CHF 1 CHF 1’000 1, 7 und 30 Tage; Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000
Loterie Romande Jouez Sport ja, Grossspiel (BGS) Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone — — gesetzlicher Rahmen, Erhöhung mit 72 Stunden Verzögerung
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht — — keine Wirkung in der Schweiz
1Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht — — keine Wirkung in der Schweiz
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht — — keine Wirkung in der Schweiz
Pribet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht — — keine Wirkung in der Schweiz
PowBet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht — — keine Wirkung in der Schweiz
Donbet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht — — keine Wirkung in der Schweiz
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht — — keine Wirkung in der Schweiz
Funbet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht — — keine Wirkung in der Schweiz

Der Blick auf die Tabelle erklärt, weshalb die Rangfolge der Apps hier so kurz ist. Bei acht von zehn Zeilen steht nichts über Einsätze, weil für diese Marken keine Schweizer Bewilligungsgrundlage besteht, an die sich eine solche Angabe knüpfen könnte. Das ist keine Lücke in der Aufstellung, sondern das Ergebnis der Aufstellung.

Wer sich für eine der beiden bewilligten Apps entscheidet, kommt an einem Vergleich mit einer Zahl nicht vorbei: dem Quotenschlüssel einer Wette. Bei einer Zweiwegwette mit Quoten von 1.90 und 1.90 rechnet man 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), was einen Auszahlungsanteil von rund 95 % ergibt; die Marge, die der Veranstalter von jedem gesetzten Franken behält, liegt dann bei rund 5 %. Der genaue Wert hängt von der jeweiligen Wette ab, und die Begriffe sind keine Gesetzesbegriffe, sondern Marktvokabular. Für einen Wettenden heisst das: Ein Teil jedes Einsatzes ist immer schon weg, bevor das Spiel angepfiffen wird. Bei kleinen Stakes fällt das kaum auf; über eine Saison mit hundert Wetten summiert es sich zu einem Betrag, den man für das Angebot bezahlt, dass eine Wette in Sekunden aus einer Hand in die andere geht.

Bleibt die Frage, welche Zahl wann aufhört zu zählen. Eine Werbequote ist nicht mit einer Wettquote vergleichbar, und ein Booster erhöht nicht die Quote, sondern den Nettogewinn nach einer Reihe von Bedingungen. Diese Unterscheidung ist wichtiger als jede Rangfolge.

Fragen und Antworten zu Wett-Apps in der Schweiz

Welche Sportwetten-App ist in der Schweiz die beste, und welche Kriterien sind dafür sinnvoll?

«Beste» lässt sich hier nur mit dem Rahmen beantworten, nicht mit Sternen aus dem Store. Sinnvoll sind Bewilligung, Bedienung am Touchscreen, Limiten und Auszahlungsweg. Zwei Apps erfüllen den ersten Punkt überhaupt: Sporttip und Jouez Sport. Alles andere ist entweder nicht erlaubt oder nicht vorhanden.

Dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten?

Ja. Für Schweizer Wettende sind die zwei bewilligten Veranstalter die einzige rechtmässige Option. Eine Veranstalterbewilligung setzt eine Duldung der Kantone voraus, und die Zahl ist auf zwei begrenzt. Ausländische Marken haben keine Schweizer Bewilligung und gelten nicht als Alternative.

Muss in der App ein Konto eröffnet werden, und welche Angaben verlangt die Identitätsprüfung?

Ein Konto ist Voraussetzung, und die Prüfung ist identifizierend. Verlangt werden mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Auszahlungen gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen.

Wie lassen sich Verlustlimiten in der App setzen, und wann wirkt eine Erhöhung?

Vor der ersten Teilnahme sind Limiten für einen Tag, sieben Tage und dreissig Tage zu setzen. Das Senken wirkt sofort; das Erhöhen greift erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage möglich. Ein gesetzliches Einzahlungsmaximum gibt es nicht — die Grenze setzt man selbst.

Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausbezahlt?

Nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, also auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen überwiesen, ab der dritten Auszahlung im Jahr kann eine Kommission anfallen.

Was bedeutet es, wenn die App eines ausländischen Anbieters auf der Sperrliste der Gespa steht?

Dann blockieren Schweizer Telekom-Anbieter die Domain per DNS, und die Seite ist hier nicht mehr erreichbar. Die Gespa führt diese Liste seit September 2019 und nennt Ende 2025 insgesamt 671 Einträge. Blockierte Adressen werden innert Stunden durch neue ersetzt. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg — und kein Schutz bei einem Streit.

Inhalt erstellt vom Team «einzahlungsbonusch.com»